N 13 mars 1989
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Motion Jaeger
legt. Lediglich im Leistungsbereich unter 70 Kilowatt wurde bei den Holzfeuerungen auf entsprechende Begrenzungen verzichtet.
Dieser Verzicht erfolgte aus sachlichen Gründen. Holzfeue- rungen unter 70 Kilowatt werden praktisch ausschliesslich handbeschickt. Der Anlagebetreiber kann dabei das Emis- sionsverhalten der Anlage und somit den Ausgang der amtli- chen Messung erheblich beeinflussen. Dies gilt in besonde- rem Masse für kleine Holzfeuerungen wie z. B. Cheminées oder Holzöfen. Anstelle eines praktisch nicht kontrollierba- ren Emissionsgrenzwerts wurde in der LRV deshalb vorge- schrieben, dass in solchen Anlagen nur reines Brennholz verbrannt werden darf.
c. Nach dem Konzept der LRV müssen grundsätzlich alle Feuerungsanlagen, für die ein Emissionsgrenzwert festge- legt ist, periodisch kontrolliert werden. Bei kleinen Gasfeue- rungen unter 1 MW ist lediglich eine Abnahmekontrolle erforderlich. Im Sinne der Verhältnismässigkeit wurde bei kleinen Gasfeuerungen auf eine periodische Nachkontrolle verzichtet, weil nach den bisherigen Erfahrungen derartige Anlagen später kaum mehr lufthygienische Probleme verur- sachen. Sollten bei solchen Anlagen trotzdem aber Nach- barschafts- oder andere Immissionsprobleme auftreten, so müssen nach Artikel 9 LRV von Fall zu Fall auch diese Anlagen kontrolliert werden.
d. Nach Artikel 43 des Umweltschutzgesetzes können die Vollzugsbehörden öffentlich-rechtliche Körperschaften oder Private mit Vollzugsaufgaben betrauen, insbesondere mit der Kontrolle und Ueberwachung. Damit hat bereits der Gesetz- geber ausdrücklich auf eine zulässige Delegation der Kon- trollaufgaben an private Unternehmen hingewiesen. Diese Bestimmung hat auch in Artikel 13 LRV ihren Niederschlag gefudnen. Die Behörde führt danach Emissionsmessungen oder -kontrollen durch oder lässt solche - z. B. durch private Unternehmen - durchführen.
Es erscheint wenig sinnvoll, diese allgemeingültige Regel der LRV für Feuerungsanlagen nochmals speziell zu wieder- holen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat ist bereit, Punkt a des Postulates entgegen- zunehmen; er beantragt, die Punkte b und c abzuschreiben und Punkt d abzulehnen.
Müller-Meilen: Der Bundesrat hat zum von unserem ehema- ligen Kollegen Lüchinger im September 1987 eingereichten und von mir übernommenen Postulat eine sehr differen- zierte Haltung eingenommen. Er beantragt, den Punkt a, der für Hausheizungen und andere Feuerungsanlagen - zeitlich gestaffelt - schärfere Emissionsgrenzen verlangt, zu über- weisen; für Punkt d, zulässige Delegierung von Kontrollauf- gaben an private Unternehmen, Ablehnung mit Hinweis auf die bereits bestehende generelle Kompetenz im Umwelt- schutzgesetz. Mit diesen beiden Anträgen war und bin ich, übrigens im Einvernehmen mit Hans Georg Lüchinger, ein- verstanden. Im Moment der schriftlichen Stellungnahme war ich dagegen nicht einverstanden mit dem Antrag des Bundesrates, die Punkte b und c abzuschreiben. Punkt b verlangt die Festlegung von Emissionsgrenzen für alle zulässigen Brennstoffe im Leistungsbereich unter 1 Mega- watt und Punkt c obligatorische Kontrollen auf allen durch Emissionsgrenzwerte erfassten Schadstoffen und Lei- stungsbereichen.
Zunächst einmal ist festzuhalten, dass, je mehr sich der Katalysator bei den Personenwagen durchsetzt und je mehr die Vorschriften auch für die anderen Motorfahrzeugkatego- rien verschärft werden, die Bedeutung der Heizungen für die Luftverschmutzung um so grösser wird. Für die Stadt Zürich ist beispielsweise berechnet worden, dass im Jahre 2000 der Ausstoss von Stickstoffdioxid durch Feuerungsanlagen mit den bisher beschlossenen Massnahmen anderthalbmal so gross sein wird wie jene der Personenwagen. Im Interesse der Bekämpfung der Luftverschmutzung aller grösseren und kleineren Agglomerationen gilt es also, künftig den
Feuerungen ein besonderes Augenmerk zu widmen. Der grösste Teil der Hausheizungen befindet sich in dem im Postulat angesprochenen Bereich mit Leistungen bis ein Megawatt. Es gilt zweifellos, die Anstrengungen für die Luftreinhaltung also nicht nur auf das Auto zu konzentrie- ren, sondern die zweite Hauptquelle, die Feuerungen, voll einzubeziehen. Dies ist um so eher möglich, als die Industrie im Begriff ist, Anlagen zu entwickeln - sie stehen unter dem Motto «Low-nox» -, die wesentlich weniger Stickoxide pro- duzieren. Der Industrie sollte mit einer gestaffelten Einfüh- rung niedriger Grenzwerte der nötige Impuls zur raschen Entwicklung dieser Modelle gegeben werden. Auch die Schwierigkeiten bei den Kontrollmessungen (Punkt c des Postulates) sind im Begriffe, durch die Entwicklung von Kombimessgeräten überwunden zu werden.
Aufgrund der seit der Einreichung des Postulates im Sep- tember 1987 eingetretenen Verbesserungen und beschlos- senen Massnahmen im Kampf gegen die Luftverschmut- zung, die vor allem auch auf die Bemühungen von Herrn Bundesrat Cotti zurückgehen, erkläre ich mich heute mit allen Anträgen des Bundesrates einverstanden: also Punkt a zu überweisen, die Punkte b und c abzuschreiben und auf Punkt d zu verzichten.
Punkt a - Point a
Präsident: Wir bereinigen den Vorstoss. Der Bundesrat ist bereit, Punkt a des Postulates entgegenzunehmen. Wird dieser Teil aus der Mitte des Rates bestritten? - Dies ist nicht der Fall.
Ueberwiesen - Transmis
Punkte b und c - Points b et c
Präsident: Bei Punkt b und c beantragt der Bundesrat, diesen Teil des Postulates abzuschreiben. Herr Müller-Mei- len ist damit einverstanden.
Abgeschrieben - Classé
Punkt d - Point d
Präsident: Der Bundesrat beantragt, das Postulat in Punkt d abzulehnen. Herr Müller-Meilen zieht Punkt d zurück.
Zurückgezogen - Retiré
87.920
Motion Jaeger Schwefelgehalt im Heizöl Teneur en soufre du mazout
Wortlaut der Motion vom 9. Oktober 1987
Der Bundesrat wird aufgefordert, die nötigen Schritte zu unternehmen, damit der Grenzwert für Schwefel im Heizöl «Extra leicht» am 1. Januar 1991 auf 0,1 Prozent herabge- setzt wird.
Texte de la motion du 9 octobre 1987
Le Conseil fédéral est chargé de prendre les mesures néces- saires afin que la valeur limite pour la teneur en soufre du mazout «extra-léger» soit abaissée à 0,1 pour cent à partir du 1er janvier 1991.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Biel, Dünki, Grendel- meier, Günter, Müller-Aargau, Oester, Weber Monika, Weder-Basel, Widmer, Zwygart (10)
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Motion Jaeger
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
vom 25. November 1987
Rapport écrit du Conseil fédéral du 25 novembre 1987 Die Motion beinhaltet materiell dasselbe Anliegen wie die Motion Lanz vom 19. März 1987 (Schwefelgehalt im Heizöl EL. Senkung).
Wie der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf die Motion Lanz dargelegt hat, steht er dem Anliegen aus versorgungs- politischen Gründen skeptisch gegenüber. Eine Herabset- zung des Schwefelgehaltes im Heizöl «Extra leicht» von 0,2 auf 0,1 Prozent könnte für unser Land zu Versorgungseng- pässen führen, da Heizöle mit einem so tiefen Schwefelge- halt auf dem internationalen Markt kaum erhältlich wären. Rund zwei Drittel des in der Schweiz verbrauchten Heizöls «Extra leicht» müssen importiert werden.
Im Zusammenhang mit der Beratung des Berichts «Luftrein- halte-Konzept» hat der Nationalrat den Bundesrat beauf- tragt, 54 weitere Massnahmen zur Reduktion der Luftver- schmutzung zu prüfen. Der Bundesrat möchte deshalb die in der Motion angesprochene Massnahme a priori nicht ausschliessen. Er erklärt sich bereit, auch die Möglichkeit, den in der Luftreinhalteverordnung festgelegten Grenzwert für den Schwefelgehalt im Heizöl «Extra leicht» weiter zu senken, in seine Abklärungen einzubeziehen.
Der Bundesrat macht schliesslich darauf aufmerksam, dass gemäss Artikel 39 Absatz 1 des Umweltschutzgesetzes der Erlass von Ausführungsvorschriften zum Umweltschutzge- setz in den delegierten Rechtssetzungsbereich fällt. Er kann deshalb die Motion auch aus rechtlichen Gründen nicht entgegennehmen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Jaeger: An sich bin ich froh, dass der Bundesrat für unseren Vorstoss Verständnis hat, und ich glaube, wir können Herrn Bundesrat Cotti in Sachen Grenzwerte doch einiges Ver- trauen entgegenbringen. Als ich damals diesen Vorstoss eingereicht hatte, hatten wir noch nicht so viele Erfahrungen mit ihm. Das ist inzwischen anders geworden. Wir wissen, dass er tatsächlich den richtigen Weg beschreiten will. Nun muss ich aber dennoch an der Motion vorerst festhalten, und zwar nicht nur angesichts der gegenwärtigen Situation im Bereich der Schadstoffe, sondern ganz grundsätzlich auch, nachdem ich die bundesratliche Stellungnahme gele- sen habe. Ich nehme an, dass sich an der Auffassung des Bundesrates gegenüber dieser Stellungnahme in der Zwi- schenzeit nichts geändert hat.
Der Bundesrat schreibt, es könne zu Versorgungsengpäs- sen kommen, wenn der Schwefelgehalt des Heizöls «Extra leicht» von 0,2 auf 0,1 Prozent gesenkt würde. Dem kann man die Auffassung von Fachleuten gegenüberstellen, dass es angesichts des kleinen Marktes Schweiz kaum zu Versor- gungsengpässen auf dem Weltmarkt kommen kann. Der Weltmarkt wäre durchaus in der Lage, diese Bedürfnisse zu decken und zu befriedigen. Dieses Argument fällt sicher weg.
Der Bundesrat sagt, er möchte die in der Motion angespro- chenen Massnahmen nicht a priori ausschliessen. Wenn man nun die Massnahmen grundsätzlich nicht ausschliesst und sich bereit erklärt, Abklärungen zu treffen, ob man den Grenzwert senken möchte, ist es sicher besser, diesen Schritt auch zu machen. Ich bin überzeugt, mit dem Termin bis 1. Januar 1991, den wir hier setzen, könnte man diese Massnahme vollziehen. Es wäre auch darüber zu reden, ob man nicht eine Terminverlängerung einschalten könnte, sofern in dieser Zeit nichts realisiert werden könnte. So, wie die Antwort lautet, entsteht der Eindruck, der Bundesrat ist
an sich einverstanden. Wenn er das aber ist, sollte er den Vorstoss auch als Motion entgegennehmen.
Am Schluss seiner Antwort weist der Bundesrat noch darauf hin, dass dieses Anliegen unter den ihm delegierten Rechts- setzungsbereich fällt. Da möchte ich darauf hinweisen, dass wir in diesem Rat anfangs Session beschlossen haben, auch in diesem Falle motionieren zu wollen. Der Nationalrat hält an diesen Vorschlägen fest, und ich möchte Sie bitten, getreulich dem, was Sie anfangs dieser Session beschlos- sen haben und woran Sie gegenüber dem Ständerat festge- halten haben, hier auch an der Motion festzuhalten, selbst wenn diese Problematik teilweise in den Rechtssetzungs- und Rechtsbereich des Bundesrates hineingehört.
Ich möchte Sie bitten, unseren Vorstoss als Motion zu über- weisen.
Stucky: Ich habe durchaus Verständnis dafür, dass der Bundesrat diese Motion nur als Postulat entgegennimmt. Es. ist eben doch so, dass Versorgungsschwierigkeiten auftau- chen könnten.
Hier ist nicht, wie Herr Jaeger meint, der Weltmarkt massge- bend, sondern letztlich der Markt in Europa, und dieser ist nicht einmal auf die 0,2 Prozent Schwefelgehalt, die wir heute in der Schweiz kennen, ausgerichtet, geschweige denn auf 0,1 Prozent. Das 0,1-prozentige Oel kennt man als Handelsware überhaupt nicht. Es gibt wohl immer wieder einzelne Heizölpartien, die aus sehr schwefelarmem Rohöl hergestellt werden. Ob man aber diese Partien für die Schweiz auch einkaufen kann, ist eine offene Frage. In der Schweiz selber kann nur eine Raffinerie das 0,1-Oel herstel- len - also so stark entschwefeln -, sofern das entspre- chende Rohöl erhältlich ist. Wenn auf dem Rohölmarkt eine Verengung eintritt, wird das schwefelarme Rohöl .nicht so leicht zu finden sein, und dann kann man nur wieder das 0,2- Oel herstellen. Es besteht also eine gewisse Enge; die Ver- sorgung funktioniert in Normalzeiten, in etwas angespann- teren Zeiten geht das schon nicht mehr.
Ein weiteres: Man muss sich auch klar sein, dass eine Bevorzugung von 0,1-Oel Veränderungen in der Marktstruk- tur mit sich bringen könnte, zumal wenn man dazu überge- hen würde, das 0,1-Oel zu prämieren oder das 0,2-Oel spe- ziell zu belasten. Die Idee der Lenkungsabgaben wird wieder vorgelegt. Es sind wahrscheinlich die grösseren Gesell- schaften, die eher 0,1-Oel auf den Markt bringen könnten, während alle mittelständischen Unternehmungen, die im Grunde genommen beim Import nicht derart stark sind, Schwierigkeiten haben dürften. Das ergäbe also auch eine Verschiebung im Markt selbst.
Infolgedessen würde ich empfehlen, dass man diese Frage sehr genau prüft, bevor man Massnahmen ergreift. Soviel ich weiss, sind entsprechende Prüfungen auch im Bund bereits angelaufen, man kann hier also weitermachen.
Günter: Ich möchte Ihnen beliebt machen, den Vorstoss als Motion zu überweisen. Wenn wir für eine Motion eintreten, geht das Geschäft immer noch an den Ständerat. Es geht heute doch darum, dass wir Druck aufsetzen. Die Schweiz hat in verschiedenen Bereichen des Umweltschutzes eine Schrittmacherfunktion in Europa, und, Herr Bundesrat Cotti, Sie setzen sich dafür aktiv ein. Wir sind sehr froh darum. Es gibt in Europa weite Kreise, die auch sehr froh um die aktive ökologische Politik der Schweiz sind. Wir als reiches Land können uns auch etwas mehr Aufwendungen bei der Energie leisten, um sauberere Energie zu haben. Wenn wir das nicht machen, wer sollte es dann sonst tun?
Ich habe in diesem Zusammenhang eine Frage, Herr Bun- desrat Cotti: Wenn wir vom Heizöl und vom Schwefel reden, gibt es in der Schweiz eine Bremse im Hintergrund, und diese Bremse heisst Cressier. Diese Anlage, die im Mittel- land enorme Schadstoffmengen produziert, ist überaltert; man spricht von einer Renovation der Anlage. Ich habe das Gefühl, dass der Bundesrat ebenfalls der Ansicht ist, dass es auch im Gesamtrahmen, d. h. europäisch gesehen, richtig wäre, in Schrittmacherfunktion etwas tiefere Limiten für den Schwefelgehalt im Heizöl anzusetzen. Wir wissen heute,
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Interpellation Sager
dass es für die Umwelt viel bedeutet, wenn man den Schwe- felgehalt im Heizöl senkt. Aber hier steht die Leistungsfähig- keit der Anlage Cressier an, die die schweizerischen Normen nicht mehr erfüllen kann. Darauf versucht man doch Rück- sicht zu nehmen! Das ist aber eine falsche Rücksicht. Wir müssen schauen, dass diese Anlage die neuesten Normen erfüllen kann. Es wäre auch für das weite Umfeld der Anlage, in Neuenburg und Bern, eine Wohltat, wenn sie auf den allerneusten Standard gebracht werden könnte.
Bundesrat Cotti: Es kann sich tatsächlich in anderthalb Jahren - so alt ist Ihr Vorstoss, Herr Jaeger - einiges ereig- nen. Sie können Ihre Meinung über den Bundesrat wohlwol- lend verbessern, und der Bundesrat kann auch Fortschritte machen. So z. B. bei dieser Frage des Schwefelgehaltes bei Heizölen. Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass eine Massnahme, die total verbindlich ist, vorderhand nicht in Frage kommen kann. Aber Ihnen ist wahrscheinlich entgan- gen, Herr Jaeger, dass der Bundesrat gemäss seinen Be- schlüssen vom Monat Februar dieses Jahres die Entwick- lung zum Heizöl «Extra leicht» dadurch beeinflussen will, dass Lenkungsabgaben eingeführt werden. Dieser Weg kann gemäss den Angaben von Elektrowatt zu einer wesent- lichen Reduktion führen, ohne dass man die Versorgung gefährdet.
Ich füge noch hinzu: Während wir bei den anderen Leitstof- fen, wo wir die Ziele nicht erreicht haben, wahrscheinlich anders gehandelt hätten, geht es hier - nachdem das Ziel schon erreicht ist - nur darum, etwas weiterzugehen. Wir können weitergehen über Lenkungsabgaben, und wir wer- den Ihnen Lenkungsabgaben unterbreiten. Ich hoffe, die Vernehmlassung zur Revision des Umweltschutzgesetzes noch bis Mitte dieses Jahres eröffnen zu können. Dadurch glauben wir, voll und ganz den Zielen zu entsprechen.
Wir bitten Sie also, dem Vorgehen des Bundesrates den Vorzug zu geben.
Präsident: Der Motionär erklärt sich nach diesen Ausführun- gen von Herrn Bundesrat Cotti mit der Umwandlung in ein Postulat einverstanden.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
88.341
Interpellation Sager Klimaveränderungen Transformations climatiques
Wortlaut der Interpellation vom 7. März 1988
Kompetente Wissenschafter warnen immer eindringlicher vor dem weltweit bedrohlich ansteigenden Gehalt der Luft an Kohlendioxid und weiteren Gasen wie Methan, Chlor- Fluor-Kohlenwasserstoffen und Distickstoffoxid. Diese Gase sind für Sonnenlicht durchlässig, hemmen jedoch die Wär- meabstrahlung der Erde. Es besteht daher der begründete Verdacht, dass im Verlaufe der nächsten 50 bis 100 Jahre die mittlere Temperatur der Erde wegen des Kohlendioxids um 1,5 bis 4,5 ° C ansteigen wird.
Daher frage ich den Bundesrat an, ob er, als Beitrag zur Vermeidung einer klimatischen Katastrophe, gewillt ist, fol- gende Massnahmen ins Auge zu fassen:
Reduzierung der Verbrennung von leichtem Heizöl durch Förderung der Fernheizung;
Reduzierung des Benzinverbrauchs durch Förderung der Elektromobile;
Sofortiges Verbot von Spraydosen, Ueberwachung von Kühl- und Klimaanlagen sowie der Kunststoffverschäumung zwecks Eindämmung der Abgabe von Chlor-Fluor-Kohlen- wasserstoffen;
Kontrolle der mikrobiellen Zersetzung von Kunstdünger und der Verbrennung organischer Substanzen zwecks Ein- dämmung der Distickstoffoxid-Abgabe;
Der Rodung von Wäldern durch Importbeschränkung tro- pischer Hölzer Einhalt zu gebieten;
Auf internationaler Ebene Initiativen zu ergreifen, damit diese Massnahmen weltweit durchgesetzt werden können.
Texte de l'interpellation du 7 mars 1988
Des scientifiques compétents insistent toujours davantage sur la teneur croissante de l'air en dioxyde de carbone et en autres gaz tels que le méthane, le chlorofluorocarbone et l'oxyde azoté, ce qui constitue une menace pour le monde entier. Ces gaz laissent passer la lumière du soleil, mais entravent la déperdition de chaleur de la terre. C'est pour- quoi on craint à juste titre qu'au cours des 50 à 100 pro- chaines années, la température moyenne du globe terrestre n'augmente de 1,5 à 4,5 ° C à cause du dioxyde de carbone et dans la même proportion à cause des autres gaz.
En conséquence, je prie le Conseil fédéral de dire s'il est prêt à prendre les mesures suivantes en vue d'empêcher une catastrophe de caractère climatique:
réduire la combustion de mazout en favorisant le chauf- fage à distance;
réduire la consommation d'essence en développant les automobiles électriques;
interdire immédiatement les boîtes aérosol et surveiller les installations frigorifiques et de climatisation ainsi que la transformation en mousse des matières plastiques aux fins de réduire le dégagement de chlorofluorocarbone;
contrôler la transformation par les microbes des engrais artificiels et la combustion de substances organiques en vue de réduire l'émission d'oxyde azoté;
mettre un terme au défrichement des forêts en limitant les importations de bois tropicaux;
prendre des initiatives sur le plan international pour que ces mesures soient exécutées dans le monde entier.
Mitunterzeichner - Cosignataire: Keine - Aucun
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Seit 1800 ist der Kohlendioxid-Gehalt der Luft von damals rund 280 ppm (ppm = Millionstel Volumenanteil) auf heute knapp 350 ppm angestiegen und nimmt gegenwärtig acht- mal schneller zu als anfangs des letzten Jahrhunderts. Der Grund liegt vornehmlich in der Verbrennung fossiler Stoffe und in der Gefährdung von Teilen der Biosphäre (Rodung von Wäldern und Bodenzerstörung). Bei einer künftigen Steigerung der Kohlendioxid-Freisetzung um nur 1 Prozent, wie sie allein von China produziert wird, soll der Kohlen- dioxid-Gehalt der Luft in 50 bis 100 Jahren auf 500 bis 600 ppm ansteigen, was die mittlere Temperatur um 1,5 bis 4,5 ° C zu erhöhen droht. Ein ähnlicher Temperaturanstieg wird durch die Abgabe der andern erwähnten Gase bewirkt. Als Folge einer solchen Klimaveränderung könnten sich die Trockenzonen um einige hundert Kilometer nordwärts ver- schieben und die heute dichtbesiedelten Zonen um das Mittelmeer, in den USA und in der südlichen UdSSR in Trockengebiete verwandeln.
Ferner würde wegen des Abschmelzens der Eiskappen der Meeresspiegel um weitere 30 bis 120 cm ansteigen, gegen- über der bereits erfolgten Zunahme von 10 bis 20 cm seit 1900. Das hätte die Ueberschwemmung grosser und eben- falls dichtbesiedelter Uferzonen aller Kontinente zur Folge. Da Klimamodell-Rechnungen zwar einen Unsicherheitsfak- tor aufweisen, deren Ergebnisse jedoch nicht von der Hand zu weisen sind, sollten so rasch als möglich Massnahmen getroffen werden, um der Luftverschmutzung wirksam Ein- halt zu gebieten. Selbst ein Ansteigen der mittleren Tempe- ratur um 1 º C könnte gefährliche Verschiebungen der Kli- mazonen nach sich ziehen.
Das bedeutet - immer nach Ansicht kompetenter Wissen- schafter -, dass sofort und weltweit die Emission von Gasen um jährlich mindestens 2 Prozent reduziert werden müsste. Dazu sind insbesondere die Industrieländer aufgerufen, die
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Jaeger Schwefelgehalt im Heizöl Motion Jaeger Teneur en soufre du mazout
In
Dans
In
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Jahr
1989
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
11
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
87.920
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
13.03.1989 - 14:30
Date
Data
Seite
428-430
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Pagina
Ref. No
20 017 231
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