N 23 juin 1989
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Motion Müller-Meilen
schen EDA und EMD haben sich im Abrüstungsbereich seit über 20 Jahren bestens bewährt, und zwar nicht nur verwal- tungsintern, sondern auch bei internationalen Konferenzen. Sie wird durch regelmässige Konsulationen zwischen dem Staatssekretär und dem Generalstabschef gewährleistet und abgerundet.
Je nach der Problemlage werden ausserdem interessierte Dienste anderer Departemente zur Mitarbeit eingeladen, wie z. B. das Bundesamt für Aussenwirtschaft oder das Bundes- amt für Energiewirtschaft.
Seit einigen Jahren ist unserer Mission in Genf ein militärischer Berater (ranghoher Offizier) für die Belange der Abrüstungs- konferenz zugeteilt. Da die Schweiz nicht Mitglied dieser Kon- ferenz ist, sind ihr bei ihrer Tätigkeit allerdings Grenzen ge- setzt. Dasselbe gilt auch für unsere Beobachter-Mission in New York.
An allen unseren für Sicherheitspolitik bedeutenden Aussen- posten werden die Fragen der internationalen Sicherheit, der Rüstungskontrolle und Abrüstung mit besonderer Aufmerk- samkeit verfolgt.
Seit 1986 läuft im Institut universitaire de hautes études inter- nationales in Genf ein Sonderprogramm für die Ausbildung von Sicherheitsexperten. In einem einjährigen Kurs wurden je zwei Beamte des EDA und des EMD über Sicherheits- und ins- besondere auch Abrüstungsfragen unterrichtet. Dadurch wird verwaltungsintern das personelle Potential für die Bearbeitung entsprechender Aufgaben, besonders auch im Hinblick auf die Prüfung der Uebernahme eventueller Verifikationsauf- gaben durch die Schweiz, verstärkt. Ein zweiter Kurs wird im Lehrjahr 1987/1988 mit je zwei weiteren Beamten durchge- führt.
Schliesslich hat das Parlament für 1987 einen Kredit von 350 000 Franken gesprochen, der es der Bundesverwaltung ermöglicht, Ressortforschung und verwandte Massnahmen auf den Gebieten Sicherheitspolitik, Friedenssicherung, Rü- stungskontrolle und Abrüstung sowie Gute Dienste zu finan- zieren. Auf diese Weise kann die Verwaltung die vorhandenen Forschungsreserven für die Erarbeitung von Grundlagen und die Behandlung von Sachfragen besser nutzen und koordinie- ren. Der Kontakt zwischen Verwaltung und Wissenschaft kann so vertieft werden. Entsprechende Kredite werden auch für die Jahre 1988 und 1989 beantragt werden.
Um der Koordination und Zusammenarbeit zwischen den in- teressierten Departementen und Dienststellen einen ständi- gen Rahmen zu geben und um auch über eine verwaltungsin- terne Instanz für Grundlagen- und Sachstudien zu verfügen, ist 1982 die interdepartementale «Arbeitsgruppe Gute Dienste und Internationale Friedenssicherung» (AGDIF) gebildet wor- den. Sie beschäftigt sich insbesondere mit Fragen der Rü- stungskontrolle, der Verifikation sowie der allfälligen Möglich- keiten Guter Dienste in diesem Zusammenhang. Sie ist auch für die intensivierten Kontakte mit den zuständigen Wissen- schaftskreisen verantwortlich (Ressortforschung und ver- wandte Massnahmen). Unter anderem ist die von Professor Gasteyger und René Haug durchgeführte Nationalfondsstu- die, erschienen 1986 unter dem Titel «Schweiz und Rüstungs- kontrolle: Schweizerische Aussenpolitik vor neuen Aufgaben» (Verlag Rüegger, Grüsch), ein Ergebnis der Bemühungen der AGDIF.
Wie die fast 15-jährige Geschichte der KSZE, ihrer Folgekonfe- renzen und Expertentreffen zeigt, arbeiten wir in dem Ausmass mit den andern N+N zusammen, als es sich bei voller Wah- rung unserer eigenen Interessen als möglich und zweckmäs- sig erweist. Allerdings ist gerade der komplexe Problemkreis der Sicherheitspolitik ein Bereich, in dem nationale Interessen von ausschlaggebender Bedeutung sind. Die oft divergieren- den geopolitischen und strategischen Anliegen der N+N- Staaten erschweren eine umfassende Zusammenarbeit.
Der Bundesrat ist folglich der Ansicht, dass der geschaffene institutionelle Rahmen den gegenwärtigen Bedürfnissen Rechnung trägt. Er wird indessen die weitere Entwicklung auf dem Gebiet der internationalen Sicherheitspolitik aufmerksam verfolgen, um, sofern es die Umstände erfordern, die Struktu- ren der Verwaltung in dem vom Motionär gewünschten Sinne zu verstärken.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- deln.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
89.427
Motion Müller-Meilen
Europäische Koordination der Flüchtlingspolitik
Politique des réfugiés. Coordination européenne
Wortlaut der Motion vom 17. März 1989
Der Bundesrat wird aufgefordert, seine Aussenpolitik stärker in den Dienst einer europäischen Koordination der Flücht- lings- und Zuwanderungspolitik zu stellen. Ziel muss es sein, die westeuropäischen Staaten zu einer Konferenz einzuladen, welche eine Konvention betreffend die gemeinsame Haltung und Bewältigung der Flüchtlings- und Zuwanderungsströme nach Europa ausarbeitet.
Texte de la motion du 17 mars 1989
Le Conseil fédéral est chargé, par le biais de sa politique étran- gère, d'intervenir davantage en vue d'une coordination de la politique d'asile et d'immigration à l'échelon européen. Ces ef- forts doivent viser à la réunion d'une conférence des Etats d'Europe occidentale, conférence qui sera chargée d'élaborer une convention définissant des lignes communes en vue de résoudre le problème posé par l'afflux de réfugiés et d'immi- grants vers l'Europe.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bircher, Bonny, Eggly, Loeb, Mühlemann, Portmann, Sager, Widmer (8)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Die weltweiten Flüchtlings- und Zuwanderungsströme nach dem Westen Europas irritieren und überfordern einzelne Staa- ten. Eine Verschärfung der Aufnahmebedingungen im einen Land führt zum entsprechend erhöhten Zustrom in die Nach- barstaaten. Es hat sich die Einsicht durchgesetzt, dass nur eine gemeinsame Haltung der Staaten Westeuropas es ge- stattet, den Anforderungen gerecht zu werden. Massnahmen einzelner Staaten überwälzen die eigenen Pflichten den Nach- barländern.
Die Grundsätze der KSZE-Akte bieten Gewähr, dass die Staa- ten ihre Völkerrechtspflichten erfüllen und die Menschen- rechte der Flüchtlinge und Zuwanderer respektiert bleiben. Das anvisierte Zusammenwirken der Staaten Westeuropas soll schliesslich Wege aufzeigen, wie das weltweite Nord- Süd-Gefälle anders als durch Flucht und Zuwanderung der Menschen von Süd nach Nord überwunden werden kann.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 31. Mai 1989
Rapport écrit du Conseil fédéral du 31 mai 1989
Ansätze zur internationalen Meinungsbildung finden sich in- nerhalb der EG (Ministerrat und Kommission), im Europarat sowie im Rahmen der informellen Konsultationen zwischen Aufnahmestaaten und dem UNHCR; auch die OECD befasst sich damit. Für die Schweiz sind vor allem die Arbeiten des Ex- pertenkomitees für Asylfragen des Europarates (Cahar) und die Entwicklungen innerhalb der sogenannten Schengener Gruppe (Frankreich, Bundesrepublik Deutschland, Benelux) von Bedeutung. Der Entwurf für ein vom Cahar ausgearbeite-
Motion Oehler
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tes Erstasylabkommen wird zurzeit auf der Ebene der Minister beraten.
Im weiteren ist auch bereits im Rahmen des Europarates die Struktur geschaffen worden, die es ermöglicht, nach Bedarf eine Konferenz, wie sie der Motionär verlangt, einzuberufen. Ob sich eine solche Konferenz als opportun erweisen wird, kann im Moment nicht beurteilt werden. Die Beratungen im Europarat müssen sinnvollerweise mit den Arbeiten in der EG abgestimmt werden. Dort sind die Entwicklungen in der Schengener Gruppe und der Ad-hoc-Gruppe «Immigration» des EG-Ministerrats relevant.
Der Bundesrat ist bereit, im Sinne des Vorstosses tätig zu wer- den. Da der Bundesrat bei seiner aussenpolitischen Ge- schäftsführung notwendigerweise über einen gewissen Hand- lungsspielraum verfügen muss und der Erfolg einer schweize- rischen Initiative wesentlich vom Willen der anderen westeuro- päischen Staaten abhängig ist, ist es zweckmässig, den Vor- stoss in ein Postulat umzuwandeln.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- deln.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
88.821
Motion Oehler Entsorgung von Kühlgeräten Elimination des réfrigérateurs et congélateurs
Wortlaut der Motion vom 5. Dezember 1988
Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, dass die Entsorgung von Kühlgeräten gebühren- pflichtig wird. Die Gebühr soll als Entsorgungsabgabe für die Beseitigung von Sondermüll ausgestaltet werden.
Texte de la motion du 5 décembre 1988 Le Conseil fédéral est chargé de légiférer de manière à rendre obligatoire le paiement d'une taxe lors de l'élimination des ap- pareils de réfrigération. La taxe doit consister en un prélève- ment sur l'élimination de déchets spéciaux.
Mitunterzeichner - Cosignataire: Keine - Aucun
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Auf allen Gebieten werden Anstrengungen unternommen, die Umweltbelastung abzusenken. Hierzu werden verschiedene Wege beschritten. Letztlich zählt indessen nur die Gesamtbela- stung. Grundsätzlich kann dabei entweder auf die totale um- weltverträgliche Entsorgung hingearbeitet werden, das Ziel kann aber auch über den Einsatz möglichst umweltverträgli cher Stoffe im Produktionsprozess erreicht werden. Kombina- tionen sind in jeder Beziehung und Richtung möglich.
Zurzeit kommt der Verwendung von Freon ein grosser politi- scher Stellenwert zu. Deshalb soll u. a. der Einsatz von Spray- dosen verboten werden. Freon wird indessen in einer Vielzahl von anderen Gebrauchsgegenständen, Investitionsgütern, Baumaterialien, im Haushalt, in der Unterhaltungselektronik usw. eingesetzt. Das Ziel, möglichst wenig bis kein Freon mehr zu verwenden, ist wohl gesetzt, kann aber kurzfristig si- cher nicht erreicht werden. Deshalb ist vermehrt auf die Ent- sorgung zu achten.
Je mehr Abfälle, desto geordneter hat die Entsorgung zu ge- schehen. Dabei wird es trotz unseres freiheitlichen Systems nicht zu umgehen sein, dass die öffentliche Hand mit minde- stens «sanftem Druck nachhilft».
In diesem Sinne ist namentlich auch dafür zu sorgen, dass die Entsorgung nun sukzessive gemacht wird. Dabei ist von An- fang an für eine gesunde finanzielle Basis zu sorgen. Es wird nicht zu umgehen sein, dass der Bund die Rahmenbedingun gen absteckt und die Rechtsgrundlagen für die Erhebung von Gebühren auf nationaler Ebene schafft. Ein «Abfalltourismus» innerhalb der Regionen oder Kantone ist im Interesse einer geordneten und wirkungsvollen Entsorgung von Anfang an zu unterbinden. In diesem Sinne ist die Forderung nach Erhe- bung der Kühlschrank-Entsorgungsgebühr zu erheben.
Der Vorschlag kann in der Rechtswirklichkeit problemlos reali- siert werden, zumal doch sowohl die Inlandproduktion wie die Importzahlen genau erfasst werden. Die Gebühr kann bei je- dem Verkauf eines Gerätes erhoben werden.
Im gleichen Zug ist dann aber auch für die totale Entsorgung zu sorgen. Andernfalls nützt die Entsorgungsgebühr gar nichts. Nachdem heute technische Verfahren für die Entsor- gung bestehen, sind private oder gemischtwirtschaftliche Un- ternehmen mit der Entsorgung zu beauftragen. Finanziert wer- den soll die Entsorgung aber durch die Entsorgungsgebühr.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 24. Mai 1989
Rapport écrit du Conseil fédéral du 24 mai 1989
Eine ganze Reihe von Konsumgütern können nach Gebrauch nicht als Siedlungsabfall behandelt und beseitigt werden. Dies gilt zum Beispiel für Batterien, aber auch für gewisse Metall- dampflampen oder für Lösungsmittel. Diese Abfälle benötigen spezielle und damit teurere Verfahren der Abfallbehandlung. Heute muss der Abfallinhaber die Kosten der Entsorgung tra- gen. Dies wirkt bei Abfällen, die separat gesammelt und mit hohen Kosten behandelt werden müssen, kontraproduktiv: Weder besteht für den Abfallinhaber ein Anreiz zur separaten Sammlung, noch ist die Finanzierung und Auslastung teurer Behandlungsanlagen gesichert. Deshalb sollten die Kosten der Entsorgung solcher Produkte bereits bei der Herstellung oder beim Import durch eine vorgezogene Entsorgungsge- bühr finanziert werden. Für eine solche Gebühr fehlt aber noch die gesetzliche Grundlage.
Das Departement des Innern wird dem Bundesrat demnächst Vorschläge für eine entsprechende Ergänzung des Umwelt- schutzgesetzes (USG) unterbreiten. Diese Ergänzung soll gleichzeitig noch weitere Elemente umfassen, die für eine si- chere Entsorgung der Sonderabfälle notwendig sind. So sol- len zum Beispiel der Bundesrat und die Kantone die Kompe- tenz erhalten, nötigenfalls die Einzugsgebiete von Anlagen zur Behandlung von Sonderabfällen festzulegen. Dies ist sowohl für die sachgerechte Planung als auch für den rationellen Be- trieb der neuen Anlagen notwendig. Eine entsprechende Er- gänzung des USG im Bereich der Abfallwirtschaft verlangen auch die Motion Büttiker vom 1. März 1988 (88.321) und die Motion der CVP-Fraktion vom 8. Dezember 1988 (88.836).
Das Instrument der vorgezogenen Entsorgungsgebühr liesse sich auch für die Entsorgung von Kühlschränken einsetzen. Kühlschränke enthalten geringe Mengen von Fluorchlorkoh- lenwasserstoffen (FCKW) im Kühlkreislauf und zum Teil we- sentlich grössere Mengen in den Isolationen aus Hartschaum. Da FCKW die Ozonschicht gefährden, sollten sie beim Entsor- gen von Kühlschränken aufgefangen und entweder verwertet oder vernichtet werden. Dies ist aber mit einem gegenüber heute wesentlich höheren Aufwand und mit entsprechenden Kosten verbunden.
Der gegenwärtig vorbereitete Vorschlag für eine Revision des USG wird dem Bundesrat die Kompetenz einräumen, eine zweckgebundene Gebühr für Produkte zu erheben, die eine besondere Art der Behandlung benötigen. Der Einsatzbereich einer vorgezogenen Entsorgungsgebühr soll dann im Rah- men gesetzlicher Grundsätze auf Verordnungsstufe festgelegt werden.
Der Bundesrat teilt somit grundsätzlich die Meinung des Motionärs, wonach die gesetzlichen Grundlagen für eine vorgezogene Entsorgungsgebühr zu schaffen sind. Er erach- tet jedoch die vorgeschlagene Fassung, welche den Einsatz-
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Motion Müller-Meilen Europäische Koordination der Flüchtlingspolitik Motion Müller-Meilen Politique des réfugiés. Coordination européenne
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Année
1989
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 89.427
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 23.06.1989 - 08:00
Date
Data
Seite
1132-1133
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