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Parlamentarische Initiative (Borel)
Fünfzehnte Sitzung - Quinzième séance
Freitag, 16. Dezember 1988, Vormittag Vendredi 16 décembre 1988, matin
08.00 h
Vorsitz - Présidence: Herr Iten
Nachruf - Eloge funèbre
Präsident: Vorgestern hat uns die Nachricht vom Tode unseres ehemaligen Ratspräsidenten Otto Hess aus dem Kanton Thurgau erreicht. Herr Otto Hess, der einer alteinge- sessenen Thurgauer Bauernfamilie entstammte, verstarb nach einem erfüllten Leben im hohen Alter von 92 Jahren. Er führte neben seiner politischen Tätigkeit mit viel Umsicht den Familienbetrieb weiter. Die politische Karriere des SVP- Politikers begann 1935 mit der Wahl in den Kantonsrat des Kantons Thurgau, den er elf Jahre später präsidierte. Im Jahre 1942 wurde Herr Hess in den Nationalrat gewählt, dem er während mehr als sechs Legislaturperioden angehörte. Am 2. Dezember 1963 wurde er mit einem Glanzresultat von 182 Stimmen zum Nationalratspräsidenten gewählt. Sein Präsidium fiel in das Jahr der Landesausstellung «Expo 64» in Lausanne. Diesem Anlass mass der Verstorbene eine grosse Bedeutung zu, und er erwähnte ihn ausführlich in seiner Schlussrede vom 30. November 1964.
Herr Otto Hess hat sich nicht nur in der Politik für Landwirt- schaftsfragen eingesetzt, sondern auch in den Verbänden. Von 1943 bis 1970 präsidierte er den thurgauisch-landwirt- schaftlichen Kantonalverband. Er gehörte auch dem Zentral- ausschuss des Schweizerischen Bauernverbandes an. Alt Nationalrat Otto Hess war ein überzeugter Kämpfer für die Anliegen der thurgauischen und der schweizerischen Land- und Milchwirtschaft. Seine offenen und klaren Voten und seine ehrliche Haltung brachten ihm auch ausserhalb des Bauernstandes ein sehr hohes Ansehen ein. Mit grosser Sachkenntnis gelang es Otto Hess, zahlreiche Vorlagen entscheidend mitzuprägen.
Wir sprechen seinem Sohn, unserem Ratskollegen Otto Hess, seiner Familie und der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei unser aufrichtiges Beileid aus.
Der Rat erhebt sich zu Ehren des Verstorbenen von den Sitzen
L'assistance se lève pour honorer la mémoire du défunt
87.222
Parlamentarische Initiative (Borel) Gleiche Krankenkassenprämien für Männer und Frauen Initiative parlementaire (Borel) Egalité des cotisations d'assurance-maladie entre hommes et femmes
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Wortlaut der Initiative vom 20. März 1987
Gestützt auf Artikel 93 der Bundesverfassung und auf Arti- kel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes (GVG) schlage ich vor, dass das Bundesgesetz über die Kranken- und Mutter- schaftsversicherung wie folgt geändert wird:
Art. 6bis Abs. 2
Die Mitgliederbeiträge können nach Eintrittsalter und nach örtlich bedingten Kostenunterschieden abgestuft werden. (Rest gleich)
Texte de l'initiative du 20 mars 1987
Se fondant sur l'article 93 de la Constitution fédérale et sur l'article 21bis de la loi sur les rapports entre les conseils (LRC), je propose que la loi sur l'assurance-maladie et maternité soit modifiée de la manière suivante: Art. 6bis al. 2
Les cotisations peuvent être échelonnées d'après l'âge d'en- trée et les différences de frais dues aux conditions locales. (Reste inchangé)
Herr Leuenberger-Solothurn unterbreitet im Namen der Kommission für soziale Sicherheit den folgenden schriftli- chen Bericht:
Ergebnis der Vorprüfung und Antrag der Kommission Gemäss Artikel 21ter GVG führte die Kommission für soziale Sicherheit am 26. August 1987 die Vorprüfung der Initiative durch und gab dem Initianten Gelegenheit, seinen Vorstoss zu begründen. Im weiteren hörte sie zwei Experten des Krankenversicherungswesens, Herrn Duvoisin, Chef der Abteilung Krankenversicherung des Kantons Neuenburg, und Herrn Müller, Präsident des Konkordats der Schweizeri- schen Krankenkassen, sowie einen Vertreter des Bundes- amtes für Sozialversicherung an.
Die Kommissionsmehrheit (10 zu 6 Stimmen) beantragt, der Initiative keine Folge zu geben. Die Mehrheit befürchtet insbesondere, dass die Verwirklichung der Prämiengleich- heit für Männer und Frauen ohne gleichzeitige flankierende Massnahmen zu einer Risikoausscheidung, d. h. zur Gründung von reinen Männerkrankenkassen, führen würde. Die Kommissionsminderheit (Christinat, Ammann-St. Gal- len, Chopard, Fankhauser, Leuenberger-Solothurn, Weber Monika) verweist auf die Kantone Neuenburg, Freiburg, Genf und Tessin, in denen die Prämiengleichheit ohne grosse Probleme eingeführt werden konnte. Sie beantragt, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.
Schriftliche Begründung des Initianten
Die Herstellung der Prämiengleichheit in der Krankenversi- cherung für Männer und Frauen wäre ein wichtiger psycho- logischer Schritt in Richtung der Gleichstellung der Geschlechter, wie sie Artikel 4 Absatz 2 der Bundesverfas- sung vorsieht. Da die Prämienungleichheit zwischen Män- nern und Frauen praktisch jedermann betrifft, sollte ihre Beseitigung Priorität haben.
Der Bundesrat führt in seinem Bericht über das Rechtsset- zungsprogramm «Gleiche Rechte für Mann und Frau» unter anderem aus: «Die Krankenpflegekosten der Frauen (ohne Schwangerschaftskosten) sind fast 50 Prozent höher als jene der Männer. Diese höheren Krankheitskosten der Frauen sind aber aus heutiger Sicht nicht nur biologisch begründet. Ein beträchtlicher Teil ist auf Anstrengungen in ausgesprochenen Frauenberufen (monotone Arbeit) und auf häufige Doppelbelastungen (Beruf und Familie) zurück- zuführen. Zudem widerspricht es dem Gedanken der Soli- darität, wenn allenfalls biologisch begründete Mehrkosten von den Frauen allein getragen werden müssen. Stossend erscheint schliesslich auch, dass für die Prämienfestsetzung nur gerade auf den Risikofaktor 'Geschlecht' abgestellt wird.»
In den Kantonen Neuenburg, Freiburg, Genf und Tessin ist die Prämiengleichheit für Männer und Frauen gesetzlich bereits vorgeschrieben. In keinem der vier Kantone führte die Einführung der gleichen Krankenkassenprämien für Männer und Frauen zu Schwierigkeiten. Die Prämiengleich- heit wurde ohne zusätzliche Beiträge der öffentlichen Hand realisiert, und die Erhöhung der Männerprämie hielt sich in engen Grenzen. Im Kanton Neuenburg mussten die Prämien der Männer je nach Altersstufe nur um 2.50 bis 6.70 Franken
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pro Monat erhöht werden. Solche Erhöhungen sind ohne weiteres tragbar, insbesondere weil sich für alle Paare ohne- hin nichts ändert: Der Mann zahlt etwas mehr, die Frau etwas weniger. Die befürchtete Gründung von reinen «Män- nerkassen» konnte weder im Kanton Neuenburg noch im Kanton Freiburg beobachtet werden.
Zusammengefasst: Die mit der Initiative beantragte Ge- setzesänderung ist im Rechtssetzungsprogramm «Gleiche Rechte für Mann und Frau» des Bundesrates enthalten. Sie würde ein relativ dringendes, jedermann betreffendes Pro- blem lösen. Die vorgeschlagene Lösung würde für den Bund keine zusätzlichen Ausgaben mit sich bringen, und die zusätzlichen Kosten für die alleinstehenden Männer würden nicht mehr als 5 oder 6 Franken pro Monat betragen.
Erwägungen der Kommission
Die Kommission führte eine eingehende Diskussion über die Frage der Prämiengleichheit für Männer und Frauen: Sie stellte zunächst fest, dass Artikel 4 Absatz 2 der Bundesver- fassung unterschiedliche Krankenkassenprämien für Mann und Frau nicht von vornherein ausschliesst: Die deutlich höheren Krankheitskosten der Frauen rechtfertigen an sich auch höhere Prämien. Die Prämiengleichheit sollte somit nicht aus Gründen der Gleichstellung, sondern als Ausdruck der Solidarität der Geschlechter hergestellt werden. Eine gewisse Solidaritätsleistung erbringen die Männer schon heute, indem sie über ihre Prämienzahlungen - zusammen mit den höheren Bundesbeiträgen für die Frauen - dazu beitragen, dass die Prämiendifferenz auf höchstens 10 Pro- zent begrenzt wird.
Ueber die Frage der Dringlichkeit einer vollständigen Anglei- chung der Prämien für Männer und Frauen gehen die Mei- nungen in der Kommission auseinander. Während die Kom- missionsmehrheit das KMVG nicht schon wieder revidieren möchte und darauf hinweist, dass in der eben erst abge- schlossenen Revision alle Anträge betreffend Prämien- gleichheit abgelehnt wurden, möchte die Kommissionsmin- derheit dieses Ziel möglichst rasch realisieren.
Die Kommissionsmehrheit geht davon aus, dass die Prä- miengleichheit nur mit gleichzeitigen flankierenden Mass- nahmen struktureller oder finanzieller Art eingeführt werden kann.
Zum einen besteht die Möglichkeit, die Prämiengleichheit mit zusätzlichen Bundesbeiträgen zum Ausgleich des Kostenunterschiedes zwischen Männern und Frauen zu ver- wirklichen. Die Schätzungen über die dafür erforderlichen zusätzlichen Mittel gehen auseinander, sie liegen zwischen 250 Millionen und 400 Millionen Franken. Die Kommissions- mehrheit lehnt diese Lösung ab.
Zum andern kann die Prämiengleichheit durch eine Erhö- hung der Männerprämien erreicht werden. Hier besteht aber das Problem darin, dass die Männer im bestehenden freiwil- ligen Krankenversicherungssystem mit einer unbestimmten Zahl von grundsätzlich autonomen Kassen der Solidarität leicht ausweichen können. Ohne Obligatorium und ohne Abgrenzung des Tätigkeitsgebietes der Krankenkassen müsste mit einer Risikoausscheidung durch die Bildung von reinen Männerkassen oder durch den vermehrten Abschluss von Kollektivverträgen gerechnet werden. Eine völlige Gleichstellung von Mann und Frau in der Krankenversiche rung ist nach Ansicht der Kommissionsmehrheit nur mit einem Vollobligatorium in einem geschlossenen System und mit Ausgleichszahlungen von Kasse zu Kasse möglich. Die Kommissionsmehrheit beantragt, der Initiative keine Folge zu geben.
Die Kommissionsminderheit kann sich diesen Bedenken nicht anschliessen. Sie verweist auf die Kantone, in denen die Prämiengleichheit eingeführt wurde, ohne dass die von der Mehrheit befürchteten Schwierigkeiten eingetreten wären. Die Minderheit schliesst sich den Argumenten des Initianten an und betont insbesondere den Gedanken der Solidarität. Selbst wenn es nur biologische Ursachen für die höheren Krankheitskosten der Frauen gäbe, wäre dies keine Rechtfertigung für unterschiedliche Prämien.
Das Beispiel des Kantons Genf zeigt, dass die Prämien- gleichheit durchaus ohne Obligatorium der Krankenversi- cherung eingeführt werden kann.
Die Kommissionsminderheit weist darauf hin, dass der Bun- desrat das Anliegen des Initianten im Rechtssetzungspro- gramm «Gleiche Rechte für Mann und Frau» unterstützt. Es geht also weniger um das Ziel als vielmehr um den Zeitpunkt der Realisierung. Wenn der Initiative Folge gegeben wird, kann die Prämiengleichheit in der kommenden Legislatur- periode gesetzlich festgelegt werden.
M. Leuenberger-Soleure présente au nom de la Commis- sion de la sécurité sociale le rapport écrit suivan ::
Résultat de l'examen préalable et proposition de la commis- sion
Conformément à l'article 21ter de la loi sur les rapports entre les conseils, la Commission de la sécurité sociale a procédé, le 26 août 1987, à l'examen préliminaire de l'initia- tive et a permis à son auteur de la développer. En outre, elle a entendu deux experts en matière d'assurance-maladie, à savoir Monsieur Duvoisin, chef du service cantonal des assurances-maladie du canton de Neuchâtel, et Monsieur Müller, président du concordat des caisses-maladie suisses, ainsi qu'un représentant de l'Office fédéral des assurances sociales.
La commission recommande par 10 voix contre 6 de ne pas donner suite à l'initiative. La majorité craint notamment que l'établissement de l'égalité en matière de cotisations entre les hommes et les femmes sans que l'on n'adopte de mesures d'appoint, pourrait avoir pour conséquence une séparation des risques et que l'on fonde des caisses-maladie pour hommes uniquement.
La minorité de la commission (Ammann-St-Gall, Chopard, Christinat, Fankhauser, Leuenberger-Soleure, Weber Monika) rappelle l'exemple des cantons de Neuchâtel, de Fribourg, de Genève et du Tessin, dans lesquels l'égalité en la matière a pu être réalisée sans grandes difficultés. Elle propose de donner suite à l'initiative.
Développement par écrit de l'auteur
La réalisation de l'égalité en matière de cotisations dans l'assurance-maladie entre hommes et femmes constituerait un pas psychologiquement important sur la voie de la réali- sation de l'égalité des sexes proclamée par l'article 4, 2e ali- néa, de la Constitution fédérale. Étant donné que cette inégalité touche presque tout le monde, elle devrait être corrigée en priorité.
Dans son rapport sur le programme législatif intitulé «Ega- lité des droits entre hommes et femmes», le Conseil fédéral déclare entre autres: « .... les dépenses occasionnées par les soins médico-pharmaceutiques des femmes sont (à l'exclu- sion des prestations de maternité) en moyenne d'environ 50 pour cent supérieures à celles qu'occasionnent les hommes. .... Il faut admettre aujourd'hui que les coûts de maladie plus élevés chez les femmes ne sont pas dus uni- quement à des facteurs biologiques mais également, dans une grande partie, aux efforts qu'exigent certaines profes- sions dites féminines (travail monotone) et au cumul des tâches professionnelles et ménagères. .... De plus, le concept de solidarité ... serait violé si les femmes devaient supporter seules les coûts supplémentaires occasionnés, le cas échéant, par des différences biologiques. .... Enfin, il est choquant que le facteur risque »sexe« soit le seul à être pris en ligne de compte pour fixer des cotisations différenciées» (FF 1986 | 1202 ss).
Dans les cantons de Neuchâtel, de Fribourg, de Genève et du Tessin l'égalité des cotisations des hommes et des femmes a été réalisée dans l'assurance-maladie par la voie législative. Dans aucun de ces quatre cantons, cette innova- tion n'a provoqué de difficultés. L'égalité des cotisations a pu se faire sans que l'on n'augmente la participation de l'Etat; la majoration des cotisations a été supportable pour les hommes. Dans le canton de Neuchâtel, les cotisations mensuelles des hommes ont été augmentées, selon les
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groupes d'âge, de 2.50 francs au minimum à 6.70 francs au maximum. Ces sommes sont relativement modestes d'au- tant plus que rien ne change pour les couples: l'homme paye un peu plus, la femme un peu moins. Le risque de voir se créer des caisses-maladie pour hommes seulement ne s'est concrétisé ni à Neuchâtel, ni à Fribourg.
En résumé, on peut dire ce qui suit: la modification de loi proposée par l'initiative est prévue dans le programme légis- latif du Conseil fédéral, intitulé «Egalité des droits entre hommes et femmes.» Elle résoudrait un problème relative- ment urgent touchant pratiquement chacun. La solution envisagée ne coûterait rien à la Confédération et serait tout à fait supportable pour les hommes vivant seuls, l'augmenta- tion variant entre 5 et 6 francs par mois.
Considérations de la commission
La commission a procédé à un débat nourri sur la question de l'égalité des cotisations des hommes et des femmes. Elle a d'abord constaté que l'article 4, 2e alinéa, de la constitu- tion, n'exclut pas d'emblée des cotisations différenciées des caisses-maladie selon les sexes: les frais de maladie mani- festement plus élevés des femmes justifient en soi des cotisations supérieures. L'égalité des cotisations devrait donc être réalisée non pour des raisons d'égalité, mais par solidarité entre les sexes. Or, les hommes font déjà dans une certaine mesure acte de solidarité, car ils contribuent par leurs payements - avec les prestations de la Confédération qui sont supérieures pour les femmes - à faire en sorte que la différence entre les cotisations ne dépasse pas 10 pour cent au plus.
Les opinions divergeaient au sein de la commission au sujet de l'urgence qu'il y a à réaliser l'égalité complète des cotisa- tions des hommes et des femmes. Alors que la majorité, désireuse d'éviter que l'on soit de nouveau obligé de reviser la loi sur l'assurance-maladie et maternité faisait remarquer que dans le débat sur la révision qui vient de s'achever, toutes les propositions visant à établir l'égalité des cotisa- tions ont été rejetées, la minorité de la commission voudrait obtenir ce résultat aussitôt que possible.
La majorité estime que l'égalité des contributions ne saurait être instituée que si on adopte simultanément un certain nombre de mesures d'appoint sur le plan des structures ou sur le plan financier.
D'une part, il est possible de réaliser l'égalité en matière de cotisations par des contributions supplémentaires de la Confédération visant à combler la différence des coûts occasionnés par les hommes et par les femmes. Les estima- tions concernant les fonds nécessaires à cet effet varient fortement (entre 250 millions et 400 millions de francs). La majorité de la commission rejette cette solution.
D'autre part, l'égalité des contributions peut être obtenue par la majoration des cotisations des hommes. En l'occur- rence, le problème qui se pose est le suivant: les hommes peuvent, dans le système en vigueur d'assurance-maladie facultative, système qui permet la coexistence d'un nombre indéterminé de caisses autonomes en principe, se soustraire aux obligations de solidarité. Tant que l'assurance n'est pas obligatoire et que l'on ne limite pas les domaines d'activité des caisses-maladie, la suppression d'un risque pourrait provoquer la création de caisses-maladie ne comprenant que des hommes ou la conclusion d'un nombre accru de conventions collectives. Une égalité totale des hommes et des femmes dans le domaine des caisses-maladie ne saurait être obtenue, selon la majorité de la commission, que par l'institution de l'assurance obligatoire dans un système cohérent et au moyen de payements compensatoires d'une caisse à l'autre.
La majorité de la commission recommande de ne pas don- ner suite à l'initiative.
La minorité de la commission ne peut partager ces réserves. Elle rappelle l'exemple des cantons dans lesquels l'égalité des cotisations a été réalisée sans que les difficultés redou- tées par la majorité se produisent. Elle se range aux argu- ments de l'auteur de l'initiative et souligne notamment le principe de solidarité. Même si les coûts de maladie plus
élevés chez les femmes n'avaient que des origines biologi- ques, il ne s'ensuivrait pas pour autant, d'après elle, que les cotisations doivent être différentes.
L'exemple du canton de Genève montre que l'égalité des cotisations peut être instituée sans que l'on impose l'assu- rance-maladie obligatoire.
La minorité de la commission relève que le Conseil fédéral soutient l'auteur de l'initiative par son programme législatif intitulé «Egalité des droits entre hommes et femmes». Le débat ne porte donc pas tant sur l'objectif lui-même que sur le moment de sa réalisation. Si on donne suite à l'initiative, l'égalité des contributions pourra être réalisée au cours de la prochaine législature.
Antrag der Kommission Mehrheit
Der Initiative keine Folge geben Minderheit (Ammann, Fankhauser, Leuenberger-Solothurn) Der Initiative ist Folge zu geben
Proposition de la commission Majorité
Ne pas donner suite à l'initiative Minorité
(Ammann, Fankhauser, Leuenberger-Soleure) Donner suite à l'initiative
Leuenberger-Solothurn, Berichterstatter: Nationalrat Borel hat am 20. März 1987 eine parlamentarische Initiative einge- reicht, die eine Aenderung des Krankenversicherungsgeset- zes verlangt, eine Aenderung dahingehend, dass die Prä- miengleichheit für Frauen und Männer eingeführt werde.
Die Initiative hat die Form eines ausgearbeiteten Entwurfes. Sie bezieht sich auf Artikel 6bis Absatz 2 des Krankenversi- cherungsgesetzes. Dort ist heute festgehalten: «Die Mitglie- derbeiträge können nach Eintrittsalter, Geschlecht und nach örtlich bedingten Kostenunterschieden abgestuft wer- den.» Und: «Die Beiträge für die Frauen dürfen jedoch diejenigen für die Männer um höchstens 10 Prozent über- steigen.»
· Demgegenüber schlägt der Initiant vor: «Die Mitgliederbei- träge können nach Eintrittsalter und nach örtlich bedingten Kostenunterschieden abgestuft werden.»
Den Rest des vorhin zitierten Absatzes möchte er weg- lassen.
Die Kommission für soziale Sicherheit hat diese Initiative am 26. August 1987, das heisst also vor eineinhalb Jahren, vor- geprüft.
Die Kommission hat damals, im August 1987, festgehalten, dass die sogenannten Sofortmassnahmen, die im KMVG gipfelten und im Parlament in Beratung lagen, in der Argu- mentation der Kommission eine wichtige Rolle spielten.
Die Forderung nach Prämiengleichheit war zwar in das Sofortprogramm aufgenommen worden, die Kommission war aber dennoch der Meinung, es sei übereilt, das Kran- kenversicherungsgesetz vor der Volksabstimmung bereits wieder in Revision ziehen zu lassen. Sie erinnern sich, dass die KMV-Vorlage in der Volksabstimmung vom 6. Dezember 1987 abgelehnt worden ist. Damit entfällt natürlich ein Argu- ment aus dem August 1987 gegen diese parlamentarische Initiative.
Seit unseren Kommissionsberatungen ist im Ständerat ein Gegenvorschlag zur Krankenversicherungs-Initiative des Konkordates beraten worden. In diesen Beratungen ist auch ein Vorschlag eingebracht worden, der das Anliegen der Initiative Borel wieder aufnimmt. Im heutigen ständeratli- chen Gegenvorschlag fehlt zwar diese Bestimmung. Es ist aber durchaus anzunehmen, dass in unseren Beratungen dieses Gegenvorschlages zur Konkordats-Initiative auch diese Forderung wieder vorgetragen werden wird.
Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass unser Rat am 19. Dezember 1983 ein Postulat Deneys überwiesen hat, das die Prämiengleichheit für Mann und Frau in der Krankenver- sicherung anstrebt. Der Bundesrat hat also die Frage der
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Prämiengleichheit so oder so zu prüfen und wird möglicher- weise im Rahmen einer grösseren Krankenversicherungsre- vision auf diese Frage eingehen.
Die Vorprüfung, welche die Kommission vorzunehmen hatte, hat im wesentlichen ergeben:
Die Kantone Neuenburg, Freiburg, Genf und Tessin haben die Prämiengleichheit für Frauen und Männer in der Kran- kenversicherung in kantonalen Gesetzeserlassen festge- halten.
Der Bundesrat hat die Prämiengleichheit in sein Rechtset- zungsprogramm «Gleiche Rechte für Mann und Frau» auf- genommen und diskutiert.
Die Befragung von Experten durch die Kommission für soziale Sicherheit hat ergeben, dass das Konkordat der schweizerischen Krankenkassen im Prinzip diesem Anlie- gen nicht opponiert, indessen im August 1987 darauf ver- wiesen hat, dass der Zeitpunkt für die Realisierung dieser Forderung ungünstig sei.
Der Experte Duvoisin aus dem Kanton Neuenburg hat auf positive Erfahrungen in seinem Kanton mit der Prämien- gleichheit hingewiesen.
Die Kommission ist dann allerdings in ihrer Mehrheit zum Ergebnis gekommen, es sei der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Eine Minderheit, die Sie nachher hören werden, möchte ihr Folge geben.
Die Mehrheit begründet ihre Ablehnung im wesentlichen mit den folgenden Argumenten:
mit der Befürchtung, es könnten aufgrund der Realisie- rung dieses Postulates reine Männerkrankenkassen gebildet werden, um die Prämien tiefer halten zu können;
mit der Begründung, dass es sich nicht wegdiskutieren lasse, dass die Frauen im Durchschnitt höhere Gesundheits- kosten verursachen als die Männer und dass daher unter- schiedliche Prämien grundsätzlich gerechtfertigt seien;
mit dem Hinweis, dass die heute geltende Prämienabstu- fung dem Gleichheitsartikel in der Bundesverfassung nicht widerspreche;
Mit dem Hinweis, dass heute bereits beträchtliche Soli- daritätsleistungen zur Verbilligung der Frauenprämien er- bracht würden, durch die Männerprämien einerseits und
durch beträchtliche Beiträge der öffentlichen Hand anderer- ~ Die Initiative verlangt gewiss nichts Revolutionäres. Was in seits.
Aus diesen Gründen beantragt Ihnen die Kommission mit 10 zu 6 Stimmen, es sei der parlamentarischen Initiative Borel keine Folge zu geben.
M. Baggi, rapporteur: Il y a des choses dont on parle depuis longtemps. Parmi elles la question traitée par cette initiative. Le Conseil des Etats a déjà discuté en 1981 d'une motion qui allait dans le même sens. Sur proposition de M. Egli, conseiller fédéral, la motion fut transformée en postulat et cette dernière fut refusée ensuite par le Conseil fédéral.
Sur l'initiative actuelle du conseiller national Borel, la com- mission a déjà présenté un rapport écrit et je vous y renvoie, ce qui devrait me permettre de ne rien ajouter, car il est assez complet. Toutefois, après la présentation de l'initia- tive, et après la discussion au sein de la commission, le peuple suisse a voté et s'est prononcé sur la loi sur l'assu- rance-maladie. A la suite du résultat de cette votation, il faudrait être sourd et aveugle pour ne pas se rendre compte que ce n'est absolument pas le moment de décider des modifications qui entraîneraient de nouvelles charges, soit pour la Confédération, soit pour les assurés. En outre, les modifications apportées par l'initiative ont des consé- quences financières. L'initiative ne les mentionne pas, ce qui est grave. Il serait par trop facile de voir détruit notre travail en acceptant ce texte.
Si donc en théorie l'égalisation des cotisations peut être envisagée, si nous pouvons voir dans le futur se réaliser cette égalité, la situation actuelle nous impose d'y renoncer. Les cantons qui ont déjà entrepris une marche dans cette direction faciliteront la réalisation de l'initiative en conti- nuant leur évolution, mais pour l'instant, nous ne pouvons - à regret - y donner une suite favorable. Pour le reste, je vous renvoie au rapport écrit.
Ammann, Sprecher der Minderheit: Das Anliegen gleicher Krankenkassenprämien für Männer und Frauen darf nicht eine Sache der relativ schmalen Frauendeputation in den eidgenössischen Räten bleiben. Deshalb bin ich nach dem Ausscheiden unserer Kollegin Christinat gerne bereit, den Antrag der Kommissionsminderheit, der Initiative sei Folge zu geben, in diesem Rate zu vertreten.
Es geht dabei keineswegs um eine Detailfrage, sondern um einen wichtigen psychologischen Schritt, um die Gleichstel- lung der Geschlechter in einem sensiblen Bereich, wobei jeder Mann, jede Frau davon betroffen ist. Das zeigt auch die Lektüre der bundesrätlichen Botschaft vom 19. August 1981 über die Teilrevision der Krankenversicherung und des Berichtes vom 26. Februar 1986 über das Rechtsetzungs- programm «gleiche Rechte für Mann und Frau», die diesem Postulat einen hohen Stellenwert einräumen.
Wenn man diese Dokumente vergleicht, ist generell ein spürbarer Fortschritt zu verzeichnen, der sich aber bisher lediglich in guten Worten und nicht in entsprechenden Taten niederschlug. So kam der Bundesrat 1986 zur löbli- chen Auffassung «dass die Prämiengleichheit ein anzustre- bendes Ziel darstellt».
Gewiss mag es biologische Ursachen für die unterschiedli- chen Prämien geben. Da aber unsere Arterhaltung glück- licherweise die Existenz beider Geschlechter voraussetzt, sollten auch die Risiken solidarisch getragen werden. Im übrigen aber sind die Ursachen gesellschaftlich bedingt (ich erinnere an die Doppelbelastung vieler Frauen durch Beruf und Familie sowie an die zahlreichen monotonen Frauenbe- rufe), oder sie sind versicherungstechnisch begründet: Hier spielen die Entlastung bei den Männern durch das neue UVG, die Militärversicherung sowie die verbreitete Gratis- pflege im Krankheitsfalle durch die Frauen eine grosse Rolle.
Weshalb eigentlich ein Risikofaktor «Geschlecht», wo doch diese Ungleichheit in keiner Weise durch die Frau verschul- det ist? Wäre eine Differenzierung nach Verursacherprinzip nicht viel mehr dann gerechtfertigt, wenn sich jemand durch besonders risikoreiches Verhalten, zum Beispiel Alkohol- und Tabakmissbrauch, mutwillig oder fahrlässig gefährdet?
mehreren Westschweizer Kantonen (Neuenburg, Freiburg, Genf) sowie im Tessin möglich ist, funktioniert gewiss auch auf Bundesebene. Die Mehrprämien von 3 bis 6 Franken im Monat für die Männer sind ohne weiteres tragbar. Die Lösung ist einfach, kostenneutral für die Ehepaare und kostenlos für den Bund. Solidaritätsverweigerung durch Gründung reiner Männerkassen ist kaum zu befürchten und - falls sie trotzdem auftritt - leicht zu bekämpfer.
Wenn behauptet wird, die Gleichstellung sei nur mit gleich- zeitiger Einführung des Vollobligatoriums möglich, so stimmt das ganz einfach nicht. Falls wider Erwarten Risiko- ausscheidungen einreissen sollten, wäre das sicher ein neuer Impuls in Richtung Obligatorium. Das aber wäre doch - mit Verlaub gesagt - nur erwünscht. Die Probagierung einer föderalistischen Lösung ist schliesslich ein reines Ver- hinderungsinstrument und kann in einer derart grundlegen- den Frage der Gleichberechtigung keinesfalls akzeptiert werden. Zudem ist unser Land dafür zu kleinräumig, die Binnenwanderung zu bedeutend.
Wir sind sodann vom Mangel an Flexibilität und Dynamik auf seiten des Konkordates der Krankenkassen enttäuscht. Ungleichheiten, die niemand mehr versteht, schaden dem Ansehen der sozialen Krankenversicherung. Gewisse nim- mermüde Verteidiger des Status quo in der Krankenversi- cherung kommen mir manchmal vor wie die ängstlichen «Gnädigen Herren» des Ancien régime. Die hielten auch stur am Althergebrachten fest, beschleunigten damit: aber nur ihren eigenen Untergang. Vergessen wir nicht: als dann die Franzosen kamen, jubelte vielerorts das Volk.
Es ist also wirklich nicht nötig, auf den St. Nimmerleinstag der Totalrevision des KMVG zu warten bzw. auf den Moment, wo dieses reichlich überholte und ohnehin teils unsoziale Versicherungssystem - denken wir hier nur an die Kopfprämien - nur noch durch radikale Schnitte saniert
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werden kann. Warten nützt auch deshalb nichts, weil ich Ihnen versprechen kann, dass wir nicht ruhen werden, bis dieses Problem befriedigend gelöst ist. Benachteiligt sind doch einmal mehr die alleinstehenden Frauen, die alleiner- ziehenden Mütter, oft zugleich als Bezügerinnen extrem unterdurchschnittlicher Frauenlöhne. Hier sind wir mora- lisch verpflichtet. Es geht sowohl ums Geld als auch ums Prinzip, das heisst, es geht um einen Grundsatzentscheid. Geben wir doch den Frauen und der jungen Generation das Zeichen der Hoffnung, dass wir nicht völlig festgefahren sind, dass auch hier und heute kleine Fortschritte noch möglich sind.
Im Namen der Kommissionsminderheit plädiere ich deshalb für Folge geben. Sollten sich wider Erwarten flankierende Massnahmen aufdrängen, so könnten diese im weiteren Verlauf der Behandlung der Initiative durch die Kommission in aller Ruhe und eingehend geprüft werden. Wäre nun die Zustimmung zu unserem Antrag eine politische Grosstat, so würde ich Ihnen zurufen, um Himmelswillen etwas Tapferes zu tun. Da es aber lediglich um eine zwar überfällige, aber bescheidene und risikolose Korrektur zugunsten unserer Frauen geht, schliesse ich hier mit dem Appell: Raffen wir uns doch endlich auf, wenigstens ein kleines Zeichen der Partnerschaft zu setzen!
Präsident: Es folgen drei Fraktionssprecher. Die grüne Frak- tion lässt mitteilen, dass sie dem Minderheitsantrag zu- stimmt.
Aliesch: Die FDP-Fraktion unterstützt mit allen gegen zwei Stimmen den Antrag der Kommissionsmehrheit. Zusam- mengefasst, führen uns folgende Gründe zu einer Ableh- nùng der Initiative:
Nach Artikel 4 der Bundesverfassung besteht kein verfas- sungsrechtlicher Zwang zu gleichen Krankenkassenprä- mien für Männer und Frauen, da eine differenzierte Behand- lung zulässig ist, wenn der Unterschied in der Natur der Geschlechter liegt. Ein solcher Zwang wurde im übrigen auch bei der Beratung des KMVG abgelehnt.
Eine Angleichung der Frauenprämien ist darum unter dem Aspekt der Solidarität zu betrachten. Tatsache ist nun, dass bereits heute erhebliche Solidaritätsleistungen er- bracht werden. Die Differenz der Krankenkosten zwischen Mann und Frau beträgt rund 50 Prozent. Dass eine Prämien- differenz dagegen nur maximal 10 Prozent ausmacht, ist auf verschiedene bestehende Solidaritätsleistungen zurückzu- führen. Zum einen liegen die Krankenkassenprämien der Männer im Durchschnitt 12 Prozent über der reinen Risiko- prämie. Zweitens werden Bundesmittel von rund 500 Millio- nen Franken zum teilweisen Ausgleich der höheren Kran- kenpflegekosten der Frauen aufgewendet. Solidaritätslei- stungen zugunsten der Frauen bestehen demnach bereits heute sehr wohl.
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Zum zweiten ist der Weg über eine massive Erhöhung der Prämien der Männer denkbar. Die Experten bestätigen uns, dass diese Lösung über kurz oder lang zu einem Vollobliga- torium führen muss. Ansonsten kommt es zu neuen Unge- rechtigkeiten, weil sich dann Kassen mit besonders guten Versichertenstrukturen und tiefen Prämien herausbilden. Wer hier in diesem Saal diesen Weg befürwortet, muss deshalb dazu stehen, dass er auf die Freiwilligkeit in unse- rem Krankenversicherungssystem in Zukunft verzichten und zum Obligatorium übergehen will.
Es bleibt also der dritte Weg zur Prämiengleichheit: nämlich über höhere Bundesbeiträge. Notwendig wären dafür wei- tere Steuermittel in der Grössenordnung zwischen 250 und 400 Millionen Franken. Sie können diesen Weg ohne weite- res befürworten. Wir tun das nicht. Wenn Sie aber diesen
Weg gehen wollen, dann haben Sie gleichzeitig die politi- schen Möglichkeiten für die Beschaffung dieser Mittel auf- zuzeigen und die entsprechende Verantwortung zu tragen. Alles andere bleibt unglaubwürdig.
Wer gleiche Krankenkassenprämien fordert, hat also gleich- zeitig entweder für ein Vollobligatorium oder für höhere Bundesbeiträge einzustehen. Der Fehler dieser Initiative ist im Grunde genommen, dass sie einen einzelnen Punkt unter den vielen unterschiedlichen Belastungen der Männer und Frauen herauspickt. Beispielsweise bezahlen die Männer bei der Nichtbetriebsunfallversicherung höhere Prämien als die Frauen.
Das weiterhin anzustrebende Ziel der Gleichstellung von Mann und Frau sowie das Solidaritätsprinzip sind darum in umfassenderem Sinne zu betrachten. Die parlamentarische Initiative verzichtet auf diese Betrachtung. In dem Zusam- menhang darf ich Sie abschliessend daran erinnern, dass es neben der vom Staat verordneten Verantwortung und Soli- darität auch noch eine Eigenverantwortung und die freiwil- lige Solidarität gibt. Viele Leute vergessen das leider oft im täglichen Leben.
Im Namen der Fraktion der FDP bitte ich Sie, der parlamen- tarischen Initiative keine Folge zu geben.
Präsident: Die liberale Fraktion lässt mitteilen, dass sie für die Mehrheit stimmen wird. Die LdU/EVP-Fraktion lässt mit- teilen, dass sie mit der Minderheit stimmen wird. Für die CVP-Fraktion spricht Herr Keller.
Keller: Ich darf Ihnen in Kürze den Standpunkt der CVP mitteilen, der sich mit der Mehrheit der Kommission deckt. Die Initiative beinhaltet das Postulat Gleichstellung der Geschlechter, und sie enthält den Gedanken der Solidarität zwischen Männern und Frauen. Ausgehend von den Kran- kenpflegekosten der Frauen, die rund 50 Prozent höher sind als jene der Männer - ohne Schwangerschaftskosten -, kann man.sicher sagen, dass eine Prämiendifferenz von 10 Prozent nicht eine stossende Ungerechtigkeit ist, die nun mit dieser Dringlichkeit ausgemerzt werden muss. Dennoch handelt es sich aus der Sicht der CVP um ein Postulat, das sie keineswegs grundsätzlich bestreitet; aber sie räumt die- sem Postulat nicht die Dringlichkeit ein, wie sie jetzt die Initiative verlangt. Die CVP teilt die Bedenken der Kommis- sionsmehrheit. Bei einer völligen Gleichstellung von Män- nern und Frauen ist die Gefahr nicht zu übersehen, dass vermehrt reine Männerkassen gebildet werden und durch gesteigerten Abschluss von Kollektivverträgen eine Risiko- ausscheidung stattfindet, die unerwünschte Folgen haben kann. Es ist doch zu berücksichtigen, dass man erst in einem vollen Obligatorium, in einem geschlossenen System, auch über die nötigen Ausgleichszahlungen verfügen würde.
Bezüglich der Revision der Krankenversicherung stellt sich die CVP hinter das Konzept, wie es jetzt vom Ständerat einerseits - für eine kürzere Frist - und vom Bundesrat andererseits - auf längere Sicht - entwickelt worden ist. Die CVP unterstützt - das wissen Sie - die kleine, vordringliche Revision, wie sie jetzt vom Ständerat verabschiedet worden ist, und sie erwartet, dass das umfassende neue Revisions- paket, mit dem sich der Bundesrat jetzt beschäftigt, bald vorliegen wird. Im Rahmen des neuen Konzepts - wenn wir also diese Frage ins Ganze einordnen können - dürfte dann der Zeitpunkt gekommen sein, auch über die Frage der Gleichstellung zu diskutieren.
In diesem Sinne lehnen wir die parlamentarische Initiative ab.
Seiler Hanspeter: Der Argumentation von Herrn Leuenber- ger habe ich nur wenig beizufügen. Ich begründe kurz, warum wir uns dem Mehrheitsantrag anschliessen.
Im Gesundheitswesen stehen viel gewichtigere und dringen- dere Probleme an. Wenn Sie dieser parlamentarischen Initiative zustimmen, tragen Sie überhaupt nichts zur Sen- kung der Kostenexplosion bei! Es scheint uns viel entschei- dender, die Revision bzw. Inkraftsetzung des in der Volksab-
16 décembre 1988
N
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Initiative parlementaire (Borel)
stimmung im letzten Dezember unbestrittenen Teiles des Krankenversicherungsgesetzes voranzutreiben, wie es ja in verschiedenen Vorstössen in diesem Parlament gefordert wird. Setzen wir deshalb in der Krankenversicherung Priori- täten und widmen wir unsere Arbeit primär jenen Sachberei- chen der Krankenversicherung, in welchen echte Lösungen vonnöten sind.
Wir kennen - Herr Aliesch hat darauf hingewiesen - auch andere Sozialversicherungen, bei denen ebenfalls ungleiche Prämiensätze üblich und bis heute anscheinend selbstver- ständlich und unbestritten sind. Ich denke dabei an die Nichtberufsunfallprämie. Ich verweise darauf, dass in vielen Betrieben für den Mann 4,14 Promille und für die Frau 2,75 Promille angesetzt werden, also bedeutend mehr als bei der Krankenversicherung die 10 Prozent im umgekehr- ten Sinn.
Niemand zweifelt anscheinend und komischerweise die Richtigkeit dieser Prämienungleichheit zwischen den Geschlechtern in der Unfallversicherung an. Wenn Prämien- gleichheit zwischen Frau und Mann verwirklicht werden soll, dann hat eine Aenderung aller gleichartigen Sozialversiche rungen zu erfolgen, sie hat den ganzen Problembereich zu umfassen. Wer nur eine Rosine aus einem Kuchen heraus- pickt, ist ungerecht.
Die Frage der Prämiengleichheit kann unseres Erachtens nur im Rahmen eines Gesamtpaketes beurteilt werden, wenn man nicht zugleich neue Ungleichheiten schaffen will. Mit Blick auf die Aspekte der Vollständigkeit, der Dringlich- keit und der schon weitgehend erfolgten Prämienanpas- sung im Krankenversicherungswesen bitten wir Sie, den Antrag der Kommissionsmehrheit zu unterstützen.
Präsident: Es sind noch drei Einzelredner eingeschrieben. Ich beantrage Ihnen, jetzt die Rednerliste zu schliessen. - Sie sind damit einverstanden.
Ich habe Sie darüber zu orientieren, dass über diese Initia- tive eine Abstimmung unter Namensaufruf verlangt worden ist.
Das Wort hat Herr Borel.
M. Borel: Je vais tenter de vous convaincre de ne pas rester le dernier bastion où l'on refuse encore l'égalité des cotisa- tions entre hommes et femmes en matière d'assurance- maladie. Je vous rappellerai que tout récemment la très conservatrice FMH a accepté parmi ses thèses, l'octroi de cette égalité des cotisations. Ne restons donc pas les der- niers à mener ce combat d'arrière-garde.
Pourquoi ai-je déposé une initiative et non une motion? Parce que, si j'avais déposé une motion, la réponse positive du Conseil fédéral était déjà connue puisque cette réponse est énoncée dans son rapport sur l'égalité. Je cite le Conseil fédéral qui en 1981 n'avait pas fait ce pas, mais qui l'a fait en 1986: «Il faut admettre aujourd'hui que des coûts de maladie plus élevés pour les femmes ne sont pas essentiellement dus à des facteurs biologiques mais également, dans une grande mesure, aux efforts qu'exigent certaines professions dites féminines (travail monotone) et au cumul des tâches professionnelles et ménagères. Le Conseil fédéral estime donc qu'il est inéquitable que les inconvénients subis par les femmes se répercutent dans l'assurance-maladie, de plus, le principe de solidarité, principe fondamental des assurances sociales, serait violé si les femmes devaient supporter seules les coûts supplémentaires occasionnés le cas échéant par des différences biologiques.» Et notre gouvernement conti- nue en disant: «qu'il serait choquant que le facteur sexe soit le seul à être pris en considération dans la fixation des cotisations différenciées.»
Je ne tiendrai pas compte d'autres facteurs tout aussi impor- tants. Des enquêtes ont prouvé que les fumeurs coûtent plus cher aux assurances-maladie, il en est de même pour les obèses. Il n'a pas été fait d'enquête pour le prouver, mais il est vraisemblable que vu le stress qui les habite, les conseil- lers nationaux coûtent plus cher aux assurances-maladie. Si, en plus d'être conseiller national, on est fumeur et obèse,
on coûte nettement plus cher aux assurances-maladie sans pour autant payer de primes supplémentaires!
Il me paraît important d'effectuer cette mini-révision tout de suite parce qu'elle concerne tout le monde et qu'elle est un signe de notre volonté d'atteindre l'égalité entre les sexes. Il me paraît d'autant plus important de le faire qu'il est très facile de supprimer quelques mots dans une lo :. Un des · arguments principaux évoqués en séance de commission à l'époque était que le peuple allait prochainement se pronon- cer sur une loi, que ce n'était pas le moment de la modifier davantage. Le peuple a refusé la première propos tion mais le Conseil des Etats examine la possibilité d'une nouvelle révision. Nous pouvons donc facilement accepter cette légère modification.
Voici une autre raison pour approuver ma proposition. Nous n'allons pas à l'aventure, car cette égalité est pratiquée dans quatre cantons déjà: Neuchâtel, Fribourg, Genève et le Tessin. Donc, l'exercice est pratiqué et ses conséquences en sont connues.
Non, Monsieur Aliesch, cette égalité n'est pas liée à l'obliga- tion générale de s'assurer. La preuve en est que le canton de Genève ne connaît pas l'assurance-maladie obligatoire mais connaît l'égalité des cotisations entre hommes et femmes. Non, Monsieur Aliesch, la proposition que je fais n'est pas liée à une augmentation des dépenses des pouvoirs publics. La preuve en est que le canton de Neuchâtel et le canton de Fribourg ont introduit ces modifications sans que les pou- voirs publics ne mettent un seul centime dans l'c pération. On a évoqué le désaccord exprimé par certaines caisses à l'égard de ce problème. Je vous rappelle que dans les cantons de Neuchâtel et Fribourg, ces lois ont été votées sans problème et que les caisses n'ont pas protesté. On a parlé du risque que se créent des caisses réservées aux hommes. Les caisses-maladie insistent beaucoup sur le fait que cette différence de 10 pour cent ne couvre qu'une partie minime des différences de coût entre hommes e: femmes. L'estimation est que la solidarité actuellement accordée par les hommes est au moins de 30 pour cent. 30 pour cent ou 40 pour cent n'est pas un argument pour créer davantage de caisses réservées aux seuls hommes.
Nous avons plus de 7 millions d'assurés, moins de 3000 sont assurés dans les quatre caisses réservées aux hommes qui existent dans notre pays.
Beaucoup de gens vivent en couple, mariés ou non. Pour eux, l'opération est sans conséquences. Monsieur paiera un peu plus, madame un peu moins. Donc, l'opération que je propose est égalitaire mais financièrement neutre pour les couples. Elle soulagera les femmes célibataires et les divor- cées ayant charge de famille. Elle coûtera plus cher aux hommes célibataires.
Lorsque ma proposition a été débattue au Grand Conseil neuchâtelois, les coûts ont été estimés et un journaliste a écrit: «Messieurs célibataires, cela vous coûtera une ou deux bières de plus par mois» et il concluait son article ainsi: «Pour l'égalité, santé messieurs!».
Je vous encourage donc à voter pour ce petit pas vers l'égalité.
Präsident: Die liberale Fraktion lässt mitteilen, dass sie mit der Mehrheit stimmen wird.
Frau Leutenegger Oberholzer: Die Forderung, die wir hier diskutieren, müsste doch eigentlich längst eine Selbstver- ständlichkeit sein. Aber es ist auch bei der Forderung nach gleichen Krankenkassenprämien so wie immer in diesem Saal: Wenn es konkret um die Durchsetzung der gleichen Rechte für Frau und Mann geht und wenn dies gar etwas kosten würde, dann werden die Frauen auf später vertröstet. Genau das gilt auch für die Verwirklichung der Prämien- gleichheit von Mann und Frau in der Krankenversicherung, einer alten Forderung von seiten der Frauen. Ich ersuche Sie, der Initiative Borel zuzustimmen.
In der Tat liegen die Krankenpflegekosten der Frauen - wie dies verschiedentlich gesagt wurde - etwa 50 Prozent über denjenigen der Männer. Deswegen aber höhere Frauenprä-
Parlamentarische Initiative (Borel)
1905
mien zu verlangen, ist ein wohl in ganz Europa einmaliger Anachronismus und widerspricht ganz klar dem Solidari- tätsgedanken in der Krankenversicherung.
Ueber die Gründe für die höheren Frauenkosten lässt sich nur spekulieren. Aber es gibt doch einige Anhaltspunkte. Ein Grund liegt sicherlich darin, dass für die Krankheitskosten der Männer - mehr als bei den Frauen - auch andere Kostenträger aufkommen. Ich denke vor allem an die Suva und an die Militärversicherung. Bei den Frauen fallen im weiteren die höheren Heilanstaltskosten ins Gewicht. Die Frauen pflegen sehr oft Angehörige - ihre Männer - zu Hause, was im umgekehrten Fall sehr selten sein dürfte. Weitere Gründe sind sicherlich in der typisch weiblichen Sozialisation zu suchen. Viele Frauen arbeiten in typischen Frauenberufen, die sich durch eine krankmachende Mono- tonie auszeichnen, und sind durch Haus-, Erziehungs- und Berufsarbeit doppelt oder dreifach belastet.
Wie dem auch sei, feststeht, dass die Frauen für ihre höhe- ren Krankheitskosten nicht verantwortlich sind. Diese sind zum Teil eine direkte Folge für Leistungen, die die Frauen für die Gesellschaft erbringen. Dafür dürfen sie nicht mit höheren Krankenkassenprämien bestraft werden.
Im übrigen tragen die Männer bereits heute zur Deckung der höheren Frauenkosten bei; denn die um zehn Prozent höhe- ren Frauenprämien decken die effektiven Mehrkosten ja nicht. Es ist nicht einzusehen, weshalb die Geschlechtersoli- darität nicht eine vollständige sein soll.
Ausserdem ist das Geschlecht in der Krankenversicherung eine völlig absurde Risikokategorie. Wenn schon, dann müsste ja völlig anders differenziert werden. Es gibt viele Frauen, die ein wesentlich kleineres Krankheitsrisiko dar- stellen als Männer. Vergleichen Sie z. B. eine normalgewich- tige, nichtrauchende Frau mit einem übergewichtigen, rau- chenden Mann. Dort kennen wir selbstverständlich keine Risikoprämien. Das ist auch richtig so, weil dies nämlich dem Grundprinzip unserer Krankenversicherung wider- spräche.
Ich bitte Sie deshalb, der Initiative Borel Folge zu leisten. Es ist eine Forderung, die auch vom Bundesrat ganz klar akzeptiert wird. Ich darf Sie darauf hinweisen, dass der Bundesrat im Rechtsetzungsprogramm «Gleiche Rechte für Mann und Frau» die gleichen Krankenkassenprämien als anzustrebendes Ziel bezeichnet hat. Schneiden Sie diesen alten Zopf, diese frauenfeindliche Regelung, endlich ab, stimmen Sie der Kommissionsminderheit zu, damit die glei- chen Krankenkassenprämien für Mann und Frau endlich verwirklicht werden!
Frau Fetz: Meine Kollegin, Frau Leutenegger, hat Ihnen die Gründe dargelegt, die für eine Unterstützung der parlamen- tarischen Initiative sprechen. Es ist klar: Die gleichen Prä- mien für Mann und Frau in der Krankenkasse sind ein Akt der Solidarität, da muss man gar nicht lange begründen warum. Deshalb unterstützen wir auch die Initiative.
Besonders stossend an den höheren Frauenprämien ist, dass Frauen auf ihrem Buckel ein im Prinzip unsoziales Krankenversicherungssystem ausbaden, das sich dadurch auszeichnet, dass es
freiwillig ist;
via unsoziale Kopfprämien finanziert wird;
die Prävention, also gesundheitsförderndes Verhalten, nicht honoriert und
als einzigen Risikofaktor das Geschlecht anerkennt.
Und das können wir so nicht stehen lassen. Für mich gibt es zwei sinnvolle Möglichkeiten, die Prämiengleichheit der Geschlechter zu finanzieren. Wenn wir beim Kopfprämien- system bleiben wollen, muss der Ausgleich der Frauenprä- mien durch Bundesbeiträge finanziert werden. Das ist dann die einzig richtige Lösung. Die bessere, zweite Möglichkeit bestünde in einem Vollobligatorium, das sich nach Lohn- prozenten richtet. Das wäre sowieso die gerechtere Form der Finanzierung, weil alle prozentual soviel zahlen, wie es auch ihren Möglichkeiten entspricht.
Auffallend bei dieser Thematik ist doch eigentlich, dass alle für die gleichen Prämien in der Krankenkasse sind. Ich habe
mich umgehört: Alle Frauenverbände, auch die bürgerli- chen, kämpfen seit Jahren für Prämiengleichheit. Die Eidge- nössische Kommission für Frauenfragen ist für Prämien- gleichheit. Alle linken, sozialen und grünen Kräfte sind für Prämiengleichheit. Der Bundesrat ist für Prämiengleichheit, das hat er im Rechtsetzungsprogramm «Gleiche Rechte für Mann und Frau» gesagt. Und nicht zuletzt schreibt die Verfassung vor, keine Diskriminierungen aufgrund des Geschlechtes vorzunehmen; das heisst, die Verfassung schreibt vor, Prämiengleichheit für Mann und Frau muss sein.
Nun wollen wir wissen, wer dann nicht für Prämiengleich- heit ist, wenn soviele gesellschaftlich relevante Kräfte diese Prämiengleichheit wollen. Deshalb haben wir eine namentli- che Abstimmung verlangt.
Leuenberger-Solothurn, Berichterstatter: Wie die verschie- denen Voten aufgezeigt haben, ist das Postulat der Prämien- angleichung ganz offensichtlich umstritten. Diese Tatsache zeigt uns auch, dass wir heute sicher nicht zum letzten Mal diese Frage auf dem Tisch des Hauses haben. Bereits beim Gegenvorschlag zur Konkordatsinitiative wird die Frage ver- mutlich wieder auf den Tisch gelegt. Herr Aliesch hat ver- schiedene Wege aufgezeigt, wie diese Forderungen durch- gesetzt werden könnten, wenn man sie erreichen will. Allein diese verschiedenen Wege lassen durchaus den Schluss zu, dass wir heute nicht zum letzten Mal darüber geredet haben. Herr Keller hat namens der CVP Sympathie für die Forde- rung ausgesprochen, hat allerdings deutlich darauf hinge- wiesen, dass der jetzige Zeitpunkt nicht der richtige für die Realisierung dieses Postulates ist. Genau diese Argumenta- tion hat letztlich bei der Kommissionsmehrheit zur Ableh- nung dieser Initiative geführt.
Lassen Sie mich zuletzt eine Prozedurbemerkung anbrin- gen. Ihre Kommission hat vor eineinhalb Jahren diese Initia- tive beraten. Inzwischen habe ich die Argumentation etwa dreimal leicht. anpassen müssen, weil die Ereignisse im Umfeld dieser Krankenversicherungsdiskussion die Ur- sprungsargumentation zum Teil überholt haben. Ich möchte dringend darum bitten, dass man auch bei sogenannt klei- neren Geschäften nicht eineinhalb Jahre wartet, bis man sie traktandiert und dann auch wirklich behandelt.
Zum Schluss: Namens der Kommissionsmehrheit beantrage ich Ihnen, es sei der Initiative keine Folge zu geben. Sie haben Verständnis dafür, dass ich persönlich anderer Mei- nung bin.
M. Baggi, rapporteur: La discussion n'a rien apporté qui ne soit traité dans le rapport de la commission. Je n'ai donc rien à ajouter et je confirme les conclusions du rapport.
Präsident: Sie haben zu entscheiden. Die Kommissions- mehrheit beantragt, der Initiative keine Folge zu geben. Die Kommissionsminderheit beantragt, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.
31 Ratsmitglieder haben Abstimmung unter Namensaufruf verlangt.
Namentliche Abstimmung - Vote par appel nominal
Für den Antrag der Mehrheit stimmen die folgenden Rats- mitglieder:
Votent pour la proposition de la majorité:
Aliesch, Allenspach, Auer, Baggi, Basler, Blatter, Bonny, Bremi, Bühler, Burckhardt, Bürgi, Büttiker, Cincera, Colum- berg, Coutau, Darbellay, Dietrich, Dormann, Dreher, Dubois, Eggly, Eisenring, Engler, Eppenberger Susi, Fäh, Feigenwin- ter, Fischer-Hägglingen, Fischer-Sursee, Fischer-Seengen, Frey Claude, Friderici, Früh, Giger, Grassi, Gros, Guinand, Gysin, Hänggi, Hari, Hess Peter, Hösli, Humbel, Jeanneret, Jung, Keller, Kühne, Loeb, Loretan, Massy, Meier Fritz, Müh- lemann, Müller-Meilen, Müller-Wiliberg, Nebiker, Neuen- schwander, Nussbaumer, Perey, Portmann, Reich, Reich- ling, Reimann Maximilian, Rohrbasser, Ruckstuhl, Ruf, Rüt- timann, Rychen, Savary-Fribourg, Savary-Vaud, Scheideg-
45-N
Initiative du canton de Bâle-Ville
1906
N
16 décembre 1988
ger, Scherrer, Schmidhalter, Schnider, Schüle, Schwab, Segmüller, Seiler Hanspeter, Spoerry, Steffen, Theubet, Tschuppert, Wanner, Weber-Schwyz, Wellauer, Widrig, Wyss Paul, Wyss William, Zbinden Paul, Zwingli (88)
Für den Antrag der Minderheit stimmen die folgenden Rats- mitglieder:
Votent pour la proposition de la minorité:
Aguet, Ammann, Aubry, Bär, Bäumlin' Richard, Bäumlin Ursula, Béguelin, Bodenmann, Bonvin, Borel, Braun- schweig, Brügger, Carobbio, Cevey, Couchepin, Danuser, David, Déglise, Diener, Ducret, Dünki, Eggenberg-Thun, Fankhauser, Fetz, Fierz, Grendelmeier, Günter, Hafner Ursula, Haller, Herczog, Hildbrand, Hubacher, Jaeger, Jean- prêtre, Lanz, Ledergerber, Leuenberger-Solothurn, Leuen- berger Moritz, Leutenegger Oberholzer, Longet, Maeder, Martin, Matthey, Mauch Ursula, Meier-Glattfelden, Meizoz, Morf, Nabholz, Neukomm, Oester, Ott, Paccolat, Petitpierre, Philipona, Pitteloud, Rebeaud, Rechsteiner, Reimann Fritz, Ruffy, Salvioni, Schmid, Seiler Rolf, Spielmann, Stamm, Stappung, Thür, Uchtenhagen, Ulrich, Weder-Basel, Wid- mer, Wiederkehr, Zbinden Hans, Ziegler, Züger, Zwygart(75)
Der Stimme enthalten sich - S'abstiennent: Daepp, Zölch (2)
Abwesend sind die folgenden Ratsmitglieder - Sont ab- sents:
Aregger, Berger, Biel, Bircher, Blocher, Brélaz, Bundi, Caccia, Cavadini, Cotti, Etique, Euler, Fehr, Frey Walter, Graf, Hafner Rudolf, Hess Otto, Houmard, Kohler, Leuba, Luder, Maitre, Mauch Rolf, Müller-Aargau, Oehler, Pidoux, Pini, Rutishauser, Sager, Segond, Spälti, Steinegger, Stok- ker, Stucky (34)
Präsident Iten stimmt nicht M. Iten, président, ne vote pas
87.204
Standesinitiative Basel-Stadt Strafgesetzbuch. Aenderung Initiative du canton de Bâle-Ville Code pénal. Modification
Beschluss des Ständerates vom 8. Dezember 1987 Décision du Conseil des Etats du 8 décembre 1987 -
Herr Hess Peter unterbreitet im Namen der Petitions- und Gewährleistungskommission den folgenden schriftlichen Bericht:
«Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt begrüsst die Reformbestrebungen betreffend die Revision des Allgemei- nen Teils des Schweizerischen Strafgesetzbuchs, wie sie durch den Bericht und Vorentwurf von Professor Dr. Hans Schultz in Gang gebracht worden sind, und teilt die im Bericht zum Ausdruck gebrachte Ueberzeugung, dass die freiheitsentziehende Strafe das letzte Mittel der Rechtsord- nung darstellt. Die schädlichen Wirkungen einer Freiheits- strafe sollten möglichst verhindert werden; wo sie unaus- weichlich sind, muss ihnen entgegengewirkt werden.
Vor allem beim Vollzug von kurzen Freiheitsstrafen hat die Praxis deutlich gezeigt, dass dadurch kaum resozialisie- rende Wirkung auf die Täter erwartet werden kann. Nach der
Statistik entfallen etwa 80 Prozent aller ausgesprochenen Freiheitsstrafen auf Strafen bis zu 6 Monaten. Diese Kurz- strafen sind mit ein Grund für die derzeitige Ueberbelegung aller schweizerischen Strafvollzugsanstalten. Bei der Revi- sion des Allgemeinen Teils des StGB ist ein Sanktionssy- stem anzustreben, das auf die Androhung von Kurzstrafen verzichtet und an deren Stelle andere, nicht freihe tsentzie- hende Strafen treten lässt.
Der Kanton Basel-Stadt, gestützt auf Artikel 93 Absatz 2 der Bundesverfassung, lädt daher die eidgenössischen Räte ein, folgende Vorschläge für die Aenderung des Schweizeri- schen Strafgesetzbuches zu prüfen.
I. Reformvorschläge betreffend die Strafen
a. Artikel 41 StGB: Bedingter Strafvollzug
b. Verpflichtung zu einer Arbeitsleistung
Einführung der Verpflichtung zu einer Arbeitsleistung als selbständige Hauptstrafe im Erwachsenenstrafrecht, analog der bewährten Regelung im Jugendstrafrecht. c. Tagesbussensystem
Einführung eines Tagesbussensystems anstelle von kur- zen Freiheitsstrafen. Dieses System geht vom Tagesver- dienst des Verurteilten aus und verhängt die Busse in Tages- sätzen. Die Zahl der Tagessätze entspricht dem Mass des Verschuldens; die Höhe des Betrags des einzelnen Tages- satzes entspricht den wirtschaftlichen Verhältnissen des Verurteilten. Ein Tagessatz kann zwischen 5 und 1000 Fran- ken betragen und für 2 bis 360 Tage verhängt werden.
d. Das richterliche Fahrverbot
II. Reformvorschläge betreffend die Vorschriften über den Vollzug von Strafen
a. Artikel 38 StGB: Bedingte Entlassung aus dem Straf- vollzug
Ermöglichung der bedingten Entlassung aus dem Straf- vollzug nach der Verbüssung der Hälfte der Strafzeit bei günstiger Prognose des Verurteilten.
Einräumung eines Ermessensspielraums für die zustän- dige Behörde, dass bei einer erneuten Verurteilung nicht zwingend die Rückversetzung in den Strafvollzug angeord- net werden muss.
b. Artikel 37 StGB: Halbfreiheit
c. Halbgefangenschaft
Die Revision des Strafgesetzbuches gibt seit Jahren zu Diskussionen Anlass. Bereits 1973 hat Bundesrat Furgler als damaliger Vorsteher des Justizdepartementes den bekann- ten Strafrechtslehrer, Professor Schultz, beauftragt, den All- gemeinen Teil des Strafgesetzbuches im Sinne eines Vor- entwurfs mit Erläuterungen zu prüfen. Bericht und Vorent- wurf liegen seit März 1985 vor. Die Vorschläge, die darin enthalten sind, dienen heute einer Expertenkommission, die
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Parlamentarische Initiative (Borel) Gleiche Krankenkassenprämien für Männer und Frauen
Initiative parlementaire (Borel) Egalité des cotisations d'assurance-maladie entre hommes et femmes
In
Dans
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
In
Jahr
1988
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 87.222
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 16.12.1988 - 08:00
Date
Data
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1899-1906
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Pagina
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20 016 944
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