Postulat Ammann
590
N
17 mars 1989
Schweizer Verlagswesens und damit auch für die Entwick- lung der Schweizer Literatur von entscheidender Bedeu- tung ist. Von Jahr zu Jahr wird es für die Schweizer Verleger schwieriger, ihre Beteiligung an wichtigen internationalen Buchausstellungen aufrechtzuerhalten. Sie vermögen der Herausforderung durch die multinationalen Branchenriesen nicht mehr standzuhalten, um so mehr, als diese in der Regel auf eine erhebliche Unterstützung der Ausstellungstä- tigkeit durch ihre Sitzstaaten zählen können (BRD, Oester- reich, Frankreich). Darunter leidet der Absatz der Schweizer Produktion im Ausland beträchtlich, was wiederum die Schwächung eines eigenständigen und für unser kulturelles Leben unabdingbaren Schweizer Verlagswesens steigert. Eine dauerhafte Hilfe des Bundes an die Schweizer Verleger für deren Tätigkeit im Ausland hätte verschiedene positive Auswirkungen: Sie ermöglicht eine starke und wirksame Präsenz an den internationalen Buchmessen und stärkt damit das Schweizer Verlagswesen insgesamt; sie dient indirekt aber auch der heute vielzitierten und allgemein als dringend notwendig anerkannten Leseförderung. Gleichzei- tig kann die Stiftung «Pro Helvetia» ihre Tätigkeit in den Bereichen Buch- und Literaturförderung gezielt auf kon- krete Einzelaktionen konzentrieren.
Diese Massnahme kann, wie in der Begründung des Vor- stosses richtigerweise dargelegt wird, unbestrittenermassen auf die Bundeskompetenz in auswärtigen Angelegenheiten abgestützt werden. Wie diese neue Aufgabe indes auszuge- stalten ist, erfordert noch eingehende Abklärungen; auch die Frage nach allfälligen Kompensationsmöglichkeiten für die anfallenden Mehrausgaben muss noch geklärt werden. Angesichts dieser noch offenen Voraussetzungen schlägt der Bundesrat vor, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
87.526
Postulat Ammann Cargo Domizil. Regionalzentrum Walenstadt Cargo domicile. Centre régional de Walenstadt
Wortlaut des Postulates vom 19. Juni 1987
Zusammen mit verschiedenen anderen Cargo Domizil- Regionalzentren soll nach einem Entscheid der SBB-Gene- raldirektion dasjenige in Walenstadt per 1. Januar 1988 geschlossen werden. Die Schliessung dieses Regionalzen- trums erscheint vorab aus regionalwirtschaftlichen (IHG- Region Sarganserland-Walensee), aber auch aus kommer- ziell-betrieblichen Gründen voreilig und unverständlich, wird doch das von den SBB geforderte Mindesttransportvo- lumen von 12 Tonnen pro Tag (nach einer 30-prozentigen Verkehrszunahme) nunmehr überschritten. Zudem sind offenbar verschiedene berechtigte Kundeninteressen, dar- unter auch jene des EMD mit seinem lebhaften Schiess- schulbetrieb und dem Scheibendepot, wohl allzu salopp übergangen worden.
Der Bundesrat wird deshalb eingeladen, namentlich auch die übergeordneten regionalwirtschaftlichen und militäri- schen Gesichtspunkte einer erneuten Prüfung zu unterzie- hen und die SBB zur Beibehaltung dieses technisch optimal eingerichteten Regionalzentrums zu bewegen.
Texte du postulat du 19 juin 1987
La direction générale des CFF aurait décidé de fermer divers centres régionaux de service cargo domicile, dont celui de Walenstadt, au 1er janvier 1988. La fermeture de ce dernier centre paraît hâtive et incompréhensible, tant du point de vue de l'économie régionale - puisque la région Sargans- Walensee bénéficie d'aide à l'investissement - que de celui de l'exploitation commerciale des CFF, puisque le volume minimal de transport de 12 tonnes par jour est actuellement dépassé, après une augmentation de trafic de 30 pour cent. De plus, divers intérêts légitimes - dont ceux du DMF, avec son école de tir bien fréquentée et son dépôt de cibles - ont été ignorés par trop cavalièrement.
Le Conseil fédéral est donc prié de réexaminer la question à la lumière des intérêts supérieurs de l'économie régionale et de l'armée, et d'inciter les CFF à maintenir ce centre régio- nal avec installations techniques optimales.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bircher, Bratschi, Braunschweig, Brélaz, Bundi, Clivaz, Eppenberger-Nesslau, Friedli, Giger, Gloor, Kühne, Lanz, Leuenberger-Solothurn, Leuenberger Moritz, Longet, Maeder-Appenzell, Morf, Mül- ler-Bachs, Nef, Rechsteiner, Reimann, Robbiani, Ruckstuhl, Stamm Walter, Stappung, Wagner, Zwingli (27)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 16. September 1987
Rapport écrit du Conseil fédéral du 16 septembre 1987 Bekanntlich haben die Schweizer Bahnen am 1. Januar 1985 das neue Stückgutangebot «Cargo Domizil» eingeführt. Diese Dienstleistung mit Haus-zu-Haus-Bedienung hat sich bewährt. Die Verkehrszunahme des letzten Jahres wie auch die höheren Erträge und Mengen des laufenden Jahres lassen darauf schliessen, dass das Angebot einem Marktbe- dürfnis entspricht.
Wie jeder Produktions- und Dienstleistungsbetrieb sind auch die Bahnen bemüht, die Leistungsqualität und die Wirtschaftlichkeit ihres Produktes zu verbessern. Mit der auf 1. Januar 1988 geplanten Optimierung der Betriebsorgani- sation sollen einerseits die Kunden von kürzeren Beförde- rungszeiten profitieren und anderseits die Produktionsko- sten gesenkt werden. Dieses Ziel lässt sich unter anderem durch das Zusammenlegen benachbarter Regionalzentren - Zuteilung von Walenstadt zum im Cargo-Domizil-Verkehr bedeutenderen Regionalzentrum Mels - bewerkstelligen. Diese Massnahme hat nach Meinung des Bundesrates aus regionalwirtschaftlicher Sicht keine nachteiligen Auswirkun- gen. Im Gegenteil: dank des auf die Zusammenlegung zurückzuführenden grösseren Verkehrsaufkommens in Mels (ebenfalls der IHG-Region Sarganserland-Walensee zugehörig) kann vermehrt mit der Bildung von direkten Kurswagen gerechnet werden. Die in der Folge kürzere Beförderungsdauer wird einem Grossteil der IHG-Region zugute kommen.
Der Bundesrat kann im übrigen dem Postulanten versi- chern, dass die SBB auch die Interessen des Bahnkunden «Militär» berücksichtigen. Bereits im Monat Juni haben zwi- schen den SBB und der EMD-Kommission für militärische Transportfragen im öffentlichen Verkehr, unter Beteiligung des Bundesamtes für Verkehr, in dieser Sache Gespräche stattgefunden. In der Zwischenzeit haben SBB und EMD für die Güterzu- und -abfuhr eine für beide Parteien zweckmäs- sige Lösung gefunden.
Seit der Aufhebung der Beförderungpflicht für Stückgut im Jahre 1978 sind die Bahnen für ihr Stückgutangebot selber zuständig. Mit dem Leistungsauftrag 1982 und dem Folge- auftrag 1987 sind die SBB angehalten, in dieser Verkehrsart einen höchstmöglichen Beitrag an die Verbundkosten zu leisten. Der Bundesrat lehnt es aus den dargelegten Gründen ab, auf einen unternehmerischen Entscheid der SBB einzuwirken.
N
591
Postulat Jung
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
Abgelehnt - Rejeté
88.379
Postulat Loeb Parlamentarische Vorstosse. Finanzielle und personelle Folgen Interventions personnelles. Conséquences financières et effets sur l'état du personnel
Wortlaut des Postulates vom 15. März 1988
Der Bundesrat wird eingeladen, bereits bei seiner Stellung- nahme zu parlamentarischen Vorstössen (insbesondere Motionen und Postulate), soweit dies möglich ist, finanzielle und personelle Folgen für den Bund (allenfalls auch für die Kantone und Gemeinden) in grobem Rahmen bekanntzu- geben.
Texte du postulat du 15 mars 1988
Le Conseil fédéral est invité à indiquer approximativement, déjà dans ses réponses aux interventions parlementaires (notamment aux motions et aux postulats), les conse- quences financières que celles-ci pourraient avoir pour la Confédération et, le cas échéant, pour les cantons et les communes, ainsi que leurs effets sur l'état du personnel de ces collectivités.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bonny, Eisenring, Früh,. Müller-Meilen, Scheidegger, Steinegger (6)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Zahlreiche parlamentarische Vorstösse stellen bei ihrer Ueberweisung finanzielle und personelle Weichen für die Zukunft. Das Parlamentsmitglied sollte vor der Ratsabstim- mung - und somit, bevor weitere Arbeiten ausgelöst werden - über den groben Rahmen der Auswirkungen orientiert werden.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 27. April 1989 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 27 avril 1989 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Ueberwiesen - Transmis
88.706
Postulat Jung Tierseuchenbekämpfung Lutte contre les epizooties
Wortlaut des Postulates vom 26. September 1988 Ich bitte den Bundesrat, dem Parlament die nötigen Geset- zesänderungen vorzuschlagen, um eine einheitliche und wirksame Bekämpfung von Tierseuchen zu sichern und die dafür notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen.
Texte du postulat du 26 septembre 1988
Je prie le Conseil fédéral de proposer au Parlement les modifications de la loi qui sont nécessaires pour assurer une lutte uniforme et efficace contre les épizooties et mettre à disposition les moyens adéquats.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bäumlin Richard, Bürgi, Diener, Dormann, Eppenberger Susi, Fischer-Hägglingen, Fischer-Sursee, Hess Otto, Hess Peter, Kühne, Luder, Meier- Glattfelden, Mühlemann, Müller-Wiliberg, Nussbaumer, Rutishauser, Rüttimann, Savary-Fribourg, Schnider, Stamm, Stocker, Tschuppert, Wanner, Wyss William, Zwingli (25)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Bekämpfung gefährlicher Tierseuchen ist eine nationale Aufgabe, die nicht allein den Kantonen überlassen werden darf. Die mit der Revision des Tierseuchengesetzes von 1980 erreichte Kantonalisierung gefährdet die einheitliche und wirksame Bekämpfung von Tierseuchen. Bei der Bekämp- fung von gefährlichen Seuchen gemäss Liste A des Interna- tionalen Tierseuchenamtes, wie Maul- und Klauenseuche sowie Viruspest und Vesikulärkrankheit der Schweine, ist ein einheitliches und rigoroses Vorgehen entscheidend für den Erfolg oder Misserfolg. Wie die Erfahrungen in Italien von 1984 bis 1987 zeigen, sind grössere Seuchenausbrüche auch heute noch möglich. Darauf müssen wir vorbereitet sein. Misserfolge in der Seuchenbekämpfung hätten zusätz- lich weitreichende wirtschaftliche Schäden zur Folge, weil damit zu rechnen ist, dass andere Länder Importverbote für Tiere und tierische Erzeugnisse, auch Milchprodukte, für längere Zeit anordnen würden. Zudem ist nicht auszu- schliessen, dass als Folge einer Praxisänderung in den Ländern der EG auch die Schweiz auf die jährliche Schutz- impfung gegen Maul- und Klauenseuche des Rindviehbe- standes verzichten muss. Dies spart zwar wiederkehrende Kosten, erhöht indessen die Gefahr von Seuchenausbrü- chen und deren Weiterverbreitung. Das finanzielle Risiko würde dadurch unberechenbar. Der Bund muss nebst der Führungsverantwortung eine aktive Rolle übernehmen und für einheitliche Massnahmen im ganzen Land sorgen. Dies gelingt ihm nur, wenn er die Entschädigung für Tierverluste übernimmt.
Für eine wirksame Seuchenbekämpfung sind Infrastruktu- ren nötig, wie Seuchenfahrzeuge und Seuchenschlachthöfe sowie Tierkörperbeseitigungsanlagen, die über genügend grosse Leistungsreserven für Seuchenfälle verfügen müs- sen. Die heute vorhandenen Infrastrukturen sind ungenü- gend. Insbesondere sind die Leistungsreserven und Einrich- tungen in den Tierkörperbeseitigungsanlagen so auszu- bauen, dass verseuchte Tiere in grösserer Menge gefahrlos in der betroffenen Region beseitigt werden können. Dafür ist finanzielle Bundeshilfe nötig, wobei notwendige Anlagen, die wegen der Gesetzesänderung von 1980 keine Bundes- beiträge mehr erhielten, besonders zu fördern sind. Grund- sätzlich sollten die Leistungsreserven für Seuchenfälle zur Bundessache erklärt werden. Der Ausbau der Infrastruktur für die rasche Bekämpfung allenfalls auftretender Seuchen durch die Bereitstellung einer Art «Feuerwehr> des Bundes erscheint um so dringlicher, als mit der Liberalisierung des EG-Binnenmarktes mit dem Abbau gewisser prophylakti- scher Schranken - auch in der Schweiz - zu rechnen ist. Gemäss Tierseuchengesetz ist für die Seuchenabwehr an der Grenze der Bund zuständig. Er regelt die Einfuhr von Tieren und Waren und erteilt dafür die Einfuhrbewilligun- gen. Störend ist heute, dass der Bund das finanzielle Risiko von Seucheneinschleppungen ganz den Kantonen über- lässt. So bewilligte der Bund z. B. die Samen vom KB-Stier Star. In Viehbeständen, wo dieser Samen eingesetzt wurde, trat die Rinderseuche IBR-IPV auf. Es konnte eindeutig nachgewiesen werden, dass der vom Bund zur Einfuhr bewilligte Samen den Seuchenerreger IBR-IPV enthielt. Trotzdem überliess der Bund die Schadendeckung den Kan- tonen. Es ist angezeigt, dass der Bund die Kosten für die Bekämpfung von Seuchen übernimmt, die durch die Einfuhr von Tieren und Waren verursacht werden.
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Postulat Ammann Cargo Domizil. Regionalzentrum Walenstadt Postulat Ammann Cargo domicile. Centre régional de Walenstadt
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1989
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Anno
Band
II
Volume
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Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
17
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
87.526
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Datum 17.03.1989 - 08:00
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Data
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590-591
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