Interpellation Wiederkehr
1947
zichten, so dass diesen eine seriöse theoretische Ausbil- dung fehlen dürfte.»
Zur Rechtslage ergibt sich, dass das Strassenverkehrsge- setz keinerlei Anhaltspunkte bietet, welche die Strassenver- kehrsämter zur Herausgabe eines solchen Fragenkataloges gezwungen hätte. Anderseits sind aber auch keine Geset- zesvorschriften erkennbar, welche dieses Vorgehen aus- drücklich verbieten könnten. Die von der BfU erwähnte Herausgabe der entsprechenden Antworten ist seither Tat- sache geworden. Der Fragenkatalog kann als «Multiple- Choice-Büchlein» bezeichnet werden. Ein sehr bekannter Fahrlehrer hat dazu u. a. folgendes geschrieben: «Es ist weltweit bestens bekannt, dass das MC-System kein Lehr- mittel ist, sondern allerhöchstens und nur nach gründlicher Ausbildung im Schulbetrieb, ein fragwürdiges Prüfungsin- strument. Ohne Lernprozess, ohne Methodik und ohne Pä- dagogik, wie sie im VZV-Artikel 56 zwingend vorgeschrieben sind, büffeln und memorieren die Fahrschüler Fragen und Antworten. Sie trainieren vor allem, in welches Feld das X gehört. Training und Auswendiglernen geschehen meistens vor der ersten praktischen Fahrstunde. Somit erscheinen viele Fahrschüler zur ersten Fahrstunde mit dem Eintrag im Lernausweis: »Theorieprüfung bestanden«. Zusammen- hänge, Gründe für bestimmte Vorschriften, wissen, warum was wie geregelt worden ist, dürfen nicht vorausgesetzt werden. Viele Fahrschüler haben vieles kaum begriffen, ihre Konzentration richtet sich ausschliesslich auf den Tag der theoretischen Prüfung, nachher ist für sie das Schlimmste überstanden. Als Fahrlehrer erlebt man dann, dass Fahr- schüler mit bestandener Theorieprüfung kaum eine theoreti- sche Ahnung haben. Aber die Motivation, Versäumtes nach- zuholen, ist meistens sehr gering, denn wer eine Prüfung bestanden hat, hat wenig Lust, »Theorie nachzubüffeln«. Tatsächlich stellt sich nach meinem Dafürhalten die Frage, weshalb das Strassenverkehrsgesetz den Fahrlehrern vor- schreibt, einzeln oder in Co-«Produktion» Theorielokale zur Verfügung stellen zu müssen, wenn der Theorieunterricht sozusagen automatisiert worden ist. Mit meiner Interpella- tion möchte ich wissen, wie nach amtlicher Auffassung die Erfahrungen mit dem hier geschilderten Ausbildungssystem aussehen. Gewünscht wird eine Zwischenbilanz mit Beweis- unterlagen, die entweder belegen,dass wir mit dem heutigen praktischen und dem weitgehend auf Auswendiglernen basierenden theoretischen Fachunterricht auf dem richtigen Weg sind oder aber Folgeschäden entsprechende Verbesse- rungen zwingend verlangen. Die Unfallbilanz im ersten Halb- jahr 1986 muss Anlass geben, über die Bücher zu gehen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 2. März 1987
Rapport écrit du Conseil fédéral du 2 mars 1987
Soweit der Bundesrat dies beurteilen kann, waren die bishe- rigen Erfahrungen mit dem Fragenkatalog positiv.
Der Fragenkatalog bietet dem Prüfungskandidaten Gele- genheit, seine Kenntnisse zu testen; er hat ferner zu einer Vereinheitlichung der Führerprüfungen und damit auch zu einer rechtsgleichen Behandlung der Prüflinge geführt. Für die Kantone ist zudem die Verwendung von Fragebogen bei der grossen Zahl von Kandidaten heute die einzige Möglichkeit, diese ohne erheblichen personellen Mehrauf- wand zu prüfen.
Die persönliche Einstellung zum Verkehr (Charakter) und der Verkehrssinn lassen sich mit einer Ueberprüfung durch Fragebogen nicht ermitteln und noch weniger beeinflussen. Um bei den angehenden Fahrern den Verkehrssinn zu för- dern und die Einstellung im Hinblick auf ein verkehrssiche- res Verhalten positiv zu beeinflussen, hat das Bundesamt für Polizeiwesen 1983 die Einführung eines Teilfahrschulobliga- toriums vorgeschlagen.
Dieser Vorschlag ist aber sowohl bei den Kantonen als auch bei den Verbänden und auch in Fahrlehrerkreisen in wesent- lichen Punkten auf Ablehnung gestossen. Seither haben Automobil- und Fahrlehrerverbände zusammen mit Vertre- tern der kantonalen und eidgenössischen Behörden neue
Grundlagen für eine bessere Ausbildung der Fahrzeugfüh- rer erarbeitet. Das EJPD beabsichtigt, den Kantonen und Verbänden ein neues Konzept für eine den heutigen Erkenntnissen entsprechende obligatorische Grundschu- lung vorzulegen. Das Departement möchte allerdings vor- erst das Ergebnis der parlamentarischen Beratungen in der laufenden SVG-Revision abwarten.
Der Besuch eines fachmännisch und nach modernen Grundsätzen erteilten Theorieunterrichts ist nach wie vor dringend erwünscht. Es geht ja nicht bloss darum, sich auf die Prüfungsfragen vorzubereiten, sondern die zum siche- ren Führen eines Fahrzeugs notwendigen Kenntnisse zu erwerben.
Hat sich ein Fahrschüler mit den veröffentlichten 600 Prü- fungsfragen auseinandergesetzt und nach der richtigen Lösung gesucht, so kann kaum behauptet werden, er habe die Prüfung dank blossem Auswendiglernen bestanden. Dieser Einwand ist heute um so weniger am Platze, als seit dem 1. März 1984 die Prüfungsanforderungen wesentlich verschärft worden sind, indem bei 50 Fragen die Anzahl der zulässigen falschen Antworten von 5 auf 3 reduziert worden ist. Die Prüfung kann somit nur noch bestehen, wer sich intensiv mit dem gesamten Prüfungsstoff befasst hat und die Materie wirklich beherrscht. Auch die bei einem Fahrleh- rer ausgebildeten Fahrschüler kommen um ein teilweises Auswendiglernen des Prüfungsstoffes nicht herum.
Die Aufsicht über die Fahrlehrer obliegt den Kantonen. Die Bundesbehörden haben keine statistischen Unterlagen über allfällige Schliessungen von Theorielokalen (Zusammen- schlüsse sind erlaubt, Schliessungen dagegen widerrecht- lich).
Hinweise aus Fahrlehrer-Kreisen deuten darauf hin, dass der gewissenhafte Fahrlehrer seinen Schülern heute vermehrt Verkehrstheorie im Hinblick auf die praktische Führerprü- fung erteilt. Wenn nicht im Theorielokal erteilt, so wird die Verkehrstheorie jedenfalls in die Lernfahrt einbezogen und dort am praktischen Beispiel vermittelt.
Die Verkehrsunfälle sind nicht in erster Linie auf mangelnde Theoriekenntnisse zurückzuführen. Wie die Erfahrung zeigt, sind viele Unfälle in erster Linie auf mangelnde Erfahrung (Anfänger) und erhöhte Risikobereitschaft (jugendliches Alter) zurückzuführen. Die gleiche Tendenz lässt sich übri- gens auch in denjenigen Staaten feststellen, die ein Fahr- schulobligatorium kennen.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates teilweise befriedigt.
88.789
Interpellation Wiederkehr Tempo 30 in Wohnquartieren 30 km/h dans les quartiers résidentiels
Wortlaut der Interpellation vom 7. Oktober 1988 Wir richten folgende Fragen an den Bundesrat:
Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass mittels Tempo 30 in Wohnquartieren ein bedeutender Beitrag zur Unfallverhü- tung geleistet werden kann?
Ist es dem Bundesrat möglich, dem ausdrücklichen Wunsch zahlreicher Gemeinden und Städte mit einer Ver- ordnungsänderung entgegenzukommen, welche den loka- len Behörden ausreichend Handlungsspielraum für die Durchführung von flächendeckenden Versuchen lässt?
Interpellation Fischer-Sursee
1948
N
16 décembre 1988
Wenn ja, ist es dem Bundesrat möglich, diese Verord- nung so rasch wie möglich in Kraft zu setzen? Auf welchen Zeitpunkt hin?
Erachtet es der Bundesrat als sinnvoll, die Durchführung der Versuche mit einer Informationskampagne zu unter- stützen?
Texte de l'interpellation du 7 octobre 1988
Nous prions le Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes:
Est-il également d'avis qu'une limitation de la vitesse à 30 km/h dans les quartiers résidentiels peut contribuer effi- cacement à la prévention des accidents?
Peut-il répondre, par une modification de la réglementa- tion, au voeu exprimé par de nombreuses communes et villes, d'obtenir pour les autorités locales une marge de manoeuvre suffisante à la réalisation d'essais par zones?
Si oui, peut-il mettre en vigueur une telle réglementation aussitôt que possible et préciser une date ?
Juge-t-il opportun d'accompagner de tels essais d'une campagne d'information?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Jaeger, Lanz, Zwygart (3)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Die Zahl der Verkehrsunfälle ist weiterhin erschreckend hoch. Niemand ist davor gefeit, jederzeit auch von persönli- chem Leid überrascht werden zu können. Massnahmen zur Hebung der Verkehrssicherheit dienen darum allen, und sie verdienen darum auch unsere gemeinsame Anstrengung. In Wohngebieten wird die Zahl der Unfälle, insbesondere aber auch die Schwere der Verletzungen, durch tiefere Geschwindigkeiten deutlich reduziert. Physikalische Gesetze, Verkehrsstudien und Erfahrungen in der Praxis belegen dies.
Aufgrund dieser Erkenntnisse haben sich in den Kantonen Luzern und Basel-Landschaft sowie in vielen Gemeinden und Städten (z. B. Bern, Burgdorf, Olten, Winterthur, Zug und im Kanton Zürich nebst der Stadt Zürich auch ein Viertel der übrigen 170 Gemeinden) die Parlamente für Ver- suche mit Tempo 30 in Wohngebieten ausgesprochen.
Noch immer warten die interessierten Gemeinden aber auf die neue Signalisationsverordnung, welche solche Versuche ermöglichen würde: Sie war ursprünglich auf November 1989 angesetzt, ist aber laut Pressemeldungen verschoben worden.
Zudem werden bei interessierten Gemeinden die Befürch -. tungen laut, die Versuchsbedingungen würden jetzt über- trieben restriktiv verfasst.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 28. November 1988
Rapport écrit du Conseil fédéral du 28 novembre 1988 1. In seiner Stellungnahme zur Motion der LdU/EVP-Frak- tion vom 18. Juni 1986 betreffend Höchstgeschwindigkeit in Wohnquartieren hat sich der Bundesrat gegen eine allge- meine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h in Wohnquartie- ren ausgesprochen. Er stützte sich dabei namentlich auf Folgerungen, die die Experten aus dem Versuch mit Tempo 50 in Ortschaften gezogen hatten. Es liegen keine neuen Erkenntnisse vor, die einen anderen Schluss rechtfer- tigen würden.
Dagegen kann Tempo 30 als örtlich signalisierte Ver- kehrsmassnahme in Wohnquartieren durchaus die Ver- kehrssicherheit verbessern, sofern gewisse Voraussetzun gen erfüllt sind.
Damit flächendeckende örtliche Verkehrsanordnungen, wie zum Beispiel Tempo 30 in einem Wohnquartier, mit weniger Signalen angezeigt werden können, wird der Bun- desrat bei der bevorstehenden Teilrevision der Signalisa- tionsverordnung (und der damit zusammenhängenden Ver- kehrsregelnverordnung) die Möglichkeit der Zonensignali- sation schaffen. Indessen können die revidierten Bestim- mungen der beiden Verordnungen frühestens auf den 1. April 1989 in Kraft gesetzt werden, weil die Kantone für
den Vollzug eine gewisse Anpassungszeit benötigen (z. B. Aenderung der Fragebogen für die Führerprüfungen).
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates befriedigt.
88.702
Interpellation Fischer-Sursee Förderung altersgerechter Wohnformen Nouveaux modes d'habitat en faveur du 3e âge
Wortlaut der Interpellation vom 22. September 1988 Angesichts der herrschenden Situation auf dem Arbeits- markt für Pflegepersonal wie auch der Prognosen für die Zukunft ist eine Entlastung unserer öffentlichen Altersinsti- tutionen durch private Betreuung innerhalb der Familie zu begrüssen. Hierzu stellen sich folgende Fragen:
Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, um auf Bun- desebene alternative Wohnformen zur Entlastung der öffentlichen Altersinstitutionen zu fördern?
Ist der Bundesrat bereit, durch entsprechende Massnah- men in der Raumplanungsgesetzgebung, soweit vom Bund aus möglich, das sogenannte «Dreigenerationenwohnen» zu fördern?
Texte de l'interpellation du 22 septembre 1988
Au vu de la pénurie de personnel soignant qui règne actuel- lement sur le marché du travail et compte tenu de l'évolution en perspective, il serait bon que nous nous efforcions de soulager les institutions publiques spécialisées dans l'hé- bergement des personnes âgées en encourageant les efforts entrepris pour permettre aux personnes du 3e âge de demeurer avec leur famille.
Je demande au Conseil fédéral de bien vouloir répondre aux questions suivantes:
Quelles sont, selon lui, les mesures que l'on peut envisa- ger de prendre au niveau fédéral pour encourager la recherche de solutions nouvelles au problème ce l'habitat pour les personnes âgées afin de décharger les institutions publiques spécialisées.
Le Conseil fédéral est-il disposé à prendre toutes les mesures utiles qui relèvent de sa compétence dans le domaine de l'aménagement du territoire pour encourager la cohabitation des générations ?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Blatter, Bürgi, Darbellay, David, Dormann, Fankhauser, Fehr, Fischer-Hägglingen, Hänggi, Hess Peter, Hildbrand, Humbel, Jung, Lanz, Nabholz, Oester, Portmann, Savary-Fribourg, Sch midhalter, Schnider, Seiler Rolf, Wellauer (22)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Die Veränderung der demographischen Struktur der Schweiz ist eine bekannte Tatsache. Insbesondere bei der Altersstruktur sind schwerwiegende Veränderungen festzu- stellen. Machte der Anteil der über 65-Jährigen im Jahre 1960 noch 10,2 Prozent der Wohnbevölkerung aus, so wird er nach Schätzungen des Bundesamtes für Statistik im Jahre 2010 16,9 Prozent betragen. Gleichzeitig verschiebt sich der Anteil der Altersgruppen der 0- bis 19-Jährigen von 31,4 auf 21,1 Prozent.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Wiederkehr Tempo 30 in Wohnquartieren Interpellation Wiederkehr 30 km/h dans les quartiers résidentiels
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In
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Jahr
1988
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
88.789
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 16.12.1988 - 08:00
Date
Data
Seite
1947-1948
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Pagina
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20 016 996
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