Motion Müller-Aargau
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fürchtet. Auch vom Baudruck auf landwirtschaftlich genutzten Boden kann in diesem Zusammenhang nicht die Rede sein; denn es handelt sich nur um bereits überbautes Land und be- stehende Bauten, die anders oder nicht mehr genutzt werden. Wenn die Motion als solche überwiesen wird, haben wir mit dem kommenden Entwurf des zu revidierenden Raumpla- nungsgesetzes auch einen Vorschlag, der das Wohnangebot im ländlichen Raum verbessern sowie den Wohnungsmangel bekämpfen hilft. Die Erhaltung der Lebensmöglichkeiten auf dem Land ist ein politischer Auftrag an uns alle. Sie hilft den strukturschwachen ländlichen Gebieten. Ich bitte Sie um Zustimmung zur Motion.
Bundesrat Koller: Ich bin eigentlich etwas überrascht, wes- halb Herr Nationalrat Ruckstuhl unbedingt an der Form der Motion festhalten will; denn wie ich Ihnen in meinem Referat vorhin erklärt habe, kommen wir seinem Anliegen ja schon vorweg entgegen, indem wir zurzeit eine Revision der Raum- planungsverordnung bearbeiten, die dann mit diesem Sofort- massnahmenpaket Anfang Oktober bereits in Kraft treten soll. Wie ich Ihnen angetönt habe, sehen wir dort vor allem zwei Massnahmen vor: Die Schaffung von sogenannten Kleinbau- zonen - eben bei abgelegenen Weilern, die Ihr Anliegen sind - und die Erhaltung der Bausubstanz in Gebieten mit Streubau- weise, wo beispielsweise Bauernhöfe wegen der Konzentra- tion der Betriebe nicht mehr gebraucht werden und daher künftig als Wohnräume Verwendung finden sollen.
Daher scheint mir, dass wir Ihr Hauptanliegen schon mit dieser Verordnung weitgehend erfüllen werden. Im übrigen sind im Rahmen der Raumplanungsgesetzrevision in der Experten- kommission entsprechende Revisionsvorschläge ausgearbei- tet worden.
Der einzige Grund, Herr Nationalrat Ruckstuhl, weshalb der Bundesrat Ihre Motion lieber als Postulat entgegennehmen möchte, ist der, dass Ihre Motion sehr, sehr detailliert und der Artikel 24 des Raumplanungsgesetzes sehr heikel ist. Ich erin- nere mich, wie lange wir in den siebziger Jahren in diesem Rat. um die Formulierung von Artikel 24 gekämpft haben; und des- halb wollten wir etwas mehr Bewegungsfreiheit. Aber mit der Stossrichtung sind wir vollständig einverstanden.
Präsident: Der Motionär ist nach dieser Erklärung des Bun- desrates jetzt bereit, den Vorstoss in Form eines Postulates zu überweisen. Wird es aus der Mitte des Rates bestritten? Das ist nicht der Fall, es ist überwiesen.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
88.842
Motion Müller-Aargau Pensionskassen. Anlagepolitik Caisses de retraite. Politique de placement
Wortlaut der Motion vom 12. Dezember 1988
Der Bundesrat wird beauftragt, das Versicherungsaufsichts- gesetz (VAG) und das Bundesgesetz über die berufliche Al- ters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) sowie die darauf basierenden Verordnungen und Beschlüsse dergestalt zu revidieren, dass
die Pensionskassen ihre Mittel vermehrt zur Förderung des privaten Wohnungseigentums einsetzen, um ihren eigenen Besitz an Boden und Liegenschaften zu verringern;
die demokratische Mitsprache im Bereiche der Anlagepoli- tik von Institutionen der beruflichen Vorsorge institutionalisiert wird.
Texte de la motion du 12 décembre 1988
Le Conseil fédéral est chargé d'élaborer un projet de révision de la loi sur la surveillance des assurances (LSA), de la loi fédérale sur la prévoyance vieillesse, survivants et invalidité (LPP) ainsi que des ordonnances et arrêtés qui se fondent sur ces deux lois, afin
de permettre aux caisses de retraite d'accroître les fonds qu'elles consacrent à soutenir l'accession à la propriété de lo- gements individuels, ce qui serait un moyen de réduire le nombre d'immeubles dont elles sont elles-mêmes propriétai- res, et
d'institutionnaliser un processus de participation démocra- tique des assurés en matière de politique de placement des caisses de prévoyance professionnelle.
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
In der Diskussion um die Initiative gegen die Bodenspekula- tion («Stadt-Land-Initiative») haben Befürworter und Gegner gleicherweise kritisiert, dass sich immer mehr Bauland und Wohneigentum bei den beruflichen Vorsorgeinstitutionen konzentriere.
Schon in vielen Anfragen und Vorstössen wurde die Förde- rung des Wohnungseigentums verlangt, um das Eigentum besser zu streuen und gleichzeitig die Errichtung einer dritten Säule in Form von Wohneigentum natürlicher Personen zu er- möglichen.
Es geht aber nicht nur darum, die ungesunde Konzentration von Boden- und Liegenschaftsbesitz bei den Vorsorgeeinrich- tungen zu verhindern. Soziales Kapital sollte auch sozialpflich- tig eingesetzt werden.
Solange die Mitsprache derjenigen, welche die Kasse alimen- tieren, nicht gewährleistet ist, vor allem die Anlagepolitik allein bei der Leitung der Institutionen liegt, müssten die nötigen Be- stimmungen und Weisungen ins Gesetz eingebaut werden. Anderseits wäre auch eine demokratische Mitsprache der Mit- glieder bei Grundsatzentscheiden bezüglich Investitionspoli- tik zu prüfen. Die beiden Anliegen schliessen sich nicht aus, sie könnten sinnvoll aufeinander abgestimmt werden.
Eine Motion mit identischem Wortlaut habe ich, zusammen mit 40 Mitunterzeichnern, am 10. Oktober 1986 eingereicht. Sie wurde am Ende der Herbstsession 1988 wegen Nichtbehand- lung abgeschrieben.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 24. Mai 1989
Rapport écrit du Conseil fédéral du 24 mai 1989
Der Bundesrat hält an seiner Antwort vom Dezember 1986 fest und präzisiert diese wie folgt:
a. Im Bereich der zweiten Säule bestehen zurzeit folgende Möglichkeiten der Wohneigentumsförderung:
ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf Kapitalleistung gemäss Artikel 37 Absatz 4 BVG (Hälfte der obligatorischen Alterslei- stung);
die Verpfändung dieser Altersleistungen nach Artikel 40 BVG sowie
die Gewährung eines Darlehens durch die Vorsorgeeinrich- tung gemäss Artikel 53ff. BWV 2.
b. Die Wohneigentumsförderung in der dritten Säule, d. h. der gebundenen Selbstvorsorge (BVV 3), basiert zurzeit auf
der Verpfändung der Altersleistungen gemäss Artikel 4 BWV 3 in Verbindung mit Artikel 40 BVG und
der Gewährung von Grundpfanddarlehen durch die in der gebundenen Selbstvorsorge tätigen Bankstiftungen bzw. Ver- sicherungseinrichtungen an ihre Versicherten gemäss Arti- kel 5 Absatz 3 BVV 3.
Bis Ende Februar dieses Jahres wurde eine Vernehmlassung bei den Kantonen, den politischen Parteien und den anderen interessierten Organisationen über einen Entwurf zur Wohnei- gentumsförderung im Rahmen der gebundenen Selbstvor-
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Motion Müller-Aargau
sorge durchgeführt. Nach diesem Entwurf könnte das in der gebundenen Selbstvorsorge angesparte Kapital bis zu einem noch zu bestimmenden Mass und unter noch festzulegenden Bedingungen und Voraussetzungen für das Wohneigentum der Versicherten eingesetzt werden. Der Bundesrat dürfte sich noch im Laufe dieses Jahres mit diesem Entwurf beschäftigen. 2. Die Verpfändung der Altersleistungen gemäss Artikel 40 BVG für das selbst genutzte Wohneigentum des Versicherten verursacht in der Praxis tatsächlich Probleme. Insbesondere wird die Beschränkung der Verpfändungsmöglichkeit auf eine (unsichere) künftige Altersleistung für den interessierten Dar- leiher nicht als attraktiv erachtet. Die Eidgenössische Kommis- sion für die berufliche Vorsorge wird deshalb diesem Problem im Zusammenhang mit der Revision des BVG besondere Be- achtung schenken. Eine Arbeitsgruppe dieser Kommission hat mit dem Bundesamt für Sozialversicherung eingehend Lö- sungsmöglichkeiten beraten. Aufgrund des Berichtes dieser Arbeitsgruppe und der Empfehlungen der Kommission für die berufliche Vorsorge wird der Bundesrat Möglichkeiten zur Verstärkung der Wohnbauförderung auf drei Ebenen wei- terverfolgen: Verbesserung der Verpfändung von Vorsorgean- sprüchen im obligatorischen und überobligatorischen Be- reich der beruflichen Vorsorge, Einsatz von Vorsorgemitteln für die Wohneigentumsförderung und entsprechende Aende- rung der Anlagerichtlinien.
Die Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen über die pa- ritätische Verwaltung verursacht jedoch vor allem bei grossen Sammelvorsorgeeinrichtungen gewisse Schwierigkeiten, die verschiedene Ursachen haben. Ursache bilden einerseits or- ganisatorische Mängel in der betreffenden Vorsorgeeinrich- tung, anderseits das Desinteresse in gewissen Arbeitnehmer- kreisen an einer effektiven Mitwirkung im paritätischen Organ, sei es, weil sie sich angesichts der vielfach nicht leichten Probleme überfordert fühlen, sei es, weil sie vor einer mögli- chen Mitverantwortung und entsprechender Haftung zurück- schrecken. In der Praxis sind jedoch Lösungen zu entwickeln, mit denen auch im Rahmen der grossen Sammelvorsorgeein- richtungen die paritätische Mitwirkung der Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes tatsächlich und vollumfänglich zum Tra- gen kommen kann. Die Kontrollstellen sowie die Aufsichts- behörden setzen alles daran, eine im Rahmen des Gesetzes vertretbare Regelung der paritätischen Mitwirkung der Arbeit- nehmer auch in diesen Fällen durchzusetzen.
Inwieweit den Vorsorgeeinrichtungen die Rolle als Preistreiber auf dem Liegenschaftsmarkt effektiv zukommt, ist zurzeit Ge- genstand verschiedener Abklärungen. Erste Ergebnisse einer im Auftrag der Forschungskommission Wohnungswesen er- stellten Studie zeigen, dass sich je nach Situation des örtli- chen Marktes eine differenzierte Betrachtungsweise auf- drängt. Weitere Aufschlüsse dürfte eine gegenwärtig im Rah- men der Nationalen Forschungsprogramme des National- fonds laufende Studie liefern. Allerdings ist, unabhängig vom Ergebnis dieser Studie, nicht zu verkennen, dass die starken Preissteigerungen auf dem Bodenmarkt in erster Linie dem zu- nehmenden Bedürfnis nach Boden bei sinkendem Angebot zuzuschreiben sind.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- deln.
Präsident: Der Bundesrat ist bereit, den Vorstoss als Postulat entgegenzunehmen. Nationalrat Müller-Aargau hält an der Form der Motion fest.
Müller-Aargau: Die heutige langfädige Eintretensdebatte hat keinen einzigen konkreten Auftrag gebracht. Die Kommission bearbeitet allein Anträge zur Sperrfrist, fertig. Das Massnah- menpaket des Bundesrates wird vielleicht einbezogen. Ver-
schiedene Kolleginnen und Kollegen haben heute das Pro- blem «institutionelle Anleger und Bodenmarkt» angesprochen und Massnahmen gefordert, Massnahmen ganz in dem Sinne, wie ich das in meiner Motion 1986 formuliert habe. Das liegt schon drei Jahre zurück. Der Vorstoss ist inzwi- schen schon einmal gestorben und wieder auferstanden. Es wäre reizvoll, einmal zu überprüfen, welchen Wandel der Bundesrat oder das Departement in der Bearbeitung und Kommentierung meines Vorstosses gemacht haben. Die Verhältnisse haben sich natürlich auch gewandelt, aber der Bundesrat ist heute weitgehend bereit, das zu erfüllen, was ich im ersten Teil meines Vorstosses gefordert habe.
Ich bin daher bereit, den zweiten Teil meines Vorstosses als Postulat überweisen zu lassen, bleibe aber dabei, dass der erste Teil, nämlich die Anlagepolitik der Pensionskassen, als verbindlicher Auftrag formuliert werden soll; denn damit set- zen wir ein Zeichen, in welcher Richtung die Diskussion in der Kommission gehen soll. Etwas Konkretes soll schliesslich aus der Diskussion des heutigen Tages herausschauen. Der Text ist so offen formuliert, dass man sicher keine Bedenken haben muss, meinen Vorstoss als Motion zu überweisen. Ein Zweites: Wäre die Motion von Ihnen überwiesen und würde das Anliegen in der Kommission nicht in die Diskus- sion einbezogen, dann wäre immerhin der Ständerat auch noch am Zuge. Wenn Sie die Motion überweisen, hätte sich auch der Ständerat noch damit zu beschäftigen. In diesem Sinne ist das Ganze eine Sicherung; in bezug auf die An- lagepolitik der Pensionskassen und ihre Wegnahme vom Bodenmarkt wäre ein Zeichen gesetzt.
In dem Sinne halte ich an der Motionsform für den ersten Teil meines persönlichen Vorstosses fest und bitte Sie, heute ein Zeichen zu setzen, dass Sie nicht nur gewillt sind, dar- über zu diskutieren und lange Eintretensdebatten zu führen, sondern auch mindestens einen verbindlichen Auftrag an Kommission und Bundesrat zu übergeben.
Ich weiss, der Bundesrat ist willens, das zu tun. Er hat das deutlich genug formuliert, auch im Kommentar zu meinem Vorstoss. Aber wenn ich das aufteile, ist der Bundesrat viel- leicht auch bereit, diesen ersten Teil als Motion entgegenzu- nehmen.
Bundesrat Koller: Ich befinde mich hier - obwohl übrigens dieses Geschäft an sich ins Departement von Herrn Cotti gehört; ich habe es einfach übernommen, weil ein Sach- zusammenhang besteht - in einer etwas ähnlichen Lage wie vorhin. Die Stossrichtung Ihrer Motion ist dem Bundesrat genehm. Sie haben gesehen, dass wir eine entsprechende Massnahme auch in dieses Sofortmassnahmenpaket auf- genommen haben. Andererseits wollte sich der Bundesrat auch hier in bezug auf die Mittel, um dieses Ziel zu errei- chen, eine gewisse Bewegungsfreiheit bewahren; das ist der einzige Grund, weshalb wir Ihnen Ueberweisung als Postulat beantragen.
Im übrigen darf ich vielleicht noch auf zwei Dinge hinweisen: Um Ihrer Motion der vermehrten Wohneigentumsförderung mit Mitteln der zweiten Säule gerecht zu werden, wird eine Gesetzesänderung nötig sein, nämlich die Aufhebung des Verpfändungsverbots in Artikel 331c Absatz 2. Weil solche Gesetzesänderungen einige Zeit in Anspruch nehmen, wird der Bundesrat demnächst über eine andere Verbesserung der Wohneigentumsförderung im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge, also der dritten Säule, beschliessen. Diese kann nämlich auf Verordnungsstufe realisiert werden: durch eine Ergänzung der bestehenden Verordnung über die steuer- liche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsor- geformen. Im übrigen bin ich überzeugt, dass wir im Rahmen der Behandlung des bundesrätlichen Sofortmassnahmen- pakets über diese Frage noch sehr eingehend diskutieren werden, vor allem auch über die Frage, wieweit tatsächlich die Mittel der institutionellen Anleger - vor allem der zweiten Säule - auf dem Bodenmarkt preistreibend wirken. Dies- bezüglich ist auch ein Nationales Forschungsprogramm im Gang, dessen Resultate aber leider erst auf das Jahr 1990 zu erwarten sind.
Zusammenfassend: Wenn der Bundesrat Ihre Motion nur als
Asylbewerber. Empfangsstellen in Basel und Chiasso
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Postulat überwiesen haben möchte, so einzig, um auch hier die nötige Bewegungsfreiheit zu behalten.
Präsident: Herr Müller-Aargau hat erklärt, dass er einverstan- den ist, den zweiten Teil seiner Motion in Form eines Postula- tes zu überweisen. Wird dieser Teil als Postulat bestritten? - Das ist nicht der Fall. Bei Ziffer 1 seiner Motion hält er an der Motionsform fest, währenddem der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
Ziff. 1 - Ch. 1
Abstimmung - Vote
Für Ueberweisung als Motion Für Ueberweisung als Postulat
43 Stimmen 34 Stimmen
Ziff. 2 - Ch. 2 Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
88.046
Asylbewerber. Empfangsstellen in Basel und Chiasso Requérants d'asile à Bâle et Chiasso Centres d'enregistrement
Botschaft und Beschlussentwurf vom 13. Juni 1988 (BBI II, 1491) Message et projet d'arrêté du 13 juin 1988 (FF II, 1455)
Beschluss des Ständerates vom 15. Dezember 1988 Décision du Conseil des Etats du 15 décembre 1988
Herr Wellauer unterbreitet im Namen der erweiterten Bauten- gruppe den folgenden schriftlichen Bericht:
Am 5. April 1987 wurde die Revision des Asylgesetzes vom Volk gutgeheissen. Zur praktischen Durchführung der neuen Verfahrensbestimmungen, insbesondere für Aufnahme und Verteilung der Asylbewerber auf die Kantone, hat der Bundes- rat beschlossen, vom Bund zu betreibende Empfangsstellen einzurichten. Sie sind nicht identisch mit den 28 bezeichneten Grenzübergängen, an denen ein Asylbewerber sein Asylge- such einreichen kann. Die vier Empfangsstellen wurden bei In- krafttreten der zweiten Revision per 1. Januar 1988 in Betrieb genommen. In Genf wurde als Definitivum ein bestehendes Objekt vom Kanton erweitert und vom Bund gemietet. Für die definitive Empfangsstelle in Kreuzlingen wurde im März 1988 der Verpflichtungskredit vom Bundesrat mit Zustimmung der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte bewilligt; der Neubau ist inzwischen fertiggestellt worden. In Basel und Chiasso bestehen immer noch Provisorien. Für die definitiven Empfangsstellen wurden ebenfalls Kreditgesuche gestellt, die von der Finanzdelegation der Räte im Sommer 1988 im dring- lichen Verfahren bewilligt wurden.
Die Empfangsstelle Basel steht bereits im Rohbau und sollte im Februar 1989 fertiggestellt sein. Sie wird eine Kapazität von 80 Betten haben.
Für die Empfangsstelle Chiasso liegt die Baubewilligung vor. Der Baubeginn ist noch für 1988 vorgesehen, mit Fertigstel- lung Mitte des Jahres 1989. Die Bettenkapazität wird 60 betra- gen.
Mit dem definitiven Bezug der beiden Empfangsstellen kön- nen die Provisorien im Lazzaretto in Chiasso und auf dem Rheinschiff Basilea in Basel aufgehoben werden.
Der Aufenthalt der Asylbewerber in den Empfangsstellen wird in der Regel 2 bis 5 Tage nicht übersteigen, da es in dieser Zeit nur um die Identifikation und Befragung sowie um die Vertei- lung auf die Kantone geht. Der Standard ist deshalb bewusst niedrig gehalten; immerhin sind auch Aufenthaltsbereiche
vorgesehen. Angesichts der kurzen Aufenthaltsdauer dürften die vorgesehenen Kapazitäten ausreichen. Lediglich für aus- serordentliche Jahresspitzen des Zustromes muss - als War- teraum - eine Unterkunftsreserve geschaffen werden.
Die Baukosten inklusive Ausstattung sind für Basel mit 3,075 Millionen Franken veranschlagt, für Chiasso mit 2,06 Millio- nen, total 5,135 Millionen Franken. Für Basel wurde eine ein- geschossige Holzelementbau-Konstruktion (Schweizer Holz) gewählt, für Chiasso eine zweigeschossige Konstruktion in Elementbauweise. Für Chiasso ist die Innenausstattung be- reits teilweise vorhanden, für Basel muss sie angeschafft wer- den, weil sich die provisorische Empfangsstelle auf einem voll ausgerüsteten Schiff befindet.
Gebaut wird im Baurecht. Vertragspartner ist in Basel die Ein- wohnergemeinde Basel-Stadt. Das Baurecht konnte auf 15 Jahre festgelegt werden. In Chiasso sind die SBB Vertrags- partner, und das Baurecht ist (vorerst) auf 10 Jahre festgelegt.
M. Wellauer soumet au nom du Groupe des constructions (élargi) le rapport écrit suivant:
Le 5 avril 1987, le peuple a accepté la révision de la loi sur l'asile. Le Conseil fédéral a décidé de créer des centres d'enre- gistrement gérés par la Confédération pour assurer l'exé- cution des nouvelles dispositions de procédure, notamment en ce qui concerne l'accueil des requérants d'asile et leur répartition entre les cantons. Ces centres ne sont pas aux mêmes endroits que les 28 postes frontière où les requérants d'asile peuvent déposer leur demande. Les quatre centres d'enregistrement ont été ouverts le 1er janvier 1988, date d'entrée en vigueur de la dernière révision. A Genève, un bâti- ment a été agrandi par le canton et loué par la Confédération; il s'agit d'une solution permanente. Pour le centre définitif de Kreuzlingen, le Conseil fédéral a octroyé en mars 1988 un crédit d'engagement approuvé par la Délégation des finances des Chambres fédérales; la construction a été achevée entre- temps. A Bâle et à Chiasso, on ne dispose encore que de lo- caux provisoires. Des demandes de crédit ont été présentées pour la construction de centres d'enregistrement dans ces vil- les également; ces demandes ont été approuvées en procé- dure d'urgence par la délégation précitée au cours de l'éte 1988.
A Bâle, le gros de l'ouvrage est achevé; les travaux seront ter- minés en février 1989. Ce centre disposera de 80 lits.
L'autorisation de construire a été obtenue pour le centre d'enregistrement de Chiasso. L'ouvrage sera mis en chantier en 1988 encore et sera terminé en été 1989. Ce centre aura une capacité de 60 lits.
La mise en service des centres d'enregistrement permettra de fermer les locaux provisoires de Lazzaretto à Chiasso, et de la péniche «Basilea», à Bâle.
En règle générale, les requérants d'asile ne séjourneront que de 2 à 5 jours dans les centres, étant donné qu'il s'agit unique- ment, durant ce temps, de les identifier et de leur faire passer un interrogatoire, ainsi que de les répartir entre les cantons. C'est la raison pour laquelle l'aménagement des centres est sommaire; toutefois, des salles de séjour sont prévues. Etant donné que les requérants ne passeront dans ces centres que quelques jours, le nombre de lits devrait suffire.
Pour faire face à un afflux exceptionnel, il faut prévoir - à titre de réserve et pour ainsi dire de salle d'attente - des logements supplémentaires.
Les frais de construction et d'équipement sont évalués à 3, 075 millions de francs pour le centre d'enregistrement de Bâle, et à 2,06 millions de francs pour celui de Chiasso, soit 5, 135 millions de francs au total. A Bâle, on a choisi une cons- truction préfabriquée en bois (indigène) d'un étage, à Chiasso une construction à deux étages en éléments préfabriqués. Une partie de l'équipement destiné au centre d'enregistre- ment de Chiasso est déjà disponible, tandis que tout l'aménagement destiné à celui de Bâle, où le centre provisoire se trouve sur un bateau entièrement aménagé, devra être nou- vellement acquis.
Pour construire, la Confédération a obtenu des droits de superficie. Les contrats ont été signés à Bâle avec la commune
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Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
13
Séance Seduta
Geschäftsnummer 88.842
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Numero dell'oggetto
Datum 21.06.1989 - 15:00
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Data
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1007-1009
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20 017 449
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