Motion du groupe démocrate-chrétien
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N 17 mars 1989
inhaltlichen Einklang mit einer laufenden Initiative des Hauseigentümerverbandes Zürich).
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 27. Februar 1989
Rapport écrit du Conseil fédéral du 27 février 1989
Der Motionär möchte eine Sperrfrist für die Wiederveräusse- rung von überbauten und nicht überbauten Grundstücken in der Bauzone einführen. Ein ähnliches Instrument zur Bekämpfung der kurzfristigen Spekulation besteht bereits für landwirtschaftliche Grundstücke. Der Bundesrat ist der Meinung, die Sperrfrist könnte - wenigstens als zeitlich befristete Massnahme - ein taugliches Mittel sein, kurzfri- stige Spekulationsgeschäfte mit Grundstücken zu unterbin- den. Um unerwünschte Nebenwirkungen zu vermeiden, müssten für bestimmte Fälle Ausnahmen von der Sperrfrist vorgesehen werden. Als wichtige Gründe, die eine Aus- nahme rechtfertigen, sind beispielsweise der Erbgang oder die gewinnlose Veräusserung an einen Eigennutzer zu er- wähnen.
Der Vorteil einer Sperrfrist liegt darin, dass diese Mass- nahme ohne grossen gesetzgeberischen Aufwand einge- führt und in der Praxis verhältnismässig einfach durchge- führt und kontrolliert werden könnte. Sollte sie sich nicht bewähren, könnte sie auch ohne Schwierigkeiten wieder aufgehoben werden.
Bisher ging der Bundesrat davon aus, dass dem Bund die Kompetenz zustehe, eine Sperrfrist für nichtlandschaftliche Grundstücke vorzusehen. Der heutige Stand der Verfas- sungsdiskussion und -interpretation lässt diesen Schluss nicht mehr ohne weiteres zu und verlangt nach einer einge- henden Prüfung. Gegebenenfalls wird der Bundesrat, um den drängenden Problemen auf dem Bodenmarkt Herr zu werden, Lösungen auf dem Dringlichkeitsweg vorschlagen. Ferner wird auch zu prüfen sein, ob eine allfällige Sperrfrist auf drei oder fünf Jahre festzulegen ist. Der Bundesrat beantragt deshalb, obschon er materiell mit dem Vorstoss einverstanden ist, die Motion als Postulat entgegenzu- nehmen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
88.836
Motion der christlichdemokratischen Fraktion Entsorgung von Sonderabfällen
Motion du groupe démocrate-chrétien Elimination des déchets spéciaux
Wortlaut der Motion vom 8. Dezember 1988
Der Bundesrat wird eingeladen, gestützt auf Artikel 24sep- ties der Bundesverfassung, das Umweltschutzgesetz wie folgt zu ergänzen:
Schaffung der gesetzlichen Grundlagen zur Erhebung einer zweckgebundenen, vorgezogenen Entsorgungsab- gabe auf Sonderabfälle.
Verankerung des Zuweisungsrechts und der Annahme- pflicht für Entsorgungsanlagen im Umweltschutzgesetz (Verpflichtung der Abfallerzeuger, ihre Sonderabfälle bestimmten Anlagen zuzuführen, und die Verpflichtung der Entsorgungsbetriebe, bestimmte Abfälle anzunehmen).
Schaffung von gesetzlichen Grundlagen, damit der Bund in Zukunft gemeinwirtschaftliche Trägerschaften von Entsorgungsanlagen fördern oder sich an Trägerschaften von solchen Anlagen beteiligen kann.
Texte de la motion du 8 décembre 1988
Le Conseil fédéral est prié, en vertu de l'article 24septies de la Constitution fédérale, de compléter la loi sur la protection de l'environnement aux fins de:
créer la base légale du prélèvement anticipé d'une rede- vance à affectation fixe liée à l'élimination des déchets spéciaux;
prévoir expressément dans la loi le droit de régler la destination des déchets et la prise en charge obligatoire des déchets déterminés par les installations d'élimination (autre- ment dit, l'obligation, pour le producteur des déchets, d'acheminer ses déchets spéciaux vers une ou des installa- tions d'élimination déterminées et l'obligation, pour les entreprises d'élimination, de prendre en charge des déchets spéciaux définis);
créer la base légale permettant à la Confédération de soutenir les sociétés d'intérêt public responsables d'installa- tions d'élimination ou d'y participer.
Sprecher - Porte-parole: Blatter
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Der Kehrichtberg und seine Entsorgung ist eines der gröss- ten Probleme der heutigen Zeit. Die Schliessung der Son- derdeponie Kölliken, die Irrfahrt der Sevesofässer durch halb Europa, der Sondermüll- und Giftexport in Länder der Dritten Welt, die Deponieprobleme von Filterstaub und Klär- schlamm sind nur einige der vielen alarmierenden Negativ- meldungen, welche durch weitere Beispiele erweitert wer- den könnten.
Die technische Verordnung über Abfälle (TVA), zu der kürz- lich das Vernehmlassungsverfahren eröffnet worden ist, will die Grundlagen für eine umfassende nationale Abfallbewirt- schaftung schaffen. Sie will einerseits die Belastung der Umwelt durch Abfälle vorsorglich begrenzen, andererseits Menschen, Tiere, Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaft und Lebensräume sowie den Boden vor schädlichen und lästi- gen Einwirkungen durch den Umgang mit Abfällen schützen.
Die CVP der Schweiz hat in ihrer Vernehmlassung die vorge- schlagene Richtung grundsätzlich begrüsst. Richtigerweise sollen nun auch die Abfallstoffflüsse zur Wiederverwertung und Endlagerung festgelegt werden. Die CVP hofft, dass die Zielsetzung der Verordnung neue Impulse gibt für die Erstel- lung von Behandlungsanlagen, die Reststoffe produzieren, und dass hierzu neue Verfahrenstechniken entwickelt wer- den und dass die Akzeptanz für Entsorgungsanlagen in der Bevölkerung damit erhöht werden kann.
Um die Kehrichtmenge stabilisieren zu können, muss in Zukunft das Abfallproblem dort gelöst werden, wo der Abfall entsteht. Das Uebel muss an der Wurzel angepackt werden. Die Entsorgung muss bei der Versorgung beginnen. Nach Auffassung der CVP-Fraktion ist die TVA richtig und wert- voll, sie genügt aber nicht, das Abfallproblem langfristig zu lösen. Unser Land kann es sich nicht länger leisten, Gift und Sonderabfälle ins Ausland abzuschieben nach dem Grund- satz «Aus den Augen, aus dem Sinn». Es geht nicht an, die Nachteile des Wohlstands anderen Staaten zu überlassen. Die ungelösten Probleme in der Abfallwirtschaft werden in der Zukunft nicht abnehmen. Schon heute und vor allem morgen sind die Probleme ganz anders gelagert: Es sind Tausende von giftigen Substanzen, die aus Produktionspro- zessen und Produkten auf mannigfache Weise jeden Tag in neue Produkte einfliessen und verarbeitet werden. Die Zunahme ist rasant, und die Möglichkeiten des Recyclings dieser Produkte sind begrenzt.
Die Zeit drängt. Der Abfallberg wächst. Nach Auffassung der CVP-Fraktion müssen günstige Rahmenbedingungen für eine umweltgerechte Verwertung, Behandlung und Entsor- gung von Sonderabfällen geschaffen werden. Die CVP-Frak-
N
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Motion Berger
tion lädt den Bundesrat ein, das Umweltschutzgesetz wie folgt zu ergänzen:
Immer mehr Konsumgüter müssen nach Gebrauch als Son- derabfälle behandelt werden. Für die aufwendige umweltge- rechte Verwertung, Behandlung und Entsorgung fehlt eine verursachergerechte Finanzierung.
Mit diesen Beiträgen kann ein echter Anreiz geschaffen werden, schon bei der Produktion eines Konsumguts die Probleme des Recyclings und der Verwertung in die Produk- tionskostenrechnung einzubeziehen.
Die Beiträge sollen zur Finanzierung von Behandlungsanla- gen von Sonderabfällen und von Aufwendungen für die Einsammlung und den Transport dieser Abfälle dienen. Falls der Hersteller oder der Importeur selber für eine eigene und korrekte Entsorgung gerade stehen kann, soll der vor- gezogene Entsorgungsbeitrag entfallen.
Für die Entsorgung von Sonderabfällen ist die Schweiz heute in hohem Masse auf entsprechende Anlagen im Aus- land angewiesen. Sowohl aus politischen als auch ökologi- schen Gründen soll die Entsorgung in Zukunft im eigenen Land erfolgen. Aus marktwirtschaftlichen Gründen werden die nötigen Abfallanlagen im Inland jedoch nur erstellt und betrieben, wenn der Inhaber seine Anlage auslasten kann. Damit die für die Schweiz notwendigen Entsorgungskapazi- täten geschaffen werden, muss sichergestellt sein, dass die in der Schweiz anfallenden Abfallmengen auch tatsächlich den entsprechenden Betrieben zugeführt werden.
Es bedarf somit einer Möglichkeit, dem Verursacher eines Sonderabfalls den Entsorgungsweg vorschreiben zu kön- nen und ihn zu verpflichten, seine Sonderabfälle aufgrund räumlicher und stofflicher Kriterien einer bestimmten Anlage zur Behandlung zuzuführen.
Als Korrelat zu dieser Beschränkung müssen die Entsor- gungsbetriebe zur Annahme bestimmter Sonderabfälle ver- pflichtet werden können.
Gelingt es nicht, genügende private oder kantonale Entsor- gungsanlagen bereitzustellen, so muss der Bund gemein- wirtschaftliche Trägerschaften solcher Anlagen fördern oder sich an anderen öffentlich- oder privatrechtlich organi- sierten Trägern von Sonderabfällen finanziell beteiligen können.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 13. Februar 1989
Déclaration écrite du Conseil fédéral du 13 février 1989 Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.
Ueberwiesen - Transmis
88.870
Motion Jung Neat-Bau durch gemischtwirtschaftliche Unternehmung Construction de la NLFA par une entreprise d'économie mixte
Wortlaut der Motion vom 15. Dezember 1988
Der Bundesrat wird eingeladen, gestützt auf Artikel 26 der Bundesverfassung einer gemischtwirtschaftlichen (private Unternehmen, Schweizerische · Bundesbahnen, Bund) Unternehmung eine Konzession zum Bau einer Neuen Eisenbahn-Alpentransversale zu übertragen.
Texte de la motion du 15 décembre 1988
Le Conseil fédéral est chargé, sur la base de l'article 26 de la Constitution fédérale, d'attribuer la concession pour la construction d'une nouvelle ligne ferroviaire à travers les Alpes à une entreprise d'économie mixte (à laquelle partici- peraient des entreprises privées, les CFF et la Confédéra- tion.)
Mitunterzeichner - Cosignataire: Keine - Aucun
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Der Bundesrat hat am 15. September 1988 das Vernehmlas- sungsverfahren betreffend Entscheid über eine Neue Eisen- bahn-Alpentransversale eröffnet. Aufgrund der bisherigen Stellungnahmen und Diskussionen ist mit erheblichen Ver- zögerungen bezüglich Entscheid und Baubeginn zu rech- nen. In der Zwischenzeit wird aber der Druck von Seiten der EG zunehmen. Die EG will Taten sehen. Die Schweiz kann sich ein Hinauszögern des Neat-Entscheides und Baube- ginns nicht mehr leisten.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 13. Februar 1989
Rapport écrit du Conseil fédéral du 13 février 1989
Im Hinblick auf die Botschaft zur Neat wird gegenwärtig geprüft, welche Finanzierungsart und entsprechende Trä- gerschaft sich für die Verwirklichung eines so umfangrei- chen Vorhabens am besten eignet. In die Evaluation wird. auch das Modell einer gemischtwirtschaftlichen Gesell- schaft einbezogen. Massgebend wird sein, mit welcher Lösung die günstigste Mittelbeschaffung und die effiziente- ste Realisierung erreicht werden kann. Die ganze Problema- tik wird im Rahmen der Neat-Botschaft dargelegt werden.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
88.899
Motion Berger Landwirtschaftsgesetz. Aenderung Loi sur l'agriculture. Modification
Wortlaut der Motion vom 16. Dezember 1988 Im Interesse der Landwirtschaft, die sich zahlreichen Her- ausforderungen stellen muss, wird der Bundesrat ersucht, Artikel 2 des Landwirtschaftsgesetzes wie folgt zu ändern: Absatz 1
Bei der Durchführung des Gesetzes sollen die Massnahmen zum Schutz und zur Lenkung der Landwirtschaft insbeson- dere die folgenden Punkte berücksichtigen:
a. Förderung einer Qualitätsproduktion, die dem Markt angepasst und umweltverträglich ist;
b. Aufteilung der verfügbaren Produktionskontingente in erster Linie auf die bäuerlichen Familienbetriebe ohne aus- reichendes Einkommen, wobei die Bestimmungen über den Gewässerschutz einzuhalten sind;
c. Förderung der Selbsthilfemassnahmen zur Begrenzung der strukturbedingten Produktionsüberschüsse;
d. dauerhafte Pflege der Kulturlandschaft;
e. Erhaltung einer dezentralisierten Besiedlungsstruktur;
f. Sicherstellung eines angemessenen Einkommens durch die Produktpreise sowie durch Beiträge bei erschwerten Produktionsbedingungen und zur Produktionslenkung.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion der christlichdemokratischen Fraktion Entsorgung von Sonderabfällen Motion du groupe démocrate-chrétien Elimination des déchets spéciaux
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1989
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
17
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 88.836
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 17.03.1989 - 08:00
Date
Data
Seite
586-587
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Pagina
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20 017 262
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