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nen weisen, welche allfälligen Anträge auf Gesetzesänderun gen wir Ihnen aufgrund dieses Berichtes unterbreiten werden. Zu den einzelnen Voten: Wir beantragen Ihnen, die Motion von Herrn Günter abzuschreiben, obwohl wir mit ihrer Zielrichtung vollständig einiggehen, einfach aus folgenden Gründen: Herr Günter hat mit seinem Vorstoss eine Vorlage zur strengeren Bestrafung des Schlepperwesens im Bereich des Asylwesens verlangt. Wir haben Ihnen eine entsprechende Vorlage, näm- lich die Revision des Anag, unterbreitet. Dieses Anag haben Sie akzeptiert. Seit dem 1. Januar 1988 gelten gegen Schlep- per gemäss Artikel 23 Absatz 3 des Gesetzes strengere Straf- vorschriften, so dass uns der Punkt 1 des Vorstosses von Herrn Günter erfüllt erscheint.
Der zweite Punkt des Vorstosses von Herrn Günter verlangt eine vermehrte internationale Zusammenarbeit zum Zwecke der Bekämpfung des Schlepperunwesens. Auch diesbezüg- lich haben wir die nötigen Initiativen ergriffen. Wir haben im Rahmen des Europarats tatkräftig mitgewirkt an der Ausarbei- tung des sogenannten Erstasylabkommens. Erfreulicher- weise darf ich Ihnen auch mitteilen, dass vor allem aufgrund des betrüblichen Todes eines Jungen im letzten Herbst auf dem Splügen gerade in Italien die Bekämpfung des Schlep- perwesens viel intensiver an die Hand genommen worden ist. Zurzeit werden mehrere solche Prozesse in der Lombardei durchgeführt. Aus all diesen Gründen sind wir der Ueberzeu- gung, dass den beiden Punkten des Vorstosses von Herrn Günter Rechnung getragen ist, somit seine Anliegen erfüllt sind und der Vorstoss abgeschrieben werden kann.
Herr Nationalrat Weder, Ihr Postulat, dass die Asylgesuche proportional auf die Schweiz verteilt werden sollen, ist mit der zweiten Asylgesetzesrevision realisiert. Nach Artikel 14a des Asylgesetzes hat der Bund, wenn sich die Kantone nicht sel- ber einigen, die Möglichkeiten, alle Asylgesuche proportional zur Bevölkerung auf die einzelnen Kantone zu verteilen, was wir denn auch tun. Im übrigen ist der Bundesrat mit Herrn Na- tionalrat Weder einig, und es ist übrigens auch im Asylbericht klar hervorgehoben worden, dass künftig der Ursachenbe- kämpfung in den Herkunftsländern noch viel mehr Bedeutung und Gewicht beizumessen ist. Es wäre allerdings eine Illusion zu meinen, dass diese - vom Bundesrat sehr unterstützte - Massnahme sehr kurzfristig grosse Erfolge bringen könnte. Aber mittel- und längerfristig sind wir von der Wirksamkeit die- ser Initiativen überzeugt.
Ich möchte die Komplimente, die Frau Nationalrätin Hafner an die Arbeitsgruppe «Lohngleichheit» ausgerichtet hat, gerne dieser Arbeitsgruppe weitergeben. Mein Departement wird Ih- nen nach Auswertung der Vernehmlassung die notwendigen gesetzgeberischen Vorschläge unterbreiten.
Gegenüber Frau Fankhauser darf ich doch betonen, dass der Bundesrat in Zusammenarbeit mit den Kantonen gerade letz- tes Jahr dem Problem der Härtefälle im Asylwesen grösste Aufmerksamkeit gewidmet hat. Im letzten Jahre wurden über 2000 humanitäre Bewilligungen wegen Härtefällen erteilt. Das war gegenüber dem vorhergehenden Jahr eine sehr grosse Zunahme. Im letzten Jahre konnten bedeutend mehr Asylge- suchsteller aufgrund von humanitären Bewilligungen in unse- rem Land bleiben als unter dem Status anerkannter Flücht- linge.
Im übrigen ist auch verfahrensmässig klar: Die Kantone kön- nen aufgrund des ihnen gemäss Artikel 14 Absatz 1 des Anag eingeräumten Ermessens abgewiesenen Asylbewerbern während oder nach Ablauf der Wegweisungsfrist kantonale Anwesenheitsbewilligungen erteilen. Macht somit ein mit ei- ner Wegweisungsverfügung gemäss Artikel 21a Asylgesetz belasteter Ausländer bei einem Kanton geltend, die Wegwei- sung stelle für ihn eine unzumutbare persönliche Härte dar, so kann diesem grundsätzlich gestützt auf Artikel 13 Litera f der Begrenzungsverordnung eine Aufenthaltsbewilligung erteilt werden, sofern das Bundesamt für Ausländerfragen zustimmt. Dieses Vorgehen handhaben wir heute ständig, wie die ein- gangs genannten Zahlen zeigen.
Schliesslich noch Antwort auf die Fragen von Herrn National- rat Ziegler: Er vermisst im Geschäftsbericht Ausführungen über die Turbulenzen am Ende des letzten Jahres. Ich darf Sie doch daran erinnern, dass eigentlich die entscheidenden Er-
eignisse erst in diesem Jahre erfolgt sind. Herr alt Bundesrich- ter Haefliger hat seinen Bericht über die von ihm durchge- führte Administrativuntersuchung bekanntlich Mitte Februar abgeliefert, und auch der Rücktritt von Frau Bundesrätin Kopp erfolgte nicht im letzten, sondern in diesem Jahr. Wir werden daher zweifelsohne im diesjährigen Geschäftsbericht auf diese Ereignisse eingehen. Im übrigen wissen Sie ja, dass auch die parlamentarische Untersuchungskommission Ihnen noch in diesem Jahr einen ausführlichen Bericht zustellen wird.
Was die Beurlaubung von Herrn Bundesanwalt Gerber betrifft, möchte ich doch noch einmal ganz klar festhalten, dass der Bericht Haefliger das Ergebnis einer Administrativuntersu- chung war, dass im Berichte von Herrn alt Bundesrichter Haef- liger steht: «Es bestehen Verdachtsmomente auf Amtspflicht- verletzungen, aber noch keine Beweise.» Um diese Verdachts- momente im einzelnen zu überprüfen, führt zurzeit Herr Dr. Dressler eine Disziplinaruntersuchung durch, womit gezeigt und bewiesen ist, Herr Nationalrat Ziegler, dass wir uns an die Verfahren eines Rechtsstaates halten, an Verfahren, die unse- res Rechtsstaates allein würdig und ihm angemessen sind. Damit habe ich die aufgeworfenen Fragen zum Geschäftsbe- richt des Justiz- und Polizeidepartementes meines Wissens beantwortet.
Genehmigt - Approuvé
Postulat der GPK - Postulat de la CdG
Präsident: Der Bundesrat hat sich bereit erklärt, das Postulat entgegenzunehmen. Ein anderer Antrag ist nicht gestellt.
Ueberwiesen - Transmis
Abschreibung - Classement
Präsident: Auf Seite 229ff. sehen Sie die Vorschläge des Bun- desrates und der Kommission betreffend die Behandlung der hängigen Motionen und Postulate. Herr Günter hat Ihnen den Antrag gestellt, die Motion 84.302 (Strafgesetzbuchbestim- mungen über Schlepperei) nicht abzuschreiben. Die Kommis- sion und der Bundesrat halten an ihrem Antrag fest.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Günter Für den Antrag der Kommission
35 Stimmen 71 Stimmen
Hier wird die Beratung dieses Geschäftes unterbrochen Le débat sur cet objet est interrompu
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Aufsichtseingabe Maza und Musey Requêtes Maza et Musey
Bericht der Geschäftsprüfungskommission an den Nationalrat vom 13. März 1989 (BBI II, 545) Rapport de la Commission de gestion au Conseil national du 13 mars 1989 (FF II, 531)
Leuenberger Moritz, Berichterstatter der Sektion EJPD: 50 Mitglieder dieses Rates verlangten eine parlamentarische Un- tersuchung über die näheren Umstände der Ausschaffungen der beiden Flüchtlinge Musey und Maza. Der Rat hat auf An- trag des Büros keine parlamentarische Untersuchungskom- mission gebildet, sondern das Geschäft der Geschäftsprü- fungskommission übergeben. Die Geschäftsprüfungskom- mission hat die Angelegenheit im Rahmen ihrer Kompe-
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tenzen, nämlich der parlamentarischen Oberaufsicht über die Verwaltung, geprüft. Sie konnte nur ihre beschränkten Unter- suchungsmittel dazu anwenden. Wir können als GPK insbe- sondere nicht aussenstehende Dritte als Zeugen einverneh- men, und wenn verschiedene Darstellungen zum Sachverhalt vorliegen, müssten wir zu diesem Mittel greifen können, um sachverhaltliche Klarheit zu haben. Wir haben daher den Dele- gierten für das Flüchtlingswesen mehrmals angehört und in unserem Bericht auf seine Sachverhaltsdarstellung, die in sich nicht immer ganz kongruent war, abgestellt. Allerdings konn- ten wir seine Wertung der Geschehnisse nicht teilen, wie Sie dies unserem Bericht entnommen haben.
Wir haben den Bericht Ihnen und der Oeffentlichkeit anfangs dieses Jahres bekanntgegeben. Ich verweise auf diesen Be- richt und werde, was das Inhaltliche angeht, am Schluss der Debatte darauf zurückkommen.
Präsident: Die Aussprache über diesen Bericht wird in Form einer organisierten Debatte geführt.
Allenspach: Ich gestatte mir, aus dem Bericht drei Punkte her- vorzuheben:
Die Geschäftsprüfungskommission hat den Entscheid der Bundesbehörden, den beiden Familien kein Asyl zu gewäh- ren, nicht in Frage gestellt. Die Wegweisungsverfügung war rechtmässig. Es ist deshalb unsinnig zu behaupten, wir hätten diesen beiden gegenüber ein Unrecht wiedergutzumachen und ihnen Genugtuung zu verschaffen, wir hätten ihnen erneut Aufenthalt in der Schweiz zu gewähren. Sowohl Herr Maza wie auch Herr Musey sind nicht Flüchtlinge, wie man sie sich ge- meinhin vorstellt. Der eine stand im Verdacht, Kontakte mit dem Dunstkreis des internationalen Terrorismus zu haben, und der andere hatte noch während des Asylverfahrens Kon- takte mit jenen Regierungsstellen, die ihn angeblich verfolg- ten. Sie sind jedenfalls nicht die Unschuldslämmer, die sich als Symbole gegen unsere sogenannt hartherzige Asylpolitik eignen würden.
Es sind Fehler bei der Ausschaffung gemacht worden. Das sei ohne weiteres zugestanden. Die GPK hält aber fest, dass solche Fehler aus der Ueberzeugung entstanden sind, es gelte, rechtskräftige Asyl- und Wegweisungsentscheide auch zu vollziehen. Der Grundsatz der effizienten Rechtsverwirkli- chung war Leitlinie des Handelns. Wer handelt, läuft Gefahr, Fehler zu machen. Das ist in Kauf zu nehmen. Nur wer nicht handelt, macht keine Fehler, und das ist wahrscheinlich der grösste aller Fehler. Wir dürfen die Fehler aus dem Handeln nicht dermassen überbewerten und daraus eigentliche Ankla- gen konstruieren.
Es gelang der GPK nicht, die gemachten Fehler lückenlos zuzuordnen. Es waren viele Kreise daran beteiligt. Die GPK hatte keine Möglichkeit, das Verhalten anderer als der Bun- desverwaltung zu untersuchen. Sie kann daher nicht aus- schliessen, dass eine Zeugeneinvernahme der kantonalen Regierungs- und Verwaltungsstellen das von ihr gezeichnete Bild verändert hätte und dass dergestalt die involvierten Bun- desstellen auch eine Entlastung hätten erfahren können. Es sind in beiden Fällen Emotionen geschürt worden. Diese Emotionen werden wahrscheinlich auch in der Ratsdebatte wieder auftreten. Deshalb ist es notwendig, diese drei Grund- tatsachen aus dem Bericht hier besonders hervorzuheben.
M. Rohrbasser: Il est toujours difficile de cerner toutes les di- mensions, il faudrait une décision, voire une plainte émise contre une détermination prise par le Conseil fédéral. Ceci est d'autant plus ardu lorsqu'il s'agit de recours relatifs à une de- mande d'asile. Le groupe UDC ne s'étonne donc point que la Commission de gestion n'ait guère pu éclaircir certaines ques- tions concernant ses propres moyens. L'évidence même le confirme du fait que le droit d'investigation de la Commission de gestion se limite à l'administration fédérale elle-même.
Si les questions posées au sujet des requêtes Maza et Musey ont été nombreuses, il se dégage toutefois deux tendances principales. La première s'interroge sur la conformité des ga- ranties énoncées à notre législation et aux conventions inter- nationales en la matière. La seconde découle des divergences
qui se sont présentées dans les relations administratives entre la Confédération et un canton. Très tôt la Commission de ges- tion s'est trouvée placée devant la stricte évidence qu'elle n'était pas en mesure d'élucider la situation et de répondre avec toutes les précisions souhaitées aux questions posées. Elle est tout à fait consciente de n'avoir pas pu analyser et éta- blir les faits controversés avec toute la minutie souhaitée. Ce- pendant, le groupe UDC reconnaît, avec cette même commis- sion, que les conclusions de ce rapport répondent aux pro- blèmes posés et permettent de tirer tout au moins des recom- mandations pour l'avenir en matière de politique d'asile. Le groupe UDC souscrit donc aux conclusions du rapport de la commission. Nous partageons l'analyse comme quoi la coor- dination des relations dans ce domaine entre Confédération et cantons doit faire l'objet d'interprétation des textes de façon plus claire et plus précise. En effet, il est déjà suffisamment dif- ficile de cerner la situations même du demandeur d'asile, no- tamment des causes qui l'ont fait devoir quitter son pays d'ori- gine, sans présenter d'éventuelles faiblesses ou carences de procédure mettant en péril tel ou tel requérant. Il serait égale- ment regrettable de remettre en question notre législation sur l'asile pour des causes de faiblesses ou de lacunes de procé- dure.
En résumé, le groupe UDC constate avec satisfaction que les réformes du Conseil fédéral vont bien dans l'optique de la Commission de gestion. Chaque requérant doit être un cas pour lui-même. Avec la commission nous invitons le Conseil fédéral à veiller à ce que tous ceux qui assurent une tâche dans ce domaine délicat respectent avec toute la rigueur nécessaire, aussi bien notre droit national qu'international, comme les procédures des relations avec l'ensemble des can- tons.
Oehler: Dem Bericht der GPK ist eigentlich nichts mehr beizu- fügen, es sei denn, dass einige Passagen unterstrichen, be- sonders hervorgehoben und allenfalls erläutert werden müss- ten. Dabei geht es uns von der CVP erstens nicht darum, die Ausweisung und die Rückschaffung als solche zurückzuneh- men, sondern das Verfahren in einigen Teilen zu beleuchten oder gar zu kritisieren. Dies scheint uns um so leichter oder notwendiger, als ja Menschen im Spiel sind, die - ob aner- kannte Flüchtlinge oder nicht - auch in der Endphase des Ver- fahrens ein anständiges, unserer Staatsidee würdiges Verfah- ren verdienen.
Zweitens ist darauf hinzuweisen, dass am Schluss der beiden Fälle gar manches zurechtgebogen werden musste, damit man das Verfahren durchziehen konnte. Damit, so scheint mir, wollte man offenbar Fehler überkleistern. Angefangen hat es mit einem wenig stubenreinen Vorgehen der damaligen Vor- steherin des EJPD. Just auf den Tag genau, als die Sektion der GPK hier in diesem Hause tagte, ist in einer Ostschweizer Zei- tung der als vertraulich klassifizierte Bericht des Bundesrates erschienen. Er war noch nicht unterzeichnet, wurde aber im- merhin als Druckmittel gegenüber der Kommission veröffent- licht. Dies entspricht dem Motto der damaligen Vorsteherin «Angriff ist die beste Verteidigung», wollte man doch damit - ich habe es eben ausgeführt - unsere Sektion unter Druck set- zen. Dass man im gleichen Zuge mich als Ostschweizer von seiten der damaligen Departementsvorsteherin verdächtigte, den Bericht jener Redaktion übergeben zu haben, ist für mich ein brisantes, aber um so schlimmeres Detail. Ich erwarte von der Parlamentarischen Untersuchungskommission, dass sie diesen Fall ohne Rücksicht auf Personen und ohne Rücksicht auf Ansehen dieser Personen untersucht und uns die Hinter- gründe offen darlegt. Das eben Gesagte unterstreicht, mit wel- chen Methoden teilweise gearbeitet wurde. Dabei geht es -ich möchte es wiederholen - um einen brisanten Fall unserer Flüchtlingspolitik.
Der Bund - unsere Sektion hat es dargelegt, der Präsident hat es eben ausgeführt - hat sich in einigen weiteren Fällen nicht unbedingt astrein verhalten und sich nicht an das föderalisti- sche Vollzugssystem gehalten. Dass sich damit neue Pro- bleme ergaben, liegt auf der Hand, weil sich auch gewisse Kantone nicht an die föderalistische Ordnung hielten oder dem Bund Hand boten, sich durchzusetzen. Dass sich der
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Bundesrat vor den Delegierten für das Flüchtlingswesen stellte, verlangt von uns ein gewisses Einsehen, auch wenn es. dann und wann schwerfällt, dies zu verstehen. Wenn dem nicht so gewesen wäre, hätte der Bundesrat ja personelle Kon- sequenzen ziehen müssen.
Es scheint aber, dass andere Kreise die beiden Fälle Maza und Musey zu eigentlichen Testfällen hochstilisiert haben. Wir er- achten dies als ein wenig brauchbares Vorgehen, zumal die Chronologie der beiden Fälle ja aufzeigt, wie grosszügig die zuständigen Behörden in unserem Land während Jahren mit den beiden Betroffenen umgegangen sind. Man weiss nun, dass mindestens in einem Fall Sachen an den Tag gefördert werden müssten, die nicht tunlich sind und die nicht an den Tag gebracht werden dürfen. Die Flüchtlingspolitik - die bei- den Fälle beweisen es - verlangt ein feinfühliges Vorgehen. Uns scheint, dass die Befürworter oder Promotoren dieser bei- den Fälle, die Befürworter für die Beibehaltung und Gewäh- rung von Asyl, dieses Mass überschritten haben, und zwar deshalb, weil die Flüchtlingspolitik letztlich doch die Kunst des Machbaren ist. Mit dem Hochstilisieren dieser beiden Fälle hat man der Flüchtlingspolitik in unserem Land einen Bärendienst erwiesen.
Mme Pitteloud: Je m'exprime ici au nom du groupe socialiste et je tiens à remercier la Commission de gestion du travail qu'elle a accompli dans un contexte difficile que l'on peut entrevoir entre les lignes de son rapport. En effet, il avait été demandé une commission d'enquête et la Commission de gestion n'a pu, dans le cadre de ses moyens, élucider toutes les questions qui lui ont été posées; elle a dû renoncer à pro- céder à des investigations complémentaires au sujet des di- vergences qui subsistaient entre elle et le Conseil fédéral.
Nous connaissons ces divergences qui sont de taille. Le temps qui nous est imparti est trop restreint pour permettre de revenir sur chacune d'entre elles. Néanmoins, je relèverai les plus graves en insistant sur ce que dit la Commission de ges- tion. L'Assemblée fédérale ne peut examiner la légalité des procédures que dans le cadre de sa haute surveillance de l'ad- ministration, et c'est pourquoi les cas isolés acquièrent force d'exemple.
Sont graves à mes yeux: le non-respect du principe de non- refoulement et une politique qui vise à déduire généralement, du non-octroi de l'asile, la possibilité de renvoyer une per- sonne dans son pays d'origine. La Commission de gestion est revenue à plusieurs reprises sur ce problème, dans son rap- port de 1987 notamment, dans le présent document et, au- jourd'hui encore, cela reste une des inquiétudes principales de ceux qui sont confrontés aux décisions en matière d'asile. Il faut maintenant que cela change. Cela dépend, en partie aussi, d'un plus grand respect des avis du Haut Commissariat des Nations Unies pour les réfugiés, ce qui reste une recom- mandation fondamentale de la Commission de gestion: que la collaboration avec le Haut Commissariat des Nations Unies pour les réfugiés soit renforcée, et que l'on tienne compte de la pratique du droit international relatif à la convention sur les réfugiés.
Une autre divergence de taille concerne les relations entrete- nues dans le cas Musey avec le régime du dictateur Mobutu. Oser affirmer, comme c'est le cas du Conseil fédéral, que le fait d'établir dans les relations interétatiques des distinctions se- lon la forme de gouvernement est contraire aux coutumes di- plomatiques est inacceptable, car nous sommes ici dans le cadre du droit d'asile. Il ne s'agit pas de relations commercia- les.
Pour prendre un autre exemple, je citerai les contacts réguliers qui ont été pris il y a encore peu de temps par le Département fédéral de justice et police avec l'ambassade de Roumanie, afin d'organiser les renvois. Les requérants roumains se voyant retirer leur nationalité, ils ne disposaient en effet plus de papiers, et c'est avec l'ambassade elle-même que le départe- ment organisait les renvois. Or, on ne peut admettre de telles pratiques.
En outre, je ne sais ce que l'on peut penser d'un gouverne- ment qui considère les avis du conseiller spécial en matière de sécurité d'une des dictatures les plus brutales d'Afrique
comme dignes de foi, et qui accepte sans broncher les remer- ciements de cette dictature pour la confiance témoignée, comme le signale sans honte le Conseil fédéral dans son avis. Je ne crois pas que cela soit compatible avec la volonté, af- firmée par ailleurs, de s'engager en faveur des droits de l'homme pour régler les problèmes d'asile à leur source. J'af- firme ici, Monsieur le Conseiller federal, que vous ne pouvez justifier de tels contacts en matière d'asile, que ce soit avec le Zaïre, la Roumanie, l'Iran ou quelque autre pays.
Enfin, dans les divergences graves, je citerai l'atteinte aux compétences des cantons de Berne et du Jura qu'a consti- tuée la manière de procéder du délégué aux réfugiés qui n'est nullement secondaire mais il revient aux cantons de s'expri- mer à ce propos.
La commission a bel et bien été obligée de constater des viola- tions du droit dans ces deux cas et que les autorités supérieu- res ont, lors de la procédure de recours ou en répondant à des membres du Parlement, négligé le contrôle de la légalité. En rejetant catégoriquement les griefs formulés envers le délégué aux réfugiés, aux termes desquels celui-ci aurait commis des violations du droit dans l'exercice de ses fonctions, le Conseil fédéral n'améliore pas l'impression donnée par le gouverne- ment et ne contribue pas à rétablir la confiance.
Nul ne peut se placer au-dessus des lois, surtout pas ceux qui les font ou qui sont chargés de les appliquer. On ne saurait, par exemple, reprocher aux requérants leurs entrées illégales ou à certains citoyens suisses de s'opposer à des décisions lorsque cette confiance n'existe pas, lorsque la certitude que les dispositions ou décisions sont fondées et respectueuses des droits, des personnes et des procédures fait défaut.
Nous sommes certes conscients que nous vivons une situa- tion difficile en matière d'asile, mais cela ne justifie en aucun cas certaines pratiques. Nous connaissons ces difficultés et nous sommes prêts à entendre les appels au consensus. Néanmoins, il n'y aura pas de consensus sans respect des règles et sans que chacun fasse sa part. C'est pourquoi, dans les cas qui nous occupent aujourd'hui et qui ont acquis, comme le précise très justement la Commission de gestion, valeur de symboles, nous attendions plus de courage de la part du gouvernement et nous aurions souhaité qu'il tire de ce rapport les conclusions politiques qui s'imposaient.
Zwingli: Weil ich den Bericht über die Ausschaffung der Asy- lanten Maza und Musey anlässlich der GPK-Sitzung vom 19. März 1989 ablehnte, fühle ich mich zu dieser Stellung- nahme verpflichtet und berechtigt. In diesem Bericht erhob die GPK gegenüber dem Flüchtlingsdelegierten Peter Arbenz ins- besondere die folgenden zwei schwerwiegenden Vorwürfe:
Herr Arbenz habe durch seinen Telex vom 8. Januar 1988 an das Polizeikommando des Kantons Jura im Fall Musey das Recht der Kantone verletzt, im Zeitpunkt der Ausschaffung die Zumutbarkeit dieser Massnahme noch einmal überprüfen zu können.
Herr Arbenz habe für die erste Internierungsverfügung im Fall Maza vom 16. Januar 1987 keine Rechtsgrundlage ge- habt, und für die zweite Verfügung sei nachträglich die Be- gründung der Staatssicherheit gesucht worden.
Ich möchte zum Fall Musey die folgenden Bemerkungen an- bringen:
Es ist unbestritten, dass für die Ausschaffung der Familie Musey der Kanton Bern zuständig war.
Aus Briefkopien des bernischen Polizeidirektors geht her- vor, dass der Kanton Bern auf sein Recht, die Ausschaffung noch einmal zu überprüfen, verzichtete und der Ausschaffung der Familie Musey zustimmte.
Weil die Familie Musey im benachbarten Kanton Jura unter- tauchte, war der Kanton Bern jedoch nicht in der Lage, diese Ausschaffung allein zu vollziehen.
In derartigen Situationen ist der Flüchtlingsdelegierte auf- grund des Bundesbeschlusses vom 20. Dezember 1985, der seinen Aufgabenbereich umschreibt, zur Koordinationshilfe verpflichtet.
Mir scheint es aus dieser Situation heraus absurd, dem Flücht- lingsdelegierten Rechtsverletzung vorzuwerfen.
Zum Fall Maza möchte ich folgendes sagen:
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Ob die erste Internierungsverfügung vom 16. Januar 1987 eine ausreichende Rechtsgrundlage hatte, kann ich nicht be- urteilen.
Jedenfalls erfolgte die Behauptung der Verfasser des GPK- Berichtes, die Begründung für die Internierungsverfügung sei nachträglich gesucht worden, wider besseres Wissen.
Aus dem Protokoll der Sektion EJPD der GPK vom 24. Ja- nuar 1989 ist ersichtlich, dass der Bundesanwalt den Flücht- lingsdelegierten bereits ungefähr ein halbes Jahr vor der er- sten Internierungsverfügung auf die Gefährlichkeit von Herrn Maza aufmerksam gemacht habe. Dieser Sachverhalt war also den Verfassern des GPK-Berichtes bekannt. Mir ist nach wie vor unbegreiflich, wie im GPK-Bericht behauptet werden kann, diese Begründung sei nachträglich gesucht worden.
Aus diesem Sachverhalt komme ich zum Schluss, dass der Bericht der GPK, dem an der Sitzung vom 13. März 1989 mit 13 gegen 1 Stimme bei 6 Enthaltungen zugestimmt und der am 14. März veröffentlicht wurde, kein Ruhmesblatt unserer Kom- mission darstellt. Hinzu kommt, dass der Entwurf dieses um- strittenen Berichtes am 17. Februar durch eine unakzeptable Indiskretion den Weg in die Medien fand. Wenn ich heute auf diesen Sachverhalt zurückkomme, geschieht das nicht aus dem Bedürfnis, alte Wunden aufzureissen. Es gibt drei gute Gründe, auf diesen Bericht zurückzukommen.
Wir haben als GPK gemäss Reglement die Aufgabe, den Geschäftsbericht des Bundesrates zu prüfen und die Tätigkeit der Verwaltung zu überwachen. Diese verantwortungsvolle und schwierige Aufgabe kann aber kaum heissen, pflicht- bewusste Bundesbeamte bei der Ausübung schwierigster Aufgaben unnötigerweise an den Pranger zu stellen.
Diese Modellfälle erhalten nun besondere Bedeutung, nachdem feststeht, dass sich heute Zehntausende von ab- gewiesenen Asylanten illegal in der Schweiz aufhalten.
Wir haben als Mitglieder der GPK die vordringlichste Auf- gabe, selbst aus diesen unerfreulichen Vorkommnissen zu ler- nen und alles daran zu setzen, dass sich solche Ereignisse nicht wiederholen. Die GPK kann ihre Aufgabe nur dann erfül- len, wenn sie im Volk, im Rat und in der Verwaltung volles Ver- trauen geniesst.
Zwygart: Die LdU/EVP-Fraktion dankt der GPK für ihre Arbeit, die viele Einblicke in die Flüchtlingspolitik gibt. Ich erlaube mir deshalb, mein Votum in einen etwas grösseren Zusammen- hang zu stellen; denn die beiden Fälle Maza und Musey sind ein Teil der Flüchtlingspolitik.
In seinem Votum vor dem Ständerat hat Herr Bundesrat Koller gesagt: «Zum Schluss möchte ich Sie bitten, an der Schaffung eines Konsenses in der Asylpolitik mitzuarbeiten. Die schwieri- gen Probleme, vor denen wir stehen und die für unser Land eine grosse Herausforderung darstellen, können wir nur lö- sen, wenn wir uns im Geiste der grossen humanitären Tradi- tion unseres Landes, aber auch der Achtung vor dem gelten- den Recht zu einer gemeinsamen Aktion zusammenfinden.» Neben der Vollzugsproblematik gehört für mich dazu auch un- abdingbar, dass man auf allen Ebenen dem Volk erklärt, was Flüchtlingspolitik ist, was die grosse humanitäre Tradition un- seres Landes beinhaltet.
Die GPK hat die Fälle Maza und Musey untersucht. Leider hat sich gezeigt, dass Recht nicht immer gleich Recht ist. Wenn aber auf der einen Seite fragwürdiges Vorgehen aufgedeckt wurde, darf man auf der anderen Seite für Verständnis werben, wenn Schweizer es mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren kön- nen, wenn gefährdete Asylanten, die ausgeschafft werden sol- len, vor dem Zugriff der Behörden versteckt werden. Das wurde auch in den Fällen Maza/Musey offensichtlich.
Der frühere EMD-Chef hat hoffentlich die direkten Erfahrungen mit den Dienstverweigerern aus Gewissensgründen aus sei- ner Tätigkeit im EMD nicht vergessen. Für mich liegt nämlich die Gewährung von Privatasyl auf einer ähnlichen Ebene. Wenn sich die Behörden wirklich an ihre rechtlichen Kompe- tenzen halten und andererseits auch Verständnis für das Ein- stehen für abgewiesene Asylanten aufbringen, dann kann man - das ist die Meinung der LdU/EVP-Fraktion - dem Be- richt der GPK zustimmen. Dabei ist festzuhalten, dass die Rechtsstaatlichkeit in allen Fällen und auf allen Ebenen einge-
halten werden muss. Dazu gehört auch die kantonale Souve- ränität, insbesondere auch unserer welschen Miteidgenos- sen. Die wurde doch hier geritzt. Leider sind die Fälle Maza und Musey geschehen und lassen irgendwo ein ungutes Ge- fühl zurück.
Darf ich den Bogen noch etwas weiter spannen? Asylpolitik ist kein Honiglecken. Es geht hier - wie kaum anderswo - um Menschen, um Mitmenschen. Das bestehende Malaise wurde endlich vom Gesamtbundesrat wie vom Departementschef durch öffentliche Präsenz angegangen und nicht auf die unte- ren Ebenen abgeschoben. Ich bin Herrn Bundesrat Koller dankbar, dass er z. B. in der Stellungnahme vor dem Stände- rat dieses Vorgehen unterstrichen hat. Ich hoffe, dass dies auch weiterhin geschehen wird, auch wenn es sich nicht um eine Sache handelt, die einfach zu vertreten ist.
Unser Geschäftsbericht stellt fest, dass sich die neu in Kraft gesetzte Asylverordnung zum grössten Teil bewährt hat. Die- ser aus meiner Sicht beschönigende Darstellung kann ich nicht zustimmen; denn für wesentliche Teile stimmt sie einfach nicht, weil ja die Probleme grösser werden. Die Abschrek- kungspolitik hat ihr Ziel nicht erreicht, und mit den Fällen Maza und Musey wurde sie auch nicht unterstrichen. Die Grenztorre- gelung ist ein krasser Fehlschlag. 3 Prozent melden sich an den bestimmten Stellen. Das Asylverfahren 88 ermöglicht zwar ein beschleunigtes Verfahren. Aber der Anstieg der Re- kurse bedeutet doch auch ein Fragezeichen. Es gibt offen- sichtlich fragwürdige Entscheidungen.
In der Stellungnahme von Herrn Bundesrat Koller vor dem Ständerat ist zudem angedeutet worden, dass den Vorschlä- gen der Strategiegruppe jetzt schon teilweise eine andere Sicht gegenübergestellt werden muss. Begreiflicherweise ist diese nicht in der Stellungnahme des Bundesrates enthalten. Deswegen ist es gut, dass man sich noch Gedanken macht.
Ein anderes leidiges Kapitel, das auch hierher gehört, ist, wie auch von behördlicher Seite in diskriminierender Weise von Flüchtlingen geredet wird. Man spricht von «Wirtschaftsflücht- lingen», von «unlauteren Flüchtlingen», von «illegalen Flücht- lingen». Die Medien greifen solche Begriffe auf und helfen mit, Stimmung gegen Fremde zu machen. Gleichzeitig ruft die Wirtschaft nach Arbeitskräften. Darf ich den Bundesrat bitten, dass er dazu beiträgt, diskriminierende Ausdrucksformen zu vermeiden? Ich bin mir zwar bewusst, dass mit den genannten Ausdrücken kein direkt klagbarer Rechtsmissbrauch getrie- ben wird, aber ihre Wirkung ist langfristig schlecht.
Aus den Statistiken im Geschäftsbericht geht hervor - und es wird durch die neusten Zahlen unterstrichen -, dass im Mo- ment die Türken unser Hauptproblem sind. Der Bundesrat drängt auf Visumspflicht, das kann eine Abschreckung sein. Ich habe aber vorhin schon gesagt: ihre Wirkung ist nicht sehr gross. Dass gerade Schlepper aus der Türkei solchen Erfolg haben, muss doch tiefere Ursachen haben. Deshalb erlaube ich mir noch drei Feststellungen:
Die Türkei ist einer unserer wichtigsten Handelspartner. Ir- gendwo sollte auch der Bundesrat nach Möglichkeit - auch wenn er keine direkten Massnahmen ergreifen kann - doch darauf hinweisen, dass da eventuell auch die finanzielle Seite beteiligt ist, wenn es um Flüchtlinge oder mögliche Flüchtlinge geht.
Ein Teil der Türken sind Kurden, und diese bekommen die Willkür von Behörden in besonderer Weise zu spüren. Der Bundesrat könnte doch durchaus ernsthaft in Erwägung zie- hen, dieser Bevölkerungsgruppe vorübergehend Asyl zu ge- währen. Das wurde bei den Tamilen auch gemacht. Warum geht es hier nicht? Denn gerade was die Kurden betrifft, ist der Widerstand in der Schweiz auffällig häufig: Schweizer fühlen sich gegenüber den Kurden verpflicht - es sind auch Ratskol- leginnen und -kollegen direkt betroffen -, und diese Gewis- senshaltung muss man respektieren.
Mit grossem Interesse habe ich die Hinweise im Geschäfts- bericht und in der Stellungnahme vor dem Ständerat wie im Strategiebericht auf die internationalen Bemühungen zur Kenntnis genommen; es geschieht hier etwas. Aber ich be- fürchte, es ist trotz allem noch zu wenig. Der Bundesrat - ich weiss es - hat ein voll beladenes Fuder. Aber wäre es nicht dringend nötig, dass die Schweiz bewusster die Initiative er-
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greifen würde, auf dieser Ebene mehr zu tun? Man braucht nicht nur die Neutralitätspolitik in Europa oder weltweit zu er- klären, es könnte auch die Flüchtlingspolitik sein. In diesem Zusammenhang begreife ich nicht ganz, warum der Bundes- rat die Motion Müller-Meilen (Europäische Koordination der Flüchtlingspolitik) nur als Postulat annehmen möchte.
Ich komme zum Ausgangspunkt zurück: Es muss jede Gele- genheit sinnvoll genutzt werden, der schweizerischen Bevöl- kerung Flüchtlingspolitik zu erklären. Sonst wird dieses Pro- blem verdrängt, und im ungeschicktesten Moment brechen unsere scheinbar gesicherten Positionen zusammen.
Thür: Die Geschäftsprüfungskommission hat sich in ihrem Be- richt ausführlich mit den Fällen Maza und Musey auseinander- gesetzt und dabei bemerkenswerte Feststellungen gemacht. Sie können so zusammengefasst werden:
Im Fall Musey stellt die GPK fest, dass sich das EJPD beim Wegweisungsentscheid nicht mit der Stellungnahme des Uno-Hochkommissariates auseinandergesetzt habe, obwohl es hierzu völkerrechtlich verpflichtet gewesen wäre. Immerhin kam das UNHCR zur Auffassung, dass eine Heimschaffung von Herrn Musey das Prinzip des Non-refoulement verletzen würde.
Noch schwerwiegender indes sind die Vorwürfe, dass der De- legierte für das Flüchtlingswesen gegenüber dem Polizeikom- mandanten des Kantons Jura eine Verfügung erlassen habe, für die er keinerlei Kompetenzen besass; ferner, dass der Dele- gierte mit seinem Vorgehen unter jeder denkbaren Interpreta- tion Vollzugskompetenzen der Kantone Bern und Jura verletzt habe. Auch im Fall Maza wird festgestellt, dass eine Ausschaf- fungshaft ohne gesetzliche Grundlage angeordnet worden sei. Vorgeworfen werden dem Flüchtlingsdelegierten also klare Rechtsbrüche und Kompetenzüberschreitungen: und diese begangen von einem der höchsten Repräsentanten die- ses Staates in einem hoch sensiblen Bereich, wo Menschen- leben auf dem Spiel stehen können!
Die grüne Fraktion verurteilt solche Methoden entschieden. Es sind ja nicht die einzigen Fälle, in denen der Delegierte mit sei- ner hemdsärmeligen Amtsführung aufgefallen ist. Ich erinnere an die jüngsten Beispiele im Kanton Tessin. Ich meine, es wäre an der Zeit, dass das Parlament dem Delegierten, wie es die Geschäftsprüfungskommission bereits gemacht hat, einmal klare politische Signale geben würde. Der Bundesrat scheint hierzu nicht willens zu sein, und das beunruhigt uns noch mehr als das gesetzeswidrige Vorgehen des Delegierten sel- ber. Immerhin trägt der Bundesrat die politische Verantwor- tung für dessen Handeln. Wenn man die Stellungnahme des Bundesrates zur Kenntnis nimmt, stellt man mit grossem Er- staunen fest, dass er in keiner Weise bereit ist, am Verhalten des Delegierten Kritik zu üben. Im Gegenteil, der Bundesrat verteidigt das offensichtliche Fehlverhalten des Delegierten auf der ganzen Linie. Kein Wort der Kritik. Der Bundesrat ist nicht einmal bereit, Sachverhaltsdarstellungen, wie sie bei- spielsweise in einem neutralen Rechtsgutachten festgehalten sind, zu akzeptieren.
Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass hier noch die Handschrift der Amtsvorgängerin zu erkennen ist, welche durch beispielslose Uneinsichtigkeit aufgefallen ist. Der Bun- desrat hat es damit verpasst, nach den Entgleisungen des De- legierten wieder Vertrauen in die offizielle Flüchtlingspolitik herzustellen.
Gleichzeitig versucht er heute, mit dem in die Vernehmlassung geschickten Strategiepapier einen neuen nationalen Konsens in der Flüchtlingspolitik aufzubauen. Wie will man aber dieses Ziel erreichen, wenn man beim konkreten Handeln offensicht- lich Rechtsbrüche und Kompetenzüberschreitungen in Kauf nimmt und wenn asylpolitische Grundsätze einfach über Bord geworfen werden? Es nützen die schönsten Strategiepapiere nichts, rein gar nichts, wenn sich nachheriges Handeln nicht an ihnen messen lässt.
M. Eggly: Dans son rapport, la Commission de gestion fait quelques recommandations, notamment une recommanda- tion sur la discrétion des enquêtes qu'il faudrait observer.
Nous sommes bien d'accord avec cette recommandation
mais cela est parfois difficile lorsque les intéressés, lorsque des associations et des avocats jouent sur l'émotion, sur l'ap- pel à la presse, sur la mobilisation de l'opinion publique. En fait, le débat que nous avons aujourd'hui et ce rapport s'inscri- vent bien un peu sur cette toile de fond.
Le groupe libéral constate qu'il y a donc divergence entre la commission et le Conseil fédéral sur la légalité des procédures concernant les cas de MM. Musey et Maza. Soit.
En ce qui concerne M. Musey. Les libéraux sont attentifs, vous le savez, au fédéralisme et sont sensibles à tout ce qui peut être une atteinte au fédéralisme. De ce point de vue, les recom- mandations qui nous sont faites et les observations critiques sont précieuses et doivent être retenues; je me demande, en l'occurrence, si dans l'affaire Musey, l'autorité cantonale juras- sienne n'a pas joué un rôle quelque peu ambigu. Toutefois, le groupe libéral ne veut pas tomber dans un piège qui n'est que trop évident, celui de confondre l'examen éventuellement criti- que des procédures, les recommandations à en tirer avec le fond de ces deux affaires.
M. Musey était typiquement quelqu'un qui n'avait pas à être reconnu comme réfugié. Sa prétendue opposition à M. Mobutu, lui qui ne cessait de l'encenser et qui se réclamait, avec complaisance, de ses appuis jusque dans les services de sécurité zaïrois quelque temps avant d'avoir «viré sa cuti», n'a pas une once de crédibilité. Et M. Musey n'a cessé de tromper les autorités suisses sur les motifs et les finalités de son séjour dont la durée, par conséquent, n'est pas déterminante.
Quant à M. Maza, l'avis du Tribunal fédéral, selon lequel, après lecture du dossier, l'intéressé était bel et bien un personnage inquiétant, nous semble décisif. Il est nettement mieux à Cuba où, curieusement, il semble faire beaucoup moins de bruit. Les régimes, même amis, seraient-ils moins tolérants sur les battages publics? Ces deux personnes n'étaient pas des réfu- giés au sens de notre loi.
Aujourd'hui, le grand souci c'est de trouver une solution pour maîtriser le problème extrêmement difficile des requérants, de. trouver une solution afin de continuer à recevoir les vrais réfu- giés au sens de notre loi et de ne pas en être réduit, ce qui se- rait extrêmement regrettable, à l'arbitraire de mesures excep- tionnelles auxquelles le Conseil fédéral devrait recourir: par exemple, mesures exceptionnelles de contingentement. Je crois que personne, ici, ne souhaite que l'on en arrive à cette situation.
Si on veut l'éviter, cela exige une application loyale de notre loi, cela demande d'écarter les opérations qui relèvent de l'abus, de la manipulation et de la tricherie.
Le groupe libéral a conscience de la difficulté de la tâche du Conseil fédéral, particulièrement de M. Koller, conseiller fédéral, de M. Arbenz et de ses services.
Le groupe libéral dénonce toutes les tentatives d'utiliser des cas particuliers en les éclairant d'une lumière artificielle afin de saper la confiance dans des autorités responsables et de blo- quer des procédures, de déstabiliser toute une politique de l'asile.
Au-delà de critiques ponctuelles qui doivent être faites, que nous enregistrons et qui relèvent, en effet, de l'examen de la gestion, le groupe libéral, Monsieur Koller, vous dit sa con- fiance, son soutien et vous prie de les reporter sur vos collabo- rateurs car c'est dans cette confiance et contre les tricheurs que nous maîtriserons ce problème extrêmement délicat pour notre pays des requérants d'asile.
Nussbaumer: Hätte man von Anfang an das ganze Dossier Musey auf den Tisch gelegt, wäre es nie möglich geworden, diesen Fall derart hochzustilisieren, und es hätten sich wahr- scheinlich auch kaum 50 Ratsmitglieder bereitgefunden, sich für diesen Fall einzusetzen.
Das Büro beauftragte die GPK mit der Untersuchung der Fälle Musey und Maza. Diese hatte aber von Anfang an - und das gestehe ich als Büromitglied ein - zu wenig Möglichkeiten, die vorhandenen Konflikte genau zu erforschen. Insbesondere konnte sie nicht erhellen, wieso Herr Musey nach über zehn Jahren Aufenthalt in der Schweiz und grosszügigster Behand- lung ein Asylgesuch einreichte. War es sein materieller Wohl stand? Waren es rein private Gründe? Oder war er trotz oder
Aufsichtseingabe Maza und Musey
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wegen der Stipendien, die er von beiden Staaten erhielt, nicht mehr bereit, in sein armes Vaterland zurückzukehren? Wenn die in früheren Jahren publizierten Vermutungen stimmen, überwachte Herr Musey in den ersten Jahren seines Schwei- zer Aufenthaltes zairische Studenten, die hier studierten. Die von ihm nie abgebrochenen Kontakte zum Geheimdienst von Zaire lassen Zweifel aufkommen, ob der Fall Musey als Prüf- stein einer humanitären Asylpolitik unseres Landes überhaupt in Betracht gezogen werden dürfte. Das Uno-Hochkommissa- riat vertrat die Meinung, Museys Aktivitäten in der Schweiz könnten ihn bei der Rückkehr ernsthaften Risiken aussetzen. Ich bin mit dem Bundesrat einig, dass das Mandat des Uno- Hochkommissars dort aufhört, wo unsere staatliche Souverä- nität tangiert werden könnte. Die GPK kritisiert scharf die Miss- verständnisse oder Kompetenzüberschreitungen bei der Aus- schaffung. Weder den beteiligten Kantonen noch den Bundes- behörden darf hier ein Vorwurf gemacht werden. Wo viel gear- beitet und unter Druck gearbeitet werden muss, können auch einmal Koordinationsprobleme auftauchen. Deswegen gleich von der Verletzung kantonaler Vollzugskompetenzen zu schreiben, ist schlichtweg eine Uebertreibung.
Zum Fall Maza ist - gestützt auf den Bericht der GPK und der Replik des Bundesrates - nicht mehr viel beizufügen. Ich bin mit der GPK einig in der politischen Würdigung dieser beiden Sonderfälle. Die GPK stellt fest, die Gesuchsteller seien in allen Verfahrensschritten korrekt behandelt worden. Die Beteuerun- gen, alle Asylsuchenden seien so korrekt wie möglich behan- delt worden, werden auch von der GPK nicht bestritten. Ich würde keinesfalls begreifen, wenn Asyl suchende Akademiker oder solche, die mit teuren Anwälten unsere guten demokrati- schen Rechtsschutzmöglichkeiten überstrapazieren oder gar überspringen möchten, besseres Recht zugestanden erhiel- ten als einfache Asylsuchende der unteren Schichten. Unser Staat und unsere Verfahren müssen vor allem auch Rechts- und Spracheunkundigen gleiche Chancen einräumen.
Zusammenfassend gelange ich zur Auffassung, es müssten alle Kräfte in diesem Land, die guten Willens sind, konstruktiv zusammenarbeiten. Wir sollten mit diesen Stellungskriegen aufhören. Sie gefährden unsere humanitäre Asylpolitik am meisten. Arbeiten wir zusammen, und lassen wir auch jene Leute, die viel Verantwortung tragen, ruhig arbeiten, und üben wir ihnen gegenüber nicht endlos Kritik!
Frau Bäumlin Ursula: Am 3. März 1988 haben 50 Nationalräte und Nationalrätinnen eine Untersuchung der Ausschaffung der Familie Musey und der Behandlung des Falles Maza ver- langt und dazu ganz konkrete Fragen gestellt (Bericht, S. 19). Der schweizerische Bundesrat hat letztes Jahr am 13. April mit einem Bericht geantwortet.
Dieser Bericht gipfelt in der Feststellung (Bericht, Seite 33), beide Fälle und Familien seien in jeder Beziehung korrekt be- handelt worden, während die Betroffenen selbst sich zu sehr gewehrt und illegal verhalten hätten. Dann kommt die Antwort an die Kritiker der gegenwärtigen schweizerischen Asylpolitik. Wir hätten die beiden Fälle «als Testcases aufgebaut, um da- mit die innenpolitische Kontroverse um die Asylpolitik weiter- zuführen». Das heisst doch wohl: um sie anzuheizen.
Herr Bundesrat Koller, ich habe mich schon vor fünfviertel Jah- ren von dieser politischen Ohrfeige schwerstens verletzt ge- fühlt. Wenn je eine Politik nicht für andere und schon gar nicht für egoistische Zwecke missbraucht werden darf - und das nach meiner Ueberzeugung auch gar nicht kann -, dann ist das die Asylpolitik. In der Asylpolitik geht es in allererster bis allerletzter Hinsicht um entwurzelte Menschen. Der Bundesrat des letzten Jahres konnte jedoch unter Asylpolitik offenbar nur Verfahren, Massnahmen, Fälle, Nummern, Sachen verstehen, an denen seine potentiellen Gegner und Gegnerinnen auch noch ihr politisches Süppchen kochen wollten.
Herr Bundesrat Koller, richten Sie Ihren Kollegen aus, dass ich viel wegzustecken bereit bin, aber das nicht. Es ist mir be- wusst, dass Sie die Asylpolitik von jemandem geerbt haben. Ihre Vorgängerin hat mich mit ihrer unglaublichen Sturheit in eine entsprechend extreme Widerstandsposition getrieben. Ich verwechsle Sie nicht mit Ihrer Vorgängerin. Sie wissen auch - sonst sage ich es Ihnen jetzt noch einmal -, dass ich,
genau wie Sie, den Konsens in der Asylpolitik suche. Aber die- ser Konsens entscheidet sich an denen, um die es in der Asyl- politik geht, an den Flüchtlingen.
Den Status eines Flüchtlings im weitesten Sinn hat die offizielle Schweiz den Familien Musey und Maza stets radikal verwei- gert. Der vorliegende Bericht gibt davon einen kleinen Ge- schmack. Zu Hause habe ich einen Stapel Erinnerungen an das, was mit Dr. Matthieu Musey während Jahren passiert ist respektive von Amtes wegen angestellt wurde vom Moment an, als er sich bewusst wurde, als zairischer Oppositioneller in Lebensgefahr geraten zu sein. Dr. Musey hat über diese Lei- densgeschichte ein Buch verfasst, aber hier ist nicht Zeit, nä- her darauf einzugehen. Nur soviel: Schon das Verfahren mit- samt seinem öffentlichen Getöse über den «ewigen Studen- ten» aus Schwarzafrika, der schweizerische Unterstützungs- gelder missbrauchen will, hat Dr. Musey und vor allem seine Frau zur Schnecke gemacht.Die eigentliche Ausschaffung, um die es im Bericht über die Aufsichtseingabe geht, war nur noch der Versuch, diese lästige Geschichte zu erledigen, im wahrsten Sinne des Wortes aus den Augen, aus dem Sinne zu bekommen. Darauf will ich mit meiner kurzen Intervention hin- aus.
Die Geschichte ist nicht fertig, wie das ja aus dem Schluss des GPK-Berichts ersichtlich ist. Seit anderthalb Jahren - nimmt man das Schweizer Versteck noch dazu, seit über zwei Jahren - ist die Familie Musey in einer Art Isolationshaft, die sich zur psychischen Folter steigert. Herr Bundesrat Koller, wer daran schuld ist, das ist nicht die Hauptsache an der ganzen Ge- schichte. Ich bitte Sie deshalb, diesem unwürdigen Zustand ein Ende zu machen, damit das letzte Fazit nicht heisst «Ope- ration ganz korrekt verlaufen, Patient leider trotzdem gestor- ben». Für die Familie Maza hat es ansatzweise eine Lösung gegeben, für die Familie Musey steht sie noch aus.
Es geht mir also nicht so sehr darum, hier Recht zu bekom- men. Kenner der zairischen Verhältnisse bestätigen immerhin jederzeit, dass der ganze Wirbel um die Ausschaffung Musey diese Menschen wenigstens vor der Liquidierung gerettet hat. Jetzt ist es an Ihnen, Herr Bundesrat Koller, ihnen einen Rest Menschenwürde zurückzugeben. Das wäre Asylpolitik, schweizerische Asylpolitik des Jahres 1989 und der folgen- den; es wäre ein Hoffnungszeichen.
M. Houmard: Six membres de la Commission de gestion se sont abstenus, lors du vote final qui devait sanctionner le rap- port Maza-Musey. Parce que je faisais partie de ce groupe, je tiens à en donner ici les raisons.
La commission n'a pas eu la possibilité de faire des investiga- tions auprès des services cantonaux jurassien et bernois pour déterminer qui, dans cet imbroglio de contradictions, disait la vérité et qui se rétractait sous la pression de la rue.
La commission n'a également pas pu prendre connaissance des résultats de l'enquête interne de l'administrtion juras- sienne.
Je ne saurais, pour ma part, accepter que l'on prenne ces deux cas habilement montés en épingle par certains politi- ciens pour faire accroire au peuple suisse que nous prati- quons une politique d'asile inhumaine. Le délégué aux réfu- giés a droit à plus de respect pour la tâche ingrate qu'il accom- plit.
Sachons raison garder. Le problème des réfugiés est très déli- cat, trop délicat même pour être débattu à des fins politiques sur la place publique. Comme il serait odieux que l'on renvoie dans leur pays ceux qui seraient réellement menacés, il est scandaleux que, pour jouer les bons samaritains et améliorer leur image de marque, d'aucuns exploitent la situation.
Examinons le cas Maza. M. Maza est entré en Suisse en 1972, pour y faire des études de médecine. Sa période estudiantine s'est limitée à de nombreux voyages à l'étranger, à des séjours parfois légaux, parfois clandestins en Suisse, à des échecs répétés à l'Institut d'études européennes, à la Faculté des sciences économiques et sociales, voire politiques, ou encore à la Faculté de droit. Cette période s'est terminée brusque- ment pour lui par son exmatriculation de l'université. Les auto- rités fédérales compétentes ont en outre constaté que Maza représentait un danger pour la sécurité de l'Etat. Traitant de ce
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Requêtes Maza et Musey
cas devant le Grand Conseil, le président du gouvernement genevois a déclaré qu'il avait la certitude que les suspicions de M. Arbenz étaient fondées.
Quant à M. Musey, il est venu en Suisse en 1970. Il a reçu des bourses d'étude de son pays et de nos institutions. On cite même le chiffre avoisinant le million. Ce n'est qu'en 1985, après 15 ans d'études, alors qu'il aurait dû effectivement ren- trer au Zaïre pour faire profiter ses concitoyens de ses connais- sances, qu'il a demandé le droit d'asile. Décision, refoule- ment, recours se sont succédé pendant trois ans, la procédure a coûté quelque 500 000 francs. MM. Maza et Musey étaient tous deux des cas de requérants d'asile atypiques!
Je pose dès lors la question: où irions-nous si le délégué n'avait pas la possibilité de remplir la mission qui lui a été im- partie, parce que nous n'aurions plus le courage de confirmer ce que nous avons décidé et surtout ce que le peuple veut? Nous devons faire confiance à nos autorités et je vous remer- cie, Monsieur le Conseiller fédéral, de votre engagement en vue d'essayer de dominer le problème des requérants d'asile avec humanité et de continuer de soutenir ceux qui ont une tâche ardue.
Seiler Hanspeter: Ich äussere mich namens der SVP-Fraktion und im Rahmen der beiden erwähnten Fälle zu allgemeinen Aspekten, vor allem aus der Sicht von der Front.
Die Entwicklung im Asylwesen erfüllt immer mehr Bürgerinnen und Bürger mit immer mehr Besorgnis. Die Flüchtlingsströme wachsen in kaum erwartetem Ausmass an, und die Zahl der hängigen Asylgesuche dürfte laufend grösser werden; die Prognosen für das laufende Jahr werden mit allergrösster Wahrscheinlichkeit über den Haufen geworfen. Daraus müsste man schliessen, dass die bisher getroffenen Massnah- men nicht vollauf genügt haben.
Unsere Nachbarstaaten - ich denke vor allem an die BRD - verschärfen ihre Massnahmen drastisch. Damit wird die Schweiz - im Vergleich zu den anderen Asylländern - noch- mals attraktiver, und die modernen Kommunikationsmittel sor- gen für rasche Verbreitung von Kenntnissen und steigern da- mit den Anreiz zum Auswandern in unser Land merklich.
Die Probleme sind aus der Sicht der Front in der Anzahl auch angewachsen, und sie werden weiter zunehmen. Die Lage im Asylbereich verschärft sich zusehends - Herr Bundesrat Koller hat das in seiner Stellungnahme im Ständerat indirekt selber bestätigt. Es bereitet uns Sorgen, dass sich in der Bevölke- rung polarisierende Haltungen breitmachen, dass die Ver- ständnisbereitschaft gegenüber behördlichen Massnahmen schwindet, vor allem dort, wo man sich mit der Asylproblema- tik direkt konfrontiert sah und sieht. Der Eindruck, man habe die Sache nicht mehr im Griff, verstärkt sich, und man muss lei- der feststellen, dass immer mehr Zuwanderer den Flüchtlings- status nicht erfüllen, im Moment erfüllt ihn im Schnitt etwa noch einer von 20.
Der sogenannte Strategiebericht wird zweifelsohne wertvolle Lösungsvorschläge aufzeigen, aber sie werden wohl erst in frühestens ein bis zwei Jahren, wenn nicht noch später, wirk- sam werden und sind mittel- und langfristige Massnahmen. Notwendig scheinen uns aber vorerst kurzfristige Massnah- men, um die Durchführbarkeit späterer Vorkehrungen zu si- chern und zu verhindern, dass die humanitäre Idee in unse- rem Land je länger je mehr verwässert wird. Wir anerkennen die Bemühungen des Bundesrats und der Behörden in Kanto- nen und Gemeinden im asylpolitischen Bereich. Verständnis- bereitschaft und Akzeptanz in der Bevölkerung wachsen aber nur dann, wenn man jetzt im Rahmen der gesetzlichen Mög- lichkeiten ohne Perfektion handelt. Nur damit kann man ein fortschreitendes Polarisieren und ein weiteres Abgleiten in die Illegalität verhindern und vor allem - und das scheint mir wich- tig - den kommunalen Behörden den Asylgesetzvollzug er- leichtern helfen. Es liegt durchaus im Interesse der wirklichen Flüchtlinge, jetzt zu handeln, nach durchführbaren Lösungen sofort zu suchen. Und für solche echte Flüchtlinge muss unser Land unbedingt Platz haben, wenn wir unserer humanitären Aufgabe weiterhin gerecht werden wollen.
M. Darbellay: Il faut, me semble-t-il, reconnaître d'abord que tant la Commission de gestion que la section chargée du Département fédéral de justice et police sont conscientes des difficultés de la politique d'asile, des problèmes auxquels sont confrontés le délégué aux réfugiés et ses services. Ils le men- tionnent plusieurs fois dans le rapport et leur but, comme le mien d'ailleurs, est de ne pas mettre de l'huile sur le feu mais de soulever certains problèmes.
Il faut remarquer, d'autre part, que la Commission de gestion a des pouvoirs limités. Elle le mentionne également dans son rapport, elle n'a pas pu s'occuper de tout ce qui s'était passé avant cette procédure de renvoi. Ce rapport se limite donc à ce qui s'est passé depuis ces décisions de renvoi. Si l'on essaie de suivre un certain fil rouge, on constate que les difficultés auxquelles ont été confrontés le DAR et ses services les ont amenés à interpréter d'une manière aussi restrictive que pos- sible la loi sur l'asile.
C'est ainsi que l'on a passé, en quelques années, d'un quota d'acceptation de 85 pour cent à celui de 5 pour cent. Et au mo- ment où l'on se tient un peu à la limite, l'on n'évite pas de la dépasser de temps en temps. Sur ce point, le rapport est clair: il y a certaines choses qui se sont passées et qui ne sont pas conformes à une stricte légalité.
Monsieur le Conseiller fédéral, nous apprécions vos prises de position, et le fait a été plusieurs fois mis en évidence au- jourd'hui à cette tribune, que vous recherchiez un consensus national. Ceci me paraît absolument nécessaire et ce consen- sus doit être bâti sur une base solide qui repose sur une appli- cation de la loi qui ne prête pas - ou le moins possible - le flanc à la critique.
Je voudrais relever, dans les conclusions qui sont tirées par le groupe de travail, deux problèmes qui me paraissent spéciale- ment importants. D'abord, la collaboration avec le Haut Com- missariat des Nations Unies pour les réfugiés. C'est un orga- nisme spécialisé qui peut, me semble-t-il, nous rendre de grands services.Le Conseil fédéral et le service des réfugiés a tout intérêt à travailler en bonne collaboration avec lui et je pense que ceci nous faciliterait aussi le travail sur le plan de la coordination internationale. On a parlé, tout à l'heure, des res- ponsabilités éventuelles des divers gouvernements con- cernés. Je crois, il faut le dire également, que ce qui a dis- tingué la relation entre le service du délégué aux réfugiés, les gouvernements des cantons de Berne et du Jura en particu- lier, a été un flou dès le départ. Ce flou a été amplifié du fait que la plupart des relations ont eu lieu oralement, par téléphone. Pour des problèmes d'une telle importance, l'intervention écrite est absolument indispensable.
J'invite le Conseil fédéral à mettre au point la procédure entre les cantons et la Confédération de manière que le fédéralisme soit respecté en toutes circonstances.
Rechsteiner: Es hat vor anderthalb Jahren die sensibilisierte Oeffentlichkeit erschüttert, wie die Asyl suchenden Menschen Musey und Maza von unseren Behörden behandelt worden sind. Zwei.Menschen, denen doch letztlich nichts anderes zur Last gelegt werden kann, als dass sie den Fehler begangen haben, vor dem Diktator Mobutu ausgerechnet in der Schweiz Asyl zu suchen, in der Schweiz, die doch gleichzeitig die Fluchtgelder des Diktators in der Grössenordnung von schät- zungsweise einer Milliarde Franken beherbergt. Musey und Maza haben den Fehler begangen, zu übersehen, dass in die- sem Land das Asylrecht für Fluchtgelder grösser geschrieben wird als das Asylrecht für bedrohte Menschen, wenigstens wenn sie nicht aus kommunistischen Ländern kommen. Allein die Rückschaffung der Familie Musey - wir wissen es jetzt - nach Zaire hat die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler Hun- derttausende von Franken gekostet, ein Riesenbetrag, den die Demonstration unerbittlicher Härte den Asylbehörden aber offensichtlich wert war. In diesem Sinne handelt es sich in beiden Fällen, Musey und Maza, um einen Modellfall.
Der Untersuchungsbericht der GPK, ein bürgerlich dominier- tes Gremium, stellt nüchtern und beileibe zurückhaltend fest, dass die Bundesbehörden in den Fällen Musey und Maza mehrfach das Recht gebrochen haben, das Recht, das sie ja selber gesetzt haben. Es ist bedenklich, dass der Bundesrat
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Aufsichtseingabe Maza und Musey
und der Delegierte für das Flüchtlingswesen diese Rechtsver- letzungen gegenüber Asyl suchenden Menschen einfach so unter den Tisch wischen und nicht wahrhaben wollen. Es ist bedenklich, wenn FDP-Exponenten, die sonst nicht müde werden, in diesem Land den Rechtsstaat zu beschwören, beispielsweise gegenüber Hausbesetzern, bei den Jugend- unruhen oder im Falle Kaiseraugst von der Kapitulation des Rechtsstaates sprechen, sich hier blind und taub stellen gegenüber dem Bruch rechtsstaatlicher Regeln. Es geht um ein selektives Rechtsstaatsverständnis; der Rechtsstaat gilt offenbar dort, wo er einem nützt, aber man hält sich nicht an die Regeln, wo sie lästig werden.
Aber dabei bleibt es nicht. Es ist nötig, das asylpolitische Umfeld zu beleuchten, in dem diese Debatte stattfindet.
Führende bürgerliche Politiker driften zunehmend nach rechts aussen ab. Bis vor kurzem waren es ja allein die Nationale Aktion, bekanntlich rechtsextrem, und die Autopar- tei, welche die Ausrufung des nationalen Asylnotstandes verlangt haben, dies wegen 20 000 Asylgesuchen im reich- sten Land der Welt. Heute wollen auch führende Vertreter des Freisinns, die Herren Steinegger, Bonny und Mühle- mann im Verein mit Herrn Steffen von der NA und von Herrn Dreher von der Autopartei den Asylnotstand. Und christliche Politiker wie die Herren Hess, Fischer-Sursee, Nussbaumer und Ruckstuhl stellen Flüchtlinge, die Flüchtlingsorganisatio- nen und kirchliche Kreise in einem Atemzug an den Pran- ger. Angeführt werden diese Herren mit der Forderung nach dem Asylnotstand von Herrn Blocher, von dem wir wissen, dass er an der Seite der Rassisten in Südafrika steht, der den Schwarzen von oben herab sagt, dass das Stimmrecht für sie kein Weg sei. Der Vorstoss von Herrn Blocher und seinen Getreuen stammt aus der Küche der Auns. In der Auns ist bekanntlich das böse Wort gefallen, Flüchtlinge zu kastrieren. Ich habe leider nichts davon gehört, dass sich die Mitunterzeichner des Auns-Vorstosses und Herr Blocher selbst von dieser Geisteshaltung deutlich distanziert hätten. Das ist erschreckend. Herr Bundesrat Koller, wir fordern Sie auf, hören Sie nicht auf diese Abbruchpolitiker von rechts aussen!
Vor einer Woche haben Sie im Ständerat den asylpolitischen Konsens beschworen. Aber wie können Sie zum asylpoliti- schen Konsens aufrufen, wenn Sie in derselben Erklärung verlauten lassen, dass militärische Aufgebote heute noch verfrüht seien, und wenn sie damit implizit den Vorstellungen eines Herrn Mühlemann, nämlich: Militär an die Grenze, ein Stück weit entgegenkommen? Und wie wollen Sie den Kon- sens, wenn Sie schon wieder - kaum sind zwei Jahre seit der zweiten Asylgesetzrevision verstrichen - rechtsstaatliche Verfahrensgarantien abbauen? Ein asylpolitischer Konsens, der sich vertreten lässt, kann doch nur gefunden werden, wenn der Bundesrat nicht immer, wie von der Schlange gebannt, nach rechts aussen starrt, sondern wenn die ge- meinsame Basis der Respekt vor den rechtsstaatlichen und humanitären Grundsätzen des Asylrechts ist. Dazu gehört aber, dass der Bundesrat endlich die Schlussfolgerungen der Geschäftsprüfungskommission akzeptiert, die ja wohl abgewogen und zurückhaltend formuliert sind.
Präsident: Herr Peter Hess hat das Wort für eine kurze persönliche Erklärung.
Hess Peter: Ich weise die Unterstellung von Herrn Rechstei- ner, dass wir Vertreter der CVP nach einer Ausrufung des Notstandes im Asylwesen gerufen hätten, mit allem Nach- druck zurück. Wir haben uns nie in diesem Sinne geäus- sert. Wir haben uns voll hinter die Asylpolitik des Bundes- rates gestellt. Dazu stehen wir auch heute.
Präsident: Herr Nussbaumer hat das Wort für eine kurze persönliche Erklärung.
Nussbaumer: Herr Rechsteiner, genau Ihr Weg des Austei- lens von Vorwürfen führt nicht zum Ziel. Die CVP und ich persönlich, wir haben seinerzeit dafür gesorgt, dass das Arbeitsverbot für Asylsuchende auf drei Monate beschränkt
wurde. Wir haben auch die Globallösung vorgeschlagen, die dann nicht durchkam. So kann man nicht zusammenarbeiten.
Präsident: Herr Rechsteiner verlangt das Wort für eine kurze persönliche Erklärung.
Rechsteiner: Ich muss Herrn Nussbaumer und ich muss ins- besondere auch Herrn Hess darauf hinweisen, dass Sie leider - leider, muss ich sagen - die Interpellation Blocher vom 15. März 1989, die aus der Küche der unseligen Auns stammt, unterzeichnet haben. Dort wird die Ausrufung des asylpoliti- schen Notstandes verlangt, und dort fallen solche Sätze wie: «Die kritische oder negative Einstellung der Bevölkerung ge- gen das ganze Asylwesen ist offensichtlich. Sie wird genährt durch die zunehmende Disziplinlosigkeit der Asylanten, bei denen offensichtlich immer aggressiver werdende, soge- nannte schweizerische Flüchtlingsorganisationen oder soge- nannt kirchliche Kreise als Anstifter wirken.»
Cincera: Symbolfälle wie die Fälle Maza und Musey geben im- mer Gelegenheit, Strukturen und Verfahren zu überprüfen. So- weit hat Kritik immer einen Sinn. Die Frage ist nur, welchem Ziel diese Kritik dienen soll. Rückblickend kann festgestellt werden, dass mit diesen beiden Symbolfiguren weniger eine sachliche Ueberprüfung der Asylpolitik angestrebt wurde, sondern Formen des Widerstands gegen die Asylpolitik aus- probiert werden sollten. Frau Ursula Bäumlin und Herr Rech- steiner bewiesen es gerade eben in ihren Voten.
Maza und Musey waren kein Strandgut, fast zufällig an die Grenzen unseres Landes gespült. Sie versuchten, gezielt und von Sympathisanten sowie den Medien kräftig unterstützt, un- sere Asylpolitik zu unterlaufen. Herr Rechsteiner, die Herren Maza und Musey waren beide rund zehn Jahre fremdenpoli- zeilich als Studenten in unserem Lande gemeldet. Wie Sie sie zu Opfern und Flüchtlingen eines Systems machten, das ist reine Demagogie. Gerade Sie bewiesen mit Ihrem Votum, dass nicht der humanitäre Gedanke beim Popularisieren die- ser beiden Fälle im Vordergrund stand, sondern die Suche nach öffentlich wirksamen Möglichkeiten, den Bundesrat und den Delegierten bei der Durchsetzung der geltenden Rechts- ordnung zu behindern. Das hat mit humanitärer Arbeit nichts zu tun.
Die heutige Situation scheint auch zu beweisen, dass die her- aufbeschworenen Gefahren für die beiden Ausgewiesenen nicht bestanden haben. Vielleicht gibt uns Herr Bundesrat Kol- ler noch Auskunft darüber, wo die beiden heute leben und wie es mit ihrer Gefährdung und ihrer Lebenssituation heute aus- sieht.
Ich will nicht in den Fehler verfallen und im Gegenzug zu Herrn Rechsteiner dem Bundesrat den Rat erteilen, nicht auf die Poli- tiker von links aussen zu hören. Hören Sie ruhig auf sie, aber machen Sie trotzdem Ihre Arbeit unbeirrt weiter.
Frau Fetz: Der Bericht der GPK schildert zurückhaltend und detailliert, wie in zwei Fällen die Ausschaffung von abgewiese- nen Asylbewerbern unter Verletzung einschlägiger Bestim- mungen durchgeführt worden ist.
Im Falle Musey erweist sich die Verletzung des Prinzips des Non-refoulement als ganz besonders krasse Rechtsverlet- zung. Mit dem Vorgehen des Delegierten für das Flüchtlings- wesen ist die völkerrechtliche Verpflichtung der Schweiz, Flüchtlinge bei Gefährdung nicht in die Heimat zurückzuschie- ben, ganz offensichtlich verletzt worden, und zwar unter der politischen Schirmherrschaft der ehemaligen Vorsteherin des Departementes.
Unhaltbar ist sodann die Position des Bundesrates, wonach Zusicherungen von Regierungen anderer Staaten über die Be- handlung zurückgeschickter Flüchtlinge, unabhängig vom politischen System dieser Staaten, akzeptiert werden sollen. Es ist auch offensichtlich unwahr, wenn heute behauptet wird, die Zusicherungen der zairischen Regierung seien eingehal- ten worden. Frau Bäumlin hat es bereits gesagt: Die Familie Musey lebt offenbar in ausgesprochener Isolation. Es sei daran erinnert, dass die Behörden im letzten Jahr nicht einmal zur Erteilung einer vorübergehenden Einreisebewilligung an
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Herrn Musey für die Teilnahme an einer Veranstaltung bereit waren, obwohl man damit gerade Zaire deutlich an seine Ver- pflichtung hätte erinnern können, Herrn Musey und seine Fa- milie anständig zu behandeln. Es ist in diesem Zusammen- hang auch an die Antwort des Bundesrats auf meine Interpel- lation zu erinnern, in der in geradezu zynischer Weise erklärt wurde, die Sicherheit von zurückgeschafften Flüchtlingen könne nicht auf Dauer gewährleistet werden. Das ist doch nichts anderes als ein Freipass für den zairischen Diktator Mo- butu, nach Gutdünken vorzugehen, wenn einmal etwas Gras über die Affäre gewachsen ist. Das darf nicht passieren, weil es der einzige Schutz ist, den diese Leute haben.
Im Fall Maza beunruhigt die Tatsache, dass aufgrund von Ak- ten, die weder der Betroffene noch die GPK zu Gesicht bekom- men haben, eine geschlossene Internierung angeordnet wor- den ist. Diese Form der Geheimjustiz ist eines Rechtsstaates unwürdig. Hier ist die demokratische Kontrolle schlicht und einfach unter die Räder polizeistaatlicher Methoden geraten. Der Bericht der GPK befasst sich mit zwei durch die Umstände und vor allem durch die öffentliche Anteilnahme besonders bekannten Fällen. Wenn hier, im Rampenlicht der Oeffentlich- keit, bereits derart eklatante Verfahrensfehler begangen wor- den sind, so kann für die Masse der unter Ausschluss der Oef- fentlichkeit abgewickelten Verfahren wahrlich nichts Gutes vermutet werden. Und der Tenor der öffentlichen Aeusserun- gen des Delegierten geht dahin, neue und schärfere Verfah- rensbestimmungen für die Bewältigung des Flüchtlings- stroms zu bekommen, unterstützt von bürgerlicher Seite. Da- mit wird aber der Ruf der Schweiz als humanitär handelnder Staat noch mehr geschädigt als mit rechtswidrigen Einzelak- tionen à la Musey und Maza.
Es sei in diesem Zusammenhang daran erinnert, dass sich die rechtsextreme Republikanische Partei in der Bundesrepublik Deutschland immer wieder auf die schweizerischen Asylver- fahren bezieht und diese als vorbildlich bezeichnet. Das spricht auch eine deutliche Sprache.
Zum vielbeschworenen Konsens in der Flüchtlingspolitik: Die- sen erreicht man sicher nicht mit einer blossen Abwehrpolitik, die fremdenfeindlichen Gruppierungen letztlich nur ihre ei- gene Existenzberechtigung bestätigt. Notwendig ist eine um- fassende Information der einheimischen Bevölkerung und der Asylsuchenden als Voraussetzung für eine fruchtbare Ausein- andersetzung, und notwendig ist auch eine Bereicherung, die im kulturllen Austausch liegen könnte. Ganz sicher nichts brin- gen das Rufen nach Notstandsmassnahmen und jene Aeus- serungen, die Herr Rechsteiner hier schon erwähnt hat. Sie fie- len im Zusammenhang mit der Auns über die Kastrierung von Flüchtlingen. Solche Töne sind inakzeptabel. Der Bericht der GPK - das sei zum Schluss gesagt - hinterlässt einen bitteren Geschmack, weil er das Unrecht, das den Betroffenen gesche- hen ist, nicht ungeschehen macht. Vollends unhaltbar ist aber das Verhalten des Bundesrates, der sich kritiklos vor Herrn Ar- benz stellt, obwohl dieser ganz eindeutig Recht gebrochen hat. Nach dem Wechsel an der Departementsspitze hätte man sich endlich mehr politisches und menschliches Fingerspit- zengefühl und eine deutliche Sprache gewünscht.
Präsident: Herr Ziegler hat das Wort für eine kurze persönli- che Erklärung.
.
M. Ziegler: Je suis peut-être celui qui, dans cette salle, a vrai- ment connu M. Maza, qui a été mon étudiant pendant cinq ans et demi. M. Allenspach a dit tout à l'heure, dans son délire: «Maza est un agent du terrorisme international». Il s'est référé à un voyage en Libye que quatre étudiants de mon institut (y compris M. Maza) et moi-même avons fait à l'université de Tri- poli, payé par les Nations unies, avec comme sujet «L'apart- heid en Afrique du Sud». Je m'en souviens comme si cela s'était passé hier. J'ai discuté avec Mme Kopp du dossier Maza et cette dernière m'a dit: «Surtout ne touchez pas à ce dossier, c'est un des dossiers les plus terribles, les plus explo- sifs que je connaisse, Maza est un dangereux agitateur inter- national, lié au terrorisme». Madame Kopp est tombée, heu- reusement.
La commission parlementaire d'enquête a pu avoir accès au
dossier. Ce dernier est totalement vide. J'ai froid dans le dos en pensant que, dans ce pays, la police fédérale peut fabri- quer de toutes pièces un dossier contre un innocent, habitant la Suisse, diffuser des diffamations et éventuellement - si nous n'étions pas intervenus, Monsieur Eggly, en dernière minute - livrer cet innocent, opposé à la dictature, à une mort certaine dans son pays.
Rutishauser, Berichterstatter: Ich möchte mich nur kurz zum Votum von Herrn Zwingli äussern. Wenn er sagt, die Ge- schäftsprüfungskommission müsse das Vertrauen der Oef- fentlichkeit zurückgewinnen, so frage ich mich, ob es der Sa- che dienlich ist, wenn hier ein Mitglied dieser Geschäftsprü- fungskommission die Arbeit der eigenen Kommission kriti- siert, und zwar ganz anders als in der Kommission selber. Es gehört zur politischen Fairness, dass man sich Mehrheits- beschlüssen fügt. Ich frage Sie, meine Damen und Herren: Wäre es vertrauenswürdiger gewesen, wenn festgestellte Feh- ler einfach verdeckt worden wären? Nur eine offene und ehrli- che Berichterstattung kann Vertrauen erwecken. Die GPK hat ihr Verständis für die schwierige Aufgabe des Delgierten für das Flüchtlingswesen bekundet, indem sie ihrem Bericht eine politische Würdigung beigefügt hat.
Leuenberger Moritz, Berichterstatter der Sektion EJPD: Ich möchte dem grossen Teil der Redner dafür danken, dass sie den Bericht dazu benutzt haben, aus den festgestellten Feh- lern für die Zukunft zu lernen und so den dringend nötigen Konsens in der schweizerischen Flüchtlingspolitik zu suchen. Ich möchte aber zwei Aspekte deutlich herausheben. Das eine ist die Bedeutung des Rechtsstaates auch auf dem Gebiete des Flüchtlingswesens. Es zeichnet unser Land und unsere Nation aus, dass wir die Gesetze einhalten, auch in schwierig- sten Situationen. Ein Rechtsstaat bewährt sich erst, wenn er auch in Grenz- und Extremsituationen die Gesetze einhält. Dazu gehört auch, dass die Gesetze gegenüber jedermann eingehalten werden. Herr Allenspach hat gesagt, es habe sich bei Musey und Maza nicht um Unschuldslämmer gehandelt, Herr Zwingli hat gesagt, andere Flüchtlinge seien ja sogar ille- gal in der Schweiz, Herr Eggly hat gesagt, man könne Herrn Musey doch kein Vertrauen entgegenbringen. Selbst wenn das alles stimmen würde, so entbindet es die Verantwortlichen nicht, auch gegenüber diesen Leuten das Gesetz zu respektie- ren und nicht zu brechen. Herr Allenspach hat gesagt: «Ein wichtiges Prinzip ist auch die effiziente Rechtsverwirklichung.» Natürlich, aber der effizienten Rechtsverwirklichung dürfen wir die Einhaltung der Gesetze nicht opfern. Herr Rohrbasser hat gesagt, in diesem Bereich sei die Regelung der Kompetenzen zwischen Kanton und Bund nicht gut geregelt. Recht hat er, aber man darf daraus nicht den Schluss ziehen, die kompli- zierten und unbequemen Gesetze erst gar nicht anzuwenden. Und da müssen wir einfach nach wie vor festhalten, dass das Gesetz in diesem Bereich vom Delegierten nicht eingehalten wurde. Es wurde die Familie Musey durch den Bund ausge- schafft, obwohl die Kompetenz dazu bei den Kantonen gele- gen hätte. Auch die Internierung von Herrn Maza war gesetz- widrig. Frau Bundesrätin Kopp hat damals vor dem versam- melten Nationalrat gesagt: «Wenn Sie dieses Dossier kennen würden, würden Sie mich hier nicht allein im Regen stehen las- sen.» Und sie hat gar dem Präsidenten der Geschäftsprü- fungskommission angeboten, Einblick in dieses Dossier zu nehmen. Heute wissen wir: Sie hat das Dossier gar nie selber angeschaut. Angeschaut hingegen hat dieses Dossier letzt- lich dann das Bundesgericht und entsprechend sein Urteil ge- fällt, und die Geschäftsprüfungskommission hat in Anwen- dung der Gewaltentrennung dieses Urteil respektiert, also nicht durch Konsultation des Dossiers überprüft. Aber man kann es drehen und wenden, wie man will, die erste Internie- rung ist ohne bzw. mit einer falschen Rechtsgrundlage erfolgt, und erst später ist die andere Rechtsgrundlage nachgescho- ben worden. Herr Zwingli: Das hat uns der Delegierte für das Flüchtlingswesen in der Sektion gesagt, und zwar mehrmals, weil wir ihn mehrmals angehört haben. Hätten Sie doch Ihre Kritik, die Geschäftsprüfungskommission habe etwas wider besseres Wissen in ihren Bericht geschrieben, als Mitglied der
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GPK in der GPK selbst geäussert! Wir hätten Sie davon über- zeugen können, dass Sie nicht recht haben!
Neben den Prinzipien des Rechtsstaates gibt es ein anderes Prinzip, das in der Verwaltung auch einmal berücksichtigt wer- den könnte: Man kann ja Fehler machen. Das ist gar nicht so schlimm. Aber man kann einen Fehler auch einmal zugeben. Es ist das Schlimmste, wenn man sich dann in Erklärungen verstrickt, die in sich selbst überhaupt nicht mehr stimmen können. Was mich an der Antwort des Delegierten am meisten gestört hat, war die ganze Geschichte, die besagte, diese Ver- fügung, die gegenüber dem Kanton Jura getroffen worden sei, sei eigentlich gar keine Verfügung.
Sie haben den Text vor sich. Da steht: «In Erwägung, dass und in Anwendung der Artikel .... wird .... verfügt: .... >> Nachher will man uns weismachen, das sei eigentlich gar keine Verfü- gung. Damit gibt man zu, dass eine Scheinverfügung erlassen wurde, damit Dritte glauben sollten, ihnen liege eine rechts- kräftige Verfügung vor. Diese Dritten sind nicht nur die in ihrer Glaubwürdigkeit angezweifelten Museys, sondern da ging es z. B. auch um den Bauern, in dessen Bauernhof die Familie Musey versteckt war. Diesem Dritten wurde die Verfügung auch gezeigt. Nachträglich sagt man uns, man könnte bloss meinen, es sei eine Verfügung, in Wirklichkeit sei es keine. Dann gibt es dann so peinliche Diskussionen wie in der Ge- schäftsprüfungskommission: Ist die Verfügung, die aussieht wie eine Verfügung, eigentlich eine Verfügung, oder ist es des- wegen keine Verfügung, weil der Delegierte glaubte, es sei keine Verfügung?
Das wäre alles nicht nötig gewesen, wenn man gesagt hätte: Da haben wir einen Fehler gemacht. Wir wissen, dass es eine Arbeitsgruppe im Bundesamt für Justiz gab, in der auch fest- gestellt wurde, dass ein Fehler gemacht wurde, und Herr Ar- benz hat es dort auch zugegeben. Wäre es dabei geblieben, hätten wir dieses ganze Theater hier nicht. Es ist auch dies ein Grund dafür, dass der Bundesrat die Sache selbst in die Hand nehmen muss und dass er einem Beamten nicht einfach gut- gläubig alles aus der Hand frisst, was er ihm präsentiert.
Das Gesetz ist anzuwenden, und der Bundesrat hat hier die Führung zu übernehmen. Er hat sie nicht dem Delegierten zu überlassen. Das ist auch eine Voraussetzung für den be- schworenen Konsens in der Flüchtlingspolitik.
Ich will im Namen der Geschäftsprüfungskommission aus- drücklich festgehalten haben: Das Gesetz ist anzuwenden mit den humanitären Möglichkeiten, die es bietet, aber auch mit seiner Härte, die es gebietet. Das gilt nicht nur für den Bundes- rat, das gilt auch für die Kantone.
Bundesrat Koller: Der Bundesrat geht mit dem Bericht der Ge- schäftsprüfungskommission dahingehend einig, dass ent- scheidend ist, welche Schlussfolgerungen wir aus diesem Be- richt für unsere künftige Asylpraxis ziehen. Wenn man den Be- richt aus diesem Blickwinkel ansieht, stellt man erfreulicher- weise fest, dass in sehr vielen - ja in den meisten, fast allen - Punkten bezüglich der Grundprinzipien in der Asylpraxis zwi- schen der GPK und dem Bundesrat Einigkeit besteht.
Einigkeit besteht nämlich darin, dass die Frage der Asylge- währung und damit die Prüfung der Flüchtlingseigenschaft zu trennen ist von der weiteren Frage der Zumutbarkeit der Weg- weisung und ihres Vollzugs. Es ist nämlich durchaus möglich, dass ein Asylbewerber, obwohl er nicht Flüchtling im Sinne des Asylgesetzes ist, tatsächlich nicht weggewiesen werden darf, weil im Lichte der Bestimmungen der Europäischen Men- schenrechtskonvention, der Flüchtlingskonvention und unse- res Asylgesetzes (Artikel 45) die Wegweisung nicht zumutbar ist, weil ihm beispielsweise eine unmenschliche Behandlung in seinem Heimatstaate droht. Ich verweise auf Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Einigkeit besteht zwischen der GPK und dem Bundesrat aber auch in bezug auf das Erfordernis der Diskretion der Abklärun- gen im Heimatstaat und der Notwendigkeit der Zusammenar- beit des Delegierten mit dem Uno-Hochkommissar für Flücht- linge gemäss Artikel 35 der Flüchtlingskonvention.
Einigkeit besteht ausdrücklich auch - und das möchte ich ebenfalls betonen -, dass rechtskräftige Asyl- und Wegwei- sungsentscheide vollzogen werden müssen. Das verlangt die
Achtung vor dem geltenden Recht, und der Bundesrat ist überzeugt, dass gerade hievon auch die Glaubwürdigkeit un- serer Asylpolitik bei unserem Volk entscheidend abhängt.
Klar ist sodann, dass der Vollzug rechtskräftiger Wegwei- sungsverfügungen von Gesetzes wegen den Kantonen ob- liegt. Dabei ist der Bundesrat allerdings der entschiedenen Auffassung, dass eine besondere Verfügung, in der der zu- ständige Kanton die Wegweisung aussprechen würde, nicht nötig ist. Der Delegierte ist befugt und verpflichtet, die Kantone in Erfüllung ihrer Vollzugsaufgaben zu beraten, ihr Vorgehen zu koordinieren und ihnen allenfalls, wenn nötig, logistische Hilfe zu leisten.
Nicht einig sind sich Bundesrat und Geschäftsprüfungskom- mission in dem Punkt, wo die Geschäftsprüfungskommission meint, die zuständige kantonale Behörde sei befugt, im Zeit- punkt der Ausschaffung die Zumutbarkeit dieser Massnahme unter dem Gesichtspunkt des Non-refoulements nochmals zu prüfen. Sie meint, der Gesuchsteller habe hierauf sogar einen gesetzlichen Anspruch. Nach Artikel 21a des Asylgesetzes ist die Wegweisung eines Asylbewerbers aus der Schweiz aber allein Sache des Delegierten bzw. des Beschwerdedienstes des Departments. Sie allein sind berufen, über die Zumutbar- keit der Wegweisung, einer Rückkehr in den Heimatstaat oder in einen Drittstaat zu befinden. Dem zuständigen Kanton bleibt - ich habe das schon vorhin beim Geschäftsbericht ausgeführt - allerdings die Möglichkeit unbenommen, eine Anwesen- heitsbewilligung zur Verhinderung von Härtefällen zu erteilen. Das ist ja auch der Grund, weshalb die Kantone vor der Weg- weisungsverfügung anzuhören sind. Die Kantone haben aber weder das Recht noch die Pflicht, eine eigentliche Vollzugsver- fügung zu erlassen. Wenn nämlich gegen eine solche eigen- ständige Vollzugsverfügung der Kantone noch einmal alle Rechtsmittel gegeben werden, hätte das zum Effekt, dass der Asylgesuchsteller unter diesem Titel noch einmal mehrere Mo- nate, wenn nicht Jahre, in unserem Lande verbleiben könnte. Die Rechtslage ist hier klar: Das Asylgesetz ist das speziellere und neuere Gesetz, und als lex specialis und als lex posterior- gehen die Vorschriften des Asylgesetzes den Vorschriften des Anag eindeutig vor.
Zusammenfassend darf ich aber doch mit Befriedigung fest- stellen, dass mit Ausnahme dieses Punktes grundsätzlich ei- gentlich in allen Punkten zwischen der Geschäftsprüfungs- kommission und dem Bundesrat Einigkeit besteht.
Bleibt somit noch eine kurze retrospektive Würdigung der Fälle Maza und Musey: Auch hier besteht Einigkeit zwischen Ihrer Kommission und dem Bundesrat, dass in beiden Fällen keine Asylgründe gegeben waren und die Wegweisung daher zu Recht erfolgt ist.
In Beantwortung der Frage von Herrn Nationalrat Cincera kann ich Ihnen übrigens mitteilen, dass Herr Maza sich in Kuba aufhält und Herr Musey in Kinshasa. Ich glaube, wir dür- fen mit gutem Grund sagen, dass diesbezüglich auch menschlich befriedigende Lösungen gefunden werden konn- ten. Herr Musey hat allerdings ein Wiedererwägungsgesuch an den Bundesrat gerichtet, das wir demnächst behandeln werden. Zurzeit gibt es aber wirklich keinerlei Hinweise, dass Herr Musey in seinem Heimatland irgendwie verfolgt oder be- nachteiligt würde.
Wo gehen die Meinungen Ihrer Kommission und des Bundes- rates bei diesen Fällen eigentlich noch auseinander? Beim Fall Musey ist es vor allem die Problematik dieses Telex, den der Delegierte auf das Begehren des jurassischen Polizeikom- mandanten an ihn gerichtet hatte. Hier ist durchaus zuzuge- ben - und das tut auch der Delegierte -, dass dieser Telex un- glücklich formuliert war. Für einen unbeteiligten Dritten konnte er tatsächlich den Eindruck einer Verfügung erwecken.
Der Delegierte ist allerdings der Meinung, dass - nach den vie- len Gesprächen, die er mit den Vertretern sowohl des Kantons Bern als auch des Kantons Jura geführt hatte - diese Formulie- rung deshalb missverständlich war, weil es sich im wesentli- chen lediglich um eine Bestätigung vorangehender Gesprä- che gehandelt hat. Es fragt sich eben doch, ob man wenig- stens im Rahmen der an diesen Gesprächen Beteiligten nicht auch hier das Prinzip zur Anwendung bringen darf, dass unter Beteiligten nicht die unwichtige Bezeichnung eines Rechtsak-
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tes, sondern der wirkliche Wille der Beteiligten das Entschei- dende sei. Das nimmt der Delegierte für sich in Anspruch, und in diesem Punkt liegt die Hauptdifferenz. Dabei sei noch ein- mal zugestanden: Die Formulierung war unglücklich, und wir werden die entsprechenden Lehren daraus ziehen.
Bleibt noch die Divergenz zwischen Ihrer Kommission und dem Bundesrat in bezug auf die Internierung von Herrn Maza. Ihre Kommission macht vor allem geltend, die erste Internie- rung sei ohne Rechtsgrundlage erfolgt. Maza war damals be- reits einige Monate zuvor aus der Schweiz weggewiesen wor- den und anschliessend trotz Einreisesperre wieder illegal ein- gereist. Nachdem befürchtet werden musste, dass er sich ei- ner Ausschaffung erneut entziehen würde, hat der Delegierte diese Internierung auf Grundlage von Artikel 14 Absatz 2 des Anag verfügt, dessen Praxis dem Parlament mit Bundesrats- beschluss vom 17. September 1985 zur Kenntnis gebracht worden war. Diese Praxis hat bekanntlich auch das Bundes- gericht in seinem Entscheid 110.lb.1 geschützt.
Bei der zweiten Internierung sind wir uns ja einig, dass damals aufgrund der Aenderungen des Anag eine Rechtsgrundlage gegeben war.
Das Departement hat aus diesen Vorgängen im Zusammen- hang mit dem Fall Maza seinerseits die Lehre gezogen. Es war - unter dem Gesichtspunkt des rechtlichen Gehörs - nach der heute geltenden bundesgerichtlichen Rechtsprechung ein Fehler, dass man bei der ersten Internierung nicht auf das Si- cherheitsrisiko von Herrn Maza hingewiesen hat. Dieser Man- gel ist jedoch durch die zweite Internierungsverfügung, die vom Bundesgericht dann geschützt worden ist, eindeutig be- hoben worden. Insofern möchte ich jene Behauptungen klar zurückweisen, die sagen - Frau Fetz hat das gesagt, Herr Zieg- ler hat es gesagt -, das Verfahren im Zusammenhang mit Herrn Maza spotte allen rechtsstaatlichen Grundsätzen. Das Bundesgericht hat dieses Verfahren geschützt. Der einzige Punkt, der nicht zu genügen vermochte, war der, dass der De- legierte und das Departement aus Gründen des Quellenschut- zes nicht schon bei der ersten Internierung auf dieses Sicher- heitsrisiko von Herrn Maza hingewiesen hatten. Das werden wir künftig tun, wobei wir nach der bundesgerichtlichen Recht- sprechung auch künftig nicht die einzelnen Sachverhalte be- nennen müssen, aber immerhin den Tatbestand des Sicher- heitsrisikos.
Zum Schluss: Ich möchte hier nicht wiederholen, was ich im Ständerat zur Asylpolitik ausgeführt habe. Es ist uns aber allen klar, dass wir angesichts der starken Zunahme von Asylgesu- chen auch in diesem Jahre - wir werden mit 20 000 bis 50 000 Asylgesuchen konfrontiert sein - vor grossen, ja sehr grossen Vollzugsproblemen stehen. Ich möchte daher auch Sie auffor- dern, jeden an seinem Platz, seinen Beitrag zu einem asylpoli- tischen Konsens in unserm Lande zu leisten. Diesbezüglich tut es mir leid, Herr Nationalrat Rechsteiner: Ich muss Ihre Un- terstellungen klar zurückweisen, wenn Sie mir vorwerfen, ich hätte einerseits zu einem asylpolitischen Konsens aufgerufen, anderseits bereits wieder von militärischen Aufgeboten ge- sprochen, und ich würde auch bereits wieder den Abbau rechtsstaatlicher Garantien in Kauf nehmen.
Der Sachverhalt ist doch ganz klar: Ich habe im Ständerat ge- sagt, warum der Bundesrat der Ueberzeugung ist, dass die Voraussetzungen von Artikel 9 Asylgesetz noch nicht gege- ben sind: Weil dort nämlich - und da habe ich die Botschaft des Bundesrates zur zweiten Asylgesetzrevision zitiert - ganz klar gesagt wird, dass Artikel 9 Asylgesetz erst angerufen wer- den kann, wenn Bund und Kantone vor unlösbaren Betreu- ungs- und Vollzugsproblemen stehen. In dieser Botschaft wird auch gesagt, mit Artikel 9 Asylgesetz habe man dem Bundes- rat Aktionsmöglichkeiten geben wollen in einem Zeitpunkt, wo es noch nicht nötig sei, Militär aufzubieten. Das habe ich zitiert. Nun ist es doch wirklich eine billige Unterstellung, wenn man mir hier vorwirft - obwohl ich diese Zitate gebraucht habe, um zu beweisen, dass heute noch kein Notrecht nötig ist -, ich würde bereits wieder von militärischen Aufgeboten sprechen. Zum zweiten Vorwurf, ich würde hier bereits den Abbau rechts- staatlicher Garantien in Kauf nehmen: Meine Damen und Her- ren, alle meine Gespräche, sowohl diejenigen mit dem Uno- Hochkommissar für Flüchtlinge als auch die mit allen zustän-
digen Ministern in den westeuropäischen Asylländern, haben eines ergeben: Wir müssen das Asylverfahren unbedingt be- schleunigen. Wir haben heute immer noch eine durchschnitt- liche Dauer des Asylverfahrens von rund zwei Jahren. Ich habe mir das Ziel gesetzt, wir sollten mindestens auf drei bis vier Monate herunterkommen. In der Bundesrepublik Deutschland strebt man bereits ein Asylverfahren von einer Dauer von wenigen Wochen und in Oesterreich von sechs Wo- chen an. Da ist es doch wirklich auch etwas billig, dass Sie - wenn man das einzig Mögliche in dieser schwierigen Situation vorschlägt, nämlich eine ganz entscheidende Beschleuni- gung des Asylverfahrens - gleich vorweg, ohne dass Sie über- haupt konkrete Vorschläge kennen, von einem Abbau rechts- staatlicher Garantien sprechen. So kommen wir nicht weiter! Wenn wir nicht bald vor unlösbaren Asylproblemen stehen wollen, die dann wirklich die Anrufung von Artikel 9 Asylgesetz nötig machen würden, dann brauchte es eben wirklich die Zu- sammenarbeit aller Gutgesinnten, und dazu rufe ich Sie auf. (Beifall)
Präsident: Die Geschäftsprüfungskommission beantragt Ih- nen, vom Bericht über die Aufsichtseingaben Maza und Mu- sey Kenntnis zu nehmen. Ein anderer Antrag ist nicht gestellt.
Zustimmung - Adhésion
89.021
Geschäftsbericht des Bundesrates, des Bundesgerichtes und des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes 1988
Gestion du Conseil fédéral, du Tribunal fédéral et du Tribunal fédéral des assurances 1988
Fortsetzung - Suite
Siehe Seite 840 hiervor - Voir page 840 ci-devant
Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement Département des transports, des communications et de l'énergie
Antrag Leuenberger-Solothurn
Aufrechterhaltung des folgenden Vorstosses, dessen Ab- schreibung im Rahmen des Geschäftsberichtes beantragt wird:
Postulat 86.163 Verbilligte Bahnabonnemente für Studenten
Proposition Leuenberger-Soleure
Maintenir le postulat ci-après dont le classement est proposé dans le cadre du rapport de gestion:
Postulat 86.163 Abonnements ferroviaires a prix réduit pour étudiants
M. Couchepin, rapporteur de la section DFTCE: La section de la Commission de gestion chargée d'examiner la gestion du Département fédéral des transports, des communications et de l'énergie a porté son attention sur trois domaines en parti- culier: tout d'abord, les problèmes posés par l'échec de l'arti- cle constitutionnel sur la politique coordonnée des transports; ensuite sur le problème posé par la sécurité des barrages et, troisièmement, nous avons procédé à une inspection auprès de l'Office fédéral de l'air, essentiellement sur l'organisation de SWISSCONTROL.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Aufsichtseingabe Maza und Musey Requêtes Maza et Musey
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1989
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
07
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 89.037
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 13.06.1989 - 08:00
Date
Data
Seite
844-854
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Pagina
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20 017 429
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