61
Gebäude der Eidgenössischen Münzstätte. Sanierung
.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, art. 1 et 2
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 35 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
88.072
Gebäude der Eidgenössischen Münzstätte. Sanierung Bâtiment de la Monnaie fédérale. Assainissement
Botschaft und Beschlussentwurf vom 14. November 1988 (BBI III, 1425) Message et projet d'arrêté du 14 novembre 1988 (FF III, 1235)
Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission Entrer en matière et adhérer au projet du Conseil fédéral
Piller, Berichterstatter: Im Berner Kirchenfeldquartier steht das Gebäude der Eidgenössischen Münzstätte. Es wurde 1906 erstellt und zählt zu den schöneren Bauten der Neure- naissance in Bern. Dieses Gebäude soll nun saniert und umgebaut werden. Der Bundesrat beantragt dafür einen Objektkredit von 12,9 Millionen Franken.
Im Jahre 1984 reduzierte die Schweizerische Nationalbank in einer Langzeitplanung den Münzbedarf von 150 Millionen auf 100 Millionen Stück pro Jahr, dies wegen der Zunahme des bargeldlosen Zahlungsverkehrs.
Die eidgenössische Finanzverwaltung entschloss sich bei dieser Gelegenheit, eine betrieblich-organisatorische Unter- suchung einzuleiten. Diese führte zu folgenden Resultaten: Reduktion der Prägekapazität von 240 Millionen Stück im Jahr auf 100 Millionen; Verzicht auf Fremdaufträge wie aus- ländische Münzaufträge oder schweizerische Medaillenprä- gung, weil eine grosse Konkurrenz von privater Seite vor- handen ist; Verzicht auf das Schmelzen, Walzen und Stan- zen von Rondellen. Diese werden neu direkt von den Metall- werken geliefert.
Diese Reduktion des Arbeitsvolumens führte zu einem Stel- lenabbau von 29,5 auf 16 Stellen. Gleichzeitig wurde die Möglichkeit gegeben, die ganze Münzstätte in einem Stock- werk des Gebäudes zusammenzufassen. Das heute bereits nur noch zur Hälfte für die Münzherstellung belegte Gebäude würde nach dem Umbau nur noch zu einem Drittel für die ursprüngliche Tätigkeit belegt. Der Rest soll gänzlich für Büros der Bundesverwaltung freigegeben werden.
Seit 1982 ist der Finanz- und Liegenschaftsdienst des Eidge- nössischen Militärdepartementes dort untergebracht und seit zwei Jahren Teile des Bundesamtes für Umweltschutz. Der geplante Umbau beinhaltet auch die Anpassung der Münzenherstellung an die heute möglichen, modernen Pro- duktionsmethoden. Da im gleichen Gebäude vibrations- und lärmerzeugende Prägemaschinen und Bürobetriebe unter- gebracht sind, müssen spezielle bauliche Massnahmen getroffen werden. Es braucht eine Vibrationsdämpfung und eine Luftschalldämpfung.
Die Bauausführung soll in drei Etappen erfolgen. Dies ist notwendig, damit der Betrieb der «Münz» aufrechterhalten werden kann. In Absprache mit der schweizerischen Natio- nalbank wird für zwei Jahre ein reduziertes Prägeprogramm durchgezogen, und zwar 60 Millionen Stück pro Jahr anstelle der 100 Millionen. In diese Zeit fällt allerdings noch das zusätzliche Prägeprogramm an Gold- und Silbermünzen für die Gedenkfeier 1991. Können die Bauarbeiten noch dieses Jahr begonnen werden, sollten sie 1993 abgeschlos- sen werden können.
Ihre Kommission hat sich am 24. Januar 1989 mit der vorlie- genden Botschaft befasst und auch eine Ortsbesichtigung durchgeführt. Insbesondere wurden folgende Fragen disku- tiert:
Ist es notwendig, dass man für die Verwaltung pro Gebäude einen Schutzraum baut?
Sind die Kosten für den Umbau nicht zu hoch?
Zu den Schutzräumen: In der Kommission wurde ausge- führt, dass die letzte Gesamtverteidigungsübung aufgezeigt habe, dass in den Verwaltungsgebäuden zu wenig Schutz- räume bestehen. Weiter wurde darauf hingewiesen, dass es sich um bundesrechtliche Vorschriften handle, die bei einem Umbau von dieser Grösse zwingend Schutzbauten nach sich ziehen. Es gehe nicht an, dass in den Kantonen diese Vorschriften durchgesetzt werden müssen und der Bund sich auf der anderen Seite nicht an diese Pflicht halte. Zu den Kosten: Von seiten der Verwaltung wurde anhand der Baupläne aufgezeigt, dass es sich um einen komplizier- ten und technisch zum Teil schwierigen Umbau handelt und dass im Vergleich zu anderen ähnlich gelagerten Umbauten der Preis angemessen ist. Der Kubikmeterpreis beläuft sich auf 389 Franken, wobei gewisse Reserven eingebaut sind. Die Kasernenumbauten der letzten Jahre ergaben Preise zwischen 350 und 400 Franken pro Kubikmeter umgebauten Raumes. Insbesondere wurden Payerne, Andermatt und Herisau erwähnt.
Ihre Kommission empfiehlt Ihnen einstimmig, auf die Vor- lage einzutreten und den Objektkredit zu bewilligen. In der Kommission wurde angeregt, dass die Bautengruppe des Nationalrates, die über Spezialisten verfügt, die Bauunterla- gen nochmals vertiefter überprüft.
Mit diesen Bemerkungen bitte ich Sie, der Kommission zu folgen und den Kredit zu bewilligen.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, art. 1 et 2
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 37 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
Le président: Je remercie M. Stich de sa présence discrète mais diablement efficace parmi nous. (Hilarité)
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Gebäude der Eidgenössischen Münzstätte. Sanierung Bâtiment de la Monnaie fédérale. Assainissement
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1989
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
04
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 88.072
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 02.03.1989 - 08:00
Date
Data
Seite
61-61
Page
Pagina
Ref. No
20 017 372
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.