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Motionen Bodenmann
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 28. November 1988
Rapport écrit du Conseil fédéral du 28 novembre 1988 Nach Artikel 11 des Bundesgesetzes über die Nationalstras- sen (SR 725.11) entscheidet die Bundesversammlung über die allgemeine Linienführung und die Art der zu errichten- den Nationalstrassen. Der Begriff «Art» umfasst dabei die Einteilung nach Artikel 1 Absatz 2, Artikel 2, 3 und 4 dieses Gesetzes. Die Frage der Anzahl Fahrbahnen hingegen beschlägt die Frage des generellen Projektes, für dessen Genehmigung aber der Bundesrat zuständig ist (Art. 20 NSG). Die Motion greift mithin in den Bereich der dem Bundesrat übertragenen Regelungszuständigkeit hinein, was der Bundesrat seit jeher als rechtlich unzulässig erach- tet. Aus diesem Grund kann der Vorstoss nicht als Motion entgegengenommen werden.
Materiell ist davon auszugehen, dass es sich um die Haupt- achse des Kantons Wallis handelt. Die Verzweigung (und damit die Entlastung für jeden Teil) ist erst in Brig (Simplon/ Goms). Bereits die Belastung der heutigen Strasse ist derart, dass die Grenze für eine zweispurige Strasse überschritten ist. Die unvermeidliche Folge sind Staus infolge Verkehrs- überlastung. Es wäre aus dieser Sicht wenig sinnvoll, auf die Projektierung einer vierspurigen Nationalstrasse zu verzich- ten, bzw. eine Redimensionierung auf zwei Spuren vorzu- sehen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
88.784
Motion Bodenmann Linienführung der N 9 im Oberwallis Tracé de la N 9 dans le Haut-Valais
Wortlaut der Motion vom 7. Oktober 1988
Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Kanton Wallis im Raume Visp eine südliche Linienführung unter Einbezug der beiden Anschlüsse Richtung Vispertäler zu suchen und zu verwirklichen.
Texte de la motion du 7 octobre 1988
Le Conseil fédéral est invité à étudier, de concert avec le canton du Valais, la possibilité de faire passer la N 9 dans la région de Viège plus au sud qu'on ne l'a projeté, en incluant les deux raccordements en direction des deux vallées abou- tissant à Viège, et d'en assurer la réalisation.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bäumlin Richard, Bäum- lin Ursula, Braunschweig, Brügger, Carobbio, Danuser, Fankhauser, Hafner Ursula, Hubacher, Jeanprêtre, Leder- gerber, Leuenberger-Solothurn, Longet, Ott, Rechsteiner, Reimann Fritz, Stappung, Ulrich (18)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die südliche Umfahrung von Visp ist verkehrstechnisch die einzig sinnvolle Lösung. Die Umweltschutzorganisationen haben aufgezeigt, wie das anstehende Problem sinnvoll gelöst werden kann.
Eine Linienführung durch das Fabrikareal der Lonza bringt nicht nur unnötige Risiken mit sich, sondern die gewählte Linienführung entspricht auch nicht den Verkehrsströmen in der Region.
Bis heute wurde die von den Umweltschutzorganisationen neu vorgeschlagene Lösung noch nicht geprüft. Dies ist nachzuholen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 28. November 1988
Rapport écrit du Conseil fédéral du 28 novembre 1988
Nach Artikel 11 des Bundesgesetzes über die Nationalstras- sen (SR 725.11) entscheidet die Bundesversammlung über die allgemeine Linienführung, nach Artikel 20 dieses Gesetzes entscheidet aber der Bundesrat über die generel- len Projekte. Der Auftrag des Motionärs ist nicht eine Frage der allgemeinen Linienführung, sondern der Variantenwahl im Rahmen des generellen Projektes. Die Motion greift mithin in den Bereich der dem Bundesrat übertragenen Regelungszuständigkeit hinein, was der Bundesrat seit jeher als rechtlich unzulässig erachtet. Aus diesem Grund kann der Vorstoss nicht als Motion entgegengenommen werden.
Der Bundesrat hat am 19. Oktober 1988 von seiner Kompe- tenz Gebrauch gemacht und das generelle Projekt für die Umfahrung Visp genehmigt. Er hat damit eine Frage ent- schieden, die jahrelang Gegenstand intensivster Diskussio- nen war. Er hat sich insbesondere aus technischen Gründen gegen eine Südvariante und für die Variante entlang der Rhone entschieden. Der Entscheid erfolgte nach Beurtei- lung sämtlicher massgeblichen Faktoren. Der Bundesrat hat nicht die Absicht, auf diesen Entscheid zurückzukommen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
Bodenmann: Der Transitverkehr im Alpenraum wird ein grosses Thema der nächsten Jahre werden. Einer der Gründe ist die Verdoppelung der Lastwagenkapazität im EG-Raum. Der KVP-Konsens scheint ein wenig ange- knackst, wenn man in letzter Zeit die Erklärungen der Her- ren Bundesräte Ogi und Villiger zur Kenntnis nahm, die andeuteten, dass die Neat unter Umständen nur der erste Schritt ist, dem dann die zweite Gotthardröhre folgen wird. Deshalb wird man aus dem Alpenraum mit einer Alpen- schutz-Initiative versuchen, in der Verkehrspolitik vernünf- tige Schwerpunkte zu setzen, damit die Güter auf die Bahn kommen und die Strassenkapazität nicht unnötig ausgebaut wird.
Was die Strasse betrifft, habe ich zwei Motionen zum Auto- bahnbau im Oberwallis hinterlegt.
Die eine betrifft die Linienführung der Autobahn im Raume Visp, die andere den Ausbaugrad der Nationalstrasse im Oberwallis.
Im Raume Visp stehen sich zwei Positionen gegenüber. Die SP und die Freisinnigen vertreten den Standpunkt, man müsse eine Linienführung im Süden suchen. Die CVP plä- diert für eine Durchfahrt durch das Areal der Lonza. Drei Gründe sprechen für uns, also für eine Linienführung im Süden:
Wir halten sie für sicherer, als wenn eine Autobahn mitten durch ein Chemieareal führt. Alle Risikoanalysen hin oder her, das Beispiel «Schweizerhalle» hat uns gezeigt, was es bedeutet, wenn es daselbst Unfälle gibt.
Ein zweites Problem ist der übermässige Landverbrauch in dieser Region. Auch da ist eine Südumfahrung von Visp im Tunnel sinnvoller.
Das dritte Problem ist verkehrstechnischer Art, d. h. wir haben den grossen Verkehr aus den Fremdenstationen von Saas Fee-Zermatt her. Dieser Verkehr würde durch eine Südumfahrung am richtigen Ort aufgenommen. Soweit zum Problem der Linienführung der Nationalstrasse im Ober- wallis.
Das Oberwallis braucht zwischen Siders und Brig eine Nationalstrasse. Das ist in unserer Region eigentlich unbe- stritten. Die Frage, die sich heute stellt, ist: Brauchen wir eine vierspurige Nationalstrasse? Hier stehen drei Positio- nen im Raum.
Die offizielle Politik will unverzüglich den vierspurigen Aus- bau der Nationalstrasse. Viele Bewohner des Oberwallis sind der Ansicht, dass eine zweispurige Nationalstrasse,
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9 mars 1989
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Motions Bodenmann
samt Umfahrung der Ortschaften, für die Zukunft auch aus- reicht.
Nationalrat Paul Schmidhalter vertrat vor den letzten Wah- len noch eine vermittelnde Position. Er schrieb: «Als erste Stufe sollten wir uns auf eine kreuzungsfreie zweispurige Durchgangsstrasse zwischen Siders und Brig konzentrie- ren. Eine solche Hochleistungsstrasse genügt für die Auf- nahme des vorhandenen und zukünftigen Verkehrs in den nächsten Jahren auch in bezug auf Sicherheit und Kapazi- tät» - Herr Bundesrat Ogi! -; «in einer zweiten Stufe könn- ten dann die sich noch als notwendig erweisenden zwei zusätzlichen Spuren gebaut werden.»
Folgende Gründe sprechen gegen eine vierspurige Auto- bahn durch das Oberwallis. Der Bau einer vierspurigen Autobahn bringt in unserem engen Tal einen kaum vertret- baren Landverlust mit sich. Die vierspurige Autobahn wird auch zusätzlichen Transitverkehr anziehen, weil uns die Erfahrung lehrt: wer Kapazität schafft, muss damit rechnen, dass sie früher oder später auch genutzt wird. Faktisch gesehen erfolgt eine Verlegung der Verkehrsprobleme in die Seitentäler, wie die entsprechenden Umweltverträglichkeits- prüfungen auch zeigen.
Ebenfalls zeigen die Umweltverträglichkeitsprüfungen auf, dass die Luftbelastung beim Bau einer vierspurigen Auto- bahn, Herr Bundesrat Ogi, trotz Katalysator wegen des Mehrverkehrs und wegen der höheren Geschwindigkeiten zunehmen wird. Und dies in einer Region, welche bereits heute massivste Ueberschreitungen der Ozonwerte kennt, und in einer Region, welche die höchsten Waldschäden in der ganzen Schweiz aufweist!
Alle Argumente, welche heute für den Ausbau einer vierspu- rigen Nationalstrasse durch das Oberwallis ins Feld geführt werden, stützen sich im wesentlichen auf die Studien von Professor Bovy. Seither haben sich die Rahmenbedingun gen, wie wir sie heute vormittag realisiert haben, verändert. Neuere Studien zeigen auf, dass das Oberwallis durch das Verladen der Autos und Lastwagen auf die Bahn ideal, nämlich umweltfreundlich und schnell, durchfahren werden kann. So wird anstelle eines Rawiltunnels eine Bahnlösung studiert.
Wir haben heute morgen das Postulat Schmidhalter ange- nommen, welches gerade für den Transitverkehr das Verla- den von Autos und Lastwagen postuliert. Hier hätten wir die Möglichkeit, eine sinnvolle Verbindung von öffentlichem und privatem Verkehr zu finden, welche allen Beteiligten zugute kommen würde. Ein guter Bahnverlad ist effizienter als jede Strasse; er ist für die Benutzer äusserst attraktiv, besonders wenn man sich die Möglichkeiten vorstellt, die sich im Zusammenhang mit der Neat oder mit einer Netzlö- sung ergeben würden. Es gibt überdies für die Bahnen kein rentableres Geschäft als den Autoverlad. Dieses System bringt nicht unbedingt mehr Verkehr, sondern Umlagerung des Verkehrs.
Der Bundesrat ist fälschlicherweise der Meinung, eine zwei- spurige, durchgehende Strasse hätte nicht die notwendige Kapazität. Er beharrt auf seinem Standpunkt, den das Parla- ment immer wieder zurückgewiesen hat, dass wir im dele- gierten Bereich nichts zu suchen hätten. Das Parlament war wiederholt anderer Meinung.
Das Departement hätte die Möglichkeit, eine Nationalstrasse etappenweise zu erstellen. Sie könnten, Herr Bundesrat Ogi, in einem ersten Schritt eine zweispurige Nationalstrasse bauen lassen, ohne dass wir etwas an den bestehenden Rechtsgrundlagen ändern würden. Ein solcher Entscheid würde für die Zukunft alle Möglichkeiten offen lassen. Falls der Verkehr nicht zunimmt, falls man ihn mit zwei Spuren bewältigen kann, könnte man die getroffene Lösung so belassen. Falls das Gegenteil eintritt, kann immer noch im Sinne unseres Ratskollegen Schmidhalter zugebaut wer- den. Der wichtigste Vorteil eines solchen Kompromisses wäre, dass wir mit dem Bau der Umfahrungen der Ortschaf- ten jetzt beginnen könnten. Wenn Sie nicht bereit sind, auf einen solchen Kompromiss einzusteigen, wird der Krieg im Oberwallis durch alle Rechtsinstanzen noch während Jah-
ren weitergehen, und wir kommen in der Sache nicht vor- wärts.
Falls der Bundesrat damit einverstanden ist, vorerst nur zwei Spuren zu bauen, bin ich bereit, meine diesbezügliche Motion in der Schublade verschwinden zu lassen. Andern- falls bitte ich Sie, dieser Motion zuzustimmen.
Schmidhalter: Ich wurde so häufig zitiert, dass ich zwei Bemerkungen machen muss. Herr Bodenmann behauptet, dass im Oberwallis eine grosse Opposition gegen die Auto- bahn besteht. Am letzten Wochenende hatten wir Wahlen. Ich habe eine graphische Darstellung mitgebracht. Er hat behauptet, dass die SP und die FDP gegen die Autobahn sind. Diese beiden Parteien repräsentieren genau 20 Pro- zent!
Eine zweite Bemerkung. Ich wurde mehrmals zitiert, ich sei für eine zweispurige Autobahn gewesen. Ich bin noch heute für zweispurige Autobahnen, wo man das machen kann. Aber ich bin im Prinzip immer noch für die vierspurige Autobahn. An gewissen Stellen jedoch, wo dies möglich ist, soll man zwei Spuren vorziehen, wie man es damals bei der Autobahn Richtung Chur gemacht hat. Alles andere ist er- logen.
Weiter muss ich festhalten, dass Herr Bodenmann in seiner Motion verlangt, dass neu nicht eine durchgehende vierspu- rige Autobahn realisiert wird. Gegen das wehren wir uns mit aller Vehemenz!
M. Couchepin: Nous n'allons pas transformer ce débat en un combat villageois. Néanmoins, je tiens à dire à M. Schmid- halter que je lui serai reconnaissant à l'avenir de ne pas interpréter la volonté des radicaux, même valaisans, malgré l'immense majorité que détient son parti dans cette région. Les radicaux du Haut Valais sont contre la motion Boden- mann tendant à réduire l'autoroute de quatre à deux voies. Par contre, ils soutiennent le point de vue de M. Boden- mann, qui est le leur aussi, quant à la modification du tracé dans la région de Viège.
Je vous invite donc à voter la motion Bodenmann sur le point du tracé dans la région de Viège (88.784) et à refuser l'autre sur l'aménagement de la N 9 (88.783).
Bundesrat Ogi: Herr Bodenmann, wir wollen keinen Krieg im Oberwallis. Als Kandersteger hätte ich etwas Mühe, das zu verstehen. Wir wollen aber vorwärtsmachen. Ich hoffe, dass die von Ihnen angesprochene Verzögerung nicht eintritt. Wir möchten das tun, was uns Ihre Regierung vorgeschlagen hat, und das, was anscheinend 80 Prozent der Oberwalliser auch möchten.
Ich äussere mich zuerst zu Ihrer Motion 88.783 betreffend Ausbaugrad der N 9. Wenn wir Ihre Motion annehmen wür- den, müssten wir die Rechtsgrundlage ändern. Darin wurde seinerzeit festgehalten, dass eine vierspurige Strasse bis nach Brig gebaut werden soll - das war auch der Wunsch Ihrer Regierung - und dass ab Brig dann zweispurig Rich- tung Simplon und Richtung Obergoms-Furka-Grimsel wei- tergefahren wird. Wenn Sie heute sagen, die Frequenzen seien nicht so, dass dieser Beschluss gerechtfertigt sei, muss ich Sie korrigieren. Ich stelle fest, dass pro Tag zwi- schen Martigny-Sion 8600 Fahrzeuge und zwischen Sierre- -Visp-Brig etwa 10 400 Fahrzeuge zirkulieren. Das sind die Zahlen, die mir zugänglich gemacht wurden. Wenn Sie diese Zahlen interpretieren, gibt es Grund genug, um dem Beschluss, den Bundesrat und Parlament vor einiger Zeit getroffen haben, Rechnung zu tragen.
Ich bitte Sie deshalb, diese Motion zum Ausbaugrad der N 9 abzulehnen.
Ich möchte Sie auch bitten, die Motion in bezug auf die Linienführung der N 9 abzulehnen. Die Durchfahrt von Visp ist sehr schwierig. Ich teile die Auffassung, dass hier an sich verschiedene Möglichkeiten vorhanden gewesen wären. Der Kanton Wallis und das Bundesamt für Strassenbau haben alle Möglichkeiten intensiv geprüft. In der Tat wäre die Süd- Umfahrung eine interessante Lösung, aber bei näherer
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Motion Ledergerber
Betrachtungsweise, insbesondere hinsichtlich des Anschlusses an die Vispertäler, war die Realisierung nicht möglich. Deshalb hat der Bundesrat beantragt, die Nordum- fahrung von Visp zu realisieren, und das in enger Absprache mit der Regierung des Kantons Wallis.
Ich möchte Sie deshalb bitten, das Verfahren nicht wieder aufzurollen, weil das eine grosse Zeitverzögerung zur Folge hätte. Sowohl der Kanton Wallis als auch der Bundesrat haben sich mit diesem Entscheid schwer getan, nun er ist gefallen. Die Motion - Sie haben es selbst gesagt, Herr Nationalrat Bodenmann - greift in den delegierten Rechtset- zungsbereich des Bundesrates ein.
Ich bitte Sie, das anzuerkennen und auch diese Motion abzulehnen.
88.783 Motion Bodenmann
Abstimmung - Vote
Für Ueberweisung der Motion Dagegen
39 Stimmen 67 Stimmen
88.784 Motion Bodenmann
Abstimmung - Vote
Für Ueberweisung der Motion Dagegen
42 Stimmen 58 Stimmen
Ordnungsantrag Bonny Motion d'ordre Bonny
Bonny: Wir haben von unserem sehr gewiegten Vizepräsi- denten gehört, dass er die Diskussion über die Behandlung dieser Vorstösse abbrechen und noch einmal in das Sub- ventionsgesetz einsteigen will.
Ich beantrage Ihnen, zumindest zuerst einmal die Behand- lung der Geschäfte des EVED abzuschliessen. Ich bin über- zeugt, dass wir mit der Beratung des Subventionsgesetzes, wo es sehr gewichtige Minderheitsanträge gibt, heute nicht durchkommen.
Ich möchte übrigens meine «Interessenbindung» offenle- gen. Ich habe seit zwei Jahren ein nicht weltbewegendes, aber für die Region, für die ich mich einsetze, und für mich doch wichtiges Geschäft vorbereitet. Dieses Geschäft ist zum dritten Mal auf der Liste und wird immer wieder ver- schoben. Wenn wir es heute nicht behandeln, wird es nun - nach zwei Jahren - abgeschrieben. Uebrigens sollte man die parlamentarischen Vorstösse einmal in zeitlicher Reihen- folge abwickeln, sonst erweckt man den Verdacht einer gewisse Willkür.
Ich bitte Sie, meinem Antrag, die fünf, sechs anstehenden, spruchreifen parlamentarischen Vorstösse des EVED seien noch zu behandeln, zuzustimmen. Ich habe vorhin gehört, dass Herr Bundesrat Ogi in der nächsten halben oder gan- zen Stunde verfügbar ist. Es geht mir auch darum, dass meinem lieben Kollegen Günter Gelegenheit geboten wird, mein Postulat zu bekämpfen.
Abstimmung - Vote
Dagegen
Für den Ordnungsantrag Bonny offensichtliche Mehrheit Minderheit
88.478
Motion Ledergerber Westumfahrung Zürich Contournement ouest de Zurich
Wortlaut der Motion vom 15. Juni 1988 Der Bundesrat wird aufgefordert,
Nationalstrasse N 1c (Westumfahrung Zürich) von Urdorf als Nationalstrasse 2. Klasse nach Zürich-Brunau (unterirdi- scher Anschluss an die N 3);
Texte de la motion du 15 juin 1988 Le Conseil fédéral est chargé:
Route nationale N 1c (contournement ouest de Zurich) à partir d'Urdorf route nationale de 2e classe jusqu'à Zuri- ch-Brunau (raccordement souterrain à la N 3);
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bircher, Braunschweig, Diener, Dünki, Grendelmeier, Herczog, Leuenberger Moritz, Mauch Ursula, Meier-Glattfelden, Morf, Müller-Aargau, Nabholz, Oester, Seiler Rolf, Stappung, Steffen, Stocker, Thür, Wiederkehr, Zbinden Hans (20)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Das heute dem Bundesrat vorliegende Projekt «Uetliberg- tunnel/Westumfahrung Birmensdorf» ist in verschiedener Hinsicht unbefriedigend und problematisch:
Das Projekt ist darauf ausgelegt, bei Wettswil die N 4 aufzunehmen und durch den Uetlibergtunnel in die Stadt Zürich zu führen. Diese Variante kann aber nicht gebaut werden, falls die Volksinitiative «für ein autobahnfreies Kno- naueramt» angenommen wird (ca. 1990/1991), da die vorge- sehene Linienführung und die beiden geplanten Anschlüsse dann durch den neuen Verfassungsartikel versperrt sind. In diesem Fall müsste man mit der Projektierung neu begin- nen; man würde wertvolle Zeit verlieren. Zürich wartet aber auf eine Umfahrung.
Selbst wenn die Initiative abgelehnt und die N 4 gebaut werden sollte, ist das vorgesehene Projekt falsch. Es würde in der heutigen Form nicht primär als Umfahrung dienen, sondern als neuen Zubringer in die Stadt Zürich. Beim erwarteten Bauboom im Knonaueramt ist mit neuen Auto- pendlern (15 000 bis 20 000) zu rechnen. Dies würde die Stadt Zürich nicht nur verkehrsmässig vor unlösbare Pro- bleme stellen, auch die Einhaltung der Luftreinhalte- und Lärmverordnung könnte mit Sicherheit nicht mehr erreicht werden. Es scheint heute verkehrsplanerisch und umwelt- mässig viel besser zu sein, eine allfällige N 4 nach dem Weiningerkreuz im Limmattal auszurichten, denn dies ist die einzige funktionstüchtige Verknüpfung mit dem weiteren
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Bodenmann Linienführung der N 9 im Oberwallis Motion Bodenmann Tracé de la N 9 dans le Haut-Valais
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1989
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
10
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
88.784
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
09.03.1989 - 08:00
Date
Data
Seite
371-373
Page
Pagina
Ref. No
20 017 214
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