Motion Rechsteiner
1919
Entscheidungen zu grossen Projekten bereits gefallen oder stehen in kurzer Zeit an. Diese Massnahmen sind begleitet von weiteren Vorstössen zur Förderung des öffentlichen Verkehrs.
Alle diese Massnahmen, Projekte und Vorstösse verursa- chen einen sehr grossen Finanzbedarf. Deshalb erachtet es der Bundesrat als unumgänglich, in diesem Bereich Prioritä- ten bezüglich Umweltpolitik und Wirtschaftlichkeit zu setzen.
Das gilt in erster Linie auch für die aus Treibstoffzöllen zweckfinanzierten Bereiche. Gerade die Tatsache, dass hier zurzeit mehr Mittel als erwartet zur Verfügung stehen, erhöht die Zahl der Wünsche.
Das Eidgenössische Verkehrs- und Energiewirtschaftsde- partement prüft derzeit sämtliche Möglichkeiten der Aus- schöpfung und Erweiterung des Treibstoffzollgesetzes bei den «übrigen werkgebundenen Beiträgen». Darunter fällt auch die von der Motion beabsichtigte Aenderung. Je nach Ergebnis werden finanzielle Prioritäten zu setzen sein.
Die Anliegen der Motion verursachen nach einer vorsichti- gen Schätzung und ausschliesslich auf den Bodensee bezo- gen vorerst einen Finanzbedarf von 1,6 Millionen Franken, wenn das heutige Verkehrsaufkommen mit den Verbilli- gungssätzen der Verordnung des Eidgenössischen Ver- kehrs- und Energiewirtschaftsdepartements verbilligt wird. Dazu kommt der Mehrverkehr, den die Verbilligung verursa- chen wird. Unterstellen wir die Entwicklung des Autoverlads am Simplon, ist im Verlauf von drei Jahren mit einer Zusatz- belastung von 1 Million Franken zu rechnen (+70 Prozent). Der Kanton Thurgau geht im weiteren davon aus, dass ein zusätzliches Schiff einzusetzen ist. Bei einer Investition von 6 bis 8 Millionen Franken verursacht dies Folgekosten von 0,6 bis 0,8 Millionen Franken.
Wir anerkennen die wirtschaftlichen und regionalpoliti- schen Gründe, die der Motionär geltend macht. Wir stellen auch in Rechnung, dass der Bodensee wie die Alpen ein Verkehrshindernis darstellen. Umgekehrt bestehen im Raum Kreuzlingen/Konstanz valable und zumutbare Alterna- tiven.
Gewisse Bedenken hegen wir auch gegenüber den Voll- zugsproblemen. Insbesondere stellt sich die Frage nach der angemessenen Beteiligung des benachbarten Auslands. Zudem müssten die heute eigenwirtschaftlich arbeitenden Fährbetriebe aus dem Geltungsbereich ausgenommen wer- den. Dies ruft regelmässig Probleme bei der Anwendung der Annahmebestimmungen und bei der Ueberwachung hervor. Wir sind jedoch unter Berücksichtigung dieser Rahmenbe- dingungen bereit, die beantragte Aenderung des Treibstoff- zollgesetzes im Rahmen einer Gesamtüberprüfung mitzube- rücksichtigen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
88.786
Motion Rechsteiner Beitritt zu den Menschenrechtspakten der UNO Pactes des Nations Unies relatifs aux droits de l'homme. Adhésion de la Suisse
Wortlaut der Motion vom 7. Oktober 1988
Vor 40 Jahren - am 10. Dezember 1948 - hat die Generalver- sammlung der Vereinten Nationen die «Allgemeine Erklä- rung der Menschenrechte» verabschiedet. Im Bericht über die Friedens- und Sicherheitspolitik der Schweiz hat es der Bundesrat ausdrücklich als wünschenswert bezeichnet, dass die Schweiz den Menschenrechtspakten der Uno bei- tritt, weil diese Pakte «unsere Vorstellungen in diesem Bereich (auf universaler Ebene) widerspiegeln. Die beiden Pakte sind für die Schweiz vor allem als politische Instru- mente von Bedeutung. Als Mitglied der Pakte würden wir über eine solidere rechtliche Basis für Interventionen zugun- sten der Einhaltung der Menschenrechte verfügen, als dies gegenwärtig der Fall ist».
Um den Schutz der Menschenrechte zu verstärken, wird der Bundesrat in diesem Sinne aufgefordert, den eidgenössi- schen Räten die Botschaft über den Beitritt zu den Men- schenrechtspakten der Uno möglichst umgehend vorzu- legen.
Texte de la motion du 7 octobre 1988
Il y a quarante ans - le 10 décembre 1948 - l'Assemblée générale des Nations Unies adoptait la Déclaration univer- selle des droits de l'homme. Dans son rapport sur la politi- que de paix et de sécurité de la Suisse, le Conseil fédéral souhaitait expressément que notre pays adhère aux Pactes des Nations Unies relatifs aux droits de l'homme, étant donné que ces pactes «reflètent nos conseptions en la matière (sur le plan universel). Nous concevons les Pactes avant tout comme un instrument de politique étrangère. En effet, quand nous serons en mesure de les invoquer à l'égard d'autres Etats parties qui ne les respecteraient pas, nous disposerons alors d'une base juridique plus solide pour intervenir».
Afin de promouvoir le respect des droits de l'homme, je charge donc le Conceil fédéral de présenter dès que possi- ble aux Chambres un message sur l'adhésion de la Suisse aux Pactes des Nations Unies sur les droits de l'homme.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Ammann, Bär, Bäumlin Richard, Bäumlin Ursula, Béguelin, Biel, Bircher, Bodenmann, Borel, Braunschweig, Brügger, Bundi, Bütti- ker, Carobbio, Cavadini, Danuser, Darbellay, David, Diener, Dormann, Dünki, Eggenberg-Thun, Engler, Fankhauser, Fehr, Fetz, Fierz, Grendelmeier, Hafner Ursula, Haller, Huba- cher, Jaeger, Jeanprêtre, Keller, Lanz, Ledergerber, Leuen- berger-Solothurn, Leuenberger Moritz, Leutenegger Ober- holzer, Longet, Maeder, Maitre, Matthey, Mauch Ursula, Meier-Glattfelden, Nabholz, Neukomm, Ott, Pitteloud, Rebeaud, Reimann Fritz, Rychen, Salvioni, Scheidegger, Schmid, Segond, Seiler Rolf, Spielmann, Stamm, Stappung, Stocker, Thür, Uchtenhagen, Ulrich, Weder-Basel, Widmer, Wiederkehr, Zbinden Hans, Zölch, Züger, Zwygart (72)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Motionär verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Motion Schmidhalter
1920
N
16 décembre 1988
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 5. Dezember 1988
Rapport écrit du Conseil fédéral du 5 décembre 1988 Die Motion beauftragt den Bundesrat, möglichst umgehend eine Botschaft über den Beitritt der Schweiz zu den Men- schenrechtspakten der Vereinten Nationen vorzulegen.
Der Bundesrat wünscht, dass die Schweiz den erwähnten Pakten beitritt (vgl. Bericht vom 29. Juni 1988 über die schweizerische Friedens- und Sicherheitspolitik, Ziffer 2.2.2). Wir möchten uns aber eine gewissen Flexibilität über den Zeitpunkt der Unterbreitung der Botschaft bewahren, da wir geplant haben, in erster Priorität die Botschaft betref- fend das Uebereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung aller Formen der Rassendiskriminierung aus dem Jahre 1965 vorzulegen, deren Ausarbeitung bereits weit fortgeschritten ist.
Der Bundesrat begrüsst die Unterstützung durch die Motion im Hinblick auf die Ratifizierung der Pakte, welche auf der Linie der schweizerischen Politik zugunsten der Menschen- rechte auf multilateraler Ebene liegt.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
88.780
Motion Schmidhalter Rahmenbedingungen für Kraftwerkanlagen Nouvelle politique en matière de centrales électriques
Wortlaut der Motion vom 7. Oktober 1988
Der Bundesrat wird eingeladen, so rasch wie irgend möglich alle Voraussetzungen rechtlicher und tatsächlicher Art zu schaffen, mit denen die Rahmenbedingungen für - die Erstellung neuer und
Texte de la motion du 7 octobre 1988
Le Conseil fédéral est chargé de créer, dans les délais les plus brefs, toutes les conditions juridiques et matérielles qui permettraient d'élaborer une politique plus judicieuse en vue
de la construction de nouvelles centrales électriques et
d'une meilleure exploitation et de l'agrandissement des centrales existantes.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aliesch, Baggi, Bonvin, Bühler, Bürgi, Columberg, Cotti, Couchepin, Darbellay, Déglise, Ducret, Eisenring, Fischer-Seengen, Giger, Grassi, Hildbrand, Hösli, Humbel, Neuenschwander, Paccolat, Port- mann, Theubet (22)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Das Kernkraftwerk Kaiseraugst kann nicht gebaut werden. Wir müssen mit der elektrischen Energie so sparsam wie möglich umgehen. Trotzdem werden wir mit Sicherheit in einigen Jahren im Winterhalbjahr bei der inländischen Elek- trizitätsversorgung ein Produktionsdefizit feststellen müs- sen. Die elektrische Energie, aus Wasserkraft gewonnen, ist ein einheimischer und erneuerbarer Energieträger von grösster Bedeutung. Wir müssen daher versuchen, die bestehenden Wasserkraftwerke in bezug auf eine Verbesse- rung des Wirkungsgrads zu erneuern. Bei den bestehenden Werken sind Leistung und Staukapazität zu erhöhen. Neue,
besonders kleine und mittlere Wasserkraftanlagen sind zu realisieren.
Der Bundesrat wird gebeten, sich nach Kräften für die Errei- chung dieses Ziels einzusetzen und dabei die bestehende Bundesverfassung weitherzig zu interpretieren.
In Artikel 24bis der Bundesverfassung steht:
«Bei der Benützung der Gewässer zur Energieerzeugung stellt der Bund im Gesamtinteresse liegende Grundsätze auf, und zwar mit drei Zielrichtungen:
zur haushälterischen Nutzung
zum Schutz der Wasservorkommen
zur Abwehr schädigender Einwirkungen des Wassers.» Im Vordergrund steht Ziel 1, haushälterische Nutzung. Die Ziele 2 und 3 werden bei der Elektrizitätserzeugung durch Wasser in nur geringem Mass angesprochen, da bei der Ausnutzung der Wasserkraft das Wasser nicht verbraucht und auch nicht verunreinigt wird. Es wird nur teilweise aus seinem natürlichen Lauf herausgenommen. Um den mögli- chen Schäden entgegenzuwirken, sind vom Bund Bestim- mungen über die Sicherung angemessener Restwassermen- gen zu erlassen. Auch diese Vorschriften müssen im Ge- samtinteresse abgewogen werden.
Zusätzlich ist aber in Artikel 24bis auch Absatz 6 zu be- achten:
Dieser lautet: «Bei der Ausübung seiner Kompetenzen beachtet der Bund die Bedürfnisse (ganz allgernein) und wahrt die Entwicklungsmöglichkeiten der Wasserherkunfts- gebiete und der betreffenden Kantone.»
In Betracht gezogen werden muss weiter, dass im neuen Energieartikel die Ziele der Energieproduktion wie folgt angegeben werden: ausreichende und sichere, wirtschaftli- che und umweltschonende Energieproduktion. Diese Ziele sind gleichzeitig und gemeinsam anzustreben.
Das Ausmass der zusätzlich erreichbaren Produktion, der Winterspeicherung und Leistungssteigerung hängt vor allem von folgenden Faktoren ab:
von der politischen Beurteilung der Umweltaspekte kon- kreter Projekte (Landschafts- und Naturschutz) ir Verhält- nis zu den nachteiligen Folgen anderer Formen der Elektrizi- tätsproduktion;
von der Revision des Eidgenössischen Wasserrechtsge- setzes: die möglichen Aenderungen dieses Gesetzes könn- ten sich insbesondere auf die Erneuerung und Erweiterung bestehender Anlagen auswirken;
von den technischen Möglichkeiten zur Verbesserung des Wirkungsgrads bei gleichen Wassermengen und gleichen Druckverhältnissen;
von der Revision des Eidgenössischen Gewässerschutz- gesetzes; die wichtigsten geplanten Aenderungen betref- fend die Restwassermengen;
von der praktischen Anwendung der Umweltverträglich- keitsprüfung.
Es ist notwendig, die Voraussetzungen zu schaffen, dass jedes ökologisch und wirtschaftlich verantwortbare Projekt tatsächlich realisiert werden kann.
Wasserkraftwerke, die energiewirtschaftlich interessant und ökologisch vertretbar sind, sollen auch in Zukunft gebaut werden. Durch eine bessere Koordination der Bundesge- setzgebung, insbesondere auf dem Gebiet des Umwelt- schutzes, des Natur- und Heimatschutzes, des Gewässer- schutzes und der Fischerei (Restwassermengen), muss erwirkt werden, dass ein noch möglicher, sinnvoller Ausbau der Wasserkräfte, die Modernisierung der bestehenden Anlagen und der Unterhalt derselben nicht durch langwie- rige, zeitraubende Verfahren verunmöglicht wird.
Bei der Förderung des Wasserkraftbaus ist dabei auf fol- gende Punkte Wert zu legen:
Zügige Abwicklung der Konzessions- und Bewilligungs- verfahren;
Beschleunigung der Rechtsverfahren im Zusammenhang mit der Planung neuer Vorhaben;
Verstärkte Aufklärung der Bevölkerung über die Vor- und Nachteile der Energie aus Wasserkraft im Vergleich mit anderen Produktionsmöglichkeiten und energiepolitische Bewusstseinsbildung;
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In
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Jahr
1988
Année
Anno
Band
IV
Volume
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Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
88.786
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 16.12.1988 - 08:00
Date
Data
Seite
1919-1920
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