Initiative parlementaire (Müller-Argovie)
398
13 mars 1989 N
88.037
Viehhalter im Berggebiet. Kostenbeiträge
Détenteurs de bétail de la région de montagne. Contributions aux frais
Siehe Jahrgang 1988, Seite 1779 - Voir année 1988, page 1779 Beschluss des Ständerates vom 8. März 1989 Décision du Conseil des Etats du 8 mars 1989
Differenzen - Divergences
Art. 1 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Bühler, Berichterstatter: Der Ständerat hat diese Vorlage letzten Mittwoch im Differenzbereinigungsverfahren in einer sehr ausgedehnten Debatte behandelt. Es steht uns nicht an, auf diese Debatte im einzelnen einzutreten bzw. sie zu kritisieren. Eine Bemerkung sei zur Ehrenrettung unseres Rates aber doch erlaubt.
Das System der Direktzahlungen wurde bekanntlich geschaffen, um Standortnachteile auszugleichen, weil über die Produktenpreise in den Gebieten mit erschwerten Bedingungen kein vergleichbares Einkommen erzielt wer- den könnte. Somit wäre bei diesem Geschäft logischerweise das Einkommen die eigentliche Diskussionsgrundlage. Davon war bei einigen Herren der Kleinen Kammer aller- dings nicht viel zu erkennen. Die Argumentation be- schränkte sich weitgehend auf allerhand mögliche und unmögliche Prozentrechnungen, die beweisen sollten, wie überrissen der Beschluss unseres Rates sei. Die Behand- lung dieses Geschäftes hat uns deutlich gezeigt, wo die Grenzen des Systems der Direktzahlungen liegen.
Ihre Kommission stellt fest, dass selbst die von diesem Rate für zwei Jahre beschlossenen 520 Millionen Franken bei weitem nicht genügend würden, das Manko des bergbäuer- lichen Einkommens abzubauen. Folglich kann diese Summe nicht als überrissen bezeichnet werden. Weil wir aber eine zusätzliche Agrardebatte weder als nötig noch als sinnvoll erachten, hat die Kommission einstimmig beschlossen, dem Beschluss des Ständerates, das heisst 480 Millionen Fran- ken, zuzustimmen.
Ich ersuche Sie, diesem Antrag der Kommission zu folgen.
Angenommen - Adopté
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
86.243
Parlamentarische Initiative (Müller-Aargau) Vernehmlassungsverfahren. Straffung Initiative parlementaire (Müller-Argovie) Procédures de consultation. Simplification
Wortlaut der Initiative vom 18. Dezember 1986
Im Sinne von Artikel 21sexies des Geschäftsverkehrsgeset- zes und Artikel 27 des Geschäftsreglementes unterbreite ich die folgende parlamentarische Einzelinitiative in Form einer allgemeinen Anregung:
Die Anhörung (Vernehmlassungsverfahren) von Kantonen und zuständigen Organisationen, festgelegt in den Artikeln 22bis, 27ter, 27quater, 27quinquies, 32, 34sexies, 45bis der Bundesverfassung, ist in den Grundzügen durch ein Bun- desgesetz zu regeln.
Die Regelung soll dergestalt vorgenommen werden, dass das mündliche (konferenzielle) Verfahren zum Normalfall wird und gegenüber dem heutigen Vorgehen eine zeitliche und verfahrenstechnische Straffung erfolgt.
Texte de l'interpellation du 18 décembre 1986
Me fondant sur les articles 21sexies de la loi sur les rapports entre les conseils et l'article 27 du règlement du Conseil national, je présente l'initiative parlementaire suivante, conçue en termes généraux:
Les principes régissant la consultation des cantons et organisations concernées, prescrite par les articles 22bis, 27ter, 27quater, 27quinquies, 32, 34sexies et 45bis de la Constitution fédérale doivent être fixés dans une loi fédé- rale.
Il y a lieu de prévoir en l'occurrence que la procédure orale (par voie de conférences) constitue le cas normal et que l'on impose une plus grande rigueur, par rapport à la procédure actuelle, en ce qui concerne les délais et le déroulement de la consultation.
Frau Stamm unterbreitet im Namen der Kommission den folgenden schriftlichen Bericht:
Wir unterbreiten Ihnen hiermit gemäss Artikel 21ter des Geschäftsverkehrsgesetzes den Bericht der vorprüfenden Kommission über die von Nationalrat Müller-Aargau in der Wintersession 1986 eingereichte parlamentarische Initiative. Herr Müller verlangt mit einer allgemeinen Anregung, dass das Vernehmlassungsverfahren gesetzlich geregelt und gegenüber heute wesentlich gestrafft werde. Namentlich soll in der Regel das konferenzielle Verfahren an die Stelle des schriftlichen Verfahrens treten.
Die Kommission hat an ihrer ersten Sitzung vier Experten angehört, die Professoren Jean-Daniel Delley und Gerhard Schmid von den Universitäten Genf und Basel sowie die Herren Allenspach und Kappeler als Vertreter zweier Wirt- schaftsverbände, die regelmässig an Vernehmlassungsver- fahren beteiligt sind. Ausserdem hat sie den Initianten ange- hört und zu ihren Beratungen den Bundeskanzler beige- zogen.
Die Kommission hat mit 10 zu 2 Stimmen bei 6 Enthaltungen beschlossen, dem Nationalrat zu beantragen, der Initiative keine Folge zu geben. Hingegen beantragt sie mit 9 zu 9 Stimmen mit dem Stichentscheid der Präsidentin, dem Bun- desrat eine Motion zu überweisen, die ihn beauftragt, eine Vorlage zu gesetzlichen Regelung der Grundzüge des Ver- nehmlassungsverfahrens auszuarbeiten.
Die Kommission hat festgestellt, dass die Bundesverfassung und einzelne Bundesgesetze den Bundesrat verpflichten, bei den Vorarbeiten für gewisse Erlasse ein Vernehmlas- sungsverfahren bei den Kantonen und zuständigen Organi- sationen durchzuführen. Das Vernehmlassungsverfahren selbst ist in Richtlinien des Bundesrates über das Vorverfah- ren der Gesetzgebung vom 6. Mai 1970 (BBI 1970 | 993; 1976 || 949) geregelt.
Die Mehrheit der Kommission hat sich dafür ausgespro- chen, dass das Vernehmlassungsverfahren gesetzlich gere- gelt werden soll. Das Vernehmlassungsverfahren hat in der Praxis einen wesentlichen Einfluss auf die Gesetzgebung und sollte deshalb schon aus rechtsstaatlichen Gründen in einem Gesetz umschrieben sein. Grundsätzliche Rahmen- bestimmungen würden genügen; sie könnten allenfalls in das bestehende Verwaltungsorganisationsgesetz integriert werden.
Die Kommission geht mit dem Initianten einig, dass sich der Bundesrat in den letzten Jahren gelegentlich zu stark auf Vernehmlassungen abgestützt hat und dass dadurch seine Innovationsbereitschaft und auch die Entscheidungsmög- lichkeiten des Parlamentes reduziert wurden. Eine Straffung
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Viehhalter im Berggebiet. Kostenbeiträge Détenteurs de bétail de la région de montagne. Contributions aux frais
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Jahr
1989
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
11
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 88.037
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
13.03.1989 - 14:30
Date
Data
Seite
398-398
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Pagina
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