E 29 novembre 1988
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Initiatives du canton de Berne
sage, dass wir in den nächsten Jahren sehr stark mit diesen Fragen konfrontiert sein werden. Die Grenzen werden sich schliessen. Wir hören je länger je mehr, dass man mit Recht Verbrennungen auf der Hochsee vermeiden will. Selbstver- ständlich werden auch die Nachbarländer je länger je weni- ger in der Lage sein, das zu entsorgen, was ihnen schon jetzt Sorge bereitet. Die in etwas dramatischen Tönen aus- gedrückte Behauptung trifft zu: Es ist von absoluter Notwen- digkeit, dass wir in der Schweiz die anfallenden Sonderab- fälle entsorgen. Die Diskussion darüber ist müssig, ob man zuerst mit der Reduktion des Berges beginnen oder ob man versuchen müsse, weniger Sonderabfälle zu produzieren. Sicher soll weniger Abfall produziert werden. Aber so oder so haben wir Unterkapazitäten von zwei bis drei, eventuell sogar vier Verbrennungsanlagen, und natürlich fehlen auch die entsprechenden Deponien.
Die Motion verlangt vom Bundesrat eine Gesetzgebung, die, wenn einmal die Anlagen realisiert werden, auch die entsprechende Zufuhrpflicht regelt. Es wäre ja undenkbar, dass wir Möglichkeiten hätten, aber trotzdem weiterhin exportieren. Wir sind der Auffassung, dass dies gemacht werden muss. In den nächsten Monaten wird dem Parla- ment die entsprechende Botschaft zugestellt.
Ich mache Sie aber darauf aufmerksam: Mit dem Gesetz ist es noch nicht getan. Der Bundesrat hat bei Unstimmigkeiten unter den Kantonen die Möglichkeit, die Standorte selber festzulegen. Er ist gleichsam der Schiedsrichter bei allfälli- gen Schwierigkeiten unter den Kantonen, ein Schiedsrich- ter, dem kaum die Möglichkeit zusteht, die allfälligen Omis- sionen der Kantone zu ersetzen. Wir sind seit etwa zwei Jahren daran, mit den Kantonen über diese Standorte zu diskutieren. Demnächst werden Sie etwas darüber hören. Aber ich bitte Sie alle zu helfen, damit die Anlagen, welche technisch keine Probleme mehr aufwerfen, die wirtschaft- lich durchaus selbsttragenden Anlagen, die das Verursa- cherprinzip also respektieren, Herr Piller, erstellt werden können. Ich bitte Sie alle, dass auch Ihr Verstand einwilligt, sonst wäre ich ausserordentlich besorgt um die Zukunft dieses Landes. Wer könnte Gewähr geben, dass mit diesen Abfällen nicht auch Unfug betrieben würde?
Verzeihen Sie mir diesen Appell. Der Bundesrat ist natürlich mit der Annahme der Motion einverstanden.
Ueberwiesen - Transmis
88.204
Standesinitiative des Kantons Bern Einführung von zwölf autofreien Sonntagen pro Jahr Initiative du canton de Berne Introduction de douze dimanches sans voitures
Wortlaut der Initiative vom 12. Juli 1988 Der Bund wird eingeladen, baldmöglichst zwölf autofreie Sonntage pro Jahr einzuführen.
Texte de l'initiative du 12 juillet 1988 La Confédération est invitée à introduire le plus rapidement possible douze dimanches sans voitures par an.
88.205
Standesinitiative des Kantons Bern Einführung eines autofreien Bettages Initiative du canton de Berne Introduction du Jeûne fédéral sans voitures
Wortlaut der Initiative vom 12. Juli 1988
Der Bund wird eingeladen, als Zeichen des Umdenkens den eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag zu einem auto- freien Tag zu erklären.
Texte de l'initiative du 12 juillet 1988
La Confédération est invitée à décréter le Jeûne fédéral jour sans voitures pour inciter la population à repenser ses habitudes.
Herr Piller unterbreitet im Namen der Kommission für Gesundheit und Umwelt den folgenden schriftlichen Be- richt:
Der Grosse Rat des Kantons Bern hat am 12. Mai 1987 aufgrund von Motionen beschlossen, zwei Standesinitiati- ven einzureichen (Wortlaut siehe oben).
Der Regierungsrat des Kantons Bern befürwortete die Initia- tiven.
Im Grossen Rat wurden die Initiativen unter anderem wie folgt begründet:
«Im 7. Bericht der Forstdirektion betreffend Waldschäden im Kanton Bern steht unten auf Seite 1: 'Eine nüchterne Analyse von Zustand und Entwicklung unserer Umwelt kommt jedoch zum Schluss, dass unverzügliches Handeln als Gebot der Stunde gelten muss.
Eine Massnahme ist die Einschränkung des privaten Ver- kehrs.
Der Regierungsrat wird deshalb beauftragt, im Namen des Grossen Rates bei der Bundesversammlung eine Standesin- itiative einzureichen, welche die baldmöglichste Einführung von zwölf autofreien Sonntagen pro Jahr zum Ziele hat.» «Unter dem Eindruck des Waldschaden-Berichts der Kanto- nalen Forstdirektion und seines Aufrufs zu unverzüglichem Handeln wird der Regierungsrat beauftragt, im Namen des Grossen Rates eine Standesinitiative auf eidgenössischer Ebene einzureichen, des Inhalts, dass im Sinne eines Zei- chens des Umdenkens der eidgenössische Dank-, Buss- und Bettag zu einem autofreien Tag erklärt wird.»
In bezug auf die Umwelt bringen die vorgeschlagenen Initia- tiven relativ wenig im Vergleich zu anderen Massnahmen. Besondere Bedeutung misst die Kommission dem Aspekt bei, dass eine solche Massnahme ein Einzelfall in Europa darstellen und als zusätzliche Verkehrsbehinderung betrachtet würde. Es ist schon schwierig genug, die heute geltenden Beschränkungen (28t-Höchstgewicht, Nacht- und Sonntagsfahrverbot) trotz dem Druck der Europäischen Gemeinschaften aufrechtzuerhalten.
M. Piller présente au nom de la commission de la santé publique et de l'environnement le rapport écrit suivant:
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Standesinitiative des Kantons Bern Einführung von zwölf autofreien Sonntagen pro Jahr Initiative du canton de Berne Introduction de douze dimanches sans voitures
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1988
Année
Anno
Band
IV
Volume
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Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
02
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
88.204
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Numero dell'oggetto
Datum 29.11.1988 - 08:00
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756-756
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