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591
Postulat Jung
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
Abgelehnt - Rejeté
88.379
Postulat Loeb Parlamentarische Vorstosse. Finanzielle und personelle Folgen Interventions personnelles. Conséquences financières et effets sur l'état du personnel
Wortlaut des Postulates vom 15. März 1988
Der Bundesrat wird eingeladen, bereits bei seiner Stellung- nahme zu parlamentarischen Vorstössen (insbesondere Motionen und Postulate), soweit dies möglich ist, finanzielle und personelle Folgen für den Bund (allenfalls auch für die Kantone und Gemeinden) in grobem Rahmen bekanntzu- geben.
Texte du postulat du 15 mars 1988
Le Conseil fédéral est invité à indiquer approximativement, déjà dans ses réponses aux interventions parlementaires (notamment aux motions et aux postulats), les conse- quences financières que celles-ci pourraient avoir pour la Confédération et, le cas échéant, pour les cantons et les communes, ainsi que leurs effets sur l'état du personnel de ces collectivités.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bonny, Eisenring, Früh,. Müller-Meilen, Scheidegger, Steinegger (6)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Zahlreiche parlamentarische Vorstösse stellen bei ihrer Ueberweisung finanzielle und personelle Weichen für die Zukunft. Das Parlamentsmitglied sollte vor der Ratsabstim- mung - und somit, bevor weitere Arbeiten ausgelöst werden - über den groben Rahmen der Auswirkungen orientiert werden.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 27. April 1989 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 27 avril 1989 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Ueberwiesen - Transmis
88.706
Postulat Jung Tierseuchenbekämpfung Lutte contre les epizooties
Wortlaut des Postulates vom 26. September 1988 Ich bitte den Bundesrat, dem Parlament die nötigen Geset- zesänderungen vorzuschlagen, um eine einheitliche und wirksame Bekämpfung von Tierseuchen zu sichern und die dafür notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen.
Texte du postulat du 26 septembre 1988
Je prie le Conseil fédéral de proposer au Parlement les modifications de la loi qui sont nécessaires pour assurer une lutte uniforme et efficace contre les épizooties et mettre à disposition les moyens adéquats.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bäumlin Richard, Bürgi, Diener, Dormann, Eppenberger Susi, Fischer-Hägglingen, Fischer-Sursee, Hess Otto, Hess Peter, Kühne, Luder, Meier- Glattfelden, Mühlemann, Müller-Wiliberg, Nussbaumer, Rutishauser, Rüttimann, Savary-Fribourg, Schnider, Stamm, Stocker, Tschuppert, Wanner, Wyss William, Zwingli (25)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Bekämpfung gefährlicher Tierseuchen ist eine nationale Aufgabe, die nicht allein den Kantonen überlassen werden darf. Die mit der Revision des Tierseuchengesetzes von 1980 erreichte Kantonalisierung gefährdet die einheitliche und wirksame Bekämpfung von Tierseuchen. Bei der Bekämp- fung von gefährlichen Seuchen gemäss Liste A des Interna- tionalen Tierseuchenamtes, wie Maul- und Klauenseuche sowie Viruspest und Vesikulärkrankheit der Schweine, ist ein einheitliches und rigoroses Vorgehen entscheidend für den Erfolg oder Misserfolg. Wie die Erfahrungen in Italien von 1984 bis 1987 zeigen, sind grössere Seuchenausbrüche auch heute noch möglich. Darauf müssen wir vorbereitet sein. Misserfolge in der Seuchenbekämpfung hätten zusätz- lich weitreichende wirtschaftliche Schäden zur Folge, weil damit zu rechnen ist, dass andere Länder Importverbote für Tiere und tierische Erzeugnisse, auch Milchprodukte, für längere Zeit anordnen würden. Zudem ist nicht auszu- schliessen, dass als Folge einer Praxisänderung in den Ländern der EG auch die Schweiz auf die jährliche Schutz- impfung gegen Maul- und Klauenseuche des Rindviehbe- standes verzichten muss. Dies spart zwar wiederkehrende Kosten, erhöht indessen die Gefahr von Seuchenausbrü- chen und deren Weiterverbreitung. Das finanzielle Risiko würde dadurch unberechenbar. Der Bund muss nebst der Führungsverantwortung eine aktive Rolle übernehmen und für einheitliche Massnahmen im ganzen Land sorgen. Dies gelingt ihm nur, wenn er die Entschädigung für Tierverluste übernimmt.
Für eine wirksame Seuchenbekämpfung sind Infrastruktu- ren nötig, wie Seuchenfahrzeuge und Seuchenschlachthöfe sowie Tierkörperbeseitigungsanlagen, die über genügend grosse Leistungsreserven für Seuchenfälle verfügen müs- sen. Die heute vorhandenen Infrastrukturen sind ungenü- gend. Insbesondere sind die Leistungsreserven und Einrich- tungen in den Tierkörperbeseitigungsanlagen so auszu- bauen, dass verseuchte Tiere in grösserer Menge gefahrlos in der betroffenen Region beseitigt werden können. Dafür ist finanzielle Bundeshilfe nötig, wobei notwendige Anlagen, die wegen der Gesetzesänderung von 1980 keine Bundes- beiträge mehr erhielten, besonders zu fördern sind. Grund- sätzlich sollten die Leistungsreserven für Seuchenfälle zur Bundessache erklärt werden. Der Ausbau der Infrastruktur für die rasche Bekämpfung allenfalls auftretender Seuchen durch die Bereitstellung einer Art «Feuerwehr> des Bundes erscheint um so dringlicher, als mit der Liberalisierung des EG-Binnenmarktes mit dem Abbau gewisser prophylakti- scher Schranken - auch in der Schweiz - zu rechnen ist. Gemäss Tierseuchengesetz ist für die Seuchenabwehr an der Grenze der Bund zuständig. Er regelt die Einfuhr von Tieren und Waren und erteilt dafür die Einfuhrbewilligun- gen. Störend ist heute, dass der Bund das finanzielle Risiko von Seucheneinschleppungen ganz den Kantonen über- lässt. So bewilligte der Bund z. B. die Samen vom KB-Stier Star. In Viehbeständen, wo dieser Samen eingesetzt wurde, trat die Rinderseuche IBR-IPV auf. Es konnte eindeutig nachgewiesen werden, dass der vom Bund zur Einfuhr bewilligte Samen den Seuchenerreger IBR-IPV enthielt. Trotzdem überliess der Bund die Schadendeckung den Kan- tonen. Es ist angezeigt, dass der Bund die Kosten für die Bekämpfung von Seuchen übernimmt, die durch die Einfuhr von Tieren und Waren verursacht werden.
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Postulat Loeb Parlamentarische Vorstösse. Finanzielle und personelle Folgen Postulat Loeb Interventions personnelles. Conséquences financières et effets sur l'état du personnel
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1989
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
17
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
88.379
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 17.03.1989 - 08:00
Date
Data
Seite
591-591
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Pagina
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20 017 267
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