Interpellation Dobler
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dass dem Projekt zugestimmt werden soll. Ich beantrage Ihnen, dem Nationalrat zu folgen, auf die Vorlage einzutre- ten und den Bundesbeschluss gutzuheissen.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, art. 1 et 2
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 22 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
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Interpellation Dobler Währungspolitik. Europäisches Währungssystem Politique monétaire. Système monétaire européen
Wortlaut der Interpellation vom 29. Februar 1988 Das Jahr 1992 hängt wie ein Damoklesschwert über der Schweizer Wirtschaft und bedeutet zugleich eine Herausfor- derung, alle Möglichkeiten einer kooperativen Zusammenar- beit mit der EG und auch mit einzelnen EG-Staaten im Interesse der Schweizer Wirtschaft zu prüfen.
Eine Möglichkeit einer engeren Zusammenarbeit stellt das Europäische Währungssystem (EWS) dar, dem EG-Staaten unter Führung der Bundesrepublik Deutschland angehören, doch handelt es sich um kein Organ der EG-Behörde. Das. EWS steht auch Drittstaaten, darunter der Schweiz, für einen Beitritt offen.
a) Ohne eine volle Bindung an die EG könnte die Schweiz .daher ihren europäischen Goodwill unter Beweis stellen.
b) Die Notenbank könnte zugunsten der Schweizer Export- wirtschaft verstärkt für eine ausgeglichene Kursentwicklung gegenüber einer Anzahl ausländischer Währungen besorgt sein.
c) Das Franken/DM-Verhältnis gegenüber unserem Haupt- handelspartner, der Bundesrepublik Deutschland, liesse sich im Rahmen einer festen Bandbreite leichter überwa- chen und die Notenbank könnte dafür sorgen, dass der Franken nicht ständig eine unnötige Ueberbewertung er- fährt.
In Anbetracht der grossen Bedeutung der Währungspolitik für die schweizerische Wirtschaft ist der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
Wurde ein Beitritt zum EWS bereits ernsthaft geprüft? 2. Welche Massnahmen hat der Bundesrat im Sinne für den Fall, dass die Schweizer Exportwirtschaft bei sinkendem Dollar und tiefem DM-Kurs (im Vergleich zum Franken) ihre Wettbewerbsfähigkeit verliert?
Wie erfolgt die Währungskoordination zwischen der Schweizer Notenbank und ausländischen Notenbanken, vor allem der Deutschen Bundesbank, und was geschieht zur Kurspflege des Frankens?
Texte de l'interpellation du 29 février 1988
L'année 1992 est suspendue comme une épée de Damoclès au-dessus de l'économie suisse. Elle représente aussi un
défi qui devrait nous inciter à examiner toutes les possibi- lités de coopération avec la Communauté européenne et les Etats qui la composent.
Une possibilité de collaboration étroite réside dans le Sys- tème monétaire européen (SME), dont font partie les Etats de la CE et où la RFA joue un rôle dirigeant, quoique le SME ne soit pas un organe de la CE. Par ailleurs, le SME est ouvert aux Etats tiers, donc à la Suisse.
a) Ainsi, sans se lier entièrement à la CE, la Suisse pourrait manifester sa bonne volonté par rapport à l'Europe commu- nautaire.
b) La Banque nationale suisse pourrait oeuvrer davantage en faveur d'une évolution équilibrée des cours de certaines devises et favoriser ainsi l'économie suisse d'exportation.
c) Il serait plus facile de surveiller le rapport franc-mark avec notre principal partenaire commercial, la RFA, de le mainte- nir à l'intérieur d'une marge de fluctuation déterminée. De plus, la Banque nationale pourrait mieux s'assurer que le franc ne soit pas surévalué.
Vu la grande importance de la politique monétaire pour l'économie suisse, le Conseil fédéral est prié de répondre aux questions suivantes:
Une adhésion au SME a-t-elle déjà été examinée sérieuse- ment?
Quelles mesures prévoit-il pour le cas où la Suisse per- drait sa compétitivité en raison de la baisse du dollar et du deutsche mark par rapport au franc suisse?
Comment se fait la coordination entre la Banque natio- nale suisse et les instituts d'émission étrangers, en particu- lier avec la Banque fédérale allemande? Comment fait-on pour s'assurer que le cours du franc reste dans les limites raisonnables?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Cavadini, Gadient, Gau- tier, Huber, Lauber, Meier Hans, Reichmuth, Rhinow, Roth, Schmid, Seiler, Zimmerli (12)
Dobler: Waren es noch vor wenigen Jahren einige wenige, die sich mit der europäischen Entwicklung befassten, sind es heute alle und jeder, die sich mit dem Phänomen EG zu befassen versuchen. Regierung, Parlament und selbst die breite Oeffentlichkeit sehen die Herausforderung, die sich der schweizerischen Wirtschaft stellt. Der Bundesrat schreibt in seinem Bericht über die Stellung der Schweiz im europäischen Integrationsprozess vom 24. August 1988 unter anderem, dass es unerlässlich sei, den schweizeri- schen Kurs laufend und vorurteilslos zu überprüfen. Peri- odisch habe sich die Eidgenossenschaft die Frage zu stel- len, wieweit sich die Zusammenarbeit mit der EG im Rah- men des Freihandelsabkommens noch enger gestalten lasse, ohne die Haltung in jenen Punkten zu revidieren, die heute gegen einen Beitritt sprechen.
Ungeachtet der Entwicklungen in der Gemeinschaft und im Verhältnis zur EG müsse die Schweiz jedoch europa-, wirt- schafts- und wettbewerbspolitisch stets derart vital bleiben, dass sie einen allfälligen Entscheid für oder wider den EG- Beitritt jederzeit in Freiheit und Gelassenheit treffen könne. Vor diesem Hintergrund stösst man unweigerlich auch auf die hängigen internationalen Währungsprobleme. Sie haben heute kein internationales Währungssystem, sondern ein «Nichtsystem», das viel schlechter ist als Bretton Woods und auch schlechter als der internationale Geldstandard. So wurde unlängst das derzeitige System flexibler Wechsel- kurse zwischen den grossen Weltwährungen vom früheren deutschen Bundeskanzler Helmut Schmidt charakterisiert. In den letzten Jahren hat sich denn auch international ein zunehmend höheres Mass an Einigkeit darüber entwickelt, dass wir im Vergleich zur ersten Hälfte der achtziger Jahre mehr Wechselkursstabilität zwischen den grossen Währun- gen brauchen. Wir haben erlebt, welch intensive Bewegun- gen auf den Finanzmärkten stattfinden, welch starke Wech- selkursausschläge kurz- oder längerfristig auftreten und wieweit sich die Kurse von den realwirtschaftlichen Gege- benheiten lösen können. Bei den politisch Verantwortlichen in den grossen Industrieländern hat sich wohl deshalb
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zunehmend die Einsicht durchgesetzt, dass es hierzu einer engeren internationalen wirtschaftspolitischen Kooperation bedarf. Eine Möglichkeit einer engeren Zusammenarbeit stellt bereits heute das europäische Währungssystem, das EWS, dar, dem EG-Staaten unter Führung der Bundesrepu- blik Deutschland angehören. Es handelt sich dabei jedoch um kein Organ der EG-Behörde. Das EWS steht auch Dritt- staaten, darunter der Schweiz, für einen Beitritt offen. Die Schweiz verfrachtet mehr als die Hälfte aller Exporte, näm- lich 55 Prozent, in die EG-Länder. In die uns so eng verbun- dene EFTA gehen nicht einmal 8 Prozent. Auf der Einfuhr- seite sieht es noch krasser aus. Die EFTA ist mit knapp 7 Prozent beteiligt, während die EG mit fast drei Vierteln aller unserer Einfuhren von 74 Milliarden Schweizer Fran- ken beteiligt ist.
Die Schweiz ist also ein EG-Land par excellence. Allein die Bundesrepublik Deutschland mit einem vollen Drittel aller Warenlieferungen spiegelt auf unseren Einfuhrseite einen geradezu übermächtigen Abhängigkeitsgrad. Dafür nimmt sie uns auf der Exportseite immerhin einen Fünftel unserer Waren ab. Kein Wunder, dass die Schweizer Notenbank versucht, den Schweizerfranken ständig im Fahrwasser der D-Mark zu halten; die Oesterreicher machen es mit dem Schilling genauso.
Die Ereignisse der vergangenen Monate auf den internatio- nalen Börsenplätzen sowie die anhaltende Schwäche der internationalen Leitwährung Dollar sind für unser Land nicht ohne Folgen geblieben. Exporte in den Dollarraum sind für Schweizer Produzenten schwieriger geworden. Herr Bundesrat Delamuraz hat schon Anfang dieses Jahres ein hartes Jahr angekündigt. Dies gilt selbst für die erfolgrei- chen Schweizer Grossbanken wegen des Dollars mit schrumpfenden Bilanzsummen, aber auch wegen einer Rückkehr der Anleger auf die Heimmärkte und schliesslich wegen einer wachsenden Unsicherheit auf den Euro- märkten.
Dem Vernehmen nach werden noch immer 80 Prozent aller Währungsreserven der Notenbanken in Dollar gehalten. Aus den internationalen Finanzkreisen aber wird immer stärker der Ruf nach Gegengewichten zum Dollar laut. Eine Neu- orientierung - insbesondere für die Schweiz - muss geprüft werden. Die Alternative mit einem Beitritt zum EWS steht im Vordergrund. Eine tiefergreifende politische Verpflichtung wäre damit nicht verbunden, aber eine Teilnahme dürfte für die Schweizer Wirtschaft eine Art Rückversicherung in einer Zeit bedeuten, da eine übergrosse Hektik in den Devisen- märkten die Aussenhandelsbeziehungen noch immer emp- findlich stört.
Positiv zu bewerten wäre auch, dass sich der Schweizerfran- ken damit einem System von Währungen anschliessen könnte, das sich zusammen wirksamer gegen den flotieren- den Dollar zur Wehr setzen könnte, als dies für eine einzelne Währung der Fall wäre. Auf diese Weise liesse sich auch zeitig eine mögliche Franken-Hausse abbremsen, die sonst der Schweiz hohe Teuerungsraten bescheren würde.
Die Schweiz wurde durch die Notenbankpräsidenten von Holland und der Bundesrepublik Deutschland zum EWS- Beitritt eingeladen, ebenso wie Oesterreich und Norwegen. Solange aber Grossbritannien nicht beitritt, vermag die Schweiz eine wichtige Stellung und Ausgleichsfunktion zu übernehmen. Das sei zugegeben. Nach einem Beitritt von Grossbritannien dürfte ein Beitritt der Schweiz erschwert sein. Die Frage eines allfälligen Beitritts ist also nicht zuletzt vom zeitlichen Moment her von eminenter Bedeutung. Ich bin dem Bundesrat für die Stellungnahme zu den in dieser Interpellation aufgeworfenen Fragen dankbar.
Bundespräsident Stich: Ich möchte zuerst die in der Inter- pellation aufgeworfenen Fragen beantworten und nachher noch einiges beifügen.
Zur ersten Frage: Die Frage eines Beitritts der Schweiz zum Europäischen Währungssystem (EWS) wurde bisher zwei- mal geprüft. Im August 1978 beauftragte der Bundesrat eine Arbeitsgruppe, die Arbeit des damals im Entstehen begriffe- nen EWS aufmerksam zu verfolgen und ihm einen Bericht
über das neue System sowie über die Vor- und Nachteile einer Beteiligung bzw. Nichtbeteiligung der Schweiz zu un- terbreiten.
Dieser Bericht wurde Ende Januar 1979 fertiggestellt. In einem zweiten Bericht vom Juni 1987 wurde eine neue Standortbestimmung über die Beziehungen der Schweiz zum EWS vorgenommen. Der erste Bericht kam zum Schluss, dass nach EG-Recht die Beteiligung der Schweiz am Wechselkurs- und Interventionsmechanismus möglich sei, wahrscheinlich jedoch am Widerstand der schwächeren Mitgliedländer scheitern würde. Es wurde daher eine Ko- operation ohne eigentliche Beteiligung am Wechselkurs- und Interventionsmechanismus empfohlen. Der danach unternommene Versuch, die Zusammenarbeit auszubauen, blieb jedoch ohne Ergebnisse, weil die Mitglieder des Wäh- rungsverbundes kein Interesse an einem Zusammenspan- nen mit Aussenstehenden bekundeten.
Im Bericht vom Juni 1987 wurde festgestellt, dass der Schweiz wegen ihres Abseitsstehens keine Nachteile erwachsen seien und der Grad an Wechselkursstabilität bei einer Beteiligung kaum grösser wäre. Zu dieser günstigen Entwicklung habe nicht zuletzt die besondere Beziehung zu der im EWS massgebenden Deutschen Mark beigetragen. Die weitgehende Uebereinstimmung in den wirtschaftspoli- tischen Grundfragen und in der Bereitschaft, die sich daraus ergebenden Konsequenzen zu ziehen, haben zu einer stabi- len Entwicklung der DM/Schweizerfranken-Relation geführt. Wie im Bericht festgehalten wird, könnte der Entschluss, den Status eines «other holder» von Ecus zu erwerben und europäische Währungseinheiten in unseren Währungsre- serven zu halten, das besondere Interesse an der währungs- politischen Zusammenarbeit in Europa unterstreichen.
Gestützt auf die grundsätzlich positive Beurteilung des EWS und im Hinblick auf die Entstehung eines grossen, einheitli- chen europäischen Finanzmarktes ab 1992 besteht schwei- zerischerseits die Bereitschaft, die Zusammenarbeit mit die- sem Währungsverbund zu vertiefen, sofern und solange dies den gegenseitigen Interessen entspricht und es sich mit der konsequenten Weiterführung unserer Stabilitätspolitik verträgt. In diesem Zusammenhang stellt die Teilnahme an den Wechselkursmechanismen des EWS eine Option dar, die nicht von vornherein auszuschliessen ist.
Zur zweiten Frage: Das Hauptziel der schweizerischen Geld- politik besteht darin, das inländische Preisniveau zu stabili- sieren. Da in der Schweiz längerfristig ein enger Zusammen- hang zwischen Preisniveau und Geldmenge existiert, ist die Nationalbank bestrebt, die Geldmengenentwicklung unter Kontrolle zu halten. Es erweist sich jedoch als unmöglich, den Wechselkurs auf Dauer zu fixieren und gleichzeitig die Geldmenge so zu steuern, dass das Preisniveau längerfristig stabil bleibt. Dies bedeutet allerdings nicht, dass die Natio- nalbank der Wechselkursentwicklung keine Aufmerksam- keit schenkt. Bei Wechselkursausschlägen, welche der schweizerischen Wirtschaft schweren Schaden zufügen könnten, ist sie bereit, von ihrem Geldmengenziel abzuwei- chen und im Rahmen international koordinierter Aktionen am Devisenmarkt zu intervenieren. So nahm sie im Jahre 1987 und Anfang 1988 auf die Wechselkursentwicklung im stärkeren Masse Rücksicht, da sie eine allzu starke Aufwer- tung des Schweizerfrankens gegenüber der DM und ande- ren EWS-Währungen vermeiden wollte.
Selbst wenn die Nationalbank den nominellen Wechselkurs gegenüber einer wichtigen Währung wie der DM auf Dauer fixierte, wäre sie nicht in der Lage, den realen Wechselkurs zu beeinflussen, der für die internationale Wettbewerbsfä- higkeit der schweizerischen Industrie entscheidend ist. Län- gerfristig ist dieser nämlich unabhängig von der Geldpolitik. Die Faktoren, welche die langfristige Entwicklung der realen Wechselkurse bestimmen, sind die Kostenentwicklung, der technische Fortschritt, die Präferenzen der Konsumenten und die Wettbewerbsformen in den verschiedenen Ländern. Zur dritten Frage: Die Nationalbank unterhält enge Bezie- hungen zu den ausländischen Zentralbanken. So treffen sich die Notenbankgouverneure der Zehnergruppe monat- lich bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich in
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Energiepolitik. Persönliche Vorstösse
Basel. Im Rahmen der BIZ bestehen zudem verschiedene Arbeitsgruppen, die die Zusammenarbeit unter den Zentral- banken fördern. Auf operativer Ebene stehen die Devisen- händler viermal pro Tag telefonisch in Kontakt, um in Kon- zertationsgesprächen Informationen über Deviseninterven- tionen auszutauschen. Schliesslich gibt es eine Vielzahl informeller Kontakte mit ausländischen Zentralbanken, ins- besondere natürlich mit der Deutschen Bundesbank.
Wie Sie diesem Bericht entnommen haben, hat die Schweiz bereits einmal festgestellt, dass seitens des EWS kein gros- ses Interesse besteht, die Schweiz aufzunehmen.
Umgekehrt wissen wir natürlich auch nicht, was in der Zukunft mit dem EWS geschieht, ob man sich beispiels- weise einmal dazu durchringt, eine zentrale Notenbank zu schaffen. Das würde dann bedeuten, dass der Handlungs- spielraum für die schweizerische Währungspolitik einge- engt würde. Ich glaube, das wäre dann mit der Neutralität . nicht mehr ohne weiteres zu vereinbaren.
Das gleiche Ziel in bezug auf den Beitritt erreichen wir an sich natürlich durch unsere Politik - eine Politik, die wohl versucht, die Stabilität in der Schweiz zu wahren, gelegent- lich aber auch den Wechselkurs berücksichtigt.
Wenn man heute die Wechselkursentwicklung zurückver- folgt, dann stellt man allerdings fest, dass der Schweizer- franken seit Wochen und Monaten schwächer notiert, dass die Schweizer Wirtschaft also gewisse zusätzliche Wettbe- werbsvorteile geniesst. Ob das angesichts der heutigen vol- len Auslastung der Wirtschaft und des sehr guten Wirt- schaftswachstum besonders erfreulich ist, ist eine andere Frage; aber die Notenbank hat natürlich aufgrund der ver- schiedenen Umstellungen, die in diesem Jahr vorgenom- men worden sind, auch besondere Schwierigkeiten, Verglei- che zu ziehen.
In bezug auf die Frage der Währungsreserven ist sicher richtig, was Herr Dobler ausführte: wir stützen heute sehr stark auf den Dollar ab. Es wäre meines Erachtens durchaus wünschenswert, dass die Nationalbank auch auf andere starke Währungen diversifizieren würde. An sich bin ich überzeugt, dass heute der geeignete Moment wäre, aber solche Verschiebungen sind natürlich nur in internationaler Absprache sinnvoll und möglich.
Dobler: Ich danke Herrn Bundespräsident Stich für seine Stellungnahme. Ich kann mich von der Antwort befriedigt erklären.
Energiepolitik. Persönliche Vorstösse Politique de l'énergie Interventions personnelles
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates zu hängigen Vorstössen
Réponse écrite du Conseil fédéral aux interventions pen- dantes
(Deutscher Text siehe Amtliches Bulletin des Nationalrates, Sommersession 1988, 6. Sitzung)
TABLE DES MATIERES
Remarque préliminaire
I Politique de l'énergie - Situation
1 Situation initiale
2 Affaires en suspens
3 Bases de décision
4 Décisions de politique énergétique du Conseil fédéral
5 Et maintenant?
Il Réponse aux questions soulevées dans les interven- tions parlementaires
1 Politique énergétique et économies d'énergie
1.1 Article constitutionnel et programme de politique énergétique
1.2 Introduction accélérée de mesures pour l'utilisation rationnelle de l'énergie
1.3 Fournitures d'électricité: dépendance vis-à-vis de l'étranger
1.3.1 Limitation des importations d'électricité
1.3.2 Exigences en matière de sécurité d'approvisionnement
1.4 Elargissement de l'offre d'électricité non nucléaire
1.4.1 Promotion de la recherche et de l'application pratique des énergies de substitution et des petites installations en général
1.4.2 Rénovation de centrales hydrauliques avec accroisse- ment de leur puissance; réalisation sélective de nouvelles centrales
1.4.3 Facilités accordées pour la réalisation de centrales à cycle combiné alimentées au gaz, avec couplage chaleur- force
1.4.4 Résumé et conclusions
2 Projets de centrales nucléaires en Suisse
2.1 Bases légales
2.2 Kaiseraugst
2.2.1 Teneur des interventions parlementaires
2.2.2 Autorisations octroyées pour le projet de Kaiseraugst
2.2.3 Questions de droit liées à la non-réalisation énergé- tique
2.2.5 Réflexions sur la politique d'Etat
2.2.6 Coûts accumulés
2.2.7 Le problème du dédommagement
2.2.8 Démarche à adopter
2.2.9 Reprise du projet par la Confédération
2.2.10 Faire dépendre formellement le sort du projet Kaiser-
augst de certaines mesures de politique énergétique 2.3 Graben
2.4 Verbois
2.5 Maintenir l'option nucléaire
3.1 Description
3.2 Transports nécessaires à l'exploitation d'énergie nuclé- aire
3.3 Bases légales
3.3.1 Droit atomique
3.3.2 Droit de la radioprotection
3.3.3 Droit des transports
3.4 Questions de non-prolifération
3.4.1 Contrôle des matières fissiles
3.4.2 Prescriptions sur les exportations
3.5 Cas actuels
3.5.1 L'affaire Transnuklear
3.5.2 Transports Mühleberg-Mol
3.5.3 Transports effectués par Transnuklear pour d'autres
installations nucléaires suisses
3.5.4 Plutonium en provenance de l'institut fédéral de re- cherches en matière de réacteurs
3.5.5 Eau lourde
3.6 Questions spéciales de gestion
3.6.1 Le retraitement
3.6.2 Déchets produits par les centrales nucléaires suisses;
entreposage intermédiaire
3.6.3 Traitement des requêtes de la Cédra
4 Législation sur l'atome
4.1 Teneur des motions
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Dobler Währungspolitik. Europäisches Währungssystem Interpellation Dobler Politique monétaire. Système monétaire européen
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1988
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
11
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 88.320
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
05.10.1988 - 08:00
Date
Data
Seite
685-687
Page
Pagina
Ref. No
20 016 869
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