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13 mars 1989
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Heure des questions
Elfte Sitzung - Onzième séance
Montag, 13. März 1989, Nachmittag Lundi 13 mars 1989, après-midi
14.30 h
Vorsitz - Présidence: Herr Iten
Fragestunde - Heure des questions
Frage 27: Büttiker. Wissenschafteraustausch mit Japan Collaboration scientifique avec le Japon
Die Initiative der japanischen Regierung für das «Human Science Frontier Programme», die im Rahmen des «7er- Klubs» der grossen westlichen Staaten vorgebracht und konkretisiert wird, signalisiert deutlich, dass sich Japan ver- mehrt an der internationalen wissenschaftlichen Zusam- menarbeit beteiligen will.
Warum sind keine Schweizer Fachleute an der Vorbereitung dieses Projekts beteiligt, und welche Schritte sind von Bun- desseite unternommen worden, um die japanische Absicht zu unterstützen, den Sitz der Stiftung für das «Human Science Frontier Programme» in der Schweiz zu reali- sieren ?
Bundesrat Cotti: Die zuständigen Behörden im EDI und im EDA haben sich nach Bekanntwerden der japanischen Initiative mehrfach bemüht, wenigstens eine Beteiligung schweizerischer Fachleute an der Vorbereitung dieses Pro- grammes zu erreichen. Bis heute - wobei ich sagen muss, dass die genaue Entwicklung des Programmes noch nicht feststeht - scheint es aber, dass die japanischen Behörden nicht davon abgehen, in den mit dieser Aufgabe betrauten Ausschuss nur Wissenschafter des Siebner-Klubs aufzuneh- men. Sie wissen, welche Länder dazu gehören.
Die Bundesseite hat, im Einvernehmen mit den Behörden eines schweizerischen Standortkandidaten - es geht um die Stadt Zürich -, den japanischen Instanzen unsere Bereit- schaft, den Sitz der entsprechenden Stiftung in der Schweiz aufzunehmen, und unser Interesse an einer aktiven Mitwir- kung in diesem Unternehmen auch offiziell bekundet. Mehr konnte man bis heute nicht machen.
Frage 28: Hubacher. Ozon-Konferenz in London Protection de la couche d'ozone. Conference de Londres Kann der Bundesrat über die kürzlich in London durchge- führte und von 120 Teilnehmerstaaten besuchte Ozon-Kon- ferenz berichten, insbesondere über die Hauptergebnisse und über mögliche sich für die Schweiz aufdrängende Massnahmen?
Bundesrat Cotti: Die Londoner Konferenz zum Schutze der Ozonschicht diente einem sehr breiten Informationsaus- tausch und der Vorbereitung eines günstigen Klimas für die ersten Tagungen der Parteien des Wiener Uebereinkom- mens und des Montrealer Protokolls. Diese Tagung findet in Finnland im April/Mai 1989 statt. Schon lange vor der Lon- doner Konferenz hatten verschiedene Länder - darunter auch wir - mitgeteilt, dass die Ziele des Montrealer Protokol- les verschärft werden müssten.
Es wurden also in London keine Beschlüsse gefasst. Immer- hin ist zu vermerken, dass sich 20 Staaten angemeldet haben, entweder der Wiener Konvention oder sogar auch dem Montrealer Protokoll beizutreten. Das ist keine unbe- trächtliche Nebenfolge solcher internationaler Treffen.
Die Schweiz hat - wie Sie wissen - angekündigt, dass sie alles daran setzen wird, um ihren FCKW-Verbrauch bis 1995 um mindestens 90 Prozent zu reduzieren. Die nötigen Mass- nahmen sind entweder schon getroffen worden - ich denke an die Spraydosen; ich glaube, noch vor Ostern wird der Bundesrat das definitive Verbot erlassen - oder werden schrittweise bis 1995 durchgeführt.
Frage 29: Nussbaumer. Mietervorkaufsrecht Droit de préemption en faveur des locataires
Anonyme Gesellschaften verdrängen durch Käufe zu allen Preisen die natürlichen Personen mit Eigenbedarf vom Bodenmarkt und schränken durch ihr Tun das Angebot an günstigen Mietwohnungen stark ein. Ist der Bundesrat angesichts dieser bedrohlichen Situation bereit, die vor eini- ger Zeit überwiesenen Postulate von Herrn Früh und des Unterzeichneten betreffend Einführung eines Mietervor- kaufsrechtes rasch weiterzubearbeiten?
Bundesrat Koller: Der Bundesrat prüft zurzeit eine Vielzahl von Massnahmen zur Bekämpfung der Bodenspekulation. Dazu gehört auch das Mietervorkaufsrecht.
Der Bundesrat untersucht auch, ob gewisse Massnahmen dem Parlament auf dem Dringlichkeitswege vorzuschlagen sind.
Das gesetzliche Vorkaufsrecht der Mieter kommt hierfür nicht in Betracht, da noch heikle juristische Fragen zu klären sind.
Frage 30: Jaeger. Delegierter für das Flüchtlingswesen. PR-Kam- pagne
Délégué aux réfugiés. Politique d'information
Wie der Presse entnommen werden kann, hat der Delegierte für das Flüchtlingswesen PR-Spezialisten beigezogen, um über seine Asylpolitik zu informieren. Ich frage den Bun- desrat:
Welchen Auftrag haben die PR-Spezialisten erhalten?
Wie hoch sind die Kosten, unter welchem Titel werden sie finanziert, und wer hat sie bewilligt?
Was hält der Bundesrat von dieser Aktion? Genügt das übliche Informationssystem des EJPD nicht, um über die Tätigkeit des Delegierten für das Flüchtlingswesen zu orien- tieren ? Werden bald auch andere Bundesämter privaten PR- Büros zu Aufträgen verhelfen?
Bundesrat Koller: Ich kann die drei Fragen wie folgt beant- worten:
Die Firma Tscharner AG in Zürich hat für den Delegierten für das Flüchtlingswesen im Sommer 1988 einen Massnahmen- katalog für die Verbesserung der Grundlageninformation im Flüchtlingsbereich erarbeitet. Verschiedene dieser Vor- schläge werden gegenwärtig näher geprüft. Darunter eine Informationsbroschüre für Schulen und eine Hauszeitung für alle am Asylverfahren beteiligten Stellen.
Ausführungsaufträge wurden bis heute noch nicht erteilt. Die Kosten für die Beratung dürften sich auf 20 000 Franken belaufen. Zu den Kosten für die Realisierung einzelner Massnahmen können keine Angaben gemacht werden, da bislang noch keine Offerten eingeholt wurden. Der entspre- chende Kredit ist im Voranschlag unter Expertenhonorare und Kommissionen eingestellt.
Auch in den eidgenössischen Räten wird seit einiger Zeit eine aktivere Information im Flüchtlingsbereich gefordert. Der Bundesrat hat letzte Woche in Beantwortung der Inter- pellation Seiler darauf hingewiesen, dass der Informations- stand der Oeffentlichkeit im Flüchtlingsbereich verbessert
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Fragestunde
werden muss. Heute wird die Berichterstattung von Einzel- fällen geprägt. Grundlageninformationen fehlen hingegen fast vollständig.
Der Bundesrat hält es für richtig, dass mit solchen Informa- tionen Verständnis für die komplexen Ursachen der weltwei- ten Flüchtlingsproblematik geweckt werden soll. Er hält es angesichts der Wichtigkeit und Dringlichkeit der Informa- tionsaufgabe ausnahmsweise auch für gerechtfertigt, aus- senstehende Experten beizuziehen. Der Beizug externer Kommunikationsfachleute ist im übrigen seit Jahren auch in der Bundesverwaltung üblich. Ich erinnere Sie beispiels- weise an die Aids-Kampagne, an die Aktion «Saubere Luft» und an die Energiesparkampagne «Bravo».
Frage 31: Jaeger. Haefliger-Bericht. Vollständige Publikation Rapport Haefliger. Publication intégrale
Der Bundesrat hat bisher dem Parlament nur eine gekürzte Version des Berichtes von Prof. Dr. A. Haefliger zugestellt. Dies um die Puk-Arbeiten nicht zu behindern, was im Moment sicher vertretbar ist.
Ich frage den Bundesrat, ob er bereit ist, nach Abschluss der Puk-Arbeiten dem Parlament und der Oeffentlichkeit die ungekürzte Fassung des Berichtes von Prof. Dr. A. Haefliger zugänglich zu machen?
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Bundesrat Koller: Die Arbeiten der Parlamentarischen Untersuchungskommissionen sind einer von mehreren Gründen, die einer vollständigen Publikation des Berichtes von Herrn Haefliger entgegenstehen. Weitere Gründe sind: Zahlreiche im Bericht erwähnte Personen konnten sich zu den über sie gemachten Aussagen nicht äussern. Ihnen müsste diese Gelegenheit aber vorher gegeben werden. Herr Haefliger hat einen vorläufigen Zwischenbericht gelie- fert, der nicht ohne nähere Abklärung verschiedener Fragen publiziert werden könnte. Der Bericht enthält sodann Aussa- gen über laufende Verfahren oder über ergebnislos abge- schlossene Verfahren, deren Publikation eine Persönlich- keitsverletzung darstellen könnte.
Im übrigen enthält die veröffentlichte Zusammenfassung alle wichtigen Fakten und Schlussfolgerungen des Original- berichtes Haefliger. Parlament und Oeffentlichkeit sind somit rasch und umfassend orientiert worden.
Frage 32: Braunschweig. Nach der 13. Abstimmungsniederlage: Zivilschutz wohin?
Avenir de la protection civile
Die Stimmberechtigten der Stadt Bern haben am letzten Sonntag die Zivilschutzvorlage Waldmannstrasse abge- lehnt. Es handelt sich für den Zivilschutz etwa um die 13. Niederlage in Serie seit 1984 (kantonal/kommunal). Was hält der Bundesrat von dieser Nicht-mehr-Akzeptanz des Zivilschutzes, und wann wird er einerseits zum EJPD-Bericht «Einsatz des Zivilschutzes zur Nothilfe», Dezember 1987, und andererseits zum Bericht W. Bierter (Teilstudie aus «Weiterleben») Stellung nehmen?
Hält es der Bundesrat für prüfenswert, vorerst auf den Schutzraum-Weiterausbau zu verzichten, sowie die nicht mehr zeitgemässe Ausbildung bis zur Neuorientierung des Zivilschutzes zu unterbrechen und vorübergehend Zivil- schutzverweigerer weder zu verfolgen noch zu bestrafen?
Bundesrat Koller: Jährlich werden in der Schweiz 200 bis 300 öffentliche Schutzräume und Anlagen auf Gemeinde- stufe bewilligt und realisiert. Dass daneben seit 1984 Pro- jekte in der von Herrn Braunschweig genannten Zahl abge- lehnt worden sind, ist zutreffend. Die Gründe dafür sind unterschiedlich. Der Bundesrat erachtet es aber als uner- lässlich, im Rahmen des finanziell Möglichen die baulichen Massnahmen zum Schutze unserer Bevölkerung weiterzu-
führen. Er sieht auch keine Veranlassung, die Ausbildung der Schutzdienstpflichtigen zu unterbrechen.
Zum Bericht der von meinem Departement eingesetzten Arbeitsgruppe «Einsatz des Zivilschutzes zur Nothilfe» wird der Bundesrat voraussichtlich noch dieses Jahr Stellung nehmen.
Frage 33: Jaeger. Stellenbesetzung in der Bundesanwaltschaft Ministère public de la Confédération. Gestion des emplois Trifft es zu, dass im Jahre 1988 von der Bundesanwaltschaft 17 Stellen für die Abteilung BMG beantragt und nie instal- liert wurden? Wurde auf diese 17 Stellen verzichtet, oder sind sie etwa in andere Aufgabenbereiche (wie z. B. Staats- schutz) verlagert worden?
Bundesrat Koller: Die Bundesanwaltschaft beantragte zur Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben für das Jahr 1988 dreizehn neue Stellen, wovon vier für den Ausbau der Betäubungsmittelzentralstelle. Für das Jahr 1989 wurden zwölf neue Stellen beantragt, drei davon für den Ausbau der Betäubungsmittelzentralstelle. Der Bundesrat stellte zugun- sten dieser Begehren dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement aus dem Bundesratskontingent für 1988 neun und für 1989 acht Stellen zur Verfügung. Departe- mentsintern wurden der Bundesanwaltschaft für 1988 sie- ben und für 1989 vier Stellen zugewiesen. Sechs Stellen wurden für die Aufstockung des Bundesratskontingentes aufgewendet.
Diese insgesamt elf zusätzlichen Stellen wurden von der Bundesanwaltschaft zur Aufgabenbewältigung in verschie- denen Abteilungen beziehungsweise Dienstzweigen ver- wendet. Eine Stelle diente dem Ausbau der Betäubungsmit- telzentralstelle, drei weitere Stellen, die dem Dienst für Infor- matik und der Kanzlei des schweizerischen Zentralpolizei- büros zugewiesen wurden, kamen teilweise auch der Betäu- bungsmittelzentralstelle zugute. Für den Staatsschutz wur- den insgesamt fünf Stellen eingesetzt.
Jaeger: Ich möchte mir erlauben, noch ganz spezifisch auf einen Punkt zu sprechen zu kommen. Die Frage ist doch die, ob die jetzt ins Auge gefassten und inzwischen bewilligten Stellen ausreichen, um die grosse Aufgabe, die die Betäu- bungsmittelzentralstelle zu lösen hat, auch in Zukunft zu erfüllen. Wir wissen ja, dass es wahrscheinlich innerhalb der Bundesanwaltschaft auch einen gewissen Restrukturie- rungsbedarf gibt. Nun scheint uns einfach, dass diese Stel- len - auch mit den jetzt bewilligten - nicht ausreichen, um diese Aufgaben zu lösen. Sind da weitere Schritte vorge- sehen?
Bundesrat Koller: Ich gedenke, dem Bundesrat als Sofort- massnahme eine starke Aufstockung der Zentralstelle für Drogenbekämpfung zu beantragen. Obwohl wir unter Zeit- druck handeln, müssen wir zurzeit noch ein entsprechendes Konzept erarbeiten; es wird vor allem um die Frage gehen, wofür diese zusätzlichen Leute eingesetzt werden. Eine Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten, der ich am letzten Freitag beiwohnen konnte, hat mir unterbreitet, dass sie vor allem nachrichtendienstlich viel stärkere Unter- stützung durch den Bund erwartet. Wir werden aber, wie gesagt, dem Bundesrat ein solches Konzept als Sofortmass- nahme unterbreiten und Sie dann selbstverständlich orien- tieren.
Frage 34: Steffen. Aufhetzung von Asylanten Demandeurs d'asile. Occupations d'églises et grèves de la faim
Immer wieder werden Asylbewerber, die in Bundeszentren untergebracht sind, von aussenstehenden Personen zu widerrechtlichen Kirchenbesetzungen und Hungerstreiks aufgehetzt. Welche organisatorischen und rechtlichen Massnahmen gedenkt der Bundesrat zur Verhinderung sol- cher Hetzkampagnen zu unternehmen?
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Bundesrat Koller: Der Bundesrat lehnt es ab, Asylbewerber von der Aussenwelt abzuschirmen, um sie dem möglicher- weise negativen Einfluss von Drittpersonen zu entziehen. Auch Asylbewerber haben Anspruch auf soziale Kontakte. Dies gilt auch für jene, die in Bundeszentren untergebracht sind und keiner Erwerbstätigkeit nachgehen dürfen.
Andererseits missbilligt der Bundesrat Aktionen, bei denen Asylbewerber zum Erreichen politischer Zielsetzungen inländischer Gruppierungen missbraucht werden. Die straf- rechtliche Ahndung allfälliger Widerrechtlichkeiten ist Sache der Kantone.
Question 35: Spielmann. Massnahmen gegen die Schwarzarbeit Lutte contre le travail au noir
Selon de récentes estimations publiées par le syndicat des employés d'hôtel et de restaurant, le nombre de personnes travaillant au noir se situe entre 50 000 et 150 000. Le plus souvent, en plus de mauvaises conditions de travail et de très bas salaires, ces personnes ne bénéficient d'aucune prestation et couverture sociale.
Face à cette situation, quelles mesures le Conseil fédéral entend-il prendre pour réduire le volume des activités clan- destines?
Les nouvelles peines prévues pour les employeurs de per- sonnel clandestin sont-elles effectivement appliquées.
Bundesrat Koller: Mit der von den eidgenössischen Räten irn Herbst 1987 beschlossenen Verschärfung der Strafbe- stimmungen im Bundesgesetz über Aufenthalt und Nieder- lassung der Ausländer soll die Schwarzarbeit wirksamer bekämpft werden. Das Eidgenössische Justiz- und Polizei- departement hat im Februar 1988 die Justiz- und Polizeidi- rektionen der Kantone über diese Gesetzesänderung und deren Inkrafttreten orientiert.
Für die Strafverfolgung sind die Kantone zuständig. Es liegen indessen keine Anhaltspunkte vor, wonach diese Strafbestimmungen von den Kantonen nicht angewendet würden.
Zusätzlich zu diesen strafrechtlichen Sanktionen kommen nach wie vor administrative Sanktionen zum Zuge: Andro- hung oder Anordnung einer Beschäftigungssperre von nicht niedergelassenen Ausländern gegenüber fehlbaren Arbeit- gebern und Einreisesperren gegenüber fehlbaren Auslän- dern. Im übrigen handelt es sich, wie auch Herr Spielmann selber feststellt, bei den genannten Schwarzarbeiterzahlen um reine Schätzungen.
Question 36:
Jeanprêtre. Erhöhung der Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn in Morges
Relèvement à 120 km/h de la vitesse sur l'autoroute en traversée de Morges
Le Conseil d'Etat vaudois vient de demander à l'autorité fédérale de relever à la limite générale de 120 km/h le tron- çon en traversée de Morges-Lonay, après que des parois anti-bruit ont été érigées.
Je demande au Conseil fédéral quelle sera la procédure suivie par le département concerné, sur quelles bases notamment scientifiques il va prendre sa décision, si des expertises vont être faites garantissant la diminution du bruit et quels seront les droits des communes concernées.
Bundesrat Koller: Das nach Artikel 32 Absatz 3 des Stras- senverkehrsgesetzes zuständige Justiz- und Polizeideparte- ment wird auf Antrag des Kantons Waadt die für die Auto- bahnstrecke Morges-Lonay getroffene Geschwindigkeits- beschränkung aufheben, so dass wiederum die allgemeine Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h gilt. Gegen diese Auf- hebungsverfügung besteht keine Beschwerdelegitimation der betroffenen Gemeinden. Tempo 100 wurde auf dieser Teilstrecke seinerzeit angeordnet, weil die Lärmschutz- wände fehlten. Da diese nun erstellt sind, sind für die Wie- dereinführung der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h keine weiteren Abklärungen notwendig.
Frage 37: Seiler Hanspeter. Verordnung für Fahrtschreiber Ordonnance sur les tachygraphes
Laut einer Pressemitteilung vom 9. März 1989 hat das Bun- desgericht entschieden, dass die vom Bundesrat verordnete Bewilligungspflicht für den Einbau, die Wartung und Prü- fung von Fahrtschreibern verfassungswidrig sei. Wie gedenkt der Bundesrat diesem Bundesgerichtsurteil Rech- nung zu tragen?
Bundesrat Koller: Gemäss Bundesgericht können einzelne der vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement für die Anerkennung als offizielle Fahrtschreiber-Montage- stelle gestellten Anforderungen unter Umständen die Han- dels- und Gewerbefreiheit verletzen. Die Auswirkungen des neulich ergangenen Bundesgerichtsurteils werden zurzeit geprüft. Das Ergebnis ist noch nicht spruchreif.
Frage 38: Aliesch. Visumspflicht für Asylbewerber Visa pour les demandeurs d'asile
Die Bundesrepublik Deutschland will die Visumspflicht für Bürger Jugoslawiens sowie 14 afrikanischer, asiatischer und südamerikanischer Staaten einführen. Diese Massnahme dient der Abwehr des Asylantenstroms in die BRD. Zu erwar- ten ist durch diese Massnahme jedoch eine noch zuneh- mende Einwanderung von Asylbewerbern in die Schweiz. Was gedenkt der Bundesrat in dieser Situation zu tun ? Ist er bereit, den Visumszwang gemäss den Absichten der Bun- desrepublik Deutschland ebenfalls zu prüfen bzw. zu be- schliessen ?
Bundesrat Koller: Die Fragen für die Schweiz, die sich bei einer allfälligen Einführung der Visumspflicht für Jugosla- wen in der Bundesrepublik Deutschland stellen, werden zurzeit geprüft. Einerseits wird die Notwendigkeit aner- kannt, die nationale Visumspolitik und Praxis mit den ande- ren europäischen Staaten zu harmonisieren, damit eine Verlagerung unerwünschter Wanderungen auf andere Staa- ten vermieden werden kann. Andererseits ist in Betracht zu ziehen, dass Italien und Oesterreich die Visumspflicht für jugoslawische Staatsangehörige noch nicht einführen.
Frage 39: Humbel. EMD-Aufträge ins Ausland Commandes du DMF à l'étranger
Stimmt es, dass die GRD einen Auftrag für die Fertigung von Offiziersmützen ins Ausland vergeben hat? Wenn ja, wie kam dieser Auftrag zustande? Hat man in Verhandlungen mit den Schweizer Firmen nicht versucht, bezüglich Preis- festlegung einen Kompromiss zu finden? Wenn nein, hat man die Offerte im Ausland nur zwecks Preisvergleich ein- geholt?
Besteht im EMD nicht der Grundsatz, wonach die Aufträge an die Wirtschaft in unserem Lande (einheimische Industrie) zu vergeben sind? Gibt es Gründe, die gegen diesen Grund- satz sprechen bzw. bei denen dieser Grundsatz nicht befolgt werden kann?
EMD-Rechnung 1988: Wieviel in Franken und Prozenten der gesamten EMD-Ausgaben flossen ins Ausland?
Bundesrat Villiger: Es trifft tatsächlich zu, dass die Gruppe für Rüstungsdienste 4000 Mützen für höhere Unteroffiziere bei einer Firma in der Bundesrepublik Deutschland beschafft. Sie sah sich zu dieser Vergabe ins Ausland gezwungen, weil die inländischen Mützenhersteller ihre Preise im Jahre 1988 um 40 bis 65 Prozent erhöht haben. Auf das Angebot der Gruppe für Rüstungsdienste, Preisver- handlungen aufzunehmen, sind die inländischen Mützenfa- brikanten leider nicht eingegangen.
Das Militärdepartement ist bestrebt, Beschaffungsaufträge grundsätzlich an das einheimische Gewerbe und an die Industrie im eigenen Land zu vergeben. Wie alle anderen Bundesstellen sind wir aber auch verpflichtet, die Einkaufs- verordung zu befolgen. Diese verlangt, dass beim Einkauf
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grundsätzlich eine Wettbewerbslage geschaffen werden muss. Im vorliegenden Fall kosten die Mützen aus dem Ausland etwa die Hälfte des Preises, der bei einem inländi- schen Lieferanten bezahlt werden müsste. Selbstverständ- lich können sich die einheimischen Produzenten künftig wieder um Lieferungen bemühen. Allerdings muss ich beifü- gen, dass mit unseren Plänen für die Neuuniformierung in den neunziger Jahren die Tage der steifen Hüte gezählt sein könnten.
Was die Ausgaben des Militärdepartementes im Ausland betrifft, liegt die Lieferantenstatistik für 1988 noch nicht vor. Im Jahre 1987 flossen von den Gesamtausgaben des EMD, d. h. von 4,2 Milliarden Franken, rund 450 Millionen oder 11 Prozent ins Ausland.
Frage 40: Spalti. Massnahmen zur Erschwerung der Produktion von chemischen Waffen Mesures propres à enrayer la production d'armes chimi- ques
Acht zur Herstellung von Chemiewaffen geeignete Chemika- lien sind in der EG für den Export in kriegführende Staaten oder Spannungsgebiete gesperrt worden. Die Schweiz hat ab 1. März 1989 zwölf Chemikalien der Exportkontrolle unterstellt. Sind damit die notwendigen Voraussetzungen geschaffen, um die C-Waffenproduktion weiterhin zu erschweren, und welche Beiträge kann die Schweiz inner- halb und ausserhalb der «australischen Gruppe» leisten, die Weiterverbreitung und Produktion von chemischen Kampf- stoffen zu erschweren?
Bundesrat Villiger: Herr Spälti greift hier ein wichtiges Pro- blem auf. Mit der Erweiterung der Exportbewillungungs- pflicht auf zwölf Substanzen, die für die Produktion von chemischen Waffen verwendet werden können, leistet die Schweiz einen bedeutenden Beitrag zu den internationalen Bemühungen, die Weiterverbreitung der chemischen Waf- fen zu verhindern Sie konnten dies unlängst der Presse entnehmen. Eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe wird ausserdem prüfen, inwieweit es erforderlich und möglich ist, diese Kontrolle auf Produktionsanlagen zu erweitern. Im übrigen hat die schweizerische chemische Industrie im Bewusstsein der Risiken, die durch die Weiterverbreitung der chemischen Waffen entstehen, von sich aus Vorsichts- massnahmen getroffen, die über die Bundesgesetzgebung hinausgehen. Der Bundesrat ist sich dieser Probleme bewusst und verfolgt die Entwicklung der Lage weiterhin aufmerksam.
Spälti: Man konnte in den Nachrichten heute mittag hören, der Bundesrat habe an seiner heutigen Sitzung eine Arbeits- gruppe eingesetzt, die die Frage des Exportes problemati- scher Güter, die zur Fabrikation chemischer Waffen führen können, untersuchen soll. Die Frage ist wirklich von ganz grosser Bedeutung, nicht nur rein sachlich, sondern auch für den Ruf unseres Landes.
Es würde mich in diesem Zusammenhang interessieren - diese Ueberlegungen sind ohne Zweifel angestellt worden, im Hinblick auf diesen Entscheid des Bundesrates -, wie diese Arbeitsgruppe zusammengesetzt ist. Erstens: Ist sie überdepartemental zusammengesetzt, und wer hat die Füh- rung? Zweitens: Was ist konkret die Aufgabe dieser Arbeits- gruppe? Drittens: In welchem Zeitrahmen soll diese Arbeits- gruppe ihre Ergebnisse präsentieren? Diese müssen ja für weitere, entscheidende Massnahmen die Grundlage bilden.
Bundesrat Villiger: Nach dem Grundsatz: «Gouverner c'est prévoir» hat sich der Bundesrat seit einiger Zeit intern mit diesen Fragen immer wieder auseinandergesetzt, und heute haben wir den formellen Beschluss gefasst, eine Arbeits- gruppe einzusetzen. Es handelt sich hier um ein überdepar- tementales Problem; es sind drei Departemente (EDA, EVD und EMD) beteiligt. In der Arbeitsgruppe sind von jedem Departement zwei Fachleute vertreten, die sich in der Pro- blematik auskennen. Diese sechs Personen haben aber die
Möglichkeit, für ihre Arbeit Experten beizuziehen. Die Feder- führung oder die Präsidentschaft liegt beim EMD. Das Pflichtenheft ist noch nicht voll erarbeitet worden, das wird jetzt in meinem Departement geschehen und mit den ande- ren abgesprochen. Ich kann Ihnen deshalb auch noch nicht sagen, was für ein Zeitrahmen vorgesehen ist.
Die Aufgaben werden sich ungefähr in folgendem Umfeld befinden: Erstens muss die Lage beurteilt werden, was eine gewisse Zeit braucht; zweitens wird dieses Gremium den Bundesrat beraten, wenn ein Problem auftaucht, und drit- tens wird es allfällige Massnahmen - gesetzgeberischer oder anderer Art - vorschlagen. Wir werden uns bemühen, dass diese Arbeitsgruppe sehr rasch - personell ist sie weitgehend bestimmt - die Arbeit aufnehmen kann, damit möglichst bald auch Resultate vorliegen.
Frage 41: Scherrer. Treibstoffzollzuschlag. Rückstellungen Surtaxe sur les carburants. Montant des provisions
Auf welchen Betrag beziffern sich die Rückstellungen aus dem Treibstoffzollzuschlag? Wann und wofür gedenkt der Bundesrat diese einzusetzen?
Bundesrat Stich: Im Jahre 1988 betrug die Rückstellung 2,26 Milliarden Franken, rund 170 Millionen Franken mehr als budgetiert. Der Hauptgrund liegt bei den Einnahmen, die um rund 150 Millionen Franken besser ausfielen als er- wartet.
In der Finanzplanung bis 1992 sind steigende Ausgaben vor allem für Nationalstrassen, Verkehrstrennungs- sowie stras- senverkehrsbedingte Umwelt- und Landschaftsschutzmass- nahmen zu erwarten. Ausgehend von der Basis 1988 könnte die Rückstellung gemäss geltendem Finanzplan auf eine Grössenordnung von 1,5 Milliarden Franken abgebaut wer- den. Nicht enthalten in diesem Betrag ist insbesondere die im Alpentransitverkehr in Diskussion stehende Uebergangs- lösung auf der Schiene. Ein verstärkter Abbau der Rückstel- lung hätte allerdings eine Erhöhung der Bundesausgaben in der Finanzrechnung und ein Ueberschreiten der Finanz- planvorgaben zur Folge. Die zusätzlichen Ausgaben müss- ten somit anderweitig kompensiert werden. Konjunkturpoli- tische Ueberlegungen dürfen auch nicht ausser acht gelas- sen werden.
Frage 42: Ruf. Alt Bundesrätin Kopp. Pensionsansprüche Pension de retraite de Madame Kopp, ex-conseillère fédé- rale
Welche Auswirkungen hätte eine allfällige strafrechtliche Verurteilung von alt Bundesrätin Kopp wegen im Amte begangener Delikte auf ihre Pensionsansprüche? Würde die Höhe der Rente gegebenenfalls gekürzt?
Bundesrat Stích: Nach dem Bundesbeschluss über Bezüge und Ruhegehälter der Mitglieder des Bundesrates haben Bundesräte, die nach wenigstens vier Amtsjahren aus der Behörde ausscheiden, Anspruch auf ein Ruhegehalt, das der halben Besoldung entspricht. Solange ein ehemaliges Mitglied des Bundesrates ein Erwerbseinkommen erzielt, das zusammen mit dem Ruhegehalt die Jahresbesoldung eines Bundesrates übersteigt, wird das Ruhegehalt um den Mehrbetrag gekürzt. Weitere Kürzungs- oder Aufhebungs- gründe gibt es nicht.
Ruf: Aufgrund der geltenden Rechtslage konnten Sie mir verständlicherweise keine andere Antwort geben. Ich frage Sie deshalb: Empfinden Sie - wie breite Bevölkerungskreise - die Situation, wie sie sich heute präsentiert, nicht auch als stossend, und sollte nicht bei der Behandlung der Vorlage über die berufliche Vorsorge der Mitglieder des Bundesrates die nötige Rechtsgrundlage dafür geschaffen werden, dass im Falle von Delikten, die Bundesräte im Amt begehen, doch Rentenkürzungen möglich sein könnten?
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Bundesrat Stich: Sie haben mit Recht gesagt, Herr Ruf, dass die geltende Regelung klar ist. An dieser Regelung ändert sich auch im Fall Kopp nichts. Ganz abgesehen davon steht das Verschulden noch nicht fest. Im übrigen ist festzuhalten, dass es sich hier - in diesem Jahrhundert mindestens - um den ersten Fall handelt. Es hat bekanntlich im letzten Jahr- hundert - im Jahre 1890 - auch einen Skandal gegeben, aber er ist damals nicht an die Oeffentlichkeit gedrungen. Er ist im Bundesrat geblieben und deshalb anders geregelt worden. Aber ich glaube nicht, dass es zweckmässig ist, aufgrund eines einmaligen Vorfalles die Regelung zu än- dern.
Frage 43: Aliesch. Italienische Zöllner. Dienst nach Vorschrift Grève des douaniers italiens
Während einigen Wochen haben die italienischen Zöllner nur noch gemäss «Dienst nach Vorschrift», d. h. von 08.00 bis 14.00 Uhr, gearbeitet. Lastwagen mussten zur Zollabfer- tigung bis zu drei Tagen warten, und auch bei den Bahnen kam es zu längeren Wartezeiten. Weiterer «Dienst nach Vorschrift» und sogar Totalstreiks sind für die nächsten Wochen angesagt.
Was gedenkt der Bundesrat gegen diese schleppenden Zoll- abfertigungen zu unternehmen? Erachtet der Bundesrat «Vergeltungsmassnahmen» gegen die italienischen Einfuh- ren in die Schweiz als denkbar, z. B. indem die Schweiz die Zollabfertigung ähnlich schleppend abwickelt? Das gel- tende Moratorium bei den italienischen Gegenmassnahmen zur schweizerischen Schwerverkehrsabgabe läuft Mitte Jahr ab. Hat der Bundesrat neue Verhandlungen angesetzt?
Bundesrat Stich: Selbst bei normalen Betriebsverhältnissen vermag die Situation am Grenzübergang von Chiasso/Bro- geda (Dogana merci) nicht voll zu befriedigen. Aus diesem Grund wurde schon vor den neuesten Schwierigkeiten auf allen zweckmässigen Ebenen versucht, zusammen mit den italienischen Behörden Verbesserungen zu erreichen. Ein durchschlagender Erfolg konnte leider nicht erzielt werden. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass eine diplomatische Intervention angesichts des laufenden Arbeitskonfliktes zwi- schen den italienischen Behörden und den Gewerkschaften unangebracht wäre. Auch eine verzögerte Abfertigung der Wareneinfuhr aus Italien durch die Eidgenössische Zollver- waltung steht ausser Diskussion. Der Bundesrat wird dage- gen in Verhandlungen in Brüssel die Probleme im Zusam- menhang mit dem Grenzübertritt auf der Strasse zur Spra- che bringen.
In den Diskussionen mit Italien über die Schwerverkehrsab- gabe konnte das Ziel, ungerechtfertigte Gegenmassnahmen zu verhindern, bisher weitgehend erreicht werden. Der Bun- desrat ist der Ueberzeugung, grundsätzliche Fragen der Verkehrspolitik, wie das Territorialitätsprinzip, sollten im Rahmen der laufenden Verkehrsverhandlungen mit der EG besprochen werden.
Frage 44: Nussbaumer. Kleine Blumen und Vögelchen Fleurettes et petits oiseaux
Herr Direktor Piot schrieb am 26. Januar 1989 folgendes im Zentralblatt für Milchwirtschaft: «Ohne Zweifel macht die ökologische Herausforderung am meisten von sich reden. Stets wächst die Zahl derjenigen, die eine idyllische Land- wirtschaft möchten, ohne Dünger und Pflanzenschutzmittel, eine kleine Landwirtschaft, die die kleinen Blumen und Vögelchen zum höchsten Vergnügen der Sonntagsspazier- gänger pflegen möchte.»
Was sagt der Bundesrat zu dieser simplifizierenden Haltung des Direktors des Bundesamtes für Landwirtschaft gegen- über den Natur- und Umweltproblemen?
M. Delamuraz, président de la Confédération: C'est le prin- temps, nous parlons de fleurettes et de petits oiseaux!
M. Nussbaumer connaît sans doute les travaux effectués par la recherche agronomique suisse en vue d'une production
intégrée en agriculture. Notre volonté est de faire compren- dre cette recherche et, bien davantage, de la faire appliquer dans la grande pratique.
Si M. Jean-Claude Piot, directeur de l'OFAG, lors de la conférence de presse du 13 janvier dernier, a utilisé une formule bien dans son style, à la fois percutante et fleurie, c'était aussi pour rappeler que l'on ne peut pratiquer une agriculture efficiente et moderne sans un minimum d'en- grais, mais qu'il s'agit d'utiliser ceux-ci avec discernement et modération.
Il s'est fondé, pour le dire, sur le sixième rapport du Conseil fédéral sur l'agriculture, qui relève que les risques que comporte la technologie agricole moderne sont réels, mais que ce problème ne saurait être résolu par un seul retour à une agriculture extensive et sans engrais.
La surface utile par habitant est des plus modestes en Suisse. Il s'agit d'assurer le ravitaillement du pays, plus particulièrement en période de crise, alors que nous ne sommes auto-approvisionnants qu'à 60 et quelques pour cents de notre consommation.
«Le problème crucial - et je cite expressis verbis le rapport sur l'agriculture - réside dans le seuil de tolérance des sols et des eaux face aux nuisances. A l'avenir, plus encore qu'aujourd'hui, l'agriculture et la recherche agronomique se devront de concentrer leurs efforts sur une production éco- nomique de denrées alimentaires de haute qualité, mais compatible avec l'environnement, qu'il s'agisse du sol, des eaux, des animaux, des végétaux ou de l'homme lui-même.» Ainsi, Monsieur Nussbaumer, le président de la Confédéra- tion et chef du Département de l'économie publique a-t-il ramené les formes fleuries de M. Piot à leurs justes dimen- sions et constaté qu'en réalité, sur le fond, nous sommes bien d'accord puisque nous nous fondons et continuerons de nous fonder sur le rapport de l'agriculture qui a reçu l'aval du Parlement lorsque nous l'avons présenté.
J'ajoute que le septième rapport sur l'agriculture sera pré- senté par le Conseil fédéral plus tôt que prévu, c'est-à-dire l'année prochaine. J'imagine cependant que, sur le point crucial que vous avez développé, les idées resteront identi- ques dans un équilibre parfois difficile à établir entre la production et le respect de l'environnement.
Nussbaumer: Ich bin beruhigt zu hören, dass hier kein neuer Konflikt zwischen Oekologie und Oekonomie in die Welt gesetzt werden soll. Aber wir Politiker haben heute die grosse Aufgabe, vor allem den Landwirten verständlich zu machen, dass Oekologie und Oekonomie wie ein Paar Schuhe zusammengehören. Es darf nicht soweit kommen, dass Goethe mit seinem Gedichtschluss recht hat: «Die Vöglein schweigen im Walde, warte nur, balde ruhest du auch.»
M. Delamuraz, président de la Confédération: Mes propos n'ont pas l'altitude de ceux de Goethe mais, puisque nous sommes en période de salon de l'automobile, je dirai en effet que, dans tous les domaines, dans l'agriculture en particulier, le match écologie-économie est parfois mal arbi- tré, en tout cas extrêmement sensible et qu'il faut, pour trouver le bon comportement du véhicule dont nous avons la charge, jouer avec subtilité de la pédale des gaz et de celle du frein, parfois des deux en même temps. Sans doute, Monsieur Nussbaumer, avez-vous parfaitement raison; cela n'est pas toujours facile à expliquer.
C'est la raison pour laquelle je voulais établir quelques nuances dans le texte qui a pu vous frapper exagérément. Je partage parfaitement votre définition de la responsabilité des hommes politiques attachés à la solution de ce pro- blème.
Frage 45:
Meier-Glattfelden. Sicherheit des Luftverkehrs und Flug- preise
Sécurité du trafic aérien et prix des billets d'avion
Kürzlich befasste sich der Rat der Internationalen Zivilluft- fahrt-Organisation (Icao) in Montreal mit Massnahmen zum
N
393
Fragestunde
Schutz gegen Terroranschläge in der Zivilluftfahrt. Bundes- rat Adolf Ogi verlangte an dieser Konferenz, dass die beste- henden und beschlossenen Sicherheitsmassnahmen auch tatsächlich rund um den Erdball durchgesetzt werden. Damit der Luftverkehr auch in den Drittweltländern durch modernste Ueberwachungstechniken sicherer werde, müss- ten diese Staaten technisch und finanziell unterstützt werden.
Ich frage den Bundesrat an: Ist er auch der Meinung, dass diese nötige Verbesserung der Sicherheit des Luftverkehrs durch den Verursacher, d. h. über den Flugpreis, bezahlt werden soll?
Bundesrat Ogi: Wichtig ist, dass die Sicherheit im Flugver- kehr verbessert wird. Zu diesem Zweck hat die Schweiz bei der ausserordentlichen Konferenz der Icao (Internationale Zivilluftfahrtorganisation) in Montreal einen Sicherheits- fonds vorgeschlagen. Dieser Sicherheitsfonds würde vor allem der Sicherheit in den Drittweltstaaten zugute kommen. Gespiesen würde er aus den Ueberschüssen des Icao-Bud- gets. Damit würden also Staaten für die verbesserte Sicher- heit aufkommen und nicht Passagiere.
Die von Ihnen, Herr Nationalrat Meier-Glattfelden, vorge- schlagene Finanzierung der Sicherheit durch die Passagiere statt durch den Staat wurde in Montreal ebenfalls diskutiert. Eine solche Finanzierung durch Verursacher wäre durchaus denkbar. Sie wäre aber rechtlich und faktisch weltweit schwieriger zu realisieren als die von der Schweiz vorge- schlagene Lösung. Wichtig ist, dass möglichst rasch ein Sicherheitsfonds geschaffen wird; denn die Sicherheit im Flugverkehr darf nicht an mangelnden Finanzen scheitern.
Question 46: Kohler. «Bahn 2000», Langfristiges Bauprogramm RAIL 2000. Programme de construction à long terme
Le 18 mars 1988, le Conseil fédéral a été invité par le Conseil national à charger les CFF d'élaborer, jusqu'à fin 1988, un programme de construction à long terme, analogue à celui des routes nationales, qui fixe les étapes de réalisation des projets de construction de RAIL 2000 (en y traitant séparé- ment la construction de nouveaux tronçons, l'amélioration des lignes existantes et l'amélioration de l'infrastructure des gares) et de le rendre public.
Le Conseil fédéral peut-il nous dire pourquoi ce programme n'a pas encore été rendu public et pour quelle date on peut escompter sa parution ?
Bundesrat Ogi: Voraussichtlich Ende 1989 wird das langfri- stige Bauprogramm bereinigt sein. Es wird gleich anschlies- send veröffentlicht werden. Das ist später als vorerst erwar- tet, das stimmt. Die Gründe dafür liegen darin, dass der Aufwand zur Erstellung dieses Bauprogrammes grösser ist als vorerst angenommen war. Alles muss genau mit der übrigen Investitionsplanung sowie mit der Betriebsplanung abgestimmt werden. Nur so können sinnvolle Angebotsetap- pen definiert und Prioritäten festgelegt werden. All dies hat mehr Zeit beansprucht als angenommen.
Stichwortartig kann ich Herrn Nationalrat Kohler kurz den Projektierungsstand bei den Ausbaustrecken skizzieren: Biel-Solothurn, Streckenausbau auf höhere Geschwindig- keit, Beginn der Arbeiten ab Mitte 1993 vorgesehen; Olten- Däniken-Aarau, Vorprojekt für die zweite Doppelspur Ende 1989, Plangenehmigungsverfahren 1990; Aarau, Ausbau des Bahnhofes und zweiter Stadttunnel, das Plangenehmi- gungsverfahren ist eingeleitet, Baubeginn vermutlich noch in diesem Jahr, Inbetriebnahme 1995; durchgehende Dop- pelspur entlang dem Neuenburgersee, Einleitung des Plan- genehmigungsverfahrens 1989; Mattstetten-Rothrist, Einlei- tung des Plangenehmigungsverfahrens 1990.
Question 47:
Carobbio. Kombinierter Verkehr SBB. Terminal in Balerna Transport combiné CFF. Terminal de Balerna
La Direction du lle arrondissement des CFF a fait élaborer et transmettre aux intéressés un projet de terminal pour le 38-N
transport combiné, à réaliser sur le territoire de Balerna dès le début de l'été 1989 et qui devrait entrer en service au début de 1990.
S'il voit le jour, le terminal, affecté au trafic international, sera inclus dans le réseau ferroviaire du complexe de la gare de Chiasso. Ainsi, l'installation se situerait dans une zone à l'environnement saturé et dans une zone de protection de la nappe phréatique qui assure l'approvisionnement en eau potable des communes de Balerna et de Chiasso.
Le soussigné demande pourquoi, dans l'étude du projet, on n'a pas pris en considération les aspects susmentionnés du point de vue de l'impact sur l'environnement, et désire savoir si l'on estime qu'un tel terminal est vraiment indispen- sable à l'emplacement prévu, ou s'il n'existe pas d'autres solutions plus indiquées, par exemple le rétablissement de la ligne ferroviaire de Valmorea, qui permettrait la liaison avec la gare routière de Busto Arsizio, partiellement finan- cée par la Confédération.
Bundesrat Ogi: Auf Ihre Frage, Herr Nationalrat Carobbio, kann der Bundesrat heute keine Antwort erteilen; ich bedaure. Das von Ihnen erwähnte Projekt befindet sich im Moment noch auf der Stufe SBB im eisenbahnrechtlichen Plangenehmigungsverfahren. Das Bundesamt für Verkehr kommt erst zum Zuge, wenn sich die SBB mit den betroffe- nen Dritten und den Behörden nicht einigen können. Der Bundesrat ist dann letzte Beschwerdeinstanz. Im Moment kann er sich dazu nicht äussern.
Eine spezielle Umweltverträglichkeitsprüfung ist für ein sol- ches Bauvorhaben rechtlich nicht erforderlich. Natürlich werden aber die Fragen rund um den Umweltschutz, die Raumplanung und den Landschaftsschutz auch geprüft, und zwar im Plangenehmigungsverfahren. Die Genehmi- gungsinstanz wird dies kontrollieren. Bei Mängeln in diesen Punkten wird keine Plangenehmigung erteilt.
Frage 48:
Schüle. Nationalstrassen. Umweltgefährdende Belagser- neuerungen
Revêtement des routes nationales et protection de l'envi- ronnement
Der Kanton St. Gallen hat unlängst die Belagserneuerung Sargans-Bad Ragaz auf der N 13 ausgeschrieben. Er schreibt darin den Offertstellern zwingend vor, für die gesamte Tragschicht Teerbitumen (TB 2000) zu verwenden. Der Umfang beträgt 13 200 Tonnen Teerbitumen. Nun wer- den aber beim Einbau dieses Mischgutes in grossem Stile Dämpfe in der Form der polyzyklischen aromatischen Koh- lenwasserstoffe freigesetzt, die gesundheitsschädigend und umweltgefährdend sind.
Technisch ist die Verwendung von Teerbitumen unnötig, da preisgünstigere Alternativen wie etwa Reinbitumen zur Ver- fügung stehen und in anderen Kantonen sogar verbindlich vorgeschrieben werden.
Ist der Bundesrat auch der Meinung, die St. Galler Aus- schreibung entspreche nicht mehr dem Stand der Technik und dem Gebot des Umweltschutzes? Kann in diesem kon- kreten Fall bundesseitig Einfluss genommen werden, so dass eine umweltgerechte Belagserneuerung auf der N 13 noch sichergestellt werden kann?
Bundesrat Ogi: Zu Ihrer ersten Frage, Herr Nationalrat Schüle. Sie haben recht: Belagserneuerungen mit Teerbitu- men entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik und des Umweltschutzes. Auch aus Kostengründen wird Teerbi- tumen heute kaum mehr verwendet. Die Offertbereinigung ist denn auch vom Kanton St. Gallen bereits in diesem Sinne korrigiert worden.
Zur zweiten Frage. Es braucht die Zustimmung des Bundes- amtes für Verkehr für die Vergabe solcher Arbeiten. In Absprache mit dem Bundesamt hat der Kanton St. Gallen seine Ausschreibungsbedingungen geändert. Es wird nun Reinbitumen verwendet. Das von Ihnen, Herr Nationalrat Schüle, aufgeworfene Problem ist somit gelöst.
N 13 mars 1989
394
Heure des questions
Frage 49:
Nabholz. Sicherheitspolitische Probleme durch «Hacker» Piratage informatique
Der jüngst in der BRD aufgeflogene «Hackerskandal» betrifft offensichtlich auch die Schweiz.
Wie beurteilt der Bundesrat die damit verbundenen sicher- heitspolitischen Probleme für öffentliche und private Institu- tionen ?
Sind seitens der PTT Vorkehren geplant, um die Datensi- cherheit optimal zu gewährleisten?
Bundesrat Ogi: Wir müssen diesen jüngsten Hacker-Fall in der Bundesrepublik Deutschland sehr ernst nehmen und studieren, denn die Sicherheit unserer Daten muss jederzeit gewährleistet sein. Sie hat höchste Priorität. Entsprechende Vorkehrungen zum Schutz der Daten vor Hackern sind von den Bundesstellen auch getroffen worden. Die PTT-Netze bieten dank ihrer hohen Multiplexierung einen guten Schutz. Aber selbst diese mehrfache Ausnützung der Lei- stung gibt noch keinen absoluten Schutz. Deshalb muss bei · jeder EDV-Anwendung dem Aspekt der Sicherheit beson- ders Rechnung getragen werden.
Die PTT werden die Erkenntnisse aus dem Vorfall in Deutschland in ihre Sicherheitsdispositive einfliessen las- sen. Sie setzen alles daran, ihre Netze und Datenbanken im Rahmen des wirtschaftlich und technisch Vertretbaren zu schützen. Sie halten sich auch stets à jour. Das Menschen- mögliche wird also vorgekehrt. Es bleibt aber, Frau National- rätin Nabholz, auch die Aufgabe jedes EDV-Benützers, sich durch geeignete technische und organisatorische Massnah- men vor Hackern zu schützen.
Frage 50: Scherrer. Transport gefährlicher Güter Transport de marchandises dangereuses
Für den Strassentransport gefährlicher Güter (z. B. Chemi- kalien) ist für den Lastwagen eine «SDR-Ausrüstung» und für den Chauffeur eine «SDR-Ausbildung» vorgeschrieben. Die Bahn darf jedoch gefährliche Güter in unbegrenzter Menge ohne SDR-Vorschriften befördern.
Womit begründet der Bundesrat diese Rechtsungleichheit? Gedenkt er, in Zukunft ähnliche Vorschriften betreffend den Bahntransport von gefährlichen Gütern zu erlassen, wie sie für die Strasse gelten?
Bundesrat Ogi: Der Transport gefährlicher Güter wird in verschiedenen Variationen in der Fragestunde jeder Session behandelt. Es ist auch ein sehr wichtiges Thema, wohlver- standen. Diesmal geht es um die Frage, ob die Sicherheits- bestimmungen bei der Bahn weniger streng seien als beim Strassentransport. Das ist nicht der Fall: Sie sind anders, weil die Eigenheiten der Bahn und der Lastwagen beispiels- weise auch anders sind. Soweit es sachlich möglich ist, bemüht man sich aber, identische Sicherheitsbestimmun- gen zu erlassen. Es handelt sich also nicht, wie Herr Natio- nalrat Scherrer annimmt, um eine rechtsungleiche Behand- lung von Bahn und Strasse.
Ich gebe Ihnen zwei Beispiele, in denen Strassen- und Bahntransport von der Sache her unterschiedlich behandelt werden müssen.
Lastwagenchauffeure und Lokomotivführer müssen bei einem Unfall verschieden reagieren. Der Lastwagenchauf- feur, der mit seinem Fahrzeug mit gefährlicher Ladung in Schwierigkeiten ist, ist völlig auf sich selbst angewiesen. Er muss das Fahrzeug sichern, erste Massnahmen selbst und sofort einleiten. Daher die von Ihnen angesprochene SDR- Ausbildung und Ausrüstung für Chauffeure. SDR steht für «Suisse Dangereuse Route». Anders der Lokomotivführer: Er muss bei einem Unfall sofort alarmieren, alle weiteren Massnahmen werden von einer zentralen Stelle aus ange- ordnet. Das ist bei der Bahn möglich, beim Strassentrans- port nicht.
Auch bei den Oel- und Benzintransporten gibt es unter- schiedliche Sicherheitsmassnahmen für Bahn und Strasse. Für Strassentankfahrzeuge gelten andere Vorschriften als
für Eisenbahnkessel; andere Vorschriften punkto Bau, punkto Ausrüstung, punkto Verwendung. Auch hier geht es keineswegs um eine Schlechterstellung des Strassentrans- portes. Es geht einzig darum, Herr Nationalrat Scherrer, die unterschiedliche Art und Weise des Transportes auf Schiene und Strasse zu berücksichtigen.
Wichtig ist, dass für Bahn und Strasse in allen Lagen die Sicherheit gewährleistet ist, ungeachtet dessen, ob das nun Bahn oder Strasse betrifft.
Frage 51: Bircher. Neat-Variantenkombination NLFA. Combinaison de variantes
Ist der Bundesrat bereit, aufgrund der verschiedenen Ver- nehmlassungsantworten zum Bau einer Eisenbahn-Alpen- transversale parallel zu den vom Bundesrat aufgezeigten Varianten insbesondere auch eine Kombination Lötschberg- Basistunnel mit Gotthard- resp. Gotthard-Ost-Basistunnel in die Evaluation zur Ausarbeitung der Botschaft einzube- ziehen ?
Bundesrat Ogi: Es ist ein Grundsatz in der Politik, dass man alle Optionen, alle Möglichkeiten prüfen soll. Nur so ist eine Politik mit Phantasie auch möglich, und Phantasie brauchen wir in der Politik sicher mehr denn je.
Es ist daher sehr erfreulich zu sehen, wie vielfältig, wie gründlich und wie phantasievoll Vorschläge in der Ver- nehmlassung zur Neat gemacht worden sind. Es ist selbst- verständlich, Herr Nationalrat Bircher, dass all diese Kombi- nationen und Ideen bei der Auswertung der Neat-Vernehm- lassung geprüft werden. Somit werden auch die von Ihnen angesprochenen Variantenkombinationen genauestens stu- diert.
Bircher: Die Stossrichtung der Frage war eigentlich etwas präziser. Es geht mir darum, dass, wenn wir im Sommer - vielleicht auch erst im Herbst - die Botschaft unterbreitet erhalten, sämtliche Varianten ungefähr den gleichen Stand haben, mit anderen Worten: dass sie für uns entscheidungs- reif sind, dass wir über jede der Varianten, aber beispiels- weise auch über eine Variantenkombination - im Besitz der Vorlage! - entscheiden könnten und nicht wieder von neuem an den Bundesrat zurückweisen und warten müssen, bis ein neues Antragspapier kommt. Die Prüfung, wie sie jetzt Bundesrat Ogi zugesichert hat, ist sicher zu verdanken, aber ich glaube, das sollte weiter gehen; es sollten uns alle Varianten entscheidungsreif unterbreitet werden.
Bundesrat Ogi: Ich kann im heutigen Zeitpunkt nicht präzi- ser sein. Ich bitte um Verständnis.
In bezug auf das Prüfen sämtlicher Varianten möchte ich festhalten: Die heute bekannten Varianten: ja, aber jene Varianten, die zum Beispiel morgen und übermorgen noch kommen könnten, können wir bis zum Sommer natürlich nicht noch eingehend prüfen. Aber die bekannten Varianten (Gotthard-Ost, Splügen Integrato) werden noch geprüft, zusätzlich zu den fünf bereits bekannten Varianten.
Frage 52: Leuenberger-Solothurn. Fernmeldepolitik. Vortrag eines Chefbeamten
Politique des télécommunications. Exposé d'un haut fonc- tionnaire
Am 31. März 1989 spricht der Generalsekretär des EVED in Luzern vor der Vereinigung der Kabelfernsehbetriebe zum Thema «Liberalkonservativ-sozialgrüne Kommunikations- politik». Erkennt der Bundesrat in dieser Titelgebung für den Vortrag eines Chefbeamten auch eine Verhöhnung, mindestens aber eine ungehörige Apostrophierung der Bestrebungen und Anstrengungen des Bundesrates, des Parlaments und der Parteien für eine neue Kommunika- tionsordnung (Fernmeldegesetz, Radio- und Fernsehge- setz) ?
N
395
Fragestunde
Bundesrat Ogi: Es stimmt, dass der Generalsekretär meines Departements am 31. März 1989 in Luzern ein Referat halten wird. Allerdings zum Thema - hören Sie gut! - «Liberalisie- rung im Kommunikationsbereich». Dieses Thema und kein anderes wurde mit dem Veranstalter schriftlich abgemacht. Der Generalsekretär des EVED ist also weder angefragt worden, noch hat er gar eingewilligt, zum Thema «Liberal- konservativ-sozialgrüne Kommunikationspolitik» zu spre- chen.
Wenn der Veranstalter das Thema eigenmächtig modifiziert hat, wäre das in der Tat ungehörig.
Question 53:
Spielmann. Ungleiche Behandlung von SBB-Reisenden Voyageurs des CFF. Inégalité de traitement
Selon des informations publiées dans la presse, les voya- geurs ne sont pas tous traités de manière égale par les CFF. Ainsi notre régie aurait, d'une part, payé le taxi à un conseil- ler national, qui, faute de trouver un wagon de 1ère classe avait fini par manquer le train plutôt que de monter en 2ème classe, et d'autre part, des amendes ont été infligées à des jeunes collégiens parce qu'ils ont effectué un voyage de 8 km debout, dans un train bondé, près des portes d'un wagon de 1ère classe alors qu'ils n'avaient qu'un titre de transport de 2ème classe.
Que pense le Conseil fédéral de cette manière de traiter les voyageurs des CFF?
Bundesrat Ogi: Die SBB müssen kundenfreundlich sein, und zwar allen Kunden, ob Nationalrat oder Schüler, gegen- über. Im von Ihnen, Herr Nationalrat Spielmann, erwähnten Fall war das SBB-Personal Herrn Nationalrat Houmard gegenüber sehr kulant. Das ist in Ordnung. Denn es gab ein Missverständnis, bei dem der Zugführer offenbar nicht unschuldig war. Die Leute der SBB machten diesen Fehler sofort auf ihre Art gut, und das liegt in ihrer Kompetenz. Diese kundenfreundliche Haltung, dieses «happy to help», muss aber wie gesagt allen SBB-Kunden zugute kommen. Daher sollten Sie, Herr Nationalrat Spielmann, genauere Angaben machen über die von Ihnen erwähnten Fälle, wo Schüler schlecht behandelt wurden, damit hier nicht der Eindruck der ungleichen Behandlung haften bleibt.
M. Spielmann: Je vous remercie pour la première partie de la réponse.
Concernant la deuxième partie, il s'agit simplement d'une décision prise par un contrôleur d'infliger 31 francs d'amende à deux jeunes de 18 ans qui, munis d'un abonne- ment en deuxième classe et n'ayant pas trouvé de place dans les compartiments de deuxième classe, ont roulé pen- dant 8 minutes dans le couloir extérieur de 1ère classe. Je trouve cette amende exagérée. Lorsqu'un train est bondé, je pense que, pour le moins, ceux qui se tiennent debout près des portes ne devraient pas être sanctionnés d'une telle amende.
Bundesrat Ogi: Der Herr Bundespräsident hat vorhin vom Frühling gesprochen. Ich nehme an, dass der Kondukteur, der für diesen Zug verantwortlich war, auch den Frühling gespürt hat. Ich möchte mich namens der SBB entschuldi- gen. Es ist natürlich so, dass es immer vom jeweiligen Kondukteur abhängen wird. Ich danke Ihnen für diese Präzi- sion. Wir werden der Sache nachgehen.
Frage 54: Bonny. Fall Khomeini/Salman Rushdie Affaire Khomeiny/Salman Rushdie
Das Todesurteil Khomeinis gegenüber Rushdie ist eine Ungeheuerlichkeit; es stellt eine Verletzung der individuel- len Gedankenfreiheit und einen Eingriff in die inneren Ange- legenheiten Grossbritanniens dar. Im Alleingang bringen weitere Schritte der Schweiz wohl kaum etwas Konkretes. Was gedenkt der Bundesrat in Zusammenarbeit mit anderen Staaten oder internationalen Organisationen in dieser leidi- gen Angelegenheit noch zu unternehmen?
Frage 55: Jaeger. Mordauftrag des iranischen Führers Khomeini Appel au meurtre de l'ayatollah Khomeiny
Im Zusammenhang mit dem Mordauftrag Khomeinis gegen den britischen Staatsbürger und Autor Salman Rushdie und der Reaktion der schweizerischen Regierung frage ich den Bundesrat:
. 2. Was hat den Bundesrat dazu bewogen, in diesem Fall auf politische und wirtschaftliche Sanktionen zu verzichten? 3. Ist der Bundesrat zumindest bereit, bei Terrorakten, die dem Aufruf Khomeinis entsprechen, Sanktionen zu ergrei- fen? Wenn ja, welche?
Frage 56: Rychen. Mordbefehl Irans gegen Salman Rushdie Affaire Salman Rushdie. Appel au meurtre des autorités iraniennes
Der Bundesrat und das EDA brachten gegenüber Iran das Bedauern betreffend den Mordbefehl Khomeinis gegen Salman Rushdie zum Ausdruck.
Betrachtet der Bundesrat den Mordaufruf auch als schwerwiegenden Verstoss gegen die Grundregeln, welche bei den Beziehungen zwischen verschiedenen Kulturen, Religionsgemeinschaften und Staaten üblicherweise gelten?
Ist der Bundesrat bereit, auch in nächster Zukunft alle bilateralen und multilateralen Beziehungen zu nutzen, um die iranische Führung zum Widerruf ihres Mordbefehls gegen Rushdie zu bewegen?
M. Felber, conseiller federal: Je réponds naturellement aux trois questions de MM. Bonny, Jaeger et Rychen, conseillers nationaux.
La réaction suisse à l'incitation publique au meurtre de M. Salman Rushdie a été parmi les premières. En effet, dès la confirmation de cet appel et avant de connaître la position d'autres pays - et c'est ce qui nous semblait important - le Département fédéral des affaires étrangères a convoqué l'ambassadeur d'Iran pour lui remettre une note faisant savoir que la Suisse réprouvait énergiquement le comporte- ment de l'Iran. Par la suite, lors de la séance du 22 février, le Conseil fédéral a approuvé cette attitude, en a discuté et, enfin a condamné l'appel répréhensible de l'imam Kho- meiny.
Si, en principe, le rappel de notre ambassadeur à Téhéran pour consultation demeure en dernière instance toujours possible, nous avons renoncé à le faire car, dans de pareilles circonstances de crise, il est aussi essentiel que le représen- tant du gouvernement puisse exercer ses fonctions. La Suisse est, en effet, traditionnellement de l'avis qu'un lan- gage, même et surtout ferme, est préférable à l'interruption du dialogue.
Selon nos informations, et elles sont sérieuses, les autres pays qui ont retiré leur ambassadeur pour consultation, ne souhaitent pas une rupture des relations diplomatiques. Ils sont, aujourd'hui, confrontés à la question de savoir quand et comment ils renverront leur ambassadeur. Si le texte de M. Rushdie a certainement profondément blessé des mil- liers de croyants et aussi porté atteinte à leur liberté de croyance, il ne faut pas négliger cet aspect, il n'en reste pas moins que le comportement du chef spirituel de l'Iran cons- titue une atteinte flagrante aux règles fondamentales des relations entre les Etats, en particulier une violation de la souveraineté d'un autre Etat et une violation du droit à la libre expression.
C'est la raison pour laquelle le Conseil fédéral a chargé notre ambassadeur à Téhéran d'intervenir une deuxième fois auprès du gouvernement pour lui remettre un aide- mémoire dans lequel notre position a été clairement articu- lée. M. l'ambassadeur Reimann, a saisi cette occasion pour appuyer l'appel à la clémence en faveur de deux femmes
N 13 mars 1989
396
Interpellation urgente Aubry
écrivains, condamnées à mort, appel qui fait l'objet d'une interpellation de Mme Aubry, conseillère nationale, et sur laquelle nous reviendrons tout à l'heure.
Le Conseil fédéral n'a pas connaissance d'initiative sur le plan multilatéral contre l'Iran. Le cas échéant, il examinera l'opportunité pour la Suisse de s'y rallier ou de s'en écarter. En ce qui concerne les sanctions économiques, vous con- naissez la pratique constante du Conseil fédéral. Il s'agit d'un instrument de pression qui, comme l'expérience l'a démontré, se révèle en général ou très souvent relativement efficace dans la mesure où les sanctions ne sont pas obser- vées par la totalité des membres de la communauté des Etats. Le recours à des sanctions apparaît d'autant moins justifié que l'Iran n'est malheureusement pas le seul pays dans lequel les droits de l'homme font l'objet de violations flagrantes et douloureuses contre lesquelles nous nous éle- vons. Néanmoins, le Conseil fédéral ne négligera aucun effort tendant à assurer, par ses interventions et par l'inter- vention des autres Etats européens ou de la Communauté internationale, un meilleur respect de ces droits en Iran.
Jaeger: Zunächst möchte ich dem Bundesrat und dem Aussenminister für die ganz klare Verurteilung dieser Unge- heuerlichkeit danken. Ich glaube, das war sicher richtig so. Ich möchte Herrn Bundesrat Felber keinen Vorwurf machen, er sei zu weich vorgegangen. Ich kann mir vorstellen, wie kompliziert die ganze Sache ist. Aber dennoch möchte ich mir eine Zusatzfrage erlauben:
Sind Sie nicht auch der Auffassung, dass es falsch war, dass wir uns den EG-Staaten nicht angeschlossen haben? Hätte man hier nicht einmal etwas Reales für die Europaverträg- lichkeit tun können?
Glauben Sie nicht auch, dass uns angelastet werden könnte, wir seien in diesem Fall allzu zurückhaltend, wenn nicht gar feige gewesen und das habe vielleicht mit gewissen Geschäften zu tun, die wir mit dem Iran tätigen?
Im übrigen möchte ich Sie bitten, noch auf die Frage 3 einzugehen, denn diese Frage haben Sie nicht beantwortet.
M. Felber, conseiller fédéral: Je répondrai de la manière suivante à la question complémentaire de M. Jaeger.
Nous avons tenu - c'était un élément essentiel - à ne pas attendre d'attitude ni de politique de la part des autres. La solution choisie par le Département fédéral des affaires étrangères de citer l'ambassadeur, de lui remettre une note, de protester au moyen d'un communiqué a été faite avant que les Etats de la Communauté ne se soient prononcés. Dans le cas particulier, nous n'avons pas voulu attendre de savoir ce que les autres faisaient. Là réside peut-être la différence.
En ce qui concerne le deuxième élément important, j'ai revu quelques-uns de mes collègues de la Communauté qui m'ont dit ne pas savoir comment conclure, car un jour ils devront renvoyer leur ambassadeur, renvoi qu'il sera difficile d'expliquer.
Si la situation devait s'aggraver et que nous devions de nouveau intervenir, le Conseil fédéral a gardé la possibilité, premièrement et dans tous les cas, de rappeler son ambas- sadeur en consultation. Nous sommes également prêts à étudier la prise de mesures politiques, voire économiques si nécessaires, contre l'Iran.
Frage 57: Zwygart. Verhaftung eines Schweizers in Lhasa Touriste suisse arrêté à Lhassa
In die Unruhen in Tibet vom 5. März 1989 ist offenbar minde- stens ein Schweizer Tourist in unangenehmer Weise verwik- kelt worden. Ist den Schweizer Behörden der Vorfall bekannt, wie hat er sich zugetragen, und was wurde vorge- kehrt, um den verhafteten Schweizer freizubekommen?
M. Felber, conseiller fédéral: Le Département fédéral des affaires étrangères a eu connaissance, le 6 mars 1989, de l'arrestation présumée d'un ressortissant suisse à Lhassa. Il s'est immédiatement renseigné auprès de l'ambassade de
Suisse à Pékin sur l'identité et le sort de la personne en cause. Notre représentation diplomatique nous a informés que le touriste suisse, M. Christophe Besuchet, avait télé- phoné de Lhassa, précisé à l'ambassade que la police chi- noise lui avait confisqué son passeport, de même qu'un film tourné sur le lieu des émeutes. Sitôt après cet entretien, l'ambassade est intervenue auprès du Ministère des Affaires étrangères chinois pour demander la restitution immédiate du passeport et la libre sortie du pays de notre compatriote. Nous pouvons vous informer que les autorités compétentes chinoises ont fait savoir samedi que M. Besuchet avait quitté Lhassa, le vendredi 10 mars, par avion, à destination de Chengdu, en compagnie d'autres touristes interceptés à Lhassa.
Zwygart: Ich möchte dem Bundesrat für seine Auskunft bestens danken und erlaube mir, diese Frage doch noch in einem etwas grösseren Zusammenhang und diesbezüglich Zusatzfragen zu stellen:
China hat in der Zwischenzeit ein unbefristetes Kriegsrecht über Lhasa, die Hauptstadt Tibets, verhängt. Dies könnte darauf hindeuten, dass die Zentralregierung die Kontrolle über die Lage in Tibet verloren hat oder eine gewaltsame Lösung sucht.
Ist der Bundesrat bereit, auf die chinesische Regierung Einfluss zu nehmen, damit erstens das Kriegsrecht mög- lichst bald aufgehoben wird und zweitens die chinesische Regierung sich von ihrer Politik abwendet, den politischen Konflikt mit Gewalt zu lösen? Es ist ja so: Die Schweiz und die Tibeter haben ein besonderes Verhältnis zueinander, und das könnte doch nützen und helfen.
M. Felber, conseiller fédéral: Je répondrai à M. Zwygart que ce n'est ni le lieu ni le moment d'entamer un large débat sur la politique de la Suisse et la situation du Tibet par rapport à la politique de la République populaire de Chine.
Je préciserai toutefois que notre ambassadeur est intervenu immédiatement, dès qu'il a eu connaissance de l'arrestation d'un de nos compatriotes, non pas seulement en faveur de M. Besuchet, mais en rappelant le respect des droits de l'homme au Tibet et en demandant une fois encore l'ouver- ture d'un dialogue entre les autorités chinoises et le peuple tibétain. Il a exposé la préoccupation de la Suisse devant l'évolution tragique de la situation. Nous avons déploré l'usage de la force, prié le gouvernement chinois de respec- ter les droits de la minorité qui, pour nous, sont fondamen- taux, et souhaité que le peuple tibétain puisse affirmer sa propre identité afin de sauvegarder sa culture et exercer librement sa religion. C'était la partie la plus importante de notre intervention, indépendamment de l'arrestation de M. Besuchet.
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Dringliche Interpellation Aubry Todesurteil für zwei Schriftstellerinnen im Iran Interpellation urgente Aubry Condamnation à mort de deux femmes écrivains en Iran
Wortlaut der Interpellation vom 27. Februar 1989 Am 10. Februar 1989 konnte man der Presse entnehmen, dass zwei iranische Schriftstellerinnen, Frau Mariam Ferouz und Frau Malekeh Mohamadi, zum Tode verurteilt worden sind. Die beiden Frauen befinden sich seit sieben Jahren im Gefängnis. Das Todesurteil für zwei Pionierinnen der irani- schen Frauenbefreiungsbewegung ist eine Schande für den Iran und ein Verbrechen in den Augen der Menschheit.
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Fragestunde
Heure des questions
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
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1989
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Anno
Band
II
Volume
Volume
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Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
11
Séance
Seduta
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Numero dell'oggetto
Datum
13.03.1989 - 14:30
Date
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388-396
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20 017 220
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