E 5 octobre 1988
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Régie des alcools. Bâtiment complémentaire
88.730 Motion des Nationalrates Reorganisation der Parlamentsdienste Motion du Conseil national Réorganisation des services du Parlement
Wortlaut der Motion vom 29. September 1988
In der zweiten Session nach Inkrafttreten des Bundesbe- schlusses über die Reorganisation ist den Räten ein Beschlussentwurf über die Realisierung der neuen Dienst- leistungen zugunsten der Parlamentsmitglieder und über deren zeitliche Abfolge, sowie ein entsprechender Kreditbe- schluss zu unterbreiten.
Mit Weisungen betreffend nicht-kostenabhängige Verbesse- rungen der Dienstleistungen ist sofort nach dem Inkrafttre- ten des Bundesbeschlusses über die Reorganisation zu beginnen.
Texte de la motion du 29 septembre 1988
Au cours de la deuxième session suivant l'entrée en vigueur de l'arrêté fédéral sur la réorganisation, les conseils se verront soumettre un projet d'arrêté sur les nouvelles pres- tations offertes aux députés et sur le calendrier prévue à cet effet, ainsi qu'un projet d'arrêté y afférent portant ouverture de crédit.
Dès l'entrée en vigueur de l'arrêté sur la réorganisation, il y aura lieu d'édicter des directives sur les améliorations app- ortées sans frais aux prestations offertes.
Affolter, Berichterstatter: Ich muss Ihnen beantragen, diese Motion in ein Postulat umzuwandeln. Wir können den Vor- stoss nicht als Motion entgegennehmen.
Der Motionstext ist eher verwirrlich. Er rennt zum Teil offene Türen ein und verlangt Dinge, wie z. B. Unterbreitung von Kreditbeschlüssen, die in unseren Finanzvorgehensweisen ohnehin selbstverständlich sind. Zudem muss ich Ihnen sagen, dass nach den ständerätlichen Auffassungen über die Motion dieser Vorstoss nicht in der Form der Motion überwiesen werden kann.
Wieso Ueberweisung als Postulat? Die Stossrichtung des Vorstosses entspricht durchaus den Grundintentionen der Ratsbüros, und wir glauben, man sollte dem Nationalrat zumindest durch die Entgegennahme als Postulat entge- genkommen. Wir verpflichten uns damit zu nichts, halten unseren Motionsbegriff rein und sorgen dafür, dass die erfüllbaren Anliegen dieses Vorstosses gleichwohl erfüllt werden können.
Deshalb bitte ich um Ablehnung als Motion, aber Ueberwei- sung als Postulat.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
Präsident: Ich möchte Herrn Bundeskanzler Buser verab- schieden. Ich danke ihm und dem Bundesrat für die Einwilli- gung zu dieser Reform. Ich möchte aber insbesondere der Arbeitsgruppe danken, die von Herrn Nationalratspräsident Reichling und von unserem Kollegen Affolter - der die grösste Arbeit geleistet hat - präsidiert worden ist.
88.009
Alkoholverwaltung. Erweiterungsbau und Innensanierung Régie des alcools. Bâtiment complémentaire et assainissement intérieur
Botschaft und Beschlussentwurf vom 17. Februar 1988 (BBI I, 1510) Message et projet d'arrêté du 17 février 1988 (FF I, 1444)
Beschluss des Nationalrates vom 23. Juni 1988 Décision du Conseil national du 23 juin 1988
Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Beschluss des National- rates
Proposition de la commission Entrer en matière et adhérer à la décision du Conseil na- tional
Uhlmann, Berichterstatter: Ich möchte die mahnenden Worte, die unser sehr verehrter Herr Präsident letzte Woche in angenehmer Atmosphäre an uns gerichtet hat, besonders bei diesem Geschäft, das in der Kommission unbestritten war, ernst nehmen und mich sehr kurz fassen.
Mit Botschaft 88.009 legt der Bundesrat dem Parlament einen Bundesbeschluss für einen Objektkredit über 22,8 Mil- lionen Franken für einen Erweiterungsbau und die Innensa- nierung der Alkoholverwaltung in Bern vor. Unsere Kommis- sion hat am 26. August eine eingehende Besichtigung der Oertlichkeiten vorgenommen. Die Zentralverwaltung ist heute in verschiedenen Gebäuden untergebracht. Diese sind in den Jahren 1895 bis 1948 erstellt worden. Die Räum- lichkeiten genügen schon seit Jahren nicht mehr. Auch sind durch die langen Wege zwischen den einzelnen Abteilungen die Arbeitsabläufe schlecht und vor allem nicht rationell. Zudem fehlt es an Büros und anderen Räumlichkeiten. Ebenso fehlen die Zivilschutzräume.
Eine Zusammenfassung von zusammenhängenden Organi- sationseinheiten ist zwingend. Mit dem Abbruch von zwei Liegenschaften und der Errichtung eines Erweiterungs- baues an der Stelle der abzubrechenden Gebäude und mit der Renovation der Liegenschaft Länggassstrasse 37 sollen nun die prekären Raumverhältnisse saniert werden.
Zum Objektkredit gehörten auch die Innensanierung des Jugendstilgebäudes und die Erneuerung der Sanitär-, Hei- zungs- und Elektroinstallationen. Die Aussensanierung des sehr schönen Jugendstilgebäudes, das unter Denkmal- schutz steht, wurde bereits durchgeführt, ebenso die Dach- sanierung.
Wie in der Botschaft vermerkt, befindet sich im Erdgeschoss des Erweiterungsbaues eine Postfiliale. Diese bleibt beste- hen und wird den Bedürfnissen der Post neu angepasst. Für diese baulichen Anpassungen ist mit den PTT vereinbart worden, dass der jährliche Mietzins von 50 000 Franken auf 72 000 Franken erhöht wird.
Unsere Kommission konnte sich von der seriösen Vorberei- tung, aber auch von der dringenden Notwendigkeit dieses Bauvorhabens überzeugen. Das Projekt kann als ausgewo- gen taxiert werden. Mit den Stadtbehörden wie auch mit den für die Denkmalpflege zuständigen Personen wurde das Projekt abgesprochen. Es ist fast selbstverständlich, dass unsere Kommission dieses Projekt im Lichte von Prangins sehr genau unter die Lupe genommen hat. Der Kostenvoran- schlag ist nach unserem Dafürhalten sorgfältig erarbeitet worden. Ueberraschungen können ausgeschlossen werden. Nachdem noch der Bericht von Professor Germann konsul- tiert wurde, ist die Kommission einstimmig der Meinung,
Interpellation Dobler
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dass dem Projekt zugestimmt werden soll. Ich beantrage Ihnen, dem Nationalrat zu folgen, auf die Vorlage einzutre- ten und den Bundesbeschluss gutzuheissen.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, art. 1 et 2
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 22 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
88.320
Interpellation Dobler Währungspolitik. Europäisches Währungssystem Politique monétaire. Système monétaire européen
Wortlaut der Interpellation vom 29. Februar 1988 Das Jahr 1992 hängt wie ein Damoklesschwert über der Schweizer Wirtschaft und bedeutet zugleich eine Herausfor- derung, alle Möglichkeiten einer kooperativen Zusammenar- beit mit der EG und auch mit einzelnen EG-Staaten im Interesse der Schweizer Wirtschaft zu prüfen.
Eine Möglichkeit einer engeren Zusammenarbeit stellt das Europäische Währungssystem (EWS) dar, dem EG-Staaten unter Führung der Bundesrepublik Deutschland angehören, doch handelt es sich um kein Organ der EG-Behörde. Das. EWS steht auch Drittstaaten, darunter der Schweiz, für einen Beitritt offen.
a) Ohne eine volle Bindung an die EG könnte die Schweiz .daher ihren europäischen Goodwill unter Beweis stellen.
b) Die Notenbank könnte zugunsten der Schweizer Export- wirtschaft verstärkt für eine ausgeglichene Kursentwicklung gegenüber einer Anzahl ausländischer Währungen besorgt sein.
c) Das Franken/DM-Verhältnis gegenüber unserem Haupt- handelspartner, der Bundesrepublik Deutschland, liesse sich im Rahmen einer festen Bandbreite leichter überwa- chen und die Notenbank könnte dafür sorgen, dass der Franken nicht ständig eine unnötige Ueberbewertung er- fährt.
In Anbetracht der grossen Bedeutung der Währungspolitik für die schweizerische Wirtschaft ist der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
Wurde ein Beitritt zum EWS bereits ernsthaft geprüft? 2. Welche Massnahmen hat der Bundesrat im Sinne für den Fall, dass die Schweizer Exportwirtschaft bei sinkendem Dollar und tiefem DM-Kurs (im Vergleich zum Franken) ihre Wettbewerbsfähigkeit verliert?
Wie erfolgt die Währungskoordination zwischen der Schweizer Notenbank und ausländischen Notenbanken, vor allem der Deutschen Bundesbank, und was geschieht zur Kurspflege des Frankens?
Texte de l'interpellation du 29 février 1988
L'année 1992 est suspendue comme une épée de Damoclès au-dessus de l'économie suisse. Elle représente aussi un
défi qui devrait nous inciter à examiner toutes les possibi- lités de coopération avec la Communauté européenne et les Etats qui la composent.
Une possibilité de collaboration étroite réside dans le Sys- tème monétaire européen (SME), dont font partie les Etats de la CE et où la RFA joue un rôle dirigeant, quoique le SME ne soit pas un organe de la CE. Par ailleurs, le SME est ouvert aux Etats tiers, donc à la Suisse.
a) Ainsi, sans se lier entièrement à la CE, la Suisse pourrait manifester sa bonne volonté par rapport à l'Europe commu- nautaire.
b) La Banque nationale suisse pourrait oeuvrer davantage en faveur d'une évolution équilibrée des cours de certaines devises et favoriser ainsi l'économie suisse d'exportation.
c) Il serait plus facile de surveiller le rapport franc-mark avec notre principal partenaire commercial, la RFA, de le mainte- nir à l'intérieur d'une marge de fluctuation déterminée. De plus, la Banque nationale pourrait mieux s'assurer que le franc ne soit pas surévalué.
Vu la grande importance de la politique monétaire pour l'économie suisse, le Conseil fédéral est prié de répondre aux questions suivantes:
Une adhésion au SME a-t-elle déjà été examinée sérieuse- ment?
Quelles mesures prévoit-il pour le cas où la Suisse per- drait sa compétitivité en raison de la baisse du dollar et du deutsche mark par rapport au franc suisse?
Comment se fait la coordination entre la Banque natio- nale suisse et les instituts d'émission étrangers, en particu- lier avec la Banque fédérale allemande? Comment fait-on pour s'assurer que le cours du franc reste dans les limites raisonnables?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Cavadini, Gadient, Gau- tier, Huber, Lauber, Meier Hans, Reichmuth, Rhinow, Roth, Schmid, Seiler, Zimmerli (12)
Dobler: Waren es noch vor wenigen Jahren einige wenige, die sich mit der europäischen Entwicklung befassten, sind es heute alle und jeder, die sich mit dem Phänomen EG zu befassen versuchen. Regierung, Parlament und selbst die breite Oeffentlichkeit sehen die Herausforderung, die sich der schweizerischen Wirtschaft stellt. Der Bundesrat schreibt in seinem Bericht über die Stellung der Schweiz im europäischen Integrationsprozess vom 24. August 1988 unter anderem, dass es unerlässlich sei, den schweizeri- schen Kurs laufend und vorurteilslos zu überprüfen. Peri- odisch habe sich die Eidgenossenschaft die Frage zu stel- len, wieweit sich die Zusammenarbeit mit der EG im Rah- men des Freihandelsabkommens noch enger gestalten lasse, ohne die Haltung in jenen Punkten zu revidieren, die heute gegen einen Beitritt sprechen.
Ungeachtet der Entwicklungen in der Gemeinschaft und im Verhältnis zur EG müsse die Schweiz jedoch europa-, wirt- schafts- und wettbewerbspolitisch stets derart vital bleiben, dass sie einen allfälligen Entscheid für oder wider den EG- Beitritt jederzeit in Freiheit und Gelassenheit treffen könne. Vor diesem Hintergrund stösst man unweigerlich auch auf die hängigen internationalen Währungsprobleme. Sie haben heute kein internationales Währungssystem, sondern ein «Nichtsystem», das viel schlechter ist als Bretton Woods und auch schlechter als der internationale Geldstandard. So wurde unlängst das derzeitige System flexibler Wechsel- kurse zwischen den grossen Weltwährungen vom früheren deutschen Bundeskanzler Helmut Schmidt charakterisiert. In den letzten Jahren hat sich denn auch international ein zunehmend höheres Mass an Einigkeit darüber entwickelt, dass wir im Vergleich zur ersten Hälfte der achtziger Jahre mehr Wechselkursstabilität zwischen den grossen Währun- gen brauchen. Wir haben erlebt, welch intensive Bewegun- gen auf den Finanzmärkten stattfinden, welch starke Wech- selkursausschläge kurz- oder längerfristig auftreten und wieweit sich die Kurse von den realwirtschaftlichen Gege- benheiten lösen können. Bei den politisch Verantwortlichen in den grossen Industrieländern hat sich wohl deshalb
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
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1988
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Anno
Band
III
Volume
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Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
11
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 88.009
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 05.10.1988 - 08:00
Date
Data
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