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Zuckerwirtschaft. Bundesbeschluss
ger hâtivement dans un débat improvisé. Par 16 voix contre 3, nous vous demandons de suivre le Conseil fédéral et de ne pas voter la version du Conseil des Etats.
Bundesrat Stich: Ich bitte Sie, den Antrag des Ständerates ab- zulehnen.
Es ist meines Erachtens schlechter Stil, wenn man bei der Re- vision des Finanzhaushaltgesetzes versucht, das SBB-Gesetz zu ändern. Besonders begreife ich nicht, dass man sich über die mangelnde Kompetenz, mangelnde Zuständigkeit und über die ungenaue Abgrenzung beklagt und dann in einem solchen Verfahren, ohne Botschaft, ohne Darlegung der übri- gen Verhältnisse, Anträge stellt.
Zudem ist es sachlich nicht richtig, dass das Parlament zu den wichtigen Investitionen nichts zu sagen hat. Ich denke bei- spielsweise an den Ausbau der Flughafenlinien; diese hat das Parlament beschlossen. Ich denke an «Bahn 2000»; die hat das Parlament beschlossen. Ueber die Neat wird das Parla- ment beschliessen. Die Aufhebung von Eisenbahnlinien ist auch Sache des Parlamentes.
Wollen Sie aber wirklich, dass Sie hier zu jedem Tunnel und zu jeder Brücke, die die SBB bauen müssen, einen besonderen Objektkredit zu behandeln haben? Das wäre wohl nicht sehr zweckmässig. Sonst wäre zu überlegen, ob man den Verwal- tungsrat der SBB nicht abschaffen müsste. Wenn Sie alle diese Situationen und Zusammenhänge erkennen, sollten Sie einsehen, dass man auf diese Weise nicht besseres Recht und klarere Verhältnisse schaffen kann.
Der Leistungsauftrag ist heute etwas in sich Geschlossenes. Er lässt keinen Vergleich mit dem Strassenbau zu. Im Stras- senbau hat man Einnahmen, und diese muss man offensicht- lich gelegentlich ausgeben. Bei den SBB ist es umgekehrt. Die SBB müssen Infrastrukturaufwendungen, Investitionen in Mil- liardenhöhe tätigen. Erst wenn diese Investitionen einmal dem Betrieb tatsächlich dienen, können die SBB damit rechnen, dass sie wieder mehr an den Bund zu leisten vermögen. Daran ändert auch die Zuständigkeit nichts.
Ich bitte Sie, den Antrag des Ständerates und der Minderheit Ihrer Kommission abzulehnen.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag der Minderheit
83 Stimmen 21 Stimmen
B. Bundesbeschluss über die Unterbreitung der Objekt- kreditbegehren für Grundstücke und Bauten Arrêté fédéral concernant les demandes de crédits d'ou- vrage destinés à l'acquisition de biens-fonds ou à des constructions
Art. 1 Abs. 2 Antrag der Kommission Festhalten
Art. 1 al. 2 Proposition de la commission Maintenir
Fehr, Berichterstatter: Der Ständerat hat hier mit sehr knap- pem Mehr, mit 17 zu 16 Stimmen, den zweiten Satz gestri- chen.
Ihre Kommission empfiehlt Ihnen einhellig, diesem Entscheid nicht zu folgen, sondern bei unserem früheren Beschluss zu bleiben.
Der gestrichene Satz umfasst zwei Elemente:
Zum einen geht es um Objekte, die im Interesse der Landes- verteidigung geheimgehalten werden sollen, also zum Bei- spiel Führungsbauten des Bundesrates. Hier geht der Stände- rat hinter geltendes Recht zurück. Bereits heute, nach gelten- dem Beschluss, ist die Kompetenz so geordnet, wie das in der Vorlage des Bundesrates der Fall ist.
Das zweite Element betrifft das Bundesamt für Rüstungsbe- triebe. Diesbezüglich haben wir bei der ersten Beratung in un- serem Rat eine Diskussion geführt. Es gab einen Antrag, das
Bundesamt für Rüstungsbetriebe nicht dieser Ordnung zu un- terstellen. Er ist aber mit 65 zu 30 Stimmen abgelehnt worden. Aus diesen Ueberlegungen empfehle ich Ihnen mit der ein- stimmigen Kommission, an unserem Beschluss festzuhalten.
M. Frey Claude, rapporteur: Le Conseil fédéral vous propose de dispenser d'une manière générale l'Office fédéral de la pro- duction d'armements de présenter un message pour des crédits d'ouvrage et des acquisitions de terrain. Cette nouvelle procédure, que nous avons approuvée lors du premier débat, tient compte des conditions d'exploitation des fabriques d'ar- mement. A l'avenir, les demandes de crédits d'engagement pour des constructions et des installations devront être présentées en même temps que le budget et le plan des inves- tissements de l'Office fédéral de la production d'armements. Cette nouvelle procédure ne modifie en rien les compétences de l'Assemblée fédérale. C'est pourquoi nous vous propo- sons de maintenir notre version qui est celle du Conseil fédéral, alors que le Conseil des Etats souhaite supprimer cette dernière phrase concernant l'Office fédéral de la produc- tion d'armements: «quant aux installations pour lesquelles le secret est requis parce que d'intérêt et d'importance nationale et stratégique». Le Conseil des Etats propose d'en rester au statu quo. Nous vous invitons, quant à nous, à accepter la pro- position du Conseil fédéral.
Bundesrat Stich: Ich bitte Sie, auch hier dem Bundesrat und Ihrer Kommission zu folgen und den Antrag des Ständerates abzulehnen. Es wäre in der Tat ein Zurückgehen auf ein Recht, das in bezug auf die Geheimhaltung nicht einmal mehr das beinhaltet, was heute geltendes Recht ist.
Es gibt Dinge, die man eben nicht mit einem Objektkredit ver- langen und begründen kann, sonst könnte man geradesogut auch darauf verzichten. Das sollte man also nicht tun. Eine ge- wisse Möglichkeit sollte hier für geheime Anlagen gewahrt bleiben.
Zum Bundesamt für Rüstungsbetriebe: Dort ist es ja ein An- liegen des Parlamentes gewesen, dass diese Betriebe effizien- ter, wirtschaftlicher arbeiten können - auch im Vergleich zur Privatwirtschaft. Wenn Sie das wirklich wollen, dann müssen Sie dem Bundesrat und Ihrer Kommission zustimmen, denn es geht natürlich nicht an, dass man, wenn man einen Auftrag bekommt, zuerst ein halbes Jahr warten muss, bis man eine Baubotschaft geschrieben hat, damit man allfällige Investitio- nen machen kann, um diesen Auftrag nachher zu erfüllen. Das ist nicht denkbar.
Ich bitte Sie also, hier dem Bundesrat und Ihrer Kommission zuzustimmen.
Angenommen - Adopté
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
88.062
Zuckerwirtschaft. Bundesbeschluss Economie sucrière. Arrêté fédéral
Siehe Seite 258 hiervor - Voir page 258 ci-devant Beschluss des Ständerates vom 7. Juni 1989 Décision du Conseil des Etats du 7 juin 1989
Differenzen - Divergences
31-N
Economie sucrière. Arrêté fédéral
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N
15 juin 1989
Präsident: Bei Artikel 4 Absatz 3 liegt ein Antrag der Kommis- sionsminderheit Reich vor, der irrtümlicherweise auf der Fahne nicht abgedruckt ist. Herr Reich beantragt Festhalten, so dass der Inhalt seines Antrages, den er sogleich begründen wird, klar sein dürfte. Der Text wird verteilt.
Art. 4 Abs. 3 Bst. a Antrag der Kommission Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Minderheit
(Reich, Ammann, Bäumlin Ursula, Biel, Borel, Diener, Mauch Rolf, Mauch Ursula) Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 4 al. 3 let. a Proposition de la commission Majorité Adhérer à la décision du Conseil des Etats Minorité
(Reich, Ammann, Bäumlin Ursula, Biel, Borel, Diener, Mauch Rolf, Mauch Ursula) Adhérer au projet du Conseil fédéral
Reich, Sprecher der Minderheit: Es tut mir leid, dass Sie den Antrag noch nicht vor sich haben. Ich bitte, deswegen nicht auf den Klavierspieler zu schiessen!
Wir haben am Montag abend als Kommission getagt. Dabei ist der knappe Entscheid dieses Rates, der im Gegensatz zum vorhergehenden Entscheid des Ständerates stand, nur sehr knapp in Minderheit geblieben, nämlich mit 11 zu 10 Stim- men.
Ich glaube, es ist deshalb gerechtfertigt, dass hier nochmals kurz dargelegt wird, warum dieser Widerstand vorhanden ist. Es geht um die Frage - ich darf das in Erinnerung rufen -, wie viele Prozente des Grundpreises für eine Zusatzmenge bis zu 10 Prozent - die also über der Vertragsmenge liegt - bezahlt werden müssen. Mit anderen Worten geht es um die Marge von 100 bis 110 Prozent. Das ist scheinbar eine punktuelle Frage, sie hat aber doch eine erhebliche Tragweite. Sie wis- sen, dass die Basis der ganzen Diskussion der Volksentscheid von 1986 ist. Damals hat das Volk eine Erhöhung der Produkti- onsmenge deutlich abgelehnt. Die Produktionsmenge ist auf 850 000 Tonnen eingefroren, und daran hat sich auch dieser Rat zu halten.
Bei der Detailfrage hier geht es darum, ob mit dem Prozentan- teil des Grundpreises, also 70 oder 60 Prozent, ein Anreiz ge- schaffen wird, die Ueberproduktion eher zu ermuntern oder zu dämpfen. Die Vertreter der 70 Prozent - die knappe Mehrheit unserer Kommission und eine Mehrheit des Ständerates - sind der Meinung, dass eine Senkung auf 60 Prozent eher ent- mutigend wirken würde, dass die Produktion dann effektiv un- ter die Limite sinken würde. Der Bundesrat war von Anfang an deutlich der Meinung, dass das nicht der Fall sei. Der Bundes- rat hat seinerzeit nicht aus dem Blauen heraus seinen Antrag formuliert. Sie wissen, dass all diese Anträge jeweils in einer vorparlamentarischen Stufe unter den Sozialpartnern und den interessierten Kreisen zuerst eingehend diskutiert werden. Es war also eine Art Konsenslösung.
Wir als Minderheit sind der Meinung, dass man bei den 60 Pro- zent bleiben solle, entsprechend der Meinung des Bundes- rates und der zuständigen Verwaltung. Man kann fragen: Was ist das schon? Finanziell macht das gar nicht so viel aus. Es macht aber im übrigen auch für den Produzenten nicht so viel aus, denn man muss ja diese 10 Prozent mehr oder weniger umlegen auf die Gesamtproduktionsmenge, und dann ergäbe sich eine Differenz von weniger als einem Prozent, je nach- dem, ob wir 60 oder 70 Prozent beschliessen.
Grundsätzlich sollten wir endlich zur Kenntnis nehmen, dass sich das agrarpolitische Klima verändert hat. Es gab den nega- tiven Zuckerbeschluss und eine ganz hauchdünne Verwer- fung der «Kleinbauern-Initiative», die nicht gerade ein über- wältigendes Vertrauensbekenntnis zur gegenwärtigen Agrar- politik war. Wir sollten von daher gesehen nach meiner Mei- nung und nach der Meinung der Minderheit auch davon weg-
kommen, bei jeder Agrarvorlage einfach am Schluss doch noch etwas zuzulegen und noch etwas über die Anträge des Bundesrates hinauszugehen.
Ich persönlich bin immer zur Landwirtschaft gestanden, und ich war auch in letzter Zeit häufig in agrarpolitischen Fragen unterwegs. Ich glaube nicht, dass sich die Landwirtschaft ei- nen Dienst erweist, wenn sie immer wieder versucht, die Limi- ten noch weiter hinaufzudrücken. In diesem Sinne hat dieser an sich punktuelle Entscheid auch eine gewisse grundsätz- liche Dimension.
Ich bitte Sie - entsprechend Ihrem ersten Entscheid in der Märzsession -, dem Antrag der starken Minderheit zu folgen.
Zwingli: 60 oder 70 Prozent? Das ist die Frage des Grundprei- ses für die ersten 10 Prozent der Ueberlieferung. Die Befür- worter von 60 Prozent wollen durch diesen tieferen Preisan- satz verhindern, dass ein Bauer mehr als sein Kontingent an Rüben abliefert. In Wirklichkeit hätte das jedoch zur Folge, dass das an sich zugebilligte Gesamtkontingent nie mehr er- reicht werden könnte, weil zu diesem Preis niemand die Unter- lieferungen ausgleichen will oder kann. Die Ausnutzung die- ser 10-Prozent-Spanne hängt im Grunde genommen einer- seits von den Ertragsstreuungen und andererseits von der Streuung der Produktionskosten ab. Ein Ansatz von 70 Pro- zent des Grundpreises ist mit Bestimmtheit kein Anreiz dazu, generell 10 Prozent mehr zu liefern.
Aus den Anbauzahlen 1989 und nach Informationen der Zuckerfabriken ist unter den gegenwärtigen Preisverhältnis- sen der Anbauwillen der Pflanzer zurückgegangen. Dieses Jahr meldeten sich 168 Pflanzer weniger mit 323 ha weniger für den Anbau von Zuckerrüben. Auch die Ersatzsuche für Pflanzer, die für diesmal nicht anbauen wollten, wurde aus die- sem Grunde schwieriger. Unser Rat stimmte am 6. März mit ei- ner Stimme Mehrheit für 60 Prozent. Der Ständerat entschied sich zweimal mit grosser Mehrheit für 70 Prozent: am 13. De- zember mit 13 zu 21 und am 6. Juni mit 14 zu 24 Stimmen. Ich bitte Sie ebenfalls, dem Ansatz 70 Prozent zuzustimmen. Sie helfen dadurch mit, diese Differenz zu bereinigen und für den Zuckerrübenbau im Inland wieder geordnete Rechtsver- hältnisse zu schaffen.
Frau Daepp: Ich möchte nichts von meinem Vorredner, Herr Zwingli, wiederholen. Er hat in Zahlen bereits ausgedrückt, was bis jetzt geschehen ist. Als Bäuerin möchte ich folgende Punkte festhalten:
Bei Artikel 4 wäre ich dankbar, wenn wir dem Ständerat und der Nationalratskommission zustimmen könnten, und zwar aus folgenden Gründen: Der Zuckerrübenanbau ist für den Schweizer Landwirt punkto Finanzen zusehends weniger in- teressant. Dabei ist die Zuckerrübe eine Pflanze, welche den Boden regeneriert und lockert bis in die Tiefe von 60 bis 70 cm, also eine umweltfreundliche Pflanze.
Ich empfehle Ihnen deshalb, wenigstens den 70 Prozent für die Uebermenge zuzustimmen und festzuhalten.
Portmann, Berichterstatter: Die Kommissionsmehrheit emp- fiehlt Ihnen mit 11 Stimmen, den Minderheitsantrag von Herrn Reich abzulehnen. Diese Differenz macht in Franken heute 1,2 Millionen aus, das sind 1,4 Prozent der ganzen Negativdif- ferenz, die Bund, Pflanzer und Verbraucher in diesem Jahr so- lidarisch tragen. Mehrerträge bis zu 10 Prozent sind unge- wollt, auch wenn sie 85 000 t Ruben oder 12 000 t Zucker im Jahr ausmachen können. Die Expertenkommission des Bun- desrates hielt seinerzeit 60 Prozent, nicht 70 Prozent für rich- tig. Der Bundesrat hat die schärfere Variante übernommen.
Der Pflanzer bekommt heute im Vergleich zu 1959 nominal zwar den doppelten Grundpreis für seine Rüben, das heisst Fr. 145 .- statt Fr. 72.50 pro Tonne. Wenn wir aber die Teue- rung seit 1959 mitberücksichtigen, müsste der Pflanzer pro Tonne Rüben heute nicht 145 Franken, sondern 212 Franken bekommen, damit er geldwertmässig gleich viel bekäme. Also dürfen wir dem Pflanzer die Ueberlieferung bis zu 10 Prozent ohne Gewissensbisse mit 70 Prozent des Grundpreises ver- güten.
Nach dem vorliegenden Entwurf zum Zuckerbeschluss kann
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der Pflanzer allfällige Minderlieferungen des Vorjahres nicht mehr mit Mehrlieferungen im laufenden Jahr kompensieren. Auch so gesehen sind 70 Prozent des Grundpreises für Mehr- lieferungen bis zu 10 Prozent kein Geschenk.
Die Zuckerfabriken sind froh, wenn sie jedes Jahr mindestens 850 000 t Rüben verarbeiten können. Wenn dem einen Pflan- zer weniger gelingen, sind die Zuckerfabriken dankbar, wenn der andere Pflanzer entsprechend mehr liefern kann. 10 Pro- zent Mehrpreis, also 70 Prozent statt 60 Prozent des Grund- preises, sind, wie Herr Zwingli erklärt hat, kein Anreiz zum Missbrauch des Zuckerbeschlusses. Die Pflanzer brauchen in dieser Hinsicht, wie die Mehrheit meint, keine Disziplinie- rungsmassnahme.
Ich bitte Sie daher nochmals, den Minderheitsantrag abzuleh- nen.
M. Philipona, rapporteur: Nous discutons à cet article de la quantité qui dépasse le contingent jusqu'à concurrence de 10 pour cent. Il s'agit de savoir si cette quantité-là sera payée à 70 pour cent comme le proposent le Conseil des Etats et la majorité de la commission, ou à 60 pour cent comme le propo- sent le Conseil fédéral et la minorité de la commission. Il con- vient de dire qu'il n'y a aucun risque de surproduction de sucre dans notre pays, puisque les producteurs suisses produisent moins de 50 pour cent de la consommation. En revanche, les plus grands producteurs devront compter avec d'importantes contributions au fonds de compensation et se tiendront certai- nement bien en-dessous de la limite de leur quota. C'est donc les petits producteurs qui visent le 100 pour cent de leur quota et qui risquent de le dépasser quelquefois suivant les années et les conditions climatiques et c'est donc plutôt en leur faveur qu'il faudrait aller à 70 pour cent.
Par ailleurs, compte tenu des retenues et des contributions déjà votées lors de cet arrêté, le prix des livraisons supplémen- taires de betteraves sera inférieur au prix des betteraves fourra- gères. Il y aura ainsi de forts risques que ces livraisons n'arri- vent pas aux sucreries et soient vendues en tant que bettera- ves fourragères.
Enfin, je vous rappelle que c'est par une seule voix de majorité que ce conseil a accepté la proposition de la minorité et du Conseil fédéral et c'est également pour cela que la majorité de la commission a maintenu sa proposition et, également par une voix de majorité, vous propose d'adhérer à la proposition du Conseil des Etats.
M. Delamuraz, président de la Confédération: Le Conseil fédéral, dans cette affaire, n'a pas changé de ligne, tant lors des débats au Conseil des Etats qu'aujourd'hui, où il ne compte pas modifier sa position.
En effet, le Conseil fédéral vous rappelle qu'en 1986, lorsque le peuple a refusé l'arrêté sur l'économie sucrière décidé par le Parlement, une des raisons de son opposition tenait sans doute au fait que, dans cet arrêté, on passait à un million de tonnes produites par année par les producteurs suisses et que l'on jugeait cela excessif. Il fallait donc en rester aux 850 000 tonnes. C'est ce que le Conseil fédéral a fait, afin de respecter la décision populaire, comme cela figure d'ailleurs dans le présent arrêté.
Nous savons bien qu'en décretant un contingent nous n'avons pas la possibilité de maîtriser les caprices de la nature et que, par conséquent, comme nul ne sait quels seront le temps et les conditions de l'année, il faut prévoir une certaine souplesse et une certaine marge de manoeuvre en amont et en aval de ces 850 000 tonnes. C'est la raison pour laquelle on admet un dépassement de 10 pour cent de la quantité totale produite, afin de tenir compte du caractère imprévisible de la nature.
Si, pour les quantités qui dépassent 110 pour cent, on est prêt à payer encore 70 pour cent du prix de base, alors que le Con- seil fédéral prévoit 60 pour cent, on a tendance à encourager la surproduction. Réellement, on s'écarte de la volonté popu- laire telle qu'elle s'est manifestée en septembre 1986 et c'est alors commettre une mauvaise opération économique et poli- tique.
C'est pourquoi nous vous demandons d'en rester à la déci-
sion que vous avez prise lors du premier débat au sein du Con- seil national, à la majorité écrasante d'une voix. Cette décision était la bonne et nous vous proposons d'aller dans le sens du Conseil fédéral et, partant, de ne suivre ni le Conseil des Etats ni la majorité de votre commission.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag der Minderheit
66 Stimmen 65 Stimmen
· Hier wird die Beratung dieses Geschäftes unterbrochen Le débat sur cet objet est interrompu
Schluss der Sitzung um 12.20 Uhr La séance est levée à 12 h 20
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Jahr
1989
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Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
09
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
88.062
Numéro d'objet
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Datum 15.06.1989 - 08:00
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