Interpellation Mühlemann
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13 mars 1989
stehen heute unter dem Eindruck, dass ihre kleinen Patienten anfälliger geworden sind. Kleinkinder erleiden einen Schnupfen nach dem andern und finden aus dem Husten kaum mehr heraus. Die Krankheit heilt nicht, wie früher, innert zwei bis drei Wochen, sondern zieht sich oft über ein halbes Jahr hin. In die gleiche Richtung weist eine grosse Studie an über 1000 Zürcher und Basler Kindern in den Jahren 1985, 1986 und 1987. Von Bedeutung ist dabei in unserem Land weniger der einzelne Luftschadstoff als die gesamte Belastung mit Gasen, Dämpfen, Russ und Staub. Aufgrund der heutigen Kenntnisse müssen wir alles daran setzen, die Grenzwerte der Luftreinhalteverordnung zu erreichen. Jede Verzögerung gefährdet die Gesundheit von empfindlichen Personen. Die ersten Opfer waren die Bäume, nun folgt zum Glück weniger dramatisch der Mensch, und es ist kein Zufall, dass zuerst die Empfindli- chen, die Kleinkinder, die Betagten und geschwächten Men- schen reagieren.»
Herr Bundesrat Cotti, Sie selbst und mit Ihnen der Gesamt- bundesrat haben schon mehrmals darauf hingewiesen, dass Ihrerseits die menschliche Gesundheit immer wieder als hochrangiges Rechtsgut eingestuft wird. Nun stellen wir fest, dass die Behörden in Bund und Kantonen nicht in der Lage sind, die Probleme zu lösen, welche die Gesundheit der Bewohner und diejenige von Bäumen, Pflanzen und Tieren gefährden. Kleinkinder, Kranke und Alte sind beson- ders gefährdet. Die Aussicht auf Besserung besteht keines- falls. Unsere Luft ist und bleibt im wahrsten Sinne des Wortes atemberaubend. Viele Eltern bangen um ihre Kinder und weigern sich, Gasmasken anzuschaffen. Sie wehren sich mit ihren ganzen Möglichkeiten gegen eine Gasmas- kenzeit. Die Luft, die wir zum Leben brauchen, ganz beson- ders in unseren Grossstädten und in den Agglomerationen, darf nicht zum tödlichen Gas werden. Das wird sie aber, wenn wir so weiterfahren wie bisher, und eine Umkehr und Aenderung ist nicht in Sicht.
Nun habe ich noch ein besonderes Anliegen als ehemaliger Präsident des Basler Heimatschutzes. Historische Bauten überstanden früher schadlos Hunderte von Jahren. Heute verätzen sie und zerbröckeln nach zehn bis fünfzehn Jah- ren. Kulturgüter, die wir von unseren Vorfahren zur Weiter- gabe an unsere Kinder erhalten haben, gehen zugrunde, und wir müssen machtlos zusehen. Herr Bundesrat Cotti, ich fordere Sie auf - und Sie haben in der Politik schon mehrmals Mut bewiesen -: Nehmen Sie all Ihren Mut zusam- men. Veranlassen Sie im Bund und vor allem in den Kanto- nen, dass die Termine eingehalten oder noch verkürzt wer- den, sonst überrollen uns die Ereignisse, und unsere Bevöl- kerung wird krank. Ich bitte Sie sehr eindringlich, Herr Bundesrat, hier doch alles zu unternehmen, was es braucht.
M. Cotti, conseiller fédéral: Aujourd'hui, il y a toute une série d'actes parlementaires qui concernent la pollution de l'air, et je ne voudrais pas reprendre tout le discours depuis le début. Franchement, on en a suffisamment parlé pendant ces dernières années, et je partage à ce propos l'avis de M. Weder qui estime qu'il faut maintenant se concentrer sur les mesures concrètes qui nous séparent encore des buts et des objectifs fixés par le Conseil fédéral et que d'ailleurs, je le souligne, ce Parlement a fait siens au cours d'une discus- sion que l'on n'a pas encore oubliée et qui a eu lieu en 1987. Je dis donc à M. Weder que tous les efforts seront entrepris afin que les objectifs fixés dans la stratégie de lutte contre la pollution de l'air et, évidemment, dans l'ordonnance contre la pollution de l'air soient atteints dans les délais fixés. Je ne vous indique pas les différentes étapes qui ont été détermi- nées durant ces derniers temps.
Vous savez que le Parlement nous avait engagés à examiner environ 54 mesures qui avaient été discutées. Nous avons établi une évaluation concrète des résultats que ces mesures une fois prises auraient permis d'atteindre. Nous savons maintenant que, si elles avaient toutes été appli- quées, elles auraient été insuffisantes. Voilà les raisons pour lesquelles, vous le savez pertinemment, la société Elektro- watt a été mandatée afin de présenter, jusqu'à la fin du mois
d'avril, des mesures supplémentaires permettant de parvenir aux buts fixés.
Vous savez que j'ai toujours affirmé que les objectifs de la stratégie de lutte contre la pollution de l'air ne devaient pas être atteints de façon mathématique et absolue. Ce sont des ordres de grandeur. Mais évidemment, la distance qui nous en sépare encore est trop importante. Il faudra donc aller de l'avant.
Je fais part d'un dernier élément à M. Weder, qui concerne son interpellation du 5 mars 1987. Elle date donc de deux ans et, bien entendu, toute une série d'éléments - comme vous l'avez dit - sont dépassés. Mais la question se rappor- tant aux installations de mesure NABEL mérite encore quel- ques commentaires, car lors de votre intervention, nous avions mis en oeuvre les investissements nécessaires pour les rénover dans les délais les plus courts. Ces installations se situaient initialement à Zurich, à Lugano, à Bâle dans la région de Binningen, à Dübendorf près de l'EMPA, en Valais à l'aérodrome de Sion, en Thurgovie à Tänikon, dans le canton de Vaud à Payerne et sur le Jungfraujoch. A partir de la seconde moitié de l'année prochaine, huit autres appa- reils de mesure plus modernes seront installés à Berne, au centre de la ville de Lausanne, à Härkingen, au Tessin à Magadino Cadenazzo, à Davos, à Lägern, à Chaumont sur Neuchâtel et au Rigi, ce qui permettra d'élargir les mesures · à des domaines plus ponctuels et plus représentatifs de la situation sur le plan national.
87.418
Interpellation Mühlemann Luftreinhalteverordnung. Vollzugsprobleme Ordonnance sur la protection de l'air. Application
Wortlaut der Interpellation vom 2. Juni 1987
Wie beurteilt der Bundesrat den kantonalen und kommu- nalen Vollzug nach Inkrafttreten der eidgenössischen Luft- reinhalteverordnung vom 1. März 1986 im Bereiche von Pla- nung, Organisation, technischen Anforderungen, Informa- tion und Beratung?
Welche finanziellen Mittel müssen für die Vollzugsmass- nahmen bei Kantonen und Gemeinden aufgewendet wer- den?
Wie bewährt sich der Einbezug von privaten Unterneh- men für den Vollzug von Umweltschutzmassnahmen?
Auf welche Weise findet der Erfahrungsaustausch zwi- schen dem Bund, den Kantonen und den grossen Agglome- rationen statt?
Wie weit ist die Zusammenarbeit auf dem Umweltschutz- gebiet mit den Nachbarstaaten gediehen?
Welche zusätzlichen Leistungen muss der Bund nach den Vollzugsarbeiten der Kantone noch aufbringen?
Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, um das Parla- ment regelmässig über die Vollzugstätigkeit von Kantonen und Gemeinden zu informieren?
Texte de l'interpellation du 2 juin 1987
Quelle appréciation le Conseil fédéral porte-t-il sur l'exé- cution, par les cantons et les communes, de l'ordonnance fédérale sur la protection de l'air, entrée en vigueur le 1er mars 1986, pour ce qui est de la planification, de l'orga- nisation, des exigences techniques et des services d'infor- mation et de consultation ?
Quelles charges financières les cantons et les communes doivent-ils assumer pour les mesures d'exécution?
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Interpellation Mühlemann
Le recours à des entreprises privées pour l'exécution de mesures relevant de la protection de l'environnement donne-t-il de bons résultats ?
Comment s'effectue l'échange d'informations sur les expériences faites entre la Confédération, les cantons et les grandes agglomérations?
Où en est la coopération avec les pays voisins en matière de protection de l'environnement?
Quelles prestations la Confédération doit-elle encore fournir une fois les travaux d'exécution accomplis par les cantons?
Par quels moyens le Conseil fédéral prévoit-il d'informer à intervalles réguliers le Parlement sur l'exécution de la légis- lation par les cantons et les communes ?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aliesch, Blocher, Blunschy, Bremi, Camenzind, Cantieni, Eggly-Genf, Eppen- berger-Nesslau, Frey, Früh, Giudici, Grendelmeier, Hunzi- ker, Jeanneret, Loretan, Müller-Meilen, Nebiker, Oehler, Ogi, Petitpierre, Pfund, Pidoux, Rutishauser, Rüttimann, Salvioni, Schmidhalter, Schüle, Spoerry, Steinegger, Stucky, Uhl- mann, Villiger, Weber-Schwyz, Weber Monika, Wellauer, Wick, Widmer, Wyss, Zbinden, Zwingli (40)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Die Schweiz ist in der Umweltschutzgesetzgebung im Ver- gleich mit dem Ausland vorbildlich. Die grösste Schwierig- keit besteht aber im raschen Vollzug der Gesetze und Ver- ordnungen auf Stufe Kanton und Gemeinde. Der Bundesrat wird durch diese Interpellation aufgefordert, die Kontrolle über die Vollzugstätigkeit zu verstärken und das Parlament darüber zu informieren. Diese Berichterstattung dient dem breiten Erfahrungsaustausch und der Aufsicht über die finanziellen Aufwendungen. Sie fördert auch die Verbesse- rung unzulänglicher Abläufe und hilft mit, den Massnah- menkatalog einer stetigen Anpassung zu unterziehen. Es ist wichtig, dass die Umweltbedrohung nicht nur analysiert, sondern dass ein wirksamer Massnahmenkatalog auf Stufe Kanton und Gemeinde bald vollzogen wird.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 21. September 1987
Rapport écrit du Conseil fédéral du 21 septembre 1987 1. bis 3. und 6. Der Bundesrat hat die Luftreinhalteverord- nung (LRV) auf den 1. März 1986 in Kraft gesetzt. Die Ver- ordnung weist den Vollzug der Vorschriften weitestgehend den Kantonen zu. Als detaillierte technische Verordnung im komplexen Bereich der Luftreinhaltung stellt sie an den Vollzug hohe Ansprüche. Mit dem Informations- und Ausbil- dungskonzept des Eidgenössischen Departementes des Innern werden die Kantone bei der Einführung der LRV und der anderen Verordnungen zum Umweltschutzgesetz vom Bund unterstützt.
Zum Zeitpunkt der Inkraftsetzung waren in den verschiede- nen Kantonen Infrastruktur und Personalbestände für die Vollzugsaufgaben sehr unterschiedlich; teilweise waren sie noch nicht vorhanden. Die Kantone konzentrierten sich des- halb vorerst auf den Auf- oder Ausbau leistungsfähiger Fachstellen. Dies ist keine kurzfristige Aufgabe, müssen doch geeignete Fachleute gefunden und in ihre anspruchs- volle Aufgabe eingeführt werden. Aus diesen Gründen ist es im Augenblick noch zu früh, Aussagen über die Ergebnisse der Vollzugstätigkeit zu machen.
Wie der Bundesrat in seinem Bericht Luftreinhalte-Konzept vom 10. September 1986 bereits dargelegt hat, misst er dem Vollzug der LRV durch Kantone und Gemeinden zum Errei- chen der lufthygienischen Ziele eine grosse Bedeutung bei. Umweltschutz ohne die tatkräftige Mithilfe der Kantone und Gemeinden ist nicht möglich. Die kantonal möglichen Mass- nahmen werden im Augenblick evaluiert und quantifiziert, eine Aufgabe, die sehr komplex und aufwendig ist und deshalb im Rahmen eines externen Expertenauftrages bear- beitet werden muss.
direkte Kontakte zwischen Mitarbeitern kantonaler und eidgenössischer Luftreinhaltefachstellen;
regelmässige Informationsveranstaltungen zu Fragen der Luftreinhaltung;
Rundschreiben des Bundes an die Kantone zur Erläute- rung und Interpretation der LRV;
gemeinsame Aktivitäten des Bundes und der Vereinigung schweizerischer Lufthygieniker (Cercl'Air);
Mitarbeit von Kantons- und Gemeindevertretern in der Eidgenössischen Kommission für Lufthygiene.
Die von der Schweiz vorgebrachten Vorschläge werden von den Nachbarländern in der Regel aktiv unterstützt, so zum Beispiel die Bestrebungen für ein Zusatzprotokoll im Rah- men der Genfer Konvention über weiträumige grenzüber- schreitende Luftverschmutzung, mit dem die Emissionen von Stickstoffoxiden eingeschränkt werden sollen. Ein Zusatzprotokoll zur Reduzierung der Schwefelemissionen ist nach der Ratifizierung durch die nötigen 16 Vertragspart- ner im September 1987 in Kraft getreten.
Mit den Nachbarstaaten wird schliesslich auch im Rahmen internationaler Organisationen aktiv zusammengearbeitet. Die Zusammenarbeit beschränkt sich selbstverständlich nicht nur auf die Luftreinhaltung, sondern umfasst auch die anderen Bereiche des Umweltschutzes.
Mühlemann: Ich habe am 2. Juni 1987 eine Interpellation eingereicht, die im Zusammenhang mit den Vollzugsproble- men der Luftreinhalteverordnung steht. Sie alle wissen, dass wir im Augenblick in unserem Staate eine Art Destabilisie- rungsphase durchmachen, bei der immer wieder im Vollzug Schwierigkeiten auftauchen. Wir beschliessen hier in die- sem Saal vieles mit viel Eifer, manchmal mit Fanatismus, lassen vieles absegnen durch den Ständerat, der es verbes- sert oder «verschlimmbessert», und am Schluss sind wir enttäuscht, wenn alle unsere Weisheiten beim Volk nicht ankommen, weil dazwischen andere Stufen sind, Kantone und Gemeinden, die den Vollzug regeln müssen. Wir sind uns vielleicht oft der Schwierigkeiten nicht bewusst. Wir haben die Luftreinhalteverordnung mit grossem Elan durch- gepeitscht, wir haben uns diesem wichtigen Umweltproblem mit viel Eifer gewidmet. Wir sind so weit gegangen, dass wir wahrscheinlich europaweit oder sogar weltweit die streng- ste Luftreinhalteverordnung geschaffen haben. Meine Frage richtet sich vor allem an den Bundesrat, ob es gelingt oder gelingen kann, diese Luftreinhalteverordnung auch tatsäch- lich zu realisieren. So ist ein erster Punkt der Frage gewid- met, wie weit die Kantone nun Konzepte entwickelt haben, um in organisatorischer oder technischer Hinsicht unseren Anforderungen Genüge zu tun.
Die Antwort, die ich erhalten habe, befriedigt mich nicht. Es mag sein, dass diese Anfrage auch viel zu früh eingereicht wurde, und ich darf mit Befriedigung feststellen, dass mitt- lerweile Bundesrat Cotti persönlich dieses Thema unserem Volk immer wieder dargelegt hat und uns mit einem bemer- kenswerten Einsatz gezeigt hat, wo wir stehen oder wo wir eben noch nicht stehen.
In diesem Zusammenhang darf ich auch darauf hinweisen, dass die einzelnen Kantone ganz unterschiedliche Tempi eingeschlagen haben. Mich würde in diesem Zusammen- hang interessieren, welche Kantone besonders saumselig
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Interpellation Mühlemann
sind oder wo die eidgenössischen Musterknaben zu finden sind. Ich kann Ihnen sagen, dass der Kanton Thurgau ganz vorne liegt, weil ich das selber geprüft habe. Es wäre auch reizvoll, eine Rangliste aufzustellen. Ob es dem psychologi- schen Klima des Landes dienen würde, möchte ich eher bezweifeln.
Ich habe in diesem Zusammenhang auch die Frage gestellt, was denn die ganze Uebung auf allen Stufen kosten wird. Vielleicht ist dies die schwierigste, aber für jeden Schweizer auch immer die wichtigste Frage. Welches sind die finanziel- len Dimensionen all unserer Anstrengungen auf diesem Gebiet? Ich habe darauf keine Antwort erhalten, habe dafür aber ein gewisses Verständnis, weil natürlich hier nur Schät- zungen vorliegen können.
Eine andere Frage, die ich stellte, beschäftigt sich mit dem Einbezug privater Unternehmen in die ganze Umweltschutz- tätigkeit. Alle Parlamentarier in diesem Saal haben wahr- scheinlich mittlerweile kleine oder mittlere Unternehmer empfangen, die klagten, dass sie ihre Erfindungen nicht an den Mann bringen können oder dass sie von den öffentli- chen Aemtern nicht so aufgenommen wurden, wie sie es gerne hätten. Es wäre interessant, hier die Phantasie, die bei kleinen und mittleren Unternehmern entwickelt worden ist, tatsächlich zu kennen und zu wissen, ob es dem Staat gelingt, die Initiative zu gebrauchen, um alle Anstrengun- gen, die der Staat selber macht, etwas zu entlasten. Das ist ein Bereich, über den ich eigentlich wenig vernommen habe. Eine weitere Frage bezieht sich auf die Zusammenar- beit zwischen den drei demokratischen Stufen. Wie wird die Orientierung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden gehandhabt? Werden Tagungen, Schulungskurse durchge- führt? Wie werden die neu ernannten Funktionäre in ihre Aufgabe eingeführt? Gibt es eine eidgenössische Unité de doctrine oder kantonale Umweltschutzbataillone? Wie ist dieser ganze Bereich geregelt? Die Antwort ist recht tröst- lich. Allein mir fehlt ein bisschen der Glaube, dass das so ohne weiteres und so leicht gelingt.
Eine weitere Frage bezieht sich auf die Bestrebungen, die schweizerischen Ideen mit denen des Auslandes zu ver- knüpfen. Hier wissen wir alle, dass Herr Bundesrat Cotti in vorbildlicher Weise die Federführung übernommen hat. Er hat in unzähligen Gesprächen mit seinen Kollegen, vor allem der Nachbarländer, bahnbrechend gewirkt. Ich bin nicht sicher, ob das genügt. Müssten wir uns nicht im Sinne unserer EG-Debatte fragen, was die EG auf diesem Gebiete vorgekehrt hat? Wie denkt die EFTA über diesen Problem- kreis? Wie müssen wir die beiden verknüpfen? Was ge- schieht weiter im europäischen Wirtschaftsraum? Wie sind die Ostblockländer eingebunden? Wie halten wir es mit den blockfreien Staaten wie Jugoslawien, Türkei und den Mittel- meerzwergländern? Für diesen grossen Bereich hätte ich gerne die Frage beantwortet: Ist die Schweiz bereit, über die Nachbarstaaten hinaus initiativ vorzugehen?
Schliesslich stelle ich eine letzte Frage zur sogenannten Orientierungs- oder Informationspraxis des Bundesrates. Ich habe darauf die Antwort erhalten, dass man uns jährlich im Geschäftsbericht informieren werde. Wenn Herr Bundes- rat Cotti in der bisherigen Dynamik direkt informieren würde, würde mir das persönlich genügen. Sonst aber ist die Bedeutung des Geschäftes so gross, dass unter Umstän- den durchaus auch Zwischenberichte notwendig wären. Im gesamten gesehen, kann ich mich von der schriftlichen Antwort, die ich erhalten habe, nicht als befriedigt erklären. Aber wenn ich die bisherige Praxis anschaue, so bin ich teilweise befriedigt.
Bundesrat Cotti: Eine Interpellation vom 2. Juni 1987 zu einer Frage der Luftreinhaltung, die tatsächlich ungestüm, wenn auch etwas unordentlich vorwärts geht, gestattet uns heute, das Thema neu aufzugreifen. Ich danke Ihnen für Ihre Fragen.
Sie haben in Ihrer Anfrage einige wichtige Fragenkomplexe angesprochen. Ich erwähne den ersten, in diesem Moment wohl aktuellsten, weil am 1. März ein Termin ablaufen wird, dem leider bis heute von seiten der Kantone noch nicht
entsprochen wurde. Es geht darum, die Tätigkeit des Bun- des und der Kantone - selbstverständlich subsumiere ich darunter auch die Gemeinden - aufeinander abzustimmen und zu schauen, inwieweit sie einen Beitrag zur Luftreinhal- tung leisten können. Dabei erwähnen Sie mit Recht, dass Bundesrat und Parlament Regeln aufstellen. Diese können sich auf europäischer Ebene tatsächlich sehen lassen; sie gehören wohl zu den fortschrittlichsten oder strengsten. Die Frage ist aber, inwieweit der Vollzug nachkommt oder eben nachhinkt, inwieweit also die Vorschriften in die Praxis umgesetzt werden.
Es ist ganz selbstverständlich, dass der Vollzug folgen muss. Was nützt die schönste Norm, wenn sie nicht vollzogen und durchgesetzt wird? Unsere Pflicht ist es, für diesen Vollzug zu sorgen. Ich erspare Ihnen die Zahlen; vielleicht kann ich sie in Beantwortung anderer Interpellationen noch anfüh- ren; Sie kennen ihre Grössenordnung. Bei zwei Leitstoffen haben wir die Ziele bei weitem noch nicht erreicht. Es geht `hier um die Stickoxide und ganz allgemein um die soge- nannten Kohlenwasserstoffe. Hier muss noch mehr gemacht werden. Ich möchte aber betonen - damit die Medaille immer von beiden Seiten angeschaut wird -, dass aufgrund ·der inzwischen in Kraft gesetzten Massnahmen schon wesentliche Fortschritte erzielt wurden. Wir haben uns - natürlich unter der Voraussetzung, dass gewisse Fristen nötig sind, denn der Erfolg kann ja nicht von einem Tag auf den anderen eintreten - bei beiden Schadstoffen den Zielen um mehr als 50 Prozent genähert, bei den Stickoxiden sogar um fast 70 Prozent. Wenn Sie denken, dass das Umwelt- schutzgesetz vor vier Jahren in Kraft getreten ist und dass die Verordnungen entsprechend später in Kraft getreten sind, muss man auch das würdigen, was bereits geschehen ist.
Den Kantonen kommt bei diesen Fragen aufgrund des Luft- reinhaltekonzeptes eine entscheidende Funktion zu. Elek- trowatt hat diese Funktion quantifiziert. Wir wissen, was von den Kantonen im Rahmen ihrer eigenen Kompetenzen gelei- stet werden kann. Wir wissen, dass die Kantone, welche ihre Konzepte oder ihre Massnahmenpläne bis Anfang März die- ses Jahres hätten präsentieren müssen, zum Teil in Verspä- tung geraten sind, wobei diese Verspätung ganz verschie- denartig gelagert ist. Ich werde persönlich intervenieren - teils habe ich dies bereits getan -, damit sich nicht die Verspätung wiederholt, die bei der Raumplanung entstan- den ist.
Es kann nicht angehen, dass die Kantone so grosse Verspä- tungen haben, auch wenn wir Verständnis dafür haben, dass sie hier etwas mehr Zeit benötigen, wenn sie selber in Schwierigkeiten stecken. Unser Ziel ist aber, von den Kanto- nen die Massnahmenpläne so früh wie möglich und späte- stens noch im Verlaufe des nächsten Jahres zu erhalten. Ich erinnere Sie daran, dass die Zielsetzungen der Verordnung bis im Jahre 1995 erreicht werden müssen. Man muss dafür auch bei den Kantonen Verständnis haben.
Sie haben ein zweites, wichtiges Gebiet erwähnt, das insbe- sondere die Unternehmen und die Industrie betrifft. Sie werden nach Ende April Näheres darüber hören. Ich habe mir von der Elektrowatt sagen lassen, dass in diesem Bereich noch stärkere Massnahmen nötig sein werden, auch wenn zugegeben werden muss, dass bereits gewich- tige Anstrengungen unternommen worden sind.
Als letztes - ich muss ganz allgemein und resümiert antwor- ten - haben Sie den internationalen Bereich erwähnt. Da muss ich Ihnen, Herr Mühlemann, einräumen: Was da in den letzten Wochen an internationalen Initiativen florierte, ist auf der einen Seite erbaulich, auf der anderen Seite aber auch ein bisschen beunruhigend; denn es gibt wohl kein Land mehr, welches nicht eigene Initiativen ergreift, internatio- nale Treffen organisiert. Es gibt beinahe einen Wettbewerb zwischen den Ländern bei dieser Art von Initiativen. Wenn man denkt, dass die Probleme oft sehr einfach sind - ihre Lösungen setzen nur politischen Willen voraus -, so geht einem auf dem Gebiet der Luftreinhaltung doch manchmal der internationale Ueberblick etwas verloren. Dass aller- dings allgemein die Wichtigkeit dieser Probleme eingesehen
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Interpellation Mühlemann
wird, ist objektiv erfreulich. Wir dürfen nicht vergessen, dass sich alle Länder erst in den letzten Jahren mit diesen Fragen befasst haben. Dieses Erwachen darf trotz einer gewissen Konfusion als positiv gewertet werden.
Wir möchten bei diesen Fragen in keiner Weise die Rolle des Klassenprimus spielen. Wir möchten uns aber voll und ganz am internationalen Dialog beteiligen. Es hat sich ergeben, dass die Stimme der Schweiz in diesen Fragen durchaus gehört wird. So möchten wir weiterarbeiten, auch im multila- teralen Bereich. Die EG hat dieses Thema - wir dürfen das nicht vergessen - als solches erst vor drei Jahren entdeckt. Sie setzt sich aber nun durch. Der Kampf innerhalb der EG zwischen den mehr und den weniger fortschrittlichen Län- dern ist gerade in letzter Zeit entbrannt. Es ist gut so. Die EFTA hat sich mit diesen Fragen statutarisch nicht zu beschäftigen. Aber die Kontakte mit den EFTA-Ländern zei- gen, dass wir praktisch mit allen sogenannt «like» denken, also die gleiche Einstellung haben.
Mehr kann ich Ihnen, Herr Mühlemann, heute nicht sagen. Es ist klar, dass man ins Detail gehen müsste, um die einzelnen Probleme näher zu beleuchten.
Ledergerber: Ich habe Ihren Ausführungen, Herr Bundesrat, mit Interesse zugehört und möchte im Anschluss daran auf ein paar Punkte hinweisen, die meines Erachtens in diesem . Zusammenhang von sehr grosser Bedeutung sind. Wir können davon ausgehen und dürfen anerkennen, dass die Schweiz in Sachen Umweltschutzgesetzgebung wirklich bahnbrechende Arbeit geleistet hat. Das gilt für den Bundes- rat, für die Verwaltung, aber auch das Parlament darf für sich hier wirklich Lob in Anspruch nehmen.
Herr Mühlemann hat mit seiner Interpellation darauf hinge- wiesen, dass das grosse Problem heute beim Vollzug liegt. Herr Bundesrat, Ihnen ist das Problem ja auch nicht verbor- gen. Nur scheint mir, dass die Problematik in der heutigen Situation noch akzentuierter ist, als es zum Ausdruck gekommen ist. Ich stelle an vielen Orten fest, dass die Kantone heute bereits auf der planerischen Ebene in einem echten Vollzugsnotstand stecken. Es besteht eine interes- sante und zum Teil verzerrte Situation, indem die Kantone bei ihrer Massnahmenplanung anfangen müssen, um ein- zelne Parkplätze zu rechten und zu kämpfen, wenn auf der Bundesseite sehr viele Entscheidungen gefällt werden, die sehr viel relevanter sind für die Entwicklung der Belastung. Ich bin der Meinung, dass die Kantone ihre Aufgabe bei dieser wichtigen Massnahmenplanung nur erfüllen können, wenn von Bundesseite ganz bestimmte, zusätzliche Unter- stützung kommt. Ich möchte da folgende Unterstützungen erwähnen:
Die finanziellen Mittel. Man rechnet, dass die Kantone heute allein für diese Massnahmenplanung - zusammen mit den grösseren Städten - zwischen 20 und 30 Millionen Fran- ken aufwenden müssen, nur für die Planung. Viele Kantone sind überfordert, sie sollten da finanzielle Unterstützung bekommen können.
Wir stellen fest, dass verschiedene Beschlüsse und Infra- struktur-Entscheidungen auf Bundesebene genau gegen- läufig sind. Wir entscheiden immer noch in zustimmendem Sinne zu Autobahnteilstücken, zu Autobahnanschlüssen, die zusätzliche Luftbelastung erzeugen werden und die gerade in diesen Bereichen ein Einhalten der Immissions- grenzwerte verunmöglichen werden. Ich erinnere Sie an die Diskussion der letzten Woche über die Autobahnumfahrung Zürich, die ein typisches Beispiel für einen solchen gegen- läufigen Entscheid ist.
Viele Kantone haben neben der Parkplatzredimensionie- rung nur noch ein weiteres Instrument, nämlich die Geschwindigkeitsreduktion. Wir stellen aber fest, dass die Geschwindigkeitsreduktion auf Autobahnen ausschliesslich in der Kompetenz des Bundesrates liegt. Der Bundesrat ist in diesem Bereich sehr zurückhaltend. Ich erinnere Sie an das Beispiel Winterthur, wo eine Herabsetzung der Ge- schwindigkeitslimite vom Bundesrat abgelehnt wurde. Die Geschwindigkeitsverminderung bringt aber lufthygienisch auf kantonaler und kommunaler Ebene einiges.
Globalsteuerung: Die Kantone mühen sich ab mit Klein- massnahmen, und der Bund hat auf der Ebene Globalsteue- rung bis jetzt gar nichts bringen können. Ich weiss, die politischen Verhältnisse sind leider so, dass das nicht so einfach ist. Aber z. B. Oekobonus, Energiesteuer, Verbilli- gung bei der Umrüstung von Lastwagen usw. sind Massnah- men, die möglich wären. Die Kantone brauchten solche Unterstützung im Bereich Globalsteuerung.
Der letzte Punkt betrifft den ganzen Lastwagenbereich. Wenn die Privatautos mit Katalysatoren saniert sein werden, werden die Lastwagen rund zwei Drittel der gesamten Ver- kehrsemissionen verursachen.
Im Lastwagenbereich haben wir zwar die neuen Abgasbe- stimmungen für das Jahr 1991, sie reichen aber bei weitem nicht aus, um in den Belastungsgebieten tatsächlich eine Sanierung erreichen zu können. Man ist heute daran, Mög- lichkeiten zu studieren, wie in Belastungsgebieten die Ver- sorgung mit Gütern und die Entsorgung zum Beispiel mit gasmotorbetriebenen Lastwagen realisiert werden könnte. Es ist eine relativ teure Angelegenheit; die Kantone können das nicht allein bewältigen, es ist auch nicht vernünftig. In diesem Punkt brauchen sie ganz klar Unterstützung auf Bundesebene. Nur wenn diese Unterstützung gegeben wird, werden wir wenigstens bei einigen Kantonen die Chance haben, dass die Massnahmenpläne zum Erfolg führen werden.
Noch schlimmer wird die Realisierung im Bereich Lärm sein. Dort wissen die Kantone heute wirklich noch nicht, wie sie die vorgegebenen Bestimmungen der Lärmschutzverord- nung einhalten sollen. Auch in diesem Punkt, Herr Bundes- rat, warten die Kantone auf die Hilfe des Bundes, sonst werden die Vorgaben der Lärmverordnung mit Sicherheit nicht eingehalten werden können.
Frey Walter: Auch ich habe sehr aufmerksam der Antwort von Herrn Bundesrat Cotti auf die Interpellation Mühlemann zugehört und festgestellt, dass er vom besten Willen beseelt ist, die Luftreinhalteverordnung auch durchzusetzen. Ich gehe aber mit meinem Kollegen Ledergerber nicht unbe- dingt einig, denn ich habe das Gefühl, dass wir uns mit dieser Luftreinhalteverordnung heute auf keiner soliden Basis befinden. Ich möchte Sie, Herr Bundesrat, fragen: Stimmt das, was Sie gesagt haben, man habe international beinahe keinen Ueberblick mehr? Haben wir in der Schweiz noch den Ueberblick? Ich möchte Sie fragen: Wie wurden die Luftreinhalteverordnungsdaten in der Schweiz erfasst? Wie ist das vor sich gegangen? Können wir uns auf sie verlassen? Heute haben Sie in bezug auf die Schadstoff- emissionsgrenzwerte in den Grenzländern der Schweiz ganz andere Verordnungen als bei uns. Bestehen von Ihrer Seite aus der Wille und die Möglichkeit, diese Grenzwerte vielleicht europäisch zu koordinieren und abzusprechen? Es ist für die Schweizer nämlich sicher nicht leicht erklärbar, warum beispielsweise in Deutschland ganz andere Schad- stoffgrenzwerte für Alarmauslösung usw. gelten, als es in der Schweiz der Fall ist. Auch wurde über die Messtechnolo- gie, über die Messverfahren in der letzten Zeit sehr wenig gesprochen. Alle, die sich mit der Luftreinhalteverordnung befassen, wissen aber, dass es Punktmessung und Feldmes- sung gibt. Ist eine internationale Angleichung überhaupt geplant? Wir sollten uns nicht in eine Ausführungseuphorie stürzen, bevor die Basis sorgfältig abgeklärt wurde. Es war für mich tröstlich, zu hören, Herr Bundesrat, dass in den zwei Jahren, seit das Gesetz gelte, alle Beteiligten etwas gelernt hätten. Dieser Lernprozess setzt sich fort, und wir müssen uns vor allem auch hier für internationale Normen einsetzen. Damit wir uns dafür einsetzen können, brauchen wir auch die Basiswerte der Schweiz. Soweit ich informiert bin, wurden die sogenannten Basiswerte der fünfziger und sechziger Jahre aufgrund einer relativ einfachen Rückwärts- berechnung des Energieverbrauches errechnet. Ist dies kor- rekt, Herr Bundesrat?
Bundesrat Cotti: Nur kurz zu den beiden interessanten Inter- ventionen von Herrn Ledergerber und von Herrn Frey: Zur
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Motion Rutishauser
Unterstützung der Kantone seitens des Bundes, Herr Leder- gerber: Selbstverständlich grundsätzlich ja, aber gestatten Sie mir, Sie, wie bereits bei anderer Gelegenheit, an das föderalistische Prinzip zu erinnern. Sie werden mir sicher nicht widersprechen. In diesem Land wird der Föderalismus oft als eines der objektiven Kennzeichen unseres staatlichen Lebens angeführt. Man sieht den Föderalismus immer aus der Perspektive der Vergangenheit, als müsse er nicht immer wieder neue Züge annehmen, als müsse er sich nicht bewähren angesichts der neuen Herausforderungen, die sich einer Gesellschaft stellen. Wenn es eine Herausforde- rung gibt, bei der die Kantone ihre Daseinsberechtigung tatsächlich unter Beweis stellen können - dieser Beweis ist gar nicht verlangt, ich sage das voll Verehrung gegenüber den Kantonen -, bei der sie sich aber wirklich in der Moderne bewähren können und bei der sich demnach unser Föderalismus modern bewähren kann, so ist dies sicher unter anderem der Umweltschutzbereich. Deshalb müssen die Kantone zuerst von sich aus reagieren; die Hilfe des Bundes kann eventuell schon geleistet werden, aber sie muss subsidiär sein. Der Bund kann die Funktion der Kan- tone nicht übernehmen.
Wir möchten nicht eine Umweltschutzkonzeption aufneh- men, die bedeuten würde, dass von Bern aus nicht nur das Gesetz, sondern auch der Vollzug diktiert wird. Die Kantone haben einen Spielraum, den sie auch ausspielen sollen. Herr Ledergerber, eine Reihe von Kantonen sind keineswegs in besondere Vollzugsschwierigkeiten geraten. Wohlverstan- den: angesichts der Neuigkeit des Problems treten bei allen Beteiligten Ausführungsschwierigkeiten auf. Auch beim Buwal, auch beim Bund kennen wir Fragen des Personals. Auch bei uns gibt es Vollzugsprobleme. Dieses ganze Gebilde hat sich in wenigen Jahren entwickelt; es steckt wirklich in den Anfängen. Herr Frey Walter hat nicht unrecht, wir befinden uns noch in einem Lernprozess. Gewisse Kan- tone sind aber durchaus in der Lage, ihre Politik zu bestim- men. Ich muss Sie wohl nicht an Ihren Kanton Zürich erin- nern, der wahrscheinlich als erster mit sehr weitgehenden Massnahmen kommen wird, er ist vorbildlich. Das ist auch angebracht, denn er gibt die meisten Emissionen an die Luft ab.
Aber es gibt natürlich - da haben Sie recht, Herr Lederger- ber - kleinere Kantone, die mit Schwierigkeiten kämpfen, und wir möchten ihnen im Rahmen des Möglichen helfen. Herr Walter Frey, Sie haben in interessanter Art und Weise von einem mangelnden Ueberblick gesprochen. Bitte, miss- verstehen Sie mich nicht! Ich habe von mangelndem Ueber- blick bei den vielen internationalen Anlässen, die stattfin- den, gesprochen. Aber was die schweizerische Politik, ihre Zielsetzungen anbetrifft, da haben wir den Ueberblick voll und ganz. Wir wissen, was wir wollen, und wir möchten uns den Zielen, die wir uns gesetzt haben, nähern.
Ich möchte noch erwähnen: Dieser Ueberblick ist auch dank den ständigen Quantifizierungen gewährleistet. Es ist wohl auf der einen Seite etwas traurig, festzustellen, dass wir noch etwa 30, 40 Prozent der Ziele nicht erreicht haben. Aber es ist auf der anderen Seite schön festzustellen, dass wir schon an die 60 Prozent der Ziele erreicht haben - ich erwähne diese Zahlen cum grano salis. Das spornt einen an, noch weiter zu kommen. Ich möchte Sie einladen: Helfen Sie mit, damit wir - ohne zu dramatisieren, aber im vollen Bewusstsein des Ernstes der Lage - auch weiterkommen können.
In bezug auf die Ziele habe ich natürlich von Grössenord- nungen gesprochen. Ich möchte auch da nicht als absoluter Mathematiker dastehen. Aber die grossen Linien sind erar- beitet, sind im Parlament diskutiert worden, bevor Sie Mit- glied dieses Parlamentes waren. Schliessen Sie sich uns an und versuchen Sie, mit uns weiterzugehen. Ich hoffe, dass wir in einigen Monaten aufgrund von neuen Massnahmen wieder einen Schritt weitergehen können. Aber ich muss sagen: Es ist nicht ausgeschlossen, dass das Departement dem Bundesrat und dieser dem Parlament Massnahmen unterbreiten muss, die auf den ersten Blick etwas hart anmuten können. Das wird eine Bewährungsprobe sein. Wir
werden versuchen, je nach Vorschlägen, die uns gemacht werden, der eingeschlagenen Linie treu zu bleiben. Ich betone noch einmal: Helfen Sie auch mit! Das Land wird davon nur profitieren können. Vielleicht kommt einmal eine Zeit, in der wir sagen können: Wir haben dieses Problem gemeistert, ohne unser Leben wesentlich beeinträchtigt zu haben.
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Motion Rutishauser Verbot von Freon in Spraydosen und Kühlschränken Interdiction du fréon (vaporisateurs et réfrigérateurs)
Wortlaut der Motion vom 15. Juni 1987 Der Bundesrat wird beauftragt:
Die Verwendung von Fluorchlorkohlenwasserstoffen (FCKW oder FKW; Freon und freonähnliche Stoffe) als Treibmittel in Spraydosen möglichst rasch - allenfalls unter Einhaltung einer kurzen Uebergangsfrist - zu untersagen.
Einschränkende Vorschriften über den Gebrauch von Fluorchlorkohlenwasserstoffen in Kühlschränken zu erlas- sen, ohne dass internationale Normen abgewartet werden. 3. Sich in den zuständigen internationalen Gremien (Wiener Uebereinkommen zum Schutz der Ozonschicht, Uno-Wirt- schaftskommission für Europa ECE) für ein rasches und globales Verbot von Fluorchlorkohlenwasserstoffen einzu- setzen.
Texte de la motion du 15 juin 1987 Le Conseil fédéral est chargé:
D'interdire dès que possible l'utilisation de chlorofluoro- carbones (fréon et substances analogues) comme gaz pro- pulseurs dans les atomiseurs, le cas échéant en prévoyant des dispositions transitoires pour une courte durée.
D'édicter des prescriptions restrictives concernant l'em- ploi de chlorofluorocarbones dans les réfrigérateurs, sans attendre que des normes internationales soient fixées.
D'intervenir au sein des organismes internationaux com- pétents (Convention de Vienne sur la protection de la couche d'ozone, Commission économique de l'ONU pour l'Europe) en faveur d'une interdiction rapide de tous les chlorofluorocarbones.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Basler, Bühler-Tschap- pina, Camenzind, Dünki, Fehr, Geissbühler, Hari, Hofmann, Lanz, Maeder-Appenzell, Martignoni, Mühlemann, Müller- Meilen, Müller-Wiliberg, Nebiker, Neuenschwander, Oester, Ogi, Reichling, Sager, Uhlmann, Wanner, Wellauer, Zwingli (24)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die wissenschaftlichen Erkenntnisse über den Abbau der Ozonschicht in der Stratosphäre - insbesondere über den Polen - infolge der Anreicherung der Luft mit Fluorchlor- kohlenwasserstoffen (FKW) sind unzweideutig und alarmie- rend. Diese besorgniserregende Entwicklung hat sich in den letzten Jahren rasch fortgesetzt. Die damit verbundene intensivere UV-Strahlung der Sonne auf der Erdoberfläche hat die folgenden Konsequenzen: Hautkrebs, Augenleiden, Beeinträchtigung des Stoffwechsels bei Nutzpflanzen, Absterben des Planktons in den Weltmeeren usw.
Auf internationaler Ebene sind leider bis jetzt noch keine wirklich griffigen Normen verabschiedet worden. Es würde der Schweiz mit ihrer aktiven Umweltpolitik daher gut anste- hen, wenn sie auf diesem Gebiet eine Führungsrolle über- nehmen würde, ohne dass internationale Verträge abgewar- tet werden.
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Interpellation Mühlemann Luftreinhalteverordnung. Vollzugsprobleme Interpellation Mühlemann Ordonnance sur la protection de l'air. Application
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Jahr
1989
Année
Anno
Band
II
Volume
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Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
11
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
87.418
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
13.03.1989 - 14:30
Date
Data
Seite
420-424
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20 017 228
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