EFTA-Parlamentarierkomitee. Bericht
89
Zustimmung - Adhésion
88.083
Zolltarifarische Massnahmen 1988/II Tarif des douanes. Mesures 1988/II
Bericht, Botschaft und Beschlussentwurf vom 11. Januar 1989 (BBI 1989 1, 458) Rapport, message et projet d'arrêté du 11 janvier 1989 (FF 1989 1, 450) Beschluss des Nationalrates vom 1. März 1989 Décision du Conseil national du 1er mars 1989
Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Gadient, Berichterstatter: Der Bundesrat erstattet halbjahr- lich Bericht über die Zollmassnahmen, die er in Ausübung seiner Befugnisse erlassen hat. Die Bundesversammlung entscheidet über das weitere Inkrafttreten der Massnahmen. Unter Massnahmen gestützt auf das Zolltarifgesetz fallen vorerst die Anpassungen zur Wiederherstellung des frühe- ren Belastungsgrades. Am 1. Januar 1988 trat der auf dem Harmonisierten System basierende Gebrauchstarif in Kraft. Die Umstellung verlief gut, doch rechnete man von Anfang an mit der Notwendigkeit späterer Korrekturen, weil man nicht überall voraussehen konnte, welche Belastungen sich aus den neuen Zollansätzen für die einzelnen Waren tat- sächlich ergeben würden. Erste Korrekturen wurden von den eidgenössischen Räten im Herbst 1988 gutgeheissen. In der Zwischenzeit haben sich weitere Einzelkorrekturen, mit denen der frühere Belastungsgrad wiederhergestellt wird, als nötig erwiesen. Von den Korrekturen betroffen sind einige Produkte, die in der Botschaft aufgelistet sind, wie Kunststoffe, Sperrholz, Flachglas, Holzmöbel und andere. Sodann ist im Zusammenhang mit der Aenderung der Frei- handelsverordnung das Zweite Zusatzprotokoll zum Frei- handelsabkommen Schweiz-EWG zu erwähnen, gemäss dem bei der Einfuhr von spanischen Waren auf die Zollerhe- bung verzichtet wird, wenn die Zollbelastung höchstens 2 Prozent des Wertes ausmacht. Das bewirkte eine entspre- chende Aenderung der Zollansätze. Der Verzicht auf die Erhebung dieser Zölle wird mit einer Verminderung der Zolleinnahmen von ungefähr 1,2 Millionen Franken pro Jahr verbunden sein.
Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass im Zuge der inter- nationalen Bereinigung der Transponierung der Bestim- mungen des Freihandelsabkommens in die Nomenklatur des Gebrauchstarifs 1986 auch verschiedene Modifikatio- nen notwendig wurden.
Unter Massnahmen gestützt auf das Bundesgesetz über die Ein- und Ausfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftspro- dukten ist die Aenderung des Gebrauchstarifs 1986 für Mais- zubereitungen anzuführen. Diese Aenderung macht eine entsprechende Anpassung des Bundesgesetzes über die Ein- und Ausfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftspro- dukten und der Verordnung über die Berechnung der beweglichen Teilbeträge bei der Einfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten erforderlich.
Bereits abschliessend noch ein Hinweis auf die Massnah- men gestützt auf den Zollpräferenzbeschluss: Der Anhang I der Verordnung über die Präferenz-Zollansätze zugunsten der Entwicklungsländer wurde der geänderten Tarifstruktur angepasst. Die Revision der Verordnung ist bedingt durch die Anpassung der Ursprungsregeln an den Gebrauchstarif 1986 sowie durch die Schaffung der Möglichkeit einer Son- derbehandlung zugunsten der ärmsten Entwicklungsländer
und durch Aenderungen verfahrenstechnischer Vor- schriften.
Die einstimmige Kommission beantragt Ihnen, auf die Vor- lage einzutreten und den Bundesbeschlüssen über die Genehmigung von zolltarifarischen Massnahmen und über die Genehmigung eines Zollabkommens mit der EWG im Anschluss an den Beitritt Spaniens und Portugals zuzu- stimmen.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Bundesbeschluss über die Genehmigung von zolltarifari- schen Massnahmen Arrêté fédéral approuvant des mesures touchant le tarif des douanes
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, art. 1 et 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 24 Stimmen (Einstimmigkeit)
Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Zollab- kommens mit der EWG im Anschluss an den Beitritt Spa- niens und Portugals Arrêté fédéral approuvant un accord sur les droits de douane avec la CEE consécutif à l'adhésion de l'Espagne et du Portugal
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, art. 1 et 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes
26 Stimmen
(Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
89.003
EFTA-Parlamentarierkomitee. Bericht Comité parlementaire AELE. Rapport
Herr Gadient unterbreitet im Namen der Schweizer Delega- tion beim EFTA-Parlamentarierkomitee den folgenden
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Zolltarifarische Massnahmen 1988/II Tarif des douanes. Mesures 1988/II
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1989
Année
Anno
Band
II
Volume
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Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
06
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 88.083
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
08.03.1989 - 08:00
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Seite
89-89
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