Coopération nucléaire. Accord avec le Canada
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N 17 mars 1989
Siebzehnte Sitzung - Dix-septième séance
Freitag, 17. März 1989, Vormittag Vendredi 17 mars 1989, matin
08.00 h
Vorsitz - Présidence: Herr Iten
Nachruf - Eloge funèbre
Präsident: Alt Nationalrat Jean Vincent, eine aussergewöhn- liche Persönlichkeit der Genfer und der Schweizer Politik, ist im Alter von 83 Jahren in Genf gestorben.
Als unbestrittener Chef der Schweizer Kommunisten war der Verstorbene während 33 Jahren Mitglied unseres Rates und erwarb sich einen Ruf als gewandter Redner und gefürchte- ter Debattierer. Uneigennützig kämpfte er unablässig für mehr Gerechtigkeit in der Welt und für die Benachteiligten unserer Gesellschaft. Als Alterspräsident eröffnete er 1979 die Legislaturperiode. Ein Jahr später trat er aus dem Rat zurück. Verschiedene unter Ihnen werden diese integre und sehr menschliche Persönlichkeit, die zeitlebens für ein anderes Wirtschaftssystem gekämpft hat, in Erinnerung be- halten.
Ich ersuche die Ratsmitglieder und die Besucher auf den Tribünen, sich zum Gedenken an den Verstorbenen von den Sitzen zu erheben.
Der Rat erhebt sich zu Ehren des Verstorbenen von den Sitzen L'assistance se lève pour honorer la mémoire du défunt
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Nukleare Zusammenarbeit. Abkommen mit Kanada Coopération nucléaire. Accord avec le Canada
Botschaft und Beschlussentwurf vom 11. Mai 1988 (BBI II, 1013) Message et projet d'arrêté du 11 mai 1988 (FF II, 989)
Beschluss des Ständerates vom 29. September 1988 Décision du Conseil des Etats du 29 septembre 1988
Antrag der Kommission Mehrheit Eintreten Minderheit (Weder-Basel, Bär, Bodenmann, Carobbio, Hubacher, Le- dergerber) Nichteintreten
Eventualantrag der Minderheit
(Bär, Bodenmann, Carobbio, Hubacher, Ledergerber, Weder-Basel)
(Falls der Antrag der Minderheit auf Nichteintreten unter- liegt)
Der Entscheid des Nationalrates sei auszustellen, bis die Moratoriums- und Ausstiegsinitiativen vom Volk entschie- den sind.
Proposition de la commission Majorité Entrer en matière
Minorité (Weder-Bâle, Bär, Bodenmann, Carobbio, Hubacher, Leder- gerber) Ne pas entrer en matière
Proposition subsidiaire de la minorité
(Bär, Bodenmann, Carobbio, Hubacher, Ledergerber, Weder-Bâle)
(au cas ou la proposition de la minorité de non-entrée en matière serait rejetée)
La décision du Conseil national est suspendue jusqu'auprès la votation populaire sur les initiatives populaires sur le moratoire et sur l'abandon de l'énergie nucléaire.
M. Savary-Vaud, rapporteur: Après les accords passés avec l'Australie et la République populaire de Chine, le Conseil fédéral nous demande aujourd'hui de ratifier un accord de coopération nucléaire passé avec le Canada. Il s'agit, comme précédemment, d'un accord-cadre sur l'utilisation pacifique de l'uranium. Un tel accord a déjà été conclu avec le Canada en 1958, mais suite à l'explosion nucléaire indienne en 1976, le Canada exigea des conditions de livrai- son renforcées. Les négociations ne purent aboutirent dans le délai imparti, de ce fait, les livraisons d'uranium furent interrompues en 1977. Le présent accord réconcilie les positions divergentes des deux pays, en tenant compte des règles de non-prolifération, telles qu'elles ont été convenues entre pays exportateurs au cours des dernières années.
La majorité de la commission est favorable à un élargisse- ment de nos possibilités de ravitaillement en uranium. Tant que nos centrales nucléaires fonctionnent, nous avons besoin de combustible nucléaire. Nous en avons également besoin pour certaines industries et pour la recherche. En acceptant cet accord, on ne fait que donner la possibilité à nos centrales, à nos entreprises intéressées de passer com- mandes au Canada, pour autant que les responsables de ce pays acceptent, et pour autant que l'on s'entende sur les prix et autres modalités. Il n'y a donc aucune obligation de part et d'autre. Le Canada est un gros producteur d'ura- nium, la Suisse, pour la sécurité de son approvisionnement, a donc intérêt à traiter avec ce grand pays producteur. Quant à la non-prolifération du matériel nucléaire, elle est garantie par les dispositions du présent accord et par la signature des deux nations au Traité de non-prolifération des armes nucléaires.
Une minorité de la commission propose de ne pas entrer en matière. Elle entend avant tout montrer sa désapprobation face à l'énergie nucléaire. Elle veut également attirer l'atten- tion du Conseil national sur des problèmes d'environnement dans la région des mines et sur la sauvegarde des popula- tions autochtones du nord-ouest du Canada.
Vous comprendrez aisément que ce n'est pas le moment d'ouvrir à nouveau un large débat sur l'énergie nucléaire. En refusant d'entrer en matière, on ne fait que refuser une possibilité supplémentaire de se ravitailler en combustible nucléaire et rien d'autre. Quant aux problèmes de l'environ- nement et des ethnies, ils sont en voie de règlement. Le Canada est un pays démocratique, dans lequel il y a aussi des personnes soucieuses de l'environnement et des abori- gènes. Nous n'avons pas à leur donner de leçons.
En conclusion, la majorité de la commission vous propose d'entrer en matière et de ratifier cet arrêté, comme l'a fait le Conseil des Etats, à une très large majorité.
Basler, Berichterstatter: Wir erinnern uns an die Nuklearab- kommen mit Australien und mit China, die wir dem Bundes- rat zur Ratifizierung freigegeben haben. Hier handelt es sich um ein weiteres Rahmenabkommen, diesmal mit Kanada. Das Abkommen ist nötig, damit privatwirtschaftlich Liefer- verträge im Kernenergiebereich getätigt werden können. Das Abkommen verpflichtet aber die Schweiz in keiner Weise zu Detailverträgen.
Ihre Kommission hat mit 12 zu 6 Stimmen die Ratifikation dieses Abkommens gutgeheissen. Ihre Kommissionsmin- derheit sieht auch wieder - wie beim Abkommen mit Austra-
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Nukleare Zusammenarbeit. Abkommen mit Kanada
lien - ethnische Minderheiten bedroht, in deren Gebiet Uranerz gefördert wird. In Australien ging es um die Abori- gines als Ureinwohner, im Falle von Kanada um Indianer und zum Teil auch um Eskimos.
Namens der Kommissionsmehrheit empfehle ich Ihnen, den Bundesrat zu ermächtigen, das Abkommen zu ratifizieren.
Weder-Basel, Sprecher der Minderheit: Namens der Minder- heit der nationalrätlichen Energiekommission einerseits und namens der LdU/EVP-Fraktion andererseits beantrage ich Ihnen, auf das Abkommen über die nukleare Zusammenar- beit mit Kanada nicht einzutreten.
Zu viele Probleme um die Atomenergie sind nicht gelöst und können teilweise überhaupt nicht gelöst werden. Jedes wei- tere Vorantreiben dieser Energieform kann sich für die Menschheit tödlich auswirken. Die Katastrophen von Tschernobyl, Harrisburg, Windscale und Lucens bestätigen diese Aussage.
Trotz den sogenannten Nonproliferationsabkommen konnte auch nicht verhindert werden, dass weitere Atommächte entstanden sind und entstehen werden. Dieses Abkommen ist wie das letzte, das wir unterzeichnet haben, aber auch eine Bestätigung dafür, dass es eine friedliche Nutzung der Atomenergie nicht gibt. Die militärische und die friedliche Nutzung der Atomenergie sind siamesische Zwillinge. Das Wort «friedlich>> mag in der Botschaft und im Abkommen noch so oft vorkommen: dieser Vertrag ist trotzdem eine weitere Kriegserklärung an die Schöpfung.
Auf jeder Stufe des Brennstoffkreislaufes findet eine effek- tive Umweltbelastung statt: beim Abbau des Uranerzes, bei den Transporten, bei der Aufbereitung von Brennstäben, bei der eigentlichen Kernspaltung im Reaktor, beim Lagern und beim Transportieren des Materials und insbesondere des Atommülls.
In Kanada aber - da bitte ich Sie, darüber nachzudenken - finden im Zusammenhang mit dem Abbau von Uranerz Völkervertreibung und teilweise sogar Völkermord statt. Im April 1988 besuchten Betroffene die Stadt Basel, wo sie.von unserem Regierungspräsidenten empfangen wurden. Ich war als Begleiter der Gäste dabei und kann Ihnen aus direktester Teilnahme sagen, was ich alles gehört habe.
In eindringlichen Voten ersuchten uns die Betroffenen um Hilfe und um Verständnis. Die Atomkraft - so sagten sie - aus euren Steckdosen bringt uns nichts als Krankheit, Tod und Untergang. Nur: Euch kümmert das nicht; ihr wollt nichts davon wissen. Ihr meint, wir lebten zu weit weg in irgendeiner anderen Welt. Dabei stehen wir auf der gleichen Erde. Jetzt kommen wir zu euch, wir wollen euch berichten, was ihr mit uns, mit unseren Kindern und unserer heiligen Erde macht, auf dass ihr nicht mehr eure Ohren und Augen verschliesst vor unserem Leid, dem Leid der Tiere und der Pflanzen, auf dass ihr spürt, dass unser Tod auch euer Tod sein wird, wenn ihr nicht lernt, den Menschen und der Natur die gebührende Achtung entgegenzubringen. Soweit die Ausführungen der Betroffenen.
Das Land, auf dem diese Leute wohnen, wird abgetragen, verwüstet und verstrahlt. Dieser Boden wurde einst den Indianern und teilweise auch den Eskimos vertraglich zuge- sprochen, weil er oberirdisch kaum zu nutzen war. Und die sogenannt Zivilisierten, wie das die Indianer sagen, ahnten nicht, was in der Erde steckte. Jetzt versuchen Firmen und teilweise mit ihnen liierte Behörden, den Indianern und Eskimos ihre letzten Kleinlebensräume, in die sie seinerzeit von den Weissen verbannt wurden, wieder wegzunehmen. Wer weiss, wie im Atomgeschäft mit Bestechungs- und Schmiergeldern in Millionenhöhe umgesprungen wird - Nukem lässt grüssen -, kann erahnen, welchen Versuchun- gen die betroffene Urbevölkerung und die Behörden ausge- setzt sind. Im Moment weigern sich die Betroffenen immer noch standhaft, ihr letztes Land herzugeben.
Was passiert, wenn das Uran dann tatsächlich aus der Tiefe geholt wird? Das muss auch gesagt sein!
Die oberirdischen Abraumhalden türmen sich unterdessen zu Bergen auf und werden während Tausenden und Zehn- tausenden von Jahren radioaktiv strahlen. Man müsste
eigentlich das Material wieder unter die Erde schaffen. Das sagen auch die Behörden in Kanada, aber die Gesellschaf- ten sagen, das käme zu teuer und würde die Konkurrenzsi- tuation auf dem Weltmarkt verschlechtern. So lässt man diese Abraumhalden oberirdisch weiterstrahlen, ohne Rück- sicht darauf, dass die Luft, die Erde und das Wasser ver- seucht und vergiftet werden. Mit der Wasservergiftung wird auch der für die Ureinwohner lebenswichtige Fischfang gefährdet.
Die Bilanz ist schon heute entsetzlich: Stark erhöhte Krebs- raten bei den Minenarbeitern, Leukämie und genetische Schäden bei den Eingeborenen, Missbildungen bei Men- schen und Tieren und vorzeitige Todesfälle sind nachge- wiesen.
An dieser Stelle muss ich den beiden Kommissionsspre- chern noch etwas entgegenhalten. Sie sagten, die Versor- gung der Schweiz mit Uran müsse gesichert sein. Herr Dr. Kiener hat aber in der Kommission deutlich zum Aus- druck gebracht, dass wir auf dieses Uran nicht angewiesen sind. Das lässt sich im Protokoll der Kommissionsberatung nachlesen.
Verträge, wie wir sie heute zu genehmigen haben, dienen den Behörden in Kanada dazu, den Indianern und Eskimos zu sagen, man sei gegenüber den Kunden vertraglich ver- pflichtet. Man übt mit diesen Verträgen Druck aus. Heute versuchen die Uranabbaugesellschaften, die halsstarrigen Indianer und Ureinwohner zwangsweise umzusiedeln, um den Abbau der Bodenschätze in menschenleeren Gebieten ungestört vorantreiben zu können.
Bundesrat, National- und Ständerat haben in der letzten Dezembersession die Zwangsumsiedlungen in Rumänien, diesen Holocaust, wie mein Freund Wiederkehr das nannte, zu Recht aufs schärfste verurteilt. In Kanada geschieht in einer anderen Grössenordnung das gleiche.
Wenn wir dieses Abkommen ratifizieren, so wirkt unser Protest vom Dezember heuchlerisch und verlogen. Wir sit- zen dann in der moralischen Zwickmühle zwischen mahnen- den Worten einerseits und gegenteiligen Taten andererseits. Die eindringliche Bitte der Kanada-Indianer an unsere Bevölkerung darf uns nicht in Ruhe lassen, und sie lässt mich auch nicht in Ruhe, sagten sie uns doch beim Abschied: «Lasst ab, Ihr Zivilisierten, von der Atomkraft; lasst das Uran dort, wo es nicht tötet, und überlasst uns damit unsere Lebensräume, unsere Freiheit, und unseren Kindern eine geregelte Zukunft.»
Präsident: Das Wort hat Frau Bär zur Begründung des Ordnungsantrages der Kommissionsminderheit.
Frau Bär: Ich spreche zuerst als Fraktionssprecherin zum Nichteintretensantrag der Minderheit der Kommission, und anschliessend werde ich meinen Eventualantrag be- gründen.
«Alle Völker können für ihre eigenen Zwecke frei über ihre eigenen Reichtümer und Mittel verfügen, unbeschadet aller Verpflichtungen, die aus der internationalen wirtschaftli- chen Zusammenarbeit auf der Grundlage des gegenseitigen Wohles sowie aus dem Völkerrecht erwachsen. In keinem Fall darf ein Volk seiner eigenen Existenzmittel beraubt werden.» So lautet Artikel 1 des Weltpaktes für wirtschaftli- che, soziale und kulturelle Rechte der Vereinten Nationen. Diese Konvention der Uno wurde von der Generalversamm- lung schon 1966 einstimmig verabschiedet und von allen Industrienationen, also auch von Kanada, ratifiziert. Sie bie- tet bis heute die weitreichendste völkerrechtliche Definition des Selbstbestimmungsrechtes der Völker, und sie stellt gleichzeitig eine Festschreibung dieses Selbstbestim- mungsrechtes als Teil der Menschenrechte dar.
Ist diese Konvention eine Illusion? Ist sie leerer Buchstabe? Wenn Sie dem Abkommen mit Kanada zustimmen, leisten Sie diesem Eindruck Vorschub. Noch mehr, Sie machen uns mitschuldig bei der permanenten Vergiftung und Verseu- chung von Boden, Luft und Wasser, bei der Ausrottung von Pflanzen und Tieren, und vor allem mitschuldig an einem
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Coopération nucléaire. Accord avec le Canada
langsamen Genozid an den indianischen Völkern in den Gebieten, in denen das Uran gewonnen wird.
72 Prozent der weltweiten Uranvorkommen sind im Boden der Indianer bzw. von Ureinwohnervölkern. Ueberall werden diese Völker dem Uranabbau, dem Geld, dem Irrglauben an die Atomenergie geopfert. Darauf haben wir bereits beim Abkommen mit Australien und mit China hingewiesen.
In Kanada, das heute der grösste Uranexporteur der westli- chen Welt ist, liegen die Uranvorkommen alle in Gebieten, die von Eskimos und Indianern bewohnt und bebaut wer- den. Diese Völker sind in höchstem Masse bedroht, nicht bloss weil man ihnen unter Missachtung ihrer traditionellen Landrechte den Boden wegnimmt, sondern weil sie durch die Radioaktivität gesundheitlich stark gefährdet sind. Wie verseucht das Wasser ist, zeigt die Tatsache, dass der kom- merzielle Fischfang in den Seen dieses Gebietes bereits verboten ist. Das Gift ist in der Nahrungsmittelkette und wird dort für Jahrtausende bleiben.
Wiederholt haben sich beim Uranabbau grosse Unfälle, vor allem Dammbrüche, ereignet, so z. B. im Januar 1984, wo über 100 Millionen Liter radioaktive Flüssigkeit aus einem Rückhaltebecken in die Umgebung ausgeflossen sind.
Auf all diese menschen- und völkerrechtlichen Fragwürdig- keiten geht die Botschaft des Bundesrates überhaupt nicht ein. Statt dessen spricht sie einmal mehr von friedlicher Nutzung der Atomenergie. Ich frage Sie: Kann man wirklich mit gutem Gewissen von friedlicher Nutzung sprechen im Wissen darum, dass Völkergemeinschaften einem schlei- chenden Ethnozid ausgesetzt sind ?!
Bundesrat Felber hat vor dem Ständerat und in der Energie- kommission argumentiert, dieses Abkommen sei ein Rah- menabkommen, die entscheidenden Verträge würden spä- ter von der Energiewirtschaft abgeschlossen. Niemand müsse ja von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Die beiden Herren aus der Kommission haben sich dieser Hal- tung angeschlossen.
Die grüne Fraktion hält diese Argumentation für eine unver- antwortliche Vogel-Strauss-Politik. Mit dem Abschliessen dieses Abkommens sind wir mitverantwortlich; wir delegie- ren damit radioaktiven Kolonialismus.
Da Kanada 90 Prozent seiner Urangewinnung exportiert, müssen wir der kanadischen Regierung keine Veranlassung geben, ihre aggressive Uranpolitik weiterzuführen. Mit die- sem Abkommen wird der gefährliche, unverantwortliche Plutonium- und Brennstab-Tourismus zudem einmal mehr und weltweit verstärkt.
Aus all diesen Gründen wird die grüne Fraktion gegen Eintreten stimmen.
Nun zur Begründung meines Eventualantrages: Wir sind der Meinung, dass es mit diesem Abkommen - falls Sie eintreten - Zeit hat zur Unterzeichnung, und zwar aus Gründen, die Herr Weder schon kurz angedeutet hat. Die Energiekommis- sion wurde eingehend darüber orientiert, dass unsere schweizerischen AKW genügend Vorrat an nuklearen Brennstoffen haben. Sie haben Pflichtverträge und direkte Vorräte für zwei Jahre. Zudem haben unsere AKW Besitzan- teile von Minen in den Vereinigten Staaten. Es wurde uns von Herrn Kiener, Direktor des Bundesamtes für Energie, klar gesagt, die Versorgung der Schweizer Werke sei auch langfristig weitgehend gesichert.
Sie wissen alle, dass heute ein Ueberangebot an Uran besteht. Dementsprechend tief sind die Preise auf dem Weltmarkt. Es besteht keine Eile, dieses Abkommen zu unterzeichnen. Unsere Idee ist also, dass wir wenigstens zuwarten, bis die Schweizer Bevölkerung über die Aus- stiegs- und die Moratoriums-Initiative abgestimmt hat. Sollte das Volk den Initiativen zustimmen, würde erst recht kein Grund mehr bestehen, dieses Abkommen zu ratifizieren. Andernfalls wäre dannzumal noch lange Zeit genug zur Ratifikation.
Wir haben genug Uran auf lange Zeit hinaus, auch für die Forschung. Wir dürfen heute der Regierung in Kanada kein falsches Signal setzen, damit sie mit diesem Abkommen einmal mehr Druck auf die Ureinwohner ausüben und ihre Uranpolitik weiterführen kann.
Auf all diese Argumente - ich bin enttäuscht - sind die beiden Sprecher der Kommission überhaupt nicht einge- gangen.
Ich bitte Sie nochmals, auf das Abkommen nicht einzutreten oder, falls Sie es trotzdem tun, wenigstens den Eventualan- trag zu unterstützen. Ich glaube, das sollte auch AKW- Befürwortern möglich sein.
Ledergerber: Wir teilen das Mitgefühl von Herrn Weder und Frau Bär mit der indianischen Bevölkerung in Kanada. Wir sind allerdings der Ansicht, dass dieses Abkommen, das hier zur Diskussion steht, nicht dazu führen wird, dass in Kanada mehr oder weniger Uran abgebaut wird. Unser Einfluss ist zu klein.
Es geht darum, ob wir in Zukunft unseren Handel im Bereich von Nuklearkomponenten und Brennstoffen mit Kanada so gestalten wollen, dass er im Rahmen eines generellen Abkommens geregelt ist, oder so, dass jedesmal ein schriftli- cher Briefwechsel stattfinden muss. Das ist für uns die hauptsächliche Frage.
Ich möchte diese Frage an Sie weitergeben, nämlich: Wollen Sie wirklich den weitestmöglichen Austausch von Kernma- terial-Ausrüstungen sowie von wissenschaftlichen und tech- nischen Informationen für die friedliche Verwendung der Kernenergie erleichtern? Wollen Sie das wirklich? Wollen Sie wirklich den weitestmöglichen Austausch von Reakto- ren, Reaktorteilen, Anlagen zur Herstellung von Schwerwas- ser, den Austausch von Denterium-Schwerwasser, Graphit für nukleare Zwecke usw. fördern? Das ist die Frage, die sich uns hier stellt.
Ich kann Ihnen ganz klar sagen: Wir von der sozialdemokra- tischen Fraktion wollen das nicht. Wir haben dafür eine Reihe von Gründen; drei Hauptgründe und ein paar Dutzend Nebengründe. Ich will Ihnen nur die Hauptgründe erläutern. 1. Nonproliferation: Wir haben in den letzten Jahren festge- stellt, dass mit all diesen Abkommen die Proliferation von Brennstoffen für die Waffenproduktion nicht gebremst wer- den konnte. Wir haben - seit der Atomsperrvertrag geschaf- fen und ratifiziert worden ist - eine Reihe von neuen Atom- mächten, ich erinnere Sie an Israel und Indien; wir haben auch wahrscheinliche Atommächte mit Südafrika, Brasilien, Argentinien, Pakistan, Aegypten und möglicherweise wei- teren.
Die Verfahren zur Verhinderung der Proliferation sind unge- nügend. Wir sind der Meinung, nur eine weitestgehende Einschränkung des Handels mit waffenfähigem Material und entsprechenden Material-Reaktorteilen kann hier eine Bes- serung bringen. Das heisst: Anstatt generelle Abkommen abzuschliessen - so meinen wir -, ist ein Vorgehen von Fall zu Fall, mit entsprechenden Zusicherungen der Nonprolife- ration, eine bessere Lösung.
Wir meinen, dass die schweizerische Wirtschaftsdiplomatie heute ganz andere Aufgaben zu bewältigen hätte, als eine Serie von solchen Abkommen zwischen der Schweiz und anderen Ländern über den Austausch von Kernmaterialien und Reaktorteilen zu entwickeln.
Dieses Argument ist schon erwähnt worden, ich fasse mich kurz: Die Versorgung der bestehenden Atomkraft- werke in der Schweiz mit Kernbrennstoffen ist für den Rest ihrer Lebensdauer sichergestellt. Sollten tatsächlich zusätz- liche Bennstoffkäufe notwendig werden, wird es immer möglich sein, auf der Basis von Einzelabkommen Käufe zu tätigen. Wir brauchen dieses Abkommen mit Kanada - und auch mit anderen Ländern - nicht, um die Versorgung der bestehenden Atomkraftwerke mit Brennstoff sicherzu- stellen.
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Nukleare Zusammenarbeit. Abkommen mit Kanada
Ich fasse zusammen:
Ein Abkommen dieser Art ist unnötig.
Eine Ausdehnung des Handels mit Kernbrennstoffen und
mit Reaktorteilen ist aus unserer Sicht unerwünscht.
Ich bitte Sie, auf dieses Abkommen nicht einzutreten und den Minderheitsantrag zu unterstützen.
Neuenschwander: Bereits am 22. Dezember 1987 wurde zwischen der Schweiz und Kanada ein neues Zusammenar- beitsabkommen der beiden Länder über die friedliche Ver- wendung der Kernenergie unterzeichnet. Es ersetzt das Abkommen von 1958. Dieser Vertrag ist nun von den eidge- nössischen Räten zu ratifizieren. Die SVP-Fraktion stimmt dieser Vorlage einstimmig zu.
Sie beinhaltet zwei Aspekte. Das Abkommen hat einerseits einen politischen Aspekt, indem es den Atomsperrvertrag, dem einige Staaten noch nicht beigetreten sind, attraktiver macht. Dadurch bedeutet es einen Beitrag der Schweiz zur Stärkung des internationalen Proliferationssystems. Be- kanntlich darf ein Staat, der den Atomsperrvertrag unter- zeichnet hat, nukleares Wissen und nukleare Güter nur unter der Bedingung exportieren, dass der Empfängerstaat die nötigen Zusicherungen über die Nichtweitergabe dieser Güter abgibt.
Besteht ein nukleares Kooperationsabkommen, wie es zwi- schen der Schweiz und Kanada getroffen wurde, erfolgt die Zusicherung in globaler Form für die verabredete Geltungs- dauer von 30 Jahren. Das Abkommen ist also befristet und auch kündbar. Während dieser Zeit können, ohne weitere mühsame zwischenstaatliche Verhandlungen, private und staatliche Unternehmungen beider Parteien nukleare Güter austauschen.
Der Vertrag hat auch eine wirtschaftlich bedeutsame Seite, indem schweizerischen Firmen der Weg zum nuklearwirt- schaftlichen Programm Kanadas geöffnet wird. Die schwei- zerische Industrie soll die Möglichkeit erhalten, mit den gleichen Wettbewerbschancen mitzuwirken wie andere Industrieländer, die USA, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Japan und Italien beispielsweise. Was die Schweiz betrifft, geht es bei der reinen Nukleartechnik um ganz wenige Firmen, die für die Lieferung von konventionel- len Komponenten, wie z. B. Turbinen und Generatoren, in Frage kommen.
Das Abkommen, über das wir heute entscheiden, enthält aber keine Liefer- und Bezugsverpflichtungen. Die Bestim- mungen des Vertrags sind identisch mit dem Abkommen mit Australien, das wir bereits ratifiziert haben.
Die SVP-Fraktion lehnt den Nichteintretensantrag der Min- derheit Weder sowie den Eventualantrag Bär ab und emp- fiehlt Zustimmung zu diesem Abkommen.
Giger: Die freisinnig-demokratische Fraktion der Bundes- versammlung stimmt dem bilateralen Abkommen über die friedliche Nutzung der Kernenergie zwischen der Schweiz und Kanada zu.
In den letzten Jahren haben wir mit acht Ländern Abkom- men über die nukleare Zusammenarbeit unterzeichnet. Ich erinnere nur an die letzten Vereinbarungen mit China und Australien vom vergangenen Jahr. Das Abkommen mit Aegypten steht allerdings immer noch unerledigt auf der
Warteliste, obwohl das Geschäft im Sommer 1986 bereits traktandiert war.
Bei diesem Abkommen hier geht es aber um die friedliche Verwendung von Kernenergie zwischen den Vertragspar- teien. Das Abkommen mit Kanada eröffnet uns die Möglich- keit, uns Zugang zu bedeutenden Uranreserven zu verschaf- fen. Das bedeutet eine willkommene Diversifikation bei der Beschaffung von Kernbrennstoffen für die schweizerischen Elektrizitätsgesellschaften. Die Abhängigkeit von einzelnen Lieferländern kann dadurch reduziert und die Versorgungs- sicherheit erhöht werden. Obwohl gegenwärtig weltweit ein Ueberangebot an Kernbrennstoffen besteht und die Preise - entsprechend der Nachfrage - tief sind, heisst das nicht, dass dem dauernd so sein wird. So ist es sicher vorteilhafter, bei einem Ueberangebot an Uran einen Liefervertrag abzu- schliessen und sich versorgungsmässig einzudecken, als bei einer Mangelsituation. Die Lagerhaltung von Kernbrenn- stoffen ist ein wichtiger Bestandteil der energiemässigen und somit wirtschaftlichen Versorgung unseres Landes.
Obwohl wir auf den Bau des Kernkraftwerks Kaiseraugst verzichtet haben, weise ich darauf hin, dass anlässlich der Energiedebatte vom vergangenen Herbst die Option Kern- energie als Postulat an den Bundesrat überwiesen wurde. Ein endgültiges «out» für die Kernenergie haben wir bis heute nicht gesprochen. Selbst wenn die Ausstiegs-Initiative vom Schweizervolk angenommen würde, würden wir län- gerfristig noch Kernbrennstoffe brauchen.
Die Zukunft von Heizreaktoren ist meiner Ansicht nach viel- versprechend, auch wenn im Moment keine grosse Begei- sterung für solche Anlagen besteht. Die Lebensdauer unse- rer Kernkraftwerke wird durch Nachrüstung laufend erhöht. Folglich ist es wichtig, dass wir uns vorsorglich über Jahre hinaus den hierfür notwendigen Brennstoff sichern.
Bei diesem Vertragswerk geht es vor allem auch darum, die Bedingungen für die Lieferung von Nukleargütern zu umschreiben. An der Lieferung von Nukleartechnologien ist unsere Wirtschaft nach wie vor interessiert. Der Vorteil von solchen generellen Abkommen liegt vor allem darin, dass im Fall von Lieferungen von Nukleareinrichtungen zeitrau- bende Verhandlungen und Prozeduren überflüssig werden. Die Garantien für die friedliche Verwendung der aufgeliste- ten Nukleargüter bilden dabei - das scheint uns sehr wichtig - den Hauptgegenstand des Abkommens.
Der damalige Unterbruch nach der Sistierung des Abkom- mens mit Kanada von 1977 und die nachfolgenden Verhand- lungen zeigen nachgerade auf, wie sorgfältig und auf Sicherheit bedacht Kanada an das neue Vertragswerk her- angeht. Kanada hat ja damals, nach gewissen Vorkommnis- sen in einem Lieferland, die Auflagen für nukleare Ausrü- stungen und Technologie verschärft. Von Bedeutung ist für uns auch, dass die Frage der Wiederaufbereitung von nuklearem Material kanadischen Ursprungs geregelt wird. Namens der freisinnig-demokratischen Fraktion beantrage ich Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und dem Abkommen über die Zusammenarbeit bei der friedlichen Nutzung der Kernenergie mit Kanada zuzustimmen und die Anträge der Kommissionsminderheit abzulehnen.
Ich bitte Sie ebenfalls, den Nichteintretensantrag abzu- lehnen.
M. Jeanneret: C'est très brièvement qu'en ce dernier ven- dredi de session le groupe libéral apportera son accord à ce projet. Mais il le fera d'autant plus nettement. Nous voterons l'arrêté fédéral proposé, nous sommes pour l'entrée en matière, nous sommes parfaitement d'accord de souscrire à cette convention internationale avec le Canada en matière d'utilisation pacifique de l'énergie nucléaire, nous le faisons - je le dit tant à Mme Bar qu'à M. Weder - sans aucune réserve, bien au contraire, en toute co-responsabilité; nous assumons en toute responsabilité notre signature et nous ne voulons pas nous laisser entraîner dans le soi-disant terrain . de culpabilité sur lequel vous voulez nous amener.
Nous voyons tout d'abord deux raisons formelles. L'accord a été signé le 22 décembre 1987, c'est une convention internationale; nos devons avoir un minimum d'égards vis-à-
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vis de notre co-contractant; il n'y a aucune raison fondée de ne pas mettre fin à l'examen de cet accord au niveau parlementaire, c'est même le moment de le faire. D'autre part, il n'y a aucune raison de créer une divergence avec le Conseil des Etats, au surplus pour une affaire simple, qui ne mérite pas d'être compliquée inutilement; dont il ne faut pas que certains se saisissent pour en faire un procès politique inutile. Nous voyons ensuite des raisons de fond pour les- quelles nous voulons être positifs. Nous sommes surtout très heureux qu'après dix ans, la coopération ait repris entre deux pays, dont les conceptions de société sont à bien des égards semblables et qui n'ont pas une philosophie comme certains veulent la décrire ici.
Il y a plusieurs buts à cet accord; il est d'abord nécesaire à notre approvisionnement énergétique suisse, en matière de combustible nucléaire; il est utile à nos échanges internatio- naux sur le plan industriel pour nos débouchés avec l'étran- ger. Nous sommes parfaitement satisfaits de la manière dont les négociations ont été conduites et des assurances qui nous sont données pour l'utilisation pacifique de l'énergie nucléaire. Le rôle que les deux pays veulent laisser jouer à l'Agence internationale de l'énergie nous semble, une fois de plus, devoir être salué. La formule de l'accord-cadre qui a déjà été choisie avec d'autres pays est une bonne formule; elle a notamment deux avantages: elle est juridiquement sûre et simple, pratiquement.
En ce qui concerne la non-entrée en matière de M. Weber, nous demandons de la rejeter très nettement, non pas simplement de la rejeter formellement, mais parce que nous voulons contester sur le fond les principes et les idées que M. Weber a amenés à cette tribune; cela a été fait au Conseil des Etats très nettement par le président, M. Roth, cela a été fait par le Conseil fédéral, au Conseil des Etats, en commis- sion du Conseil national et dans le message; cela a été fait par les parlementaires à la commission du Conseil national. On a fait allusion au fait qu'une autre convention attend depuis longtemps dans notre ordre du jour. J'aimerais, moi, faire allusion aux débats de juin 1988 où nous avons eu le même problème avec l'Australie et la Chine et où nous avons assisté à cette même situation où certains membres de la gauche de ce Parlement, des écologistes, veulent porter sur le plan international les problèmes internes de la Suisse, ce qui n'est pas admissible.
Monsieur Weder, Madame Bär il n'y a là pour vous que prétexte à faire un procès d'intention à la Confédération et à lancer une nouvelle attaque contre l'énergie nucléaire. C'est le slogan que nous connaissons bien où finalement vous êtes contre les relations internationales, vous êtes plus nationalistes et vous êtes pour un repli sur soi.
Au moment où tout doit être fait pour qu'il n'y ait pas de pénurie d'énergie en Suisse, à la session même où nous avons scellé le sort de Kaiseraugst, mais où nous avons dit, en même temps, que nous voulons poursuivre une politique énergétique en matière nucléaire également, la coopération internationale fait partie de cette politique et un accord comme celui-ci doit être signé.
Finalement, suspendre pour des raisons de politique inté- rieure - comme le propose Mme Bär - est à la fois aberrant et grave: grave sur le plan de notre politique énergétique interne et, au surplus, c'est discourtois et malvenu vis-à-vis d'un pays avec lequel nous avons les meilleurs relations, avec lequel le Conseil fédéral vient de signer une conven- tion. Ce sont les raisons pour lesquelles, et parce que l'on a voulu nous entraîner sur un débat de fond de politique interne, nous ne vous prions pas seulement formellement de rejeter nettement les propositions de Mme Bär et de M. We- der, mais d'émettre un vote de principe.
Präsident: Die christlich-demokratische Fraktion lässt mit- teilen, dass sie dem Abkommen zustimmt. Sie unterstützt die Anträge der Kommissionsmehrheit. Es folgen nun drei Einzelredner.
Frau Bäumlin Ursula: Schon der erste Satz der Botschaft müsste uns eigentlich mit seinem ominösen Wort «Nuklear- güter» stutzig machen. Es erinnert mich an den anderen
zynischen Ausdruck «Krankengut» (welches vom Medizinal- und Versicherungswesen «bewirtschaftet» wird).
Mit Nukleargütern - das kann man in der Botschaft lesen - wird jedoch vor allem gehandelt. Dieser Handel wird in der Botschaft als ganz unverdächtig dargestellt. Ich könnte dazu einige Zitate bringen. Ich überlasse das Ihrer eigenen Lek- türe.
Wir wissen seit einiger Zeit, dass mit der sogenannt friedli- chen Nutzung der Kernenergie die Geschichte der soge- nannten Nukleargüter eben nicht fertig ist. Es gibt noch die Wiederaufbereitung der Nukleargüter, die durch Abbrennen ein bisschen schlechter geworden sind oder - wie man es nimmt - auch ein bisschen effizienter oder besser, z. B. das Plutonium jedenfalls in diesem Fall noch gefährlicher. Vor allem wegen dieser Folgen muss nun zwischen Kanada und der Schweiz ein so unendlich komplizierter Vertrag abge- schlossen werden.
Auf Seite 12 der Botschaft lässt der Bundesrat für uns, das Parlament, die Katze aus dem Sack. Erstens hat er die Vorlage in der Legislaturplanung 1987-1991 angekündigt. Zweitens haben wir letztes Jahr einen Präzedenzfall geschaffen, mit dem wir unsere Handlungs- und Entschei- dungsfreiheit als Parlament verkauft oder eingebüsst haben: das Abkommen mit Australien. Dieses Abkommen mit Aus- tralien war damals geschickt im selben Paket hinter einem anderen, demjenigen mit China, versteckt. Bei diesen «Dop- pelabkommen» mit China und Australien haben wir von der SP damals noch nach Atommüllentsorgungs- und Techno- logiestand-Kriterien unterschieden und ein Abkommen mit Australien für vertretbarer gehalten als mit dem Atombom- benstaat China.
Zur Beruhigung unseres generellen Atommisstrauens trug auch bei, dass Australien selber keine AKW betreibt. Vor einer Woche jedoch machte ich die Bekanntschaft einer australischen Aborigines-Frau, die Mitglied des achtköpfi- gen Vorstandes des Nuclear Free and Independant (NFI) Pacific ist. Die Gruppierungen, die diese Expertin eingela- den hatten, erwarteten von ihr vor allem, dass sie zum Kampf gegen die nuklearstrategische Zerstörung des riesi- gen pazifischen Raumes aufrufen würde. Ihre Botschaft war aber noch eine ganz andere. Sie erschütterte uns Zuhörer mit den Folgen, die nicht die Atomwaffen, nicht Atom- sprengversuche, nicht riskante AKW auf ihre Leute haben, sondern - lange vorher schon - das berühmte und gelobte Nukleargut Uran, das in Australien ausgebeutet wird, wie jetzt auch in Kanada, mit dem wir einen Vertrag abzuschlies- sen im Begriffe sind.
Sie sagte: «Wir zählen bei den Neugeborenen zuerst die Finger», denn die Chancen für die Kinder der Aborigines, unverkrüppelt auf die Welt zu kommen, sind in den Uranab- baugebieten sehr gering. Es gibt dort Tausende verseuchter, erkrankter und in ihrer Vitalität gebrochener Menschen unter den Eingeborenen. Sie werden, nachdem sie bis in die jüngste Zeit kulturell und rechtlich gar nicht als richtige Menschen angesehen wurden, jetzt wieder - diesmal aus Nuklearwirtschaftsinteressen - rücksichtslos degradiert, krank und fertig gemacht, auch durch uns und unseren Nuklearvertrag mit Australien.
Wer diese Vertreterin eines durch das friedliche Atom bedrohten Volkes gehört hat, kann zu solchen Rahmenab- kommen nur sagen: «Nie mehr!» Anstatt unbeschwert mit Kanada weiterzufahren, wo bekanntlich wiederum Eingebo- rene, dieses Mal Indianer, enteignet und bedroht werden, sollten wir eher versuchen, mindestens die Vorphase, vor den Lieferungen von Nukleargütern, menschenwürdig zu regeln und dort eine Art Menschenrechtsklausel einzu- bauen, wie sie z. B. für den Kriegsmaterialexport im KMG Artikel 11 Absatz 2 verankert ist. Das hiesse: Keine staatli- chen Rahmenabkommen mit Ländern, in denen durch die Nuklearwirtschaft Menschenrechte und die Menschen- würde verletzt werden; keine Versorgung mehr mit Kern- brennstoffen auf Kosten von Minderheiten und Eingebore- nen. Bis das friedliche Nukleargut für sie nicht mehr tödlich ist, kann keinem Rahmenabkommen mehr zugestimmt werden.
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Nukleare Zusammenarbeit. Abkommen mit Kanada
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Ich unterstütze den Nichteintretensantrag und den Eventual- antrag der Grünen.
Frau Leutenegger Oberholzer: Zahlreiche Gründe sprechen entschieden gegen die Ratifizierung des Nuklearabkom- mens mit Kanada. Es sind einmal grundsätzlich energiepoli- tische Erwägungen, dann vor allem die Bedingungen des Uranabbaus, die die Lebensgrundlagen der Ureinwohner und Ureinwohnerinnen Kanadas gefährden.
Die heutige energiepolitische Landschaft in der Schweiz steht der Ratifizierung weiterer Nuklearabkommen, wie sie dieser Rat in jüngerer Vergangenheit mit Australien und China abgeschlossen hat, direkt entgegen.
Sie haben in dieser Session das AKW Kaiseraugst und damit das Atombauprogramm in der Schweiz liquidiert. Für wei- tere Nuklearabkommen besteht deshalb zum jetzigen Zeit- punkt sachlich keinerlei Notwendigkeit. Die Schweiz sollte im Gegenteil endlich den Ausstieg aus der Atomenergie vorbereiten, statt ständig die Option Kernenergie weiter zu präjudizieren.
Dies gilt um so mehr, als wir vor der Abstimmung über die Ausstiegs- und die Moratoriums-Initiative stehen. Zumindest müssten wir mit der Ratifizierung dieser Abkommen abwar- ten, bis über die beiden Initiativen an der Urne entschieden worden ist. In diesem Sinn werde ich auch dem Eventualan- trag von Frau Bär zustimmen.
Das Wort der friedlichen Nutzung der Atomenergie ist für mich ein klassisches Beispiel der «Sprachverwedelung». Mit dem Wort «friedlich> assoziiert man etwas Positives, von dem man angesichts all der Probleme, die beim Betrieb, bei der Lagerung und bei der Kontrolle im Zusammenhang mit Atomenergienutzung beileibe nicht sprechen kann. Daran ändern auch alle Nuklearabkommen nichts.
Alles andere als friedlich sind auch die Bedingungen des Uranabbaus für die Bewohnerinnen und Bewohner der betroffenen Gebiete. Doch darüber schweigt sich, Herr Bun- desrat Felber, die Botschaft leider vollständig aus.
Es ist noch kein Jahr vergangen - Herr Weder hat darauf hingewiesen -, seit uns Vertreterinnen und Vertreter der indianischen Völker von Kanada in Basel über ihre bedrohli- che Situation berichtet haben. Der Uranabbau bedeutet für sie eine direkte Existenzbedrohung. Er verursacht immense Umweltschäden und zerstört die Lebensgrundlagen der ein- heimischen Bevölkerung. Der Uranabbau gefährdet nicht nur die Gesundheit der Bergarbeiter, sondern vergiftet die Erde, das Wasser, die Luft, die Pflanzen und die Tiere. Die Radioaktivität gerät in die Nahrungskette. Diese Schäden sind nicht zu verhindern. Die Radioaktivität und die Verseu- chung durch Schwermetalle vergiften die Heimat von Zehn- tausenden von Indianern und Eskimos. Grosse Gebiete wer- den damit der Atomenergienutzung geopfert. Bereits sind in Kanada vier neue Minen zum Teil in riskanter experimentel- ler Abbauweise geplant.
Der Uranabbau ist auch in Kanada mit all den Problemen, mit denen Eingeborenenvölker heute konfrontiert sind, sehr eng verbunden. Mit dem Uranabbau werden ihre traditionel- len Landrechte, ihre Identität und ihre Selbstbestimmung missachtet. Wir stehen hier vor einem Problemkomplex, den wir gleichsam als «nuklearen Kolonialismus» bezeichnen müssen.
Mit dem Nuklearabkommen, das die Möglichkeit zur Auf- nahme des Uraneinkaufes aus Kanada bietet, fördern wir dies ganz direkt. Indem Schweizer Firmen mit dem neuen Abkommen die Möglichkeit erhalten, Uran in Zukunft direkt aus Kanada zu importieren, wird die Schweiz mitverantwort- lich für die verheerenden Probleme, welche der Uranabbau in Kanada nach sich zieht. Viele Bürgerinitiativen in Kanada selbst verlangen deshalb heute ein Moratorium für den Uranabbau. Sie rufen zu einer weltweiten Anstrengung für die Nutzung erneuerbarer Energien auf. Wir sollten sie darin unterstützen, statt mit Nuklearabkommen die Umweltgefähr- dung durch den Uranabbau noch zu fördern.
Der Verzicht auf das vorliegende Abkommen mit Kanada ist das minimalste Zeichen der Verantwortung gegenüber der
Umwelt und der betroffenen Bevölkerung, das es heute zu setzen gilt.
Ich ersuche Sie deshalb, dem Nichteintretensantrag der Kommissionsminderheit Weder zuzustimmen.
Fischer-Seengen: Es ist offenbar mein Schicksal, alle paar Tage in diesem Rat zur Widerlegung von nuklearen Schau- ermärchen aus dem linken und grünen Lager antreten zu müssen!
Herr Ledergerber, vorweg: Das Schweizervolk hat sich noch bei jeder Abstimmung für die Kernenergie ausgesprochen; ich weiss nicht, woher Sie die Weisheit nehmen, zu behaup- ten, die Mehrheit des Schweizervolkes sei für den Ausstieg aus der Kernenergie.
Die Wiederaufnahme der Zusammenarbeit zwischen Kanada und der Schweiz, die 1977 unterbrochen wurde, dient der Sicherstellung der Uranversorgung unseres Landes, der Diversifizierung im Sinne vermehrter Versorgungssicher- heit. Sie ist an klare Randbedingungen mit Kontrollen durch die Atomenergie-Agentur geknüpft, im Sinne des Atom- sperrvertrages, das heisst, es ist klar geregelt, dass diese Güter nur zur friedlichen Verwendung gebraucht werden dürfen.
Frau Bär, Ihr Eventualantrag ist meines Erachtens Ver- schleppungstaktik. Wir müssen die Versorgung mit Uran auch für den Fall sicherstellen, dass die Initiativen angenom- men werden, denn die bestehenden Kernkraftwerke müssen weiterbetrieben werden.
Wie Uran abgebaut wird, ist an sich Sache der Kanadier; es ist nicht unsere Sache, uns in die inneren Angelegenheiten Kanadas einzumischen. Kanada ist ein hochentwickeltes und industrialisiertes Land, nicht ein Entwicklungsland.
Aber auch wenn wir uns mit den inneren Angelegenheiten Kanadas befassen, so ist dieses Abkommen unbedenklich! Der Uranabbau stellt nicht grundsätzlich andere Probleme als die Gewinnung anderer Rohstoffe und Bodenschätze wie Erdöl, Erdgas, Kohle, Kupfer, Gold, Aluminium usw. Die dabei auftauchenden schwierigen Fragen des Interes- senausgleichs zwischen der nationalen Ebene und den in den Abbaugebieten zum Teil als Minoritäten lebenden Bevölkerungsteilen werden in den betreffenden Ländern in zunehmendem Masse ernst genommen. Die Probleme sol- len und können auch von diesen Ländern in eigener Verant- wortung gelöst werden.
Das wichtigste Uranabbaugebiet umfasst rund 200 000 km2 und hat eine Bevölkerung von rund 28 000 Menschen, von denen etwa zwei Drittel indianischer Abstammung sind. Die Bevölkerungsdichte beträgt damit 0,14 Menschen pro Qua- dratkilometer! Zur Veranschaulichung dieser Zahlen muss man sich vorstellen, dass man die Bevölkerung des Fürsten- tums Liechtenstein auf die Fläche Grossbritanniens vertei- len würde.
Zur wirtschaftlichen Bedeutung. In der Uranindustrie von Saskatchewan arbeiteten 1986 gegen 1700 Leute. Dank geeigneten Transportmöglichkeiten und Ausbildungspro- grammen.konnte ein beachtlicher Teil von rund 30 Prozent aus der ansässigen Bevölkerung rekrutiert werden. Weitere 500 bis 600 Leute aus der Gegend werden in der Exploration von Bodenschätzen und verwandten Aufgaben eingesetzt. In den Zuliefer- und Dienstleistungsbetrieben arbeiten 1100 einheimische Personen. Gesamthaft werden damit etwa 8 Prozent der Bevölkerung von Nord-Saskatchewan direkt oder indirekt von der Uranindustrie beschäftigt, die damit der grösste Arbeitgeber dieses Gebietes ist. Zieht man die Ausstrahlung auf die ganze Wirtschaft in Betracht, kann angenommen werden, dass mehr als die Hälfte der Bevölke- rung wirtschaftlich von der Uranindustrie abhängt.
Die Behauptung, dass unter der ansässigen Bevölkerung hohe Krebsraten zu verzeichnen seien, trifft laut Aussagen der Saskatchewan Cancer Foundation aufgrund des statisti- schen Datenmaterials nicht zu. Die registrierten Strahlendo- sen bei der Belegschaft von Rabbit Lake liegen durchweg deutlich unter den Grenzwerten für strahlenexponiertes Per- sonal.
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Coopération nucléaire. Accord avec le Canada
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17 mars 1989
Dazu noch ein Beispiel, wie von den Kernenergiegegnern operiert wird: Schweden wurde im Mai 1984 von zwei India- nerhäuptlingen aus Saskatchewan besucht. Ihre Botschaft lautete: «Unsere Kinder werden mit Krebs geboren, die Fische werden blind, die Bäume sterben .... - alles wegen der radioaktiven Abfälle aus dem Uranabbau. Das schwedi- sche Volk sollte seine Verantwortung gegenüber der Umwelt kennen, wenn die Kernenergie eingesetzt wird.» Die Reaktion in den schwedischen Medien war entsprechend: das schwedische Industrieministerium organisierte im Au- gust 1984 ein Hearing.
Zu dieser Zeit verneinte die Krebsstiftung von Saskatchewan jede Zunahme von Kinderkrebs, und die Indianerhäuptlinge stellten sich als Mitglieder einer Kernenergiegegner-Organi- sation aus den Vereinigten Staaten - nicht etwa aus Kanada - heraus. Entsprechend lautete dann das Ergebnis des Hea- rings: In dieser Angelegenheit wird auf weitere Massnahmen verzichtet. Dieses Beispiel illustriert deutlich, wie gefochten wird.
Ich bitte Sie, dem Abkommen mit Kanada zuzustimmen.
Frau Bäumlin Ursula: Herr Fischer, ich lasse mir von Ihnen nicht unterstellen, dass ich Schauermärchen erzählt hätte. Was Sie erzählt haben, ist für mich der totale Horror. Wie Sie so von Menschen sprechen können, ist mir unverständlich! Es weist höchstens einmal mehr darauf hin, was für Leute in der Atomwirtschaft am Handeln und am Wirtschaften sind und was sie von Menschen denken.
Frau Stocker: Herr Fischer, bei allem Verständnis für Ihr schweres Schicksal in diesem Rat: 0,4 Menschen auf einem Quadratkilometer! Wenn diese 0,4 Menschen tot sind, sind sie tot, und es geht um ganze Menschen. Ich glaube, das quantative Denken ist halt wirklich gestorben! Es ist viel- leicht Ihr schweres Schicksal, das endlich begreifen zu müssen.
M. Savary-Vaud, rapporteur: Comme il fallait s'y attendre, le débat a surtout porté sur des problèmes d'environnement au Canada et sur la situation de la population autochtone. Évidemment, le message donne peu de renseignements à ce propos et la commission ne s'est pas rendue sur place. Mais, on peut affirmer que le gouvernement du Canada, depuis de nombreuses années, a pris les choses en main et s'occupe de manière très active de ses problèmes d'environnement. Il tente de régler le mieux possible les difficultés auxquelles sont confrontés les Indiens de ce vaste territoire du Canada. Les remarques émises à propos de cette énergie nucléaire peuvent l'être envers toutes les énergies. Toutes les mines, de charbon ou autres, les puits de pétrole, etc, posent un certain nombre de problèmes en relation avec l'environne- ment ou avec les populations concernées.
Au nom de la commission, je vous propose de ratifier cet accord, car il représente une sécurité pour notre énergie nucléaire qui, contrairement à ce que certains ont voulu laisser entendre, n'est pas abandonnée. Certes, nous aurons une votation populaire l'année prochaine, mais pour l'ins- tant nous devons continuer à nous occuper de son sort. En outre, pour répondre à M. Ledergerber, je souligne qu'il s'agit d'un premier accord. Il est certain que si des transac- tions pour l'achat de combustible nucléaire avec le Canada étaient effectuées, d'autres accords seront conclus sur le stockage, le transport ou d'autres modalités. Pour l'instant, il s'agit donc d'un accord cadre que je vous demande, au nom de la commission, de ratifier.
Basler, Berichterstatter: Herr Weder, Frau Bär und Frau Bäumlin haben ihre Anträge in einen grösseren Zusammen- hang gestellt. Ich meine, den Gedanken müssen wir zu Ende verfolgen. Die Probleme der bedauernswerten Ureinwohner auf dieser Erde - seien es Indianer, Eskimos, Aborigines oder andere - liegen darin, dass die Verbindungen zeitlich kurz und kürzer werden und dass auf der Erde jeden Monat eine Bevölkerung so gross wie die der Schweiz dazukommt. Deren Energiehunger mit fossilen Brennstoffen zu stillen, ist
wohl die Kriegserklärung an die Schöpfung, von der Herr Weder auch gesprochen hat.
Sie haben mich, Herr Weder, auch als Kommissionspräsi- denten bezüglich Versorgungslage in der Schweiz ange- sprochen: wir seien auf Kanadas Uran nicht angewiesen. Ja, aber fünf Sechstel aller Energie sind nicht einheimisch, sind importiert. Diese Auslandabhängigkeit vom Lebenselixier, das wir Menschen und unsere Wirtschaft brauchen, ist beängstigend. Unsere Strategie heisst Diversifikation, zunächst auf verschiedene Energieträger, womöglich weg von den fossilen. Dazu gehört eben die nukleare Energie. Damit wir in dieser Sparte möglichst nicht erpressbar wer- den, brauchen wir Lieferverträge mit möglichst vielen Staaten.
Nun zum Eventualantrag der Kommissionsminderheit und zur Begründung von Herrn Ledergerber, unseren Entscheid doch noch auszustellen, bis über die Moratoriums- und Ausstiegsinitiativen entschieden wird: Für alle Fragen im Zusammenhang mit Volksinitiativen gilt immer wieder die gleiche Logik: Ist man vom Entstehen einer Initiative an bis zu ihrer Entscheidung in einer Abstimmung durch Volk und Stände handlungsunfähig? Nein, dazwischen ist das beste- hende Recht und die vorhandene Absicht gültig, und bezüg- lich Kernenergie lautet sie - Herr Jeanneret hat darauf hingewiesen, und wir haben in diesem Saal letzten Herbst entschieden -: Wir wollen die Option Kernenergie aufrecht- erhalten. Dieser Rahmenvertrag passt daher nahtlos in diese Politik.
Namens der Kommissionsmehrheit beantrage ich Ihnen daher Eintreten auf das Ratsgeschäft. Ich bitte Sie, den Eventualantrag abzulehnen, den Bundesrat also zu ermäch- tigen, die Ratifizierung vorzunehmen.
Weder-Basel: Herr Fischer-Seengen hat gesagt, wir hätten die Unwahrheit gesagt. Ich habe Ihnen erläutert, dass wir letztes Jahr in Basel eine Delegation der bedrohten Völker Kanadas und anderer Länder empfangen haben. Ich habe in der Kommission den Antrag gestellt, man möge die «Gesell- schaft für bedrohte Völker», die diese Delegation von Kanada nach Europa eingeladen hat, in der Kommission anhören. Dann hätte Herr Fischer die Wahrheit erfahren können. Aber es war ausgerechnet Herr Fischer, der dage- gen stimmte.
Im übrigen ist Ihre Ausführung, das sei eine Sache der Kanadier, eine Denkweise, Herr Fischer, die wir nicht mehr nachvollziehen können. Wir sind mit der atomaren Bedro- hung für die ganze Welt mitverantwortlich.
M. Felber, conseiller fédéral: Je tenterai d'être bref dans mon intervention, puisqu'aussi bien les différents points de vue se sont très clairement affrontés et que, je le répète, je ne suis pas chargé de vous exposer la politique du Conseil fédéral en matière d'énergie, mais de défendre l'accord que le Conseil fédéral a signé avec le Canada.
Il est toujours important de rappeler que, à l'exception de ce type de rapport-cadre qui règle définitivement, les soumet- tant à l'Agence internationale de l'énergie atomique, les échanges et les achats de combustible nucléaire ceux-ci pourraient avoir lieu, indépendamment même de vos discus- sions, directement entre une entreprise et un fournisseur sur la base d'accords particuliers. Il n'est donc que plus avanta- geux de pouvoir, avec l'aval des Parlements, contrôler le contenu même de ce type d'accord qui se fonde essentielle- ment sur le traité de non-prolifération des armes nucléaires. Il faut également rappeler brièvement que c'est le Canada qui est venu en 1982 demander la réouverture des négocia- tions avec la Suisse; que ce même Canada, pour notre industrie nucléaire suisse, est en outre le principal fournis- seur occidental de combustible nucléaire; que l'accord que nous vous demandons de ratifier remplace un ancien accord avec le Canada datant de 1958 et qui avait été révisé à plusieurs reprises. Voilà pour les éléments historiques. J'aimerais simplement et brièvement répondre à un certain nombre de questions. Tout d'abord, je suis quelquefois, permettez-moi de le dire, surpris de constater que l'on a une
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Petitionen
image du Canada qui ne correspond, sans doute, pas à la réalité. Le Canada n'est pas un pays du tiers monde dans lequel les pays industrialisés vont puiser leurs richesses. Il est un Etat démocratique, il a un Parlement et ce Parlement s'est posé les problèmes que vous vous posez, le gouverne- ment a dû y répondre et proposer un certain nombre de solutions. Ces solutions, c'est d'une part une loi sur le réaménagement des sites après prélèvement du combusti- ble de manière à ne pas porter atteinte à l'environnement. Cette loi a été adoptée.
D'autre part, le problème de la population indienne a égale- ment, vous le pensez bien, été soulevé au Parlement cana- dien et, selon les renseignements que nous avons, les pro- blèmes avec cette population autochtone ont été réglé entre le gouvernement fédéral du Canada et le gouvernement des Territoires du Nord-Ouest qui ont signé une série de déclara- tions relatives à l'exploitation de l'énergie et ensuite à la répartition des terres. Ce geste touche directement la popu- lation du Mackenzie River Valley. Voilà les renseignements que nous avons et qui montrent bien que l'on n'a pas attendu le débat au Conseil national suisse pour se préoccu- per de ces problèmes.
En ce qui concerne l'énergie nécessaire à nos installations nucléaires. il est important de souligner que l'année passée, par exemple, le plus grand volume d'uranium, combustible nucléaire nécessaire à la Suisse, n'a pas été importé chez nous pour les usines productrices d'énergie mais pour le CERN à Genève et pour l'Institut Paul-Scherrer. C'est dire l'importance, aussi pour les instituts de recherche, de l'ap- provisionnement en énergie nucléaire.
D'autre part, pour ce qui a trait aux réserves, M. Ledergerber a l'air de dire qu'il y a des réserves assurées jusqu'à la fin du siècle. Chaque centrale dispose d'une réserve équivalente à ce que l'on appelle un coeur, une charge. La recharge annuelle nécessaire à une centrale correspond à un tiers, éventuellement un quart du coeur suivant le type de réac- teur. Il s'agit donc d'une réserve nécessaire et raisonnée. On ne peut pas parler d'une réserve démesurée. Ces réserves sont obligatoires selon les règles en vigueur actuellement dans notre pays.
Je terminerai simplement en rappelant encore qu'il n'y aura pas, à la suite de cet accord, pas plus qu'à la suite des accords précédents avec l'Australie et la Chine, davantage d'importations de combustible nucléaire. Les utilisateurs de ce combustible ne font que répondre à leurs propres besoins. Il n'y aura pas davantage non plus de déchets nucléaires. Les déchets proviennent des usines en fonction et non pas du matériel qui est importé avant combustion de l'étranger.
Je vous propose donc, au nom du Conseil fédéral, de suivre l'avis de la majorité de votre commission, d'entrer en matière et de repousser également la proposition éventuelle de Mme Bär. Je m'explique rapidement. Si l'année pro- chaine, le peuple suisse devait décider d'interdire toute exploitation nucléaire, cet accord ne deviendrait de toute manière pas un obstacle, puisqu'il n'offre que la possibilité d'acquérir du combustible nucléaire et n'en fait pas une obligation.
. Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit (Eintreten) 97 Stimmen Für den Antrag der Minderheit (Nichteintreten) 45 Stimmen
Eventualantrag der Minderheit Proposition subsidiaire de la minorité
Präsident: Die Kommissionsminderheit stellt Ihnen den Antrag, die Beratungen auszusetzen, bis die Moratoriums- und Ausstiegsinitiativen vom Volk entschieden sind. Die Kommissionsmehrheit und der Bundesrat lehnen diesen Ordnungsantrag ab.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit Für den Antrag der Mehrheit
57 Stimmen 97 Stimmen
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule, art. 1 et 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes Dagegen
100 Stimmen 45 Stimmen
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
Petitionen - Pétitions
Verzeichnis der Eingaben, die von den Petitions- und Gewährleistungskommissionen des Nationalrates (Art. 40 Abs. 3 GRN) und des Ständerates (Art. 37 Abs. 3 GRS) direkt erledigt wurden:
Liste des requêtes qui ont été traitées directement par les commissions des pétitions et des constitutions cantonales du Conseil national (art. 40 al. 3, RCN) et du Conseil des Etats (art. 37 al. 3, RCE):
86-27 Merminod Yves. Entschädigung Requête concernant des indemnités 87-18 Uhlmann Walter. Pensionskasse des Bundespersonals Caisse de retraite de l'administration fédérale 87-38 Tancredi Leonardo. Strafklage gegen den Präsidenten des Eidgenössischen Versicherungsgerichts
Plainte pénale contre le président du Tribunal fédéral des assurances
87-42 Swami Omkarananda. Strafklage gegen die Bundes- räte und den Bundeskanzler
Plainte pénale contre le Conseil fédéral et le Chancelier de la Confédération
88-11 Witschi Marcel. Einschränkung der Pressefreiheit Restriction de la liberté de la presse 88-16 Swami Omkarananda und Divine Light Zentrum. Klage gegen sieben Bundesrichter
Plainte pénale contre sept juges fédéraux
88-24 Stössel H. U. Strafklage gegen Bundeskanzler Buser Plainte pénale contre le Chancelier de la Confédération 88-25 Swami Omkarananda. Strafklage gegen Bundesrich- ter Weyermann
Plainte pénale contre le juge fédéral Weyermann
88-26 Müller Josef. Strafklage gegen die Bundesrichter Lüchinger, Forni und Hausheer
Plainte pénale contre les juges fédéraux Lüchinger, Forni et Hausheer
Die Unterlagen können bei der Sekretärin der Petitions- und Gewährleistungskommissionen eingesehen werden.
Les documents peuvent être consultés au secrétariat des commissions des pétitions et des constitutions cantonales.
Hess Peter, Berichterstatter: Ich gestatte mir, ein paar einlei- tende Bemerkungen zur Aufgabe unserer Kommission im
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Nukleare Zusammenarbeit. Abkommen mit Kanada Coopération nucléaire. Accord avec le Canada
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1989
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
17
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 88.036
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 17.03.1989 - 08:00
Date
Data
Seite
556-563
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Pagina
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20 017 249
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