Motionen. Freilichtmuseum Ballenberg
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meistbesuchten Museen unseres Landes und zeichnet sich bei in- und ausländischen Touristen durch wachsende Be- liebtheit aus. Es ist ein touristischer Anziehungspunkt von na- tionaler Bedeutung und belebt den stagnierenden Sommer- tourismus.
Trägerschaft des Museums ist eine nationale Stiftung, die 1968 auf Anregung einer vom Eidgenössischen Departement des Innern gebildeten Expertengruppe gegründet wurde. Ein 1972 erstellter Finanzplan sah die Finanzierung zu je einem Drittel durch den Kanton Bern, den Bund und die übrigen Kan- tone vor. Während der Kanton Bern seinen Verpflichtungen mit Beiträgen in der Höhe von mehr als 8 Millionen Franken (ohne Landerwerb) vollumfänglich nachgekommen ist und sechzehn weitere Kantone insgesamt mehr als 13 Millionen Franken investiert haben, beläuft sich der Anteil des Bundes auf knapp 4 Millionen Franken. Bis heute subventionierte der Bund aus Denkmalpflegekrediten die Versetzung und Konser- vierung der einzelnen historischen Bauten. Die ebenso auf- wendige betriebliche und touristische Infrastruktur (Erschlies- sung, Betriebseinrichtungen, Betriebsgebäude und Brand- schutz) wurde von der Stiftung teilweise unter Aufnahme von Fremdgeldern finanziert.
Trotz namhafter Leistungen nationaler Institutionen und Krei- sen der Privatwirtschaft hat diese Finanzierungslücke die Stif- tung in eine schwierige Situation gebracht. Ballenberg ist heute, bei Gesamtinvestitionen von über 30 Millionen Fran- ken, mit 7 Millionen Franken verschuldet. Die Schuldzinsen belasten die Betriebsrechnung und verunmöglichen eine Sa- nierung der Betriebsfinanzen. Der kulturelle und touristische Auftrag des Museums ist gefährdet, sein in bescheidenem Rahmen geplanter Weiterausbau in Frage gestellt. Der mittel- fristige Finanzbedarf zur Fertigstellung der notwendigsten In- frastruktur beläuft sich zudem auf 4 Millionen Franken.
Ballenberg vermittelt ausländischen Gästen schweizerische Eigenart. Unseren Landsleuten wird das heimatliche Erbe nä- hergebracht. Das Museum sichert bedrohte Volkskultur. Mit der Unterstützung dieses nationalen Werkes leistet der Bund einen bleibenden Beitrag zum Jubiläum der Eidgenossen- schaft von 1991. Die Gewährung eines ausserordentlichen Bundesbeitrages ist insbesondere auch vor diesem staatspo- litischen Hintergrund zu betrachten.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 7. September 1988
Rapport écrit du Conseil fédéral du 7 septembre 1988
Der Bundesrat ist der Ansicht, dass das Schweizerische Frei- lichtmuseum Ballenberg eine kulturelle Einrichtung von natio- naler Bedeutung ist. Er schätzt den Beitrag zur Rettung be- drohter ländlicher Bau- und Wohnformen, welche die Träger dieser Institution in langjähriger Aufbauarbeit noch immer lei- sten. Das beim Schweizervolk und bei zahlreichen ausländi- schen Gästen populäre Museum bringt der Standortregion ei- nen beachtlichen volkswirtschaftlichen Nutzen. Es ist zudem zu einer erstrangigen touristischen Attraktion unseres Landes geworden.
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Im Gegensatz zu ausländischen Freilichtmuseen ist es der Trägerschaft des Ballenbergs weitgehend gelungen, den Mu- seumsbetrieb kostendeckend zu führen. Dabei gilt es zu be- rücksichtigen, dass das einzige Freilichtmuseum der Schweiz im Vergleich zu anderen grossen Museen in den Städten we- sentliche strukturelle Nachteile aufweist. Es bleibt im Winter geschlossen, hat bei schlechtem Wetter empfindliche Ertrags- ausfälle hinzunehmen und liegt etwas abseits der grossen Ver- kehrsströme. Deshalb ist es erfreulich, dass die Trägerschaft unter diesen Umständen das Museum weiterhin auf privater Basis führen, ausbauen und unterhalten will. Aus diesem Grund wird von der Eidgenossenschaft ein einmaliger Investi- tionsbeitrag und kein jährlich wiederkehrender Betriebsbei- trag erwartet.
Neben Leistungen von Kantonen, Gemeinden, Wirtschaft und Privaten unterstützte auch der Bund mit namhaften Beiträgen den Aufbau des Museums. Ein verbindliches Versprechen, ei- nen Drittel der Investitionskosten zu übernehmen, wurde von Bundesseite nie abgegeben. Trotzdem wurden aus Mitteln der Denkmalpflege bisher 3,6 Millionen Franken, aus Prägege-
winnen von Gedenkmünzen eine Million Franken und über die Investitionshilfe für Berggebiete ebenfalls eine Million Franken gewährt. Der Bundesrat ist bereit, weiterhin sowohl A-fonds- perdu-Mittel für einzelne Museumsobjekte als auch zinslose Darlehen für Infrastrukturprojekte im Rahmen der rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Es besteht aber keine Möglichkeit, im Rahmen der Tourismusför- derung einen ausserordentlichen Bundesbeitrag zu leisten. Eine Sonderfinanzierung etwa im Zusammenhang mit den Feierlichkeiten «700 Jahre Eidgenossenschaft», ist nicht im Konzept der Festveranstaltungen vorgesehen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- deln.
(Bemerkung: Gemäss der Erklärung des Präsidenten vom 22. Juni 1989 ist der Bundesrat bereit, die beiden Motionen 88.399/Steinegger und 88.417/Ständerat (Zumbühl) anzuneh- men.)
(Remarque: Ainsi qu'il ressort de la déclaration du président le 22 juin 1989, le Conseil fédéral s'est déclaré prêt à accepter les deux motions 88.399/Steinegger et 88.417/Conseil des Etats (Zumbühl).)
88.417
Motion des Ständerates (Zumbühl) Freilichtmuseum Ballenberg. Investitionsbeitrag Motion du Conseil des Etats (Zumbühl) Musée de Ballenberg. Contribution aux investissements
Herr Longet unterbreitet im Namen der Kommission für Wis- senschaft und Forschung den folgenden schriftlichen Bericht:
In der Frühjahressession 1988 wurden im Nationalrat und im Ständerat zwei gleichlautende Motionen mit folgendem Wort- laut eingereicht:
Der Bundesrat wird beauftragt, eine Botschaft mit dem Antrag zur Gewährung eines ausserordentlichen Bundesbeitrages von 7 Millionen Franken an die Kosten für die betriebliche und touristische Infrastruktur des Schweizerischen Freilichtmuse- ums Ballenberg dem Parlament vorzulegen.
Mit Beschluss vom 7. September 1988 beantragte der Bun- desrat die Umwandlung in Postulate. Am 28. September 1988 überwies der Ständerat die Motion Zumbühl mit 22 zu 0 Stim- men.
Trägerschaft des 1978 eröffneten Freilichtmuseums Ballen- berg bei Brienz ist eine nationale Stiftung, die 1968 auf An- regung einer vom EDI gebildeten Expertengruppe gegründet wurde. Heute sind auf dem Ballenberg 16 Kantone mit rund 60 Objekten vertreten, die einen guten Ueberblick über die tra- ditionelle Bau- und Wohnkultur des Landes vermitteln und dem Besucher eine wirklichkeitsnahe Begegnung mit der ländlichen Schweiz früherer Jahrhunderte ermöglichen.
Bis heute wurden insgesamt 32 Millionen Franken investiert. In den kommenden 10 Jahren wäre eine weitere Investition von rund 30 Millionen Franken vorgesehen, um das Werk zu vervollständigen.
Die momentane Schuldenlast von rund 7 Millionen Franken rührt weitgehend von den Investitionen in die Infrastruktur (Wege, Wasser, Strom, Brandschutz usw.) her, ist es doch we-
N
22 juin 1989
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Motions. Musée de Ballenberg
sentlich schwieriger, Mittel für die Infrastruktur als für die eigentlichen Museumsobjekte erhältlich zu machen. Die Schuldzinsen belasten die Betriebsrechnung und verhindern ausgeglichene Betriebsfinanzen; dadurch ist auch der Weiter- ausbau in Frage gestellt. Ziel der Motionen ist es, mit einem Bundesbeitrag die Voraussetzungen für eine Gesundung der Betriebsrechnung zu schaffen.
Die Kommission ist der Meinung, dass das Freilichtmuseum Ballenberg, das zu den meistbesuchten Museen unseres Landes gehört, eine nationale Aufgabe erfüllt. Besonders hebt sie seine Bedeutung als Begegnungsort aller vier Kultu- ren hervor. Diesem Aspekt kommt im Hinblick auf das Jubilä- umsjahr 1991 besondere Bedeutung zu. (Unter dem Titel «Begegnung Ballenberg 1991» will das Museum im Namen von Kanton und Stadt Bern sämtliche Kantone zu Begegnun- gen auf dem Ballenberg einladen.)
Die Kommission weist ferner darauf hin, dass die europäi- sche Integration nicht ohne Einfluss auf die Kulturräume Europas bleiben wird. Ein Museum der Volkskultur kann demnach für den ganzen Alpenraum von grosser Bedeutung werden. Internationale Anerkennung hat bereits die wissen- schaftliche Tätigkeit des Museums im Bereiche von Volks- kunde und Denkmalpflege gefunden.
Die Kommission würdigt die Anstrengungen der Stiftung, die Voraussetzungen zu erarbeiten, um ein finanzielles Gleich- gewicht zu erreichen. Das Konzept sieht vor, dass die Kan- tone nach einem bestimmten Schlüssel auch Beiträge an den Unterhalt und Betrieb ihrer Objekte bezahlen.
Die Kommission kommt zum Schluss, dass der Bundes- beitrag eine wesentliche Voraussetzung bildet, damit das Museum eine genügende und gesunde Basis erhält. Bezüg- lich der Finanzierung wird der Bund auch in Zukunft eine Aufgabe zu übernehmen haben.
Der Bundesrat anerkennt seinerseits das Freilichtmuseum ausdrücklich als Institution von nationaler Bedeutung, wür- digt seinen Beitrag zur Erhaltung ländlicher Bau- und Wohn- formen und attestiert ihm, ein bedeutender touristischer Anziehungspunkt unseres Landes zu sein. Er sieht die Mög- lichkeit, das Museum wie bisher mit Mitteln der Denkmal- pflege (SR 445.1) und der Investitionshilfe für das Bergge- biet (SR 901.1) zu unterstützen. Denkbar ist auch die Gewäh- rung eines Bundesbeitrages aufgrund der Wirtschaftsartikel (Art. 31bis Abs. 2 und 3 BV), da der Betrieb die Strukturrisi- ken, welche für die Tourismusförderung erheblich sind, auf- weist: Saisonalität der Nachfrage, Ertragsausfälle bei schlech- tem Wetter, Lage in einer Region, welche kaum Alternativen hat.
Der Ueberweisung als Motion kann er jedoch nicht zustim- men, weil die Unterstützung des Freilichtmuseums nicht im Finanzplan der Legislatur vorgesehen ist, weil eine Sonderfi- nanzierung im Zusammenhang mit «700 Jahre Eidgenossen- schaft» im Konzept der Veranstaltungen nicht vorgesehen ist und weil ein Präjudiz geschaffen würde. Eine Finanzierung über Natur- und Heimatschutzkompetenzen kommt aus prin- zipiellen Gründen nicht in Frage, da unter diesem Titel noch «lebensfähige» und nicht museale Objekte unterstützt wür- den.
Die Kommission kann sich der vom Bundesrat vertretenen Interpretation nicht anschliessen, wonach das Natur- und Heimatschutzgesetz abgebrochene und anderswo wiederauf- gebaute Objekte nicht abdecke. Wenn die Verlegung eines Objektes auf den Ballenberg die einzige Möglichkeit zu des- sen Erhaltung bedeutet, fällt das nach Auffassung der Kom- mission klar unter Heimatschutz.
M. Longet présente au nom de la Commission de la science et de la recherche le rapport écrit suivant:
Lors de la session de printemps 1988, deux motions ont été déposées, l'une au Conseil national, l'autre au Conseil des Etats. Elles ont la même teneur, à savoir:
«Le Conseil fédéral est chargé de présenter au Parlement un message accompagnant un projet de décision proposant l'octroi par la Confédération d'une contribution extraordinaire de 7 millions de francs au Musée suisse en plein air de
Ballenberg pour ses frais d'exploitation et pour l'infrastructure touristique».
Par décision du 7 septembre 1988, le Conseil fédéral a pro- posé de transformer les motions en postulats. Le Conseil des Etats a transmis la motion Zumbühl le 28 septembre 1988 par 22 voix contre zéro.
Le Musée en plein air de Ballenberg, ouvert près de Brienz en 1978, est constitué sous forme de fondation créée en 1968 sur proposition d'un groupe d'expert du DFI. A l'heure actuelle, 16 cantons y sont représentés par quelque 60 bâtiments qui donnent une bonne vue d'ensemble de l'architecture et de l'habitat rural de notre pays sous forme d'une reconstitution vi- vante.
Jusqu'à présent, 32 millions en tout ont été investis dans ce musée. Un nouvel investissement d'environ 30 millions de francs est prévu pour les dix prochaines années aux fins de compléter l'éventail.
Les dettes actuelles de près de 7 millions de francs sont attri- buables en grande partie aux dépenses d'infrastructure (che- mins, eau, courant électrique, protection contre l'incendie, etc.); il est beaucoup plus difficile d'obtenir une aide financière pour l'infrastructure que pour les bâtiments et les objets eux- mêmes. Les intérêts de cette dette grèvent le compte d'exploi- tation et obèrent la situation financière ainsi que les dévelop- pements ultérieurs. L'objectif des motions est précisément d'éponger ces dettes anciennes afin d'assainir la situation.
La commission est d'avis que le Musée en plein air de Ballen- berg, l'un des musées les plus visités de notre pays, remplit une tâche d'importance nationale. Elle souligne en particulier le fait qu'il constitue un lieu de rencontre de nos quatre cultu- res, ce qui sera d'une actualité concrète en prévision du 700e anniversaire de la Confédération. (Sous le titre «Rencon- tre à Ballenberg en 1991», le musée a l'intention d'inviter, au nom du canton et de la ville de Berne, tous les cantons à se retrouver.) La commission souligne par ailleurs le fait que l'intégration européenne ne restera pas sans influence sur le patrimoine culturel des régions. Un musée de la culture popu- laire pourrait ainsi acquérir une valeur considérable pour tout l'espace alpin. Son activité scientifique en matière de tradi- tions populaires et de protection des monuments est déjà re- connue internationalement.
La commission salue les efforts déployés par la Fondation, en vue de trouver un équilibre financier à terme. Le concept prévoit une participation des cantons aux frais d'entretien et d'exploitation des bâtiments provenant de leur territoire.
La commission est arrivée à la conclusion que la prise en charge des dettes résultant de l'équipement initial constitue une condition impérative pour assurer l'équilibre financier de la Fondation. A l'avenir aussi, la Confédération aura un rôle à jouer en ce qui concerne le financement de cette institution d'intérêt national.
Pour le Conseil fédéral également, le Musée de Ballenberg est une institution nationale; elle constitue un point d'attraction touristique de notre pays et contribue à la sauvegarde de témoins de l'architecture et de l'habitat rural. Le Conseil fédéral voit la possibilité de soutenir financièrement ce musée comme jusqu'ici par le biais des dispositions sur la sauve- garde des monuments historiques (RS 445.1) ou sur l'aide en matière d'investissements dans les régions de montagne (RS 901.1). On pourrait également envisager l'octroi d'une contri- bution fédérale en vertu du soutien à l'économie (art. 31bis, al. 2 et 3, cst.), l'exploitation du musée présentant les incon- vénients justifiant l'encouragement au tourisme: caractère sai- sonnier de la demande, manque à gagner en cas d'intem- péries, situation dans une région qui n'a guère d'alternatives de développement. Cependant, le Conseil fédéral ne peut pas adopter la motion comme telle, le plan financier de la législa- ture ne prévoyant pas d'aide en faveur du musée, un finance- ment spécial dans le cadre de la commémoration du 700e an- niversaire de la Confédération n'étant pas prévu, et la crainte de céer un précédent subsistant. Par ailleurs, un financement par les crédits de protection de la nature et du paysage ne se- rait pas possible, car seuls des objets encore en place sont subventionnables, d'après le Conseil fédéral.
La commission ne peut se rallier à l'interprétation du Conseil
Motion des Ständerates (Lauber)
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fédéral selon laquelle la loi sur la protection de la nature et du paysage ne s'applique pas à des bâtiments reconstitués ail- leurs que sur leur site originel. Quand le transfert au Ballen- berg d'un bâtiment est le seul moyen de sa préservation, il s'agit clairenent d'une activité de sauvegarde de patrimoine.
Antrag der Kommission
Die Kommission für Wissenschaft und Forschung beantragt einstimmig und ohne Enthaltung, die beiden gleichlautenden Motionen (88.417 und 88.399) betreffend die Ausrichtung ei- nes Investitionsbeitrages an das Freilichtmuseum Ballenberg an den Bundesrat zu überweisen. Die somit verlangte Bot- schaft des Bundesrates sollte zugleich auf die noch offenen Fragen Antwort geben.
Proposition de la commission
La Commission de la science et de la recherche propose à l'unanimité et sans abstention de transmettre au Conseil fédéral les deux motions (88.417 et 88.399) relatives au verse- ment d'une contribution aux investissements du Musée en plein air de Ballenberg. Le Message que le Conseil fédéral est ainsi invité à présenter sera aussi l'occasion de répondre aux questions encore ouvertes.
Präsident: Der Bundesrat ist bereit, die Motionen entgegen- zunehmen. Ein anderer Antrag ist nicht gestellt.
Ueberwiesen - Transmis
88.488
Motion des Ständerates (Lauber) Stabilitätsgesetz Motion du Conseil des Etats (Lauber) Loi de stabilité
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Herr Allenspach unterbreitet im Namen der Wirtschaftskom- mission den folgenden schriftlichen Bericht:
Ständerat Lauber reichte am 16. Juni 1988 folgende Motion ein: «Der Bundesrat wird eingeladen, den eidgenössischen Räten in der zweiten Hälfte der laufenden Legislaturperiode ein Stabilitätsgesetz (bisher BG über die Vorbereitung der Kri- senbekämpfung und Arbeitsbeschaffung) zu unterbreiten.» Ausgelöst wurde dieser Vorstoss durch die Beratungen über die Vorlage des Bundesrates betreffend die Finanzierung der technologischen Zusammenarbeit in Europa, wo die Abstüt- zung der Finanzierung auf das Bundesgesetz über die Vorbe- reitung der Krisenbekämpfung und Arbeitsbeschaffung in bei- den Räten von verschiedenen Ratsmitgliedern als unzurei- chend bezeichnet wurde.
Der Motionär bezeichnete das Gesetz als «verstaubt». Es ent- hält beispielsweise Subventionstatbestände, die heute eine zutreffende Regelung in eigenständigen Gesetzen gefunden haben. Er bemängelte ausserdem den Umstand, dass es den Wandel vom alten Konjunkturartikel zum neuen Artikel 31quin- quies BV, welcher umfassende Massnahmen sowohl gegen eine Rezession wie auch gegen eine konjunkturelle Ueberhit- zung abdeckt, noch nicht mitgemacht habe und daher immer noch einseitig auf die Bekämpfung von Rezessionen und Ar- beitslosigkeit ausgerichtet sei.
Der Motionär sieht seinen Vorstoss auch vor dem Hintergrund der Herausforderung des EG-Binnenmarktes; es müssten rechtzeitig die Rechtsgrundlagen für Massnahmen geschaf- fen werden, die sich aus integrationspolitischer Sicht aufdrän- gen könnten.
Der Ständerat überwies die Motion am 6. Oktober 1988 dis- kussionslos, nachdem sich der Bundesrat bereit erklärt hatte, diese zu akzeptieren.
Im Hinblick auf die Beratungen der Wirtschaftskommission unterbreitete der Bundesrat dieser - auf Veranlassung durch den Kommissionspräsidenten - einen Zusatzbericht, der den Regelungsbereich des neu zu schaffenden Gesetzes genauer darlegt.
Die wichtigsten Punkte des Zusatzberichtes:
Als Leitgedanke will der Bundesrat eine verstetigend wir- kende, mittelfristig angelegte Geld- und Fiskalpolitik ins Zen- trum stellen. Erst die Gefahr spürbarer Abweichungen vom gleichgewichtigen Wachstumspfad soll den Staat in diesem Rahmen zu einem aktiveren Handeln veranlassen. Aufgrund der Erfahrungen kann dieses Handeln beispielsweise in der Verabschiedung eines konjunkturellen Zusatzhaushaltes be- stehen.
Staatliche Stabilitätspolitik soll auch angebotsseitige Mass- nahmen beinhalten, die geeignet sind, Hemmnisse im struktu- rellen Anpassungsprozess zu beseitigen. Solche Massnah- men werden heute immer häufiger auch im Rahmen einer in- ternationalen Zusammenarbeit ergriffen (EG-Technologiepro- gramme). Von der Beteiligung an solchen Massnahmen re- spektive von der Einführung analoger Instrumente sollte die Schweiz nicht absehen müssen, weil es an Rechtsgrundlagen fehlt.
Zu den Regelungsbereichen des neu zu schaffenden Geset- zes:
Das neue Stabilitätsgesetz soll nur jene Bereiche regeln, die noch nicht durch Ausführungserlasse zum neuen Konjunktur- artikel BV abgedeckt sind. Da es schon zahlreiche Ausfüh- rungserlasse gibt, ist ein Koordinationsbedürfnis zwischen den verschiedenen Trägern der Stabilitätspolitik entstanden. Das neue Stabilitätsgesetz soll sich jedoch nicht nur auf die- se Koordinationsaufgabe beschränken, weil im Falle einer Rezession, einer konjunkturellen Ueberhitzung oder eigent- licher Engpässe im strukturellen Anpassungsprozess die heute bereits vorhandenen Instrumente nicht immer genügen. So könnten z. B. in Rezessionszeiten durch die im Stabilitäts- gesetz zu regelnde Verabschiedung eines konjunkturellen Zusatzhaushaltes die Ausgaben dorthin gelenkt werden, wo sie Arbeitsplätze zu sichern vermögen. Gegebenenfalls wird die Finanzpolitik auch zur Konjunkturdämpfung einzusetzen sein.
Der Förderung struktureller Anpassungsanstrengungen misst der Bundesrat grosse Bedeutung zu. Er sieht in der Forschung und Ausbildung die hauptsächlichsten Ansatzpunkte, von denen eine staatliche Förderung des wirtschaftlichen Struktur- wandels ausgehen kann. Da die auf die Kontinuität angeleg- ten Gesetzgebungen in diesen Bereichen sich nicht immer als geeignete rechtliche Grundlage erwiesen haben, ist der Bun- desrat der Meinung, dass es oftmals zweckmässiger sein kann, durch aufeinander abgestimmte Massnahmen in den Gebieten der Forschung, der Aus- und Weiterbildung sowie allenfalls des Technologietransfers Engpässe in wirtschaftlich wichtigen Bereichen zu überbrücken (Impulsprogramm). Die dafür benötigten finanziellen Mittel sollen durch spezifische und befristete Bundesbeschlüsse anbegehrt werden.
Das Parlament sollte nach Auffassung des Bundesrates ins- künftig gestützt auf das Stabilitätsgesetz bestimmte Massnah- men selbständig beschliessen können und nicht mehr auf extrakonstitutionelle dringliche Bundesbeschlüsse angewie- sen sein. Dabei sollten, falls ausreichende und geeignete ge- setzliche Grundlagen bestehen, jeweils einfache Bundes- beschlüsse genügen. Der Bundesrat will ferner prüfen, ob der Bundesrat gewisse dringliche Massnahmen zur Arbeitsplatz- sicherung selbst beschliessen und erst nachträglich die Zu- stimmung des Gesetzgebers einholen kann.
Die Kommission hatte nicht Stellung zu nehmen zu den ver- schiedenen im Zusatzbericht skizzierten Programmpunkten. Sie teilt mit dem Ständerat die Auffassung, dass es gilt, das bisherige Bundesgesetz zur Krisenbekämpfung und Arbeits- beschaffung von 1954 zu «entstauben» und ein den derzeiti- gen Verhältnissen entsprechendes Stabilitätsgesetz zu schaf- fen. Dabei wurde allerdings bezweifelt, ob es gelingt, eine solche Vorlage noch in der zweiten Hälfte der laufenden Legis- laturperiode dem Parlament vorzulegen.
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Motion des Ständerates (Zumbühl) Freilichtmuseum Ballenberg. Investitionsbeitrag Motion du Conseil des Etats (Zumbühl) Musée de Ballenberg. Contribution aux investissements
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Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
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88.417
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Datum 22.06.1989 - 15:00
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