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13 mars 1989
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Motion Rutishauser
Unterstützung der Kantone seitens des Bundes, Herr Leder- gerber: Selbstverständlich grundsätzlich ja, aber gestatten Sie mir, Sie, wie bereits bei anderer Gelegenheit, an das föderalistische Prinzip zu erinnern. Sie werden mir sicher nicht widersprechen. In diesem Land wird der Föderalismus oft als eines der objektiven Kennzeichen unseres staatlichen Lebens angeführt. Man sieht den Föderalismus immer aus der Perspektive der Vergangenheit, als müsse er nicht immer wieder neue Züge annehmen, als müsse er sich nicht bewähren angesichts der neuen Herausforderungen, die sich einer Gesellschaft stellen. Wenn es eine Herausforde- rung gibt, bei der die Kantone ihre Daseinsberechtigung tatsächlich unter Beweis stellen können - dieser Beweis ist gar nicht verlangt, ich sage das voll Verehrung gegenüber den Kantonen -, bei der sie sich aber wirklich in der Moderne bewähren können und bei der sich demnach unser Föderalismus modern bewähren kann, so ist dies sicher unter anderem der Umweltschutzbereich. Deshalb müssen die Kantone zuerst von sich aus reagieren; die Hilfe des Bundes kann eventuell schon geleistet werden, aber sie muss subsidiär sein. Der Bund kann die Funktion der Kan- tone nicht übernehmen.
Wir möchten nicht eine Umweltschutzkonzeption aufneh- men, die bedeuten würde, dass von Bern aus nicht nur das Gesetz, sondern auch der Vollzug diktiert wird. Die Kantone haben einen Spielraum, den sie auch ausspielen sollen. Herr Ledergerber, eine Reihe von Kantonen sind keineswegs in besondere Vollzugsschwierigkeiten geraten. Wohlverstan- den: angesichts der Neuigkeit des Problems treten bei allen Beteiligten Ausführungsschwierigkeiten auf. Auch beim Buwal, auch beim Bund kennen wir Fragen des Personals. Auch bei uns gibt es Vollzugsprobleme. Dieses ganze Gebilde hat sich in wenigen Jahren entwickelt; es steckt wirklich in den Anfängen. Herr Frey Walter hat nicht unrecht, wir befinden uns noch in einem Lernprozess. Gewisse Kan- tone sind aber durchaus in der Lage, ihre Politik zu bestim- men. Ich muss Sie wohl nicht an Ihren Kanton Zürich erin- nern, der wahrscheinlich als erster mit sehr weitgehenden Massnahmen kommen wird, er ist vorbildlich. Das ist auch angebracht, denn er gibt die meisten Emissionen an die Luft ab.
Aber es gibt natürlich - da haben Sie recht, Herr Lederger- ber - kleinere Kantone, die mit Schwierigkeiten kämpfen, und wir möchten ihnen im Rahmen des Möglichen helfen. Herr Walter Frey, Sie haben in interessanter Art und Weise von einem mangelnden Ueberblick gesprochen. Bitte, miss- verstehen Sie mich nicht! Ich habe von mangelndem Ueber- blick bei den vielen internationalen Anlässen, die stattfin- den, gesprochen. Aber was die schweizerische Politik, ihre Zielsetzungen anbetrifft, da haben wir den Ueberblick voll und ganz. Wir wissen, was wir wollen, und wir möchten uns den Zielen, die wir uns gesetzt haben, nähern.
Ich möchte noch erwähnen: Dieser Ueberblick ist auch dank den ständigen Quantifizierungen gewährleistet. Es ist wohl auf der einen Seite etwas traurig, festzustellen, dass wir noch etwa 30, 40 Prozent der Ziele nicht erreicht haben. Aber es ist auf der anderen Seite schön festzustellen, dass wir schon an die 60 Prozent der Ziele erreicht haben - ich erwähne diese Zahlen cum grano salis. Das spornt einen an, noch weiter zu kommen. Ich möchte Sie einladen: Helfen Sie mit, damit wir - ohne zu dramatisieren, aber im vollen Bewusstsein des Ernstes der Lage - auch weiterkommen können.
In bezug auf die Ziele habe ich natürlich von Grössenord- nungen gesprochen. Ich möchte auch da nicht als absoluter Mathematiker dastehen. Aber die grossen Linien sind erar- beitet, sind im Parlament diskutiert worden, bevor Sie Mit- glied dieses Parlamentes waren. Schliessen Sie sich uns an und versuchen Sie, mit uns weiterzugehen. Ich hoffe, dass wir in einigen Monaten aufgrund von neuen Massnahmen wieder einen Schritt weitergehen können. Aber ich muss sagen: Es ist nicht ausgeschlossen, dass das Departement dem Bundesrat und dieser dem Parlament Massnahmen unterbreiten muss, die auf den ersten Blick etwas hart anmuten können. Das wird eine Bewährungsprobe sein. Wir
werden versuchen, je nach Vorschlägen, die uns gemacht werden, der eingeschlagenen Linie treu zu bleiben. Ich betone noch einmal: Helfen Sie auch mit! Das Land wird davon nur profitieren können. Vielleicht kommt einmal eine Zeit, in der wir sagen können: Wir haben dieses Problem gemeistert, ohne unser Leben wesentlich beeinträchtigt zu haben.
87.450
Motion Rutishauser Verbot von Freon in Spraydosen und Kühlschränken Interdiction du fréon (vaporisateurs et réfrigérateurs)
Wortlaut der Motion vom 15. Juni 1987 Der Bundesrat wird beauftragt:
Die Verwendung von Fluorchlorkohlenwasserstoffen (FCKW oder FKW; Freon und freonähnliche Stoffe) als Treibmittel in Spraydosen möglichst rasch - allenfalls unter Einhaltung einer kurzen Uebergangsfrist - zu untersagen.
Einschränkende Vorschriften über den Gebrauch von Fluorchlorkohlenwasserstoffen in Kühlschränken zu erlas- sen, ohne dass internationale Normen abgewartet werden. 3. Sich in den zuständigen internationalen Gremien (Wiener Uebereinkommen zum Schutz der Ozonschicht, Uno-Wirt- schaftskommission für Europa ECE) für ein rasches und globales Verbot von Fluorchlorkohlenwasserstoffen einzu- setzen.
Texte de la motion du 15 juin 1987 Le Conseil fédéral est chargé:
D'interdire dès que possible l'utilisation de chlorofluoro- carbones (fréon et substances analogues) comme gaz pro- pulseurs dans les atomiseurs, le cas échéant en prévoyant des dispositions transitoires pour une courte durée.
D'édicter des prescriptions restrictives concernant l'em- ploi de chlorofluorocarbones dans les réfrigérateurs, sans attendre que des normes internationales soient fixées.
D'intervenir au sein des organismes internationaux com- pétents (Convention de Vienne sur la protection de la couche d'ozone, Commission économique de l'ONU pour l'Europe) en faveur d'une interdiction rapide de tous les chlorofluorocarbones.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Basler, Bühler-Tschap- pina, Camenzind, Dünki, Fehr, Geissbühler, Hari, Hofmann, Lanz, Maeder-Appenzell, Martignoni, Mühlemann, Müller- Meilen, Müller-Wiliberg, Nebiker, Neuenschwander, Oester, Ogi, Reichling, Sager, Uhlmann, Wanner, Wellauer, Zwingli (24)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die wissenschaftlichen Erkenntnisse über den Abbau der Ozonschicht in der Stratosphäre - insbesondere über den Polen - infolge der Anreicherung der Luft mit Fluorchlor- kohlenwasserstoffen (FKW) sind unzweideutig und alarmie- rend. Diese besorgniserregende Entwicklung hat sich in den letzten Jahren rasch fortgesetzt. Die damit verbundene intensivere UV-Strahlung der Sonne auf der Erdoberfläche hat die folgenden Konsequenzen: Hautkrebs, Augenleiden, Beeinträchtigung des Stoffwechsels bei Nutzpflanzen, Absterben des Planktons in den Weltmeeren usw.
Auf internationaler Ebene sind leider bis jetzt noch keine wirklich griffigen Normen verabschiedet worden. Es würde der Schweiz mit ihrer aktiven Umweltpolitik daher gut anste- hen, wenn sie auf diesem Gebiet eine Führungsrolle über- nehmen würde, ohne dass internationale Verträge abgewar- tet werden.
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Motion Rutishauser
Dort, wo die Fluorchlorkohlenwasserstoffe nicht rasch durch geeignete Alternativen ersetzt werden können (z. B. bei den Kühlschränken), sind Härtefälle für Produzenten und Konsumenten unter Ansetzung einer angemessenen Uebergangsfrist möglichst zu vermeiden. Der in der Stoff- verordnung (SR 814.013) festgelegte Jahreshöchstver- brauch (Art. 22) von 6000 Tonnen ist so rasch als möglich auf einen Drittel zu senken und anschliessend ganz zu untersagen.
Ein Verbot zeitigt auf globaler Ebene nur dann Wirkungen, wenn sich die andern Staaten anschliessen. Es genügt daher nicht, dass die Schweiz eine Führungsrolle über- nimmt, sie muss vielmehr auch die andern Staaten zum Mitmachen zu veranlassen versuchen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 7. März 1988
Rapport écrit du Conseil fédéral du 7 mars 1988
Der Bundesrat sieht vor, die Verwendung von Fluorchlor- kohlenwasserstoffen (FKW) in Spraydosen unter Berück- sichtigung von Ausnahmen, insbesondere für spezielle medizinische Anwendungen, zu verbieten. Eine entspre- chende Revision der Stoffverordnung ist in Vorbereitung und soll in der ersten Hälfte dieses Jahres in die Vernehm- lassung gehen. Der freiwillige Beschluss der Assoziation der Schweizerischen Aerosolindustrie von Ende August 1987, bis Ende 1990 auf FKW weitgehend zu verzichten, erleichtert das Vorgehen wesentlich.
Das federführende Bundesamt für Umweltschutz hat im Auftrag des Bundesrates im Laufe des Jahres 1987 mit den anderen Industriezweigen, die FKW verwenden, Gespräche geführt, um auch hier den FKW-Verbrauch so weit wie möglich zu vermindern. Betroffen sind im wesentlichen die Branchen Kältetechnik (Kühlschränke, Klimaanlagen, Wär- mepumpen usw.), Schaumstoffe (v. a. Wärmedämmstoffe im Bauwesen) und Reinigungstechnik (Elektronikindustrie, Metallindustrie, Textilpflege). Weitere Abklärungen sind vor- gesehen bei denjenigen Wirtschaftszweigen, die bromhal- tige Fluorkohlenwasserstoffe (Halone) verwenden (v. a. Feu- erlöschanlagen). Bevor konkrete gesetzliche Massnahmen ins Auge gefasst werden können, müssen in diesen Berei- chen noch eine Reihe technischer und ökonomischer Fra- gen geklärt werden. An Lösungen zu diesen Fragen wird auch in anderen Ländern sowie in internationalen Organisa- tionen gearbeitet. Unser Land beteiligt sich am diesbezügli- chen internationalen Informationsaustausch. Es muss ver- mieden werden, dass durch die Lösung eines Umweltpro- blems andere Umweltprobleme geschaffen werden.
Am 16. September 1987 hat die Schweiz in Montreal gemeinsam mit 23 anderen Staaten und den Europäischen Gemeinschaften ein Protokoll über ozonschichtabbauende Substanzen unterzeichnet. Dieser nach zähen Verhandlun- gen zustande gekommene internationale Vertrag dürfte innerhalb von gut zehn Jahren zu einer Reduktion des globalen FKW-Verbrauchs von rund 50 Prozent führen. Das Protokoll von Montreal - ein erstes Zusatzprotokoll im Rah- men des Wiener Uebereinkommens zum Schutze der Ozon- schicht - sieht unter anderem auch eine periodische Ueber- prüfung der international getroffenen Massnahmen vor. Der Bundesrat wird sich für eine rasche und möglichst weitge- hende Reduktion des FKW-Verbrauchs einsetzen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Mit dem Umweltschutzgesetz hat der Bundesrat bereits die Kompetenz, über Stoffe Vorschriften zu erlassen. Er bean- tragt deshalb, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
Präsident: Der Motionär ist mit der Umwandlung in ein Postulat einverstanden. Das Postulat wird durch Herrn Oeh- ler bekämpft.
Oehler: Ich bekämpfe selbstverständlich nicht die Ziffer 1 dieser Motion bzw. dieses Postulates, nämlich das Verbot
der Spraydosen. Ich bin eher der Meinung, dass es gar lang gedauert hat, bis wir hier endlich zu einem Schluss kom- men. Ich bekämpfe indessen Ziffer 2 und möchte vorgängig den Herrn Motionär bzw. seine Mitunterzeichner fragen, warum sie beispielsweise nicht fordern, dass Herr Walter Frey keine Wagen mehr einführen darf, die Klimaanlagen besitzen, dass die Bierbrauer in der Schweiz das Bier nicht mehr über Anlagen abkühlen dürfen, sondern warum sie lediglich - ich würde behaupten eindimensional - gegen Kühlschränke vorgehen. Ich frage die Mitunterzeichner die- ser Motion Rutishauser, warum sie nicht gegen bestimmte Wärmedämmstoffe in der Bauwirtschaft motionieren, son- dern lediglich gegen die Kühlschränke, und dazu noch auf eine Art und Weise, die meines Erachtens vollständig an der Wirklichkeit vorbeigeht.
So frage ich auch Herrn Mühlemann, warum er nicht auf die Klimaanlage in seinem Wagen verzichtet, mir aber die Fabri- kation von Kühlschränken verbieten möchte. Wenn der Bun- desrat rigoros vorgeht, würde letztlich die Einfuhr von Kühl- schränken in die Schweiz so sehr erschwert, dass in unse- rem Land eine Kontingentierung von Kühlschränken die Folge wäre.
Mit dieser Aufzählung wollte ich Ihnen nur drastisch vor Augen führen, wie eindimensional - ich möchte nicht sagen einäugig - vorgegangen wird. Freon hat es - das wissen Sie alle - nicht nur in Kühlschränken, in Ihrer Tiefkühltruhe oder in Ihrer Tiefkühlanlage, die aber hier nicht zur Sprache kommt, sondern Freon hat es in jedem Wagen, in Wärme- dämmstoffen. Es hat Freon in Klimaanlagen von Bürohäu- sern, in jeder gewerblichen Kühlanlage, in jedem Restau- rant, in jedem gewerblichen Betrieb, in den Lampen. Es gibt eine Hundertschaft von Geräten und Apparaten, die dieses schädliche Freon enthalten.
Ich lobe auf der anderen Seite den Bundesrat bzw. das Amt von Herrn Bundesrat Cotti, der in Ziffer 2 seiner Stellung- nahme darlegt, wie es letztlich aussieht. Das haben die Herren Mitunterzeichner und auch der Motionär möglicher- weise übersehen. Ich möchte nicht behaupten, dass es politisch einfacher sei, gegen den Kühlschrank vorzugehen und alle anderen Stoffe nicht zu beachten. Ich möchte Ihnen auch darlegen, warum ich derart vehement für die Kühl- schränke eintrete: Als Verantwortlicher für die einzige inte- grale Kühlschrankfabrik in unserem Land weiss ich genau, wie es um diese Stoffe steht.
Wenn wir so weit gehen und dem Bundesrat die Aufgabe überbinden, einschränkende Vorschriften zu erlassen, ohne internationale Normen abzuwarten; wenn wir an der Grenze derart rigorose Barrieren aufstellen, so frage ich mich, wie wir in Zukunft die Versorgung aufrechterhalten wollen. Das ist der Grund, warum ich hier antrete.
Wenn wir Vorschriften erlassen - und Vorschriften müssen wir erlassen; Herr Bundesrat Cotti, Sie gehen in Ziffer 2 richtigweise davon aus -, müssen wir das mehrdimensional und nicht nur auf die Kühlschränke konzentriert tun.
Ich würde sogar weitergehen und habe auch eine entspre- chende Motion eingereicht, dass wir für die Entsorgung der Kühlschränke, aber nicht nur der Kühlschränke, sondern aller Geräte und Apparate, die dieses Freon enthalten, sor- gen müssen.
Ich kann mir nicht vorstellen bzw. erklären, warum wir nur gegen Kühlschränke vorgehen und nicht gegen Tiefkühltru- hen, weshalb wir Vorschriften nur für Kühlschränke verlan- gen und nicht für Autoklimaanlagen, weshalb wir Vorschrif- ten verlangen sollen für Kühlschränke und nicht für Kli- maanlagen in Büros, warum wir Vorschriften verlangen für Kühlschränke und nicht für diese Lampen.
Ich werde meine Opposition gegen diese Ziffer 2 zurückzie- hen, wenn sich der Departementsvorsteher bereit erklärt, die Angelegenheit ganzheitlich anzusehen und nicht nur gegen die einzigen Kühlschrankfabriken, die in der Schweiz beste- hen - mit dieser eindimensionalen Vorgehensweise des Motionärs und seiner Mitunterzeichner - vorzugehen.
Rutishauser: Es geht nicht nur um Kühlschränke, Herr Oeh- ler, wir haben es nicht nur auf Kühlschränke abgesehen,
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Postulat (Lüchinger)-Müller-Meilen
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sondern es geht ganz allgemein um die Umweltbelastung durch Freon.
Ich habe mich mit der Umwandlung meiner Motion in ein Postulat einverstanden erklärt, weil der Bundesrat in dieser Sache einiges unternommen hat.
Ich danke Herrn Bundesrat Cotti für seine zielstrebigen Anstrengungen in dieser Angelegenheit.
Wenn in der Kühltechnik noch kein Ersatz für Fluorchlor- kohlenwasserstoff vorhanden ist, so ist zumindest mit der Entsorgung von FKW-Abfällen und von gebrauchten FKW- haltigen Geräten die Umweltbelastung zu reduzieren. Ich bin selbstverständlich einverstanden, wenn diese einschränken- den Vorschriften auf alle Apparate und Verwendungs- zwecke ausgedehnt werden.
Ich bitte Sie deshalb, meine Motion als Postulat zu über- weisen.
Schmid: Einiges zu den Ausführungen von Herrn Oehler. Er sagt, es werde eindimensional gedacht. Man kann natür- lich nicht einfach sagen, es gebe noch andere Apparaturen mit Freon, deshalb könne man nichts gegen dieses Gas unternehmen. Die logische Folgerung wäre doch, an allen Orten, wo dieses schädliche Freon-Gas vorkommt, Mass- nahmen zu ergreifen. Jeder ist dazu aufgerufen, etwas dage- gen zu tun.
Es geht auch darum, dass man gerade den Unternehmern immer wieder sagt, sie sollen jetzt ihre Eigenverantwortung einmal wahrnehmen, die sie immer so hoch halten. Wo bleibt denn, Herr Oehler, Ihre Risikofreudigkeit? Wo bleibt Ihr Unternehmergeist? Wo bleibt Ihr Innovationsgeist? Da könnten wir doch mal ansetzen, da wären Probleme zu lösen. Dafür wären wir Ihnen dankbar.
Ich bin auch nicht dafür, dass man für alles und jedes ein Gesetz macht, aber es ist eben so, dass, wenn wir nicht selber die Verantwortung übernehmen, wir alles vorschrei- ben müssen.
Bundesrat Cotti: Der Vorschlag des Bundesrates ist nicht bestritten. Ich möchte aber doch zu einigen Fragen, die hier gestellt wurden, Stellung nehmen, damit Sie ungefähr wis- sen, in welche Richtung sich zurzeit der Bundesrat bewegt und welches seine kurz- und mittelfristigen Ziele sind.
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Darf ich von der kürzlichen Londoner Konferenz ausgehen? Dort haben wir festgestellt, dass im EG-Bereich das Ziel verfolgt wird, bis Ende des Jahrhunderts den Gebrauch von FKW, Herr Oehler, im EG-Raum praktisch total zu unterbin- den. Das ist eine ganz allgemeine Zielsetzung, die wenige Tage vor der Londoner Konferenz von der EG gefasst wor- den ist und die auf die Position unseres Landes gar keinen Einfluss gehabt hat. Wir haben unsere Positionen schon vorher erarbeitet, und sie gehen auch in diese Richtung. Wir hoffen, noch vor Ostern ein totales Verbot für FKW- Spraydosen, mit sehr wenigen Ausnahmen, zu erlassen. Dabei möchte ich betonen, dass dieses Verbot aufgrund enger Kontakte mit den entsprechenden Industriezweigen erreicht werden konnte. Ich möchte das attestieren, denn dies ist sicher ein Beweis, dass sehr oft in Zusammenarbeit mit der Industrie gute Resultate erreicht werden können. Und wenn es ein paar Monate länger gedauert hat, Herr Oehler, als es ein ganz einfaches Diktat von oben verlangt hätte, so würde ich meinen, entspricht das unserer Politik des Dialogs. Wir wollen nichts aufzwingen, wenn wir in der Lage sind, Massnahmen zu erreichen, die allgemein geteilt werden könnten.
Das FKW-Spraydosenverbot ist der erste Schritt. Damit kön- nen wir grosso modo eine Reduktion von 50 Prozent des gesamten Konsums erreichen.
Es gibt noch eine ganze Reihe von anderen Bereichen. Ich erwähnte die wichtigsten: Elektronik, Hartschäume, Weich- schäume, chemische Reinigung, die Kälte- und Klimatech- nik, Herr Oehler. Man muss einräumen, dass das heute weniger als fünf Prozent des ganzen Konsums in der Schweiz ausmacht. Wir möchten - und seitens des Buwal ist mir zugesichert worden, dass diese Zielsetzung nicht unrea- listisch ist - schon im Jahre 1995 eine Reduktion bis auf
etwa 10 bis 15 Prozent des gesamten heutigen Konsums erreichen. Das liesse sich international mehr als verglei- chen! Vergessen Sie nicht, dass das Montrealer Protokoll eine Reduktion um 50 Prozent bis im Jahre 1999 vorsieht. Wir werden diese Zahl im Jahre 1990, spätestens im Jahre 1991 erreichen.
Damit glauben wir, in die richtige Richtung zu operieren, und ich möchte Herrn Rutishauser für seinen Vorstoss dan- ken. Er hat sicher auch geholfen, ein Klima für eine positive Entwicklung zu schaffen.
Oehler: Ich bin für die Antwort von Herrn Bundesrat Cotti sehr dankbar und auch für die anderen Ausführungen, die hier geäussert wurden. Mir ging es ja lediglich darum, dass hier vom zuständigen Departementsvorsteher dargelegt wird, dass man hier nicht eindimensional, kurzfristig und ausserhalb internationaler Normen gegen einen Verursa- cher vorgeht, der letztlich lediglich diese fünf Prozent aus- macht, und zwar deswegen gegen ihn vorgeht, weil es politisch offenbar einfacher ist. Aufgrund der Ausführungen von Herrn Bundesrat Cotti und der Tätigkeit zwischen sei- nem Amt und der zuständigen Industrie gehe ich davon aus, dass vor allem der zweite Absatz in Ziffer 2 vergessen wird, sondern dass hier international koordiniert vorgegangen wird - dann ist nämlich der Umwelt am meisten gedient - und nicht in einem Schritt. In diesem Sinne ziehe ich meinen Antrag zurück.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
87.571
Postulat (Lüchinger)-Müller-Meilen Feuerungsanlagen. Emissionsgrenzwerte Installations de chauffage. Valeurs limites des émissions
Wortlaut des Postulates vom 30. September 1987 Der Bundesrat wird eingeladen, die Luftreinhalteverordnung dahin abzuändern, dass
a. für Hausheizungen und andere Feuerungsanlagen mit einer zeitlichen Staffelung schärfere Emissionsgrenzwerte festgelegt werden;
b. insbesondere für alle zulässigen Brennstoffe auch Emis- sionsgrenzwerte im Leistungsbereich unter 1 Megawatt fest- gelegt werden;
c. die obligatorischen Kontrollen auf alle durch Emissions- grenzwerte erfassten Schadstoffe und Leistungsbereiche ausgedehnt werden;
d. im Rahmen der Ausweitung der Feuerungskontrollen gemäss Buchstabe c ausdrücklich auf eine zulässige Dele- gierung der Kontrollaufgabe an private Unternehmen ver- wiesen wird.
Texte du postulat du 30 septembre 1987
Le Conseil fédéral est prie de modifier l'ordonnance sur la protection de l'air de manière à
a. rendre progressivement plus sévères les limites d'émis- sion des chauffages domestiques et autres;
b. fixer en particulier des limites d'émission pour tous les combustibles autorisés et dans les plages de puissance inférieures à un mégawatt;
c. étendre les contrôles obligatoires à tous les polluants et à toutes les plages de puissance soumises à des limites d'é- mission;
d. stipuler, en rapport avec l'extension des contrôles prévus sous lettre c, que les tâches de contrôle sont déléguées sous autorisation à des entreprises privées.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Rutishauser Verbot von Freon in Spraydosen und Kühlschränken Motion Rutishauser Interdiction du fréon (vaporisateurs et réfrigérateurs)
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
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1989
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
11
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
87.450
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
13.03.1989 - 14:30
Date
Data
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424-426
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Pagina
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20 017 229
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