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Aktionsprogramm Bau und Energie 1989-1995
A. Umweltschutz
Nationalrat Auer zeichnete als Berichterstatter des EFTA- Komitees die bisherige Zusammenarbeit im Umweltbereich nach. Er kritisierte die zögernd vorangehende Zusammenar- beit seit der ersten Konferenz der Umweltminister der EG- und EFTA-Länder in Nordwijk vom Oktober 1987. Er gab der Hoffnung Ausdruck, dass die in Nordwijk geschaffenen Koordinations- und Informationsmechanismen vermehrt als bisher mit Leben erfüllt würden. Er machte vor allem auf die Gefahr der Ausrichtung auf den «kleinsten gemeinsamen Nenner» in den Harmonisierungsbestrebungen im Umwelt- schutzbereich aufmerksam. Angesichts der wachsenden Umweltbedrohungen dürfe der «kleinste gemeinsame Nen- ner» nicht Richtschnur für das Handeln in diesem Bereich sein. Er appellierte an die EFTA-Länder und an die EG, den «Nordwijk-Prozess» zu verstärken, Doppelspurigkeiten mit der Arbeit anderer internationaler Organisationen im Umweltschutzbereich zu verhindern und nach Wegen zu suchen, um die Zusammenarbeit im Umweltschutzbereich vermehrt auch auf die benachbarten osteuropäischen Län- der auszudehnen.
B. Bildung und wissenschaftliche Forschung
Im Zusammenhang mit der EFTA-EG-Zusammenarbeit im Bereich wissenschaftliche Forschung sprachen sich beide Seiten für eine Oeffnung der zweiten Phase des Gemein- schaftsprogramms COMETT (Programm zur Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen Universitäten und der Wirt- schaft bei der Entwicklung und Anwendung neuer Techno- logien) aus. Eine solche Oeffnung gegenüber den EFTA- Staaten steht in Aussicht. Betreffend ERASMUS (EG-Pro- gramm für die Förderung der Mobilität von Studenten und Professoren) gab der EFTA-Berichterstatter seinem Bedau- ern darüber Ausdruck, dass man die EFTA-Länder in der Frage der Oeffnung dieses Programms nur darauf vertröstet habe, diese zu gegebener Zeit zu prüfen. Der Förderung einer europäischen Identität im Rahmen von Programmen wie ERASMUS käme eine grosse Bedeutung auch im Zusammenhang mit der Schaffung des europäischen Wirt- schaftsraums zu, der vor allem von den jüngeren Generatio- nen bewerkstelligt werden müsse. Die EFTA-Länder wären natürlich bereit, sich an den Kosten von ERASMUS zu beteiligen, und würden es begrüssen, wenn bald ein ver- bindlicher zeitlicher Rahmen für konkrete Fortschritte in der Zusammenarbeit in diesem Bereich abgesteckt werden könnte.
Die nächste Begegnung mit der Aussenwirtschaftskommis- sion des EP findet im Herbst 1989 in Genf statt und wird ganz den Verkehrsfragen gewidmet sein.
Wir bitten Sie, von diesem Bericht Kenntnis zu nehmen.
Gadient, Berichterstatter: Wir werden, wie bereits erwähnt, Gelegenheit haben, uns anlässlich der Behandlung des Inte- grationsberichtes in der kommenden Sommersession mit den im schriftlichen Bericht behandelten Problemen in bezug auf die EG-Thematik zu befassen. Deshalb erlaube ich mir heute, auf weitere Ergänzungen des schriftlichen Berichtes zu verzichten und es beim Hinweis bewenden zu lassen, dass - im Sinne der auf Seite 3 angeführten Beschlüsse, wonach die Zusammenarbeit innerhalb der EFTA zwecks Verbesserung der Verhandlungsposition gegenüber der EG gestärkt werden soll - anfangs Februar ein interessanter Kontakt mit verschiedenen Kommissions- präsidenten des schwedischen Reichstages stattgefunden hat. Es waren die Präsidenten der Wirtschaftskommission, der aussenpolitischen Kommission, der Militärkommission und der Landwirtschaftskommission des Reichstages und die Präsidenten der betreffenden Kommission des National- und des Ständerates in Bern anwesend. Das Gespräch berührte recht interessante Aspekte und zeitigte sehr kon- krete Ansatzpunkte für eine vermehrte und vertiefte schwe- disch-schweizerische Zusammenarbeit im Schosse der
EFTA. Soweit von Interesse, werden wir im Zusammenhang mit der Integrationsdebatte auch darüber berichten.
Zustimmung - Adhésion
88.073
Aktionsprogramm Bau und Energie 1989-1995
Programme d'action Construction et Energie 1989-1995
Botschaft und Beschlussentwurf vom 14. November 1988 (BBI 1989 I, 41)
Message et projet d'arrêté du 14 novembre 1988 (FF 1989 1, 41)
Antrag der Kommission Eintreten
Proposition de la commission Entrer en matière
Dobler, Berichterstatter: Die Kommission hat die Vorlage über die Finanzierung von Förderungsmassnahmen in den Bereichen bauliche Erneuerung, rationelle Verwendung von Elektrizität und erneuerbare Energien an zwei Sitzungen behandelt.
Wenn das Ergebnis der Beratungen - zumindest was die äussere Form betrifft - wesentlich vom seinerzeitigen Antrag des Bundesrates abweicht, so bedeutet dies nicht, dass die Kommission mit der Zielrichtung der vorgeschlage- nen Massnahmen nicht einverstanden gewesen wäre, im Gegenteil: Sie hat diese ausdrücklich begrüsst.
Die Beratungen setzen in Bereichen an, in denen sich aus wirtschaftlicher wie auch aus politischer Sicht ein Hand- lungsbedarf abzeichnet. So hat sich im Baubereich ein fühlbarer Erneuerungsdruck aufgebaut. Ein erheblicher Teil des Wohnungsbestandes ist in den sechziger Jahren erstellt worden, als es darum ging, die Wohnraumversorgung - nicht zuletzt auch im kostengünstigen Bereich - zügig vor- anzutreiben. Teilweise ging die damalige rasche Entfaltung der Bautätigkeit auf Kosten der Qualität. Dies sowie die Tatsache, dass jedes Bauwerk - dazu zählen auch die Infra- strukturbauten - einem bestimmten Renovationszyklus unterliegt, haben zu einem beachtlichen Erneuerungsdefizit geführt. Dies dürfte sich in den kommenden Jahren eher noch verstärken.
Die vorgeschlagenen Massnahmen sollen zunächst mithel- fen, diesen Erneuerungsdruck abzubauen und die Qualität der Umbauarbeiten generell zu erhöhen. Instrumental soll dies durch eine verbesserte Ausbildung sowie durch eine breit angelegte Wissensverbreitung erreicht werden. So sol- len beispielsweise neue Diagnosemethoden zur Beurteilung des Bauzustandes entwickelt oder es soll über neue Bau- stoffe oder Baumethoden orientiert werden.
Auch die energiepolitischen Massnahmen zielen nach Mei- nung der Kommission in die richtige Richtung. Diese sollen mithelfen, die sich öffnende Lücke zwischen der laufenden Nachfragesteigerung und dem kaum mehr wachsenden inländischen Angebot durch einen rationellen Einsatz von elektrischer Energie sowie durch die Förderung der erneu- erbaren Energiequellen zu begrenzen. Dies soll - wie beim Bau - durch technische Messprogramme, insbesondere aber durch Aus- und Weiterbildungsmassnahmen, erreicht werden. Dabei geht es darum, neuere Energienutzungstech- niken bekanntzumachen, den Kenntnisstand über den Stromverbrauch zu vergrössern und auf Geräte mit hohem Wirkungsgrad hinzuweisen.
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In diesem Zusammenhang verdient der Umstand Erwäh- nung, dass der Stromverbrauch bei den verschiedenen Computermodellen bei insgesamt schlechtem Wirkungs- grad stark unterschiedlich ist. Dies ist aber heute offenbar noch kein Entscheidkriterium bei einer Investition. Dazu kommt, dass die durch den Computer erzeugte Wärme unter hohem Energieeinsatz wieder abgeführt werden muss. Eine Kilowattstunde Abwärme benötigt nochmals eine Kilo- wattstunde zu deren Abführung. Hier kann durch Aufklä- rung noch Wesentliches getan werden.
Die Massnahmen in beiden Bereichen werden zudem der vom Bundesrat für die Tätigkeit in der laufenden Legislatur- periode zugrunde gelegten Leitidee eines verstärkt qualita- tiv ausgerichteten Wirtschaftswachstums gerecht. Darnach ist ein Wertschöpfungsprozess anzustreben, der durch geringeren Verzehr an nicht erneuerbaren Gütern - zum Beispiel Boden und Energie -, dafür verstärkten Einsatz von Wissen und Können, also von Humankapital, gekennzeich- net ist. Dies trifft für die beantragten Massnahmen in ausge- sprochener Weise zu, kann doch mit einer verstärkten und qualitativ verbesserten Umbautätigkeit Wesentliches zur Erneuerung unserer Siedlungsstrukturen getan und das Bauen auf der grünen Wiese gebremst werden. Durch die rationelle Verwendung von Elektrizität sowie durch einen verstärkten Rückgriff auf erneuerbare Energiequellen kön- nen zudem substantielle Energieeinsparungen erzielt wer- den, ohne dass damit Komforteinbussen verbunden wären. Dazu kommt, dass Massnahmen im Bildungswesen auch ordnungspolitisch unproblematisch sind. Eingriffe in das freie Spiel der Marktkräfte erfolgen nicht. So wird beispiels- weise im Energiebereich die Tarifhoheit der Kantone nicht angerührt. Die Massnahmen bewegen sich vielmehr in der Richtung von Bildung und Forschung, die wir auch bei der Beratung des Energieverfassungsartikels als richtig und zielführend bezeichnen.
War die Kommission mit der Zielrichtung und der Ausgestal- tung der beantragten Vorkehrungen einverstanden, so erachtete sie aber die angerufene Rechtsgrundlage, das Bundesgesetz über die Vorbereitung der Krisenbekämpfung und Arbeitsbeschaffung, als zu schmal. Von einzelnen Mit- gliedern wurde sie sogar als unzureichend abgelehnt. Die Kommission ersuchte daher das EVD, für eine zweite Sit- zung ein neues rechtliches Konzept für die Verankerung der geplanten Massnahmen vorzulegen. Dieses beauftragte in der Folge das Bundesamt für Justiz, sich zu dieser Frage zu äussern, welches in seinem Gutachten zum Schluss kam, dass sich die Abstützung der Massnahmen auf die in der Botschaft angerufene Rechtsgrundlage an sich verantwor- ten liesse. Angesichts der vorgebrachten Bedenken der Kommission aber unterbreitete das Amt eine Alternative in Form eines allgemeinverbindlichen sowie eines einfachen Bundesbeschlusses zur Bereitstellung der benötigten finan- ziellen Mittel.
Da die Kommission grossen Wert darauf legte, die Rechts- frage in eindeutiger Weise zu lösen, entschied sie sich einstimmig für diese Variante. Um klar zum Ausdruck zu bringen, dass die Förderung der Ausbildung und der Infor- mation im Vordergrund stehe, hat sie zudem die unterbreite- ten Textentwürfe überarbeitet und die Zielrichtung bereits im Titel des Erlasses klar umschrieben. Hierfür ist ein Ver- pflichtungskredit von 46 Millionen Franken, berechnet auf sechs Jahre, vorgesehen.
In der Schlussabstimmung nahm die Kommission die Vor- lage im Verhältnis 9 zu 1 Stimme an. Namens der Kommis- sion beantrage auch ich Ihnen Eintreten auf die Vorlage und Zustimmung zu den beiden Bundesbeschlüssen.
Frau Bührer: Mit dieser Vorlage liegt dem Parlament eine rundum gute Sache vor. Sowohl umwelt- und energiepoli- tisch als auch volkswirtschaftlich werden die Mittel gut investiert sein, und sie werden Früchte tragen. Wir haben bereits mit ähnlichen Aktions- und Impulsprogrammen einige Erfahrungen, und es sind gute Erfahrungen. Es erüb- rigt sich daher, weitere unterstützende Worte für diese Vor-
lage zu finden. Was ich Ihnen übermitteln möchte, sind einige Gedanken zu Erfahrungen, die mich anlässlich der Kommissionsverhandlungen sehr nachdenklich, um nicht zu sagen resigniert gestimmt haben.
Sowohl bei der Frage, auf welche Verfassungsbestimmung der Bundesbeschluss abgestützt werden solle - der Kom- missionspräsident hat darüber berichtet -, als auch bei der Suche nach der Formulierung für den allgemeinverbindli- chen Bundesbeschluss zeigte es sich, dass man mit grosser Beflissenheit jeden Anschein vermeiden wollte, es könnte und sollte mit diesem Aktionsprogramm Energiepolitik gemacht werden. Man fürchtete offenbar, schlafende Hunde zu wecken, noch bevor zur grossen Hatz auf den Energiear- tikel geblasen wird. Die Vorstellung, es könnte mit diesen 46 Millionen Franken, verteilt auf sechs Jahre - davon betreffen 20 Millionen die bauliche Erneuerung, also nur bedingt den Energiesektor -, der Energiekarren massge- bend bewegt und in eine unerwünschte Richtung in Fahrt gebracht werden, ist absolut lächerlich. Damit initiiert man keine Energiepolitik durch die Hintertüre!
Ganz und gar nicht zum Lachen sind hingegen die Schlüsse, die aus solchen Gedankengängen bezüglich der Energiepo- litik im allgemeinen und des Energieartikels im besonderen gezogen werden müssen und die ich gezogen habe: Offen- bar ist der Begriff «Energiepolitik» zu einem Reizwort ver- kommen, das gewisse Kreise scheuen wie der Teufel das Weihwasser. Es ist zu befürchten, dass unter solchen Vor- aussetzungen das Ringen um einen Energieverfassungsarti- kel zur blossen Alibiübung wird, dass damit lediglich Zeit gewonnen wird, Zeit fürs Nichtstun.
Dieses Nichtstun hat Tradition. 1979 - vor zehn Jahren also - wurde eine Motion von Nationalrat Gilles Petitpierre ange- nommen, die vom Bundesrat so schnell wie möglich ein Stromspargesetz forderte. Die Verfassungsgrundlage dazu war und ist vorhanden. Abgesehen von einer kurzen Phase anlässlich der Bekämpfung der Energie-Initiative schlum- mert diese Motion friedlich. Heute, mit der schönen Aussicht auf einen Energieverfassungsartikel, lassen sich sowohl das Stromspargesetz als auch die aktuellere Variante, der Energienutzungsbeschluss, elegant in den Hintergrund drängen. Ein böser Spruch sagt: Wer nichts will, will einen Verfassungsartikel.
Es ist zu befürchten, dass noch lange Zeit gar nichts, jeden- falls nichts Entscheidendes, geschieht. Dieses «gar nichts» steht in perfekter Uebereinstimmung mit der Meinung der schweizerischen Spitzenverbände der Wirtschaft. Ich zitiere aus der «NZZ» vom 18. Juni 1987 unter der Ueberschrift «Keine Neuorientierung der Energiepolitik notwendig»: «Die Spitzenverbände der Unternehmerschaft - Vorort, Zentral- verband Schweizerischer Arbeitgeberorganisationen, Schweizerischer Gewerbeverband - haben in ihrer gemein- samen Erklärung zur Energiepolitik die Notwendigkeit einer Neuorientierung der schweizerischen Energiepolitik ver- neint.»
Das ist Klartext und heisst auch, dass die jährlich - jährlich! - 70 Millionen Franken für Kernforschung unangefochten sind und bleiben werden. Da ändern auch die sechs Millio- nen, verteilt auf sechs Jahre, für erneuerbare, also einheimi- sche Energien, die mit dieser Vorlage bewilligt werden sol- len, gar nichts.
Es sind keine Traumtänzer, die überzeugt sind, dass wir technisch und wirtschaftlich in der Lage wären, den Energieverbrauch drastisch - man spricht von gegen 50 Prozent - zu senken, ohne dass die Bedürfnisse der Gesellschaft und der Wirtschaft zu leiden hätten, und dass gleichzeitig die Auslandabhängigkeit ebenso drastisch ver- mindert werden könnte. Nur müssten wir sofort damit begin- nen, unsere finanziellen und intellektuellen Mittel auf dieses Ziel hin einzusetzen.
Mit dem vorliegenden Aktionsprogramm werden keine Wun- der vollbracht werden können, aber es ist ein richtiger Schritt. Ein kleiner Fisch, könnte man sagen, klein, aber fein. Ich plädiere für Eintreten auf diese Vorlage und stimme ihr zu.
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Schönenberger: Ich möchte lediglich meinem Erstaunen über die Ausführungen von Frau Bührer Ausdruck verleihen, die mit dieser Vorlage überhaupt nichts zu tun haben. Der Kommissionspräsident hat Ihnen die Situation ja schon dar- gelegt: Die Vorlage war in der Kommission gänzlich, aber auch bis zum letzten Heller und Pfennig, unbestritten. Sämt- liche Kommissionsmitglieder haben der Vorlage unisono zugestimmt. Die Diskussion drehte sich einzig um die Frage, auf welche Verfassungsbestimmung diese Vorlage abge- stützt werden solle. Und diese Frage wurde gelöst durch den Beschluss A einerseits und den Beschluss B andererseits. Aber jetzt hier den Eindruck erwecken zu wollen, es hätten wieder Bösewichte die Energiepolitik bekämpft, ist falsch. Gegen solche Unterschiebungen wehre ich mich in aller Form.
Gadient: Ich möchte im Anschluss an die Ausführungen von Kollege Schönenberger noch eine Verdeutlichung vor- nehmen.
Es ist in der Tat in der Diskussion um die Verfassungsfrage, um die Frage nach der Rechtsgrundlage, in der Kommission keineswegs darum gegangen, den Anschein zu erwecken, man wolle nicht energiepolitisch legiferieren, wie das heute unterstellt worden ist.
Die Frage, ob die anvisierten Förderungsmassnahmen in den Bereichen bauliche Erneuerung, rationelle Verwendung von Elektrizität und erneuerbare Energien eine hinreichende gesetzliche Grundlage haben, musste uns in der Kommis- sion stark beschäftigen. Der Kommissionspräsident hat bereits erläutert, weshalb wir den Erlass nun in Form eines allgemeinverbindlichen Bundesbeschlusses vorschlagen. In der Tat kann die Formulierung in der bundesrätlichen Bot- schaft auf Seite 20 nur erstaunen, wenn in bezug auf die rechtlichen Grundlagen des vom Bundesrat vorgeschlage- nen einfachen Bundesbeschlusses gesagt wird: «Wir sind uns bewusst, dass die angeführten gesetzlichen Grundlagen mit den erwähnten Aktionsprogrammen bis auf das äusser- ste angespannt werden.»
Die Hauptabteilung Staats- und Verwaltungsrecht des Bun- desamtes für Justiz bestätigte uns dies noch einmal in einem ergänzenden Bericht. Sie führte auch aus, sie habe der Abstützung der fraglichen Massnahmen auf das Bun- desgesetz über die Vorbereitung der Krisenbekämpfung und Arbeitsbeschaffung nur mit Bedenken zugestimmt; sie habe aber nicht opponiert mit Rücksicht darauf, dass in der Vergangenheit bereits mehrere Aktionsprogramme auf die- ses Gesetz abgestützt worden seien. Wenn in der Folge zusammenfassend festgestellt wird, dass sich die Abstüt- zung, wie sie hier vorgeschlagen worden ist, verantworten lasse, dann muss das Bedenken wecken. Wenn die Abstüt- zung derart schwach ist, dann hätte in der Tat erwartet werden dürfen, dass die legislatorischen Konsequenzen vor der Drucklegung der Botschaft gezogen werden. Die Situa- tion ist offensichtlich deshalb entstanden - ich laste sie nicht dem EVD an -, weil das Bundesamt für Justiz nicht hinreichend interveniert hat, um die sich abzeichnende Fehlleistung gestützt auf eine nüchterne Analyse der Sach- und Rechtslage zu verhindern.
Sogar eine sogenannte Motivationsbegründung hat das Bundesamt angeführt, die ich Ihnen doch noch zur Kenntnis bringen möchte. Es wird im erwähnten Bericht gesagt, es sei offensichtlich, dass die ins Auge gefassten Massnahmen nicht nur konjunkturpolitischen Zielen im weitesten Sinne dienten, sondern auch anderen Bedürfnissen. Eine derartige mehrfache Motivation von staatlichen Massnahmen schliesse die Abstützung auf eine einzige Rechtsgrundlage nicht aus. Voraussetzung sei allerdings, dass die gewählte gesetzliche Abstützung einer Motivation entspreche, die gleichwertig neben anderen stehe. Man muss nicht Rechts- gelehrter sein, um solche Analysen zu deuten. Es ist alles andere als erfreulich, wenn man solche Kritik anbringen muss, aber vielleicht lassen sich solche Pannen in Zukunft vermeiden, wenn Verfasser und Unterzeichner solcher Berichte in Zukunft etwas mehr zusammenrücken.
Die Kommission stützt diese Vorlage auf die Verfassungsbe- stimmungen der Artikel 27sexies Absatz 1, 31quinquies Absatz 1 und 34ter Absatz 1 Buchstabe g BV ab. Wir kon- zentrieren uns mit der Vorlage auf Anstrengungen zur Ver- besserung der Ausbildung sowie zur Erweiterung und Ver- breitung des Wissens in den angesprochenen Bereichen. Dies in der Ueberzeugung, dass die allseits als richtig aner- kannten und unbestrittenen Massnahmen in diesem Schlüs- selbereich konzentrisch eingesetzt wesentlich effizienter greifen werden, als wenn ein relativ begrenzter Betrag mit der Giesskanne über möglichst viele und vorläufig wenig konkret gefasste Sektoren breitgefächert gestreut wird. Es geht daher nicht darum, nichts zu tun, sondern um eine Konzentration der Kräfte auf einen Bereich, in dem Entscheidendes, das konkrete Früchte zu tragen verspricht, geleistet werden kann.
Ruesch: Das Votum von Frau Bührer bedarf noch in einer weiteren Richtung einer Korrektur. Ich schliesse mich vor- erst den Ausführungen von Herrn Schönenberger voll und ganz an, halte aber noch folgendes fest, Frau Bührer: Sie sagen, dass die Häfte dieses Geldes für die baulichen Mass- nahmen eingesetzt werde und damit keine direkte Energie- politik gemacht werde. Ich betone aber, dass diese bauli- chen Massnahmen den Zweck haben, letzten Endes Energie zu sparen. Dies ist wesentlich: indem Sie bessere Wärmeleit- zahlen erreichen usw., können Sie indirekt Energiepolitik betreiben, und somit darf man ruhig alle Millionen der Energiepolitik unterordnen und nicht nur die Hälfte.
Im weiteren sagen Sie, dass gewisse Kreise überhaupt keine Energiepolitik wollen. Was «gewisse» Kreise nicht wollen, ist eine Vermischung der Zuständigkeit. Im neuen Energie- artikel, den wir nächste Woche behandeln - er ist ganz ähnlich formuliert wie die Vorlage des Bundesrates -, schlägt die Kommission vor, dass Bund und Kantone im Rahmen ihrer Zuständigkeiten zu handeln hätten. Und die- ser Zuständigkeitsbereich soll vom Bund nicht überschritten werden. Zuständig ist der Bund für die Forschung und für die Berufsbildung gemäss Verfassung, und darum soll er hier auch handeln. Er soll darauf verzichten, die Kantone zu entmachten und zu demotivieren, und dafür etwas in seinem Wirkungsbereich tun. Dieses Tun unterstützen wir voll. Aber die Grenze zwischen Ihnen und uns liegt dort, wo wir die Zuständigkeitsordnung, wie sie heute besteht, behalten wollen.
M. Delamuraz, président de la Confédération: Je relèverai très brièvement deux points. Le premier a trait à la justifica- tion constitutionnelle de cet arrêté. Vous connaissez la vieille règle: deux juristes, trois opinions! En l'occurrence, la querelle juridique a fait rage pendant quelques temps, fai- sant souffler sur notre commission un vent de fronde et de plus large interprétation. Je suis très reconnaissant à M. le président de la commission et à ses membres éminents d'avoir mis au service de la république une science juridique apparemment plus sûre que celle de l'Office fédéral de la justice et d'avoir ainsi, de manière quasi unanime, trouvé la nouvelle formule qui vous est proposée, soit un arrêté qui se tienne juridiquement, qui ne prête pas à des interprétations, à des bavures constitutionnelles, nous permettant ainsi de conduire une bonne action dans le bon droit. C'est un premier point, je veux vous en remercier. Inutile de dire, bien sûr, que le Conseil fédéral adhère à cette nouvelle présenta- tion en deux arrêtés.
Le deuxième point sur lequel je souhaite intervenir touche à la première partie de l'intervention de Mme Bührer - je ne me prononce pas quant au fond de la seconde partie de son intervention. Je voudrais insister avec elle sur le fait qu'avec ces arrêtés, on ne fait pas de la rénovation de bâtiments en soi, on veut mieux connaître la technique et ainsi mieux transmettre cette technique de rénovation des bâtiments actuellement insuffisante. Ce que je dis de la rénovation des bâtiments, je le dis aussi de la politique d'économie d'élec- tricité et d'énergie renouvelable. Ce sont deux domaines où
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nous voulons approfondir des connaissances pour pouvoir ensuite mieux les transmettre et nous souhaitons que les professionnels de la branche, connaissant ces méthodes, puissent les appliquer et apporter ainsi indirectement une contribution utile à l'économie d'énergie électrique et au choix d'énergie renouvelable. C'est cela seulement que nous visons, et non pas une espèce de politique clandestine de l'énergie qui serait introduite ici par la porte de service, pas plus que nous ne voulons nous substituer aux procé- dures actuellement en cours devant le Parlement, dans de nombreux domaines touchant à l'énergie. Cette proposition a été conduite, il faut le rappeler, en parfaite coordination entre les services de mon département et ceux du Départe- ment des transports, des communications et de l'énergie, en sorte que vous n'êtes pas en présence d'un corps étranger dans l'ensemble des démarches énergétiques du Conseil fédéral.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Bundesbeschluss A - Arrêté fédéral A
Detailberatung - Discussion par articles
Titel
Antrag der Kommission
A. Bundesbeschluss über Massnahmen zur Verbesserung der Ausbildung sowie zur Erweiterung und Verbreitung des Wissens in den Bereichen der baulichen Erneuerung, der rationellen Verwendung von Elektrizität und der erneuerba- ren Energien (Aktionsprogramm Bau und Energie)
Titre
Proposition de la commission
A. Arrêté fédéral sur les mesures d'amélioration de la forma- tion, ainsi que d'élargissement et de diffusion des connais- sances dans les domaines de la rénovation des construc- tions, de l'utilisation rationnelle de l'électricité et des éner- gies renouvelables (programme d'action Constructions et Energie)
Angenommen - Adopté
Ingress Antrag der Kommission Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenos- senschaft,
gestützt auf die Artikel 27sexies Absatz 1, 31quinquies Absatz 1 und 34ter Absatz 1 Buchstabe g der Bundesverfas- sung,
nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 14. November 1988,
beschliesst:
Préambule
Proposition de la commission
L'Assemblée fédérale de la Confédération suisse,
vu les articles 27sexies, alinéa premier, 31quinquies, alinéa premier et 34ter, alinéa premier, lettre g de la Constitution fédérale,
vu le message du Conseil fédéral du 14 novembre 1988, arrête:
Angenommen - Adopté
Art. 1
Antrag der Kommission Titel
Massnahmen Text
Der Bund trifft Massnahmen zur Verbesserung der Ausbil- dung sowie zur Erweiterung und Verbreitung des Wissens in den Bereichen der baulichen Erneuerung, der rationellen
Verwendung von Elektrizität und der erneuerbaren Energien.
Art. 1
Proposition de la commission Titre
Mesures Texte
La Confédération prend des mesures d'amélioration de la formation, ainsi que d'élargissement et de diffusion des connaissances dans les domaines de la rénovation des constructions, de l'utilisation rationnelle de l'électricité et des énergies renouvelables.
Angenommen - Adopté
Art. 2 Antrag der Kommission Titel Umfang Abs. 1
Der Bund kann die Kosten der einzelnen Massnahmen ganz oder teilweise übernehmen. Abs. 2
Die einzelnen Massnahmen können von Leistungen der interessierten Kreise abhängig gemacht werden.
Art. 2
Proposition de la commission Titre Portée Al. 1
La Confédération peut prendre en charge entièrement ou partiellement les coûts de différentes mesures. Al. 2
Les différentes mesures peuvent être dépendantes des pres- tations des milieux intéressés.
Angenommen - Adopté
Art. 3 Antrag der Kommission Titel
Durchführung Abs. 1
Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement ist mit der Durchführung dieses Beschlusses beauftragt.
Abs. 2
Es arbeitet mit den Kantonen sowie den interessierten Krei- sen des Bildungswesens und der Wirtschaft zusammen.
Art. 3
Proposition de la commission Titre Exécution Al. 1
Le Département fédéral de l'économie publique est chargé de l'exécution de cet arrêté.
Al. 2
Il collabore avec les cantons, ainsi qu'avec les milieux inté- ressés de l'enseignement et de l'économie.
Angenommen - Adopté
Art. 4 Antrag der Kommission Titel
Finanzierung Text
Die Bundesversammlung beschliesst den Höchstbetrag der finanziellen Mittel mit einfachem Bundesbeschluss.
Art. 4
Proposition de la commission Titre Financement
S
95
Empfehlung Lauber
Texte
L'Assemblée fédérale fixe par un arrêté fédéral simple le montant maximal des moyens financiers.
.
Angenommen - Adopté
Art. 5 Antrag der Kommission Titel Referendum und Geltungsdauer
Abs. 1 Dieser Beschluss ist allgemeinverbindlich; er untersteht dem fakultativen Referendum.
Abs. 2 Er tritt am .... in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 1995.
Art. 5 Proposition de la commission Titre Référendum et durée de validité Al. 1
Cet arrêté est de portée générale; il est soumis au référen- dum facultatif.
Al. 2
Il entre en vigueur au .... et demeure valable jusqu'au 31 décembre 1995.
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 28 Stimmen (Einstimmigkeit)
Bundesbeschluss B - Arrêté fédéral B
Detailberatung - Discussion par articles
Titel Antrag der Kommission B. Bundesbeschluss über die Finanzierung des Aktionspro- gramms Bau und Energie
Titre Proposition de la commission B. Arrêté fédéral sur le financement du programme d'action Constructions et Energie
Angenommen - Adopté
Ingress Antrag der Kommission Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenos- senschaft, gestützt auf Artikel 4 des Bundesbeschlusses vom .... über ein Aktionsprogramm Bau und Energie, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 14. November 1988, beschliesst:
Préambule
Proposition de la commission L'Assemblée fédérale de la Confédération suisse, vu l'article 4 de l'arrêté fédéral du .... sur un programme d'action Constructions et Energie, vu le message du Conseil fédéral du 14 novembre 1988, arrête:
Angenommen - Adopté
Art. 1
Antrag der Kommission
Für die Finanzierung der Massnahmen nach dem Bundes- beschluss wird ein Gesamtkredit von 46 Millionen Franken bewilligt, der sich wie folgt aufteilt: 11-S
a. 20 Millionen Franken für die Erneuerung der Bausub- stanz;
b. 20 Millionen Franken für die rationelle Verwendung von Elektrizität und
c. 6 Millionen Franken für erneuerbare Energien.
Art. 1
Proposition de la commission
Il est accordé pour le financement des mesures proposées dans le message un crédit global de 46 millions de francs qui est réparti comme il suit:
a. 20 millions de francs pour la rénovation de la substance bâtie;
b. 20 millions de francs pour l'utilisation rationnelle de l'électricité et c. 6 millions de francs pour les énergies renouvelables.
Angenommen - Adopté
Art. 2 Antrag der Kommission Der Bundesrat kann geringfügige Verschiebungen zwischen den einzelnen Positionen des Gesamtkredites vornehmen.
Art. 2 Proposition de la commission Le Conseil fédéral peut procéder à des déplacements sans grande portée entre les divers chapitres du crédit global.
Angenommen - Adopté
Art. 3 Antrag der Kommission Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich; er unter- steht nicht dem Referendum.
Art. 3
Proposition de la commission Cet arrêté n'est pas de portée générale. Il n'est pas soumis au référendum facultatif.
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 28 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
88.835
Empfehlung Lauber Saisonniers und Jahresaufenthalter. Restkontingente Recommandation Lauber Saisonniers et permis à l'année. Contingents de réserve
Wortlaut der Empfehlung vom 7. Dezember 1988 Die Lage auf dem Arbeitsmarkt hat sich dramatisch zuge- spitzt. Der einheimische Arbeitsmarkt ist ausgetrocknet. Ins- besondere betroffen sind Hotellerie und Gastgewerbe. Unser Land läuft grosse Gefahr, dem Konkurrenzdruck der ·umliegenden Nachbarstaaten nicht mehr genügend stand- zuhalten.
Der Bundesrat wird daher ersucht,
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
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Jahr
1989
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
06
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 88.073
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 08.03.1989 - 08:00
Date
Data
Seite
91-95
Page
Pagina
Ref. No
20 017 380
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