Kaiseraugst motion debated in the Council of States

20016871Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB)05.10.1988Not Examined

Zusammenfassung

The Council of States debated Motion 88.340 on the non-realization of the Kaiseraugst nuclear power plant project. The motion asked the Federal Council to conclude an agreement with Kernkraftwerk Kaiseraugst AG to abandon the project, compensate the company for its costs, and continue an energy policy keeping nuclear power as an option. Bundesrat Ogi commented on the political implications of the Kaiseraugst decision, while the Federal Council stated in writing that it referred to its earlier detailed position and proposed converting the motion into a postulate. The excerpt does not contain the final vote.

Regest

Parliamentary motion practice; the Federal Council may propose that a motion be transformed into a postulate when it considers the requested action too far-reaching. The record of debate and government statement does not itself establish a final parliamentary disposition absent the vote or formal resolution.

Gesamter Gesetzestext

Politique de l'énergie. Interventions personnelles

704

E 5 octobre 1988

aargauischen Behörden haben sich auch immer konsequent hinter das Projekt Kaiseraugst gestellt.

Präsident: Herr Bundesrat, verzeihen Sie: Die zehn Minuten sind um. Wollen Sie diesen Teil nicht in der Beantwortung der drei Motionen betreffend Kaiseraugst entwickeln? Könn- ten Sie sich auf zwei weitere Minuten beschränken und dann zu einem Abschluss kommen?

Bundesrat Ogi: Ich danke, den Befehl führe ich aus. Ich glaubte, dann bei den Motionen etwas kürzer sein zu kön -. nen. Selbstverständlich haben Sie das letzte Wort, nur habe ich keinen Sekundenzeiger. Sie stoppen mich dann in zwei Minuten.

Ich sprach über die aargauischen Behörden und wollte ihnen eine Blume zuwerfen; das habe ich gemacht. Damit möchte ich nur kurz und abschliessend zum Kapitel «Kern- kraftwerke» sagen: Was jetzt passiert ist, wird staatspoliti- sche Auswirkungen haben. Wir haben das zur Kenntnis zu nehmen. Obwohl die Projektantin bis jetzt alle erforderli- chen Bewilligungen erhalten hat, kann das Werk - wie wir nun wissen - nicht gebaut werden. Das ist rechtsstaatlich problematisch, das muss hier klar und deutlich gesagt wer- den. Die jahrelange hartnäckige Opposition hat sich anscheinend gelohnt. Auswirkungen auf andere, grössere Infrastrukturvorhaben in diesem Lande von nationaler Bedeutung sind nicht auszuschliessen.

Andererseits hat das natürlich auch Vorteile. Das Problem Kaiseraugst soll endlich gelöst und nicht weiter aufgescho- ben werden. Damit möchte ich schliessen.

Präsident: Ich danke dem Herrn Bundesrat und entschul- dige mich, dass ich ihn unterbrochen habe.

Ich gedenke, die Debatte wie folgt zu organisieren: Zuerst ist ein Paket über Kaiseraugst zu behandeln, d. h. die Motion Schönenberger und die Motion Hefti - anstelle des Motio- närs spricht Herr Kollega Rüesch. Dann folgen die Stellung- nahme des Bundesrates, die Diskussion und die Beschluss- fassung über diese Motionen. Das zweite Paket umfasst Energiepolitik und Energiesparen: Motion Gadient, Motion Schoch und Motion Onken. Ein drittes Paket betrifft die Atomgesetzgebung, die Motion Villiger. Der letzte Gegen- stand wäre das Postulat Bührer, Elektrizitätsstatistik.

88.340

Motion Schönenberger Kernkraftwerk Kaiseraugst. Nichtrealisierung Centrale nucléaire de Kaiseraugst. Abandon du projet

Wortlaut der Motion vom 3. März 1988 Der Bundesrat wird beauftragt,

  • mit der Kernkraftwerk Kaiseraugst AG eine Vereinbarung über die Nichtrealisierung ihres Kernkraftwerkprojektes ab- zuschliessen;

  • die Kernkraftwerk Kaiseraugst AG für die im Zusammen- hang mit dem Projekt aufgelaufenen Gesamtkosten ange- messen zu entschädigen;

  • die Massnahmen für eine zukunftssichernde Energiepoli- tik, in der die Kernenergie als Option offen bleibt, mit Nach- druck weiterzuführen.

Texte de la motion du 3 mars 1988 Le Conseil fédéral est chargé: - de conclure avec la SA Kernkraftwerk Kaiseraugst une convention réglant l'abandon du projet de centrale nu- cléaire;

  • d'indemniser équitablement ladite SA pour l'ensemble des frais qu'elle a encourus en relation avec le projet;

  • de continuer résolument de préparer la mise en oeuvre d'une politique énergétique qui maintienne le nucléaire comme option.

Mitunterzeichner - Cosignataires: Affolter, Dobler, Hefti, Hunziker, Kündig, Lauber, Meier Hans, Reymond, Rüesch, Uhlmann (10)

Schriftliche Begründung - Développement par écrit Eine gesicherte Energie- und Stromversorgung ist für unser Land lebensnotwendig. Trotz Sparanstrengungen wird auch in Zukunft der Strombedarf weiter ansteigen. Um diesen Bedarf decken zu können, wurde die Projektierung des Kernkraftwerkes Kaiseraugst sowie das Bewilligungsverfah- ren kontinuierlich vorangetrieben.

Die Kernkraftwerk Kaiseraugst AG verfügt über rechtsgül- tige Standort- und Rahmenbewilligungen für ihr Projekt. Trotzdem ist eine zeitgerechte Realisierung des Projektes aus politischen, staatsbürgerlichen und gesellschaftlichen Gründen praktisch unmöglich geworden. Die Fortführung des Projektes ist aus volkswirtschaftlicher Sicht deshalb nicht mehr vertretbar.

Der Beschluss über die Nichtrealisierung des Projektes soll angesichts des ständig zunehmenden Projektaufwandes rasch erfolgen. Die in der 20jährigen Geschichte des Kern- kraftwerkprojektes angefallenen Gesamtkosten belaufen sich bereits auf rund 1,2 Milliarden Franken. Die Kernkraft- werk Kaiseraugst AG hat für die Gründe, die zur Aufgabe des Projektes führen, nicht einzustehen. Sie hat deshalb Anspruch auf angemessene Entschädigung.

Mit dieser Motion soll nicht eine vorzeitige Debatte über die Kernenergie eingeleitet werden. Im Gegenteil, sie soll eine Entkrampfung in der Energiepolitik herbeiführen und Wege für eine sachbezogene, zukunftssichernde und umweltbe- wusste Gestaltung der Energiepolitik, in der die Kernenergie als Option offen bleibt, freimachen.

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom September 1988 Rapport écrit du Conseil fédéral de septembre 1988 Wir verweisen auf Teil II, Ziffer 2.2.

Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.

88.466

Motion Hefti Kernkraftwerk Kaiseraugst Centrale nucléaire de Kaiseraugst

Wortlaut der Motion vom 8. Juni 1988 Der Bundesrat wird eingeladen, den eidgenössischen Räten gestützt auf Artikel 23 der Bundesverfassung zwei Bundes- beschlüsse vorzulegen, welche folgendes vorsehen: Im einen, nicht allgemeinverbindlichen und nicht dem Refe- rendum unterstehenden, ist der Bundesrat zu ermächtigen, von der Kernkraftwerk Kaiseraugst AG deren Projekt für das Kernkraftwerk samt den damit in Zusammenhang stehenden Grundstücken, Gegenständen und allen Rechten für den Bund käuflich zu erwerben.

Der andere, allgemeinverbindliche und dem Referendum unterstehende, hat vorzusehen, dass wenn der vorgenannte Erwerb durch den Bund erfolgte und später beabsichtigt würde, das Kernkraftwerk Kaiseraugst zu bauen und zu

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Schönenberger Kernkraftwerk Kaiseraugst. Nichtrealisierung Motion Schönenberger Centrale nucléaire de Kaiseraugst. Abandon du projet

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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr

1988

Année

Anno

Band

III

Volume

Volume

Session

Herbstsession

Session

Session d'automne

Sessione

Sessione autunnale

Rat

Ständerat

Conseil

Conseil des Etats

Consiglio

Consiglio degli Stati

Sitzung

11

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 88.340

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 05.10.1988 - 08:00

Date

Data

Seite

704-704

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Ref. No

20 016 871

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Schlagwörter

energy policynuclear powerparliamentary motioncompensationpublic infrastructure