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Interpellation Cavelty
lücke in einer Rentenkürzung nieder, da erst ab einer Bei- tragsdauer von 97,73 Prozent - der maximal möglichen Dauer - eine Vollrente zugesprochen wird. Besonders stos- send sind die Fälle, wo ein gut Verdienender während einer langen, aber nicht ganz vollständigen Beitragsdauer erhebli- che Solidaritätsleistungen erbringt und trotzdem die Ren- tenkürzung nicht ausgleichen kann. Tragisch sind die Fälle von Kleinverdienern, die auf eine Vollrente dringend ange- wiesen wären, um so mehr, als in diesen Fällen auch die zweite Säule meist nur auf einem schwachen Fuss steht. In den meisten Fällen entstehen Beitragslücken in jungen Jahren bei Auslandaufenthalten. Häufig sind auch Frauen betroffen, die z. B. nach einer Scheidung die Berufstätigkeit nicht sofort wieder voll aufnehmen. Seltener, aber beson- ders stossend sind die Fälle, wo ein Arbeitgeber - aus was für Gründen auch immer - die Beiträge nicht weitergeleitet hat oder die Beiträge nicht auf dem richtigen Konto ver- bucht worden sind. Der Versicherte hat in solchen Fällen keine Ahnung, dass beim Eintritt ins Rentenalter eine böse Ueberraschung auf ihn wartet. Zwar könnte jeder Versi- cherte bei den Ausgleichskassen einen Kontoauszug verlan- gen, um sich über seine Beiträge ins Bild zu setzen und um allfällige Lücken innerhalb von fünf Jahren - wie das die Teilrentenordnung vorsieht - zu schliessen. Der Wunsch, sich über seine Beiträge Klarheit zu verschaffen, erwacht aber meist spät, zu spät. Dies um so mehr, als sich die wenigsten Leute über die gravierenden Folgen von Beitrags- lücken überhaupt Rechenschaft geben. Man kann also sagen, dass sich die Versicherten durch Unkenntnis und Desinteresse eine unwiderrufliche Kürzung ihrer Renten ein- handeln.
Mein Vorstoss möchte im Sinne einer Amnestie während des Jubiläumsjahres die Möglichkeit schaffen, mittels Nach- zahlung - und ich betone das - Beitragslücken, die länger als fünf Jahre zurückliegen und nach geltendem Recht unwiderruflich sind, schliessen zu können. Der Bundesrat wird die Modalitäten dieser Nachzahlungen festlegen. Sie sollten so gestaltet werden, dass auch die Bezüger von bescheidenen Einkommen davon Gebrauch machen können.
Die Publizität, die diese Aktion mit sich brächte, hätte eine aufklärende Wirkung, so dass zu hoffen ist, dass in Zukunft · die Versicherten allfälligen Beitragslücken grössere Auf- merksamkeit schenken werden.
Das Jubiläumsjahr böte eine gute Gelegenheit für eine Geste, eine Geste, die die AHV-Rechnung kaum belasten dürfte. Die Möglichkeit, durch angemessene Eigenleistung Beitragslücken zu schliessen, würde verhindern, dass für zahlreiche Mitbürger der Schritt ins Rentenalter mit einer unerwarteten Enttäuschung garniert ist.
Die Kürzung der Renten ist, wenn sie unerwartet kommt, immer eine Enttäuschung. Für viele stellt sie sogar eine grosse Härte dar. In jedem Fall fühlen sich die Menschen geprellt. Diese Enttäuschten verbinden dann eine unserer segensreichsten Institutionen - die AHV - mit Gefühlen der Bitterkeit. Ich meine, das darf uns nicht gleichgültig sein. Mit meinem Vorschlag würde eine Geste gemacht, eine Offerte, die der Bürger annehmen kann, wenn er will. Gleichzeitig würde ein Problem ins Bewusstsein gerufen, dem bis heute zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt worden ist. Damit liesse sich manche Enttäuschung vermeiden. Welch schöneres Geburtstagsgeschenk könnte sich die Schweiz zu ihrem 700jährigen Jubiläum machen, als die Zufriedenheit und das Wohlwollen der Bürger zu stärken? Ich bitte Sie um wohlwollende Entgegennahme meiner Mo- tion.
Bundesrat Cotti: Im Zeichen der 700-Jahrfeier der Eidgenos- senschaft werden wir reichlich mit Ideen und Vorschlägen für Aktionen guten Willens eingedeckt. Im Rahmen der Studien, die zurzeit der Delegierte der 700-Jahrfeier anstellt, treffen täglich gar Hunderte von Vorschlägen ein. Deshalb müssen wir gegenüber Vorschlägen zurückhaltend sein. Wir werden wahrhaftig nicht in der Lage sein, alle Probleme zu lösen.
Ich bitte Sie deshalb, Frau Bührer, dieses Thema Beitrags- lücken von demjenigen der 700-Jahrfeier der Eidgenossen- schaft zu trennen. Aber das Thema bleibt zentral. Sie sagen mit Recht, dass man seit allzu vielen Jahren darüber disku- tiert. Die Problematik ist erkannt. Es gibt eine Reihe von Eidgenossen, die im Ausland sind oder waren und wegen der Unzulänglichkeiten der heutigen AHV-Regelung tatsäch- lich eine tiefe Enttäuschung verspüren.
Es stellen sich zwei Möglichkeiten der Lösung dieser Frage: 1. Eine Lösung auf Gesetzesebene. Sie wissen - ich glaube, Frau Weber hat das vorher schon erwähnt -, dass im Rah- men der Ideen, die der Bundesrat im April vorgestellt hat, eine Lösung dieser Frage nicht enthalten war - leider, muss ich sagen. Unter den verschiedenen Zwängen bestand auch ein finanzieller Zwang. Der Bundesrat hat sich nicht dazu entschliessen können, den Antrag in dieser Richtung zu stellen.
Aber ich kann Ihnen versichern, wir prüfen bei der Vorberei- tung der Botschaft noch einmal das Thema einer allfälligen Gesetzesrevision.
Es gäbe aber auch die Möglichkeit, nur eine Verordnungsre- vision zu veranlassen, nämlich eine Revision von Artikel 52bis der AHV-Verordnung. Diese Lösung würde eine Libe- ralisierung der Regelung über die Anrechnung von Zusatz- jahren vorsehen. Wir prüfen beide Möglichkeiten auch auf ihre finanziellen Konsequenzen hin. Wir können ja kaum Vorschläge bringen, ohne uns auch darüber im klaren zu sein. Es wird durchaus eine wohlwollende Prüfung stattfin- den. Ich bin persönlich der Meinung, dass wir in dieser Frage baldmöglichst eine Lösung erreichen müssen.
Trotz allem möchte sich der Bundesrat nicht auf einen spezifischen Motionstext festlegen lassen; er bittet den Ständerat, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
Frau Bührer: Ich bin mit der Umwandlung einverstanden.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
88.802
Interpellation Cavelty Ausfallentschädigung an die Gemeinden Sumvitg und Vrin Dédommagement des communes de Sumvitg et Vrin
Wortlaut der Interpellation vom 7. Oktober 1988
Nach dem von den Naturschutzorganisationen erwirkten Verzicht auf den Bau eines Greina-Kraftwerkes nahm der Bundesrat ein Postulat Columberg vom 8. Dezember 1986 entgegen, worin eine angemessene Entschädigung an die Berggemeinden Sumvitg und Vrin für den Ausfall von drin- gend benötigten Einnahmen verlangt wurde.
Anlässlich der. Revision des Gewässerschutzgesetzes im Ständerat wurde eine Entschädigung der Gemeinden Sum- vitg und Vrin mit einem allfälligen Landschaftsrappen in Zusammenhang gebracht. Da die Frage des Landschafts- rappens sich in einem grösseren Zusammenhang stellt, län- gerer Abklärungen bedarf und insbesondere künftige Ver- zichte auf aktuelle Nutzungen anvisiert, drängt sich für die Gemeinden Sumvitg und Vrin ein separates, rascheres Ver- fahren auf, zumal diese Gemeinden nun schon lange auf eine Ausfallentschädigung warten.
Ist der Bundesrat bereit, die Frage einer Entschädigung an die Gemeinden Sumvitg und Vrin im Sinne des Postulates Columberg vom Jahre 1986 raschmöglichst und unabhän- gig von einem allfälligen Landschaftsrappen zu prüfen?
Proposition de la Conférence de coordination
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E
29 novembre 1988
Texte de l'interpellation du 7 octobre 1988
Après l'abandon du projet de construction de la centrale électrique de la Greina sous la pression des organisations écologistes, le Conseil fédéral s'est vu transmettre le postu- lat Columberg du 8 décembre 1986, qui demandait un dédommagement adéquat des communes de montagne de Sumvitg et Vrin pour la perte de recettes dont elles auraient eu un besoin urgent.
Lors des débats sur la révision de la loi sur la protection des eaux qui ont eu lieu au Conseil des Etats, on a évoqué la possibilité d'une indemnisation des communes de Sumvitg et Vrin au moyen du produit d'une dîme pour la protection du paysage. Comme la question de la dîme pour la protec- tion du paysage s'inscrit dans un cadre plus large, qu'elle appelle une discussion plus approfondie et vise plus particu- lièrement l'abandon d'installations existantes, il s'agit de régler séparément et dans les délais les plus brefs le pro- blème des communes de Sumvitg et Vrin, qui attendent depuis longtemps d'être dédommagées. Le Conseil fédéral est-il prêt à examiner au plus vite et indépendamment de l'introduction éventuelle d'une dîme pour la protection du paysage la question du dédommagement de ces deux com- munes au sens du postulat Columberg de 1986?
Cavelty: Bei der Revision des Gewässerschutzgesetzes stand ein Antrag einer Minderheit Onken zur Diskussion, wonach der Bund Ausgleichsbeiträge zur Erhaltung von schützenswerten Landschaften leisten solle. Auch die heu- tige Interpellation Rhinow geht in die gleiche Richtung. Als Beispiel für solche Fälle werden die Gemeinden Sumvitg und Vrin genannt.
Dies ist für mich der Grund, auch meinerseits diese beiden Bündner Gemeinden der besonderen Aufmerksamkeit des Bundesrates zu empfehlen. Mir geht es darum, dass die Gemeinden Sumvitg und Vrin konkret zur moralisch berech- tigten Entschädigung gelangen, nicht darum, anhand der beiden Gemeinden eine neue juristische Konstruktion zu errichten, von welcher möglicherweise dann gerade diese Gemeinden schliesslich nicht profitieren.
Hier kurz der Sachverhalt: Die finanzschwachen Bergge- meinden Sumvitg und Vrin hatten im Jahre 1962 die Konzes- sion für die Greina-Kraftwerke erteilt und rechneten fest mit deren Realisierung, die ihnen jährlich etwa 2,4 Millionen Franken gebracht hätte. Im Verlaufe der letzten Jahre wuchs jedoch die Opposition gegen die Kraftwerke, vor allem aus Kreisen des Landschafts- und Naturschutzes; Kreise, die eine Entschädigung an die Gemeinden für den Fall der Nichtrealisierung in Aussicht stellten, wofür nach ihren eige- nen Angaben bereits 1 Million Franken bereitstünden. Im Jahre 1986 gab die Konzessionsnehmerin dem Druck der Opposition nach und verzichtete auf die Konzession. Seither sitzen die Gemeinden Sumvitg und Vrin auf dem «Trocke- nen». Es sind immer noch Verhandlungen zwischen den Gemeinden und den Naturschutzorganisationen im Gang, die einen positiven Abschluss anstreben; bekommen haben die Gemeinden aber bis jetzt nichts.
Der Abschluss respektive eine angemessene Entschädigung der Gemeinden für den Ausfall der dringend benötigten Einnahmen darf nicht vom unsicheren Ausgang eines Land- schaftsschutzrappens abhängig gemacht werden, sonst können Sumvitg und Vrin noch lange warten und sind im gegebenen Moment nicht mehr aktuell. Mit der vorliegen- den Interpellation wird nur die Bitte an den Bundesrat wie- derholt, die Möglichkeiten zu prüfen und zu realisieren, was aufgrund der bestehenden Gesetzgebung an Entschädi- gung für die Gemeinden erlaubt ist. Aufgrund meiner Abklä- rungen wäre vor allem nach dem seinerzeitigen Beispiel des Schutzes der Oberengadiner Seelandschaft als Lösung möglich, dass Bund, Kanton und Landschaftsschutzorgani- sationen als Vertragspartner der Gemeinden auftreten wür- den. Natürlich wird eine volle Entschädigung der jährlich entstehenden Einnahmenausfälle der Gemeinden auf die- sem Wege kaum möglich sein, doch sollte damit wenigstens ein angemessener Grundstock gelegt sein.
Sollten später die von Herrn Rhinow anvisierten Ausgleichs- beiträge einmal Wirklichkeit werden, so wäre eine allfällige Verrechnung zugunsten der Gemeinden immer noch mög- lich.
Bundesrat Cotti: Ich habe schon bei der Beantwortung des Vorstosses Rhinow heute morgen gesagt, wie die mittelfri- stige Planung des Bundes bei der Prüfung dieser Fragen aussieht. Ich möchte betonen, dass eine ganz neue Thema- tik auf unseren Tisch gekommen ist, dabei müssen alle Zusammenhänge geprüft werden. Es ist absolut klar, Herr Vizepräsident Cavelty, dass bei einem entsprechenden Gesuch der Bundesrat ohne weiteres bereit wäre, im Bereiche der heutigen Anwendungsmöglichkeiten der Natur- und Heimatschutzgesetzgebung das Seinige zu tun. Ich kann über die Resultate der Abklärungen, die in dem Fall stattfinden würden, heute selbstverständlich nichts Verbind- liches aussagen. Wir würden aber selbstverständlich - im Rahmen der schon heute dem Bundesrat zustehenden finanziellen Kompetenzen hinsichtlich der Erhaltung schüt- zenswerter Landschaften - alle Möglichkeiten nutzen.
Cavelty: Ich bin von der Antwort befriedigt und möchte den Bundesrat bitten zu prüfen, ob nicht er bereits bei der Ausarbeitung einer allfälligen Abmachung mithelfen sollte.
Beschlussfassung über den Antrag der Koordinationskon- ferenz: Sondersession 31. Januar/1. Februar 1989 Décision sur la proposition de la Conférence de coordina- tion: séance spéciale 31 janvier/1er février 1989
Le président: Vous avez reçu le programme de cette ses- sion. Y a-t-il une opposition à ce que cette session soit tenue?
Hunziker: Nach Bundesverfassung gibt es drei Arten von Sessionen: es gibt die ordentliche, die Sondersession und die ausserordentliche Session. In Artikel 86 der Bundesver- fassung heisst es, die ordentliche finde an einem festzule- genden Tag im Dezember statt. Nach dieser Bestimmung kann man, wenn man mit den Geschäften in Rückstand ist, Sonderessionen vorsehen. In ausserordentlichen Fällen kann man ausserordentliche Sessionen einberufen - so beispielsweise bei einer Generalmobilmachung für die Wahl des Generals.
Seit Jahrzehnten ist aber die Bundesverfassung von der Wirklichkeit überholt. Wir halten uns nicht daran. Es wäre schön, wenn wir uns nur einmal im Jahr, und zwar im Dezember, versammeln müssten. Dass das nicht geht, wis- sen wir alle längst.
Immer wieder ist das Argument zu hören, gemäss Verfas- sung müsse auch der Ständerat tagen, wenn der Nationalrat eine Sondersession beschliesse, da festgeschrieben sei, dass sich die beiden Räte gleichzeitig versammeln würden. Ich erinnere Sie daran, dass wir auch in der Frühjahrsses- sion 1988 eine Woche nicht getagt haben. Das Vaterland ist nicht untergegangen. Ich darf auch Artikel 87 der Bundes- verfassung zitieren, wo es heisst: «Um gültig verhandeln zu können, ist die Anwesenheit der absoluten Mehrheit der Mitglieder des betreffenden Rates erforderlich.» Das steht unmittelbar nach Artikel 86, wo diese Sessionen geregelt sind.
Abgesehen von der Courtoisie dem anderen Rate gegen- über gibt es überhaupt keinen Grund, der es rechtfertigen würde, jetzt eine Sondersession im Ständerat abzuhalten. Wenn es uns heute morgen nicht gelungen wäre, einen Termin für ein wichtiges Geschäft, die Volksinitiative «Abschaffung der Armee», zu finden, wären der Herr Präsi- dent und das Büro in der grössten Not gewesen, überhaupt irgendein Geschäft namhaft zu machen. Da machen wir uns doch etwas vor. Wenn der Nationalrat es nicht fertig bringt,
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Antrag der Koordinationskonferenz
mit den Mitteln, die ihm das Geschäftsverkehrsgesetz und das Ratsreglement geben, seine Arbeit abzuwickeln - mei- netwegen auch in zusätzlichen Sessionen -, ist das seine Sache. Aber wenn wir ihm jedes Mal noch - gewissermas- sen aus Courtoisie - den Weg ebnen, dass er das in Zukunft immer weiter praktizieren kann, wird das auch immer häufi- ger werden. Dieser übertriebene Redefluss im Nationalrat erinnert mich an einen Wasserschlauch mit vielen Löchern, wo man laufend mehr Wasser hineinpumpt und, trotzdem immer zuwenig hat. Besser wäre es, die Löcher zu ver- schliessen, übertragen heisst das: mehr Selbstdisziplin und organisierte Debatten in der Art führen, wie sie andere Parlamente im Ausland kennen. Wenn wir immer wieder nachgeben, geht die ungute Entwicklung im Nationalrat laufend weiter. Auch das wäre einmal zu überlegen.
Aus diesen Gründen beantrage ich Ihnen, dass der Stände -. rat keine Sondersession abhält.
Le président: Au nom du Bureau, je donne la parole à M. Cavelty, vice-président.
Cavelty: Herr Hunziker stellt zu Recht die Verfassung in den Vordergrund. Die Verfassung ist die Basis aller Gesetze, die gestützt darauf erlassen wurden. Wir dürfen nicht verges- sen, dass hier ein Gesetz besteht, nämlich das Bundesge- setz über den Geschäftsverkehr der Bundesversammlung, das die Grundsätze der Verfassung weiter ausführt. Nach diesem Gesetz gibt es nicht nur eine ordentliche Session, sondern Artikel 1 sagt: «National- und Ständerat versam- meln sich am ersten Montag der Monate Dezember, März, Juni und am Montag nach dem Eidgenössischen Bettag zu den ordentlichen Sessionen.» Vier ordentliche Sessionen sind also auf dem Wege des Gesetzes vorgesehen. In Arti- kel 1 heisst es weiter: «Die Räte können den Beginn auf einen anderen Tag der Session festlegen und weitere Ses- sionen beschliessen.» Zu den ordentlichen Sessionen kön- nen sie also noch weitere beschliessen; das steht in Arti- kel 1. Diese zusätzliche Session nennt sich Sondersession, im Gegensatz zur ausserordentlichen Session, die in einem anderen Artikel geregelt wird.
Artikel 3 sagt zu dieser Sondersession: «Am Eröffnungs- und am Schlusstag jeder Session haben beide Räte eine Sitzung abzuhalten.» Weiter: «Ausnahmen von diesen Regeln erfordern einen übereinstimmenden Beschluss bei- der Rate.» Diese Sondersession ist demnach ohne weiteres gesetzeskonform. Der Nationalrat hat nun eine Sonderses- sion beschlossen. Wir können dem Beschluss zustimmen oder nicht. Wenn wir nicht zustimmen, gibt es eine Diffe- renz, die auf dem normalen Differenzbereinigungsverfahren zu beseitigen wäre.
Wenn wir der Sondersession zustimmen, aber selbst nicht tagen wollen, weil wir es vielleicht nicht nötig haben, könn- ten wir eine Ausnahme im Sinne von Artikel 3, den ich eben verlesen habe, beschliessen. Der Nationalrat müsste dann dieser Ausnahme, dass wir nicht gleichzeitig tagen, zustim- men. Soviel zum Formellen.
Materiell ist zu bedenken, dass der Nationalrat einen gewal- tigen Stau an Traktanden hat, der dringend abgebaut wer- den muss. Es ist hier nicht der Ort zu untersuchen, auf welche Ursachen dieser Stau zurückgeht. Sicher ist, dass 200 Mitglieder für eine Diskussion mehr Zeit brauchen als bloss 46. Bezogen auf die einzelnen Ratsmitglieder möchte ich nicht abklären, wo mehr und wo länger geredet wird. Entstehen konnte dieser Stau vielleicht auch deshalb, weil die Prioritätszuweisung gelegentlich etwas unübersichtlich war, bzw. weil der Nationalrat vielleicht zu viele Prioritäten in der Zuweisung der Geschäfte hatte. Diesem Uebel könnte abgeholfen werden mit der neuen Organisation der Parla- mentsdienste, dank welcher wir einen besseren Ueberblick haben.
Sicher ist es im Interesse aller, dass der Nationalrat seinen Pendenzenberg abbauen kann. Die Einschaltung einer Son- dersession scheint ein effizienter Weg dazu zu sein. Das Büro ist der Meinung, wir sollten diesen Weg nicht verbauen und deshalb einer Sondersession zustimmen.
Die weitere Frage, ob wir für uns eine Ausnahme gemäss zitiertem Artikel 3 beanspruchen und demzufolge Sessions- freiheit verlangen sollten, haben wir verneint. Das Gleichge- wicht der Kräfte und das Wissen um die Bedeutung des Ständerates in der breiten Oeffentlichkeit würden beein- trächtigt, wenn wir nicht gleichzeitig mit dem Nationalrat tagen würden. Im übrigen entspricht das gleichzeitige Tagen auch einer bewährten Tradition, die nur einmal unter- brochen wurde, und dies nicht zur besonderen Ehrenret- tung des Ständerates.
Zudem haben wir für eine zweitägige Sondersession wich- tige Traktanden gefunden und vorgesehen, wie eben die Volksinitiative «Schweiz ohne Armee». Sollte noch Zeit übrigbleiben, könnten Kommissionssitzungen vorgesehen werden.
Alles in allem bitten wir also, wie beantragt der Sonderses- sion zuzustimmen.
Hefti: Im ganzen Land beklagt man sich über die zu grosse Gesetzesflut. Nicht das schlechteste Mittel gegen eine über- triebene Gesetzesflut ist Zurückhaltung mit Sondersessio- nen, und zwar in beiden Räten.
Wenn ich den Antrag von Kollege Hunziker richtig verstan- den 'habe, beantragt er Ablehnung der Sondersession für beide Räte. Ich kann mich diesem Antrag anschliessen.
Gadient: Ich hätte für den Antrag Hunziker einiges Verständ- nis, wenn er wirklich geeignet wäre, der Gesetzesflut Einhalt zu gebieten. Indessen müssen wir doch klar sehen, dass in Anbetracht des derart eindeutigen Abstimmungsergebnis- ses im Nationalrat kaum Aussicht bestehen wird, dass sich der Nationalrat davon abhalten lassen wird, diese Sonder- session auch tatsächlich durchzuführen. Es bleibt uns somit die Ausnahmeklausel. Dabei schliesse ich mich den Ueber- legungen des Büros an, dies auch in Berücksichtigung früherer Beratungen in diesem Zusammenhang. Auch Kol- lege Hefti wird hier beipflichten können. Wir sollten davon Abstand nehmen, eben um eine Isolation unseres Rates zu vermeiden, um gleichzuziehen, um hier einen Einzelgang zu vermeiden und die Gemeinsamkeit des Ratsgeschehens zum Ausdruck zu bringen.
In diesem Sinne pflichte ich dem Antrag der Koordinations- konferenz zur Sondersession bei.
Hunziker: Zur Klarstellung: Ich habe nicht beantragt, der Nationalrat solle keine Sondersession durchführen. Das muss jeder Rat selber wissen. Was ich wollte, war, von der Ausnahmemöglichkeit Gebrauch machen, die, wie Ihnen Herr Kollege Cavelty dargelegt hat, in Artikel 3 vorgesehen ist, und den Nationalrat um Verständnis bitten, dass wir nicht tagen müssen. Offenbar ist das der einzige Weg, um mit etwas Schluss zu machen, das nur noch mit dem Wort Courtoisie gerechtfertigt werden kann. Der Bürger im Land begreift nicht mehr, dass wir immer wieder Sondersessio- nen abhalten und dennoch nicht in der Lage sind, dringende zentrale Probleme in tunlicher Frist brauchbaren Lösungen zuzuführen.
Es wäre durchaus ein gewisser Goodwill darin zu erkennen, dass wir diesmal nicht mitmachen.
Le président: Nous sommes en présence de deux proposi- tions: celle du Bureau qui demande que les deux conseils siègent, et celle de M. Hunziker qui demande que seul le Conseil national siège.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag des Büros Für den Antrag Hunziker
19 Stimmen 16 Stimmen
Schluss der Sitzung um 11.15 Uhr La séance est levée à 11 h 15
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Interpellation Cavelty Ausfallentschädigung an die Gemeinden Sumvitg und Vrin Interpellation Cavelty Dédommagement des communes de Sumvitg et Vrin
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1988
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Anno
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IV
Volume
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Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
02
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
88.802
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 29.11.1988 - 08:00
Date
Data
Seite
775-777
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20 017 092
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