Postulat Reimann Fritz
1928
N
16 décembre 1988
taires, ainsi qu'aux perspectives de la coopération interna- tionale dans ce domaine.
Mitunterzeichner - Cosignataire: Keine - Aucun
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Allgemeines
Der industrielle Einsatz von Beta- und Gamma-Strahlen gewinnt zunehmend an Bedeutung. In der Praxis sind dies insbesondere nachfolgende Produktehauptgruppen:
Sterilisation von Medizinalartikeln (Spritzen, Operations- nadeln und -fäden, Petrischalen, Pipetten, Prothesen, Phar- maka usw.);
Haltbarkeitsverbesserung und die Verbesserung der hygienischen Sicherheit von Lebensmitteln, insbesondere von Gewürzen und Lebensmittelzusatzstoffen;
Hygienisierung von Futtermitteln;
Vernetzung von Kunststoffen zur Verbesserung der mechanischen und thermischen Eigenschaften sowie des Memoryeffekts bei Schrumpfartikeln;
Abbau von Kunststoffen, z. B. zur Verbesserung der Anfarbbarkeit von Zellulose, von Polypropylen als Nukleie- rungsmittel oder zur Aufbereitung von Polytetrafluorethy- len-Abfällen zu Feinstpulver.
Obwohl das Verfahren den neuesten Anforderungen des Umweltschutzes entspricht, im Verhältnis zu anderen Ver- fahren energiesparend ist, das bestrahlte Produkt nie radio- aktiv werden kann, weltweit zunehmend speziell auf den Gebieten Sterilisation und Lebensmitteln Anwendung fin- det, sind in der Schweiz noch keine konkreten behördlichen Massnahmen bekannt, um den Anforderungen des EG-Bin- nenmarkts gerecht werden zu können.
Im besonderen sind nachfolgende Punkte von ausseror- dentlicher Wichtigkeit:
Sterilisation
Es gibt in der Schweiz keine Gesetzgebung, die den Sterili- sationsprozess von medizinischen, insbesondere von Ein- weg- und Mehrwegartikeln, Prothesen, Pharmaka, usw., ver- bindlich regelt.
Die weitere Anwendung der ETO-Sterilisation ist nicht zuletzt aus umweltpolitischen Gründen zu überdenken.
Weltweit und insbesondere in der EG werden grosse Anstrengungen unternommen, den Sterilisationsprozess international einheitlich zu normieren. Obwohl die zumeist mittelständischen schweizerischen Medizinalartikelherstel- ler ihre Produkte überregional absetzen, sind bis heute keine Anstrengungen seitens der Behörden bekannt, die dieser Situation Rechnung tragen.
Es wäre aus wettbewerbspolitischen Gründen wünschens- wert, wenn sich die Schweiz den zukünftigen diesbezügli- chen EG-Normen anschliessen würde.
Lebensmittelbestrahlung
Gemäss Schweizerischer Lebensmittelgesetzgebung ist die Bestrahlung von Lebensmitteln verboten, obwohl die Welt- gesundheitsorganisation WHO 1980 die Lebensmittelbe- strahlung bis zu einer Dosis von 10kGy als gesundheitlich unbedenklich erklärt hat.
In Europa haben verschiedene Länder (u. a. NL, F, I, B, H, DDR) die Bestrahlung von ausgewählten Lebensmitteln be- willigt.
Trotz Verbot scheint es erwiesen, dass bestrahlte Lebens- mittel (insbesondere Gewürze, Trockenprodukte und gewisse Lebensmittelzusätze) regelmässig in die Schweiz importiert, weiterverarbeitet und konsumiert werden. Scheinbar machen es die zuständigen schweizerischen Behörden davon abhängig, dass zuerst eine Bestrahlungs- nachweismethode gefunden werden muss, bevor über ein weiteres Vorgehen diskutiert werden kann.
Wir sind der Meinung, dass dieses Konzept neu überdacht werden muss.
Gammabestrahlungsanlage Schweiz
Die industrielle Bestrahlungstechnologie als Dienstleistung ist insbesondere für Klein- und Mittelbetriebe ein optimales Instrument, um auch international erfolgreich operieren zu können. Obwohl auf dem Gebiet der Atomforschung seitens
der Schweiz grosse Aktivitäten unternommen werden, wird der zukunftsträchtigen Anwendung von ionisierenden Strahlen (wie z. B .: Beta- und Gamma-Strahlen) keine Rech- , nung getragen.
Es wäre wünschenswert, wenn die entsprechenden Instan- zen der Idee «Lohnbestrahlung als industrielle Dienstlei- stung» mehr Unterstützung gewähren würden.
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit/Ländervergleich
Die Schweiz vertritt die Interessen der industriellen Anwen- dung von ionisierenden Strahlen im internationalen Rah- men ungenügend und unvollständig. Andere Länder verfü- gen innerhalb der Landesatomenergiebehörden Über eine kompetente Stabsstelle, die sich mit all den Fragen im Zusammenhang mit der industriellen Anwendung von ioni- sierenden Strahlen befasst.
Es wäre zu begrüssen, wenn auch in der Schweiz eine diesbezügliche Stelle geschaffen würde und insbesondere auch die Zusammenarbeit mit der EFTA und der EG intensi- viert würde.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 14. November 1988
Déclaration écrite du Conseil fédéral du 14 novembre 1988 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Präsident: Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegen- zunehmen. Es wird bestritten durch Frau Jeanprêtre. Damit ist Diskussion beschlossen.
Verschoben - Renvoyé
88.743
Postulat Reimann Fritz Strahlenschutz des Patienten Protection des patients contre les radiations
Wortlaut des Postulates vom 5. Oktober 1988
Ich lade den Bundesrat ein, die Notwendigkeit eines ver- mehrten Strahlenschutzes für den Patienten bei der Rönt- gentätigkeit des allgemein praktizierenden Arztes zu prüfen und gegebenenfalls geeignete Massnahmen dafür vorzu- schlagen.
Texte du postulat du 5 octobre 1988
J'invite le Conseil fédéral à étudier s'il est nécessaire d'amé- liorer la protection des patients lorsque leurs médecins les exposent à des radiations au cours du traitement ou à des fins d'examen, et à proposer des mesures appropriées le cas échéant.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann, Bäumlin Richard, Bäumlin Ursula, Béguelin, Braunschweig, Brügger, Bundi, Carobbio, Eggenberg-Thun, Fankhauser, Fehr, Haf- ner Ursula, Hubacher, Jeanprêtre, Lanz, Ledergerber, Leuenberger-Solothurn, Leuenberger Moritz, Matthey, Mauch Ursula, Neukomm, Ott, Rechsteiner, Stappung, Ulrich, Züger (26)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Es ist seit langem bekannt und erwiesen, dass unsere Bevöl- kerung den grössten Teil ihrer Exposition mit ionisierender Strahlung nicht durch die Elektrizitätserzeugung aus Kern- energie oder durch andere Anwendungen der Kerntechnik erhält, sondern durch die medizinische Röntgendiagnostik. Zum Schutz der Menschen und insbesondere zurn Schutz der Arbeitnehmer sind in der Gesetzgebung des Bundes mit Hilfe einer Reihe von Vorschriften und Bestrahlungsgrenz-
1929
Postulat Zölch
werten die Anwendung ionisierender Strahlen reglementiert mit dem Ziel, die Strahlenexpositionen auf den Menschen niedrig zu halten. Für medizinische Strahlenanwendungen hingegen sieht die Bundesgesetzgebung lediglich Vor- schriften für die Apparate und Laboratorien sowie für die Ausbildung der Spezialärzte in Nuklearmedizin und Strah- lentherapie (inkl. Dermatologen und Gynäkologen) vor, nicht aber für die grosse Zahl der Allgemeinpraktiker mit einer Röntgenanlage. Ein allgemein praktizierender Arzt braucht sich für die Anwendung seiner Röntgenanlage auf seine Patienten über keine besonderen Kenntnisse in Strah- lenschutz auszuweisen. Im medizinischen Staatsexamen muss er z. B. nicht wissen, welche technischen Vorausset- zungen der Bedienung seine Röntgenanlage erfüllen muss, um die gewünschte Information mit dem geringsten Bestrahlungsrisiko für den Patienten zu erzielen. Das heisst also, dass mit dem medizinischen Staatsexamen das Recht erworben wird, unbeschränkt Röntgenanlagen für diagno- stische Zwecke einzusetzen. Er braucht dazu keine Ausbil- dung und muss nicht wissen, wie er seine Röntgenanlage anwenden soll. Es ist daher nicht verwunderlich, dass häufig zu viele Röntgenbilder erstellt, bzw. unnötig wiederholt wer- den. Diesem Umstand sollte Einhalt geboten werden. Auch über sein Wissen und seine Lücken alternativer, nicht mit ionisierender Strahlung verbundener Untersuchungsmetho- den, die dem gleichen Ziel dienen können, muss er sich nicht ausweisen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 14. November 1988
Déclaration écrite du Conseil fédéral du 14 novembre 1988 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Ueberwiesen - Transmis
88.579
Postulat Zölch Anschluss an europäische Forschungsprogramme Programmes européens de recherche. Participation de la Suisse
Wortlaut des Postulates vom 20. September 1988
Die Integrationsbemühungen der EG-Staaten im Hinblick auf den Binnenmarkt von 1992 machen auch in den Berei- chen der Forschung und Wissenschaft rasch Fortschritte. Mit verschiedenen Programmen fördern die EG-Staaten die Mobilität und den Austausch von Hochschulstudenten (EG- Programm «Erasmus») und die intensive Zusammenarbeit zwischen den Hochschulen und der Wirtschaft auf dem Gebiet der Technologie (EG-Programm «Comett»). Schliesslich soll mit dem EG-Programm «Science» die inter- nationale Zusammenarbeit und der Austausch von europäi- schen Forschern gefördert werden.
Unser Land steht bei dieser wichtigen Entwicklung weitge- hend im Abseits, denn die erwähnten Programme stehen - zumindest teilweise und vorläufig - nur für EG-Mitgliedstaa- ten offen. Offenbar sind zudem unsere Kantone und unsere Universitäten (mit wenigen Ausnahmen) gar nicht sonder- lich daran interessiert, in geeigneter Form den für unser rohstoffarmes Binnenland lebenswichtigen Anschluss si- cherzustellen.
Der Bundesrat wird deshalb ersucht:
zu prüfen, ob - und wenn ja welche - Massnahmen ergriffen werden können, um sicherzustellen, dass unser Land in geeigneter Form an den EG-Projekten «Erasmus», «Comett» und «Science» teilhaben könnte;
einen Bericht zur Frage vorzulegen, ob und wenn ja, welche Bestrebungen und Verhandlungen auf diesem Gebiet im Moment im Gang sind. Im Bericht ist darüber Auskunft zu geben, welche speziellen Anstrengungen unser Land zu unternehmen gedenkt, um auf diesem äusserst wichtigen Gebiet den Anschluss nicht zu verpassen.
Weiter ist darzulegen, wie weit fortgeschritten die interkan- tonalen Koordinationsbestrebungen im Bereich der For- schung und Bildung in unserem Land sind, ob und wie der Bund auf die Koordination Einfluss nehmen kann und ob im Hinblick auf die erwähnte Entwicklung innerhalb der EG spezielle Massnahmen geplant oder bereits ergriffen wurden.
Texte du postulat du 20 septembre 1988
Les efforts d'intégration des Etats de la CE en vue du marché unique de 1992 se traduisent par de rapides progrès dans les secteurs de la science et de la recherche égale- ment. Divers programmes visent à favoriser la mobilité et l'échange d'étudiants (ERASMUS), une coopération techno- logique interne entre les universités et l'économie (COMETT), ainsi que la collaboration scientifique internatio- nale et l'échange de chercheurs (SCIENCE).
Notre pays reste largement à l'écart de ces importants développements car les programmes mentionnés sont - du moins partiellement et provisoirement - réservés aux Etats de la CE. Il semble en outre que nos cantons et nos univer- sités (à quelques exceptions près) ne soient pas outre mesure intéressés à participer à cette évolution, qui est pourtant d'une importance vitale pour un pays pauvre en ressources naturelles comme le nôtre. Le Conseil fédéral est donc prié:
d'examiner les mesures pouvant être prises pour que notre pays participe de manière adéquate aux programmes communautaires susmentionnés (ERASMUS, COMETT et SCIENCE);
de faire rapport sur les éventuels efforts ou négociations en cours à ce propos, et en particulier de renseigner sur les démarches que notre pays entend entreprendre pour ne pas «rater le coche» dans un domaine d'une aussi haute impor- tance; le rapport devra aussi faire le point sur les efforts de coordination intercantonale en matière de recherche et de formation, sur les moyens pour la Confédération de faciliter cette coordination, et sur les mesures spéciales prévues ou déjà prises en vue de l'évolution susmentionnée au sein de la CE.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aliesch, Basler, Blocher, Bonny, Bühler, Burckhardt, Cincera, Columberg, Daepp, Engler, Fischer-Hägglingen, Frey Claude, Frey Walter, Fride- rici, Giger, Graf, Gros, Hari, Hess Otto, Houmard, Jeanneret, Kühne, Loeb, Luder, Mauch Rolf, Müller-Meilen, Müller- Wiliberg, Neuenschwander, Portmann, Reimann Maximi- lian, Ruckstuhl, Rutishauser, Rüttimann, Rychen, Sager, Schmidhalter, Schwab, Seiler Hanspeter, Spoerry, Stamm, Zwingli. (41)
-Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 14. November 1988 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 14 novembre 1988
Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Er weist darauf hin, dass Ziffer 2 des Vorstosses wie eine Motion formuliert, allerdings ebenfalls in die Form eines Postulates gekleidet ist. Sie wird deshalb in diesem Sinne, d. h. als Prüfungsauftrag, verstanden.
Ueberwiesen - Transmis
48-N
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Reimann Fritz Strahlenschutz des Patienten Postulat Reimann Protection des patients contre les radiations
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1988
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
88.743
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 16.12.1988 - 08:00
Date
Data
Seite
1928-1929
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Pagina
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