Politique de l'énergie. Interventions personnelles
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E 5 octobre 1988
aargauischen Behörden haben sich auch immer konsequent hinter das Projekt Kaiseraugst gestellt.
Präsident: Herr Bundesrat, verzeihen Sie: Die zehn Minuten sind um. Wollen Sie diesen Teil nicht in der Beantwortung der drei Motionen betreffend Kaiseraugst entwickeln? Könn- ten Sie sich auf zwei weitere Minuten beschränken und dann zu einem Abschluss kommen?
Bundesrat Ogi: Ich danke, den Befehl führe ich aus. Ich glaubte, dann bei den Motionen etwas kürzer sein zu kön -. nen. Selbstverständlich haben Sie das letzte Wort, nur habe ich keinen Sekundenzeiger. Sie stoppen mich dann in zwei Minuten.
Ich sprach über die aargauischen Behörden und wollte ihnen eine Blume zuwerfen; das habe ich gemacht. Damit möchte ich nur kurz und abschliessend zum Kapitel «Kern- kraftwerke» sagen: Was jetzt passiert ist, wird staatspoliti- sche Auswirkungen haben. Wir haben das zur Kenntnis zu nehmen. Obwohl die Projektantin bis jetzt alle erforderli- chen Bewilligungen erhalten hat, kann das Werk - wie wir nun wissen - nicht gebaut werden. Das ist rechtsstaatlich problematisch, das muss hier klar und deutlich gesagt wer- den. Die jahrelange hartnäckige Opposition hat sich anscheinend gelohnt. Auswirkungen auf andere, grössere Infrastrukturvorhaben in diesem Lande von nationaler Bedeutung sind nicht auszuschliessen.
Andererseits hat das natürlich auch Vorteile. Das Problem Kaiseraugst soll endlich gelöst und nicht weiter aufgescho- ben werden. Damit möchte ich schliessen.
Präsident: Ich danke dem Herrn Bundesrat und entschul- dige mich, dass ich ihn unterbrochen habe.
Ich gedenke, die Debatte wie folgt zu organisieren: Zuerst ist ein Paket über Kaiseraugst zu behandeln, d. h. die Motion Schönenberger und die Motion Hefti - anstelle des Motio- närs spricht Herr Kollega Rüesch. Dann folgen die Stellung- nahme des Bundesrates, die Diskussion und die Beschluss- fassung über diese Motionen. Das zweite Paket umfasst Energiepolitik und Energiesparen: Motion Gadient, Motion Schoch und Motion Onken. Ein drittes Paket betrifft die Atomgesetzgebung, die Motion Villiger. Der letzte Gegen- stand wäre das Postulat Bührer, Elektrizitätsstatistik.
88.340
Motion Schönenberger Kernkraftwerk Kaiseraugst. Nichtrealisierung Centrale nucléaire de Kaiseraugst. Abandon du projet
Wortlaut der Motion vom 3. März 1988 Der Bundesrat wird beauftragt,
mit der Kernkraftwerk Kaiseraugst AG eine Vereinbarung über die Nichtrealisierung ihres Kernkraftwerkprojektes ab- zuschliessen;
die Kernkraftwerk Kaiseraugst AG für die im Zusammen- hang mit dem Projekt aufgelaufenen Gesamtkosten ange- messen zu entschädigen;
die Massnahmen für eine zukunftssichernde Energiepoli- tik, in der die Kernenergie als Option offen bleibt, mit Nach- druck weiterzuführen.
Texte de la motion du 3 mars 1988 Le Conseil fédéral est chargé: - de conclure avec la SA Kernkraftwerk Kaiseraugst une convention réglant l'abandon du projet de centrale nu- cléaire;
d'indemniser équitablement ladite SA pour l'ensemble des frais qu'elle a encourus en relation avec le projet;
de continuer résolument de préparer la mise en oeuvre d'une politique énergétique qui maintienne le nucléaire comme option.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Affolter, Dobler, Hefti, Hunziker, Kündig, Lauber, Meier Hans, Reymond, Rüesch, Uhlmann (10)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Eine gesicherte Energie- und Stromversorgung ist für unser Land lebensnotwendig. Trotz Sparanstrengungen wird auch in Zukunft der Strombedarf weiter ansteigen. Um diesen Bedarf decken zu können, wurde die Projektierung des Kernkraftwerkes Kaiseraugst sowie das Bewilligungsverfah- ren kontinuierlich vorangetrieben.
Die Kernkraftwerk Kaiseraugst AG verfügt über rechtsgül- tige Standort- und Rahmenbewilligungen für ihr Projekt. Trotzdem ist eine zeitgerechte Realisierung des Projektes aus politischen, staatsbürgerlichen und gesellschaftlichen Gründen praktisch unmöglich geworden. Die Fortführung des Projektes ist aus volkswirtschaftlicher Sicht deshalb nicht mehr vertretbar.
Der Beschluss über die Nichtrealisierung des Projektes soll angesichts des ständig zunehmenden Projektaufwandes rasch erfolgen. Die in der 20jährigen Geschichte des Kern- kraftwerkprojektes angefallenen Gesamtkosten belaufen sich bereits auf rund 1,2 Milliarden Franken. Die Kernkraft- werk Kaiseraugst AG hat für die Gründe, die zur Aufgabe des Projektes führen, nicht einzustehen. Sie hat deshalb Anspruch auf angemessene Entschädigung.
Mit dieser Motion soll nicht eine vorzeitige Debatte über die Kernenergie eingeleitet werden. Im Gegenteil, sie soll eine Entkrampfung in der Energiepolitik herbeiführen und Wege für eine sachbezogene, zukunftssichernde und umweltbe- wusste Gestaltung der Energiepolitik, in der die Kernenergie als Option offen bleibt, freimachen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom September 1988 Rapport écrit du Conseil fédéral de septembre 1988 Wir verweisen auf Teil II, Ziffer 2.2.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
88.466
Motion Hefti Kernkraftwerk Kaiseraugst Centrale nucléaire de Kaiseraugst
Wortlaut der Motion vom 8. Juni 1988 Der Bundesrat wird eingeladen, den eidgenössischen Räten gestützt auf Artikel 23 der Bundesverfassung zwei Bundes- beschlüsse vorzulegen, welche folgendes vorsehen: Im einen, nicht allgemeinverbindlichen und nicht dem Refe- rendum unterstehenden, ist der Bundesrat zu ermächtigen, von der Kernkraftwerk Kaiseraugst AG deren Projekt für das Kernkraftwerk samt den damit in Zusammenhang stehenden Grundstücken, Gegenständen und allen Rechten für den Bund käuflich zu erwerben.
Der andere, allgemeinverbindliche und dem Referendum unterstehende, hat vorzusehen, dass wenn der vorgenannte Erwerb durch den Bund erfolgte und später beabsichtigt würde, das Kernkraftwerk Kaiseraugst zu bauen und zu
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Motion Schönenberger Kernkraftwerk Kaiseraugst. Nichtrealisierung Motion Schönenberger Centrale nucléaire de Kaiseraugst. Abandon du projet
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Jahr
1988
Année
Anno
Band
III
Volume
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Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
11
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 88.340
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 05.10.1988 - 08:00
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704-704
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