Bâtiment de la Monnaie fédérale. Assainissement
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N 12 juin 1989
Art. 2a (neu) Antrag Ruffy
Der durchschnittliche Personalbestand der Parlamentsdien- ste darf im Jahre 1989 die Zahl von
Art. 2a (nouveau) Proposition Ruffy
L'effectif moyen des services du Parlement ne doit pas dépas- ser en 1989 le nombre de
Angenommen gemäss Antrag Ruffy Adopté selon la proposition Ruffy
Art. 3 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes Dagegen
127 Stimmen 16 Stimmen
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
88.072
Gebäude der Eidgenössischen Münzstätte. Sanierung Bâtiment de la Monnaie fédérale. Assainissement
Botschaft und Beschlussentwurf vom 14. November 1988 (BBI III, 1425) Message et projet d'arrêté du 14 novembre 1988 (FF III, 1361) Beschluss des Ständerates vom 2. März 1989 Décision du Conseil des Etats du 2 mars 1989
Antrag der Kommission Eintreten
Proposition de la commission Entrer en matière
Präsident: Die Eintretensdebatte ist auf die Berichterstatter der Kommission beschränkt.
Wellauer, Berichterstatter: Mit der Bundesverfassung von 1848 (Artikel 38) ging das alleinige Recht, Münzen zu prägen, an den Bund über. Das Gebäude der Eidgenössischen Münz- stätte steht im Berner Kirchenfeldquartier und wurde 1906 er- baut. Es zählt zu den schöneren Bauten der Neu-Renaissance in Bern.
Weil sich der bargeldlose Zahlungsverkehr in den letzten Jah- ren stark entwickelt hat und voraussichtlich weiter zunehmen wird, hat der Bundesrat im Jahre 1986 Massnahmen beschlos- sen. Gemäss Seite 3 der Botschaft will er die Prägekapazität von 240 Millionen Stück auf 100 Millionen reduzieren, auf Fremdaufträge wie ausländische Münzaufträge oder schwei- zerische Medaillenprägung verzichten, weil in diesem Sektor eine grosse Konkurrenz von privater Seite vorhanden ist, und
die Rondellen schlussendlich nicht mehr selbst herstellen, sondern von den Metallwerken beziehen.
Mit dieser Reduktion des Arbeitsvolumens will der Bundesrat den Personalbestand der Eidgenössischen Münzstätte von bisher 29,5 auf 16,5 Stellen abbauen und durch bauliche Massnahmen die ganze Münzstätte in einem Stockwerk des Gebäudes zusammenfassen. Der Rest des Gebäudes soll gänzlich für Büros der Bundesverwaltung freigegeben wer- den. Mit diesen Umbauten werden insgesamt neu 55 Arbeits- plätze für die Bedürfnisse der allgemeinen Bundesverwaltung geschaffen.
Nebst dem reinen Umbau und der Anpassung an die Bedürf- nisse der Eidgenössischen Münzstätte will man auch ver- schiedene bauliche beziehungsweise betriebliche Verbesse- rungen an die Hand nehmen. Das gesamte Umbauprojekt ist auf den Seiten 3 und 4 der Botschaft umschrieben. Die Kosten des Umbaues belaufen sich auf 12,9 Millionen Franken. Auf den ersten Blick ist dies eine respektable Summe. Wenn man aber die besonderen Spezifikationen des Gebäudes berück- sichtigt und auch daran denkt, dass es sich um einen Altbau handelt, an dem seit Jahrzehnten kein grosserer Unterhalt mehr vorgenommen wurde, und zudem dem Umstand Rech- nung trägt, dass der Betrieb während der Bauzeit aufrechter- halten bleiben muss, können diese Umbaukosten im Ver- gleich mit ähnlich gelagerten Baukörpern durchaus bestehen. Der Kubikmeterpreis beläuft sich auf 389 Franken. Im Ver- gleich dazu liegen die Kosten bei Kasernenbauten der letzten Jahre, zum Beispiel bei Payerne, Andermatt und Herisau, zwi- schen 350 und 400 Franken pro Kubikmeter umbauten Raum. Obwohl es sich um ein altes Gebäude handelt und bei Um- bauarbeiten immer mit Ueberraschungen zu rechnen ist, kön- nen die Kosten als angemessen veranschlagt werden; ins- besondere weil für Unvorhergesehenes noch ein Betrag von 800 000 Franken im Kostenvoranschlag eingesetzt ist.
Ihre Kommission hat sich intensiv mit diesem Bauvorhaben befasst. Sie hat nicht nur die baulichen, finanziellen und ter- minlichen Aspekte beurteilt, sondern sich auch die Frage ge- stellt, ob nicht eine Verlegung der Eidgenössischen Münz- stätte mit entsprechendem Neubau sowie eine Umnutzung des Münzgebäudes in Büros zweckmässiger wäre. Beim heu- tigen Standort der Eidgenössischen Münzstätte mitten in der Stadt handelt es sich um teuren Boden. Man musste sich des- halb ernsthaft die Frage stellen, ob für die Münzstätte, die ein reiner Produktionsbetrieb ist, nicht ein Neubau an der Periphe- rie oder ausserhalb von Bern zweckmässiger wäre. Die Bau- tengruppe hat deshalb von der Eidgenössischen Finanzver- waltung und vom Amt für Bundesbauten einen Zusatzbericht zur Frage der Verlegung der Eidgenössischen Münzstätte mit Darstellung der Vor- und Nachteile verlangt.
Die detaillierten Abklärungen haben folgendes ergeben: Die Umnutzung der Eidgenössischen Münzstätte in ein Büroge- bäude ist baulich möglich und finanziell vertretbar. Nebst ge- wichtigen denkmalpflegerischen Ueberlegungen, die gegen eine Umnutzung sprechen, wird auch die Büroqualität der Ar- beitsräume in den Zwischengeschossen den heutigen Anfor- derungen nur bedingt gerecht.
Zur Denkmalpflege: Die Münzstätte ist mehr als nur ein reiner Fabrikationsbetrieb. Sie ist ein Statussymbol für ein Land und seine Währung. Basierend auf dem Bedürfnis der Münzher- stellung wurde Anfang dieses Jahrhunderts die Münzstätte projektiert und gebaut. Funktion und Gebäude bildeten eine integrale Einheit. Bei der Eidgenössischen Münzstätte handelt es sich um ein Gebäude von sehr hohem denkmalpflegeri- schen Stellenwert. Es ist im schweizerischen Inventar der Kul- turgüter als Objekt von nationaler Bedeutung eingetragen. Die städtische Denkmalpflege lehnt in ihrer Stellungnahme ein nutzungsneutrales Bürohaus ab. Der Denkmalpfleger schreibt wörtlich: «Der im Stil der Neu-Renaissance errichtete Reprä- sentationsbau wurde für einen bestimmten Zweck, für die Münzprägung des damals noch jungen Bundesstaats, erstellt. Diese Nutzungsbestimmung hat denn auch ablesbar die ar- chitektonische Gliederung des Baues bestimmt, wobei ins- besondere in der Gliederung der Fassaden noch weitere Krite- rien der Repräsentation wichtig waren. Die Loslösung des Ge- bäudes von seiner ursprünglichen Zweckbestimmung würde
Gebäude der Eidgenössischen Münzstätte. Sanierung
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zweifellos die Identität des Gebäudes aufs empfindlichste tref- fen und einen kulturellen Verlust bedeuten.»
Die Ueberprüfung der Umnutzung des Münzgebäudes in Bü- ros hat ergeben, dass, wenn die Betriebsräume für Büros wirt- schaftlich genutzt werden sollen, ein Zwischenboden einge- zogen werden muss. Es entstehen dabei im Bereich der Unter- züge teilweise lichte Raumhöhen von weniger als zwei Metern. Es stellt sich auch das Problem der natürlichen Belüftung, wenn die grösstenteils festverglasten Fenster aus denkmal- pflegerischer Sicht belassen werden müssten. Bautechnisch ist es durchaus möglich, Büros einzubauen, die Büroqualität entspricht jedoch wegen den vorhandenen Randbedingun- gen nicht in allen Teilen den heutigen Anforderungen.
Für die Verlegung der Münzstätte wurden auch die finanziellen Aufwendungen überprüft. Die Kosten für einen Neubau der Münzstätte wurden auf 8,9 Millionen Franken ermittelt. Dies sind jedoch nur die reinen Gebäudekosten. Die Kosten für Landerwerb, Erschliessung usw. können nicht erfasst werden. Die Kosten für die gänzliche Umnützung des Münzgebäudes in Büros sind auf 10,5 Millionen Franken veranschlagt. Die Ge- samtkosten betragen für das Zusatzprojekt «Umnutzung der Eidgenössischen Münzstätte und Neubau» 19,4 Millionen Franken. Dazu kommen heute noch nicht berechenbare Ko- sten für Landerwerb, Erschliessung, Umgebungsgestaltung usw. von 4 bis 6 Millionen Franken, so dass mit Gesamtauf- wendungen von 23 bis 25 Millionen Franken gerechnet wer- den muss.
In einer Grobterminplanung wurde festgestellt, dass die Er- stellung eines Neubaus, angefangen von den Standortabklä- rungen bis zur Fertigstellung, mindestens sieben Jahre in An- spruch nimmt. Die neu zu erstellenden Büroräumlichkeiten in der heutigen Münzstätte könnten dann frühestens 1999 zur Verfügung stehen.
Aufgrund dieser zusätzlichen Abklärungen kann Ihnen die Bautengruppe beantragen, auf den Bundesbeschluss über die Sanierung und den Umbau des bundeseigenen Gebäu- des Eidgenössische Münzstätte an der Bernastrasse 28 in Bern einzutreten und ihm zuzustimmen.
M. Frey Claude, rapporteur: Bien que la monnaie ne fasse plus recette, nous allons présenter ce crédit en rappelant que le bâtiment de la Monnaie fédérale a été construit en 1906. C'est un témoin architectural de valeur; il est d'ailleurs classé d'importance nationale à l'inventaire des biens culturels.
Ce bâtiment est actuellement largement sous-utilisé, ce d'au- tant plus que le Conseil fédéral a décidé, en 1986, des mesu- res de restructuration de la Monnaie fédérale, du fait du déve- loppement considérable des paiements sans numéraire. Il en est résulté, d'une part, une réduction de la capacité de produc- tion annuelle de 240 à 100 millions de pièces et, d'autre part, une réduction des effectifs du personnel qui ont passé de 29,5 postes à 16,5.
L'investissement de 12,9 millions de francs permettra de créer 55 places de travail pour les besoins de l'administration générale. 12,9 millions de francs, c'est donc un montant im- portant qui est justifié notamment par les précautions cons- tructives qu'il faudra prendre, eu égard à la qualité du bâtiment et pour éviter, dans les étages supérieurs, le bruit et les vibra- tions provenant de la frappe de la monnaie dans les étages in- férieurs. Le prix au mètre cube est estimé à 389 francs à com- parer avec le coût des transformations de certaines casernes: Payerne, Andermatt et Herisau par exemple, où l'on était dans une fourchette de 350 à 400 francs le mètre cube.
Il n'en reste pas moins qu'une question de principe se posait, à savoir: est-il justifié de maintenir au centre de Berne, c'est-à -dire là où le prix du terrain est particulièrement cher, une acti- vité industrielle? Une question complémentaire se posait: fal- lait-il saisir l'occasion de décentraliser la Monnaie fédérale? On aurait pu l'imaginer en Valais, en mémoire de Farinet! Ou, plus sérieusement, on aurait pu l'imaginer dans les Monta- gnes neuchâteloises. Rappelez-vous l'école d'art appliqué de La Chaux-de-Fonds, où l'on pratique l'art de la médaille.
C'est pourquoi le groupe des constructions a demandé un rapport complémentaire. De ce dernier, on peut tirer les éléments suivants: le coût de la construction d'un nouveau
bâtiment pour la Monnaie fédérale, bâtiment construit ailleurs, décentralisé, reviendrait à quelque 8,9 millions de francs, à quoi il faudrait ajouter le prix du terrain. La transformation du bâtiment actuel en bureaux coûterait 10,5 millions de francs, ce qui nous amène à un total provisoire de 19,4 millions de francs, à quoi il faudrait ajouter les coûts d'acquisition du ter- rain et les frais d'aménagements extérieurs, soit au total 23 à 25 millions. Avec un inconvénient majeur, outre le prix, on re- tarderait considérablement la mise à disposition des locaux administratifs qui sont déjà nécessaires actuellement.
Le groupe des constructions est dès lors arrivé à la conclusion qu'il fallait approuver les propositions du Conseil fédéral et il l'a fait à l'unanimité. Je vous invite à accepter le crédit de 12, 9 millions de francs.
Präsident: Es liegen keine weiteren Wortbegehren vor. Der Bundesrat verzichtet auf das Wort.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Präsident: Bevor wir zur Detailberatung gehen können, ha- ben Sie über den Rückweisungsantrag Müller-Aargau zu be- finden.
Antrag Müller-Aargau Rückweisung an den Bundesrat
zur Ueberprüfung der Frage, ob die Tätigkeit der Eidgenössi- schen Münzstätte nicht kostengünstiger im Auftragsverhältnis einer privaten Firma übertragen werden könnte (im Sinne der Motion Hunziker «Privatisierung staatlicher Tätigkeiten» vom 2. Dezember 1980, überwiesen als Postulat am 14. Dezember 1983).
Proposition Müller-Argovie Renvoi du projet au Conseil fédéral
en l'invitant à réexaminer si l'activité mandat, à une entreprise privée de manière à réduire les coûts de production (au sens de la motion Hunziker «Privatisation de tâches publiques» du 2 décembre 1980 adoptée 'sous forme de postulat le 14 décembre 1983).
Müller-Aargau: Mein Rückweisungsantrag betrifft nicht etwa eine Verlegung der Eidgenössischen Münzstätte, sondern es geht darum, diese Produktion einem privaten Unternehmen zu übertragen.
Wer sucht, der findet! Nachdem die einstige Motion Hunziker über Privatisierung staatlicher Tätigkeiten, 1981 mit grosser Begeisterung lanciert, 1983 dann als Postulätchen von unse- rem Rate überwiesen worden war, habe ich lange Ausschau gehalten, ob sich einmal ein Objekt finde, bei dem sich der Bund wirklich entlasten könnte, das heisst, ein Unternehmen, dessen Kosten bisher sozialisiert worden sind, also die Defi- zite versteckt der Allgemeinheit aufgebürdet wurden. Und endlich bin ich fündig geworden bei der Eidgenössischen Münzstätte. Wenn einmal ein bundeseigenes Unternehmen betriebswirtschaftlich nicht mehr gerechtfertigt werden kann, dann diese Produktionsstätte. Der Bundesrat hatte damals zu- handen des Postulanten von 20 Möglichkeiten gesprochen, ohne die Sparten offen zu nennen. Ob die bundeseigene Münzfabrik auf dieser Liste figuriert hatte, entzieht sich meiner Kenntnis.
Zur Sache: In der Botschaft erklärt der Bundesrat selber, dass mit dem bargeldlosen Zahlungsverkehr immer weniger Mün- zen gebraucht werden, das heisst, dass die Produktion ge- drosselt werden musse. Andererseits investieren wir alleine in die Räumlichkeiten, vor allem in die speziellen Massnahmen, um eine mechanische Werkstätte mit Büroräumlichkeiten im gleichen Gebäude zu kombinieren, Millionen von Franken. Der Bundesrat kündigt bereits an, dass in einer zweiten Tran- che die heute «veralteten Prägemaschinen, Apparate und Ar- beitsplatzeinrichtungen stufenweise durch neue, rationellere und wirtschaftlicher zu betreibende ersetzt werden könnten». Man hore und staune: Um den abnehmenden Bedarf auf dem Markt zu befriedigen, werden scheibchenweise laufend neue
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Investitionen getätigt, und dies nach alter Salamitaktik und wohl auch, ohne eine betriebswirtschaftliche Abklärung bei Einbezug aller Sanierungen und Neuinvestitionen vorgenom- men zu haben. Und die Kommission sagt dazu ja und amen! Unsere Fraktion war in der Kommission nicht vertreten. Aber ich weiss dennoch, dass in den Verhandlungen die Frage, die ich heute stelle, sachte aufgeworfen worden ist. Die Antwort: Der Münzprägeauftrag kann nicht vergeben werden, da den spezialisierten Firmen die nötigen Einrichtungen fehlen.
Dann vermache die Eidgenossenschaft ihren Maschinenpark à fonds perdu der spezialisierten Firma, schliesse einen lang- fristigen Abnahmevertrag für die laufend abnehmende Pro- duktion ab. Für diese Firma wäre es sicher interessant, wenn die Maschinen von Anfang an abgeschrieben sind. Wer von der heutigen Bedienungsmannschaft Lust hat, diese Arbeit dort fortzusetzen, wird sich nicht scheuen, den Arbeitsplatz in der Privatwirtschaft anzunehmen. Wem mehr an der Bundes- stelle liegt, dem ist ein anderer Platz im Bundesdienst sicher. Für gute Handwerker gibt es immer wieder Plätze. Das heisst, die Arbeitsplatzfrage steht heute nicht zur Diskussion.
Die Renovation des Hauses für die Zwecke der Bundesver- waltung ist sicher unbestritten, nicht aber die erneute Einpflan- zung eines langsam sterbenden Industriezweiges mit gewalti- gen Investitions- und Folgekosten. Die vorher angeführten denkmalpflegerischen Bedenken waren weit überrissen. Na- türlich kann man ein solches Gebäude umnutzen. Aber man muss nicht unbedingt die früheren Werkstätten als Büros nut- zen. Es gibt auch noch andere Nutzungsmöglichkeiten. So kann man schnell auf Kosten von 19,5 Millionen Franken kom- men. Und übrigens: Vom denkmalpflegerischen Gesichts- punkt aus könnte man jedes Gebäude, das nicht mehr der ur- sprünglichen Nutzung zugeführt werden kann, als entartet .oder verfremdet bezeichnen. Das ist Purismus in reinster Form, den ich nicht unterstützen kann, obwohl ich denkmal- pflegerisch sonst sehr interessiert bin. Hier stehen offensicht- lich - und der Kommissionspräsident hat das auch deutlich gemacht - emotionale Hemmungen mit im Spiel. Gemeinwirt- schaftliche Leistungen, die abzugelten wären, kann ich beim besten Willen nicht finden.
Damit komme ich zu des Pudels Kern: Geld ist kein besonde- rer Stoff. Was ich mit meinem Antrag gleichzeitig bezwecke, Herr Präsident, ist die Entmythisierung der Münzprägung. Es ist höchste Zeit, dass mit der gefühlsmässigen Haltung, dem blossen Glauben aufgeräumt wird, eigene Münzprägung habe irgend etwas mit Souveränität zu tun, wie das im Mittelal- ter noch der Fall war. Damals war die Münzstätte für eine Stadt tatsächlich das Symbol der Freiheit und der Unabhängigkeit. Das ist ein für allemal vorbei.
Die Bundesverfassung übergibt zwar dem Bund das Münz- monopol, setzt aber über die Produktion nichts fest und ver- langt keine Eigenproduktion. Niemandem würde es einfallen, die Briefmarken mit den genau gleichen Nominalwerten in ei- ner bundeseigenen Druckerei herzustellen. Bis vor wenigen Jahren haben wir stolz mit Banknoten bezahlt, die in Grossbri- tannien hergestellt wurden, aber die Unabhängigkeit ist mit dem Druck der neuen Noten im Inland keineswegs grösser geworden. Sollten wir im Jahre 2020 einmal mit Ecu statt mit Franken bezahlen, erübrigt sich die Eidgenössische Münz- stätte ohnehin. Dann wird sie vielleicht - wie in vielen Städten - zur Erinnerung in eine «Beiz» verwandelt: in die «Wirtschaft zur alten Münz».
Kurz: Geld ist kein besonderer Stoff. Die Produktion von Mün- zen ist die Produktion eines simplen Gebrauchsgegenstan- des und soll dort erfolgen, wo dies mit geringem Aufwand ge- schehen kann. Der Bundesrat soll daher seriös überprüfen, das heisst bei Einbezug aller hier dargelegten Möglichkeiten, ob sich diese Millioneninvestitionen nicht erübrigen könnten, und dazu diene mein Antrag.
Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu meinem Rückwei- sungsantrag.
Fierz: Auch wir waren in der Kommission nicht vertreten. Ich möchte aber à titre personnel den Antrag von Herrn Müller- Aargau wärmstens unterstützen. Es hat mich schon gestört, dass der Kommissionspräsident hier sagt, aus denkmalpfle-
gerischen Gründen müsse man in diesem Haus weiter Mün- zen prägen. Das Gebäude würde an Wert verlieren, habe der Denkmalpfleger gesagt, wenn man dort nicht mehr Münzen präge. Dann müssten wir jeden sterbenden Industriezweig aus industrie-archäologischen Gründen am Leben erhalten. Das geht doch nicht, und dann noch auf Staatskosten!
Viel grösser ist das Volumen der gedruckten Banknoten. Die drucken wir ja auch nicht eidgenössisch, die drucken wir bei Orell Füssli! Wir stehen ja mit dem bargeldlosen Zahlungsver- kehr, ob wir das wollen oder nicht, erst am Anfang. Wir kom- men in ein Zeitalter der intelligenten Chipkarten, wo man Ben- zin und bald auch Lebensmittel in der Migros einfach mit der Karte kauft und kein Mensch mehr sich mit diesem altmodi- schen Geld abquälen wird, wie früher die Polynesier mit Mu- scheln.
Ich bin dafür, dass wir Herrn Müller-Aargau unterstützen.
Wellauer, Berichterstatter: Ich habe Herrn Müller-Aargau ge- sagt, dass wir nach seiner Begründung auf seinen Antrag ant- worten werden.
Die Kommission hat die Frage der Privatisierung ebenfalls be- raten und klar Stellung genommen. Sie ist gegen eine Privati- sierung der Münzherstellung. Aber in Anbetracht des Rück- stands mit unseren Traktanden und nach Absprache mit Herrn Bundesrat Stich verzichten die Kommissionssprecher auf die Beantwortung des Antrags Müller-Aargau. Herr Bundesrat Stich wird ihn beantworten.
Bundesrat Stich: Ich wäre eigentlich Herrn Müller-Aargau dankbar, wenn er seinen Antrag schlicht und einfach zurück- ziehen würde, denn letztlich sollte er doch wissen, dass das Fi- nanzdepartement nicht einfach einen Antrag stellt, um Geld auszugeben, sondern vorher abklärt, ob es andere Möglich- keiten gibt.
Wenn Sie den Bericht haben wollen, dann gebe ich ihn Ihnen. Sie können selber nachlesen, was darin steht.
Es ist sicher nicht sinnvoll, dass man ein Monopol, das heute keine Firma in der Schweiz mit dem eigenen Maschinenpark erfüllen kann, künstlich schafft, um sich damit dieser Firma auszuliefern. Herr Müller, das kann nicht Ihr Wunsch und nicht Ihr Wille sein.
Hinzuzufügen ist, dass das Gebäude natürlich unter Denk- malschutz steht. Wenn hier bauliche Aufwendungen notwen- dig sind, so ganz einfach deshalb, weil wir nicht mehr allen Raum für die Münzprägung brauchen. Aber wir haben drin- gend Büros nötig. Deshalb bin ich sehr dankbar, wenn Sie heute, zustimmen; denn das Parlament möchte letztlich ja auch noch Büros, und zwar hier in der Umgebung! Das bedeu- tet, dass man hier Leute ausquartieren muss. Wohin sollen wir sie tun? Wir haben viel zuwenig Büros, nicht nur für Sie, son- dern auch für die Verwaltung. Deshalb bin ich Ihnen dankbar, wenn Sie, Herr Müller, Ihren Antrag zurückziehen. Wenn Sie das nicht tun, dann sollten Sie diesen Antrag ablehnen. Wir stellen auch fest, dass die Qualität der Münzen eine grosse Rolle spielt; diese ist auch nicht ohne weiteres sichergestellt. Zudem können Sie lange über die Demonetisierung spre- chen: Im Moment ist es noch nicht so weit. Und der Finanz- minister hat immerhin noch seinen Spass daran, dass es sehr viele Leute gibt, die diese Schweizer Münzen mit nach Hause nehmen - zur Erinnerung an Ferien in der Schweiz oder an eine Durchreise durch die Schweiz. Das Prägen bringt immer- hin einiges an Geld ein, 70 Millionen Franken im Jahr, wenn Sie es genau wissen wollen.
Präsident: Kommission und Bundesrat lehnen den Rückwei- sungsantrag ab.
Abstimmung - Vote
Für den Rückweisungsantrag Müller-Aargau Minderheit Dagegen offensichtliche Mehrheit
Detailberatung - Discussion par articles
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Besoldung und berufliche Vorsorge
Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule, art. 1 et 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes Dagegen
74 Stimmen 8 Stimmen
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
88.061
Besoldung und berufliche Vorsorge der Mitglieder des Bundesrates, des Bundesgerichts und des Bundeskanzlers Rétribution et prévoyance professionnelle des membres du Conseil fédéral et du Tribunal federal ainsi que du chancelier de la Confédération
Botschaft, Gesetz- und Beschlussentwurf vom 14. September 1988 (BBI III, 729)
Message, projets de loi et d'arrêté du 14 septembre 1988 (FF III, 693) Beschluss des Ständerates vom 5. Dezember 1988 Décision du Conseil des Etats du 5 décembre 1988
Antrag der Kommission Eintreten
Proposition de la commission Entrer en matière
Präsident: Die Eintretensdebatte ist auf die Kommissions- sprecher beschränkt.
Seiler Hanspeter, Berichterstatter: Für die Regelung der Be- züge und der Ruhegehälter der Bundesräte und der Bundes- richter sowie für die Besoldung des Bundeskanzlers bestan- den bzw. bestehen immer noch drei einfache Bundesbe- schlüsse. Mit der heute zu beratenden Vorlage soll dies verein- facht werden. Der ganze Besoldungsbereich und die Frage der sogenannten Ruhegehälter der Magistratspersonen - und als solche gelten Bundesräte, Bundesrichter und Bundes- kanzler - sollen in zwei Erlassen, einem Bundesgesetz und ei- nem Bundesbeschluss, geregelt und vor allem gestrafft wer- den. Das ist in einer Zeit ständig zunehmender Regelungs- dichte an sich schon ein löbliches Unterfangen.
Der Bundeskanzler, bisher Mitglied der Eidgenössischen Ver- sicherungskasse, wird in der neuen Verordnung über diese Kasse einer Ruhegehaltsordnung zugewiesen. Es ist deshalb sehr zweckmässig, bei dieser Gelegenheit die Besoldungs- und Ruhegehaltsordnung aller erwähnten Magistratsperso- nen zusammenzufassen, zu vereinfachen und den neuen Ge- gebenheiten anzupassen. Zudem - Sie werden das sicher be- achtet haben - ist das Bundesgesetz - der Teil A-, das Grund- sätze und den Geltungsbereich regelt, neu dem fakultativen Referendum unterstellt. Dies entspricht einem Erfordernis heu- tiger Staatsrechtslehre.
Dies sind zwei formale und aus gesetzgeberischer Sicht be- grüssenswerte Verbesserungen.
Magistratspersonen - Bundesrat, Bundeskanzler und Bun- desrichter also - sind gemäss Artikel 3 Absatz 3 dem BVG nicht unterstellt. Nach Meinung des Bundesrates - und die
Kommission schloss sich dieser Auffassung an - lassen sich Magistratspersonen nur schwer in das BVG einbauen. Man müsste laufend komplizierte Ausnahmeregelungen treffen, um den sehr unterschiedlichen Werdegängen, dem sehr un- gleichen Alter und den verschieden langen Amtsausübungen einigermassen gerecht werden zu können. Die Ausklamme- rung des BVG bei diesen Personen lässt damit eine vernünf- tige, verhältnisgerechte und vor allem einfache und klare Lö- sung zu.
Magistratspersonen erhalten nach dem Aus- oder Rücktritt von ihrem Amt ein Ruhegehalt, das der halben Besoldung ei- ner amtierenden Magistratsperson entspricht. Im Sinne einer sprachlichen Straffung ist in den zwei Erlassen nur noch von Bundesrichtern, nicht aber von Versicherungsrichtern die Rede. Mitglieder des Eidgenössischen Versicherungsgerichts gelten natürlich auch als Bundesrichter. Die Bezeichnung Bundesrichter umfasst somit sowohl die Richter in Lausanne als auch diejenigen in Luzern.
Der Bundesbeschluss bringt gemäss Kommissionsanträgen einige materielle Aenderungen:
Besoldungsbereich. Während der Bundesrat wie bisher 125 Prozent der Höchstbesoldung nach Beamtengesetz er- halten soll, erfahren die Besoldungen von Bundeskanzler und Bundesrichtern nach dem Willen der Kommissionsmehrheit kleine Erhöhungen. Der Bundeskanzler erhält 102 Prozent der erwähnten beamtenrechtlichen Höchstbesoldung, an sich gleich viel wie früher. Als Magistratsperson hat er davon nun aber keine Beiträge an die Versicherungskasse mehr zu ent- richten. Dieser Wegfall von Versicherungsprämien kommt per Saldo einer Besoldungserhöhung gleich. Die Bundesrichter erhalten im Sinne der Verhältnismässigkeit im Vergleich zum Bundeskanzler neu 100 Prozent, bisher 97 Prozent der er- wähnten Höchstsumme. Auch hier liegt die effektive Besol- dung infolge Wegfalls der BVG-Abzüge über den beamten- rechtlichen Höchstbeträgen. Die Besoldungshierarchie ver- sucht der unterschiedlichen Verantwortung, der ungleichen Exponiertheit und dem unterschiedlichen Umfang der ge- samtheitlich zu betrachtenden Beanspruchung Rechnung zu tragen. Die vorgeschlagenen Regelungen in Artikel 1 des Bun- desbeschlusses darf man in diesem Sinne als angemessen und vertretbar bezeichnen.
Ruhegehaltskriterien, Die Frage, wie lange eine Magistrats- person, im besonderen ein Bundesrat, im Amt sein muss, um das volle Ruhegehalt zu erhalten, gab Anlass zu umfangrei- chen Diskussionen. Es ist unbestritten, dass die öffentliche Meinung gerade in dieser Frage sehr sensibilisiert ist. Das Pro- blem wurde aus bekannten Gründen im Volk auch stark disku- tiert. Kommission und Parlament haben sich aber nicht auf Sonderfälle, sondern auf Normalfälle auszurichten. Führt man ein wenig Statistik und klammert man dabei die im Volk disku- tierten Sonderfälle aus, so betrug die durchschnittliche Amts- zeit der von 1940 bis 1980 gewählten Bundesräte mehr als neun Jahre. Der Wunsch nach Kontinuität der Regierungsar- beit ist an sich absolut gerechtfertigt. Die Kommission ent- schied sich aus staatspolitischen Ueberlegungen und wohl auch ein wenig in Berücksichtigung der Volksmeinung für acht Jahre beim Bundesrat und beim Bundeskanzler, während für Bundesrichter wie bisher eine fünfzehnjährige Tätigkeit Vor- aussetzung bleibt.
Mitwirkung der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte. Der Entscheid über die Ausrichtung eines vollen Ruhe- gehaltes bei vorzeitigem Rücktritt aus gesundheitlichen Grün- den oder einfach bei vorzeitigem Ausscheiden war bislang eine bundesratsinterne Angelegenheit. Neu sollen nun diese Sonderregelungen der Zustimmung der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte bedürfen. Diese Bestimmung wurde in der Kommmission mit 15 zu 1 Stimme genehmigt. Selbstver- ständlich entspringt diese Aenderung nicht einem Misstrauen gegenüber der bisherigen bundesrätlichen Praxis. Vielmehr erscheint dies aus Ueberlegungen der politischen Zuordnung zeitgemäss und gerechtfertigt.
Kürzungsregeln beim Ruhegehaltsansatz. Uebt eine Magi- stratsperson nach dem Ausscheiden aus dem Amt eine Er- werbstätigkeit aus, so soll ihr Gesamteinkommen, bestehend aus Ruhegehalt und Erwerbseinkommen, die Jahresbesol-
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1989
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
06
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 88.072
Numéro d'objet
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Datum
12.06.1989 - 14:30
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