N 6 juin 1989
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Motion d'ordre Bundi
Zweite Sitzung - Deuxième séance
Dienstag, 6. Juni 1989, Vormittag Mardi 6 juin 1989, matin
08.00 h
Vorsitz - Présidence: Herr Iten
Wahl eines Stimmenzählers - Election d'un scrutateur
Ergebnis der Wahl - Résultat du scrutin Ausgeteilte Wahlzettel / Bulletins délivrés eingelangt /rentrés leer / blancs
146
143
13
ungültig/nuls
4 126
gültig /valables absolutes Mehr / majorité absolue
64
Es wird gewählt - Est élu Herr Hans-Rudolf Früh mit 120 Stimmen
Ferner haben Stimmen erhalten / Ont en outre obtenu des voix:
Verschiedene/Divers 6
Präsident: Herr Früh, ich gratuliere Ihnen im Namen Ihres Ra- tes zu dieser Wahl, freue mich auf die Zusammenarbeit mit Ih- nen im Büro und heisse Sie im Büro herzlich willkommen.
Ordnungsantrag Bundi
Die beiden parlamentarischen Initiativen «89.221 Sperrfrist zur Weiterveräusserung von nichtlandwirtschaftlichen Grund- stücken» und «88.236 Stopp der Bodenspekulation» sind fest ins Programm einzuplanen, z. B. am Mittwoch, 21. Juni 1989, 15.00 Uhr, und in jedem Fall in der Sommersession zu behan- deln.
Motion d'ordre Bundi
Les deux initiatives parlementaires «89.221 Délai d'interdiction de revente des immeubles non agricoles» et «88.236 Halte à la spéculation foncière» doivent être portées à l'ordre du jour de manière impérative, par exemple le mercredi 21 juin 1989 à 15 h. Elles doivent dans tous les cas être traitées au cours de la session d'été.
Bundi: Sie haben bemerkt, wie die beiden parlamentarischen Initiativen auf der Traktandenliste der Session figurieren. Sie stehen dort am Mittwoch nachmittag der letzten Woche. Es muss angenommen werden, dass - beim Tempo unserer Ver- handlungen - beide Geschäfte nicht mehr in dieser Session behandelt werden können, sondern wieder hinausgeschoben werden müssen. Die Wichtigkeit der Bodenrechtsproblematik muss ich hier nicht besonders unterstreichen. Die Explosion der Bodenpreise nimmt alarmierende Ausmasse an. Auch die Konzentration des Bodenbesitzes nimmt ständig zu. Von Tag zu Tag nehmen die daraus resultierenden sozialen und volks- wirtschaftlichen Schäden zu, und die Diskussion läuft im Mo- ment sowohl in der Oeffentlichkeit wie in Presse, Radio und Fernsehen auf Hochtouren. Man redet einerseits von Sofort- massnahmen, die notwendig sind, andererseits stehen aber auch mittelfristige Massnahmen zur Diskussion, eventuell im Hinblick auf einen neuen Verfassungsartikel.
Die Kommission für die Beratung der beiden parlamentari- schen Initiativen hat ihre Arbeit schon lange abgeschlossen. Sie hat einen Bericht vorgelegt, der eigentlich schon in der Märzsession hätte behandelt werden können. Sie lehnt zwar einerseits die Initiative «Stopp der Bodenspekulation» ab, hat aber andererseits eine eigene Initiative entwickelt und vorge- legt, eben im Hinblick auf die Veräusserungssperre.
Es liegt wohl an uns, wenn eine parlamentarische Kommission
schon erstens einmal speditiv, zweitens initiativ und drittens auch noch innovativ arbeitet, den Ball aufzunehmen und das, was vorliegt, auch sofort zu behandeln. Denn sonst: Wozu die Rede darüber, dass die Exekutive immer ein grosses Ueberge- wicht habe und die parlamentarische Initiative zu kurz komme?
Die Tatsache, dass der Bundesrat jetzt gleichzeitig einige Vor- schläge bekanntgegeben hat - ebenfalls für Sofortmassnah- men -, muss uns nicht daran hindern, diese beiden Initiativen jetzt zu behandeln.
Wir schlagen also vor (meinen Antrag habe ich namens der sozialdemokratischen Fraktion gestellt), dass diese Behand- lung der beiden parlamentarischen Initiativen fest im Sessi- onsprogramm verankert wird, beispielsweise am betreffenden Mittwoch um 15 Uhr. Wir sind auch einverstanden, dass das Geschäft am Mittwoch vormittag auf die Traktandenliste ge- setzt wird, damit eine gründliche Diskussion stattfinden kann. Die Kommission hat gestern abend zu diesem Antrag auch noch Stellung genommen und befürwortet in ihrer grossen Mehrheit ebenfalls dieses Vorgehen.
Die sozialdemokratische Fraktion müsste sich vorbehalten, falls diese beiden Initiativen in dieser Session nicht behandelt würden, eine ausserordentliche Session zur Beratung der ge- samten Bodenrechtsproblematik einzuberufen. Ich bitte also um Zustimmung zu meinem Antrag.
Zbinden Paul: Ich möchte vorwegnehmen, dass ich in mei- nem persönlichen Namen spreche und dass ich ein überzeug- ter Befürworter der Sperrfristlösung bin. Es stellt sich aber trotzdem die Frage, ob wir bei dieser parlamentarischen Initia- tive über einen einzigen Punkt - die Sperrfrist - im Juni spre- chen wollen, d. h. eine Lösung ausarbeiten, in der Hoffnung, der Ständerat berate in der Septembersession diese Initiative ebenfalls. Wir berücksichtigen dabei nicht, dass gleichzeitig der Bundesrat parallel dazu im Hinblick auf die Septemberses- sion ein Gesamtpaket ausarbeitet mit einer breiter abgestütz- ten Lösung, nämlich neben der Sperrfrist die Regelung der Mindesteigenmittel, die Begrenzung der Anlage von BVG- Geldern in Grundstücken und die Revision eines Teils des Raumplanungsrechts.
Unser Bestreben sollte sich darauf richten, zusammen mit dem Ständerat im September dieses Gesamtpaket zu behan- deln und es dann auch unverzüglich in Kraft setzen zu lassen. Wenn es uns ernst ist mit dieser Sache, müssen wir das auch im Verfahren berücksichtigen. Wir riskieren nämlich, dass wir nun im Juni mit der parlamentarischen Initiative die Sperrfrist in einem komplizierten parlamentarischen, kommissionsähn- lichen Verfahren regeln und im Sommer ein Paket des Bun- desrats bekommen, das im September diesem Beschluss des Nationalrats entgegensteht. Ich wende mich nicht gegen die Behandlung der Initiative in der Kommission, weil mein Wider- stand aussichtslos ist. Aber ich will Sie daran erinnern, dass wir im September allenfalls vor einer unmöglichen Situation stehen werden, wenn eine bereinigte parlamentarische Initia- tive vorliegt und wir auf der anderen Seite ein Paket des Bun- desrats zu beraten haben. Ich persönlich warte gerne noch zwei Monate, um das Gesamtpaket behandeln zu lassen.
Bühler, Berichterstatter: Ich kann Ihnen namens der Kommis- sion mitteilen, dass wir gestern abend mit 15 zu 2 Stimmen be- schlossen haben, dem Antrag Bundi zuzustimmen, dass die Behandlung auf jeden Fall in dieser Session stattfinden soll, und zwar aus folgendem Grund: Wir haben Bedenken, dass das vom Bundesrat vorgelegte Gesamtpaket im September dann auch wirklich in beiden Räten behandelt werden kann. Wir sind der Meinung, dass es durchaus möglich sei, die Sperrfrist jetzt zu behandeln. Damit wäre ein Teil der bundes- rätlichen Vorlage behandelt. Der Ständerat könnte dann das Gesamtpaket behandeln, und falls im Ständerat auch ein sol- cher Vorstoss resultiert, wäre er durchaus im September im Differenzbereinigungsverfahren in diesem Rat zu behandeln. Wir haben aber auch festgestellt, dass gewisse Bedenken ge- gen die übrigen Massnahmen des Bundesrats bestehen, und es ist noch lange nicht sicher, ob die bundesratliche Botschaft, das Gesamtpaket, dann überhaupt mit mehr Bestandteilen
Ordnungsantrag Bundi
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aus dem Ständerat hervorgeht als allein mit der Sperrfrist, die offensichtlich am ehesten die Unterstützung einer Mehrheit findet. Wenn das der Fall sein sollte, könnten wir tatsächlich wesentlich Zeit gewinnen.
Ich bitte Sie deshalb namens der Kommission, dem Antrag Bundi zuzustimmen.
M. Jeanneret: Vous me permettrez, après M. Zbinden Paul, de développer grosso modo les mêmes arguments que lui et de vous inviter à rejeter la motion d'ordre de M. Bundi. Je le fais comme membre de la Conférence des présidents de grou- pes pour appuyer la position du Conseil fédéral.
Personne ne conteste que ce problème est important et même grave. Cela signifie qu'il doit être examiné avec sérieux, selon les procédures ordinaires et non dans la précipitation et l'émo- tion. Le Conseil fédéral nous a précisé, lors de la Conférence des présidents de groupes, qu'il avait tenu une séance extra- ordinaire sur ce sujet. Il a adopté un projet qui sera déposé au cours de ces prochains mois et sera traité par les Chambres cet automne. Il est donc vain a-t-il dit - et nous partageons cet avis - d'avoir deux débats ad hoc et de vouloir déjà, au mois de juin, nous préoccuper de ce problème, d'autant plus que le Conseil des Etats ne pourrait pas le traiter en même temps que nous et qu'il est nécessaire qu'il le fasse au même moment. En outre, le projet du Conseil fédéral doit être soumis à consulta- tion, ce qui ne serait pas le cas de nos propres discussions. Dans ces conditions, je crois qu'il est raisonnable d'en venir à la position du Conseil fédéral, soit d'éviter ce débat au mois de juin, de nous concentrer sur l'automne et, en tout cas, de ne pas donner une priorité à ce sujet, donc de rejeter la proposi- tion de M. Bundi.
Früh: Die FDP-Kommissionsmitglieder stimmen dem Antrag des Kollegen Bundi zu.
Das Problem der Bodenspekulation brennt dem Bürger auf den Nägeln. Ich glaube, er würde wenig Verständnis dafür auf- bringen, wenn sich das Parlament nicht dieses Problems an- nähme. Er will Massnahmen, die eine sofortige Wirksamkeit garantieren. Es mag stimmen, dass im Moment die Bewegun- gen an der Hypothekarzinsfront eine dämpfende Wirkung ha- ben, aber vielleicht auch nur vorübergehend und nicht bei den entsprechenden Leuten.
Der Bürger kümmert sich wenig um Gesamtpakete, die da im Bundeshaus geschnürt werden und auch lange auf sich war- ten lassen. Ich will das Vernehmlassungsverfahren nicht ge- ringschätzen; aber ein solches Verfahren über die Sommerfe- rien scheint mir doch schon eher fragwürdig. Die Sperrfrist ist eine Massnahme, die sofort greift. Der gemeinsame Nenner besteht. Vom Hauseigentümerverband über den Mieterver- band bis zum Gewerbeverband ist man der Meinung, dass diese Massnahme Resultate zeitigen könnte.
Der Bundesrat kann durchaus seine Ideen einbringen, vor al- lem dann in der Behandlung im Zweitrat.
Ich möchte Sie bitten, dem Ordnungsantrag und Herrn Bundi zuzustimmen.
M. Rebeaud: Au point où nous en sommes, il est devenu, me semble-t-il, politiquement impossible de refuser la motion Bundi. Cela signifierait que le Parlement considère cette affaire comme peu urgente, d'importance secondaire et je ne vois pas d'autre choix que de traiter cette initiative parlementaire au cours de cette session.
La solution adoptée à la Conférence des présidents de grou- pes, qui consistait à inclure cette initiative au programme mais «en réserve d'expulsion», ne m'a pas donné satisfaction. Il faut voir les choses comme elles sont. Si nous gardons le pro- gramme dans son intégralité, comme il a été établi, avec l'in- tention de traiter ces initiatives parlementaires, nous n'aurons pas le temps d'arriver dans des délais normaux à la fin de la session et il faudra prolonger une ou deux soirées jusqu'à dix, onze heures ou minuit; or, nous savons que ce sont de mau- vaises conditions de travail.
C'est pourquoi, si nous acceptons la motion Bundi et - je le répète - nous n'avons pas politiquement, quelles que soient les explications matérielles et raisonnables qu'ait pu vous don-
ner M. Jeanneret tout à l'heure, la possibilité de faire autre- ment, nous devons choisir d'autres objets qui seront mis dans cette situation d'expulsion potentielle, c'est-à-dire de renvoi à l'automne; or, nous n'avons que peu de choix. Il nous reste la possibilité de renvoyer à la session d'automne le débat sur l'ar- ticle sur l'énergie; formellement c'est possible. Il nous reste également la possibilité de renvoyer à la même date le débat concernant le rapport sur le Conseil de l'Europe.
Nous avons voté hier une proposition de M. Stucky qui voulait débloquer le temps de parole lors du débat sur les finances dans le cadre de la discussion sur le rapport de gestion. Le temps n'étant pas extensible, il appartiendra à la Conférence des présidents de groupes de faire d'autres sacrifices éven- tuels, mais presque certains, que ceux décidés.
Je ne sais si auteurs du rapport sur le Conseil de l'Europe ou ceux qui allaient débattre de l'énergie sont d'accord de faire ce sacrifice. Personnellement, je le fais volontiers, car il faut bien fixer des priorités. Toutefois, vous devez savoir qu'en votant la motion Bundi l'un des deux objets risque d'être renvoyé à l'au- tomne.
Luder: Die SVP-Fraktion hat keinen Beschluss gefasst über die zwingende Behandlung der parlamentarischen Initiative über die Sperrfrist zur Weiterveräusserung von nichtlandwirt- schaftlichen Grundstücken.
Persönlich stimme ich dem Vorschlag Bundi zu, dieses Ge- schäft am letzten Mittwoch der Session zu behandeln.
Folgende Gründe sprechen für die sofortige Behandlung: Dringend nötige Massnahmen auf dem Bodenmarkt müssen auch dringend behandelt werden. Ein Hinausschieben des Entscheids über eine Sperrfrist für nichtlandwirtschaftliche Grundstücke bringt uns nichts, und unser Volk erwartet nun endlich Taten von seinem Parlament.
Ein zweiter Grund: Die Auflage eines Paketes über Boden- rechtsfragen im Herbst, wie dies der Bundesrat will, birgt die Gefahr in sich, dass sich unheilige Allianzen bilden und zuletzt auf dem Bodenmarkt nichts passiert. Kleine Fuder sicher am Trockenen haben ist immer noch besser als grosse Fuder im Regen ausleeren.
Ich bitte, dem Antrag Bundi zuzustimmen.
Jung: Ich kann es ganz kurz machen und bitte Sie, diesem Ordnungsantrag zuzustimmen. Wir haben uns bei der Abstim- mung über die Stadt-Land-Initiative sehr klar über die Boden- problematik unterhalten, haben gesehen und gehört, wo ein Unwesen betrieben wird. Wenn wir hier in einem ersten Akt diesen Schritt tun können, ist das eine glaubwürdige Politik, eine Politik, die in die Zukunft führt. Wir können das Paket im Herbst dann ohne weiteres weiter behandeln, und ich hoffe sehr, dass dann ein weiterer Schritt getan wird. In der Politik ist der Weg der kleinen Schritte sicher besser und fundierter als grosse Würfe, die schlussendlich nichts bringen. Ich bitte Sie, diesem Antrag zuzustimmen.
Bundesrat Koller: Erlauben Sie mir, kurz die Stellungnahme des Bundesrates bekanntzugeben. Wir beantragen Ihnen, die bodenrechtlichen Sofortmassnahmen in beiden Räten im September zu behandeln und zu verabschieden. Wenn Sie jetzt zunächst im Nationalrat die eine Sofortmassnahme über die Sperrfrist behandeln, dann schaffen Sie lediglich einen Verfahrenswirrwarr, ohne jegliche Zeit zu gewinnen. Der Stän- derat wird im Herbst der Lage gegenüberstehen, dass er ei- nerseits eine Initiative des Nationalrates, andererseits einen Vorschlag des Bundesrates vor sich hat. Kommt dazu, dass der Bundesrat zurzeit daran ist, in einem konferenziellen Ver- nehmlassungsverfahren diese Sperrfrist im einzelnen auszu- arbeiten. Ich muss Ihnen ehrlich sagen: Ich war 16 Jahre Mit- glied des Nationalrats, aber ich habe dieses Verfahren noch nie erlebt. Der Bundesrat wird so kaum Gelegenheit haben, seine allenfalls abweichenden Anträge einzubringen. Im übri- gen hat die freisinnig-demokratische Fraktion einen ausformu- lierten Gegenvorschlag angekündigt; Sie laufen somit auch grosse Gefahr, dass die Beratungen hier im Saal in eine Art Kommissionsarbeit ausarten. Es wäre doch viel effizienter, Kommissionen zu bestellen, damit das Gesamtpaket des Bun-
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Code pénal et code pénal militaire. Révision
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desrates nach durchgeführter Vernehmlassung in beiden Rä- ten im September verabschiedet werden könnte. Aus diesem Grunde bitte ich Sie, den Ordnungsantrag von Herrn Bundi abzulehnen.
Abstimmung - Vote
Für den Ordnungsantrag Bundi Dagegen
Mehrheit Minderheit
85.047
Strafgesetzbuch und Militärstrafgesetzbuch. Revision Code pénal et code pénal militaire. Révision
Siehe Seite 674 hiervor - Voir page 674 ci-devant
Fortsetzung - Suite
Art. 217 Antrag der Kommission Abs. 1 Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 2
Mehrheit
Stellen zu. Es kann nur nach Anhörung der anspruchsbe- rechtigten Person ausgeübt werden.
Minderheit (Bonny, Fankhauser, Nussbaumer, Rechsteiner, Spoerry, Stamm, Wanner)
... Stellen zu. Es ist unter Wahrung der Interessen der Familie auszuüben.
Art. 217 Proposition de la commission AI. 1
Adhérer au projet du Conseil fédéral
AI. 2
Majorité
.... les cantons. Il ne pourra être exercé qu'après avoir entendu la personne bénéficiaire.
Minorité (Bonny, Fankhauser, Nussbaumer, Rechsteiner, Spoerry, Stamm, Wanner)
.... les cantons. Il sera exercé des intérêts de la famille.
Abs. 1 -Al. 1 Angenommen - Adopté
Abs. 2 - Al. 2
Frau Spoerry, Sprecherin der Minderheit: Ich vertrete an Stelle unseres deutschsprachigen Kommissionspräsidenten, Herrn Bonny, den Minderheitsantrag Bonny zum Artikel 217. Es war in unserer Kommission unbestritten, dass die Behörde, die Anspruchsberechtigten im Falle einer Vernachlässigung der Unterhaltspflichten durch den pflichtigen Ehegatten bei- steht, neben den Anspruchsberechtigten einen selbständigen Strafantrag stellen kann, wenn sie dies als notwendig erachtet. Hingegen war umstritten, ob dieses Antragsrecht der Behörde an Voraussetzungen geknüpft werden soll und - wenn ja - an welche. Um diese Frage geht es bei der Differenz zwischen dem Mehrheitsantrag der Kommission und dem Minderheits- antrag Bonny.
Der Bundesrat und der Ständerat haben den Entscheid der Behörde, anstelle des Berechtigten Klage zu stellen, an keine bestimmten Voraussetzungen gebunden. Dadurch besteht aus unserer Sicht eine gewisse Gefahr, dass sich die Behör- den vor allem an ihrer behördlichen Pflicht orientieren und möglicherweise Antrag stellen, auch wenn dies für die Familie, für die Frau und die Kinder, nachträglich nachteilige Folgen nach sich ziehen könnte. Dies wollte Ihre Kommission verhin- dern. Wir wollten sicherstellen, dass die antragstellende Be- hörde die spezielle Situation einer Familie gewichtet, bevor sie sich zur Einreichung des Strafantrages entschliesst.
Die Mehrheit der Kommission will, dass die Behörde nur dann einen Strafantrag stellen darf, wenn sie vorgängig die an- spruchsberechtigte Person angehört hat. Selbstverständlich - das wissen wir - geht es bei dieser Pflicht nur um eine Anhö- rung, und die anspruchsberechtigte Person hat selbstver- ständlich kein Weisungsrecht an die Behörde. Die Behörde muss sich also nach dieser Anhörung nicht zwingend nach den Wünschen der anspruchsberechtigten Person richten. Aber man kann doch davon ausgehen und annehmen, dass sich die Behörde nicht ohne weiteres über die Wünsche der antragsberechtigten Person hinwegsetzen wird, wenn schon die Pflicht zur Anhörung im Gesetz stipuliert ist. Das führt dazu, dass der Beklagte - das ist in der Regel der Vater - annehmen muss, dass die Mutter seiner Kinder ihre ausdrückliche Zu- stimmung zu diesem Strafantrag gegeben hat. Das kann mög- licherweise unangenehm sein für die Mutter und die Kinder oder unangenehm werden für diese Familie. Aus diesem Grunde sieht der Antrag Bonny ein anderes Vorgehen vor. Er hält fest, dass man nicht zwingend den Anspruchberechtigten anhören muss, dass aber der Antrag im Interesse der Familie gestellt werden muss. Damit ist sichergestellt, dass eine Frau in einem Anhörungsverfahren nicht zu einer positiven oder ne- gativen Stellungnahme zum Antrag gezwungen wird und dass - und darum geht es - der beklagte Elternteil nicht ohne weite- res annehmen kann, im Grunde genommen sei dieser Antrag der Behörde ein Antrag seines geschiedenen Ehegatten, weil ohne dessen Zustimmung die Behörde den Antrag nicht hätte stellen können. Das ist wichtig, und darum geht es bei diesem Antrag. Wir beabsichtigen, dass sich die Mutter, wenn sie will, aus der Schusslinie halten kann. Wir beabsichtigen auch, dass die Behörde in Würdigung des Gesamtinteresses der Fa- milie klagen oder nicht klagen kann, weil ja auch Fälle denkbar sind, wo Interessen der Mutter und Interessen der anspruchs- berechtigten Kinder auseinandergehen. Dann soll es der Be- hörde freigestellt sein, wie sie diese konkrete Situation wür- digt.
Also nochmals: Der Antrag Bonny ist flexibler, nimmt auf die Gesamtinteressen der Familie Rücksicht und verhindert, dass der Beklagte ungute Gefühle hat, weil er davon ausgeht, dass im Grunde genommen der Antrag der Behörde ein Antrag der Mutter ist. Er gibt der Behörde den notwendigen Spielraum. Wir bitten Sie deshalb, dem Antrag Bonny zuzustimmen. Ich darf das auch im Namen der freisinnig-demokratischen Frak- tion tun.
Frau Zölch: In Absatz 2 von Artikel 217 geht es um die Frage, ob und unter welchen Bedingungen den von den Kantonen bezeichneten Behörden und Stellen bei der Vernachlässigung von Unterhalts- und Unterstützungspflichten ein Antragsrecht zustehen soll.
Die SVP-Fraktion ist der Auffassung, dass den Behörden und Stellen die Verpflichtung auferlegt werden sollte, vor der Ein- reichung des Strafantrages mit der anspruchsberechtigten Person Rücksprache zu nehmen und sie mindestens anzuhö- ren.
Für mich ist es eine Selbstverständlichkeit, dass die Behörden bei der Ausübung des Antragsrechts die Interessen der Fami- lie zu wahren haben. Die Familie ist ja hier schliesslich ge- schütztes Rechtsgut.
Der Minderheitsantrag Bonny geht mir zuwenig weit. Er legt nur eine Selbstverständlichkeit fest. Wir möchten im Gesetz ganz konkret sagen, wie diese Interessen der Familie wahrge- nommen und wie sie festgestellt werden sollen. Wir verlangen, dass die Behörde die anspruchsberechtigte Person anhört,
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Band
III
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Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
02
Séance
Seduta
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Numéro d'objet
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Datum
06.06.1989 - 08:00
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