373
Motion Ledergerber
Betrachtungsweise, insbesondere hinsichtlich des Anschlusses an die Vispertäler, war die Realisierung nicht möglich. Deshalb hat der Bundesrat beantragt, die Nordum- fahrung von Visp zu realisieren, und das in enger Absprache mit der Regierung des Kantons Wallis.
Ich möchte Sie deshalb bitten, das Verfahren nicht wieder aufzurollen, weil das eine grosse Zeitverzögerung zur Folge hätte. Sowohl der Kanton Wallis als auch der Bundesrat haben sich mit diesem Entscheid schwer getan, nun er ist gefallen. Die Motion - Sie haben es selbst gesagt, Herr Nationalrat Bodenmann - greift in den delegierten Rechtset- zungsbereich des Bundesrates ein.
Ich bitte Sie, das anzuerkennen und auch diese Motion abzulehnen.
88.783 Motion Bodenmann
Abstimmung - Vote
Für Ueberweisung der Motion Dagegen
39 Stimmen 67 Stimmen
88.784 Motion Bodenmann
Abstimmung - Vote
Für Ueberweisung der Motion Dagegen
42 Stimmen 58 Stimmen
Ordnungsantrag Bonny Motion d'ordre Bonny
Bonny: Wir haben von unserem sehr gewiegten Vizepräsi- denten gehört, dass er die Diskussion über die Behandlung dieser Vorstösse abbrechen und noch einmal in das Sub- ventionsgesetz einsteigen will.
Ich beantrage Ihnen, zumindest zuerst einmal die Behand- lung der Geschäfte des EVED abzuschliessen. Ich bin über- zeugt, dass wir mit der Beratung des Subventionsgesetzes, wo es sehr gewichtige Minderheitsanträge gibt, heute nicht durchkommen.
Ich möchte übrigens meine «Interessenbindung» offenle- gen. Ich habe seit zwei Jahren ein nicht weltbewegendes, aber für die Region, für die ich mich einsetze, und für mich doch wichtiges Geschäft vorbereitet. Dieses Geschäft ist zum dritten Mal auf der Liste und wird immer wieder ver- schoben. Wenn wir es heute nicht behandeln, wird es nun - nach zwei Jahren - abgeschrieben. Uebrigens sollte man die parlamentarischen Vorstösse einmal in zeitlicher Reihen- folge abwickeln, sonst erweckt man den Verdacht einer gewisse Willkür.
Ich bitte Sie, meinem Antrag, die fünf, sechs anstehenden, spruchreifen parlamentarischen Vorstösse des EVED seien noch zu behandeln, zuzustimmen. Ich habe vorhin gehört, dass Herr Bundesrat Ogi in der nächsten halben oder gan- zen Stunde verfügbar ist. Es geht mir auch darum, dass meinem lieben Kollegen Günter Gelegenheit geboten wird, mein Postulat zu bekämpfen.
Abstimmung - Vote
Dagegen
Für den Ordnungsantrag Bonny offensichtliche Mehrheit Minderheit
88.478
Motion Ledergerber Westumfahrung Zürich Contournement ouest de Zurich
Wortlaut der Motion vom 15. Juni 1988 Der Bundesrat wird aufgefordert,
Nationalstrasse N 1c (Westumfahrung Zürich) von Urdorf als Nationalstrasse 2. Klasse nach Zürich-Brunau (unterirdi- scher Anschluss an die N 3);
Texte de la motion du 15 juin 1988 Le Conseil fédéral est chargé:
Route nationale N 1c (contournement ouest de Zurich) à partir d'Urdorf route nationale de 2e classe jusqu'à Zuri- ch-Brunau (raccordement souterrain à la N 3);
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bircher, Braunschweig, Diener, Dünki, Grendelmeier, Herczog, Leuenberger Moritz, Mauch Ursula, Meier-Glattfelden, Morf, Müller-Aargau, Nabholz, Oester, Seiler Rolf, Stappung, Steffen, Stocker, Thür, Wiederkehr, Zbinden Hans (20)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Das heute dem Bundesrat vorliegende Projekt «Uetliberg- tunnel/Westumfahrung Birmensdorf» ist in verschiedener Hinsicht unbefriedigend und problematisch:
Das Projekt ist darauf ausgelegt, bei Wettswil die N 4 aufzunehmen und durch den Uetlibergtunnel in die Stadt Zürich zu führen. Diese Variante kann aber nicht gebaut werden, falls die Volksinitiative «für ein autobahnfreies Kno- naueramt» angenommen wird (ca. 1990/1991), da die vorge- sehene Linienführung und die beiden geplanten Anschlüsse dann durch den neuen Verfassungsartikel versperrt sind. In diesem Fall müsste man mit der Projektierung neu begin- nen; man würde wertvolle Zeit verlieren. Zürich wartet aber auf eine Umfahrung.
Selbst wenn die Initiative abgelehnt und die N 4 gebaut werden sollte, ist das vorgesehene Projekt falsch. Es würde in der heutigen Form nicht primär als Umfahrung dienen, sondern als neuen Zubringer in die Stadt Zürich. Beim erwarteten Bauboom im Knonaueramt ist mit neuen Auto- pendlern (15 000 bis 20 000) zu rechnen. Dies würde die Stadt Zürich nicht nur verkehrsmässig vor unlösbare Pro- bleme stellen, auch die Einhaltung der Luftreinhalte- und Lärmverordnung könnte mit Sicherheit nicht mehr erreicht werden. Es scheint heute verkehrsplanerisch und umwelt- mässig viel besser zu sein, eine allfällige N 4 nach dem Weiningerkreuz im Limmattal auszurichten, denn dies ist die einzige funktionstüchtige Verknüpfung mit dem weiteren
N
9 mars 1989
374
Motion Ledergerber
Nationalstrassennetz, insbesondere in Richtung Norden und Osten. Die heute zum Entscheid vorliegende Variante ist aus Gründen der Luftreinhaltung und des Lärmschutzes nicht zu verantworten.
Das heutige Projekt sieht in Zürich-Brunau einen oberirdi- schen Anschluss an die N 3 vor. Damit wird eines der weni- gen Naherholungsgebiete der Stadtbevölkerung noch wei- ter zerstört und belastet. Im Raum Brunau muss unbedingt ein unterirdischer Anschluss geprüft und ausgearbeitet wer- den, wie er von der Stadt Zürich seit Jahren gewünscht wird. Eine Durchsicht der möglichen Varianten zeigt, dass der Grundwasserstrom, der bisher als Hindernisgrund für den unteriridischen Anschluss dargestellt wurde, durchaus unterfahren werden kann.
Unsere Motion verhindert die N 4 nicht. Diese wäre im Fall eines negativen Volksentscheids zu den anhängigen Initiati- ven immer noch möglich. Allerdings wäre eine Anpassung der Linienführung Richtung Limmattal notwendig. Diese Aenderung würde aber die sonst unvermeidlichen Einflüsse auf Besiedlung und Umwelt wesentlich reduzieren und ein weniger belastendes Projekt ermöglichen.
Das dem Bundesrat vorliegende Umfahrungsprojekt ist risikoreicher (Abstimmung N 4), mindestens 500 Millionen Franken teurer und umweltbelastender als beispielsweise die Variante «gestreckter Uetlibergtunnel mit unterirdi- schem Anschluss Brunau». Ein allfälliges Ausführungspro- jekt müsste mit einem langwierigen Beschwerdeverfahren rechnen. Nach Auskunft des Bundesrates ist jedoch eine andere Projektierung nicht möglich, weil die Linienführung im Bundesbeschluss über das Nationalstrassennetz vom 21. Juni 1960 festgeschrieben ist. Wir streben deshalb im 1. Punkt unserer Motion eine Aenderung dieses Bundesbe- schlusses an. Damit soll die Möglichkeit geschaffen werden, die Variante «gestreckter Uetlibergtunnel» auf den gleichen Projektierungsstand zu bringen wie das jetzt vorliegende Projekt, ohne dieses jedoch damit a priori zu verhindern. Die vorgeschlagene Aenderung lässt Raum für alle Varianten, ermöglicht jedoch allen Beteiligten, die beste Lösung zu finden. Zeit dazu ist vorhanden, und es wäre kurzsichtig, jetzt ohne Prüfung besserer Varianten ein Projekt weiter voranzutreiben, das möglicherweise in zwei Jahren doch nicht ausgeführt werden kann. Dieses Begehren wird von breiten Bevölkerungskreisen in Stadt und Kanton Zürich, den Umweltschutzorganisationen und den meisten Parteien mitgetragen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 26. September 1988
Rapport écrit du Conseil fédéral du 26 septembre 1988 Am 29. Juni 1988 hat der Bundesrat nach sorgfältigem Abwägen aller in der Sache geltend gemachten Interessen das generelle Projekt für die N 4/N 1c: Verkehrsdreieck Bru- nau-Uetlibergtunnel-Verzweigung Filderen-Bergermoos genehmigt. Damit ist der Weg zur Ausarbeitung des Ausfüh- rungsprojektes frei.
Nach dem genehmigten generellen Projekt wird der Uetli- bergtunnel in Zürich-Brunau oberirdisch mit der N 3 Rich- tung Chur und der Sihlexpressstrasse stadteinwärts ver- knüpft. Es bleibt die Möglichkeit offen, die N 4 durch das Knonaueramt westlich Wettswil an die Umfahrungsauto- bahn anzuschliessen oder nicht, und Birmensdorf wird umweltfreundlich, fast ausschliesslich in Tunneln südwest- lich, umfahren. Die Genehmigung des generellen Projektes der südwestlichen Autobahnumfahrung von Zürich präjudi- ziert die hängige Volksinitiative «für ein autobahnfreies Kno- naueramt» nicht. Aller Voraussicht nach kann zudem über die Initiative abgestimmt werden, bevor das Ausführungs- projekt für die Autobahnumfahrung genehmigungsreif ist. Bei dieser Sachlage beabsichtigt der Bundesrat nicht, dem Parlament die vom Motionär vorgeschlagene Aenderung des Anhangs zum Bundesbeschluss vom 21. Juni 1960 über das schweizerische Nationalstrassennetz zu beantragen. Einzige Folge eines derartigen Vorgehens wäre ja. die Lösung der Planung Südwestumfahrung Zürich auf unab- sehbare Zeit weiter zu verzögern.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
Ledergerber: Wenn ein Vorstoss von Parlamentariern prak- tisch aller Parteien unterstützt wird, kann es sich nur um zwei Sachen handeln: Entweder ist es warme Luft, oder es handelt sich um ein echtes Problem. Bei der vorliegenden Motion, die von Parlamentariern praktisch aller Parteien unterzeichnet ist, handelt es sich um ein echtes Problem. Worum geht es?
Es geht um die Umfahrung der Stadt Zürich mit der N 20, und zwar um das heutige Projekt, das nicht befriedigt. Das heutige generelle Projekt weist eine Reihe schwerwiegender Nachteile auf:
Der unterirdische Anschluss ist technisch möglich, ist öko- logisch besser. Das Argument mit der Grundwasserzone, die beeinträchtigt würde, ist nicht stichhaltig. Es gibt Varianten, bei denen der Grundwasserstrom unterfahren werden kann. Das heutige Projekt - Anschluss Brunau - lässt nicht nur Wünsche offen, es lässt auch nicht zu, dass die gesetzlichen Vorgaben aus der Luftreinhalte- und der Lärmschutzverord- nung, eingehalten werden können.
Es kommt dazu, dass - falls die Kleeblatt-Initiative angenom- men würde - die Projektierung geändert werden müsste, weil die Strasse durch ein Gebiet führt, das gemäss dieser Initiative nicht mehr mit einem Autobahnwerk belastet wer- den dürfte.
Mit dieser Motion, die ich Ihnen im Namen vieler Kollegen vorgelegt habe, wollen wir, dass heute eine andere Variante geprüft wird. Wir wollen gar nichts anderes. Wir wollen nur, dass eine zweite Variante, der sogenannte gestreckte Uetli- bergtunnel, auf den gleichen Projektierungsstand gebracht wird, damit wir wählen können.
Das ist ein altes Postulat. Der Bundesrat hatte sich früher auf den Standpunkt gestellt, diese Projektierungsvariante sei ausgeschlossen, weil heute im Nationalstrassengesetz die alte Variante festgeschrieben sei. Darum haben wir im ersten Punkt der Motion vorgeschlagen, die Linienführung so zu definieren, dass beide Varianten möglich sind. Jetzt hat der Bundesrat die Argumentation geändert und will grundsätzlich nicht mehr darauf eintreten.
Im zweiten Punkt - ich bitte Sie, das zur Kenntnis zu nehmen - verlangen wir nicht mehr als folgendes:
Wir möchten, dass die Planung und Projektierung des gestreckten Uetlibergtunnels auf den gleichen Stand
N
375
Motion Ledergerber
gebracht werden wie die Variante Uetlibergtunnel-Westum- fahrung-Birmensdorf, bevor ein definitiver Variantenent- scheid gefällt wird. Das ist nicht allzu viel. Wenn wir solche Umfahrungen und solche neuen Autobahnteilstücke bauen, sind wir doch verpflichtet, die Varianten so weit zu evalu- ieren, dass wir die beste Lösung finden. Es ist heute Kon- sens vorhanden, dass Zürich diese Umfahrung dringend braucht, aber es braucht jene Variante, die am wenigsten Schaden anrichtet.
Die Motion verhindert die N 4 nicht. Hinter diesem Vorstoss steht nicht nur der ganze Stadtrat von Zürich; auch die Mehrheit der Zürcher Deputation tritt dafür ein.
Es ist deshalb erstaunlich, dass der Bundesrat zwei Wochen nach Einreichung dieses Vorstosses über das erste Projekt Beschluss gefasst hat.
Ich muss Ihnen sagen, Herr Bundesrat Ogi, dass Ihr Beschluss unmittelbar nach der Einreichung unserer Motion in Zürich auf Unverständnis, ja auf Verbitterung, gestossen ist. Wir können nicht verstehen, weshalb dieser Vorentscheid kurz nach unserer klaren politischen Willens- äusserung gefallen ist. Sie haben vorhin erklärt, dass ein Moratorium im Autobahnbau nicht gehe. Unter anderem haben Sie den Jura als Beispiel angeführt, wo die Bevölke- rung ganz klar die Transjurane befürworte. Einverstanden, die Jurassier sollen ihre Transjurane haben. Aber Sie kön- nen nicht im einen Fall mit dem Volkswillen, mit dem regio- nalen Volkswillen, argumentieren und im anderen Fall die- sen Volkswillen so missachten.
Ich weiss, dass Sie hier im Saale oft Mühe haben mit Zürich. Zürich ist zu gross, zu reich, zu mächtig geworden. In diesem Fall möchte Ihnen Zürich eine Selbstbeschränkung nahelegen, eine einfachere Variante.
Ich bitte Sie, diese Möglichkeit zuzulassen und diese Plan- ungsvariante auf den gleichen Stand zu bringen. Ich bin bereit, die Motion in ein Postulat umzuwandeln, um Ihnen eine Annahme zu erleichtern. Ich möchte Sie aber ernsthaft bitten, diesem Vorstoss als Postulat zuzustimmen. Sie lei- sten damit der ganzen Region Zürich einen Dienst, und Sie helfen mit, eine schwere Planungssünde zu vermeiden.
Neuenschwander: Ich möchte klar auseinanderhalten: Die Motion von Herrn Ledergerber betrifft nicht das Reststück der N 4 im Knonaueramt, sondern die Westumfahrung von Zürich, Variante Uetlibergtunnel, und zwar die gestreckte Variante. Man könnte sagen, die Motion, die soeben in ein Postulat umgewandelt wurde, sei ein Vorläufer zur Kleeblatt- Initiative. Ich möchte nur festhalten, dass am 29. Juni 1988 das generelle Projekt Brunau-Uetlibergtunnel-Filderen- Bergermoss-Urdorf vom Bundesrat genehmigt wurde. Eine nachträgliche Aenderung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz, wie sie der Motionär verlangt, würde die jetzige Lösung auf unabsehbare Zeit weiter verzögern. Ich glaube, alle Zürcher Vertreter kennen die sehr prekäre Situation im Gebiet Birmensdorf. Hier dürfen wir nicht wei- ter zögern, sondern müssen dafür besorgt sein, dass die Westumfahrung endlich gebaut wird, um so mehr, als auch der Regierungsrat des Kantons Zürich dieser Variante klar zugestimmt hat.
Noch eine Bemerkung an die Adresse von Herrn Lederger- ber: Es lag seinerzeit bei der Beratung der Reststücke von Nationalstrassen auch die Variante Zimmerberg vor. Interes- sant ist, dass jetzt in der Argumentation begründet wird, es seien Mehrkosten von rund 500 Millionen Franken zu erwar- ten. Seinerzeit, als von 380 Millionen Franken die Rede war, hat die Sozialdemokratische Partei dieser Variante zuge- stimmt.
Ich empfehle Ihnen also, die Motion auch als Postulat abzu- lehnen, damit wir dieses Teilstück endlich bauen können.
Cincera: Ich gehöre nach Aussage von Herrn Ledergerber zur Minderheit der zürcherischen Deputation. Ich empfehle Ihnen ebenfalls, dieses Anliegen - sowohl als Motion als auch allenfalls als Postulat - abzulehnen.
Nach den Diskussionen in der Stadt Zürich wird die jetzige Situation nicht einhellig abgelehnt. Wir haben in Zürich
aussergewöhnlich schwierige Verhältnisse, wenn es um Verkehrsprobleme geht. Es bestehen Spannungen zwischen den Auffassungen im Kanton und dem, was der Stadtrat will. Wir haben in den letzten Monaten und Wochen nun doch eine Annäherung gefunden, einen gewissen Konsens erzielt und auch im Stadtrat gewisse Zustimmungen zur jetzigen Situation erreichen können. Wir wollten diesen Konsens, damit es vorwärtsgeht und die ganze Angelegenheit nicht weitere Verzögerungen erfährt, denn der Stadt Zürich nützt es nur, wenn diese Umfahrung der Stadt endlich einmal ganz gebaut ist, aber es hilft ihr nichts, wenn nur ein solch kleines Stückchen im Norden realisiert ist. Wir haben nun einmal ein Verkehrssystem, in dem die wichtigsten Strassen Städte verbinden. Wir dürfen doch nicht alle, die nicht diese Stadt als Ziel haben, zwingen, durch diese Stadt zu fahren, sondern wir müssen sie herausnehmen, um die Stadt her- umführen, je schneller, desto besser. Dann nützen wir dem Umweltschutz, und jetzt sind wir so weit, dass wir beginnen könnten. Die Zustimmung zur Motion oder zurn Postulat Ledergerber bringt neue Verzögerungen, und das lehnen wir eindeutig ab.
Ich bitte Sie also, im Interesse einer baldigen Umfahrung von Zürich, diese Anliegen abzulehnen.
Frey Walter: Auch ich komme aus Zürich und möchte Sie bitten, Motion und Postulat, so wie es der Bundesrat vor- schlägt, abzulehnen.
Wir planen nun in Zürich seit Jahrzehnten eine Umfahrung. Es herrscht heute noch die Situation, dass in der grössten Stadt der Schweiz die Nationalstrasse in der Stadt endet. Was das für eine Belastung der Bevölkerung ist, muss ich niemandem in diesem Saal erklären. Wir haben die Situa- tion, dass heute ein Teilstück der N 4 bei Birmensdorf endet und die dortige Region chronisch mit Staus bedacht wird. Dass das angewandte Umweltschutzpolitik ist, wage ich zu bezweifeln. Wir dürfen keinesfalls jetzt die vom Bundesrat vorgeschlagene Lösung verzögern. Zürich erträgt keine Ver- zögerung mehr. Ich bin dem Bundesrat äusserst dankbar, dass er endlich einen Entscheid gefällt hat. Wir müssen das Verkehrsproblem lösen, und ich fordere Sie auf, nun endlich dazu Hand zu bieten, auch die Kreise, die Herr Ledergerber vertritt. Ich verstehe, Herr Ledergerber, wenn Sie gerne planen. Das ist ungefähr so verständlich, wie wenn Sie verstehen, dass ich gerne Autos verkaufe. Aber vom Planen hat der Bürger nichts. Wir müssen nun endlich Taten sehen. In Zürich dieser Situation, wie wir sie heute haben, täglich gegenüberzustehen, ist nicht mehr akzeptabel.
Ich bitte diesen Rat, uns zu helfen, den Bundesrat zu unter- stützen.
Wiederkehr: Herr Neuenschwander, Herr Cincera, Herr Frey: Sie spielen das politische Spiel mit den Sachzwängen, das ich heute morgen schon einmal erwähnt habe, auf dem Buckel der ökologisch Sensiblen in diesem Land.
Man kann jetzt nicht einfach kommen und sagen: Die wollen verzögern. Denn wir fordern seit über zehn Jahren, diesen gestreckten Uetlibergtunnel auf den gleichen Planungs- stand zu bringen wie die N 4: zuerst bei der Zürcher Regie- rung und jetzt halt, da es nicht mehr anders geht, mit dieser Motion, die Herr Ledergerber vorgestellt hat. Man hat unsere früheren Forderungen schlicht und einfach nicht zur Kennt- nis nehmen wollen. Ich frage den Bundesrat - der ja schon bekanntgegeben hat, es werde nicht möglich sein, auf allen Gebieten die Luftreinhalteverordnung einzuhalten -: Wie wollen Sie denn die Luftreinhalteverordnung in der Region Zürich, wo man genau weiss, dass sie mit dem Anschluss Wettswil, mit der geplanten N 4, nie wird eingehalten wer- den können, bis Mitte der neunziger Jahre verwirklichen ? Es ist unmöglich. Auch hier wird also wieder ein Sachzwang geschaffen, um später diese Luftreinhalteverordnung nicht einhalten zu müssen, nicht einhalten zu können, wiederum auf dem Buckel der Schwächeren in unserer Gesellschaft! Es ist jetzt endlich an der Zeit, dass der gestreckte Uetliberg- tunnel, diese Westumfahrung Zürichs, auf den gleichen Planungsstand gebracht wird.
N 9 mars 1989
376
Postulat Bonny
Stappung: Wir haben bereits seinerzeit bei der Eröffnung der N 20 bis Birmensdorf davor gewarnt, dass dieses Vorha- ben in eine Sackgasse führen muss, solange die Planung für den Uetlibergtunnel nicht fertig ist. Wenn Herr Walter Frey nun Birmensdorf zum Aufhänger nimmt, um das Problem dringend zu lösen, dann liegt er wirklich falsch. Die Situa- tion um Birmensdorf ist das Resultat einer verfehlten Politik. Jahrelang hat der Regierungsrat in Zürich dieses Projekt in der Schublade behalten und auf Verzögerung gemacht. Kommen Sie nun nicht mit solchen Argumenten! Ich emp- fehle Ihnen, solange nicht alles einwandfrei geklärt ist und auch keine UVP vorliegt, nicht weiterzugehen, Herr Bundes- rat, sondern jetzt der Motion Ledergerber zuzustimmen.
Bundesrat Ogi: Es wurde von verfehlter Politik und von Planungssünden gesprochen, aber Sie haben auch die Uneinigkeit in der Zürcher Deputation feststellen können. Was ist zu tun in dieser schwierigen Situation? Aus Ihrer Sicht, Herr Nationalrat Ledergerber, können Sie Recht haben, aber ich muss Ihnen sagen, dass die ganze Angele- genheit mit der Regierung abgesprochen worden ist und auch mit dem Stadtrat. Wir haben dann eine Lösung gefun- den, die, glaube ich, etwas beruhigt hat. Sie hat auch des- halb beruhigt, weil man endlich einmal entschieden hat, weil man in Zürich jetzt weiss, wie es weitergehen soll.
Wenn wir Ihre Motion annehmen würden, müssten wir den Bundesbeschluss über die Linienführung der Nationalstras- sen ändern. Deshalb kann hier auch nicht erklärt werden, nachdem der Bundesrat am 29. Juni 1988 entschieden hat, dass wir Ihre Motion als Postulat annehmen. Der Bundesrat muss Ihren Antrag auch als Postulat ablehnen.
Beim Anschluss der Brunau ist einmal festzustellen, dass hier eine grosse Differenz zwischen der Stadt und dem Kanton bestand. Der Kanton hat sich für einen oberirdi- schen Anschluss ausgesprochen - Sie wissen das, Herr Nationalrat Ledergerber - und die Stadt für einen unterirdi- schen. Zur Machbarkeit der unterirdischen Anschlussmög- lichkeiten, muss ich Ihnen einfach sagen - ich stütze mich auf die Ingenieure ab -, dass einige Schwierigkeiten zu überwinden wären. Der Anschluss wäre nicht so einfach realisierbar, wie Sie das hier zum Ausdruck gebracht haben. Zu Luftreinhalteverordnung, Lärmschutzverordnung, UVP usw. kann ich festhalten, dass diese Fragen noch geklärt werden. Auch für dieses Projekt ist eine UVP verlangt und im Rahmen dieser UVP werden auch die anderen Fragen einge- hend geprüft. Sie haben dann die Möglichkeit, noch Stel- lung zu beziehen. Es ist nicht angebracht, von einer lächerli- chen Planung zu sprechen.
Im weiteren würde das Eintreten für den gestrecken Uetli- bergtunnel, nebst der Zeitverzögerung, auch dazu führen, dass die Anschlüsse in Lieli und Filderen-Wettswil dann nicht mehr möglich wären. Mit anderen Worten geht es hier auch um die N 4 und das Knonaueramt, und man will die Südumfahrung Birmensdorf verhindern. Diese Absicht widerspricht dem geltenden Bundesbeschluss über die Linienführung der Nationalstrassen und deshalb möchte ich Sie bitten, diese Motion abzulehnen. Ausserdem kann auch das Postulat in der heutigen Situation nicht angenommen werden.
Ledergerber: Ich möchte drei, vier Punkte, die sachlich nicht richtig sind und die genannt wurden, zurückweisen. Herr Cincera hat gesagt: «Wir haben gewisse Uebereinstim- mungen erreicht mit dem Stadtrat.»
Richtig ist, dass nach wie vor der Zürcher Stadtrat für einen unterirdischen Anschluss eintritt und eine gestreckte Tunnellösung bevorzugt.
Herr Bundesrat, Sie haben gesagt: «Wir wollen damit die Südumfahrung verhindern.» Ich habe einleitend zu meinem Referat ganz klar festgehalten: Wir wollen eine Umfahrung, wir brauchen eine Umfahrung, die Umfahrung ist dringend notwendig. Wir wollen sie nicht verhindern, aber wir wollen sie anders, umweltfreundlicher gestalten.
Sie sagen: «Wir wollten damit die N 4 verhindern.» Ich habe es gesagt, und es auch in der schriftlichen Begrün-
dung ausgeführt: Die N 4 wird nicht verhindert, sie benötigt allerdings eine Modifizierung in der Linienführung und sie wird nach dem Limmattal ausgerichtet und dort mit einem Vollanschluss ans Nationalstrassennetz angeschlossen. 4. Die Frage der UVP: Es liegt bereits eine Vorstudie UVP für die Anschlüsse Wettswil und Brunau vor. Die Ergebnisse zeigen bereits heute klar, dass die Bedingungen der Luft- reinhalteverordnung nicht eingehalten werden können. Das sind die Tatsachen.
Abstimmung - Vote
Für Ueberweisung als Postulat Dagegen
49 Stimmen 64 Stimmen
87.375
Postulat Bonny Verkehrskoordination im Berner Oberland Oberland bernois. Amélioration de la desserte
Siehe Jahrgang 1987, Seite 1473 - Voir année 1987, page 1473
Diskussion - Discussion
Günter: Herr Bonny schlägt Ihnen in seinem Postulat zwei ganz verschiedene Dinge vor.
Seiler Hanspeter: Ich habe mit der Argumentation von Kol- lege Paul Günter doch ein wenig Mühe. Wer die Verhältnisse in dieser Region kennt, der weiss, dass dort unbedingt
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Ledergerber Westumfahrung Zürich Motion Ledergerber Contournement ouest de Zurich
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1989
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
10
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
88.478
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
09.03.1989 - 08:00
Date
Data
Seite
373-376
Page
Pagina
Ref. No
20 017 215
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.