N 6 mars 1989
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Economie sucrière. Arrêté fédéral
Art. 31 Abs. 4 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 31 al. 4 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 32 Abs. 2 Antrag der Kommission ... Arbeitsamt. (Rest des Absatzes streichen)
Art. 32 al. 2
Proposition de la commission ... office cantonal du travail. (Biffer le reste de l'alinéa)
Angenommen - Adopté
Art. 39 Abs. 1 Bst. a und b, 2 Bst. a, 3 und 3bis Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 39 al. 1 let. a et b, 2 let. a, 3 et 3bis Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
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Zuckerwirtschaft. Bundesbeschluss Economie sucrière. Arrêté fédéral
Botschaft und Beschlussentwurf vom 19. Oktober 1988 (BBI III, 1169) Message et projet d'arrêté du 19 octobre 1988 (FF III, 1109)
Beschluss des Ständerates vom 13. Dezember 1988 Décision du Conseil des Etats du 13 décembre 1988
Präsident: Es findet eine organisierte Eintretensdebatte statt, beschränkt auf die Berichterstatter und die Kommis- sionssprecher.
Portmann, Berichterstatter: Seit der Steinzeit hält sich der Mensch die Biene - sein erstes Haustier! Denn ihr Honig befriedigte zum ersten Mal seine Lust nach dem vollen Geschmack des Süssen. Dann entdeckte er vor Jahrtausen- den die Süsse aus der Zuckerpflanze und hegte sie als erstes Kulturgewächs, aus dem er den «Honig ohne Bienen» presste. Das Abendland hat den Genuss dieses Zuckers zusammen mit der Philosophie des Aristoteles von den Arabern übernommen. Bis zur Neuzeit blieb der Zucker aber das Süssgewürz der Reichen. Ein gewöhnliches Nahrungs- mittel ist er nie geworden, auch wenn er nicht mehr in der Apotheke, sondern im Supermarkt verkauft wird: Der erste braucht ihn als rasch wirkenden Brennstoff für Bauch und Kreislauf, der zweite vernascht ihn als süsse Droge für Hirn und Nerven, der dritte meidet ihn als non-valeur, als Leerka- lorie ohne Vitamine und Spurenelemente.
Vor 200 Jahren pressten die Preussen zum ersten Mal Zuk- ker aus der Rübe. Damit machten sie das aufgeklärte Europa nach der grossen Revolution vom sogenannten Sklavenzuk- ker aus den Kolonien unabhängig. Europa produziert heute 45mal soviel Rübenzucker wie vor 190 Jahren. Aber es kann nur 80 Prozent seiner Ernte verzehren. Die Medizin sagt, wegen dem immens gestiegenen Genuss von Zucker
wachse der Körper unserer Kinder schneller als ihre Seele. Wenn die Statistik die Wahrheit sagt, isst und trinkt jeder Bewohner unseres Landes 130 Gramm Zucker pro Tag. Das soll doppelt soviel sein, wie er ohne Schaden verträgt. Wir haben also nicht mehr Zucker nötig. Es kommen ohnehin Zuckerersatzstoffe in Mode. Die Amerikaner brauchen seit fünf Jahren mehr Süsstoff als Zucker.
Obwohl die EG zwei Millionen Tonnen Zucker mehr produ- ziert, als sie verbraucht, kauft sie jedes Jahr noch 2,6 Millio- nen Tonnen aus den Entwicklungsländern Afrikas, der Kari- `bik und des Pazifiks. Mauritius z. B. produziert jedes Jahr in Monokultur 800 000 Tonnen Zucker und kann 60 Prozent dieser Ernte der EG verkaufen. Diese bezahlt dafür (zum Kurs der letzten Woche) 796 Franken pro Tonne. Das sind 78 Prozent mehr als der heutige Weltmarktpreis, der 455 Franken pro Tonne beträgt. Der Weltmarkt kann 33 Mil- lionen Tonnen Zucker nicht verkaufen: Ueberschuss sagt der Pessimist, Vorrat der Optimist, sie verderben den Preis und lassen die Produzenten verarmen, sagt der Realist.
Wir brauchen in der Schweiz jedes Jahr 272 000 Tonnen Zucker. Nur 45 Prozent davon stellen wir im Land her, den Rest importieren wir: 98 Prozent aus der EG, aus Deutsch- land und Frankreich, 2 Prozent aus Kuba. Unser Grundsatz lautet: Der Zucker, den wir in der Schweiz produzieren, darf für den Konsumenten nicht teurer sein als der Zucker, den wir auf dem Weltmarkt kaufen. Die EG bezahlt für die Her- stellung einer Tonne Zucker 1210 Franken. Sie verkauft ihren eigenen Ueberschusszucker und den Ueberschuss- zucker, den sie den Entwicklungsländer abgekauft hat, für 455 Franken pro Tonne auf dem Weltmarkt. Simpel gesagt: Die EG subventioniert den Export von Ueberschusszucker mit 755 Franken pro Tonne, also zu 60 Prozent.
Wenn wir jedes Jahr 147 000 Tonnen raffinierten Weisszuk- ker aus Deutschland und Frankreich importieren, «entrei- chern» wir den EG-Agrarfonds um 111 Millionen Franken. Wenn wir aus einheimischen Rüben Zucker herstellen, kostet uns die Tonne 1655 Franken. Unsere Herstellungsko- sten sind um rund ein Drittel höher als in der EG, was sich objektiv begründen lässt, auch wenn Herr Biel hier etwas anderer Meinung ist.
Der freie Schweizer soll sein grundsätzliches Recht behal- ten, Zucker zum Weltmarktpreis von 455 Franken pro Tonne plus Grenzabgaben einzukaufen. Die Grenzabgaben sind der Fiskalzoll von 235 Franken pro Tonne und der Beitrag in den Garantiefonds für die Pflichtlagerhaltung von 255 Fran- ken pro Tonne, also 490 Franken pro Tonne. Damit hat der Schweizer das Recht, die Tonne Zucker für 945 Franken Weltmarktpreis zu kaufen. Dafür müssen wir den Preis des selber hergestellten Zuckers von 1655 Franken pro Tonne auf den Weltmarktpreis hinunterfinanzieren. Dieses Verbilli- gungsmanöver finanzieren wir in einem Solidaritätsakt zwi- schen Bund, Konsumenten und Pflanzern. Der Bund schiesst Steuermittel ein, die Konsumenten zahlen auf der gesamten Zuckermenge von 270 000 Tonnen eine Abgabe - also auch auf dem Zucker, den wir in der Schweiz produzie- ren -, und die Pflanzer leisten einen Beitrag an die Verbilli- gungsaktion.
Der Voranschlag für das Zuckerjahr 1989/1990 zeigt: Der Zucker, den wir selber herstellen, kostet 1655 Franken die Tonne, der Zucker, den wir importieren, kostet 945 Franken die Tonne, also klafft pro Tonne Zucker eine Negativ-Diffe- renz von 710 Franken. Wenn wir 125 000 Tonnen Zucker selber produzieren, fehlen uns 88,75 Millionen Franken. Das Loch finanzieren wir über einen Zuckerausgleichsfonds. Ihre Kommission bestätigt diese schon heute vorhandene Einrichtung vorbehaltslos. Der Fonds wird von der Treu- handstelle der Schweizerischen Lebensmittelimporteure verwaltet. Bund, Konsumenten und Pflanzer dotieren ihn. Zuerst schiesst der Bund einen sogenannten Vorwegbeitrag von 10 Millionen Franken ein. Ihre Kommission bekennt sich - wiederum ohne Vorbehalte - auch zu diesem schon heute bekannten Vorwegbeitrag des Bundes. Dann zahlen Bund, Konsumenten und Pflanzer dem Fonds die restliche Nega- tiv-Differenz von 78,75 Millionen Franken, und zwar nach einem komplizierten Schlüssel; er ist in der Vorlage verklau-
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suliert umrissen, konkrete Beispiele hat Ihre Kommission durchgerechnet.
In einer ersten Operation werden folgende Zahlen aufad- diert: der zusätzliche Grundbeitrag des Bundes von 1,5 Mil- lionen Franken, die Grundabgabe der Konsumenten von 33 Franken pro Tonne auf der totalen Zuckermenge von 270 000 t, also 8,91 Millionen Franken, und schliesslich der durchschnittliche Grundbeitrag der Pflanzer von 61,6 Rap- pen pro Tonne Ruben - so lautet der Vorschlag des Stände- rates und der Mehrheit Ihrer vorberatenden Kommission - auf der totalen Rübenmenge von 850 000 t, also rund 523 000 Franken. Diese Addition ergibt eine Summe von rund 11 Millionen Franken.
In einer zweiten Operation muss die verbleibende Negativ- Differenz von 78,75 Millionen Franken mit der Summe von rund 11 Millionen Franken dividiert werden. Diese Division ergibt den Quotienten 7,2.
In einer dritten Operation wird der Betrag errechnet, den Bund, Konsumenten und Pflanzer dem Ausgleichsfonds schulden. Dafür müssen der zusätzliche Grundbeitrag des Bundes von 1,5 Millionen Franken, die Grundabgabe der Konsumenten von 8,91 Millionen Franken und schliesslich der Grundbeitrag der Pflanzer von 523 000 Franken je mit dem Faktor 7,2 multipliziert werden. Wenn jeder der drei Solidarschuldner das Produkt dieser Multiplikation in den Fonds einzahlt, ist die Negativ-Differenz verschwunden.
An dieser Ausgleichsaktion haben sich dann beteiligt: der Bund mit total, samt Vorwegbeitrag, 23 Prozent, die Konsu- menten mit 72 Prozent und die Pflanzer mit aufgerundet 5 Prozent.
Der freie Schweizer kauft die Tonne Zucker jetzt nicht für 1655 Franken, aber auch nicht für 945 Franken, sondern für 1271 Franken das Kilo, also für Fr. 1.27 plus Verpackung, Transport und Handelsspanne.
Vom Zucker zu den Zuckerrüben: Die Pflanzer verkaufen ihre Rüben den Zuckerfabriken Aarberg und Frauenfeld. Diese pressen aus 7 t Rüben 1 t Zucker. Diese Tonne Zucker wird - wie bekannt - für 1655 Franken hergestellt. Der Rohstoff kostet zwei Drittel, die Fabrikation einen Drittel. Wir wollen nicht mehr als 45 Prozent des Zuckers selber herstellen, den wir pro Jahr brauchen, also nicht mehr als 125 000 t. Auch dazu bekennt sich Ihre Kommission ohne Vorbehalte. Dafür brauchen wir die 850 000 t Rüben. Wir verhalten uns als Partner der Weltwirtschaft korrekt, wenn wir in der Schweiz nicht mehr Zuckerrüben pflanzen und nicht mehr eigenen Zucker herstellen. Anders sieht es beim Getreide aus. Dort setzen wir uns als Partner der Weltwirt- schaft der Kritik aus.
Ihre Kommission ist der einhelligen Auffassung, der Entwurf respektiere den Willen des Volkes. Es hat vor zweieinhalb Jahren zu einer vorgezogenen neuen Zuckerordnung nein gesagt, weil es nicht mehr Rübenfelder und keinen teureren einheimischen Zucker wollte. Die Pflanzer haben die Garan- tie, dass ihnen die Zuckerfabriken das bisherige Quantum von 850 000 t Zuckerrüben zu einem guten Durchschnitts- preis von heute 145 Franken pro Tonne abkaufen. Nur weil ein Rübenpflanzer Kleinbauer ist, soll er nach dem Willen der Kommissionsmehrheit nicht einen besseren Preis für seine Zuckerrüben bekommen als der Grossbauer. Differen- zierte Preise soll es nur für den höheren Zuckergehalt sowie für die frühere und sauberere Lieferung der Rüben geben. Das Leistungsprinzizp soll also nicht unterdrückt werden. Doch wer der Zuckerfabrik gemäss seinem Vertrag mehr als 500 t Rüben abliefern durfte, dem soll der Bundesrat das Kontingent im nächsten Jahr um maximal 10 Prozent kürzen können. Und wer der Zuckerfabrik mehr Rüben abliefert als vereinbart, bekommt für seine Mehrablieferung einen schlechteren Preis. Wie schlecht, zeigt die Detailberatung. Der Bundesrat soll in Zukunft das Recht haben, den Zucker- fabriken vorzuschreiben, was sie mit den Rübenpflanzern vereinbaren müssen. Die Zuckerfabriken sollen ihre Rübe- nanbauverträge vor allem mit bäuerlichen Familienbetrie- ben abschliessen. Sie sollen vereinbaren, dass der bäuerli- che Familienbetrieb auf seiner Ackerfläche nur soviel Zuk- kerrüben pflanzt, wie der Boden verkraftet; nicht mehr als
50 t Rüben pro Hektare; denn der Rübenackeranbau soll sich auf 5 Prozent der offenen Schweizer Ackerfläche beschränken. Verlangt wird «umweltschonende» Produk- tion. Mit der «umweltgerechten> Produktion und dem Unter- schied zwischen den beiden Begriffen «umweltschonend» und «umweltgerecht» hat sich die Kommission nicht be- fasst.
Der Bundesrat kanalisiert die Zuckerrübenproduktion und lenkt damit die Struktur der Pflanzerbetriebe - also Kontin- gentierung und Lenkung auf der einen Seite und Abnahme- garantie und Preisgarantie auf der anderen Seite. Das ist der einhellige Wille Ihrer Kommission.
97 Prozent der Rübenpflanzer sind bäuerliche Familienbe- triebe. Viele haben ihr Milchkontingent teilweise oder ganz zurückgegeben. Sie wollten aus der Ueberschussproduk- tion bei Milch und Fleisch aussteigen und ihr Einkommen mehr durch Ackerbau sichern. Mehr Getreideanbau kam nicht in Frage. Jeder dieser bäuerlichen Familienbetriebe liefert zwischen 25 und 300 t Rüben ab. Ihre Rübenackerflä- che ist 0,5 bis 5,5 ha gross. Zusammen liefern diese bäuerli- chen Familienbetriebe den Zuckerfabriken 88 Prozent der jährlichen Gesamtmenge ab.
Diese unterschiedlich grossen bäuerlichen Familienbetriebe bekommen für ihre Rüben keinen differenzierten Preis, denn es gibt auch grosse bäuerliche Familienbetriebe, die nur ein kleines Zuckerrübenkontingent haben. Die Rüben- kontingente sagen nichts über die Grösse und Einkom- mensstärke der einzelnen Betriebe aus. Aber die Vorlage sorgt nach dem «Prinzip der Interessenz» - nach dem Willen Ihrer Kommission - für ausgleichende Gerechtigkeit. Wer der Zuckerfabrik mehr Rüben abliefern darf, soll in Zukunft einen abgestuft höheren Beitrag in den Zuckerausgleichs- fonds leisten. Dieser Beitrag wird direkt am Rubenpreis abgezogen. So gesehen zahlen die Zuckerfabriken den Pflanzern indirekt dennoch einen differenzierten Rüben- preis.
Ferner hat Ihre Kommission stillschweigend anerkannt, dass der Bundesrat in Zukunft nicht nur den Zuckerimporteuren eine Importabgabe in den Zuckerausgleichsfonds abverlan- gen kann. Wenn nötig, soll er die Importabgabe auch von den Importeuren von Konfitüren und anderen zuckerhalti- gen Konserven fordern, und zwar dann, wenn die darin verarbeiteten Früchte auch in der Schweiz angebaut wer- den. Also soll die Importabgabe auch auf zuckerhaltigen Aprikosenkonserven, nicht aber beispielsweise auf zucker- haltigen Ananaskonserven erhoben werden.
Wenn die Vorlage vom «Zucker» spricht, meint sie Saccha- rose. Der Zucker wird im Westen mehr und mehr von billigen flüssigen Süssmitteln konkurrenziert. Diese Süssmittel wer- den entweder direkt aus Fructose hergestellt oder aus Fruc- tose, die aus Stärke isometriert worden ist. Wenn ein Unter- nehmer die Grundstoffe Fructose und Stärke in die Schweiz einführt, zahlt er nach dem heute geltenden Zuckerbe- schluss dafür nur den Fiskalzoll. Er leistet also keinen Bei- trag an die Pflichtlagerhaltung und auch keine Importab- gabe. Wenn er aus den importierten Grundstoffen flüssige Süssmittel von mehr als 10 Prozent Fructosegehalt herstellt und in der Schweiz den Zuckerhandel damit konkurrenziert, soll der Bundesrat die Kompetenz haben, von diesem Unter- nehmer den Mehrerlös, d. h. den Pflichtlagerbeitrag und die Importabgabe, für den Zuckerausgleichsfonds abzuschöp- fen.
Des weiteren bekennt sich Ihre Kommission zu den zwei neuen Hauptakzenten der Vorlage. Erstens: Der Beitrag, den Bund, Konsumenten und Pflanzer an den Zuckerausgleichs- fonds einzahlen müssen, wird in der Höhe nicht mehr begrenzt. Er ist so hoch wie die Negativ-Differenz. Also muss der Bund dem Ausgleichsfonds in Zukunft keine Vorschüsse mehr leisten, um die Negativ-Differenz abzudecken, denn der Zuckerausgleichsfonds macht keine neuen Schulden mehr.
Der Artikel 11 Absatz.1 der Vorlage ist daher nur noch im unvorhersehbaren Notfall nötig. Der Bund muss auch den Zuckerfabriken keine Vorschüsse gewähren, um Negativ- Differenzen abzudecken. Er muss den Zuckerfabriken pri-
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mär aus dem Ausgleichsfonds und sekundär aus der Bun- deskasse nur das Geld vorschiessen, damit sie den Pflan- zern die Rüben bezahlen können, d. h. 145 Franken mal 850 000 t Rüben, also 125 Millionen Franken. Denn mit dem Kauf der Rüben haben die Zuckerfabriken noch keinen Zucker hergestellt und auch noch keinen verkauft. Artikel 11 Absatz 1 und 3 der Vorlage will Ihre Kommission so interpre- tiert wissen.
Zweitens: Der Zuckerausgleichsfonds des heute geltenden Zuckerbeschlusses hat am 30. September 69 Millionen Franken Schulden gegenüber dem Bund. Es sind Bevor- schussungen von früheren Negativ-Differenzen. Diese alten Schulden müssen ab dem 1. Oktober nicht mehr verzinst werden, aber in den nächsten zehn Jahren zurückbezahlt sein, wenn dieser neue Zuckerbeschluss ausläuft.
Damit hat die Vorlage alle Empfehlungen der Expertenkom- mission Zuckerbeschluss erfüllt. Diese Kommission hatte empfohlen, den Zuckerimport aus Entwicklungsländern nicht in diesem Bundesbeschluss über die inländische Zuk- kerwirtschaft zu regeln. Wenn den Entwicklungsländern ein höherer Preis als der Weltmarktpreis bezahlt werden solle, dann sei der Zuckerimport aus Entwicklungsländern im Entwicklungshilferecht zu regeln.
Wir sind Zweitrat. Der Ständerat hat die Vorlage in der letzten Wintersession einstimmig an uns verwiesen. Ihre Kommission hat die Vorlage mit Enthaltungen, aber ohne Gegenstimme zu Ihren Handen verabschiedet.
Der Ständerat ist in zwei Punkten vom Entwurf des Bundes- rates abgewichen: Erstens beim Preis, den die Zuckerfabrik dem Rübenpflanzer als Vertragspartner zahlen soll, wenn er mehr Ruben abliefert als abgemacht. Das wird in Artikel 4 Absatz 3 geregelt. Wenn ein Pflanzer mehr als zehn Prozent zuviel abliefert, bekommt er für diese Rüben nur 30 Prozent vom garantierten Grundpreis von heute 145 Franken pro Tonne.
Da ist sich Ihre Kommission einig: abgestellt wird auf die Erfahrungen im Jahre 1959. Damals hat der Bundesrat für Ueberlieferungen eine Kürzung von 69 Prozent des Grund- preises von damals Fr. 72.50 pro Tonne angedroht - und das hat gewirkt.
Strittig war in der Kommission, wieviel die Zuckerfabrik dem Pflanzer zahlen soll, wenn er bis zu 10 Prozent mehr Rüben abliefert als abgemacht. Die Landwirtschaft spricht hier von erntebedingten Mehrerträgen, die ungewollt seien. Die Experten meinen, der Pflanzer solle für eine solche Mehrlie- ferung 60 Prozent vom Grundpreis bekommen. Der Bundes- rat hat sich der Meinung der Experten angeschlossen. Der Ständerat will den Pflanzern für eine solche Mehrlieferung 70 Prozent vom Grundpreis von heute 145 Franken pro Tonne zahlen.
Die Mehrheit Ihrer Kommission hat sich mit zehn Stimmen dem Ständerat, die Minderheit mit neun Stimmen dem Bun- desrat angeschlossen.
Unbestritten ist für Ihre Kommission, dass die Pflanzer den vollen Grundpreis erhalten sollen, solange die Zuckerfabri- ken ihre 850 000 Tonnen Rüben pro Jahr nicht bekommen haben. Hier müssen wir uns durch Kalkulation Rechenschaft geben, um wieviel Franken die beiden Standpunkte tatsäch- lich auseinanderliegen. Es geht um die Mehrablieferung von 10 Prozent von 850 000 Tonnen Rüben, also um 85 000 Tonnen Rüben.
Wenn wir den Grundpreis von 145 Franken pro Tonne als Vergleichsbasis nehmen, müssen die Zuckerfabriken die 85 000 Tonnen Rüben bei 60 Prozent Vergütung mit rund 7,4 Millionen Franken bezahlen, bei 70 Prozent Vergütung kosten sie die Zuckerfabriken abgerundet 8,6 Millionen Franken - eine Differenz von bloss 1,2 Millionen Franken. Das sind 1,4 Prozent der Negativ-Differenz, die Bund, Kon- sumenten und Pflanzer im nächsten Zuckerjahr finanzieren müssen.
Zweitens ist der Ständerat auch bei der Höhe der Beiträge, die der einzelne Pflanzer je nach der Grösse seines Rüben- kontingents in den Zuckerausgleichsfonds zahlen soll, vom Bundesrat abgewichen. Die Höhe der Beiträge der Rüben- pflanzer ist in Artikel 9 Absatz 5 geregelt. Für Ihre Kommis-
sion ist unbestritten, dass ein Pflanzer, der nicht mehr als 100 Tonnen Rüben abliefern darf, nicht mehr als 40 Rappen pro Tonne zahlen soll. Das trifft rund 69 Prozent der Pflan- zer. Von den restlichen rund 31 Prozent der Pflanzer haben 29 Prozent ein Rübenkontingent bis zu 300 Tonnen.
Hier haben sich die Geister in der Kommission geschieden. Wie hoch soll der Beitrag dieser Pflanzer ab den ersten 100 Tonnen sein? Der Bundesrat und die neunköpfige Min- derheit Ihrer Kommission meinen Fr. 1.50 pro Tonne.
Die Expertenkommission, der Ständerat und die zehnköp- fige Mehrheit Ihrer Kommission halten Fr. 1.00 pro Tonne für richtig. Der Streit geht hier um die Höhe der Abgabe von rund 29 Prozent der Pflanzer, die 45 Prozent der Gesamt- menge der Rüben abliefern.
Nur etwa 2,5 Prozent der Pflanzer haben ein Kontingent bis zu 700 Tonnen. Sie liefern 10,5 Prozent der Gesamtmenge der Rüben ab. Auch bei ihnen ist umstritten, wiewiel sie ab der Lieferung von 300 Tonnen Rüben in den Ausgleichs- fonds zahlen sollen. Der Bundesrat und die neunköpfige Minderheit Ihrer Kommission meinen Fr. 2.50 pro Tonne. Die Expertenkommission, der Ständerat und die zehnköpfige Mehrheit Ihrer Kommission halten Fr. 1.80 für richtig.
Schliesslich besitzen 0,2 Prozent der Pflanzer, d. h. die Zuk- kerfabriken selber und 15 bis 20 Anstalten, ein Kontingent von mehr als 700 Tonnen. Sie liefern den Fabriken daraus etwas mehr als 2 Prozent der gesamten Rübenmenge ab. Der Bundesrat und die neunköpfige Minderheit Ihrer Kom- mission wollen, dass diese Betriebe für die Mehrablieferung ab 700 Tonnen 5 Franken pro Tonne in den Zuckeraus- gleichsfonds zahlen sollen. Die Expertenkommission, der Ständerat und die zehnköpfige Mehrheit Ihrer Kommission wollen es bei einem Beitrag von 4 Franken pro Tonne bewenden lassen. Auch hier müssen wir uns Rechenschaft geben, dass sich der Zuckerpreis auf dem Weltmarkt in den nächsten Jahren kaum erholt. Wir haben deshalb in Zukunft jedes Jahr Negativ-Differenzen im Zuckerausgleichsfonds zu beseitigen, also sind diese Franken- und Rappenbeträge in den nächsten Jahren immer mit einem Faktor zu multipli- zieren, der nach oben unbegrenzt ist. Im nächsten Zucker- jahr beträgt er 7,2, d. h. rund 69 Prozent der kleinsten Rübenpflanzer zahlen in Tat und Wahrheit rund Fr. 2.90 pro Tonne in den Ausgleichsfonds und rund 29 Prozent der mittleren Rübenpflanzer Fr. 10.80 oder Fr. 7.20 pro Tonne; die grösseren Rübenpflanzer haben ab 300 Tonnen mit einer Abgabe von 18 oder rund 13 Franken pro Tonne und die grössten Pflanzer ab 700 Tonnen mit einer von 36 oder 29 Franken pro Tonne zu rechnen. Der Bundesrat und die neunköpfige Minderheit Ihrer Kommission wollen in dieser Frage hart bleiben, damit die gewollte Produktions- und Strukturlenkung zugunsten der bäuerlichen Familienbe- triebe greift. Auch in diesem Punkt dürfen wir den Grund- satz der Verhältnismässigkeit nicht aus den Augen verlieren. Der Bundesrat und die Minderheit Ihrer Kommission wollen einen gewichteten Durchschnittsbeitrag der Pflanzer von 76,3 Rappen pro Tonne. Die Expertenkommission, der Stän- derat und die Mehrheit Ihrer Kommission halten einen gewichteten Durchschnittsbeitrag von 61,6 Rappen pro Tonne für korrekt. Die Differenz zwischen diesen beiden gewichteten Durchschnittsbeiträgen macht 14,7 Rappen pro Tonne aus; dies ergibt im nächsten Zuckerjahr rund 900 000 Franken.
Drittens: Die Minderheit Ihrer Kommission beantragt, den Import von Rohrohrzucker aus Entwicklungsländern in die- sem Bundesbeschluss zu regeln. Zuerst zur «Frankenoptik», wenn wir bei diesem Import die gleiche Praxis einschlagen würden wie die EG. Sie zahlt den sogenannten AKP-Staaten, die ihr den Rohzucker gemäss dem Lomé-Abkommen lie- fern, den Vorzugspreis von aufgerundet 800 Franken pro Tonne. Wenn wir bereit wären, den Entwicklungsländern diesen Vorzugspreis auch zu zahlen, würde dieser Zucker 1781 Franken pro Tonne kosten, nämlich 796 Franken der Zucker selber, 235 Franken der Fiskalzoll, 220 Franken der Beitrag in den Garantiefonds, 250 Franken die Raffinierung und 280 Franken die Importabgabe. Wenn wir den Verkaufs- preis des Schweizer Zuckers mit 1180 Franken pro Tonne
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budgetieren, haben wir für 40 000 t eine Negativ-Differenz von 25 Millionen Franken. Wenn wir nun diese 24 Millionen Franken pro Jahr allein dem Konsumenten überbürden wür- den, macht das auf 240 000 t Inlandzuckerverbrauch 10 Rappen Spezialabgabe pro Kilo. Das ist die Grössenord- nung. Schlägt man Transport, Lagerung und Gewinnspanne drauf, rechnet der Verbraucher mit 20 Rappen Spezialab- gabe pro Kilo. Zwischen 60 und 70 Prozent der Konsumen- ten sind aber nicht Hausmänner und Hausfrauen, sondern die zuckerverarbeitende Industrie.
Zu den verschiedenen Blickwinkeln: Die Kommission ist sich einig, dass der Kleinstaat Schweiz als Partner der Weltwirtschaft die Prinzipien der Ethik, die Regeln des Völ- kerrechts und die Gesetze der Logik zum eigenen Vorteil respektiert. Es ist unbestritten, dass die Exportsubventio- nen, mit denen die Industriestaaten ihre eigenen Agrarpro- dukte auf dem Weltmarkt protegieren, zum finanziellen Ruin der Entwicklungsländer führen. Der Preis des Zuckers ist auf dem Weltmarkt fast ins Bodenlose abgesackt. Jene Entwick- lungsländer, die praktisch nur Zucker als Exportgut auf dem Weltmarkt anbieten, werden dort von den Industriestaaten mit Zucker ausgestochen, der reiner und schneller verfüg- bar ist, nämlich von Silo zu Silo. Es genügt aber nicht, dieses Geschehen als «ernstes Problem» zu etikettieren. Wir haben ein handfestes Interesse, unsere Handelsbilanzen mit den Entwicklungsländern zu bereinigen. Wir sind daran interes- siert, unsere Handelsbilanz auch mit der EG auszugleichen. Wir wollen den Entwicklungsländern als faire Handlungs- partner begegnen. Von den Almosen gehen wir zu den Geschäften über, die beiden nützen, vom Wohlwollen zum Interesse.
Die heutige Frage ist für Ihre Kommission aber nicht, ob solche Geschäfte abgeschlossen werden sollen, sondern ob sie in diesem Erlass über die inländische Zuckerwirtschaft geregelt werden sollen. Nur darüber scheiden sich die Gei- ster in eine Mehrheit und eine fast gleich starke Minderheit. Wir würden einem neuen, multilateralen Zuckerabkommen - zusammen mit der EG - sofort beitreten, wenn dieses den Zuckerpreis langfristig stabilisieren würde. Aber ein solches, den Zuckermarkt regulierendes Abkommen ist nicht in Sicht. Wenn wir den Entwicklungsländern, die Zucker exportieren, nur den Fiskalzoll erlassen oder einen günsti- geren Zolltarif gewähren, helfen wir nicht wirksam. Wenn wir diesen Ländern die Importabgabe schenken, gefährden wir das sensible innerstaatliche System der solidarischen Deckung der Negativ-Differenz. Also bleibt die Alternative, entweder Rohzucker aus Entwicklungsländern zum EG- Abnahmepreis und zulasten der Entwicklungshilfekonten zu importieren oder Rohzucker aus Entwicklungsländern zum EG-Abnahmepreis und zulasten der Zuckerkonsumenten zu importieren. Was sagen die Betroffenen dazu? Ihre Kommis- sion hat sich darüber ausgesprochen. Aus der Sicht der Entwicklungshilfepolitik des Bundes sieht das so aus: Lang- fristige Verträge mit Monokulturländern, die aus politischen und wirtschaftlichen Gründen nicht in der Lage sind, flexibel auf grössere Veränderungen zu reagieren, könnten diesen Ländern ebenso schaden, wie sie ihnen nützen können - eben gerade weil solche Abkommen die Länder auch lang- fristig binden.
Anstelle existenzsichernder oder kostendeckender Preise - ein Reizwort für Herrn Ratskollege Biel - wäre wohl der gleiche Preis zu konzedieren, den die EG ihren Lieferanten aus Afrika, aus der Karibik und aus dem pazifischen Raum gemäss dem Abkommen von Lomé zahlen. Das sind 449,2 Ecus pro Tonne cif. Basel.
Kein Zuckerimport aus den sogenannten PMA-Ländern, die Zuckerüberschüsse haben! - Das sind die «pays les moins avancés»: Aethiopien und Malawi, mit Hungersnöten im eigenen Land. Kein Zuckerimport aus Ländern, die nicht umweltgerecht und nicht sozial produzieren. Bei der Aus- wahl unter den übrigen Entwicklungsländern müsste der Grundsatz der Nichtdiskriminierung streng beachtet wer- den, wenn die Strategie der selektiven Kooperation verfolgt werden soll. Zuckerüberschüsse haben die Elfenbeinküste, Madagaskar, Mauritius, Swasiland, Zimbabwe, die zentral-
amerikanischen und karibischen Staaten, Brasilien, Kolum- bien, Guayana, Thailand und die Fidschiinseln. Aus der. Sicht unserer Gesundheitspolitik kommt der Import von 40 000 t Rohzucker aus Entwicklungsländern nur gelegen, wenn diese 40 000 t nicht zusätzlich zu den 147 000 t Import- zucker aus der EG und aus Kuba importiert würden. Diese müssten am Importkontingent von 147 000 t abgezogen werden, was natürlich den Zorn der Importeure heraufbe- schwört.
Die Brugg-Informationen des Schweizerischen Bauernver- bandes vom Monat Januar 1987 gingen weit. Sie erklärten, die Schweizer Zuckerimporteure müssten die Hälfte des Importkontingentes von jährlich 147 000 t, also 73 500 t Rohzucker aus Entwicklungsländern zu kostendeckenden Preisen importieren - das aber kaum über die Zuckerrech- nung; denn das würde auch die eigenen Pflanzer treffen. Eine gewisse Verteuerung der Agrarimporte wäre zwar für unsere Bauern erwünscht, das würde den Konkurrenzdruck aus dem Ausland abschwächen. Die Rübenpflanzer wären daran interessiert, dass der Zuckerpreis allmählich stiege. Aus der Sicht der schweizerischen Zuckerimporteure sieht das so aus: Die 40 000 t Rohzucker, welche ihre Konkurrenz - die Zuckerfabriken - importieren, raffinieren und auf dem Schweizermarkt verkaufen würde, sollten nicht am Einfuhr- kontingent von 147 000 t abgezogen werden und vor allem nicht über die ordentliche Zuckerrechnung des Zuckeraus- gleichsfonds laufen. Dann müsste dieser Import zusätzlich zum Importkontingent gestellt werden und über eine Son- derrechnung laufen. Die Konsumenten sollten nach der Meinung der Importeure nicht belastet werden.
Sie meinen, der Bund sollte die 24 Millionen Franken jähr- lich aus allgemeinen Bundesmitteln aufbringen oder aus der Entwicklungshilfekasse nehmen. Wenn die Zuckerfabriken auf dem Schweizer Markt mit 125 000 t selber hergestelltem und 40 000 t importiertem Zucker aufträten, hätten sie mit 165 000 t plötzlich eine geballte Monopolstellung in der Schweiz - und das als halbstaatliche Betriebe. Aus der Sicht der Zuckerfabriken kämen nur bilaterale Verträge mit ver- lässlichen Entwicklungsländern in Frage. Kuba zum Beispiel verhält sich undiszipliniert. Die Verträge müssten auf minde- stens zehn Jahre abgeschlossen werden, damit die neu angeschafften Installationen vernünftig abgeschrieben wer- den könnten. Die Raffinationskosten von 250 Franken pro Tonne würden den Kauf und die Amortisation der Anlagen erlauben. Heikel sei die Konkurrenz der Zuckerimporteure auf dem Schweizer Markt. Die 40 000 t sollten zusätzlich zur heutigen Verbrauchsmenge gewährt werden, denn das Recht zum Import und zur Verarbeitung hätten die Zuckerfa- briken ja auch, wenn dieser Minderheitsantrag nicht auf dem Tisch wäre. Diese Zusatzarbeit würde die Zuckerfabri- ken besser auslasten. Man hat also von seiten der Zuckerfa- briken selbstverständlich keine Einwände.
Aus der Sicht der Kommission hingegen sollten pro Jahr nicht zusätzlich 40 000 t Zucker auf den Schweizer Markt kommen, der Import von Zucker aus Entwicklungsländern sollte nicht in diesem Bundesbeschluss gelöst werden - so sagt die Mehrheit. Eine Belastung des Differenzbereini- gungsverfahrens ist nicht erwünscht. Der Bundesbeschluss soll am 1. Oktober in Kraft treten können. Alles in allem holt die Vorlage für die inländische Zuckerwirtschaft das Beste heraus. Sie ist auch für die einheimischen Pflanzer nicht dirigistisch. Sie lenkt bloss zum Familienbetrieb hin. In der Erklärung von Punta del Este heisst der erste Strategie- grundsatz: Abbau der Importabgaben. Ob die Vorlage dieser internationalen Anforderung genügt, mögen Sie selber be- urteilen.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten.
M. Philipona, rapporteur: Le président de la commission a déjà très largement commenté l'arrêté et vous me pardonne- rez, je l'espère, d'être plus bref.
La validité de l'arrêté sur le sucre du 23 mars 1979 expire le 30 septembre de cette année. Il est donc nécessaire, d'ici là, de donner de nouvelles bases juridiques à notre économie sucrière indigène. Il est utile de rappeler que la production
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Economie sucrière. Arrêté fédéral
de sucre indigène couvre 45 pour cent de la consommation du pays. On est donc très loin des risques de surplus puisqu'il faut importer plus de la moitié de la quantité de sucre consommée en Suisse. Les producteurs de betteraves sucrières avaient pour objectif d'atteindre un plafond de 50 à 55 pour cent d'auto-approvisionnement. C'eût été possible avec l'arrêté de 1985, celui-là même qui fit l'objet d'un référendum, lequel aboutit à la votation populaire du 28 sep- tembre 1990. Ce jour-là, le peuple rejetait l'arrêté, les consommateurs craignant un renchérissement du sucre. Ce coup de frein brutal a été très durement ressenti par les planteurs puisqu'une baisse de 15 pour cent environ de leur revenu est venue aggraver les conséquences politiques de ce vote négatif.
Durant le mois d'octobre 1988, les producteurs étant en pleins travaux de récolte, le nouvel arrêté est arrivé. Avant de nous être présenté par le Conseil fédéral, il a été concocté par une commission d'experts formée de représentants de l'économie, de l'agriculture, des consommateurs, des sucre- ries et de l'Office fédéral de l'agriculture. La marge de manoeuvre et les possibilités d'innover étaient restreintes, car il fallait tenir compte à la fois du verdict populaire de 1986, de la situation du marché mondial du sucre, de la situation du fonds de compensation, des intérêts des consommateurs, des producteurs et de la Confédération. Grâce à la sagesse de la commission d'experts et à la grande sagesse du Conseil fédéral sans doute, le produit qui nous est présenté sous forme d'arrêté sur l'économie sucrière indigène doit être qualifié de «bon», ce qui n'exclut pas qu'il puisse être amélioré, comme nous le verrons bientôt.
La commission est entrée en matière sans opposition. D'une manière générale, on peut résumer la situation comme suit. La quantité annuelle de 850 000 tonnes ne peut guère être contestée, compte tenu du vote populaire, d'une part, et des investissements considérables qui ont été faits dans les sucreries et chez les cultivateurs, d'autre part. Au chapitre de la responsabilisation accrue des organisations profes- sionnelles paysannes, il faut relever que les deux associa- tions de producteurs de betteraves sont expressément citées. On souligne la nécessité de leur action coordonnée et on mentionne leur rôle de partenaire à part entière de l'économie sucrière indigène. Il faut aussi considérer, comme élément particulièrement positif, le fait que le finan- cement de l'économie sucrière ne soit plus mis en péril, comme c'est aujourd'hui le cas, par des fluctuations désor- données du marché mondial du sucre. Le financement en sera assuré dans les limites de la production autorisée.
Dans le cadre de nos relations avec la Communauté euro- péenne, il faut relever qu'aucune disparité par rapport à son ordre juridique ne résulte du nouvel arrêté. M. Delamuraz, président de la Confédération, a même précisé qu'en votant cet arrêté nous nous mettons sur une bonne longueur d'onde par rapport aux négociations internationales. Cette précision est importante, nous nous en réjouissons. Malheu- reusement, les conséquences de l'arrêté risquent d'être moins positives en ce qui concerne la capacité concurren- tielle des planteurs suisses comparée à celle de leurs collè- gues européens. En effet, les contributions prévues à l'arti- cle 9 vont décourager les moyens et grands producteurs, c'est-à-dire ceux-là mêmes qui produisent à meilleur marché et qui sont les plus concurrentiels. Compte tenu de la situation actuelle du marché mondial, les contributions de l'article 9, alinéa 5, seront multipliées par 10, voire davan- tage. Le prix réel actuel, pour les quantités de 300 à 700 tonnes, serait alors inférieur à 12 francs, ce qui est tout à fait insuffisant. Le Conseil des Etats et la majorité de la commission proposent un barème qui sera dur mais accep- table dans la situation politique actuelle.
A l'article 4, nous traitons des quantités supplémentaires. Lorsque cette quantité n'excède pas 10 pour cent de la quantité contractuelle individuelle, la majorité de la commis- sion, tout comme le Conseil des Etats, proposent d'en porter le prix à 70 pour cent du prix de base. Cette marge restreinte de 10 pour cent est une soupape de sécurité, à la fois pour les planteurs et pour un approvisionnement des sucreries,
car il n'est pas possible de prévoir une quantité exacte de rendement lors des semis au printemps. C'est donc par ces modifications des articles 4 et 9 que la majorité de la com- mission vous propose l'affinage final de cet arrêté sur le sucre.
A l'article 15, nous aurons l'occasion de développer le pro- blème du sucre tel qu'il se pose au tiers monde. Il faut souligner que si une majorité de la commission refuse d'utiliser l'arrêté sur l'économie sucrière indigène pour aug- menter nos importations de sucre du tiers monde, cela ne signifie nullement un non à un commerce plus équitable avec ces régions en difficulté.
Ce dossier devra être négocié dans son juste cadre, c'est-à- dire celui des accords multilatéraux du GATT. Notre pays s'y déclare ouvertement un ardent partisan d'une convention internationale sur le sucre. A défaut de pouvoir immédiate- ment voler au secours des pays producteurs de canne à sucre, on se consolera de cette situation qui n'est certes pas des plus heureuses, en constatant que, grâce à la Conven- tion de Lomé, un kilo de sucre sur trois que nous achetons à la Communauté européenne provient des pays en dévelop- pement. Le réflexe européen, c'est parfois aussi dire non, même si le coeur bat pour le oui.
Pour terminer, je peux vous préciser que la commission a accepté l'arrêté en votation finale par 12 voix contre 0.
Biel: Ich bitte Sie, keine falschen Schlüsse daraus zu ziehen, dass ich schon wieder spreche. Zwischen dem Zuckerbe- schluss und der Inlandzuckerwirtschaft und dem Rebbaube- schluss und der Weinwirtschaft bestehen keine Zusammen- hänge. Das als Vorbemerkung.
Ich bitte Sie, daran zu denken, dass wir nach einem Refe- rendumskampf einen neuen Zuckerbeschluss diskutieren. Ich habe langsam den Eindruck, das Gedächtnis verschiede- ner Leute in diesem Rat sei ausserordentlich kurz. Es ist etwa das fünfte Mal, dass ich in meiner parlamentarischen Karriere hier über Zucker diskutiere. Es gibt einen, der hat noch länger diskutiert. Ich erspare mir, auf alle technischen Einzelheiten einzutreten und nehme eine politische Würdi- gung vor. Warum haben wir den Kampf 1985 und 1986 geführt? Aus zwei Gründen.
Erstens ging es grundsätzlich um die Landwirtschaftspolitik, die wir in ihrer Zielrichtung und Ausrichtung für verfehlt hielten. Es ist interessant, dass im Abstimmungskampf vor allem die Befürworter von bäuerlicher Seite auf die gleiche Pauke gehauen und gesagt haben, es gehe nicht nur um den Zucker, sondern um die Landwirtschaftspolitik. Das sollten wir nicht vergessen. Ich nehme das gerne auf. Heute wollen Sie das nicht mehr wahr haben. Es ist damals um die Landwirtschaftspolitik als solche gegangen.
Zweitens ging es aber auch um die Zuckerpolitik, die wäh- rend all diesen Jahren von einer unerhörten Penetranz war. Es ist einer Minderheit gelungen, Jahr für Jahr den Zucker- rübenanbau auszudehen und den Protektionismus auszu- bauen. Dass 1979 ein Abstimmungskampf stattfand, der nur ganz knapp zugunsten der Vorlage ausging, hat die Befür- worter nicht dazu bewogen, vorsichtig zu sein. Bei jeder Revision haben sie zugeschlagen und ausgedehnt.
Heute haben wir eine klare Ausgangslage: Das Schweizer- volk hat zu diesen Bestrebungen deutlich nein gesagt, und der Bundesrat hat dies akzeptiert und die entsprechende Schlussfolgerung gezogen. Das hat mich als einen der Wort- führer der Gegner der Zuckerwirtschaft dazu bewogen, ebenfalls Hand zu bieten zu einem Kompromiss. Wir sind mit der Expertenkommission zusammengesessen, haben nach Mitteln und Wegen gesucht, wie wir die Probleme lösen können, und ich habe Hand zu einem Kompromiss geboten. Ich habe einen sehr grossen Schritt gemacht, und ich erwar- tete von der bäuerlichen Seite, dass sie das akzeptieren würde. Aber da staunt man immer wieder, die Vertreter der Bauernschaft geben nicht einen Millimeter nach, sie holen, was sie können - wir werden das bei den Minderheits- und Mehrheitsanträgen noch einmal sehen. Ich bedaure dies, weil es ausserordentlich kurzsichtig ist. Das muss einmal gesagt sein: Sie überlegen sich etwas und gewinnen einen
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Abstimmungskampf; sie gehen hin und machen ein sehr grosszügiges Angebot; sie erwarten von der anderen Seite auch ein Minimum an Entgegenkommen: nicht die Laus! Die Gegenseite schlägt drauf, wo sie kann, um doch noch etwas herauszuholen.
Wenn wir den Entwurf des Bundesrates ansehen, sehen wir, dass der Bundesrat agrarpolitische Schlussfolgerungen gezogen hat. Er schlägt zum einen eine gewisse Umvertei- lung der Rübenproduktion zugunsten der Familienbetriebe vor. Im Abstimmungskampf haben vor allem die Befürworter behauptet, es gehe um den bäuerlichen Familienbetrieb. Nun hat der Bundesrat die Schlussfolgerung gezogen. Er sieht eine bescheidene Umverteilung vor. Das scheint mir immerhin schon ein Schritt zu sein.
Zum andern geht es um die Kostenbeteiligung der Rüben- pflanzer. Auch hier hat man gesagt, man müsse für die Familienbetriebe, für die Kleinen etwas tun, Expertenkom- mission und Bundesrat haben das vorgeschlagen. Es geht darum, die Kostenbeteiligung, ähnlich wie beim Milchwirt- schaftsbeschluss, nach dem Kontingent abzustufen. Leider ist auch dieser Vorschlag im Ständerat abgeschwächt wor- den. Mit anderen Worten: Die Konsumenten sehen sich als die Dummen. Sie haben zwar einen Abstimmungskampf deutlich gewonnen, sie werden wesentlich mehr an die Kasse gebeten, aber auf der anderen Seite versucht man zurückzubeten. Es geht ja nicht um riesige Beträge, es geht um etwas politische Psychologie. Wie wollen Sie die Wei- zenvorlage der Landwirtschaft durchbringen, wenn Sie überall zurückbuchstabieren?
Es war eine bescheidene Kostenbeteiligung, die man etwas gestaffelt hat. Das wollen Sie jetzt wieder nicht. Kommen wir zu einem weiteren Streitpunkt: die Ueberlieferung. Der Bun- desrat hat Ihnen zehn Prozent Ueberlieferungsrecht des Grundpreises vorgeschlagen. Der Ständerat und die Mehr- heit der Kommission sind natürlich auf 70 Prozent gegan- gen. Auch bei 60 Prozent haben Sie für denjenigen, der zehn Prozent überliefert, immer noch einen grösseren Grenzer- trag, als es Grenzkosten für diese zehn Prozent hat. Das ist immer noch günstig. Nun wollen Sie das noch einmal - natürlich zulasten der Zuckerrechnung - erhöhen. Damit ist der Anreiz erst recht gegeben, nach Möglichkeit zu überlie- fern. Das ist nicht der Sinn der Sache.
Wir hatten schon früher derartige Diskussionen. Es gab bei früheren Regelungen auch Abzüge von Fr. 1.50 bis Fr. 3.00. Allerdings lag damals der Rübenpreis nicht bei Fr. 14.50, sondern bei Fr. 7.25. Das hat damals schon nichts genützt. Geändert hat sich das, als der Bundesrat drohte, er mache einen Abzug von Fr. 5.00. Dann hat es gewirkt. Sie sehen also, mit 70 Prozent des Grundpreises ist der Anreiz zum Ueberliefern viel zu gross. Ich erinnere Sie noch einmal daran: Wir haben den Kampf aufgenommen, weil wir keine Ausdehnung der Rübenproduktion in der Schweiz wollten. Das möchte ich doch noch einmal unterstreichen.
Nun zur Finanzierung. Genau für diesen Kompromiss brin- gen die Konsumenten das grösste Opfer. Künftig wird der Löwenanteil von den Konsumenten bezahlt. Ich habe das akzeptiert, weil ich der Meinung bin, die Rübenproduktion müsse finanziert werden. Aber dann erwarte ich auch, dass die andere Seite vernünftig bleibt.
Kommen wir zur Handelspolitik. Der Bundesrat wollte ursprünglich - das stand im Vorentwurf zur Diskussion und wurde bei der letzten Revision so gehandhabt - alle anderen Verarbeitungsprodukte, auch diejenigen, die ihm jetzt noch nicht unterstehen, dem Zuckerbeschluss unterstellen. Ich habe auch dort einem Kompromiss zugestimmt. Wir akzep- tieren das für Früchte, die in der Schweiz angebaut werden, aber nicht für die anderen Produkte, - das auch im Interesse der Entwicklungsländer, im Interesse der weltweiten han- delspolitischen Zusammenarbeit der Schweiz. Das zumin- dest ist im Entwurf geblieben, und ich lege Wert darauf, dass das dann auch so durchgeführt wird.
Damit kommen wir zur grossen entwicklungspolitischen Diskussion. Es scheint fast so - was ich gehört habe -, dass man heute und morgen vor allem darüber diskutiert und dabei vergisst, dass wir hier einen landwirtschaftlichen
Erlass haben und nichts anderes. Dieser Erlass hat die Uebernahme der Rüben und die Zuckerproduktion der Schweiz zu regeln, aber keine internationale Handels- oder Entwicklungspolitik zu umreissen. Selbstverständlich kann man auf allen Ebenen immer wieder auf Entwicklungspolitik zurückkommen, aber wichtig ist, sich dessen bewusst zu sein, dass Sie mit diesen Diskussionen und Vorschlägen keine grossartige Entwicklungspolitik betreiben. Was ist das für eine Entwicklungspolitik, die Zucker über Tausende von Kilometern in die Schweiz transportieren lässt - die Trans- portkosten sind höher als der Wert des Produktes! - , die in Anlagen investiert, um diesen Zucker aufzubereiten und dann hier zu verkaufen ? Das ist ja grossartige Entwicklungs- politik.
Den grössten Beitrag an die Entwicklungspolitik hat das Schweizervolk geleistet, als es entschied, die Inlandproduk- tion nicht auszudehnen; denn jede Tonne Zucker, die in unseren Ländern zusätzlich produziert wird, drückt auf die Weltmarktpreise, und das schadet letztlich auch den Entwicklungsländern. Das möchte ich in aller Deutlichkeit gesagt haben.
Zusammenfassend: Zur Würdigung dieser Vorlage: Grund- sätzlich ist sie, so wie der Bundesrat sie vorgelegt hat, auch für uns ein akzeptabler Kompromiss, dem wir zustimmen. Aber wir erwarten, dass man dann auch auf dieser Ebene bleibt und nicht versucht, mit allen Methoden und Mitteln noch auszuweiten, abzuschwächen; denn ein Kompromiss beinhaltet doch immer die Zustimmung aller wesentlichen Kreise.
Bei den handelspolitischen Ueberlegungen bitte ich Sie, sich zu überlegen, warum sich z. B. die Zuckerimporteure gegen zusätzliche Regelungen wehren. Wollen Sie noch mehr Administration? Wollen Sie eine neue Importadmini- stration einführen? Anders können Sie das Problem nicht lösen. Die Importeure lehnen das ab, weil sie sagen: Wir haben schon genug Reglementiererei, wir haben schon genug Administration, wir haben bessere Mittel und Mög- lichkeiten, um den Entwicklungsländern entgegenzukom- men, als dadurch, dass wir beispielsweise eine Uebernah- mepflicht oder etwas anderes zusätzlich einführen.
In dem Sinne: Eine bedingte Zustimmung zum Entwurf, so wie er Ihnen vom Bundesrat vorgelegt worden ist.
Frau Diener: Die vorliegende Botschaft über die inländische Zuckerwirtschaft zeigt einmal mehr das politisch weite Spannungsfeld in der Agrarpolitik. Praktisch unbestrittener Bestandteil der Vorlage ist die Beschränkung des inländi- schen Zuckerrübenanbaus auf 850 000 t, dies nicht etwa aus tieferer Erkenntnis, sondern wohl eher zähneknirschend als Folge der Ablehnung der Zuckerbeschlussrevision im Dezember 1986, indem das Schweizer Stimmvolk die Aus- dehnung der Inlandproduktion auf eine Million Tonnen klar ablehnte.
Abgesehen von diesem sogenannten gemeinsamen Nenner scheiden sich die Agrargeister doch in einigen Punkten, und ich zähle aus grünem Blickwinkel die wichtigsten auf.
Ein ganz zentraler Punkt ist die Preisstaffelung zugunsten der Klein- und Mittelbetriebe. Die grüne Partei verlangte in der Vernehmlassung für die ersten 100 t Zuckerrübenver- tragsmenge einen Produzentenpreis von 20 Prozent über dem Grundpreis, da die Produktionskosten stark von der Ablieferungsmenge abhängig sind. Wir haben klar höhere Produktionskosten bei kleineren Kontingenten. Ohne Preis- differenzierung wird der Zuckerrübenanbau für kleinere und mittlere Betriebe zunehmend unattraktiver. Zwei Drittel aller Zuckerrübenpflanzer oder in absoluten Zahlen ausgedrückt rund 5800 von 8400 Pflanzern haben ein Kontingent von unter 100 t pro Jahr.
Der Bundesrat hat nicht den Weg der Preisdifferenzierung gewählt, sondern den der unterschiedlichen Kostenbei- träge.
Die grüne Fraktion akzeptiert dies als einen Schritt in der richtigen Richtung, wenngleich diese vorgeschlagenen Abgaben nur ansatzweise und unzureichend den Forderun- gen der Preisdifferenzierung entsprechen.
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Da der Bundesrat nach der Vernehmlassung in Artikel 9 Absatz 5 Litera b die Kostenbeiträge von 6 auf 4 Rappen pro 100 kg für die ersten 100 t reduzierte, kam er den grünen Forderungen etwas näher, und die grüne Fraktion verzich- tete auf einen speziellen Antrag auf Preisdifferenzierung. Allerdings darf dem Antrag des Ständerates zur Verwässe- rung dieser Abgabendifferenz keinesfalls entsprochen wer- den. Dazu werde ich später noch einige Worte verlieren. Eine zweite Forderung der Grünen war die Einschränkung der Zuckerrübenproduktion durch juristische Personen. Unter den grössten Zuckerrübenproduzenten befinden sich 15 juristische Personen. Noch zu den Kontingenten: 15 Pflanzer haben ein Kontingent von über 700 t pro Jahr. 205 Pflanzer eines zwischen 300 bis 700 t pro Jahr. Die hohen Aufwendungen für die inländische Zuckerrübenpro- duktion ist aber nur für die Erhaltung bäuerlicher Familien- betriebe gerechtfertigt, nicht aber zur Stützung von Land- wirtschaftsaktiengesellschaften oder von Staatsbetrieben. Eine Beschränkung der maximalen Vertragsmenge pro Betrieb drängt sich auf. In Artikel 3 Absatz 3 erhält der Bundesrat die Kompetenz, zugunsten einer besonderen Zuteilung an bäuerliche Familienbetriebe die 500 t überstei- genden Vertragsmengen aus dem Vorjahr um höchstens 10 Prozent zu kürzen. Die grüne Fraktion erwartet vom Bun- desrat, dass er von dieser Möglichkeit Gebrauch macht und die Interessen der bäuerlichen Familienbetriebe wahrnimmt. Den verbalen Versprechen des Bundesrates zur Erhaltung der schweizerischen Landwirtschaft können hier Taten fol- gen. Wir werden die Entwicklung in den kommenden Jahren sehr aufmerksam verfolgen.
Die Forderung nach ökologischen Anbaumethoden ist nicht nur im Bereich des Zuckerrübenanbaus aktuell. Daher hat die grüne Fraktion auf einen speziellen Antrag verzichtet. Eine ökologisch verträgliche Landwirtschaft muss umfas- send in allen Tier- und Pflanzenbereichen stattfinden und bleibt nicht auf den Zuckerrübenanbau beschränkt. Die grüne Fraktion erwartet darum vom Bundesrat, dass er Abschnitt 2 des Artikels 3 bezüglich umweltschonender Pro- duktion wesentlich umfassender anwendet als nur gerade auf das Verhältnis der offenen Ackerfläche und der Zucker- rübenfläche. Ebenso wichtige Faktoren sind nämlich der Düngemitteleinsatz, die Fungizide und Herbizide sowie die Entwicklung des Saatgutes. In diesem Zusammenhang wäre es auch sinnvoll, wenn der Bundesrat ein allfälliges Verbot für Säen auf Endabstand prüfen würde, denn es ist erwie- sen, dass diese Anbaumethode einen noch höheren Einsatz von Herbiziden und Insektiziden verlangt. Ebenso ist beim Saatgut darauf zu achten, dass in der Weiterentwicklung nicht der Ertragssteigerung, sondern der Krankheitsresi- stenz klare Priorität eingeräumt wird.
Noch ein letztes Postulat: die Berücksichtigung des Zuckers aus Entwicklungsländern. Die grüne Fraktion hat eine ganz andere Vorstellung als Herr Biel. Diese Forderung, die schon sehr lange im Raum steht, muss heute oder allenfalls auch erst morgen verwirklicht werden, und zwar in Artikel 15. Ich werde bei der Begründung meines Minderheitsantrages noch dazu Stellung beziehen.
Im Gesamtüberblick gilt es, folgendes festzuhalten. Die Vor- lage ist ein politischer Kompromiss, der einerseits gute Ansätze zeigt und anderseits vom Bundesrat in den näch- sten 10 Jahren - bis zum nächsten Zuckerbeschluss - klare Entscheidungen bezüglich Oekologie und bäuerlichen Familienbetrieben verlangt. Die Möglichkeiten dazu sind im Zuckerbeschluss vorhanden. Herr Bundespräsident, Sie müssen sie nur nutzen!
Hänggi: Die CVP-Fraktion beurteilt den vorliegenden Zuk- kerbeschluss über die inländische Zuckerwirtschaft agrar- politisch als grundsätzlich richtig, dies deshalb, weil darin die Zuckerrübenmenge auf 850 000 t fixiert wird - mit dem Ziel, diese vorab bäuerlichen Familienbetrieben zukommen zu lassen. Der Anbau von Zuckerrüben ist ein Teil unserer Landwirtschaftspolitik und darf deshalb nicht isoliert betrachtet und beurteilt werden.
Obwohl der Zuckerrübenanbau in der Landwirtschaft keine zentrale Rolle spielt, sind doch immerhin 8000 Rübenpflan- zer davon betroffen. Für sie ist der Zuckerrübenanbau ein wesentlicher Bestandteil ihrer Existenz. Beim vorliegenden Zuckerbeschluss geht es um vier Schwerpunkte, welche sowohl in der Kommission wie auch in der Fraktion zur Diskussion Anlass gaben und teilweise auch hier im Rat noch bestritten sind. Es geht um die Begrenzung der Pro- duktion auf 850 000 t, um den Preis für die Zusatzmengen, um die progressive Staffelung der Produzentenbeiträge und schliesslich um den Zucker aus den Drittweltländern.
Lassen Sie mich zu diesen vier Punkten einige kritische Bemerkungen beifügen.
Die Begrenzung der Produktionsmenge auf 850 000 t: Dies ist sicher die richtige Konsequenz aus dem vom Volk abgelehnten Beschluss von 1985. Die damals vorgesehene Erhöhung der Produktion auf eine Million Tonnen war wohl der entscheidende Punkt für die Ablehnung der Zuckervor- lage. Zudem muss aber heute auch berücksichtigt werden, dass der Zuckerkonsum in unserem Lande laufend zurück- geht. Trotzdem muss auf eine weitergehende Reduktion der heutigen Anbaufläche verzichtet werden, denn Ausgangs- punkt einer umweltschonenden Landwirtschaft ist eine viel- fältige Fruchtfolge. Der Kartoffelanbau geht bekanntlich lau- fend zurück - mit der Konsequenz eines ökologisch uner- wünschten Mehranbaus von Mais. Wir sind überzeugt, dass in unserem Lande durch bessere Rahmenbedingungen dafür zu sorgen ist, dass Produktionsalternativen genutzt werden können. Die Inlandproduktion von Zuckerrüben stellt eine solche Alternative dar.
Der Preis für Zusatzmengen: Wir unterstützen die Preiser- höhung der Zusatzmengen bis zu 10 Prozent der Vertrags- mengen von 60 auf 70 Prozent, wie es der Ständerat beschlossen hat. Auch dieser Preis kann noch kein beson- derer Anreiz zur Ablieferung von Zusatzmengen sein. Denn der Futterwert der Rüben liegt immer noch höher. Tiefere Preise könnten dazu führen, dass vermehrt Rüben verfüttert werden. Dies bedeutet mehr Milch, mehr Fleisch sowie gesamthaft gesehen kleinere Verarbeitungsmengen für die Zuckerfabriken, was eine zusätzliche Kostendeckung ver- langt. Dies kann wohl nicht im Sinne unserer Landwirt- schaftspolitik liegen.
Die progressive Staffelung der Produzentenbeiträge: Damit sollen die kleineren Familienbetriebe begünstigt wer- den. Dieser Stossrichtung stimmen wir ebenfalls zu. Es darf aber nicht so weit gehen, dass mittlere, leistungsfähige Betriebe, die auch über das Jahr 2000 hinaus eine gesi- cherte Existenz anstreben, bestraft werden. Wir dürfen die Augen vor den Strukturproblemen in der Landwirtschaft nicht verschliessen. Deshalb unterstützen wir auch hier die Version des Ständerates, der diesen Anforderungen besser Rechnung trägt.
Im Artikel 15 kommt wohl das umstrittenste Problem zur Sprache, der Bezug von Rohzucker aus Drittweltländern: Im Vordergrund steht gegenwärtig das Projekt «Mauritius». Dieses Thema ist nicht neu. Es beschäftigt Bundesrat und Parlament schon seit Jahren, deshalb auch der Ruf der Hilfsorganisationen, den Worten Taten folgen zu lassen. Wir haben uns deshalb sehr eingehend und ernsthaft mit dieser Problematik befasst. Es stellt sich dabei aber sofort die Grundsatzfrage, ob in einem Zuckerbeschluss, wie er hier vorliegt, die Förderung der Entwicklungshilfe geregelt wer- den soll. In der EG, unserem Hauptlieferanten, wurden im letzten Jahr etwa 14 Millionen Tonnen Zucker produziert. Dazu kommen noch Einfuhren gemäss dem Abkommen von Lomé. Der Verbrauch in den EG-Ländern beläuft sich aber nur auf etwa 12 Millionen Tonnen, so dass daraus ein Ueber- schuss von gegen 5 Millionen Tonnen resultiert - nebst den vorhandenen Ueberbeständen in etwa der gleichen Höhe aus den Vorjahren. Dadurch lastet ein aussergewöhlicher Druck auf den Weisszuckerpreisen, wobei sich die Preisge- staltung trotzdem immer wieder nach den Weltmarktpreisen zu richten hat, wie sie an den Börsen von New York und London gehandelt werden.
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Folgerung: Je mehr Zucker aus Uebersee und damit aus den Entwicklungsländern in Europa eingeführt wird, um so schwieriger wird die ohnehin schon bestehende Ueber- schussverwertung in diesen Industriestaaten und um so stärker wird der Druck auf die Weltmarktpreise. Bedenken Sie, der Weltmarktpreis von Zucker beträgt heute 30 Rap- pen, und bis ins Jahr 1991 kann effektiv Zucker gekauft werden. Dadurch wird direkt oder indirket auch der Erlös in den Entwicklungsländern noch weiter vermindert.
Ohne Absprache zwischen Industriestaaten und Entwick- lungsländern über Produktionseinschränkungen ist eine Gesundung des Weltzuckermarktes nicht möglich. Die Schweiz hat einen Nettoinlandbedarf von etwa 240 000 t Weisszucker. Mit der vorgesehenen Anbaufläche von 850 000 t Rüben kann in etwa die Hälfte unseres Bedarfs gewonnen werden. Somit beträgt unser Importbedarf, den reexportierten Weisszucker inbegriffen, etwa 150 000 t. Mit dieser Menge kann beim besten Willen keine grosse Entwicklungspolitik betrieben werden.
In den letzten zehn Jahren haben wir unseren Importbedarf zu 98 Prozent im EG-Raum abgedeckt, zur Hauptsache aus der BRD und aus Frankreich. Aus den Entwicklungsländern wird lediglich noch aus Kuba eine geringe Menge Rohzuk- ker eingeführt. Es handelt sich um etwa 2000 t. Die Beschaf- fung dieses Zuckers ist aber in den letzten Jahren immer schwieriger geworden. Die Kaufpreise weichen oft beträcht- lich von den Weltmarktpreisen ab, und vereinbarte Abliefe- rungstermine werden schlecht eingehalten. Da es aus hygie- nischen und bakteriologischen Gründen kaum denkbar ist, Weisszucker direkt aus den Entwicklungsländern zu bezie- hen, ist auch die Wertschöpfung in diesen Ländern äusserst gering. Zudem muss auch generell festgestellt werden, dass nicht nur in Europa Ueberschussmengen vorhanden sind, sondern auch in Entwicklungsländern selbst wie beispiels- weise in Aethiopien, Malawi, Madagaskar und auch Mauri- tius.
Nebst der hochpolitischen Frage, aus welchem Land direkt Rohzucker bezogen werden sollte, ist es auch fraglich, solche Länder durch die Gewährung von Zollbegünstigun- gen zu ermutigen, in noch vermehrtem Masse Zucker anzu- bauen statt Bedarfsgüter wie Hirse, Mais, Maniok, die für die Ernährung der eigenen Bevölkerung unerlässlich sind.
Mit mehr Import aus Drittweltländern vergrössern wir die Ueberschussmengen in Europa, was zu einem weiteren Preiszerfall bei diesem wichtigen Rohstoff führen muss. Die EG kann es sich nämlich leisten, diese Mengen dann wieder zu Dumpingpreisen zu exportieren, was doch wirklich nicht der Sinn einer vernünftigen Entwicklungspolitik sein kann. Allerdings ist es ein für die Entwicklungsländer ganz fataler Kreislauf.
Ein letzter, aber nicht unbedeutender Punkt ist beim Direkt- import die Notwendigkeit bilateraler Abkommen. Damit grei- fen wir aber in bestehende internationale Rohstoffabkom- men ein. Wir sind deshalb überzeugt, dass der weltweiten Ueberproduktion von Zucker in Entwicklungsländern und Industriestaaten nur mit Hilfe eines internationalen, marktre- gulierenden Rohstoffabkommens wirksam begegnet wer- den kann.
Die CVP-Fraktion fordert deshalb den Bundesrat mit dem eingereichten Postulat auf, endlich den Beitritt zum Welt- zuckerabkommen ernsthaft zu prüfen. Wir glauben damit, der Sache der Entwicklungsländer einen besseren und vor allem weitsichtigeren Dienst zu erweisen. Direktimport mag zwar einigen wenigen kurzfristig eine Hilfe sein, ist aber höchstens ein Tropfen auf den heissen Stein. Wer dies verkennt, streut nicht Sand, sondern Zucker in die Augen unserer Konsumentinnen und Konsumenten.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie im Namen einer mehrheitli- chen CVP-Fraktion, erstens dem Zuckerbeschluss (inklusive den Aenderungen des Ständerates) zuzustimmen und zwei- tens insbesondere unser Fraktionspostulat für den Beitritt zum Weltzuckerabkommen zu überweisen.
M. Gros: L'arrêté fédéral qui nous est soumis est, à l'évi- dence, très profondément marqué par le résultat négatif de
la votation de septembre 1986. On pourrait redire encore une fois combien ce plafond de 850 000 t empêche certaines diversifications dans nos entreprises agricoles. A l'heure des surproductions dans certaines branches, un relèvement de ce plafond aurait sans doute été bénéfique. Mais ces remar- ques ne sont plus d'actualité, le Conseil fédéral devait res- pecter la volonté populaire. Il l'a fait, nous en prenons acte. Cet arrêté consacre la volonté du Conseil fédéral de conti- nuer à encourager la culture de la betterave sucrière dans notre pays et à assurer une certaine stabilité à notre écono- mie sucrière face aux fluctuations désordonnées des marchés mondiaux. Le groupe libéral salue tout particulière- ment le fait que cette volonté d'assurer une certaine sécurité à nos producteurs puisse se manifester sans remettre en cause la position de notre pays dans les discussions interna- tionales. Cet arrêté ne constituera notamment aucun obsta- cle aux discussions de l'Uruguay Round dans le cadre du GATT.
C'est par rapport aux effets de cet arrêté sur la politique sucrière intérieure que le groupe libéral ressent quelque inquiétude. Il se dégage, en effet, de cet arrêté une impres- sion très nette de dirigisme, voire de centralisme. Une fois encore, tout comme dans l'arrêté viticole que nous avons voté la semaine dernière, la responsabilisation de la profes- sion est mise au placard des bonnes intentions.
Au moment où l'ensemble des professions agricoles, par le truchement de leurs associations, au premier rang des- quelles on trouve l'Union suisse des paysans, affirme une volonté de prendre en main ses destinées, ou tout au moins plus de responsabilités, on met en place un appareil législa- tif qui confie au Conseil fédéral des tâches qui pourraient parfaitement être assumées par la profession elle-même.
Dans le domaine sucrier, deux grandes associations contrô- lent parfaitement la situation; la profession est donc très bien structurée. Pourquoi, dès lors, se borner à les consulter dans des cas bien précis et déterminés à l'article 19, et ne pas leur laisser le soin d'appliquer de grandes lignes fixées par l'Etat central? Cette mainmise de l'Etat sur la conduite individuelle des exploitations se manifeste à plusieurs reprises dans cet arrêté. C'est ainsi, par exemple, qu'à l'article 3, le Conseil fédéral pourra édicter des prescriptions qui détermineront la proportion de surface de culture de betterave sucrière par rapport aux terres ouvertes. Pour parler clairement, c'est désormais un fonctionnaire fédéral qui décidera de l'assolement d'une exploitation. Cet exem- ple illustre bien la mauvaise appréciation qui peut encore exister des réalités agricoles. Seul l'agriculteur est à même de mettre en place une saine rotation de ses cultures, en fonction de la fertilité de ses sols, de sa disponibilité en main-d'oeuvre ou de ses possibilités financières.
On ne comprend pas très bien non plus pourquoi les asso- ciations professionnelles ne se voient pas confier le soin de répartir la quantité contractuelle totale entre les planteurs. On s'aperçoit une fois de plus, combien il est difficile de faire passer dans les textes législatifs les grandes déclara- tions quant à une responsabilité accrue des organisations professionnelles agricoles.
Quelques mots sur les propositions de minorité qui nous sont présentées sur le dépliant: à l'article 4, alinéa 3, le groupe libéral vous demande de rejeter la proposition de la minorité Reich et de voter comme la majorité de la commis- sion, vous ralliant ainsi au Conseil des Etats. Le Conseil fédéral prévoyait de payer les quantités supplémentaires à 60 pour cent du prix de base. Il n'est, à nos yeux, pas raisonnable de prévoir une sanction économique aussi lourde. Outre le fait qu'il est difficile de produire une quan- tité uniforme chaque année, une telle pénalisation aurait pour effet de détourner ces suppléments de betteraves des sucreries et de les acheminer vers la production animale, ce qui n'est guère souhaitable. Le groupe libéral vous propose également de vous rallier au Conseil des Etats, comme la majorité de la commission à l'article 9, alinéa 5. Il le fait, parce que la solution du Conseil des Etats est un peu moins mauvaise que celle du Conseil fédéral.
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6 mars 1989
Notre préférence irait plutôt au statu quo, à savoir, une contribution uniforme des producteurs de 6 centimes par quintal. Car il ne faut pas s'y tromper, chers collègues. Nous sommes en train d'introduire, d'une façon déguisée, un système de prix différenciés. Ces prix différenciés réclamés à plusieurs reprises, notamment sur les bancs socialistes, n'ont jamais trouvé l'agrément d'une majorité de ce parle- ment. Les voici qui apparaissent sous la forme de retenues différenciées, ce qui, vous l'admettrez, est sensiblement la même chose. Or, ce système différencié est injuste. Il péna- lise des entreprises qui ne sont pas forcément de grosses exploitations, mais qui ont, par exemple, suivant les conseils des autorités, renoncé à une partie de leur production laitière. Ces retenues différenciées décourageront les exploitants de planter de la betterave, mettant ainsi en cause notre approvisionnement en sucre indigène. Certains des signataires de la minorité ne s'y sont d'ailleurs pas trompés, qui souhaitaient justement une diminution de notre auto- approvisionnement.
Faute d'avoir pu faire passer en commission la proposition d'en rester à un système de retenue unique et ceci à une très nette majorité, le groupe libéral vous demande donc de vous rallier pour le moins à la décision du Conseil des Etats. Aller plus loin dans les retenues, comme le propose le Conseil fédéral, c'est mettre en péril la production betteravière, le prix de certaines betteraves ne devenant plus assez intéres- sant pour en poursuivre la culture.
Le groupe libéral vous demande aussi de rejeter la proposi- tion de la minorité Diener à l'article 15. Non qu'il ne soit acquis à l'idée qu'il faille chercher et trouver des moyens d'importer davantage de sucre en provenance des pays du tiers monde, nous sommes d'avis, comme le Conseil fédéral, que des mesures multilatérales, par exemple dans le cadre du GATT, sont à envisager. Mais cet arrêté vise à résoudre les problèmes de l'économie sucrière indigène et non pas ceux liés aux importations. L'amendement Diener ainsi que les autres propositions visant au même objet n'ont donc pas leur place dans l'arrêté sucrier.
Pour conclure, le groupe libéral regrette le caractère diri- giste de cet arrêté fédéral. Il regrette que le Conseil fédéral, suivi par la commission, n'ait pas voulu s'en tenir à une législation-cadre laissant aux agriculteurs le soin d'organi- ser leur production. Une fois de plus, le groupe libéral observe que si en matière d'économie agricole, on tente de ne pas se placer en porte-à-faux par rapport aux négocia- tions internationales, en matière d'évolution des structures par contre, la Suisse tend à devenir de plus en plus anachro- nique en favorisant outrageusement les sacro-saintes petites exploitations de type familial. Ce n'est pas en figeant ainsi notre agriculture que nous serons à même d'affronter un plus grand libéralisme sur les marchés agricoles. Nous reconnaissons cependant que même s'il ne répond pas à nos voeux, cet arrêté représente une nécessité pour l'écono- mie sucrière de notre pays. C'est pourquoi le groupe libéral vous propose de l'accepter mais dans la version du Conseil des Etats.
Bäumlin Richard: Ich verzichte auf breite, allgemeine und grundsätzliche Ueberlegungen zur Vorlage im gesamten. Ich möchte etwas Zeit gewinnen. Die allgemeine Einführung des Kommissionspräsidenten war meines Erachtens sehr gründlich. Ich sage das, auch wenn ich nicht mit jeder Schlussfolgerung einverstanden bin.
Ich möchte, statt allgemeiner Erwägungen, hauptsächlich etwas zu den wichtigsten Einzelfragen sagen, die umstritten sind. Ich möchte es mir auf diese Weise ersparen, mich in der Detailberatung immer wieder zu Wort melden zu müssen.
Soviel zum Allgemeinen: Der Vorlage des Bundesrates kann attestiert werden, dass sie zu einem guten Teil die nötigen Lehren aus dem negativen Volksentscheid gezogen hat. Leider hat der Ständerat im unerlässlichen Lernprozess teilweise wiederum zurückbuchstabiert, besonders in zwei Punkten, in denen die Mehrheit unserer Kommission dem anderen Rat folgen will.
Es geht zunächst um Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe a. Hier wird der Preis für die ersten 10 Prozent an Zusatzmengen geregelt. Ständerat und Kommissionsmehrheit wollen von 60 Prozent, die der Bundesrat vorgeschlagen hatte, auf 70 Prozent hinaufgehen. Herr Reich wird den Antrag der starken Kommissionsminderheit auf Zustimmung zum Bun- desrat einbringen und begründen. Ich sage jetzt einfach so viel, dass die SP diesen Antrag von Herrn Reich unterstützen wird. Sie kann das umso leichter tun, als dieser Antrag in der Kommission ursprünglich von SP-Seite eingebracht wurde. Besonders wichtig ist uns sodann das Schicksal von Arti- kel 9 Absatz 5 Buchstabe b. Der Ausgleichsfonds zur Dek- kung von Negativ-Differenzen soll nach den Anträgen des Bundesrates durch gestaffelte Produzentenbeiträge geäuf- net werden. Der Ständerat und mit ihm die knappe Mehrheit unserer Kommission wollen die bundesrätliche Staffelung im Interesse der Grossproduzenten abändern. Dies lehnen wir kategorisch ab. Da ich hier den Minderheitsantrag zu begründen haben werde, verzichte ich im jetzigen Moment auf weitere Ausführungen, um Ihnen Wiederholungen zu ersparen.
Ganz kurz etwas zum Antrag Diener zu Artikel 15. Hier geht es um den Import von Zucker aus Drittweltländern. Da kann ich nur sagen, dass das einer alten Forderung gerade auch aus SP-Kreisen entspricht. Wir unterstützen diesen Antrag. Heute habe ich auch den Antrag von Frau Leutenegger Oberholzer gesehen, die ihrerseits zu Artikel 15 einen Antrag stellt. Sie möchte die Kann-Vorschrift durch eine Soll-Vorschrift ersetzen, d. h. wir würden den Bundesrat verpflichten, die nötigen Vorkehren zu treffen, damit es zu bilateralen Abkommen kommt. Das haben wir in der Frak- tion nicht mehr besprechen können. Was mich anbetrifft, so würde ich diesem Antrag sogar den Vorzug geben. Ich bin durchaus dafür; es ist richtig, Weichen zu stellen, die Rich- tung verbindlich anzugeben. Ich erwarte nicht viel von Ver- handlungen im Gatt oder von anderen Globallösungen. Auch was ein neues Zuckerabkommen betrifft, so bin ich mit Beobachtern der Situation nur skeptisch.
Auch einige weitere Anträge, die heute vor uns liegen, konnten in der Fraktion nicht mehr beraten werden, weil sie eben erst nach Beginn der Session eingereicht worden sind. Dennoch kann ich nach verschiedenen Rücksprachen schon jetzt wie folgt Stellung nehmen, um wiederholte Wort- meldungen von meiner Seite zu vermeiden.
Wir werden den Antrag Wiederkehr zu Artikel 3 Absatz 2 unterstützen. Herr Wiederkehr verlangt einen Anbau nach umweltgerechten Methoden. Das stimmt mit den agrarpoliti- schen Zielvorstellungen der SP vollauf überein. Wir haben aber jetzt auch einen heute verteilten Antrag von Frau Leute- negger Oberholzer zum selben Artikel 3 Absatz 2. Inhaltlich will dieser Antrag dasselbe, was schon Herr Wiederkehr vorgeschlagen hat. Ob Sie diese oder jene Formulierung vorziehen, ist belanglos, aber ich bitte Sie, auf alle Fälle dem einen oder anderen Antrag zuzustimmen.
Nun liegen zum Minderheitsantrag Diener zu Artikel 15 zwei Zusatzanträge für einen Absatz 3 vor. Frau Stamm möchte die aus dem Bezug von Drittweltzucker entstehenden Nega- tiv-Differenzen durch den Bund finanzieren lassen. Herr Fischer-Hägglingen hingegen meint, die sich daraus erge- benden Differenzen seien über den Zuckerpreis abzugelten, sie seien also auf die Konsumenten zu überwälzen.
Das gemeinsame Ziel der beiden Antragsteller geht dahin, die schweizerischen Bauern davor zu bewahren, dass der Import von Drittweltzucker schliesslich auf ihre Kosten geht. Dieser Zielvorstellung kann durchaus zugstimmt werden. Entwicklungsförderung soll nicht auf dem Buckel der schweizerischen Bauern geschehen. Es stellt sich jetzt bloss die Frage, welchem der beiden Anträge der Vorzug zu geben sei.
Der Antrag Stamm käme einer Kostendeckung aus Steuer- mitteln gleich. Diese Lösung ist wenig sympathisch, insbe- sondere wenn man bedenkt, dass der bei uns praktizierte Ueberkonsum von Zucker gesundheitlich durchaus fragwür- dig ist. Das soll nicht der Steuerzahler mitfinanzieren. Es ist daher dem Antrag Fischer-Hägglingen der Vorzug zu geben.
Zuckerwirtschaft. Bundesbeschluss
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Nach den Berechnungen der Arbeitsgemeinschaft Swissaid- Fastenopfer-Brot für Brüder-Helvetas ergäbe sich bei einem Import von 20 000 t Zucker eine Erhöhung des Endverkauf- spreises von höchstens 10 Rappen pro Kilo, bei 40 000 t von etwa 20 Rappen pro Kilo. Grundsätzlich hat auch unser Kommissionspräsident dieser Berechnung zugestimmt. Diese Preiserhöhung ist als Tribut an die Entwicklungshilfe tragbar. Die erwähnte Arbeitsgemeinschaft kann in ihrer Eingabe an die Mitglieder unseres Rates sogar hervorheben, dass Konsumentenorganisationen dieser Regelung ihrer- seits zustimmen.
Schliesslich schon jetzt ein Wort zum Postulat der christlich- demokratischen Fraktion, in dem verlangt wird, der Bundes- rat solle die Frage eines Beitritts der Schweiz zum Weltzuk- kerabkommen prüfen und dem Rat darüber Bericht erstat- ten. Dieses Postulat ist zweifellos gut gemeint. Bei realisti- scher Betrachtungsweise ist davon jedoch nicht viel zu erwarten. Mit erfolgreichen Verhandlungen für ein neues Zuckerabkommen ist nach dem Urteil sachkundiger Beob- achter - wie gesagt - in nächster Zeit kaum zu rechnen. Gleichwohl kann dem Postulat zugestimmt werden. Immer- hin ist deutlich ein Vorbehalt anzubringen. Die Zustimmung zum Postulat dürfte nicht als Entschuldigung für eine Ableh- nung des Antrages von Frau Diener verstanden werden. Das wäre nicht aufrichtig, denn wenn die Schweiz wirklich etwas tun will, muss sie selber ihre Zuckerimportpolitik zugunsten der Entwicklungsländer ändern, namentlich durch den Abschluss von bilateralen Zuckerhandelsabkommen. Auch in diesem Punkt stimme ich der Eingabe der Arbeitsgemein- schaft an unseren Rat zu.
Ich unterstütze also den Antrag auf Eintreten und bitte Sie, in der Detailberatung den erwähnten Minderheitsanträgen zuzustimmen.
Müller-Wiliberg: In unserem Land wird nicht nur die Produk- tion und Verwertung von Milch in einem Milchwirtschaftsbe- schluss festgelegt, sondern auch der Anbau und die damit zusammenhängenden Fragen der Verarbeitung und Preis- gestaltung unserer Zuckerrüben werden im Bundesbe- schluss über die inländische Zuckerwirtschaft geregelt. Per- sönlich bedaure ich, dass die vorgezogene Vorlage im Sep- tember 1986 in der Volksabstimmung nicht durchkam. Eine massvolle Ausweitung der Anbaufläche wäre agrarpolitisch sinnvoll und volkswirtschaftlich vertretbar gewesen. Heute geht es darum, als Zweitrat einen Beschluss zu beraten, der wieder über zehn Jahre für die schweizerische Zuckerwirt- schaft wegweisend sein soll.
Die Fraktion der Schweizerischen Volkspartei unterstützt bei dieser Vorlage weitgehend die Anträge der Kommis- sionsmehrheit des Nationalrates, welche sich mit den Beschlüssen des Ständerates decken. Nach Auffassung unserer Fraktion hat der Bundesrat mit diesem Beschluss eine Vorlage unterbreitet, die dem Volksentscheid von 1986 Rechnung trägt. Dass der Ständerat und in der Folge auch die nationalrätliche Kommission noch einige produzenten- freundlichere Verbesserungen beschlossen hat, dürfte auch für die Konsumenten, zu denen wir alle gehören, verkraftbar sein.
Positiv werten wir auch, dass die Finanzierung des Aus- gleichsfonds im vorliegenden Beschluss gesichert ist, erwies sich doch die diesbezügliche Regelung im auslaufen- den Beschluss als ungenügend. Die SVP stimmt der vertrag- lichen Gesamtmenge von jährlich höchstens 850 000 t Zuk- kerrüben zu, erwartet ihrerseits aber, dass der Preis für Zusatzmengen bis 10 Prozent des Kontingents auf 70 Pro- zent des Grundpreises angesetzt wird. Dieser Ansatz ist gerechtfertigt, weil in der neuen Vorlage Unter- und Ueber- lieferungen nicht mehr kompensiert werden können. Er ist auch notwendig, um die Versorgung unserer Zuckerfabri- ken mit Zuckerrüben längerfristig zu gewährleisten.
Bei Artikel 4 Absatz 5 möchten wir ebenfalls mit der Kom- missionsmehrheit dem Bundesrat die Kompetenz geben, für zusätzliche Rübenmengen nach Buchstabe b einen Rüben- preis zwischen 60 und 80 Prozent festzulegen.
Bei der Bestimmung der Produzentenbeiträge zugunsten des Ausgleichsfonds stimmen wir geschlossen für die Fas- sung des Ständerates. Mit diesem Zuckerbeschluss wird nun neu eine Staffelung der Produzentenbeiträge nach der abgelieferten Menge eingeführt. Damit wird der Forderung Rechnung getragen, bei der Preisgestaltung den kleineren Produzenten entgegenzukommen. Wir müssen hier aller- dings aufpassen, dass diese Differenzierung in vernünftigem Rahmen vorgenommen wird. Mit Buchhaltungsergebnissen ist ausgewiesen, dass ab etwa 2 ha Anbaufläche praktisch keine Arbeitsersparnisse im Zuckerrübenanbau mehr mög- lich sind. Zu beachten ist auch, dass einzelne Betriebe mit der Umstellung auf viehlosen Betrieb einen Beitrag zur Entlastung der Milchproduktion brachten und nun nicht mit zu hohen zusätzlichen Abgaben bestraft werden dürfen. Einmal mehr muss gesagt werden, dass grössere Kontin- gente bei den Zuckerrüben oder auch bei der Milch nicht unbedingt ein höheres Gesamteinkommen des betreffenden Produzenten bedeuten, ist doch auch in der Landwirtschaft die Summe aller Betriebseinkommen für die Wirtschaftlich- keit massgebend.
Viel zu diskutieren gab in der SVP-Fraktion der Minderheits- antrag bei Artikel 15, wo es um den Zuckerimport aus Entwicklungsländern geht. Grundsätzlich sind wir der Auf- fassung, dass dieses Problem nicht über den Zuckerbe- schluss gelöst werden soll. Immerhin könnte eine Mehrheit unserer Fraktion dem Minderheitsantrag Diener zustimmen, wenn der Antrag von Herrn Kollega Fischer-Hägglingen mit einbezogen wird.
In diesem Sinne beantrage ich im Namen der SVP-Fraktion, auf diese Vorlage einzutreten.
Zwingli: Ich bin seit Jahren Vorstandsmitglied der ost- schweizerischen Vereinigung für Zuckerrübenbau, beziehe aber für diese Mitarbeit kein Honorar, und auch mein übri- ges Einkommen ist weder vom Zuckerrübenpreis noch von der Kontingentshöhe abhängig. Das meine Interessenbin- dung.
Namens einer grossen Mehrheit der FDP-Fraktion empfehle ich Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und in den drei umstrittenen Artikeln der Mehrheit der vorberatenden Kom- mission zuzustimmen. Eine Minderheit der Fraktion befür- wortet die Minderheitsanträge der Kommission. Zur Begrün- dung dieser Anträge will ich auf einige Grundlagen zurück- greifen:
In den letzten Jahren befassten sich gut 8000 Pflanzer auf etwa 15 000 Hektaren mit dem Zuckerrübenbau. Sie erzeug- ten den Rohstoff für etwa 45 Prozent unseres Zuckerbe- darfs. Nach einem erfolglosen Versuch im Jahre 1948, erlies- sen die eidgenössischen Räte 1957 die erste Zuckerord- nung. Heute beraten wir die siebte Folge dieses Fortset- zungsromans. Im Wesentlichen geht es immer wieder um eine wirksame Begrenzung des Anbaues, um die Bemes- sung des Zuckerrübenpreises und um die Finanzierung der Differenz zwischen Inland- und Importzucker. Zweimal kam ein Referendum zustande. 1970 stimmte das Volk zu, 1986 lehnte das Volk den Zuckerbeschluss 1985 ab. Diesem Volksentscheid muss Rechnung getragen werden. Eine Folge dieses Volksentscheids für die Zuckerrübenpflanzer waren die Aufhebung der Schnitzelvergütung und eine Rübenpreissenkung. Dadurch verminderte sich der Ertrag um rund 1000 Franken je Hektar Anbaufläche oder der Arbeitsverdienst aus dem Zuckerrübenbau um etwa 25 Pro- zent.
Der Zuckerrübenbau soll als wichtiges Glied einer gesunden Fruchtfolge und als direkt verwertbares Nahrungsmittel auch in Zukunft ein wesentlicher Bestandteil unseres Acker- baues bleiben. Sowohl die Zuckerrübenpflanzer als auch wir Politiker haben aufgrund der Ablehnung des Zuckerbe- schlusses 1985 zu akzeptieren, dass die zum Grundpreis zu verwertende Zuckerrübenmenge auf 850 000 t fixiert bleibt. Im neuen Zuckerbeschluss sind die folgenden wesentlichen Neuerungen zu beachten:
N 6 mars 1989
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Economie sucrière. Arrêté fédéral
Allmählicher Abbau von Kontingenten über 500 t;
Verschärftes Kontingentierungssystem;
Verbesserter Preisausgleich zwischen Inland- und Import- zucker;
Die Differenzierung der Pflanzerabgaben an den Aus- gleichsfond nach der Kontingentsgrösse.
Zu den umstrittenen Punkten der heutigen Zuckervorlage nimmt die Mehrheit der FDP-Fraktion folgendermassen Stel- lung:
Zum Preis der ersten zehn Prozent Zusatzrüben: Wir akzep- tieren die Begrenzung der vertraglichen Gesamtmenge in diesem Zuckerbeschluss auf 850 000 t. Wir bezweifeln jedoch, mit dem Ständerat und mit der Mehrheit der vorbe- ratenden Kommission, dass diese Limite auch tatsächlich ausgenützt werden kann. Eine Verschärfung der bisherigen Zuckerordnung entsteht durch die Aufhebung der Ueber- tragbarkeit von Unterlieferungen auf das folgende Jahr. Die Festsetzung des Preises für die ersten zehn Prozent Zusatz- rüben auf 60 Prozent des Grundpreises hätte zur Folge, dass kaum ein Pflanzer zum Ausgleich von Unterlieferungen etwas mehr Fläche anbauen würde. Er würde zu diesem Zweck auch kaum Zuckerrüben an die Fabrik liefern, weil er, wenn er sie als Futterruben verkauft, normalerweise einen besseren Preis lösen kann. Zudem würden die Pflanzer im Grenzbereich zwischen A- und B-Rüben von Anfang an auf alternative Kulturen, z. B. Mais, ausweichen. Die Folge wäre eben eine mehr oder weniger grosse Unterlieferung der an und für sich bewilligten vertraglichen Gesamtmenge.
Die Befürchtung, dass die Produzenten bei einem Ansatz von 70 Prozent des Grundpreises für die ersten Zusatzrüben einfach generell 110 Prozent ihres Kontingentes anbauen und auch abliefern, ist meines Erachtens unbegründet. Zudem ist diese ominöse Grenzzahl von 850 000 t wie ein kostbares Heiligtum durch weitere wirksame Bollwerke geschützt. Wenn diese 10 Prozent Zusatzrüben tatsächlich wider Erwarten regelmässig angebaut werden sollten, würde der Bundesrat zweifellos von seiner Kompetenz im Artikel 2 Absatz 1 Gebrauch machen und die vertragliche Gesamtmenge entsprechend herabsetzen. Ausserdem wäre zu befürchten, dass auch der Grundpreis ins Wanken gera- ten könnte, wenn zu viele Pflanzer mit ihrem Verhalten den Anschein erweckten, dass sie auch für 70 Prozent des Grundpreises noch Rüben abliefern wollten. Diese weiteren im neuen Zuckerbeschluss enthaltenen Bremsen gegen die Ueberschreitung der vertraglichen Gesamtmenge erlauben uns ohne Bedenken, auf die Ansätze des Ständesrates und der Kommissionsmehrheit einzuschwenken. Ein tieferer Zusatzrübenpreis müsste unter den gegebenen Umständen als unnötig harte Schikane empfunden werden. Ich bitte Sie, dem Ansatz von 70 Prozent des Grundpreises für die ersten 10 Prozent der Zusatzrüben gemäss dem Beschluss des Ständerates und dem Mehrheitsantrag der vorbereitenden Kommission zuzustimmen.
Zur milderen Staffelung der Abgaben der Pflanzer an den Ausgleichsfond: Im Bericht zum Entwurf eines Bundesbe- schlusses über die inländische Zuckerwirtschaft vom Februar 1988 sind auf den Seiten 21 bis 24 und in den Tabellen 4 und 7 konkrete Richtlinien für die Finanzierung des Ausgleichsfonds zusammengestellt.
Der Bund soll 15 Prozent, die Konsumenten - zu denen ja auch die Bauernfamilien gehören - 80 Prozent und die Pflanzer 5 Prozent des Bedarfes leisten. Hinter den Ansätzen für die Beiträge der Pflanzer an den Ausgleichsfond stehen Bauernfamilien, die vom Ertrag ihrer bäuerlichen Arbeit ein mit anderen Bürgern unseres Landes vergleichbares Leben führen möchten. Ich weise darauf hin, dass 100 Tonnen Zuckerrüben einer Anbaufläche von 1,8 Hektaren entspre- chen und einer Betriebsgrösse oder Ackerfläche von 11 Hektaren; 300 Tonnen entsprechen einer Anbaufläche von 5,4 Hektaren oder einer Betriebsgrösse von gut 32 Hekt- aren.
Diese Grenzen, die im Bereich von Kleinbetrieben - im Vergleich zur EG -- liegen, sollen uns die Richtung für die Ansätze dieser Abgaben weisen. Weniger das Prinzip als das Ausmass der Abzugsstaffelung steht heute zur Diskussion.
Wir befürworten aus den Gründen, wie sie im erwähnten Bericht dargelegt sind, die Ansätze, wie sie der Ständerat beschlossen hatte und wie sie durch die Mehrheit unserer vorberatenden Kommission beantragt werden.
Nun zum Zucker aus Entwicklungsgebieten. Dazu drei grundsätzliche Bemerkungen.
Unsere inländische Zuckerproduktion ist unabhängig vom Bedarf begrenzt. Gegenwärtig importieren wir etwa 55 Prozent unseres Zuckerbedarfs.
Die EG verstand es im Lauf der letzten Jahrzehnte, ihre Ueberschüsse mit massiven Exportbeiträgen auf den Welt- markt zu werfen. Aus diesem Grunde verlagerten sich unsere Zuckerimporte immer stärker auf die EG. Unterdes- sen erreichen unsere Importe aus der EG etwa 98 Prozent unseres Importbedarfs. Die EG versüsst uns reichen Schwei- zern diese Zuckerimporte durch Exportbeiträge von jährlich etwa 100 Millionen Franken.
Weder unsere Fraktion noch die Zuckerrübenproduzen- ten haben etwas Grundsätzliches gegen die Verlagerung eines Teils unserer Zuckerimporte auf Entwicklungsländer. Voraussetzung dazu ist die Gewähr, dass einerseits dadurch wirklich die beteiligten Menschen in den Genuss fairer Zuk- kerpreise kommen und durch solche Importe nicht im betreffenden Land ein zusätzlicher Mangel an Nahrungsmit- teln ausgelöst wird und dass andererseits der Preisaus- gleich für den Zucker aus Entwicklungsländern nicht auch noch den Inlandproduzenten angelastet wird.
Ich glaube, versichern zu dürfen, dass sich die Bauernfami- lien solidarisch mit den übrigen Konsumenten an der Ver- wertung von Zucker aus Entwicklungsländern beteiligen werden. Die FDP-Fraktion ist bereit, bei sinnvollen Lösun- gen für diese Anliegen mitzuwirken. Die Mehrheit der Frak- tion ist jedoch der Meinung, dass dieses Problem nicht über den Zuckerbeschluss, sondern über bilaterale Handelsver- träge, verbunden mit einem entsprechenden Finanzierungs- beschluss, zu lösen sei. Es soll sorgfältig geprüft werden, ob der Konsument oder der Bund zahlen soll.
In diese komplexe Frage spielen natürlich auch die Interes- sen der verarbeitenden Industrie hinein. Auch aus diesen Gründen ist es notwendig, dieses Problem gründlich abzu- klären.
M. Delamuraz, président de la Confédération: Il faut tirer les enseignements de l'échec devant le peuple, en septembre 1986, du projet d'arrêté sucrier. Je vous prie de noter que c'était la première fois, depuis l'entrée en vigueur de la loi sur l'agriculture, il y a plus de 40 ans, qu'un projet agricole mordait la poussière dans notre pays.
L'une des conséquences qu'il faut en tirer directement, car ce fut l'un des points les plus contestés du projet malheu- reux, est la quantité maximale de la production betteravière suisse. Dans notre projet, nous la ramenons à son niveau actuel, soit 850 000 tonnes par an, alors que le projet qui a échoué la fixait à un million.
Cette mesure de restriction est essentielle. Elle montre que la Suisse a la volonté de limiter d'elle-même, par contingen- tement, une production qu'elle aurait pu pousser beaucoup plus haut, puisqu'avec 850 000 tonnes la production indi- gène de sucre ne dépasse pas 50 pour cent de notre con- sommation. Il y avait donc de la marge.
En nous imposant cette limitation, nous nous mettons sans doute en situation moins confortable quant à notre approvi- sionnement sucrier en cas de crise internationale. Nous admettons ce risque, parce qu'il illustre notre volonté d'être ouverts aux courants d'importation en Suisse et de ne pas céder à un protectionnisme étroit et particulièrement fermé. Nous nous mettons sur une bonne longueur d'onde par rapport aux négociations internationales, et nous voulons croire que cette qualité évitera de nous valoir le «Schwarzer Peter» agricole du monde entier dans la négociation difficile que nous conduisons actuellement à Genève.
Ma deuxième remarque en liaison avec les quantités maxi- males, est la suivante: les pays exportateurs de sucre pour- ront donc écouler une partie de leurs excédents en Suisse.
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On aurait pu imaginer que nous compensions la différence de prix entre le sucre importé et celui produit en Suisse, et que nous allions au-delà en frappant le sucre importé de droits considérables, afin de couvrir la différence. Cette méthode des droits de douane représenterait des recettes douanières très juteuses. Et pourtant, nous y avons renoncé et nous avons donné la préférence au système du fonds de compensation que non seulement nous voulons maintenir tel qu'il existe, mais dont nous voulons améliorer le fonc- tionnement. Il s'agit là d'un élément fondamental de l'arrêté que nous vous proposons.
Parler du problème de la quantité produite et de celle que nous importons consiste à parler du prix auquel nous pen- sons qu'il est utile de prendre en charge les livraisons supplémentaires dans les cas de bonnes récoltes. Dans la droite ligne du respect de la décision populaire de sep- tembre 1986, le Conseil fédéral avait fixé à 60 pour cent du prix de base ce qui serait payé pour les livraisons supplé- mentaires en cas de bonnes récoltes. Le Conseil des Etats, puis la commission de votre conseil, n'écoutant que leur bon coeur - ils ont bien tort de n'écouter que leur bon coeur - ont porté cette limite de 60 à 70 pour cent. A notre avis, cela n'est pas de nature à déclencher des productions excédentaires durant les années de bonnes récoltes, et certes pas très régulièrement, mais il n'empêche qu'en disant 70 pour cent au lieu de 60, on est moins loyal dans le respect de la décision populaire de septembre 1986. On se rapproche insidieusement des quantités excédentaires dont on ne veut précisément pas. En effet, l'arrêté stipule 850 000 tonnes et c'est là un point non seulement important, mais politiquement sensible. En augmentant à 70 pour cent, on court le risque de dénaturer le plafonnement qui a été mis en place. D'une manière générale, la proposition du Conseil fédéral, soit 60 pour cent, est plus logique, plus raisonnable et plus équilibrée que celle qui nous est présentée.
Le moment venu, je vous inviterai donc à reprendre la disposition du Conseil fédéral. Dans le présent débat d'ent- rée en matière, je n'y insiste pas. Cependant, je ne pouvais pas ne pas en parler, car cette disposition est tout de même importante.
J'en viens à une remarque de toute autre nature, qui consi- ste à rappeler où se situera la charge de la production si le nouvel arrêté est adopté. La charge de la Confédération, celle des planteurs de betteraves et celle des consomma- teurs d'assurer le financement du fonds de consommation nous conduiront, si l'on applique l'arrêté que nous vous proposons, à une charge des consommateurs un peu moins lourde que celle prévue dans le projet rejeté par le peuple. Quant à la charge de la Confédération, elle est légèrement plus lourde que celle du projet rejeté mais elle l'est un peu moins que celle de l'arrêté actuellement en vigueur. Au total, entre la situation actuelle, c'est-à-dire l'arrêté prorogé sous l'empire duquel nous sommes, et le projet que nous vous présentons, on constate que la charge des producteurs a été légèrement alourdie, mais non massivement augmentée. Il n'empêche que l'équité commandait de rappeler cela dans la mesure où, parfois, on a entendu la réflexion selon laquelle les producteurs de betteraves étaient décidément les enfants chéris de la République et qu'on leur accordait tous les privilèges possibles et imaginables, même après une votation populaire négative. Avec la conviction qui est la mienne, je vous ai demandé d'en rester à 60 pour cent, et je vous rappelle que les producteurs font, en l'occurrence, leur part. Bien que parfaitement supportable, cette part existe. Il faut évoquer ici une autre divergence par rapport au Conseil fédéral. Il s'agit de la différenciation entre les contri- butions des planteurs. Actuellement, il existe une contribu- tion unique, et le Conseil fédéral a pensé que, forts de toutes les tendances que nous enregistrons dans l'évolution de notre politique agricole, forts des avis que le Parlement a donnés au gouvernement ces derniers mois, forts des débats extrêmement révélateurs qui ont marqué, chez vous, la discussion de l'initiative en faveur des petits paysans, dite initiative «Hochuli and his boys», nous ne pourrions qu'être amenés à vouloir installer, dans le nouvel arrêté, un barème
variable quant à la contribution des planteurs, un barème qui frappe davantage les gros producteurs que les petits et qui permette ainsi de tenir compte de cette différence fonda- mentale au départ de la production entre les planteurs très importants et les planteurs moins importants du point de vue de la quantité produite.
Le Conseil des Etats, puis votre commission, ont voulu réduire cette ouverture et cet éventail que le Conseil fédéral avait, je le reconnais, largement déployés; ils en viennent à des conclusions plus fermées et à un barème beaucoup moins large. Le Conseil fédéral estime, lui, qu'il peut en rester à la solution qu'il avait proposée. Je défendrai cette opinion dans la discussion par article demain matin. L'es- sentiel pour moi était que la commission maintienne, comme elle l'a fait, un barème d'ouverture et cet échelonne- ment.
Cette réflexion me conduit tout droit à vos questions, Madame Diener. Vous avez en effet appelé de vos voeux la participation échelonnée des producteurs. Vous entendez la critique qu'on m'adresse, à savoir celle d'avoir beaucoup trop développé cet éventail. Il est difficile de satisfaire tout le monde, mais en cette matière, ce qui doit être retenu, c'est que nous n'avons voulu à aucun moment pénaliser les gros paysans et favoriser de manière outrecuidante les petits, nous avons simplement voulu présenter une cote bien taillée.
Pour changer complètement de sujet, votre voeu de soutenir la production écologique est inscrit dans l'arrêté et il ne restera pas lettre morte lorsqu'il s'agira de l'appliquer.
Enfin, vous avez, avec de nombreux autres intervenants, posé la question du sucre en provenance des pays en développement. Je n'éluderai pas cette question, et nous en discuterons à l'article 15. Nous en reparlerons certainement lorsqu'on examinera, après l'arrêté, le postulat du groupe démocrate-chrétien qui tend à faire des propositions dans ce sens.
Je me contenterai de dire maintenant, dans le débat d'entrée en matière, que ce n'est certainement pas dans cet arrêté que nous devons chercher la solution du problème de l'importation de sucre en provenance des pays du tiers monde. Cet arrêté a, en effet, un tout autre but: il vise à donner un certain nombre de règles et de garanties à la production indigène du sucre et à permettre un fonctionne- ment normal de ce secteur important de notre agriculture, mais il n'a ni la prétention ni la possibilité de s'exprimer en matière de politique commerciale internationale, pas plus qu'en matière d'aide aux pays en développement. Cette matière fait l'objet d'autres textes, d'autres moyens de la régler - je songe à des arrêtés multilatéraux d'abord - nous aurons l'occasion d'en reparler. Je ne voulais pas que le débat sur l'entrée en matière laisse inabordée cette question qui, en soi, est importante, même si la solution ne peut en être trouvée ici.
J'ai gardé pour la bonne bouche un sucre pour M. Gros! M. Gros s'émeut du caractère dangereusement étatique de cet arrêté et dit: «entre les belles proclamations» - j'ai cru lire entre les lignes qu'il désignait celles du chef du Départe- ment de l'économie publique, ce qu'il n'a pas dit mais c'est une supposition purement gratuite de ma part - «entre les belles proclamations, d'une part, et la réalité des textes et des pratiques, d'autre part, il y a des océans, en tout cas des lacs de Genève». Je vous dirai, Monsieur Gros, que si on lit l'article 3 à la lettre, il est vrai qu'il peut, peut-être, faire froid dans le dos, mais je pense qu'il ne faut précisément pas le lire à la lettre, car tout d'abord, et il est essentiel de le répéter, il était indispensable d'établir des règles claires quant à l'assolement.
En effet, quelle que soit l'auto-discipline de la production et des producteurs, quelle que soit leur volonté de prendre intégralement leur destin en mains, il y a un certain nombre de données quant à l'assolement, qui sont des données héritées de nos connaissances scientifiques et techniques - études faites dans nos institutions de recherche agronomi- que - qui doivent nous pousser à intercaler parfois des intervalles assez longs entre deux cultures de betteraves, à
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N 6 mars 1989
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Economie sucrière. Arrêté fédéral
cause de maladies spécifiques qui peuvent marquer ces terrains - rhizomania, nématodes, etc.
Il est bien évident que si nous constatons que, spontané- ment, la profession se prend en main et crée ces intervalles là où, techniquement et du point de vue de la protection des sols, c'est nécessaire, nous n'allons pas faire usage de cette disposition. En cas contraire, cette disposition est néces- saire parce qu'elle ne concerne pas seulement les terrains de ce propriétaire ou des propriétaires voisins, elle a une signification beaucoup plus générale, ne l'oublions pas. Certaines dispositions de cet arrêté, si vous allez au-delà de la lettre, visent en quelque sorte à forcer la solidarité qui doit exister entre les producteurs. Je sais que les producteurs veulent cette auto-discipline, mais au cas où leur enthou- siasme baisserait, l'existence d'une disposition que je ne qualifierai pas d'«épée de Damoclès» mais qui est tout de même de nature à faire réfléchir déclenchera sans doute, afin d'éviter l'arrivée du «bailli de Berne», leur auto-réaction. Enfin, Monsieur Gros, je vous invite à lire l'article 19 de l'arrêté que nous allons voter. Vous verrez que, dans cet article, l'avant-dernier mais l'un des plus importants, sous la rubrique «consultations», vous trouverez toutes les consul- tations auxquelles le Conseil fédéral doit procéder avant de prendre ses décisions: consultations de la profession, des associations des deux sucreries helvétiques, de notre com- mission consultative bien entendu où la profession est lar- gement représentée. Toutes ces démarches constituent un passage obligé pour le Conseil fédéral avant que de prendre une décision et de devoir éventuellement appliquer telle ou telle disposition de l'article 3 qui vous inquiète.
Enfin, l'ultime «sucre» de ma démonstration sur le caractère non étatique de notre arrêté: vous aurez remarqué qu'à l'article 3, alinéa 3, le Conseil fédéral se contente d'une «Kannformel». Le Conseil fédéral ne déclenche pas les feux avant expérience et avant connaissance de la situation, il observe et ce ne sera qu'en situation de parfaite nécessité qu'il fera usage de ces dispositions qui, pour lui, sont en réserve.
Je dis de cet arrêté qu'il est l'exacte expression de ce que nous souhaitons, dans des limites qui sont celles de l'exer- cice collectif sans doute, mais en faveur de la responsabili- sation de la profession. Je suis content, Monsieur le prési- dent, de terminer mon intervention sur l'entrée en matière dans le délai strict que vous m'aviez fixé.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Hier wird die Beratung dieses Geschäftes unterbrochen Le débat sur cet objet est interrompu
Schluss der Sitzung um 19.25 Uhr La séance est levée à 19 h 25
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Zuckerwirtschaft. Bundesbeschluss Economie sucrière. Arrêté fédéral
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II
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Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
06
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
88.062
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
06.03.1989 - 08:00
Date
Data
Seite
258-270
Page
Pagina
Ref. No
20 017 189
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