E 29 novembre 1988
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Initiatives du canton de Berne
sage, dass wir in den nächsten Jahren sehr stark mit diesen Fragen konfrontiert sein werden. Die Grenzen werden sich schliessen. Wir hören je länger je mehr, dass man mit Recht Verbrennungen auf der Hochsee vermeiden will. Selbstver- ständlich werden auch die Nachbarländer je länger je weni- ger in der Lage sein, das zu entsorgen, was ihnen schon jetzt Sorge bereitet. Die in etwas dramatischen Tönen aus- gedrückte Behauptung trifft zu: Es ist von absoluter Notwen- digkeit, dass wir in der Schweiz die anfallenden Sonderab- fälle entsorgen. Die Diskussion darüber ist müssig, ob man zuerst mit der Reduktion des Berges beginnen oder ob man versuchen müsse, weniger Sonderabfälle zu produzieren. Sicher soll weniger Abfall produziert werden. Aber so oder so haben wir Unterkapazitäten von zwei bis drei, eventuell sogar vier Verbrennungsanlagen, und natürlich fehlen auch die entsprechenden Deponien.
Die Motion verlangt vom Bundesrat eine Gesetzgebung, die, wenn einmal die Anlagen realisiert werden, auch die entsprechende Zufuhrpflicht regelt. Es wäre ja undenkbar, dass wir Möglichkeiten hätten, aber trotzdem weiterhin exportieren. Wir sind der Auffassung, dass dies gemacht werden muss. In den nächsten Monaten wird dem Parla- ment die entsprechende Botschaft zugestellt.
Ich mache Sie aber darauf aufmerksam: Mit dem Gesetz ist es noch nicht getan. Der Bundesrat hat bei Unstimmigkeiten unter den Kantonen die Möglichkeit, die Standorte selber festzulegen. Er ist gleichsam der Schiedsrichter bei allfälli- gen Schwierigkeiten unter den Kantonen, ein Schiedsrich- ter, dem kaum die Möglichkeit zusteht, die allfälligen Omis- sionen der Kantone zu ersetzen. Wir sind seit etwa zwei Jahren daran, mit den Kantonen über diese Standorte zu diskutieren. Demnächst werden Sie etwas darüber hören. Aber ich bitte Sie alle zu helfen, damit die Anlagen, welche technisch keine Probleme mehr aufwerfen, die wirtschaft- lich durchaus selbsttragenden Anlagen, die das Verursa- cherprinzip also respektieren, Herr Piller, erstellt werden können. Ich bitte Sie alle, dass auch Ihr Verstand einwilligt, sonst wäre ich ausserordentlich besorgt um die Zukunft dieses Landes. Wer könnte Gewähr geben, dass mit diesen Abfällen nicht auch Unfug betrieben würde?
Verzeihen Sie mir diesen Appell. Der Bundesrat ist natürlich mit der Annahme der Motion einverstanden.
Ueberwiesen - Transmis
88.204
Standesinitiative des Kantons Bern Einführung von zwölf autofreien Sonntagen pro Jahr Initiative du canton de Berne Introduction de douze dimanches sans voitures
Wortlaut der Initiative vom 12. Juli 1988 Der Bund wird eingeladen, baldmöglichst zwölf autofreie Sonntage pro Jahr einzuführen.
Texte de l'initiative du 12 juillet 1988 La Confédération est invitée à introduire le plus rapidement possible douze dimanches sans voitures par an.
88.205
Standesinitiative des Kantons Bern Einführung eines autofreien Bettages Initiative du canton de Berne Introduction du Jeûne fédéral sans voitures
Wortlaut der Initiative vom 12. Juli 1988
Der Bund wird eingeladen, als Zeichen des Umdenkens den eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag zu einem auto- freien Tag zu erklären.
Texte de l'initiative du 12 juillet 1988
La Confédération est invitée à décréter le Jeûne fédéral jour sans voitures pour inciter la population à repenser ses habitudes.
Herr Piller unterbreitet im Namen der Kommission für Gesundheit und Umwelt den folgenden schriftlichen Be- richt:
Der Grosse Rat des Kantons Bern hat am 12. Mai 1987 aufgrund von Motionen beschlossen, zwei Standesinitiati- ven einzureichen (Wortlaut siehe oben).
Der Regierungsrat des Kantons Bern befürwortete die Initia- tiven.
Im Grossen Rat wurden die Initiativen unter anderem wie folgt begründet:
«Im 7. Bericht der Forstdirektion betreffend Waldschäden im Kanton Bern steht unten auf Seite 1: 'Eine nüchterne Analyse von Zustand und Entwicklung unserer Umwelt kommt jedoch zum Schluss, dass unverzügliches Handeln als Gebot der Stunde gelten muss.
Eine Massnahme ist die Einschränkung des privaten Ver- kehrs.
Der Regierungsrat wird deshalb beauftragt, im Namen des Grossen Rates bei der Bundesversammlung eine Standesin- itiative einzureichen, welche die baldmöglichste Einführung von zwölf autofreien Sonntagen pro Jahr zum Ziele hat.» «Unter dem Eindruck des Waldschaden-Berichts der Kanto- nalen Forstdirektion und seines Aufrufs zu unverzüglichem Handeln wird der Regierungsrat beauftragt, im Namen des Grossen Rates eine Standesinitiative auf eidgenössischer Ebene einzureichen, des Inhalts, dass im Sinne eines Zei- chens des Umdenkens der eidgenössische Dank-, Buss- und Bettag zu einem autofreien Tag erklärt wird.»
In bezug auf die Umwelt bringen die vorgeschlagenen Initia- tiven relativ wenig im Vergleich zu anderen Massnahmen. Besondere Bedeutung misst die Kommission dem Aspekt bei, dass eine solche Massnahme ein Einzelfall in Europa darstellen und als zusätzliche Verkehrsbehinderung betrachtet würde. Es ist schon schwierig genug, die heute geltenden Beschränkungen (28t-Höchstgewicht, Nacht- und Sonntagsfahrverbot) trotz dem Druck der Europäischen Gemeinschaften aufrechtzuerhalten.
M. Piller présente au nom de la commission de la santé publique et de l'environnement le rapport écrit suivant:
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Interpellation Rhinow
Se fondant sur des motions, le Grand Conseil du canton de Berne a déposé le 12 mai 1987 deux initiatives (textes voir ci- devant).
Les Conseil-exécutif du canton de Berne a approuvé ces initiatives.
Au Grand Conseil, elles ont notamment été justifiées comme il suit:
«Dans le 7e rapport présenté par la Direction des forêts au sujet des dégâts aux forêts dans le canton de Berne, on peut lire en page 1: 'Une simple analyse de l'état et de l'évolution de notre environnement montre cependant qu'une action immédiate s'impose aujourd'hui'.
Une des actions envisageables est de réduire le trafic privé. Le Conseil exécutif est dès lors chargé de déposer au nom du Grand Conseil une initiative cantonale à l'Assemblée fédérale qui vise à l'introduction rapide de douze dimanches sans voitures par an.»
«Vu les conclusions du rapport sur les dégâts aus forêts présenté par la Direction cantonale des forêts et son appel en faveur d'une action immédiate, le Conseil exécutif est chargé de déposer au nom du Grand Conseil une initiative cantonale auprès de la Confédération. L'objet de cette initia- tive est de déclarer le Jeûne fédéral une journée sans voi- tures afin d'encourager une prise de conscience au sein de la population.»
Si la commission est favorable aux idées sur lesquelles se fondent les deux initiatives, elle est moins optimiste en ce qui concerne leur réalisation au niveau politique. Une initia- tive populaire allant dans le même sens a déjà été rejetée en 1978 par le peuple et les cantons. De plus les Chambres fédérales ont elles-mêmes repoussé ces dernières années des interventions visant les mêmes objectifs.
Dans l'optique de la protection de l'environnement, les ini- tiatives présentées ne constituent pas un très grand progrès par rapport à d'autres mesures. La commission attache · beaucoup d'importance au fait que la Suisse serait le seul pays en Europe à appliquer une telle mesure, ce qui serait considéré comme un obstacle supplémentaire à la circula- tion. Or, il est déjà assez difficile à l'heure actuelle de maintenir les restrictions fixées malgré la pression exercée par les Communautés européennes (poids limite de 28 t., interdiction de circuler la nuit et le dimanche).
Antrag der Kommission
Die Kommission beantragt einstimmig und ohne Enthaltun- gen, den beiden Initiativen keine Folge zu geben.
Proposition de la commission
La commission propose, à l'unanimité et sans abstention, de ne pas donner suite aux deux initiatives.
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Piller, Berichterstatter: Sie haben zu diesen beiden Geschäf- ten einen Bericht der Kommission erhalten. Von seiten der Kommission sind keine weiteren Bemerkungen mehr anzu- bringen.
Zustimmung - Adhésion
88.419
Interpellation Rhinow Schützenswerte Landschaften. Ausgleichsbeiträge des Bundes
Paysages dignes de protection. Montants compensatoires de la Confédération
Wortlaut der Interpellation vom 17. März 1988
Nach dem revidierten Natur- und Heimatschutzgesetz (Arti- kel 18d) beteiligt sich der Bund an den Kosten der Kantone für Schutz und Unterhalt der Biotope von regionaler und lokaler Bedeutung. Insbesondere haben Grundeigentümer Anspruch auf angemessene Abgeltung, wenn sie im Inter- esse des Schutzzieles die bisherige Nutzung einschränken oder eine Leistung ohne entsprechenden wirtschaftlichen Ertrag erbringen (Artikel 18c Absatz 2). Demgegenüber hat sich der Bundesrat bis heute gegenüber der Idee, Aus- gleichszahlungen zur Erhaltung von schützenswerten Land- schaften bei Verzicht auf die Nutzung der Wasserkraft aus- zurichten, zurückhaltend geäussert, unter anderem weil die gesetzlichen Grundlagen fehlten. Im Postulat Loretan (85.913), das vom Nationalrat gegen den Willen des Bundes- rates überwiesen wurde, wird die Landesregierung ersucht, auf die Errichtung kantonaler Abgeltungsfonds hinzuwir- ken. Aus diesem Fonds sollen Gemeinden entschädigt wer- den, welche aus Landschafts- und Umweltschutzgründen auf die Nutzung von Gewässern verzichten. Auf drei andere Vorstösse hin (86.127, 86.122, 86.734) erklärte sich der Bun- desrat bereit, die Frage einer Entschädigung speziell der Gemeinden Vrin und Sumvitg zu prüfen. Ganz allgemein setzt sich die Idee immer mehr durch, dass der Verzicht auf die wirtschaftliche Nutzung oder Uebernutzung schützens- werter Landschaften nicht nur durch staatliche Verbote, sondern auch durch Vereinbarungen und finanzielle Anreize respektive Abgeltungen gefördert werden kann und soll. Ich bitte deshalb den Bundesrat um die Beantwortung fol- gender Fragen:
Ist der Bundesrat gewillt, raschmöglichst eine Gesetzes- vorlage zu unterbreiten, damit der Bund angemessene Aus- gleichsbeiträge zur Erhaltung und Unterschutzstellung von schützenswerten Landschaften nationaler und überregiona- ler Bedeutung - in Berücksichtigung der Finanzkraft der berührten Kantone und Gemeinden - leisten kann?
Wie beurteilt der Bundesrat die Zweckmässigkeit, diese gesetzliche Grundlage noch im Rahmen der aktuellen Revi- sion des Gewässerschutzgesetzes zu schaffen, z. B. durch eine formelle Aenderung respektive Ergänzung des Arti- kels 22 des Wasserrechtsgesetzes (in den Schlussbestim- mungen, Artikel 75 GSchG)?
Sollten diese Ausgleichsbeiträge - im Sinne einer Schaf- fung von Anreizen anstelle hoheitlicher Eingriffe - nicht gerade auch in denjenigen Fällen ausgerichtet werden kön- nen, in welchen die Gemeinden respektive andere verfü- gungsberechtigte Gemeinwesen freiwillig auf die Nutzung der Wasserkraft verzichten? Dabei kann es selbstverständ- lich nur um einen «angemessenen», nicht um den vollen Ausgleich gehen.
Wie beurteilt der Bundesrat die Zweckmässigkeit einer Abgeltung durch den Bund, wenn Gemeinwesen, die Was- serrechtskonzessionen erteilen respektive erteilt haben, über das allenfalls gesetzlich festgelegte Mass von Restwas- ser hinausgehen?
Ist der Bundesrat bereit, sich im Rahmen seiner Zustän- digkeiten für die Bereitstellung der erforderlichen Mittel einzusetzen oder zieht er eine «Fondslösung» vor, wie sie das überwiesene Postulat Loretan (primär auf kantonaler Ebene) oder die mit Zufallsmehr im Nationalrat abgelehnte Motion Maeder (87.490, Bundesfonds mit Erhebung eines Landschaftsrappens, sogenanntes ( Greina-Modell) vor- sehen ?
2-S
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Standesinitiative des Kantons Bern Einführung eines autofreien Bettages Initiative du canton de Berne Introduction du Jeûne fédéral sans voitures
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1988
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Anno
Band
IV
Volume
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Wintersession
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Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
02
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
88.205
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Numero dell'oggetto
Datum 29.11.1988 - 08:00
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756-757
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