N
617
Interpellation Fierz
wieder war eine Bundeslösung Gegenstand von parlamenta- rischen Vorstössen und Standesinitiativen. Letztmals hatte sich das Parlament vor zwei Jahren mit diesem Themenkreis zu befassen. Mit Datum vom 10. März 1986 lehnte der Natio- nalrat eine diesbezügliche parlamentarische Initiative ab, der Standesinitiative des Kantons Luzern wurde unter Namensaufruf mit 99 zu 70 Stimmen keine Folge gegeben. Der Ständerat lehnte letztere mit 29 zu 8 Stimmen ab.
Ohne Zweifel brächte eine gesamtschweizerische Regelung der Familienzulagen im Sinne der beiden erwähnten Initiati- ven gewisse Vorteile und Fortschritte (z. B. Verwirklichung des Solidaritätsgedankens und des Prinzips «für jedes Kind eine Zulage», Lastenausgleich zwischen Kassen, Vereinheit- lichung der Anspruchsvoraussetzungen usw.).
Im Lichte der ablehnenden Haltung des Parlaments zu den beiden Initiativen und angesichts der Resultate des zu jener Zeit durchgeführten Vernehmlassungsverfahrens (16 Kan- tone sprachen sich gegen eine Bundeslösung aus) ist es nach Ansicht des Bundesrates im heutigen Zeitpunkt nicht angezeigt, die Idee einer bundesrechtlichen Regelung der Familienzulagen erneut aufzunehmen.
Einer Vereinheitlichung auf dem Gebiet der Rechtspre- chung förderlich ist ohne Zweifel auch die durch das BSV regelmässig herausgegebene Publikation der Entscheide der kantonalen Rekursbehörden im Bereich der Familienzu- lagen.
Diese Bemühungen um eine bessere Koordination wurden seit der Entgegennahme des entsprechenden Postulats intensiviert. Insbesondere im Rahmen der Konferenz der kantonalen Ausgleichskassen finden regelmässig Ausspra- chen statt, an welchen Vertreter des Bundes auch als Refe- renten teilnehmen. So wurde an der diesjährigen Tagung die Einsetzung einer unter dem Präsidium des Vertreters des Bundes stehenden Arbeitsgruppe beschlossen. Diese soll Grundlagen erarbeiten bezüglich eines koordinierten Vorgehens im Bereich der Familienzulagen für im Ausland lebende Kinder.
Anlässlich kantonaler Gesetzesrevisionen konnten seitens des Bundes schon verschiedentlich Eingaben gemacht wer- den, welche eine Vereinheitlichung zum Ziele hatten (z. B. Regelung bei Teilzeitarbeit, Obhutsprinzip).
Im Lichte der Tatsache, dass der Bund den Kantonen im Bereich ihrer Familienzulagenordnungen keine Weisungen erteilen kann, hat sich das bisherige Vorgehen bewährt und zu einigen wichtigen Verbesserungen geführt.
Die Organisation der kantonalen Familienzulagenregelun- gen ist äusserst dezentralisiert (über 800 Kassen, darüber hinaus einige Tausend Arbeitgeber, welche von der An- schlusspflicht befreit sind, die Zulagen also selber auszah- len). Aus diesem Grunde steht bezüglich der Verwaltungs- kosten kein Zahlenmaterial zur Verfügung. Es versteht sich jedoch von selbst, dass mit einer gesamtschweizerischen Regelung gewisse Vereinfachungen und Einsparungen ver- bunden wären (Reduktion der Zahl der anerkannten Kassen, einheitliche Ansätze und Beiträge, Wegfall von Kontrollen betreffend Doppelbezug und Anspruchsberechtigung).
Der Einbezug der Selbständigerwerbenden in einer bun- desrechtlichen Regelung der Familienzulagen würde keine Probleme stellen, insbesondere wenn man von einer umfas- senden Lösung nach AHV-Modell ausgeht. Es muss jedoch klargestellt werden, dass auch Selbständigerwerbende über Beiträge zur Finanzierung herangezogen würden. Dies ist auch in jenen 9 Kantonen der Fall, in denen heute Selbstän- digerwerbende (z. T. mit Einkommensgrenzen) Anspruch auf Zulagen haben.
Nach den ablehnenden Beschlüssen des Parlaments zu den erwähnten Initiativen geht der Bundesrat davon aus, dass das Bedürfnis nach einer bundesrechtlichen Regelung
der Familienzulagen auch in nächster Zeit nicht primär ist. Damit erübrigt sich auch die Prüfung von Uebergangslö- sungen.
Der Vollständigkeit halber sei daran erinnert, dass der Natio- nalrat anlässlich der Beratung der beiden Initiativen eine Kommissionsmotion zur Ausdehnung des Bundesgesetzes über Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG) auf Selb- ständigerwerbende und Nichterwerbstätige mit 90 zu 38 Stimmen ablehnte.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates teilweise befriedigt.
88.794
Interpellation Fierz Dopingkontrolle Lutte contre le dopage
Wortlaut der Interpellation vom 7. Oktober 1988
Im Zusammenhang mit den jüngsten Dopingskandalen sowie dem plötzlichen Rücktritt des Chefs des Forschungs- institutes der Eidgenössischen Turn- und Sportschule wird der Bundesrat um Beantwortung der folgenden Fragen ge- beten:
Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass eine wirksame Eindämmung des Dopings im Interesse von Sport, Sport- lern, ja generell unserer Jugend sei?
Ist der Bundesrat der Ansicht, dass dazu auf den Wett- kampf beschränkte Kontrollen genügen, oder schliesst er sich den qualifizierten Fachleuten im In- und Ausland an, die die sofortige Einführung von unangemeldeten Kontrollen während des ganzen Trainings verlangen?
Ist der Bundesrat bereit, sich dafür einzusetzen, dass die Fachleute im Bundesdienst in Zukunft die wissenschaftli- chen Erkenntnisse zu Dopingfragen auch gegenüber der Oeffentlichkeit und wie auch immer gelagerten Interessen vertreten dürfen, ohne Opfer von Pressionen und Sanktio- nen zu werden, das heisst, wird er im besonderen die wissenschaftliche Unabhängigkeit und Ehrlichkeit des For- schungsinstitutes in Magglingen ermöglichen?
Wie beurteilt der Bundesrat die wissenschaftliche Qualifi- kation des jetzigen interimistischen Leiters des Forschungs- institutes der ETS? Wird der zukünftige Leiter dieses For- schungsinstitutes irgendeinem Anforderungsprofil punkto wissenschaftliche Qualifikation genügen müssen, falls ja, welchem?
Könnte die bedrohte wissenschaftliche Unabhängigkeit des Forschungsinstitutes der ETS Magglingen nicht nur durch eine organisatorische Angliederung an eine wissen- schaftliche Organisation, z. B. an die ETH bzw. deren Institut für Arbeitsphysiologie oder allenfalls durch Unterstellung unter das Bundesamt für Gesundheitswesen garantiert werden?
Texte de l'interpellation du 7 octobre 1988
Je prie le Conseil fédéral de répondre à un certain nombre de questions en relation avec les scandales causés récem- ment par des cas de dopage, et la démission soudaine du chef de l'Institut de recherche de l'Ecole fédérale de gym- nastique et de sport:
Le Conseil fédéral n'est-il pas d'avis que freiner efficace- ment le dopage est dans l'intérêt non seulement du sport et des sportifs, mais également de la jeunesse en général?
Le Conseil fédéral estime-t-il que limiter les contrôles de dopage à la période de compétition suffit, ou peut-il adhérer à la conception d'experts qualifiés de notre pays et de l'étranger qui demandent l'introduction immédiate de contrôles à l'improviste pendant toute la durée de l'entraîne- ment?
66-N
Interpellation Fierz
618
N
17 mars 1989
Est-il disposé à oeuvrer pour que les experts employés par la Confédération soient désormais autorisés à faire part au grand public de leurs connaissances scientifiques sur le dopage et ce quels que soient les intérêts en cause, et sans être exposés à des pressions ou à des sanctions? Autrement dit, peut-il en particulier assurer à l'Institut de recherche de Macolin l'indépendance et la rigueur scientifique qui devraient être les siennes?
Que pense le Conseil fédéral des compétences scientifi- ques du chef intérimaire de l'Institut de recherche de l'EFGS? Le prochain chef de l'Institut devra-t-il répondre à un profil donné, du point de vue des aptitudes scientifiques ? Dans l'affirmative, lesquelles?
Ne pourrait-on supprimer les menaces qui pèsent sur l'indépendance scientifique de l'Institut de recherche de l'EFGS de Macolin en l'intégrant à l'organigramme d'un établissement technique tel que l'institut d'hygiène et de physiologie du travail de l'EPFZ, ou en l'incorporant, le cas échéant, à l'Office fédéral de la santé publique?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bär, Béguelin, Carobbio, Diener, Grendelmeier, Jaeger, Jeanprêtre, Leutengger Ober- holzer, Longet, Maeder, Meier-Glattfelden, Pitteloud, Schmid, Stocker, Thür, Weder-Basel, Wiederkehr, Zbinden Hans (18)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Die jüngsten Dopingskandale in Seoul haben die Weltöffent- lichkeit aufgerüttelt. Aber schon anlässlich der Olympischen Winterspiele in Calgary im Februar 1988 gab der damalige Leiter des Forschungsinstituts der Eidgenössischen Turn- und Sportschule (ETS) Magglingen, PD Dr. Howald, ein viel- beachtetes Presseinterview, das unter anderem im Berner Bund erschien. Er wies darin auf das ungelöste Dopingpro- blem hin, auf die fragwürdige Rolle gewisser Sportärzte und auf die Wichtigkeit von (unangemeldeten) Kontrollen wäh- rend des Trainings, wie sie z. B. in Schweden durchgeführt werden.
Wegen dieses Interviews wurde auf die Direktion der ETS Druck ausgeübt durch Vertreter des Schweizerischen Leichtathletikverbandes, des Schweizerischen Olympischen Komitees und des Schweizerischen Landesverbandes für Sport. Der Direktor der ETS wollte nicht, dass Dr. Howald direkt mit seinen Kritikern zusammensitze. Stattdessen legte er ihm nahe, als Zeichen seines guten Willens auf seine Funktion als Mitglied der Medizinischen Kommission an den Olympischen Spielen in Seoul zu verzichten (diese Kommis- sion hatte sich unter anderem mit der Beurteilung der Dopingfälle zu befassen). Es wurden Dr. Howald ausserdem Vorschriften für den Verkehr mit Medien gemacht, und gesprächsweise wurde ihm auch eine Versetzung auf das Bundesamt für Gesundheitswesen vorgeschlagen, z. B. in die Sektion Aids-Prävention, was eine Zurückstufung in der Lohnklasse bedeutet hätte. Dabei ist übrigens zu betonen, dass der Direktor des Bundesamtes für Gesundheitswesen in dieser Kontroverse Dr. Howald unterstützte. PD Dr. Ho- wald kündigte darauf und wechselte auf einen Posten in der Industrie, nicht ohne seine Freunde und Gegner in einem Rundschreiben über die Gründe seines Rücktritts zu orien- tieren. ETS und Schweizer Sport verloren damit einen Sport- mediziner von unbestrittenem Weltruf. Seine Stelle ist jetzt interimistisch von einem Turnlehrer(!) besetzt.
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Diese Vorgänge lassen den Verdacht aufkommen, dass Doping bisher auch im Schweizer Sport eine Rolle spielen könnte, die nicht nur von gewissen Sportverbänden, son- dern teilweise auch von Bundesstellen toleriert und sogar gedeckt wird.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 23. November 1988
Rapport écrit du Conseil fédéral du 23 novembre 1988 1./2. Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Bekämpfung des Dopings wichtig ist und dass Dopingkontrollen im Trai- ning durchgeführt werden sollen.
Es gibt aber keine gesetzlichen Grundlagen, die es dem Bund erlauben würden, Dopingkontrollen anzuordnen oder durchzuführen. Dafür sind in der Schweiz der Schweizeri- sche Landesverband für Sport (SLS) und die Sportverbände zuständig. Der Bundesrat weiss, dass der SLS und die Sportverbände planen, Dopingkontrollen im Training in nächster Zeit einzuführen.
Die Diskussion über die Durchführung von Kontrollen und die Durchsetzung von Sanktionen hingegen kann nur in Zusammenarbeit mit den Sportorganisationen erfolgen.
Das Dopinglabor der Eidgenössischen Turn- und Sport- schule Magglingen wird weitgehend vom Schweizerischen Landesverband für Sport finanziert. Die internationalen Anforderungen an die Dopinganalytik sind aber innert kur- zer Zeit derart gestiegen, dass die heutigen Einrichtungen nicht mehr genügen. Um die internationale Anerkennung weiterführen zu können, sind grosse Investitionen notwen- dig, die der Bund aus erwähnten Gründen nicht tätigen kann. Für die Weiterarbeit werden zusammen mit dem Schweizerischen Landesverband für Sport kurzfristige Lösungen gesucht und längerfristige Lösungen geplant.
Eine Möglichkeit ist der Aufbau eines bundeseigenen Dopinglabors (auch für Pferdedoping). Dazu müssten aller- dings die gesetzlichen Grundlagen geschaffen und die finanziellen Mittel bereitgestellt werden. Der Bundesrat ist bereit, die gesetzlichen Erfordernisse einer solchen Entwicklung zu prüfen.
Das Forschungsinstitut der Eidgenössischen Turn- und Sportschule muss von seiner Zielsetzung her praxisorien- tiert arbeiten.
Die Zusammenarbeit mit den Hochschulen und ihren Institu- ten sowie anderen interessierten Organisationen ist für die wissenschaftliche Arbeit entscheidend wichtig.
Erst die Umsetzung der Forschungsergebnisse in praxisrele- vante Lehre ist aber für den Schweizer Sport von Bedeu- tung.
Im Gegensatz zu Hochschulen soll sich das Forschungsin- stitut der Eidgenössischen Turn- und Sportschule in Zukunft nicht auf einen Wissenschaftszweig spezialisieren, sondern diese wissenschaftlich breit abgestützte Mittlerfunktion wahrnehmen. Der Leiter muss dieser anspruchsvollen Auf- gabe gewachsen sein. Er braucht dazu vermehrt wissen- schaftlich ausgebildete und sportpraxisorientierte Mitar- beiter.
Der Aufbau eines solchen Teams braucht Zeit. Die interimi- stische Leitung ermöglicht eine qualifizierte Entwicklung.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates teilweise befriedigt.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Fierz Dopingkontrolle Interpellation Fierz Lutte contre le dopage
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1989
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
17
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 88.794
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 17.03.1989 - 08:00
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Data
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617-618
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Pagina
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