Motion Stucky
1921
Ausarbeitung klarer Richtlinien und Kriterien für Umwelt- verträglichkeitsprüfungen im Bereich der Wasserkraft;
Vertiefte Abklärung des Wasserkraftpotentials unter Berücksichtigung der neuen Rahmenbedingungen auf kan- tonaler und eidgenössischer Ebene;
Anstreben einer differenzierten Nutzung der Wasserkraft (Unterscheidung zwischen bereits belasteten und noch völ- lig unberührten Gebieten).
Neueste Berechnungen haben gezeigt, dass eine zusätzli- che Elektrizitätsproduktion in der Grössenordnung von 30 Prozent machbar ist. Durch grössere Speicherkapazität kann die Sommer- und Winterproduktion ausgeglichen gestaltet werden. Mit einer gezielten Leistungssteigerung ist eine Verlagerung auf Spitzenenergie möglich. Die ange- strebten Massnahmen bringen eine hervorragende Siche- rung der Eigenversorgung beim Ausfall eines Kernkraft- werks. Unsere Stellung im europäischen Elektrizitätsver- bund wird entscheidend gefestigt und ausgebaut, die Aus- landabhängigkeit aber abgebaut.
(Quellenangabe: Die Konferenz der kantonalen Energie- direktoren, Arbeitsgruppe «Kantonale Elektrizitätspolitik», hat diese Forderungen in einer schriftlichen Stellungnahme festgehalten.)
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 5. Dezember 1988
Rapport écrit du Conseil fédéral du 5 décembre 1988 Die Motion strebt grundsätzlich danach, die Modernisierung der bestehenden Wasserkraftanlagen und eine Vereinfa- chung von Verfahren zu fördern. Diese Zielsetzung harmo- niert seht gut mit der Energiepolitik des Bundes.
Andererseits müssen Natur-, Heimat- und Umweltschutz in der Interessenabwägung mitberücksichtigt werden. Inwie- weit die Ziele des Vorstosses durch Aenderungen der Gesetzgebung und der Praxis erreicht werden können, muss noch eingehend geprüft werden. Im heutigen Stand der Erkenntnisse geht die verbindliche Form der Motion zu weit.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
88.766
Motion Stucky Kostenbeiträge an Wildtierhaltung Elevage du grand gibier. Subventionnement
Wortlaut der Motion vom 6. Oktober 1988 Der Bundesrat wird beauftragt, die Wildtierhaltung als förde- rungswürdig im Sinne des Bundesgesetzes über Kostenbei- träge an Viehhalter im Berggebiet und der voralpinen Hügel- zone anzuerkennen.
Texte de la motion du 6 octobre 1988
Le Conseil fédéral est chargé d'entreprendre les travaux nécessaires pour que l'élevage du grand gibier puisse être subventionné, au titre de la loi fédérale instituant une contri- bution aux frais des détenteurs de bétail de la région de montagne et de la région préalpine des collines.
Mitunterzeichner- Cosignataires: Aubry, Berger, Biel, Hess Otto, Jung, Müller-Wiliberg, Perey, Philipona, Pidoux, Reich, Rohrbasser, Rutishauser, Savary-Fribourg, Schüle, Spoerry, Tschuppert, Wanner, Zwingli (18)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Mit der beitragsberechtigten Anerkennung der Wildtierhal- tung, insbesondere der Hirschhaltung, im Sinne des Bun- desgesetzes über Kostenbeiträge an Viehhalter im Bergge- biet und der voralpinen Hügelzone (Art. 1) werden folgende Vorteile erreicht:
Entlastung des Milch- und Rindfleischmarktes;
Schutz der Böden und Gewässer durch wegfallende Jauche- und Düngemittelausbringung, namentlich in ökolo- gisch sensiblen Gebieten (ein Hirsch beträgt ca. 1/10 Dün- gergrossvieheinheit);
Produktion von Fleisch, das die Schweiz sonst importieren muss;
Führen von Betrieben mit wenig Hilfskräften.
Die Vorteile überwiegen damit den Nachteil einer zusätzli- chen Subvention, die allerdings durch Einsparungen bei den Massnahmen auf dem Milch- und Fleischmarkt minde- stens zu einem guten Teil wieder wettgemacht wird.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 14. November 1988
Rapport écrit du Conseil fédéral du 14 novembre 1988
Die Berechtigung für Kostenbeiträge ist in Artikel 1 des Bundesgesetzes über Kostenbeiträge an Viehhalter im Berg- gebiet und in der voralpinen Hügelzone vom 28. Juni 1974 (SR 916.313) geregelt. Danach richtet der Bund den Haltern von Rindvieh, Tieren der Pferdegattung, Schafen, Ziegen und Zuchtschweinen im Berggebiet und in der voralpinen Hügelzone mit Rücksicht auf die erschwerten Produktions- verhältnisse Kostenbeiträge aus. Die Halter von Wildtieren sind heute von den Kostenbeiträgen ausgeschlossen.
Mit der wirtschaftlichen Wildtierhaltung (vorab Dam- und Rothirsche) wurde vor rund 10 Jahren begonnen. Absatz- probleme bei der Produktion der Rindviehhaltung bewirkten die Suche nach alternativen Betriebszweigen. Bei der Wild- tierhaltung handelt es sich um eine solche Alternativproduk- tion.
Dam- und Rothirsche sind hervorragende Rauhfutter-Ver- werter und eignen sich gut für die Grünlandnutzung. Heute gibt es rund 70 aktive Hirschhalter mit etwa 2000 Hirschen und mit einer bewirtschafteten Fläche von etwa 200 Hekt- aren.
Die noch geringe Ausbreitung der Hirschhaltung als land- wirtschaftlicher Produktionszweig ist unter anderem auf die geringere Wirtschaftlichkeit im Vergleich zu der Rindvieh- und Schafhaltung zurückzuführen.
Eine grössere Ausdehnung wäre nur möglich mit einer entsprechenden Unterstützung durch die öffentliche Hand. Ob eine solche Unterstützung angezeigt ist und welche Auswirkungen die Förderung der Wildhaltung insbesondere auch aus der Sicht der Produktionslenkung und aus ökolo- gischer Sicht mit sich bringen würde, muss abgeklärt wer- den. Der Bundesrat ist bereit, in Zusammenarbeit mit kanto- nalen Landwirtschaftsbehörden und interessierten Kreisen diese Frage eingehend zu überprüfen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
47-N
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Stucky Kostenbeiträge an Wildtierhaltung Motion Stucky Elevage du grand gibier. Subventionnement
In
Dans
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1988
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
88.766
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 16.12.1988 - 08:00
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Data
Seite
1921-1921
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20 016 959
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