Approval of renovation credit for federal mint building

20017372Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB)02.03.1989Granted

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

The Ständerat considered the Federal Council's 14 November 1988 proposal concerning renovation of the federal mint building in Bern. After a commission report and brief debate on protection rooms and cost level, the Council entered into consideration without opposition and unanimously approved the draft, thereby granting the requested object credit of CHF 12.9 million.

Omnilex-Regeste

Appropriation and building-credit approval; the parliamentary chamber may approve an object credit for a public construction project where the technical complexity and compliance with mandatory construction requirements justify the expenditure. In the absence of opposition, entry into consideration and final approval may be decided unanimously after commission review (cf. proceedings of 2 March 1989).

Gesamter Gesetzestext

  1. März 1989 S

61

Gebäude der Eidgenössischen Münzstätte. Sanierung

.

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière

Gesamtberatung - Traitement global du projet

Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, art. 1 et 2

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Beschlussentwurfes 35 Stimmen (Einstimmigkeit)

An den Bundesrat - Au Conseil fédéral

88.072

Gebäude der Eidgenössischen Münzstätte. Sanierung Bâtiment de la Monnaie fédérale. Assainissement

Botschaft und Beschlussentwurf vom 14. November 1988 (BBI III, 1425) Message et projet d'arrêté du 14 novembre 1988 (FF III, 1235)

Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Proposition de la commission Entrer en matière et adhérer au projet du Conseil fédéral

Piller, Berichterstatter: Im Berner Kirchenfeldquartier steht das Gebäude der Eidgenössischen Münzstätte. Es wurde 1906 erstellt und zählt zu den schöneren Bauten der Neure- naissance in Bern. Dieses Gebäude soll nun saniert und umgebaut werden. Der Bundesrat beantragt dafür einen Objektkredit von 12,9 Millionen Franken.

Im Jahre 1984 reduzierte die Schweizerische Nationalbank in einer Langzeitplanung den Münzbedarf von 150 Millionen auf 100 Millionen Stück pro Jahr, dies wegen der Zunahme des bargeldlosen Zahlungsverkehrs.

Die eidgenössische Finanzverwaltung entschloss sich bei dieser Gelegenheit, eine betrieblich-organisatorische Unter- suchung einzuleiten. Diese führte zu folgenden Resultaten: Reduktion der Prägekapazität von 240 Millionen Stück im Jahr auf 100 Millionen; Verzicht auf Fremdaufträge wie aus- ländische Münzaufträge oder schweizerische Medaillenprä- gung, weil eine grosse Konkurrenz von privater Seite vor- handen ist; Verzicht auf das Schmelzen, Walzen und Stan- zen von Rondellen. Diese werden neu direkt von den Metall- werken geliefert.

Diese Reduktion des Arbeitsvolumens führte zu einem Stel- lenabbau von 29,5 auf 16 Stellen. Gleichzeitig wurde die Möglichkeit gegeben, die ganze Münzstätte in einem Stock- werk des Gebäudes zusammenzufassen. Das heute bereits nur noch zur Hälfte für die Münzherstellung belegte Gebäude würde nach dem Umbau nur noch zu einem Drittel für die ursprüngliche Tätigkeit belegt. Der Rest soll gänzlich für Büros der Bundesverwaltung freigegeben werden.

Seit 1982 ist der Finanz- und Liegenschaftsdienst des Eidge- nössischen Militärdepartementes dort untergebracht und seit zwei Jahren Teile des Bundesamtes für Umweltschutz. Der geplante Umbau beinhaltet auch die Anpassung der Münzenherstellung an die heute möglichen, modernen Pro- duktionsmethoden. Da im gleichen Gebäude vibrations- und lärmerzeugende Prägemaschinen und Bürobetriebe unter- gebracht sind, müssen spezielle bauliche Massnahmen getroffen werden. Es braucht eine Vibrationsdämpfung und eine Luftschalldämpfung.

Die Bauausführung soll in drei Etappen erfolgen. Dies ist notwendig, damit der Betrieb der «Münz» aufrechterhalten werden kann. In Absprache mit der schweizerischen Natio- nalbank wird für zwei Jahre ein reduziertes Prägeprogramm durchgezogen, und zwar 60 Millionen Stück pro Jahr anstelle der 100 Millionen. In diese Zeit fällt allerdings noch das zusätzliche Prägeprogramm an Gold- und Silbermünzen für die Gedenkfeier 1991. Können die Bauarbeiten noch dieses Jahr begonnen werden, sollten sie 1993 abgeschlos- sen werden können.

Ihre Kommission hat sich am 24. Januar 1989 mit der vorlie- genden Botschaft befasst und auch eine Ortsbesichtigung durchgeführt. Insbesondere wurden folgende Fragen disku- tiert:

  1. Ist es notwendig, dass man für die Verwaltung pro Gebäude einen Schutzraum baut?

  2. Sind die Kosten für den Umbau nicht zu hoch?

Zu den Schutzräumen: In der Kommission wurde ausge- führt, dass die letzte Gesamtverteidigungsübung aufgezeigt habe, dass in den Verwaltungsgebäuden zu wenig Schutz- räume bestehen. Weiter wurde darauf hingewiesen, dass es sich um bundesrechtliche Vorschriften handle, die bei einem Umbau von dieser Grösse zwingend Schutzbauten nach sich ziehen. Es gehe nicht an, dass in den Kantonen diese Vorschriften durchgesetzt werden müssen und der Bund sich auf der anderen Seite nicht an diese Pflicht halte. Zu den Kosten: Von seiten der Verwaltung wurde anhand der Baupläne aufgezeigt, dass es sich um einen komplizier- ten und technisch zum Teil schwierigen Umbau handelt und dass im Vergleich zu anderen ähnlich gelagerten Umbauten der Preis angemessen ist. Der Kubikmeterpreis beläuft sich auf 389 Franken, wobei gewisse Reserven eingebaut sind. Die Kasernenumbauten der letzten Jahre ergaben Preise zwischen 350 und 400 Franken pro Kubikmeter umgebauten Raumes. Insbesondere wurden Payerne, Andermatt und Herisau erwähnt.

Ihre Kommission empfiehlt Ihnen einstimmig, auf die Vor- lage einzutreten und den Objektkredit zu bewilligen. In der Kommission wurde angeregt, dass die Bautengruppe des Nationalrates, die über Spezialisten verfügt, die Bauunterla- gen nochmals vertiefter überprüft.

Mit diesen Bemerkungen bitte ich Sie, der Kommission zu folgen und den Kredit zu bewilligen.

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière

Gesamtberatung - Traitement global du projet

Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, art. 1 et 2

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Beschlussentwurfes 37 Stimmen (Einstimmigkeit)

An den Bundesrat - Au Conseil fédéral

Le président: Je remercie M. Stich de sa présence discrète mais diablement efficace parmi nous. (Hilarité)

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Gebäude der Eidgenössischen Münzstätte. Sanierung Bâtiment de la Monnaie fédérale. Assainissement

In

Dans

In

Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr

1989

Année

Anno

Band

II

Volume

Volume

Session

Frühjahrssession

Session

Session de printemps

Sessione

Sessione primaverile

Rat

Ständerat

Conseil

Conseil des Etats

Consiglio

Consiglio degli Stati

Sitzung

04

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 88.072

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 02.03.1989 - 08:00

Date

Data

Seite

61-61

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Pagina

Ref. No

20 017 372

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Schlagwörter

public buildingrenovationobject creditconstruction costsprotection roomsparliamentary approval

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether to enter into consideration on the federal mint renovation bill

Extrahierter Entscheid

The Council entered into consideration without opposition.

Extrahierte Begründung

No objection was raised during the debate.

Kernrechtsfrage

Whether to approve the object credit for the renovation and conversion

Extrahierter Entscheid

The Council approved the Federal Council's draft and the object credit of CHF 12.9 million.

Extrahierte Begründung

The project was deemed necessary and the costs were considered justified for a technically complex conversion.

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