1899
Parlamentarische Initiative (Borel)
Fünfzehnte Sitzung - Quinzième séance
Freitag, 16. Dezember 1988, Vormittag Vendredi 16 décembre 1988, matin
08.00 h
Vorsitz - Présidence: Herr Iten
Nachruf - Eloge funèbre
Präsident: Vorgestern hat uns die Nachricht vom Tode unseres ehemaligen Ratspräsidenten Otto Hess aus dem Kanton Thurgau erreicht. Herr Otto Hess, der einer alteinge- sessenen Thurgauer Bauernfamilie entstammte, verstarb nach einem erfüllten Leben im hohen Alter von 92 Jahren. Er führte neben seiner politischen Tätigkeit mit viel Umsicht den Familienbetrieb weiter. Die politische Karriere des SVP- Politikers begann 1935 mit der Wahl in den Kantonsrat des Kantons Thurgau, den er elf Jahre später präsidierte. Im Jahre 1942 wurde Herr Hess in den Nationalrat gewählt, dem er während mehr als sechs Legislaturperioden angehörte. Am 2. Dezember 1963 wurde er mit einem Glanzresultat von 182 Stimmen zum Nationalratspräsidenten gewählt. Sein Präsidium fiel in das Jahr der Landesausstellung «Expo 64» in Lausanne. Diesem Anlass mass der Verstorbene eine grosse Bedeutung zu, und er erwähnte ihn ausführlich in seiner Schlussrede vom 30. November 1964.
Herr Otto Hess hat sich nicht nur in der Politik für Landwirt- schaftsfragen eingesetzt, sondern auch in den Verbänden. Von 1943 bis 1970 präsidierte er den thurgauisch-landwirt- schaftlichen Kantonalverband. Er gehörte auch dem Zentral- ausschuss des Schweizerischen Bauernverbandes an. Alt Nationalrat Otto Hess war ein überzeugter Kämpfer für die Anliegen der thurgauischen und der schweizerischen Land- und Milchwirtschaft. Seine offenen und klaren Voten und seine ehrliche Haltung brachten ihm auch ausserhalb des Bauernstandes ein sehr hohes Ansehen ein. Mit grosser Sachkenntnis gelang es Otto Hess, zahlreiche Vorlagen entscheidend mitzuprägen.
Wir sprechen seinem Sohn, unserem Ratskollegen Otto Hess, seiner Familie und der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei unser aufrichtiges Beileid aus.
Der Rat erhebt sich zu Ehren des Verstorbenen von den Sitzen
L'assistance se lève pour honorer la mémoire du défunt
87.222
Parlamentarische Initiative (Borel) Gleiche Krankenkassenprämien für Männer und Frauen Initiative parlementaire (Borel) Egalité des cotisations d'assurance-maladie entre hommes et femmes
.
Wortlaut der Initiative vom 20. März 1987
Gestützt auf Artikel 93 der Bundesverfassung und auf Arti- kel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes (GVG) schlage ich vor, dass das Bundesgesetz über die Kranken- und Mutter- schaftsversicherung wie folgt geändert wird:
Art. 6bis Abs. 2
Die Mitgliederbeiträge können nach Eintrittsalter und nach örtlich bedingten Kostenunterschieden abgestuft werden. (Rest gleich)
Texte de l'initiative du 20 mars 1987
Se fondant sur l'article 93 de la Constitution fédérale et sur l'article 21bis de la loi sur les rapports entre les conseils (LRC), je propose que la loi sur l'assurance-maladie et maternité soit modifiée de la manière suivante: Art. 6bis al. 2
Les cotisations peuvent être échelonnées d'après l'âge d'en- trée et les différences de frais dues aux conditions locales. (Reste inchangé)
Herr Leuenberger-Solothurn unterbreitet im Namen der Kommission für soziale Sicherheit den folgenden schriftli- chen Bericht:
Ergebnis der Vorprüfung und Antrag der Kommission Gemäss Artikel 21ter GVG führte die Kommission für soziale Sicherheit am 26. August 1987 die Vorprüfung der Initiative durch und gab dem Initianten Gelegenheit, seinen Vorstoss zu begründen. Im weiteren hörte sie zwei Experten des Krankenversicherungswesens, Herrn Duvoisin, Chef der Abteilung Krankenversicherung des Kantons Neuenburg, und Herrn Müller, Präsident des Konkordats der Schweizeri- schen Krankenkassen, sowie einen Vertreter des Bundes- amtes für Sozialversicherung an.
Die Kommissionsmehrheit (10 zu 6 Stimmen) beantragt, der Initiative keine Folge zu geben. Die Mehrheit befürchtet insbesondere, dass die Verwirklichung der Prämiengleich- heit für Männer und Frauen ohne gleichzeitige flankierende Massnahmen zu einer Risikoausscheidung, d. h. zur Gründung von reinen Männerkrankenkassen, führen würde. Die Kommissionsminderheit (Christinat, Ammann-St. Gal- len, Chopard, Fankhauser, Leuenberger-Solothurn, Weber Monika) verweist auf die Kantone Neuenburg, Freiburg, Genf und Tessin, in denen die Prämiengleichheit ohne grosse Probleme eingeführt werden konnte. Sie beantragt, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.
Schriftliche Begründung des Initianten
Die Herstellung der Prämiengleichheit in der Krankenversi- cherung für Männer und Frauen wäre ein wichtiger psycho- logischer Schritt in Richtung der Gleichstellung der Geschlechter, wie sie Artikel 4 Absatz 2 der Bundesverfas- sung vorsieht. Da die Prämienungleichheit zwischen Män- nern und Frauen praktisch jedermann betrifft, sollte ihre Beseitigung Priorität haben.
Der Bundesrat führt in seinem Bericht über das Rechtsset- zungsprogramm «Gleiche Rechte für Mann und Frau» unter anderem aus: «Die Krankenpflegekosten der Frauen (ohne Schwangerschaftskosten) sind fast 50 Prozent höher als jene der Männer. Diese höheren Krankheitskosten der Frauen sind aber aus heutiger Sicht nicht nur biologisch begründet. Ein beträchtlicher Teil ist auf Anstrengungen in ausgesprochenen Frauenberufen (monotone Arbeit) und auf häufige Doppelbelastungen (Beruf und Familie) zurück- zuführen. Zudem widerspricht es dem Gedanken der Soli- darität, wenn allenfalls biologisch begründete Mehrkosten von den Frauen allein getragen werden müssen. Stossend erscheint schliesslich auch, dass für die Prämienfestsetzung nur gerade auf den Risikofaktor 'Geschlecht' abgestellt wird.»
In den Kantonen Neuenburg, Freiburg, Genf und Tessin ist die Prämiengleichheit für Männer und Frauen gesetzlich bereits vorgeschrieben. In keinem der vier Kantone führte die Einführung der gleichen Krankenkassenprämien für Männer und Frauen zu Schwierigkeiten. Die Prämiengleich- heit wurde ohne zusätzliche Beiträge der öffentlichen Hand realisiert, und die Erhöhung der Männerprämie hielt sich in engen Grenzen. Im Kanton Neuenburg mussten die Prämien der Männer je nach Altersstufe nur um 2.50 bis 6.70 Franken
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Datum 16.12.1988 - 08:00
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