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Interpellation Humbel
Von den knapp zwei Jahren, die bis zum Auslaufen des Bundesbeschlusses zum Atomgesetz noch zur Verfügung stehen, muss noch die Referendumsfrist und gegebenen- falls die Frist bis zur Ansetzung einer Volksabstimmung abgezogen werden. Nachdem der Erstrat erst in der Früh- lingssession 1989 seine vorbereitende Kommission hätte bestellen können, wäre für die parlamentarische Behand- lung des Kernenergiegesetzes nur noch etwas mehr als ein Jahr zur Verfügung gestanden. Es ist erfahrungsgemäss äusserst unwahrscheinlich, dass in dieser relativ kurzen Zeit eine so umstrittene Materie wie die Nutzung der Kernener- gie im Parlament hätte verabschiedet werden können.
Der Bundesrat hält nach wie vor und mit Ueberzeugung an der Option Kernenergie fest. Diese Politik wird durch die geringfügige zeitliche Verschiebung der Totalrevision des Atomgesetzes nicht beeinträchtigt.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates teilweise befriedigt.
88.898
Interpellation Humbel OL-Sport Courses d'orientation
Wortlaut der Interpellation vom 16. Dezember 1988 In der Schweiz haben wir rund 6000 Läuferinnen und Läufer (von den Mädchen und Knaben bis zu den Seniorinnen und Veteranen), welche regelmässig den naturverbundenen OL- Sport betreiben. OL: Orientieren und Laufen; es gehören nicht nur Muskeln, sondern auch der Kopf zum Orientie- rungslaufen. Der OL ist auch als J+S-Fach anerkannt, beliebt und verbreitet (im Jahr 1987 beteiligten sich gesamt- schweizerisch 2223 Jugendliche im J+S-Fach OL mit insge- samt 33 000 Einheiten).
Die schweizerische Sportwelt wird aufgeschreckt und ist enttäuscht: In zwei Bundesgerichtsentscheiden wurden Orientierungsläufe verboten, obwohl zumindest an einem dieser Wettkämpfe nur wenige Teilnehmer gemeldet waren. Dazu kommt, dass kürzlich der Präsident eines OL-Klubs von einer Behörde gebüsst worden war, weil er einen Trai- ningslauf nicht gemeldet hat, obwohl hiezu keine gesetzli- che Verpflichtung besteht. Und dies alles, nachdem Bundes- rat Egli anlässlich der Behandlung des Jagdgesetzes am 18. Dezember 1985 im Nationalrat u. a. folgendes festgestellt hat: «Was die Orientierungsläufer betrifft, kann ich Ihnen versichern, dass uns keineswegs daran liegt, etwa diesen sehr sinnvollen Sport, den ich auch begrüsse, zu verbieten oder einzuschränken - wie Sie wissen, bin ich auch Sport- minister -; es ist nämlich ein Sport, der nicht nur die Beine, sondern auch den Kopf beansprucht!»
Aufgrund dieser Situation bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass der Sport, und der OL im besondern, für unsere Jugend und die Familie von grosser Bedeutung ist? Ist der OL-Sport nach Meinung des Bundesrates nicht nur für Jugendliche, son- dern auch für Erwachsenen eine sinnvolle Freizeitbeschäfti- gung?
Ein vernünftig betriebener Sport ist doch in hohem Masse gesundheitsfördernd und damit Präventivmedizin. Welchen Stellenwert misst der Bundesrat diesem Aspekt der Volksgesundheit bei?
Der OL ist ein J+S-Fach. Ist der Bundesrat bereit, alle Anstrengungen zu unternehmen, damit gerade auch der OL- Sport als J+S-Fach erhalten bleibt?
Welche Bedeutung misst der Bundesrat dem OL für die Arbeit in unserer Armee bei? Ist der Bundesrat nicht der Ueberzeugung, dass auch im modernen Zeitalter Karten- und Kompasskunde nicht nur für das Armee-Kader, sondern auch für einen grossen Teil aller übrigen Armee-Angehöri- gen von Bedeutung ist? Was will der Bundesrat vorkehren, damit gerade Karten- und Kompasskunde in der Armee noch stärker verbreitet wird?
Was will der Bundesrat generell unternehmen, damit kantonale Behörden den OL-Sport nicht lahmlegen?
Sind dem Bundesrat Gutachten der Verwaltung bekannt, die zu den Auswirkungen des OL auf den Wald Stellung beziehen?
Ist der Bundesrat schliesslich bereit, Massnahmen zu unterstützen, die einer weiteren Verbreitung des OL-Sportes förderlich sind?
Texte de l'interpellation du 16 décembre 1988
Ils sont environ 6000 en Suisse, jeunes et moins jeunes, à pratiquer de façon régulière ce sport si proche de la nature que sont les courses d'orientation. C'est là un sport qui ne met pas seulement les muscles à contribution, mais aussi l'esprit. C'est de plus une discipline reconnue par Jeunesse et Sport, un exercice populaire qui a de nombreux adeptes: 2223 jeunes ont participé en 1987 à des courses d'orienta- tion dans le cadre de Jeunesse et Sport, ce qui représente un total de 33 000 unités d'entraînement.
La communauté sportive suisse est inquiète et consternée: deux décisions du Tribunal fédéral ont interdit des courses d'orientation, même si pour l'une d'elles il n'y avait que peu de participants inscrits. S'y ajoute la récente condamnation à une amende du président d'un club de courses d'orienta- tion, qui avait omis d'annoncer une course d'entraînement. Il n'y a pourtant aucune obligation légale à le faire. Tout cela malgré la déclaration qu'avait faite le conseiller fédéral Egli devant le Conseil national le 18 décembre 1985, lors de la discussion de la loi sur la chasse: «Que les amateurs de courses d'orientation se rassurent, nous n'avons nullement l'intention d'interdire ou d'entraver la pratique de ce sport dont je reconnais le très grand intérêt. Comme vous le savez, je suis aussi ministre des sports et je sais bien que c'est un sport qui met à contribution et la tête et les jambes» (traduction).
C'est pourquoi je demande au Conseil fédéral de bien vou- loir répondre aux questions suivantes:
Le Conseil fédéral n'est-il pas lui aussi d'avis que le sport, et en particulier la course d'orientation, est d'une grande importance pour notre jeunesse et la famille, et qu'il est une activité de loisirs idéale tant pour les jeunes que pour les adultes?
La pratique raisonnable d'un sport est bonne pour la santé, c'est donc une médecine préventive. Quelle valeur le Conseil fédéral attribue-t-il à cet aspect de la santé pu- blique?
Les courses d'orientation sont une discipline de Jeunesse et Sport. Le Conseil fédéral est-il prêt à tout entreprendre pour que les courses d'orientation soient maintenues parmi les disciplines de Jeunesse et Sport?
Quelle importance le Conseil fédéral attribue-t-il aux courses d'orientation pour le travail de l'armée ? Le Conseil fédéral n'est-il pas convaincu qu'à notre époque aussi, l'art de lire les cartes et de manier la boussole ne devrait pas être réservé aux seuls cadres de l'armée, mais devrait être enseigné à tout le corps militaire? Que va-t-il entreprendre pour que le maniement de la carte et de la boussole devienne une pratique plus courante au sein de notre armée?
Quelles mesures générales le Conseil fédéral veut-il prendre, afin d'empêcher les autorités cantonales de paraly- ser la pratique de ce sport?
Les études officielles sur les effets de la course d'orienta- tion sur les forêts sont-elles connues du Conseil fédéral?
Et enfin, le Conseil fédéral est-il prêt à soutenir les mesu- res favorables à une promotion de la course d'orientation ?
17 mars 1989
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Interpellation Humbel
Mitunterzeichner - Cosignataire: Keine - Aucun
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Orientierungslauf wird in der Schweiz seit über 50 Jahren regelmässig betrieben. Bis zum Beginn der achtziger Jahre hat die Ausübung dieser Sportart zu keinerlei Bedenken Anlass gegeben. Grossveranstaltungen, namentlich die kan- tonalen Mannschafts-Orientierungsläufe (allen voran der traditionelle Zürcher OL) mit zum Teil mehreren tausend Teilnehmern je Veranstaltung, konnten ohne die geringsten Probleme organisiert und durchgeführt werden. Der Wildbe- stand hat sich während dieser Zeit völlig normal entwickelt, von Schäden an Wald und Kulturen war nie die Rede.
Mit dem Versuch im Jahre 1981, die nationale Einzel-OL- Meisterschaft im Toggenburg zu verhindern, hat eine Reihe von Auseinandersetzungen begonnen, die sich in den letz- ten Jahren gehäuft und verschärft haben. Jägerkreise, lokale und regionale Behörden haben Verbote von OL-Läufen erwirkt und zum Teil auch gerichtlich durchgesetzt. In vier Streitsituationen musste gar das Bundesgericht eingeschal- tet werden. Leider hat sich unsere oberste Gerichtsinstanz aber in keinem Falle zur grundsätzlichen Frage des freien Zutrittsrechts zum Wald, so wie es gemäss Artikel 699 ZGB in ortsüblichem Umfang garantiert wird, Stellung genom- men. Ein zu heisses Eisen? Ein klärendes Wort täte Not! Statt dessen beschäftigen sich die bundesgerichtlichen Urteile in erster Linie mit Fragen des Ermessensspielraumes von lokalen und kantonalen Instanzen.
Die Präzedenzwirkung vor allem der in diesem Jahr erfolg- ten Entscheide aus Lausanne dürfte nicht lange auf sich warten lassen. Es entsteht daraus eine ernsthafte Bedro- hung des OL-Sportes, dessen Existenzgrundlagen von Jahr zu Jahr weiter eingeschränkt und untergraben werden.
Dabei wurde auch von kompetenter Seite in der Vergangen- heit immer wieder hervorgehoben, dass dieser das Naturver- ständnis fördernden Sportart auch bezüglich Volksgesund- heit, Jugendbeschäftigung und militärischer Leistungsfä- higkeit eine grosse Bedeutung zukommt. Ebenfalls aner- kannt wurde auch schon wiederholt von aussenstehenden Beobachtern, dass vom Schweizerischen Orientierungslauf- Verband bezüglich Ausbildung über Schutzmassnahmen für Wald und Wild sowie für die umweltschonende Organisation und Durchführung von Orientierungsläufen in den letzten Jahren viel getan wurde.
Zudem sprechen Daten und Fakten eine deutliche Sprache. So konnten bis heute noch keinerlei Schäden an Wald, Feld und Flur nachgewiesen werden, noch wurden solche je wirklich substantiiert geltend gemacht. Die von Jähgerseite immer wieder vorgebrachte Behauptung einer Gefährdung von Rehkitzen während der Setz- und Aufzuchtzeit entbehrt jeder konkreten Grundlage und konnte noch in keinem einzigen Fall durch ein effektiv geschädigtes junges Reh belegt werden (demgegenüber werden jährlich etwa 8000 Rehkitze aus Gründen der Bestandesreduktion abge- schossen).
Seit 1976 sind 8 (acht!) Abgänge von erwachsenen Rehen bekannt, welche direkt oder indirekt mit einer OL-Veranstal- tung im Zusammenhang stehen. Zum Vergleich: nebst gut 40 000 Rehabschüssen pro Jahr werden laut offizieller Stati- stik des BFL jährlich auch etwa 800 Rehe von Hunden gerissen, weitere 8000 fallen dem Strassen- und Bahnver- kehr zum Opfer, zwischen 1000 und 2000 kommen durch Landwirtschaftsmaschinen ums Leben, und wenigstens 500 werden nach Schussverletzungen einige Zeit später tot auf- gefunden.
Diese kurze Zusammenfassung erhellt, dass heute eine Entwicklung im Gange ist, die eine der sinnvollsten Sportar- ten gefährdet und ihre Auswirkungen, wie aber auch ihre Verdienste, in grotesker Weise verstellt. Das darf nicht unwi- dersprochen hingenommen werden!
Der Bundesrat geht mit dem Interpellanten einig, dass Orientierungslaufen für Jugendliche und Erwachsene aus zahlreichen Gründen von Bedeutung ist: Diese Sportart stellt körperliche und geistige Anforderungen in einer sinn- vollen Kombination, erlaubt eine Abstufung der Anforderun gen für Anfänger und Fortgeschrittene ohne Einschränkung der Erfolgserlebnisse und fördert zudem das Verständnis für die Natur.
In diesem Sinne werden auch die grundsätzlichen Kriterien der gesetzlich umschriebenen Zweckbestimmung für die Förderung von Turnen und Sport durch den Bund erfüllt. Zu Ziffer 3 und 7 der Interpellation:
Jugend + Sport ist das zentrale Förderungswerk des Bun- des im Bereich von Turnen und Sport; die Grundlagen dazu wurden im Bundesgesetz von 1972 geschaffen. Es soll die Jugendlichen nach Abschluss der obligatorischen Schul- pflicht zu weiterer sportlicher Tätigkeit animieren.
Orientierungslaufen ist eines von den mehr als 30 angebote- nen Sportfächern und geniesst als solches jegliche Unter- stützung, die der Bund für die Ausbildung der Jugendlichen sowie der Leiter und Kader anbieten kann.
Primär für die Ausbildung der Leiter unterstützt der Bund den Schweizerischen Orientierungslauf-Verband jährlich mit einem finanziellen Beitrag; gestützt auf die Artikel 24, 25 und 31 der Verordnung vom 21. Oktober 1987 über die Förderung von Turnen und Sport hat das Eidgenössische Departement des Innern im Jahre 1988 einen Beitrag von 24 000 Franken geleistet.
An jenen Berufsschulen, die noch nicht über Sportanlagen verfügen, kann der OL-Sport im Rahmen des Sportunter- richtes als Alternative gelten.
Eine weiterführendere Unterstützung ist nicht möglich; andererseits ist auch kein Abbau vorgesehen.
Nicht im Ermessen des Bundesrates und der Eidgenössi- schen Sportschule als dafür zuständiges Bundesamt liegt die Beeinflussung der Teilnahme an den angebotenen Mög- lichkeiten.
Zu Ziffer 4 der Interpellation:
Nicht bestritten ist der Stellenwert der Karten- und Kom- passkunde in der Ausbildung der Angehörigen der Armee. Diesem Zweck dienen in erster Linie die topographischen Landeskarten und entsprechende Ausbildungshilfen.
Das Bundesamt für Landestopographie unterstützt die Anliegen des Orientierungslaufens zudem durch den Druck der Spezialkarten. Nicht zuletzt werden mit diesen Karten auch zahlreiche ausserdienstliche Wettkämpfe bestritten. Zu Ziffer 5 der Interpellation:
Der Bundesrat will auf der Grundlage der bestehenden (Bundesgesetz vom 20. Juni 1986 über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel) respektive in der parlamentarischen Behandlung stehenden Rechtsgrundla- gen (Botschaft des Bundesrates vom 29. Juni 1988 zu einem Waldgesetz) die sportliche Tätigkeit im Wald nicht behin- dern; er kann aber diese Sportart im Vergleich zu anderen auch nicht privilegieren.
Zu Ziffer 6 der Interpellation:
Das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft hat im Jahre 1988 eine Umfrage über Umweltprobleme im Zusam- menhang mit anlageunabhängigen Sommersportaktivitäten in Auftrag gegeben. Der Schweizerische Orientierungslauf- Verband wurde darin einbezogen. In Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Sportschule und dem Schweizeri- schen Landesverband für Sport wird gegenwärtig ein Kon- zept bearbeitet, wie die Problematik von einzelnen Fragen behandelt werden könnte und welche Massnahmen sich daraus konkret ableiten lassen.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates befriedigt.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
vom 13. Februar 1989 Rapport écrit du Conseil fédéral du 13 février 1989
Zu Ziffer 1 und 2 der Interpellation:
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
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Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1989
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
17
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 88.898
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 17.03.1989 - 08:00
Date
Data
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631-632
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Pagina
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