Bodenspekulation. Parlamentarische Initiativen
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Dreizehnte Sitzung - Treizième séance
Mittwoch, 21. Juni 1989, Nachmittag Mercredi 21 juin 1989, après-midi
15.00 h Vorsitz - Présidence: Herr Iten
89.221
Parlamentarische Initiative (Kommission des Nationalrates) Sperrfrist zur Weiterveräusserung von nichtlandwirtschaftlichen Grundstücken Initiative parlementaire (Commission du Conseil national) Délai d'interdiction de revente des immeubles non agricoles
88.236
Parlamentarische Initiative (Leuenberger Moritz) Stopp der Bodenspekulation Initiative parlementaire (Leuenberger Moritz) Halte à la spéculation foncière
Fortsetzung - Suite
Siehe Seite 974 hiervor - Voir page 974 ci-devant
Bodenmann: Die Schweiz ist, je nach Dollarkurs, das reichste oder eines der reichsten Länder der Welt. In diesem reichsten Land der Welt war es bis heute in weiten Landstrichen der Mehrheit der Bevölkerung nicht möglich, selber Eigentum an ihrer Wohnung zu erwerben. Neu wird es, wenn wir die Situa- tion in den Städten betrachten, bereits zu einem Luxus, sich einzumieten.
Das Uebel haben praktisch alle Vorredner beim Namen ge- nannt: es ist die Spekulation. Herr Seiler von der SVP hat uns ermahnt, die Spekulation an der Wurzel zu behandeln, und trotzdem beschränkte sich die Mehrheit der Interventionen auf die Sperrfrist, auf deren Auswirkungen, auf allenfalls mehr oder weniger weitgehende flankierende Massnahmen.
Die Sperrfrist im heute überbauten Gebiet bringt unbestreitbar eine Entschärfung an jener Spekulationsfront, die Herr Se- gond aus Genf so treffend geschildert hat. Sinnvoll sind im überbauten Bereich nicht nur eine Verlängerung der Sperrfrist, wie sie uns Herr Humbel vorschlägt, sondern auch weiterge- hende Ausnahmen zugunsten der Gemeinden sowie das Recht des Erwerbs der selbstgenutzten Liegenschaften durch Mieter und Pächter, wie sie uns Herr Rechsteiner in seinen An- trägen vorschlägt.
Für heute noch nicht überbautes Bauland kann die Sperrfrist zu einer Selektion der Spekulanten, zur Bildung von lokalen Bodenkartellen - und dies auf dem Hintergrund eines sich ver- engenden Bodenmarktes - führen und deshalb auch kontra- produktive Wirkungen haben. Deshalb steht zentral und sinn- voll einzig die Initiative Leuenberger Moritz im Raum. Nur sie
lässt es zu, dass wir in Zukunft die Frage der Bodenrente, die Frage der Nutzung des Bodens sinnvoll lösen. Die Zustim- mung zu dieser Initiative würde den Weg öffnen zu einer Lö- sung, die folgenden Elementen Rechnung tragen müsste:
Die Preise für Bauland müssten sinnvollerweise nicht nomi- nal, sondern real eingefroren werden. Mit dieser Massnahme wäre die Spirale der Spekulation definitiv gebrochen.
Wir brauchen auf dem Hintergrund allenfalls eingefrorener Preise ein Vorkaufsrecht der öffentlichen Hand, um sonst si- cher vorkommende Umgehungsgeschäfte wirksam verhin- dern zu können.
Die öffentliche Hand müsste die Möglichkeit haben, von juri- stischen und von Privatpersonen mit grossem Bodenbesitz jene Flächen zu enteignen, die nicht deren absehbarem und sicher auch grosszügig zu bemessendem Eigengebrauch dienen werden.
Diese drei Massnahmen - reales Einfrieren der Preise auf der heute bereits hohen Basis, Vorkaufsrecht zugunsten der Ge- meinden und Kantone, verbunden mit einem Expropriations- recht derselben zur Förderung der sinnvollen und rationellen Nutzung des Bodens - kommen allen hier immer wieder for- mulierten Forderungen entgegen. Das Bauland wird, wie dies immer wieder verlangt wird, im notwendigen Ausmass verflüs- sigt. Die Preise des Baulandes steigen nicht weiter. Mieten und auch der Erwerb von Eigentum werden wieder erschwing- licher.
Wer der Initiative Leuenberger Moritz nicht zustimmt, der ist of- fensichtlich nur an Kosmetik interessiert und nicht an der Lö- sung der Bodenfrage. Leider scheint das hier die Mehrheit zu sein. Herr Bonny hat das mit ordnungspolitischen Argumen- ten begründet. Also, wenn ich an den Bodenmarkt denke, habe ich den Eindruck, es handle sich weniger um Ordnung denn um Unordnung. Und die ordnungspolitischen Beden- ken von Herrn Bonny dienen weniger den Mietern und jenen, die Eigentum erwerben wollen, als den Spekulanten, die die bisherige Entwicklung weitertreiben wollen.
Fischer-Sursee: Die enorme Bodenpreissteigerung ist sozial schädlich und enthält politischen Sprengstoff.
Handeln tut not. Als eine Sofortmassnahme befürworte ich die Sperrfrist, nicht weil sie das Bodenproblem löst, das tut sie nämlich nicht, sondern weil sie psychologisch preisdämpfend wirken kann, wenn sie richtig ausgestaltet und im Verbund mit anderen Massnahmen beschlossen wird.
Die parlamentarische Initiative der Kommission ist nun aber für mich zu holzschnittartig, zu undifferenziert und kann kontra- produktiv sein. So oder so ist ja die Sperrfrist kein Wundermit- tel. Um so subtiler ist sie auszugestalten.
Wir müssen uns einmal fragen, was das Ziel dieser Sperrfrist ist. Wir wollen damit den Missbrauch bekämpfen. Wir wollen mit der Sperrfrist vor allem die Kaskadenverkäufe erfassen, die schnellen Käufe und Verkäufe, wo enorme Gewinne ohne Wertschöpfung gemacht werden. Denn diese Verkäufe haben Signalwirkung auf die Nachbargrundstücke. Kein Grundei- gentümer verkauft mir sein Grundstück zum Preise Y, wenn sein Nachbar das Doppelte verlangt. Also steigt ebenfalls der Preis des Nachbargrundstückes.
Einen zweiten Nachteil haben die Kaskadenverkäufe: Die Bo- denspekulanten finanzieren ein Geschäft mit dem anderen. Sie kaufen, verkaufen und finanzieren damit das nächste, ohne dass sie eigene Mittel einsetzen müssen. Auch das wol- len wir nicht. Das wollen wir verhindern.
Wir müssen aber darauf bedacht sein, dass diese Sperrfrist nicht unerwünschte Nebenwirkungen hat, indem wir wohl ein Uebel bekämpfen, aber dafür ein noch schlimmeres anrich- ten. Es ist nämlich durchaus möglich - es wurde darauf hinge- wiesen -, dass diese Sperrfrist zu einer noch grösseren Ver- knappung des Bodens führt, und zwar aus einem ganz einfa- chen Grund: Die Nachfrage nach Bauland ist gross. Führen wir die Sperrfrist ein, so kommt ein Teil des Baulandes vor- übergehend nicht mehr auf den Markt. Die Leute, die seit über fünf Jahre Grundbesitz haben, werden ihr Land anbieten, und weil die Nachfrage grösser ist als das Angebot, wird der Preis dieses freien Landes noch erheblich mehr steigen.
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Mit der Sperrfrist bewirken wir natürlich auch eine Bodenteue- rung, weil die Zinsen, die in diesen fünf Jahren bezahlt werden müssen, allein schon ungefähr 30 Prozent ausmachen.
Wir wollen auf keinen Fall einen Wohnungsmangel verursa- chen. Wir haben jetzt schon in vielen Gebieten Wohnungs- knappheit. Der Bedarf ist vorhanden, und wir dürfen also nicht etwas vorkehren, das einen echten Wohnungsmangel hervor- ruft.
Weil nun die Lösung der Kommission diesbezüglich zu undif- ferenziert ist, bin ich für Rückweisung, denn zu viele Fragen sind offen. Da ist einmal die Frage des Geltungsbereiches. Soll die Frist nur gelten für Wiederverkäufe, deren Kauf nach Inkrafttreten des Gesetzes erfolgt ist oder auch für Käufe, die ein, zwei Jahre vorher schon getätigt worden sind?
Zudem sind die Ausnahmen zu grobschlächtig geregelt. Es ist an sich gut, eine Generalklausel zu haben, aber hier spielt sie nicht. Hier kann sich in der kurzen Zeit keine Praxis entwickeln, und der Vollzug ist recht problematisch.
Aus diesen Gründen bin ich für Rückweisung.
Zusätzlich, und das ist ganz entscheidend, sind meines Erach- tens flankierende Massnahmen erforderlich, denn das Grund- problem liegt doch darin, dass das Angebot die Nachfrage nicht zu befriedigen vermag. Hier liegen der Kern und der Keim der Bodenpreissteigerung. So sind z. B. auch im Raum- planungsrecht meiner Meinung nach grosszügigere Ausnah- mebewilligungen für bestehende zonenfremde Bauten erfor- derlich. Das kann mit der Veränderung der Verordnung be- wirkt werden. Auch ist die Frage der Eigenmittelvorschriften zu prüfen. Dies kann durchaus ein wertvolles Instrument sein, wenn es auch hier Nachteile hat.
Wenn wir nicht zurückweisen, laufen wir Gefahr, dass wir eine Lösung übers Knie brechen, eine Krankheit beim Patienten wohl heilen, die Nebenfolgen für andere Bereiche aber um so schädlicher sein können.
Frau Zölch: Ich bitte Sie, den Antrag Fischer-Hägglingen zu unterstützen.
Wenn wir das Geschäft heute zurückweisen, heisst dies nicht, dass die bestehenden Probleme auf dem Bodenmarkt von uns verkannt werden und dass nichts unternommen werden soll. Die Bodenpreise müssen stabilisiert werden, und das Problem ist mit mutigen Ideen anzugehen.
Wir wollen nicht Kosmetik, Herr Bodenmann. Das Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage auf dem Bodenmarkt ist ge- stört. Da der Boden nicht vermehrbar ist, können auf der Ange- botsseite nur beschränkt Korrekturen vorgenommen werden. Aber die Nachfrage können wir mit Massnahmen dämpfen. Solche Massnahmen dürfen jedoch nicht übers Knie gebro- chen werden, ohne dass sämtliche Auswirkungen sorgfältig geprüft und abgewogen werden.
Die geplante Einführung einer Sperrfrist überzeugt mich nicht, weil sie das eigentliche Uebel nicht an der Wurzel packt.
Die Anträge Allenspach enthalten verschiedene Ideen, die aber im Rahmen des Gesamtpakets diskutiert werden müs- sen. Es darf dabei jedoch nicht vergessen werden, dass der Boden als Kreditmittel für Gewerbe und Industrie enorm wich- tig ist. Wird die Vorlage zurückgewiesen, müsste meines Erachtens, basierend auf dem Verkehrswert, die befristete Ein- führung einer Pfandbelastungsgrenze für nichtlandwirtschaft- liche Grundstücke geprüft werden. Eine solche Massnahme könnte die Nachfrage dämpfen und wäre vor allem einfach kontrollierbar, nämlich bei der Eintragung in das Grundbuch. Es müssten minimale Eigenmittel vorhanden sein, wenn ein Grundstück erworben werden soll. Dabei sollten jedoch Son- derregelungen bei selbstgenutztem Eigentum geprüft wer- den. Der Markt darf auf jeden Fall nicht so verfälscht werden, dass er nur noch institutionellen Anlegern offen steht. Die An- lagevorschriften dieser Anleger müssten daher parallel über- prüft und gelockert werden. Zudem ist mit Massnahmen oder mit Gesetzesänderungen zu erreichen, dass die Kapitalgeber bei der Errichtung neuer Hypotheken sehr vorsichtig sind.
Ich bitte Sie, dem Rückweisungsantrag Fischer-Hägglingen zuzustimmen, damit Bundesrat und Kommission die heute de- ponierten Ideen und Massnahmen noch eingehend prüfen können.
M. Spielmann: Tous ceux qui se sont exprimés à cette tribune sont d'accord au moins sur un point: la condamnation de la spéculation. Mais pour changer la situation, il ne suffit pas d'être d'accord sur le constat, il faut aussi et surtout se doter des moyens efficaces pour combattre cette spéculation. Pour ce faire, il convient de se tourner vers les juristes et il est in- téressant de connaître leur opinion sur cette question. En ce qui concerne par exemple le phénomène de la spéculation, Jean-François Aubert, dans un article intitulé «Les moyens juri- diques de freiner le renchérissement du sol» s'exprimait ainsi: «Il est bon de combattre la hausse de la valeur du sol quand ce ne serait que pour freiner la spéculation, car nul ne peut tenir pour satisfaisant l'état d'une société dont certains membres s'engraissent de l'industrie des autres».
C'est donc au moyen d'une série de mesures légales qu'il nous faut intervenir et dans ce problème du renchérissement foncier il s'agit bien sûr de savoir aussi que la loi n'empêchera pas le renchérissement du sol, mais que le droit peut combat- tre la plus-value ou en modifier la répartition. C'est donc sur ce terrain-là que nous devons intervenir, et intervenir efficace- ment.
Or, les propositions qui sont faites, par exemple celle d'inter- dire la revente temporaire, est un argument qui tient beaucoup plus du sentiment que de la raison. S'il est vrai que les profits de la spéculation sont d'autant moins justifiables qu'ils ont été acquis plus rapidement, et que les bénéfices paraîtront moins scandaleux si trois ou cinq ans sont nécessaires pour les réali- ser, c'est oublier aussi que ce qui l'importe avant tout, c'est de savoir si les dispositions que nous allons prendre vont ralentir la hausse de la valeur du sol. La question que nous devons nous poser - et Jean-François Aubert l'avait déjà fait en 1964 - est la suivante: «est-il utile de voir se volatiliser des spécula- teurs à court terme s'ils se transforment tout simplement en spéculateurs à moyen terme qui, par la patience que vont leur imposer les dispositions, sauront en faire une vertu rémunéra- trice?». Si encore une telle mesure n'était qu'inefficace, ses avantages moraux pourraient suffire à la justifier. Mais en fait, elle ne réduit pas la demande mais l'offre de la terre. Toute res- triction à la vente ne fait que rétrécir la surface du sol alienable. Nous devons donc prendre d'autres types de mesures pour aller dans le sens de la lutte contre la spéculation, et Jean- François Aubert, que je cite encore, disait: «Puisque la terre ne se multiplie pas volontiers, qu'elle doit satisfaire à d'innombra- bles besoins, que les personnes qui en peuvent disposer pro- fitent de sa rareté, pourquoi ne s'avise-t-on pas de la ration- ner? Pourquoi n'userait-on pas à l'égard de la terre comme on fait des aliments dans un pays assiégé? Quand le pain est rare, la prudence et la justice ne veulent-elles pas qu'on distribue un morceau à chaque famille?». Je répète que c'est Jean- François Aubert qui tenait ce raisonnement.
Pour nous, il s'agit de prendre des armes efficaces dans la lutte contre la spéculation, et cette lutte passe par un véritable contrôle des prix des terrains, doublé du droit de préemption tel qu'il existe déjà dans certains cantons, complété par des mesures d'expropriation en cas de non-utilisation des terrains, Ce serait déjà une première arme que celle qui est proposée par l'initiative de M. Leuenberger Moritz.
Il existe bien sûr d'autres possibilités. Je pense à l'exclusion de certaines catégories d'acquéreurs, au contingentement in- cessible, aux lois d'aménagement du territoire, à l'encadre- ment du crédit, à l'accroissement du patrimoine immobilier, aux expropriations. Bref, il existe toute une série de solutions dans notre législation, il faut donc aujourd'hui nous donner les moyens d'agir et d'avancer sur ce terrain. C'est pourquoi je vous invite à accepter l'initiative de M. Leuenberger qui est le moins que l'on puisse faire dans la situation actuelle.
Herczog: Es geht hier offenbar um die Frage, welche Not- bremse zu ziehen sei. Bei der Beantwortung dieser Frage soll- ten wir nicht aus Akzeptanzgründen eine Massnahme be- schliessen, die eher ungeeignet wäre. Und ungeeignet wäre z. B. eine reine Sperrfrist. Um dies darzulegen und zu zeigen, welche Problemkreise es betrifft, nur zwei Bereiche der Boden- problematik:
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Erstes Problem: die Preisbildung. Die Bodennachfrage orien- tiert sich an der Erwartung einer zukünftigen Grundrente; die- ser Markt ist demnach stark zukunftsorientiert. Man erwartet, was auf einen zukommt, somit ist der Markt an sich «spekula- tiv» im weitesten Sinne; die Grundrente, die erwartet wird, hängt somit letztlich davon ab, welche Preise dannzumal reali- sierbar werden. Mit anderen Worten, das enorme Ausmass der Bodenpreissteigerung der letzten Jahre basiert auf der Er- wartung der steigenden Bodenpreise: je mehr Nachfrager auf die Bodenpreissteigerung spekulieren, desto mehr Erwartun- gen werden letztlich erfüllt, und desto mehr vergrössert sich die Nachfrage. Anders ausgedrückt: Wenn man hier schon eingreift, sollte man das eher auf der Nachfragerseite und nicht auf der Angebotsseite tun. 70 bis 80 Prozent aller Neu- wohnungen werden heute von institutionellen Anlegern und Immobilienfirmen produziert.
Die Pensionskassen investieren pro Jahr 3 Milliarden Franken in Liegenschaften; das ist ein Anteil von etwa 19 Prozent. Ihre aufgestaute Nachfrage ist aber wesentlich höher und liegt bei 30 bis 35 Prozent, d. h. wenn man so weit ginge, fünf bis zehn Jahre zu warten, wie es der Bundesrat vorschlägt, wäre das für die Pensionskassen überhaupt kein Problem. Die Pensions- kassen als langfristige Anleger würde man so nie treffen.
Das zweite Problem: unzweckmässige Bodennutzung. Bei den steigenden Bodenpreisen und den entsprechenden Er- wartungen passiert folgendes: die räumliche Verteilung der Nutzungen erfolgt nicht nach zweckmässigen, planerischen oder Siedlungsentwicklungskriterien, sondern nach den Krite- rien der Möglichkeit der Wertsteigerung, d. h. es wird dort ge- baut und investiert, wo man Mehrwert erwartet, und nicht nach dem Konzept einer sinnvollen Siedlungsentwicklung. Dies führt selbstverständlich zur Baulandhortung.
Wenn Sie heute die Kantone Zürich, Bern, Luzern und Aargau zusammen betrachten, sind dort 30 bis 40 Prozent der Bauzo- nenfläche unüberberbaut, d. h wir haben eigentlich riesige Baulandreserven, aber sehr wenig Bauland, das effektiv zur Verfügung steht. Konkret steht im Kanton Bern etwa nur ein Fünftel der vorhandenen Baulandreserven real zur Verfügung, was zeigt, dass die Baulandhortung genau auf die erwähnte Preissteigerungserwartung hin prädestiniert ist. Die Sperrfrist würde hier die Situation noch mehr verschlechtern.
Wenn man heute dringliche Massnahmen will, sehe ich nebst den dringlichen Massnahmen und der mittelfristigen Initiative Leuenberger Moritz eigentlich vier Bereiche:
Aenderung der Anlagevorschriften der beruflichen Vor- sorge, so dass die Pensionskassen vom Immobilienmarkt wegkommen und sich nur am Hypothekenmarkt betätigen. 2. Im Fiskalrecht: Grundstückgewinnsteuer und Vermögens- steuer gemäss Artikel 5 Absatz 1 Raumplanungsgesetz, näm- lich die berühmte Möglichkeit, Mehrwert abzuschöpfen.
Im Mietrecht: Stabilisierung der Mietzinse.
Im Raumplanungsrecht eine absolute Vollzugssicherung. Zum Schluss: Es ist nicht so, dass die Raumplanung an sich an der Bodenpreisentwicklung Schuld trägt, genau aus dem Grunde nicht, weil man dort investiert, wo die Preise zu erwar- ten sind und sie realisierbar werden. Sie müssen das Boden- angebot nicht erweitern, sondern Sie.müssen es steuern, und Sie müssen vollziehen können.
Dreher: Die Schweizer Auto-Partei unterstützt den Antrag Blo- cher auf Nichteintreten, eventuell den Antrag Fischer auf Rück- . weisung.
Die Staatsgläubigkeit, die heute aus den Voten zu erkennen war, ist wieder einmal enorm. Man schlägt den Sack und meint den Esel. Glauben Sie denn im Ernst, dass mit einer Sperre, wie das heute zur Debatte steht, auch nur eine Hektare mehr eingezontes, erschlossenes Bauland auf den Markt kommt? Wer die Sache einigermassen studiert hat, wird doch zur Er- kenntnis kommen, dass das nicht der Fall ist. Warum?
Es ist wiederholt von Herrn Nussbaumer, von Frau Zölch ge- sagt worden, der Boden sei nicht vermehrbar. Das ist an sich richtig. Aber die Nutzung des Bodens ist vermehrbar. Wir ha- ben in der Stadt Zürich einen fünfstöckigen Finanzplatz. Es liegt auf der Hand, dass Sie mit Bauvorschriften, welche die Nutzung zwangsläufig reduzieren, zu einer Verknappung des
Angebotes kommen. Wenn Sie ein Kernzonengrundstück von 500 m2 haben und darauf 20 Stockwerke hoch bauen, dann haben Sie 10 000 m2 Nutzfläche; das ist eine Kopfrechnung, die am frühen Nachmittag noch zumutbar ist. Wenn Sie dage- gen diese Nutzung auf fünf Stockwerke limitieren, dann brau- chen Sie vier Grundstücke à 500 m2. Genau das passiert in den Kernzonen unserer Städte.
Die Wirtschaft braucht Büroraum, Parkraum; sie dehnt sich daher in benachbarte Häuser aus und vertreibt die Mieter. Dann kann natürlich wieder von City-Druck und Wohnungsnot gesprochen werden. Diese Sache wäre wirtschaftlich zu erklä- ren, wären nicht exakt jene politischen Kreise, die am lautesten über Wohnungsnot jammern, diejenigen, die eine vernünftige Nutzung der vorhandenen Grundstücke systematisch poli- tisch hintertreiben.
Man hat heute nachmittag von Expropriationsrecht gespro- chen. Man spricht in der Stadt Zürich von Abzonung. Man will also den vorhandenen Boden noch schlechter nutzen, und dann wundert man sich, wenn die Preise in die Höhe gehen. Sie erreichen mit dieser Sperrfrist also gar nichts. Die Gründe liegen anderswo. Im Paragraphen 47 des Zürcher Pla- nungs- und Baugesetzes vom 7. September 1975 ist festge- halten:
«Die Bauzonen umfassen Land, das sich für die Ueberbauung eignet und
a. weitgehend überbaut ist oder
b. voraussichtlich innert 15 Jahren für eine Ueberbauung be- nötigt und erschlossen wird.
Bei der Festsetzung der Bauzonen ist darauf zu achten, dass immer genügend Land für Wohnungen und Arbeitsplätze ein- gezont ist.»
Sie wissen: 1973 hatten wir den Oelschock und die daran anschliessende Wirtschaftskrise. Damals sind die Grund- stückpreise real zurückgegangen. Optimismus bei der Be- messung der Bauzonen war somit anlässlich der Redaktion dieses Gesetzes nicht die vorherrschende Meinung. Was ist passiert? Diese Bauzonen wurden viel zu klein bemessen, und noch weniger davon wurden erschlossen. Darum haben wir heute den enormen Preisdruck. Wir haben einen Wohlstand, der damals nicht vorausgesehen werden konnte. Wir haben heute Tausende von gut verdienenden Mitbürgerinnen und Mitbürgern, welche gerne Land kaufen würden; aber es ist kein Land vorhanden, weil zu wenig eingezont ist und ins- besondere zuwenig erschlossen wurde.
Ich bin nicht Staatsrechtler, Herr Bundesrat Koller. Ich bin aber der Meinung, hier sollte man mit Notrecht die Gemeinden zwingen, Land zu erschliessen, um dem Nachfragedruck Herr zu werden. Sperren, welche die Spekulation eindämmen, sind ein Tropfen auf den heissen Stein. Davon werden weder der Grundstückmarkt noch die Preisfront entlastet. Wir müssen das Angebot vermehren, wir müssen der Nachfrage entge- genkommen.
Wenn Sie 50 Grundstücke haben und 100 Leute, die eines wollen, dann steigen die Preise. Und wenn Sie 100 Grund- stücke haben und 50 Leute, die eines wollen, dann fallen die Preise. Ich hoffe, Sie konnten mir folgen.
Meier Fritz: Ich entnehme der Monatsschrift «Volkswirtschaft» des EVD vom Januar 1976, dass 1960 129 000 und 1970 über 337 000 Wohnungen von Ausländern belegt wurden. Heute sind es weit über 400 000. So wurden bereits in jenem Jahr- zehnt pro Jahr durchschnittlich 20 800 Wohnungen für die Unterkunft der Zugewanderten benötigt, was ungefähr einem Drittel der damaligen Wohnungsproduktion entsprach. Was die Belegungsdichte betrifft, war die durchschnittliche Grösse der ausländischen Haushaltungen gleich gross wie diejenige der Schweizer. Sie war 1950 3,5 Personen und 1970 2,8 Per- sonen pro Haushalt.
Was hat das mit der Sperrfrist zur Weiterveräusserung von nichtlandwirtschaftlichen Grundstücken zu tun? Durch die Masseneinwanderung von Ausländern und Flüchtlingen in den letzten 40 Jahren ist die eingewanderte Wohnbevölke- rung auf über eine Million Personen angestiegen, und da wir pro Person für Infrastrukturaufwendungen bekanntlich 200 m2
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Bauland benötigen, sind allein für die eingewanderte Wohn- bevölkerung über 26 000 Hektaren Bauland benötigt worden. Sie haben heute morgen zum Teil Schaumschlägerei und Vo- gel-Strauss-Politik betrieben. Sie haben, mit Ausnahme von Kollege Fischer-Hägglingen, den durch die Masseneinwande- rung ausgelösten Boom auf Immobilien in Ihren Voten total vernachlässigt. Ohne Begrenzung der Masseneinwanderung von Ausländern und Asylanten beruhen Ihre Anträge weitge- hend auf Hypothesen und werden von der Realität bald über- rollt werden.
Ich ersuche Sie daher, dem Rückweisungsantrag Fischer- Hägglingen zuzustimmen.
Bühler, Berichterstatter: Vorerst zur Initiative von Kollege Mo- ritz Leuenberger. Herr Ott hat als Vertreter der Minderheit ge- sagt, die Begründung in der Kommission gegen die parlamen- tarische Initiative Leuenberger Moritz sei äusserst dürftig aus- gefallen, es werde einzig festgehalten, sie gehe zu weit.
Ich weise nochmals mit Nachdruck auf die äusserst klare Volksabstimmung über die Stadt-Land-Initiative hin. Dieser Eingriff ins Grundeigentum, der - wie die parlamentarische In- itiative Leuenberger Moritz - sehr weit gegangen ist und an un- seren ordnungspolitischen Grundsätzen rüttelte, ist vom Volk erst im letzten Dezember ganz klar abgelehnt worden, so klar, dass ein gegenteiliger Beschluss des Parlamentes nach weni- gen Monaten praktisch einer Missachtung des Volkswillens gleichkäme. In einer direkten Demokratie muss man den Volkswillen auch dann respektieren, wenn er anders heraus- kommt als das eigene Wunschdenken. Aus diesem Grunde ist es verständlich und auch arbeitsökonomisch sicher richtig, dass man dafür in der Kommission nicht allzuviel Zeit auf- gewendet hat.
Ich bitte Sie namens der Kommissionsmehrheit nochmals - es waren 13 zu 7 Stimmen -, der Initiative Leuenberger Moritz keine Folge zu geben.
Nun zu den Nichteintretensanträgen Fischer-Seengen und Blocher. Herr Fischer-Seengen hat gesagt, es würden neue Nachteile eingehandelt, so etwa: die Angebotsverknappung führe zu weiterer Preissteigerung, noch weniger Leute mach- ten noch höhere Gewinne, noch weniger Schweizer könnten Boden erwerben.
Da ist die Kommission ganz anderer Meinung. Verknappt wird - dank einer genügend ausgebauten Ausnahmeregelung - eben nicht generell, sondern einzig für jene Leute, die den Bo- den nur zu Spekulationszwecken erwerben wollen. Die Aus- nahmeregelung ist in diesem Zusammenhang sehr entschei- dend. Wer aber für sich selber Boden zur Ueberbauung er- werben will, kann das ohne weiteres tun. Auch jedes erschlos- sene Grundstück kann problemlos überbaut werden. Das er- . stellte Gebäude kann sogar problemlos verkauft werden, ein- zig auf dem Bodenpreis darf kein Gewinn erzielt werden.
Zur Behauptung, dass noch weniger Schweizer Grundeigen- tümer werden könnten: Auch das stimmt unseres Erachtens überhaupt nicht; denn diejenigen, die Eigentümer werden wollen, können das ohne Umweg und Preisabschöpfung über die Spekulation tun.
Zur Argumentation von Herrn Blocher: Etwas tun, das auch et- was nützt. Wenn der Preis nicht stimme, stimmen Angebot und Nachfrage nicht, hat er gesagt. Da hat er ganz sicher recht. Aber Angebot und Nachfrage kann man bei Produkten durch mehr oder weniger grosse Produktion des entsprechenden Gutes beeinflussen. Nicht so beim Boden. Man müsste die Nachfrage senken oder das Angebot erhöhen, hat Kollege Blocher gesagt. Die Nachfrage senken: Genau das tun wir, in- dem wir die kurzfristige Spekulation ausschalten. Damit wird eine bestimmte Anzahl Nachfrager ausgeschaltet.
Umgekehrt, das Angebot können wir gar nicht erhöhen. Der Boden ist ein unvermehrbares Gut. Wir können zwar beim Bauland das Angebot - wenigstens vorläufig noch - durch zu- sätzliche Einzonung etwas vermehren. Aber nur auf Kosten des landwirtschaftlichen Kulturlandes. Den Boden als solchen können wir nicht vermehren, es sei denn, wir wollen - statt die Armee abzuschaffen - wie die alten Eidgenossen auf Erobe- rungszüge ausgehen. Das will, so hoffe ich, niemand in die- sem Saal. Bei einem unvermehrbaren Gut können wir die Pro-
blematik nicht mittels Angebot und Nachfrage lösen. Das müs- sen wir bei aller unterschiedlichen ideologischen Einstellung einfach sehen.
Ich bitte Sie namens der einstimmigen Kommission, auf die Kommissionsinitiative einzutreten und ihr Folge zu geben.
Noch ein Wort zu den Rückweisungsanträgen. Die beiden Rückweisungsanträge sind mit dem Hinweis begründet wor- den, dass in der Flut der jetzt vorliegenden Anträge eine auch nur einigermassen sinnvolle Beratung heute im Rat kaum möglich sei und dass das Konzept des Bundesrates mit zu- sätzlichen Massnahmen viel besser sei. Die Kommission hat für die ersteren Bedenken einiges Verständnis.
Zum zweiten Bedenken: Das Konzept der Kommission ist vom genau gleichen Team der Verwaltung ausgearbeitet worden wie jenes des Bundesrates. Die beiden unterscheiden sich bei genauem Studium - was die Sperrfrist anbelangt - nicht ei- gentlich voneinander.
Zum Detail Ausnahmen: Die kann man abschliessend aufzäh- len - wie das der Bundesrat tut - oder etwas offener im Sinne der Kommission gestalten. Das ist eine rein politische An- sichtssache.
Wir von der Kommission sind allerdings der Ansicht, dass die weiteren, vom Bundesrat vorgeschlagenen Elemente bei wei- tem nicht einhellige Zustimmung ernten werden. Wir waren und sind nach wie vor der Meinung, dass die Sperrfrist jene Massnahme darstellt, die am allerehesten eine breite Zustim- mung erfahren kann und darum auch rasch wirksam einge- setzt werden könnte. Die Kommission wehrt sich aber nicht gegen die Rückweisung.
Herr Günter, die Spekulanten haben bei einer Rückweisung nicht noch vier Monate mehr Zeit. Selbst wenn wir heute die vorgeschlagenen Massnahmen verabschieden, können sie - weil sie vom Ständerat nicht behandelt sind - bis im Herbst nicht in Kraft treten. Also kein Zeitgewinn auch bei der jetzigen Behandlung.
Wir haben aber bereits Informationen, dass die Spekulanten ordentlich kalte Füsse bekommen haben, weil sie die unechte Rückwirkung fürchten und darum - seit der Diskussion in der Kommission - nur noch zurückhaltend tätig wurden. Also kön- nen wir bereits eine positive Wirkung registrieren. Schade bei einer Rückweisung ist einzig, dass wir damit um eine span- nende Begründung geprellt werden, weil wir Herrn Allenspach nicht die Gelegenheit geben, alle seine Anträge zu begrün- den.
Falls Sie den Rückweisungsanträgen zustimmen, bitten wir den Bundesrat, aber auch unsere Kollegen im Ständerat ein- dringlich, die Sofortmassnahmen so rasch vorzubereiten und voranzutreiben, dass die Verabschiedung und Inkraftsetzung auf Ende der Herbstsession 1989 in jedem Falle möglich wird. An unserer Kommission soll es nicht fehlen. Wir haben bereits fünf Tage nach der vorgesehenen Verabschiedung der Bot- schaft durch den Bundesrat ein Datum festgelegt.
M. Houmard, rapporteur: Le débat d'entrée en matière aura confirmé nos préoccupations, c'est-à-dire que chacun est conscient du mal mais que les remèdes efficaces ne sont pas légion. Augmenter l'offre, diminuer la demande, voilà un prin- cipe évoqué par plusieurs intervenants, principe bien connu dans le monde des affaires mais difficile à appliquer dans l'im- mobilier, et très difficile à réaliser lorsqu'il s'agit de terrains. Nous avons dit ce matin que toute mesure visant à équilibrer l'offre et la demande doit être retenue et étudiée en priorité, afin d'essayer de juguler ce problème social.
Je rappelle que la commission, qui s'est occupée du dossier et qui est maintenant accusée de ne pas avoir trouvé la solu- tion miracle, était en fait confrontée à l'initiative Leuenberger Moritz, c'est-à-dire à l'instauration du contrôle des prix sur les biens fonciers non agricoles. Cette solution ne pouvait pas être retenue pour des raisons évidentes. Nous savons en effet trop bien que le blocage des prix qui, de surcroît, serait un blo- cage temporaire, ne saurait régler le problème qui nous préoc- cupe aujourd'hui. En outre, il exigerait un appareil administratif très important. Le vote populaire de décembre sur l'initiative ville-campagne ne nous autorisait d'ailleurs pas à nous éten- dre longuement sur cette proposition.
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Augmenter l'offre, diminuer la demande, c'est bien la solution la plus efficace. Encore faut-il en trouver les moyens. M. Burck- hardt et bien d'autres ont évoqué les causes profondes de la situation qui a trait à l'immobilier: explosion du nombre d'habi- tants, du confort, de l'économie et des nouvelles technolo- gies.
Tous ces éléments ont été évoqués au sein de la commission et ils l'ont incitée à agir par des mesures simples et applicables rapidement. C'est en collaboration avec l'administration que nous sommes arrivés à la proposition d'interdiction de reven- dre le terrain pendant un certain délai. Entre-temps, le Conseil fédéral a remis l'objet sur le métier et présente le train de mesu- res que nous avons déjà évoqué. Nous l'en remercions au nom de la commission, mais nous ne pouvons que déplorer que ces propositions, qui étaient, semble-t-il, déjà en gesta- tion dans l'administration, n'aient pas été présentées à la com- mission. D'ailleurs, seule l'étude de détail permettra de se pro- noncer sur l'efficacité des mesures retenues par le Conseil fédéral.
En conclusion, je vous donne mon appréciation de la situa- tion. Nous devrions accepter l'entrée en matière. Cela fixerait la volonté du Parlement d'agir contre les spéculateurs axés sur le court terme. Si vous décidez d'entrer en matière, nous de- vrons ensuite nous prononcer sur les propositions Gysin et Fischer-Hägglingen, c'est-à-dire renvoyer le projet à la com- mission en l'invitant à soumettre à nouveau l'objet au Conseil national en même temps que le train de mesures annoncé par le Conseil fédéral.
Faut-il suivre cette proposition? Je rappelle qu'au début de cette semaine le Conseil fédéral a mis son avant-projet en con- sultation. Il a demandé aux intéressés de prendre position jusqu'au 28 juin. Examinons la situation dans laquelle se trou- vera le conseil au début de la discussion de détail. Nous se- rons en présence de trois propositions: celle de la commission qui, s'appuyant sur l'article 64 de la Constitution fédérale, veut agir par une révision des articles 218 et suivants du Code des obligations, celle de M. Scheidegger, qui utilise l'article 89 de la constitution pour proposer un arrêté fédéral urgent de portée générale soumis au référendum obligatoire, et enfin celle du Conseil fédéral qui, par un train de mesures urgentes, désire combattre l'esprit de spéculation et stabiliser les prix fonciers. Ce projet comprend quatre éléments: un délai d'interdiction que nous avons présenté, trois autres disposi- tions qui concernent une charge maximale en matière d'enga- gement des immeubles non agricoles, les limites des place- ments immobiliers opérés par des institutions de prévoyance professionnelle et par des institutions d'assurance, et enfin la révision de l'ordonnance sur l'aménagement du territoire.
Plusieurs membres ont déposé un nombre important d'amen- dements. Toutes ces propositions, que ce soit celle de M. Scheidegger, l'avant-projet du Conseil fédéral qu'il faudra in- tégrer dans notre projet ou les nombreux amendements indivi- duels, n'ont pas été discutées en commission. Par consé- quent, le débat de détail débouchera en fait sur un travail de commission.
Votre décision d'accepter ou de refuser les propositions de renvoi Gysin et Fischer-Hägglingen est donc d'importance pri- mordiale. La commission s'est réunie ce matin. Elle nous auto- rise à vous communiquer que, étant donné les circonstances particulières qui résultent de la multitude des propositions qu'elle n'a pas examinées, elle serait d'accord de revoir l'en- semble du dossier lors de sa séance du 21 août 1989, séance qui est d'ailleurs réservée pour étudier le projet du Conseil fédéral.
En revanche, la commission demande au Conseil fédéral de traiter ce dossier en priorité, lors de la session d'automne, dans les deux conseils. Donc, décider l'entrée en matière et éventuellement le renvoi à la commission et refuser l'initiative Leuenberger Moritz.
Bundesrat Koller: Die Verhältnisse auf dem Bodenmarkt sind Anlass eines weitverbreiteten und wachsenden Unbehagens in unserem Volk, und Sie haben in dieser ausführlichen Eintre- tensdebatte diesem Unbehagen beredten Ausdruck gege- ben. Der Bodenmarkt ist zurzeit tatsächlich vor allem gekenn-
zeichnet durch ausgeprägte Knappheit an Wohn- und Gewer- beraum, durch einen Mangel an baureifem Land, durch be- sorgniserregende Preissteigerungen, durch aufsehenerre- gende Fälle von Spekulation und durch eine zunehmende An- onymisierung des Grundeigentums. Von 1950 bis 1980 haben sich die Bodenpreise verfünfzehnfacht, die Löhne hingegen nur verdreifacht. Nach 1980 stiegen die Bodenpreise weiterhin stärker als die allgemeine Teuerung, und seit 1985 ist eine ei- gentliche Bodenpreisexplosion zu verzeichnen. Wir kennen auch die Gründe dieser Entwicklung: Einer grossen Steige- rung der Nachfrage nach Boden und Wohnraum steht ein rela- tiv knappes Angebot an Boden und Wohnraum gegenüber.
Ich möchte das an einigen wenigen Zahlen aufzeigen: Unsere Bevölkerung hat sich zwischen 1970 und 1985 nur um etwa 4 Prozent vergrössert, die Wohnraumzunahme betrug jedoch rund 30 Prozent. Neben der erfreulichen Einkommensent- wicklung hat aber zweifellos auch die übermässige Beleh- nung durch Banken und andere Institute beim Erwerb von Grundeigentum zu dieser Steigerung der Nachfrage beigetra- gen. Demgegenüber haben wir auf der Angebotsseite das Faktum, dass die ausgeschiedenen Bauzonen zwar recht gross sind - im schweizerischen Durchschnitt sogar zu gross; wir wissen, dass die ausgeschiedenen Bauzonen 30 bis 50 Prozent über dem Bedarf liegen -, dass aber kein entspre- chendes überbaubares Land zur Verfügung steht. Wir stehen daher vor dem Faktum, dass für einkommensschwache Per- sonen die Finanzierung von Wohneigentum und von preis- günstigen Gewerberäumen Probleme stellt und dass beim Zwischenhandel mit Grundstücken teilweise Gewinne anfal- len, die in der Oeffentlichkeit zu Recht als ungerecht, stossend und als Aergernis empfunden werden. Wo der Zugang zum Grundeigentum aber nur noch wenigen Menschen offensteht, ist die Eigentumsgarantie selber in Gefahr.
Vielleicht erlauben Sie mir hier doch noch ein Wort zu jenen Votanten, die gesagt haben, dieses ganze Problem sei durch die jüngsten Hypothekarzinserhöhungen bereits gelöst. Ich gebe gerne zu, dass die jüngsten Hypothekarzinserhöhungen gewisse nachfragedämpfende Wirkungen für den Boden- markt bringen. Wie lange sie aber anhalten und wie lange sie wirksam sind, wissen wir keineswegs mit Sicherheit. Es ist durchaus auch denkbar, dass die Zinssätze wieder sinken oder dass der Hypothekarzinssatz seine nachfragebestim- mende Funktion einbüsst, sei es, weil die Erhöhungseffekte durch den Basiseffekt nach den Erwartungen und Wünschen nach weiterem Boden bald wieder neutralisiert werden, sei es, weil die Hypothekarzinssätze als Folge sich verändernder Wettbewerbsverhältnisse im nationalen und internationalen Kapitalmarkt volatiler werden.
Aus all diesen Gründen ist der Bundesrat überzeugt, dass aus- serordentliche Massnahmen auf dem Gebiete des Boden- rechts unausweichlich geworden sind. Zwar waren in den letz- ten Jahren Parlament und Regierung auf diesem Gebiet nicht untätig. Ich erinnere Sie daran: Im Jahre 1980 ist das Raumpla- nungsgesetz in Kraft getreten, seit zwei Jahren ist das neue Pachtrecht in Kraft, das neue Mietrecht steht vor dem Ab- schluss in beiden Räten, ein neues Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht steht zur Behandlung bei einer stände- rätlichen Kommission.
Trotz all diesen gesetzgeberischen Bemühungen müssen wir heute in aller Offenheit feststellen: Die Entwicklung auf dem Bodenmarkt hat den ordentlichen Gesetzgeber eben nicht nur eingeholt, sondern längst überholt. Wir dürfen daher - nach Auffassung des Bundesrates - den Boden nicht weiter bloss den Marktkräften allein überlassen. Wenn wir aber in dieses Spiel der Marktkräfte von Staates wegen korrigierend eingrei- fen, dann ist der Bundesrat auch davon überzeugt, dass diese korrigierenden Eingriffe in Richtung einer besseren Ueberein- stimmung von Angebot und Nachfrage gehen müssen. Das heisst, wir müssen die Nachfrage nach Boden bremsen, und wir müssen das Angebot an Boden zu steigern versuchen.
Im übrigen lässt sich der Bundesrat beim Sofortmassnahmen- paket, das er Ihnen im Mai angekündigt hat, von folgenden Kri- terien leiten: Die Massnahmen dieses Sofortpakets sollen so- fort Wirkung zeigen, sie müssen also sofort in Kraft gesetzt werden können. Die Massnahmen sollen sodann keine auf-
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Spéculation foncière. Initiatives parlementaires
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N 21 juin 1989
wendigen Abklärungen und Arbeiten gesetzestechnischer Art bedingen. Aus diesem Grunde vor allem haben wir sehr viele überlegenswerte Ideen - ich werde nachher noch darauf zu- rückkommen - zu den mittelfristigen Massnahmen verscho- ben. Hier bei den Sofortmassnahmen müssen wir uns wirklich auf jene Massnahmen beschränken, die spruchreif sind und die Sie in der Herbstsession verabschieden können.
Als weitere Kriterien für die Zusammenstellung des Massnah- menpakets war für den Bundesrat der Gedanke wegleitend, dass die Massnahmen ohne grossen zusätzlichen administra- tiven Aufwand realisiert werden müssen, und schliesslich, dass auch dieses Sofortmassnahmenpaket möglichst markt- konform und politisch konsensfähig sein muss.
Welches ist das Ziel des Sofortmassnahmenpaketes, das Ih- nen der Bundesrat nach Ende der Sommerferien mittels einer Botschaft unterbreiten wird? Auch hier müssen wir realistisch sein. Es wäre eine Illusion, wenn wir meinen würden, wir könn- ten mit diesem angekündigten Sofortmassnahmenpaket das Bodenproblem in unserem Land ein für allemal lösen. Sinn und Zweck dieses Sofortmassnahmenpakets ist es vielmehr, die Spekulationsmentalität auf dem Bodenmarkt zu brechen, zur Preisstabilisierung beizutragen und vor allem auch die nötige Zeit zu gewinnen, um tiefergreifende Massnahmen im Sinne einer weitergehenden Ursachentherapie zu planen. Grosses Gewicht wird dabei insbesondere der Revision des Raumplanungsgesetzes zukommen, deren Hauptzielrichtung in der Bereitstellung von mehr überbaubarem Land liegt, ohne dass dafür irgendeine Ausdehnung der Bauzonen nötig ist. Bei diesen mittelfristigen Massnahmen, die das Sofortpaket dann ablösen müssen, ist an Erleichterungen für das verdich- tete Bauen zu denken, weiter an neue Vorschriften über die Ausnützungsziffern, an fiskalische Massnahmen wie Verkehrs- wertbesteuerung von Bauland, Anhebung der Grundstück- gewinnsteuern für kurzfristige An- und Verkäufe, steuerliche Begünstigung der Umwandlung von Miet- in Eigentumswoh- nungen, sodann an eine Erhöhung der Mittel für die Wohnei- gentumsförderung, an Vereinfachungen im Bereich des Stockwerkeigentums, an die zwingende, heute ungenügend wahrgenommene Abschöpfung planerischer Mehrwerte, an ein Vorkaufsrecht für Mieter, an neue Formen der Mieterpartizi- pation sowie an die verbesserte Nutzbarmachung von Gel- dern der zweiten Säule für den Wohneigentumserwerb.
Wenn man diesen nicht abschliessenden Katalog möglicher mittelfristiger Massnahmen auf dem Gebiete des Bodenrechts durchsieht, stellt man freilich auch sofort fest, dass zahlreiche, insbesondere fiskalische, raumplanerische und baupolizeili- che Massnahmen nach geltendem Recht im Kompetenz- bereich der Kantone und zum Teil sogar der Gemeinden lie- gen. Soll der Bund daher nicht weitere Kompetenzen an sich ziehen müssen, so sind die Kantone und Gemeinden auf- gerufen, dass ihrige zur Problemlösung beizutragen und ihre Kompetenzen auf dem Gebiete des Bodenrechts zu nutzen. Ich darf im übrigen Herrn Nationalrat Bundi mitteilen, dass der Bundesrat mein Departement beauftragt hat, längerfristig auch die Verfassungsgrundlagen zu überprüfen, weil gerade die Zusammenstellung dieses Sofortmassnahmenpakets den doch recht engen Handlungsraum aufgezeigt hat, den wir auf bodenpolitischem Gebiet der Verfassung wegen haben.
Der Bundesrat ist allerdings der Meinung, dass bei einer so delikaten und auch schwierigen Frage wie den neuen Boden- rechts-Verfassungsbestimmungen der richtige Vorgehens- · weg wahrscheinlich doch eher über eine Expertenkommis- sion als über die Beratung in einer parlamentarischen Kom- mission Ihres Rates sein wird.
Das Sofortmassnahmenpaket des Bundesrates enthält drei dringliche befristete Bundesbeschlüsse über eine Sperrfrist, über eine Pfandbelastungsgrenze sowie über Anlagevor- schriften für institutionelle Anleger und daneben eine Mass- nahme, die wir in eigener Kompetenz realisieren können, näm- lich eine Revision der Ausführungsverordnung zum Raumpla- nungsgesetz.
Zur Frage der Verfassungsmässigkeit der vom Bundesrat in Aussicht genommenen Massnahmen haben wir ein Rechts- gutachten in Auftrag gegeben, weil sich erwiesen hat, dass wir hier - wenn wir diese Massnahmen realisieren wollen -
zweifellos an die Grenze des geltenden Verfassungsrechts kommen.
Wenn Sie dem Vorgehen des Bundesrates zustimmen, wird der Bundesrat - so ist es geplant - in der ersten Sitzung nach den Sommerferien dieses Sofortmassnahmenpaket verab- schieden und die Botschaft an Sie weiterleiten. So wäre genü- gend Zeit vorhanden - ich glaube, alle Kommissionssitzungen sind organisiert -, dass beide Räte in der Herbstsession die- ses Sofortmassnahmenpaket des Bundesrates aufgrund sorgfältiger Vorberatung in Ihren Kommissionen und auch auf- grund einer besseren Kenntnis der Frage der Verfassungs- mässigkeit beschliessen könnten.
Noch ein Wort zum Inhalt des Sofortmassnahmenpakets und zu der von der Kommission vorgeschlagenen Sperrfrist: Für den Bundesrat ist diesbezüglich entscheidend, dass bereits dieses Sofortmassnahmenpaket auf die eigentlichen Ursa- chen des Bodenproblems eingeht. Deshalb soll zur Dämp- fung der Nachfrage einerseits eine Pfandbelastungsgrenze eingeführt und der Erwerb von Grundstücken durch institutio- nelle Anleger eingeschränkt werden. Durch die Revision der Raumplanungsverordnung soll andererseits das Angebot im Sinne einer rascheren Erschliessung der Bauzonen und einer besseren Ausnutzung und Erhaltung von bestehender Bau- substanz gefördert werden.
Ich gebe zu, dass diese angebotsseitigen Möglichkeiten rela- tiv beschränkt sind. Aber was im Rahmen einer Ausführungs- verordnung zum geltenden Raumplanungsgesetz möglich ist, werden wir tun. Wir denken hier vor allem etwa an die Schaf- fung von Kleinbauzonen bei Weilern in landwirtschaftlichen Gebieten, aber auch an die Erhaltung von Bausubstanz in Ab- wanderungsgebieten mit Streubauweise, wie man sie etwa in der Ostschweiz vielfach vorfindet.
In diese ursachentherapeutischen Massnahmen ist nach Auf- fassung des Bundesrates die aus ökonomischer Sicht nicht ganz unproblematische Sperrfrist einzubinden. Mit der Sperr- frist sollen nämlich die kurzfristigen Weiterveräusserungen von Grundstücken, die sogenannten Kaskadenverkäufe, un- terbunden werden, bei denen hohe Spekulationsgewinne er- zielt werden, ohne dass der Veräusserer zur Erschliessung, Ueberbauung oder Verbesserung des Grundstückes irgend etwas beitragen würde.
In bezug auf diese Sperrfrist möchte ich jenen, die mit einem gewissen Recht ökonomische Bedenken gegen diese Sperr- frist geäussert haben, antworten, dass es ein gesellschaftspo- litisches Aergernis ist, wenn in unserem Land bei einzelnen Handänderungen - ohne dass der Verkäufer jeglichen eige- nen Beitrag geleistet hat - Spekulationsgewinne in Millionen- höhe realisiert werden. Das traf etwa in diesem berühmt- berüchtigten Freiburger Fall tatsächlich zu.
Wir können es uns schlicht nicht leisten, uns auf der einen Seite über das abnehmende Unrechtsbewusstsein vor allem unserer Jugend zu beklagen, beispielsweise im Zusammen- hang mit den grassierenden Lebensmitteldiebstählen, und auf der anderen Seite tatenlos zuzuschauen, wie solche Spekula- tionsgewinne und derartige Auswüchse des Bodenmarktes realisiert werden können, ohne gegen das Gesetz zu verstos- sen.
Bei der Einzelausgestaltung der Sperrfrist ist freilich darauf zu achten, dass die Sperrfrist nicht kontraproduktiv wirkt, das heisst, dass das Angebot nicht unnötigerweise eingeschränkt wird. Vor allem werden wir darauf achten müssen, dass die Wohnungsproduktion durch diese Sperrfrist nicht gehemmt wird und dass überhaupt der Bodenmarkt nicht über Gebühr verfestigt wird.
Ferner muss die Sperrfrist nach Meinung des Bundesrates praktikabel bleiben und durch die Vollzugsbehörden ohne lange Einführungszeit anwendbar sein.
Dies bedeutet, dass die Dauer der Sperrfrist, die Veräusse- rungstatbestände, die der Sperrfrist nicht unterliegen, und die Bewilligungsgründe für eine vorzeitige Veräusserung sehr · sorgfältig geprüft und aufeinander abgestimmt werden müs- sen.
Nach Meinung des Bundesrates ist daher zur Sicherung einer einheitlichen Praxis in unserem Land auch eine abschlies- sende Aufzählung dieser möglichen Ausnahmebewilligungen
Bodenspekulation. Parlamentarische Initiativen
1003
im dringlichen Bundesbeschluss unbedingt nötig.
Im übrigen soll die Sperrfrist nach Meinung des Bundesrates tatsächlich eine Sofortmassnahme sein und bleiben. Wir be- antragen Ihnen daher einen besonderen Bundesbeschluss und keine Einordnung ins Obligationenrecht.
Wenn wir diese Sperrfrist in die übrigen ursachentherapeuti- schen Massnahmen einbinden und später durch mittelfristige Massnahmen sogar wieder ablösen, dann hat sie als Mittel ge- gen die grassierende Spekulationsmentalität durchaus ihre Berechtigung im Sofortmassnahmenpaket.
Nun noch ein Wort zur Initiative von Herrn Leuenberger: Wir stimmen dem Antrag Ihrer Kommissionsmehrheit zu, dieser Initiative keine Folge zu geben. Der Bundesrat ist nämlich der Ueberzeugung, dass das anvisierte Ziel mit dem geschilder- ten Sofortmassnahmenpaket auf eine systemkonformere und mindestens so wirksame Art erreicht werden kann.
Der Vollzug der Einzelinitiative von Herrn Leuenberger würde übrigens auch sehr schwierige Probleme stellen. Ich denke hier insbesondere an die Koeffizienten zum Ausgleich der un- terschiedlichen kantonalen Bewertungen. Wie ich Ihnen dar- gelegt habe, kommen aus der Sicht des Bundesrates für So- fortmassnahmen nur Behelfe in Frage, die sofort, ohne kompli- zierte zusätzliche Abklärungen, im Herbst realisiert werden können.
Gegen die Einzelinitiative von Herrn Nationalrat Leuenberger sprechen nach der Meinung des Bundesrates aber vor allem auch die Erfahrungen, die im Ausland mit Preisstopps immer wieder gemacht worden sind. Preisstopps führen bekanntlich zu einer künstlichen Einfrierung von Preisen. Sie bringen da- mit das Angebot zum Erliegen. Die Nachfrage besteht dage- gen unbeschränkt weiter; wegen der eingefrorenen Preise wird die Nachfrage sogar weiter steigen, und die Folge ist ein- deutig die: Schwarzmarktgeschäfte sind unausweichlich, wenn nicht durch einen ungeheuren administrativen Apparat dafür gesorgt wird, dass anstelle des Preismechanismus be- hördliche Allokationen treten.
Aus diesem Grunde beantragt Ihnen der Bundesrat, der Initia- tive von Herrn Leuenberger keine Folge zu geben.
Dagegen beantrage ich Ihnen im Namen des Bundesrates, auf die Kommissionsinitiative einzutreten, die Detailberatung aber auszusetzen und im Rahmen des bundesrätlichen Ge- samtpakets vorzunehmen. Sie haben dann die Chance einer gründlicheren, sorgfältigeren Vorberatung in den Kommissio- nen, und Sie erleichtern im übrigen auch die Stellung des für die Beratung dieser Beschlüsse zuständigen Bundesrates; denn selbstverständlich wäre es mir nicht möglich - nachdem wir jetzt ein Vernehmlassungsverfahren im Gange haben -, in der Detailberatung überhaupt Stellung zu nehmen, da der Bundesrat seine massgeblichen Entscheide erst aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse in der ersten Sitzung nach den Ferien treffen wird.
Aus all diesen Gründen beantrage ich Ihnen Eintreten und Be- ratung im Rahmen des bundesrätlichen Gesamtpaketes.
Auf etwas möchte ich zum Schluss noch hinweisen: Wenn Sie diesem Antrag des Bundesrates folgen, dann verlieren Sie keine Zeit, allerdings unter einer klaren Voraussetzung: dass Sie den entscheidenden politischen Willen haben, boden- rechtliche Sofortmassnahmen in der Herbstsession in beiden Räten zu beraten und zu verabschieden. Auf seiten des Bun- desrates ist dieser Wille vorhanden, und ich glaube, die heu- tige Diskussion hat - wenn nicht alles trügt - doch gezeigt, dass dieser Wille auch auf seiten Ihres Rates gegeben ist.
89.221
Präsident: Wir bereinigen die Anträge der Kommission auf Seite 2 ihres Berichtes.
Sie haben über zwei, eventuell drei Fragen zu entscheiden. Die erste Frage: Die Kommission beantragt Ihnen, der Initia- tive der Kommission Folge zu geben, während die Herren Fi- scher-Seengen und Blocher beantragen, der Initiative der Kommission keine Folge zu geben.
Die zweite Frage: Die Kommissionsmehrheit und der Bundes- rat beantragen Ihnen, die parlamentarische Initiative Leuen- berger Moritz nicht weiter zu verfolgen, ihr also keine Folge zu
geben, während die Kommissionsminderheit Ott beantragt, der Initiative Folge zu geben.
Für den Fall, dass Sie in der ersten Abstimmung über die Initia- tive der Kommission Eintreten beschliessen, haben Sie an- schliessend über den Rückweisungsantrag Gysin/Fischer- Hägglingen zu befinden.
Wir stimmen ab über die erste Frage.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission Für die Anträge Fischer-Seengen/Blocher 10 Stimmen
155 Stimmen
Rückweisungsanträge - Propositions de renvoi
Präsident: Sie haben beschlossen, auf die parlamentarische Initiative der Kommission einzutreten. Wir entscheiden jetzt über die Frage der Rückweisung an die Kommission gemäss Antrag Gysin/Fischer-Hägglingen. Der Bundesrat unterstützt den Rückweisungsantrag. Die Kommissionssprecher haben erklärt, dass sie nicht opponieren.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Fischer-Hägglingen/Gysin Dagegen
109 Stimmen 45 Stimmen
An die Kommission - A la commission
Ordnungsantrag Leuenberger Moritz Motion d'ordre Leuenberger Moritz
Leuenberger Moritz: Sie haben jetzt zurückgewiesen. Das ak- zeptiere ich natürlich. Es ist auch praktischer. Ich möchte Ih- nen aber vorschlagen, dass sämtliche Vorschläge zum Bo- denrecht, die sofort behandelt werden müssen, in einem Auf- guss durch uns entschieden werden. Ich möchte anregen, nun die Abstimmung über meine parlamentarische Initiative auszusetzen und die Abstimmung erst vorzunehmen, wenn der konkrete Vorschlag aus der Kommission vorliegt. Wir müs- sen doch wissen, welcher konkrete Vorschlag da ist. Es sind zwei Ideen, die einander gegenüberstehen. Sie können erst dann verbindlich Stellung nehmen, wenn Sie wissen, was kon- kret aus der Kommission kommt. Es wäre auch politisch nicht klug, nur ein Nein zu hinterlassen und den Rest zu verschie- ben.
Präsident: Herr Leuenberger Moritz stellt den Ordnungsan- trag, die Abstimmung über seine parlamentarische Initiative bis zur Behandlung der Vorlage über die Sperrfrist auszuset- zen.
Leuenberger Moritz: Ein Ordnungsantrag ist es erst dann, wenn jemand einen Gegenantrag stellt, und das kann ich mir fast nicht vorstellen. (Heiterkeit)
Bühler, Berichterstatter: Namens der Kommission muss ich hier diesen Nichteintretensantrag doch stellen. Die Kommis- sion hat mit 13 zu 7 Stimmen 'beschlossen, der Initiative Leu- enberger Moritz keine Folge zu geben. Ich muss Ihnen das weiterhin empfehlen.
Abstimmung - Vote
Für den Ordnungsantrag Leuenberger Moritz Dagegen
64 Stimmen 88 Stimmen
88.236
Präsident: Sie haben also zu entscheiden über die Anträge zur parlamentarischen Initiative Leuenberger Moritz: Folge ge- ben gemäss Antrag der Kommissionsminderheit beziehungs- weise keine Folge geben gemäss Antrag von Kommissions- mehrheit und Bundesrat.
N
21 juin 1989
1004
Interpellation Hänggi
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit Für den Antrag der Mehrheit
53 Stimmen 114 Stimmen
88.800
Interpellation Hänggi Massnahmen gegen die Inflation der Bodenpreise Hausse des prix des terrains
Wortlaut der Interpellation vom 7. Oktober 1988
Die Bodenpreise in unserem Lande steigen in einem nie dage- wesenen Aussmass. Das noch verfügbare Land wird daher für die meisten Bürger unerschwinglich. Dabei hat die Schweiz, im Vergleich zu den anderen Industrieländern, schon heute die geringste Eigentumsquote. Sie beträgt gerade noch 30 Prozent.
Die neueste Entwicklung auf dem Bodenmarkt wird diesen Prozentsatz in Kürze massiv reduzieren, was zwangsläufig zu sozialpolitischen Veränderungen führen wird.
Ich bitte deshalb den Bundesrat um Stellungnahme zu den fol- genden Fragen:
Welchen Stellenwert misst der Bundesrat heute der Eigen- tumsstreuung bei?
Welche Massnahmen drängen sich auf, um die Eigentums- förderung wirksam zu unterstützen?
Sind fiskalpolitische Eingriffe denkbar, um die BVG-Gelder vom Boden- und Liegenschaftsmarkt fernzuhalten?
Besteht nicht auch eine zusätzliche «Anheizung» durch die vorzeitige Rückzahlung von Bundesanleihen in der Höhe von etwa 1 Milliarde Franken?
Wo liegen die Stossrichtungen bei der Revision des Raum- planungsgesetzes, um der Verknappung des handelbaren Bodens Einhalt zu gebieten?
Texte de l'interpellation du 7 octobre 1988
Les prix des terrains dans notre pays croissent à un rythme in- connu jusqu'ici. Le terrain encore disponible devient de ce fait inabordable pour la majorité des citoyens, ce qui explique qu'en comparaison avec les autres pays industrialisés, la Suisse compte aujourd'hui déjà la plus modeste proportion de propriétaires: cette dernière n'atteint que 30 pour cent à peine. L'évolution récente du marché foncier réduira massivement et à court terme ce pourcentage et entraînera nécessairement des mutations socio-politiques.
Je prie dès lors le Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes:
Quelle place accorde-t-il actuellement à la généralisation de l'accès à la propriété?
Quelles mesures d'accompagnement doit-on prendre pour promouvoir efficacement l'accès à la propriété?
Peut-on envisager des mesures fiscales en vue d'éloigner les capitaux de la LPP des marchés foncier et immobilier?
Le remboursement anticipé d'emprunts fédéraux pour un montant d'environ un milliard de francs ne risque-t-il pas de «jeter de l'huile sur le feu»?
Quelles sont les orientations dans la révision de la loi sur l'aménagement du territoire susceptibles de freiner la raréfac- tion des terrains négociables?
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 24. Mai 1989
Rapport écrit du Conseil fédéral du 24 mai 1989
Der Bundesrat misst einer breiten Eigentumsstreuung hohe Bedeutung zu, und dies vorab aus zwei Gründen: Zum einen vermag Grundeigentum das Bedürfnis des einzelnen Men- schen nach Individualsphäre und Sicherheit in zentralen Le- bensbereichen zu befriedigen. Kaum ein anderes materielles Gut vermittelt diese Lebensqualitäten so direkt wie Grundei- gentum. Zum andern ist die Eigentumsstreuung von Bedeu- tung für den Bestand der heute geltenden Eigentumsordnung als solcher. Dem Nichteigentümer müssen reale Chancen ver- bleiben, selber Grundeigentum zu erwerben. Wo der Zugang zum Grundeigentum nur noch wenigen offen steht, ist die Ei- gentumsgarantie selbst in Gefahr. Der Bundesrat hat diesen Zusammenhang bereits 1981, in seiner Botschaft zu einem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Per- sonen im Ausland, betont (BBI 1981 III 585, 644). Der Bundes- rat betrachtet die heutige Eigentumsquote von knapp 30 Pro- zent als Grenze, die längerfristig nicht unterschritten werden sollte.
Massnahmen der Eigentumsförderung stossen an zwei Grenzen: Angesichts der Unvermehrbarkeit des Bodens dür- fen sie nicht zusätzlich preistreibend wirken, und sie dürfen sich nicht gegen die Raumplanung werden. Der Eigentums- förderung muss es mit anderen Worten vor allem darum ge- hen, die Stellung der natürlichen Personen am Bodenmarkt zu stärken und insbesondere ihre Erwerbschancen zu heben. Im ländlich-bäuerlichen Bereich wird man diesem Ziel mit dem neuen Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht einen Schritt näher kommen. Für den städtischen Bereich ist zu- nächst an die Mittel des Wohnbau- und Eigentumsförderungs- gesetzes zu erinnern. Im weiteren hat der Bundesrat das Ju- stiz- und Polizeidepartement im August 1985 beauftragt, kon- krete Vorschläge zur Weiterentwicklung der privaten Eigen- tums- und Nutzungsrechte auszuarbeiten. Dabei ist vorgese- hen, auch eigentumsbildende Instrumente des Privatrechts näher zu prüfen, wie beispielsweise ein Vorkaufsrecht des Mie- ters, eine Weiterentwicklung des Modells «Locacasa», eine At- traktivitätssteigerung der Baurechtsdienstbarkeit, eine Förde- rung des genossenschaftlichen Eigentumerwerbs. Derartige Massnahmen des Privatrechts bewirken zwar keine wirtschaft- liche Eigentumsförderung; es darf aber erwartet werden, dass sie den Zugang zum Eigentum wenigstens in rechtlicher Hin- sicht erleichtern.
Der Interpellant geht von der Annahme aus, die Anlage der Gelder der beruflichen Vorsorge in Grundstücke sei eine we- sentliche Ursache für die Preisentwicklung auf dem Boden- und Liegenschaftsmarkt. Dieser Auffassung kann der Bundes- rat nicht zustimmen. Eine wissenschaftlich einwandfreie Verifi- kation der Behauptung, die Inflation der Bodenpreise ent- stünde infolge der Anlagepolitik der Vorsorgeeinrichtungen, liegt nicht vor. Vielmehr bestehen Indizien für die Annahme, dass die Preisentwicklung auf dem Boden- und Mietmarkt im wesentlichen nicht als Folge der Anlage der Gelder der berufli- chen Vorsorge, sondern mit der grösseren Nachfrage nach dem unvermehrbaren Wirtschaftsgut Boden bzw. den höhe- ren Baukosten zu erklären ist. Zurzeit beschäftigt sich eine For- schungsgruppe im Rahmen des Nationalfondsprojekts 22 (Nutzung des Bodens in der Schweiz) mit der wissenschaft- lichen Abklärung der Zusammenhänge zwischen der Anlage der Gelder der beruflichen Vorsorge auf dem Grundstücks- markt und der diesbezüglichen Preisentwicklung. Zudem hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement eine inter- departementale Arbeitsgruppe eingesetzt, sie sich vor allem auch mit der Anlagetätigkeit der institutionellen Anleger auf dem Bodenmarkt beschäftigt und dem Bundesrat allenfalls entsprechende Vorschläge unterbreiten wird.
Die Frage, ob und allenfalls welche fiskalpolitischen Eingriffe die BVG-Gelder vom Boden- und Liegenschaftsmarkt fernhal- ten, stellt sich deshalb zurzeit nicht.
Die Nettorückzahlung von Schulden des Bundes belief sich im Jahre 1986 auf 692, 1987 auf 545 und 1988 auf 1953 Millionen
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Parlamentarische Initiative (Kommission des Nationalrates) Sperrfrist zur Weiterveräusserung von nichtlandwirtschaftlichen Grundstücken Initiative parlementaire (Commission du Conseil national) Délai d'interdiction de revente des immeubles non agricoles
In
Dans
In
Jahr
1989
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
13
Séance
Seduta
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Numéro d'objet
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Datum 21.06.1989 - 15:00
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Data
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