E 5 octobre 1988
684
Régie des alcools. Bâtiment complémentaire
88.730 Motion des Nationalrates Reorganisation der Parlamentsdienste Motion du Conseil national Réorganisation des services du Parlement
Wortlaut der Motion vom 29. September 1988
In der zweiten Session nach Inkrafttreten des Bundesbe- schlusses über die Reorganisation ist den Räten ein Beschlussentwurf über die Realisierung der neuen Dienst- leistungen zugunsten der Parlamentsmitglieder und über deren zeitliche Abfolge, sowie ein entsprechender Kreditbe- schluss zu unterbreiten.
Mit Weisungen betreffend nicht-kostenabhängige Verbesse- rungen der Dienstleistungen ist sofort nach dem Inkrafttre- ten des Bundesbeschlusses über die Reorganisation zu beginnen.
Texte de la motion du 29 septembre 1988
Au cours de la deuxième session suivant l'entrée en vigueur de l'arrêté fédéral sur la réorganisation, les conseils se verront soumettre un projet d'arrêté sur les nouvelles pres- tations offertes aux députés et sur le calendrier prévue à cet effet, ainsi qu'un projet d'arrêté y afférent portant ouverture de crédit.
Dès l'entrée en vigueur de l'arrêté sur la réorganisation, il y aura lieu d'édicter des directives sur les améliorations app- ortées sans frais aux prestations offertes.
Affolter, Berichterstatter: Ich muss Ihnen beantragen, diese Motion in ein Postulat umzuwandeln. Wir können den Vor- stoss nicht als Motion entgegennehmen.
Der Motionstext ist eher verwirrlich. Er rennt zum Teil offene Türen ein und verlangt Dinge, wie z. B. Unterbreitung von Kreditbeschlüssen, die in unseren Finanzvorgehensweisen ohnehin selbstverständlich sind. Zudem muss ich Ihnen sagen, dass nach den ständerätlichen Auffassungen über die Motion dieser Vorstoss nicht in der Form der Motion überwiesen werden kann.
Wieso Ueberweisung als Postulat? Die Stossrichtung des Vorstosses entspricht durchaus den Grundintentionen der Ratsbüros, und wir glauben, man sollte dem Nationalrat zumindest durch die Entgegennahme als Postulat entge- genkommen. Wir verpflichten uns damit zu nichts, halten unseren Motionsbegriff rein und sorgen dafür, dass die erfüllbaren Anliegen dieses Vorstosses gleichwohl erfüllt werden können.
Deshalb bitte ich um Ablehnung als Motion, aber Ueberwei- sung als Postulat.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
Präsident: Ich möchte Herrn Bundeskanzler Buser verab- schieden. Ich danke ihm und dem Bundesrat für die Einwilli- gung zu dieser Reform. Ich möchte aber insbesondere der Arbeitsgruppe danken, die von Herrn Nationalratspräsident Reichling und von unserem Kollegen Affolter - der die grösste Arbeit geleistet hat - präsidiert worden ist.
88.009
Alkoholverwaltung. Erweiterungsbau und Innensanierung Régie des alcools. Bâtiment complémentaire et assainissement intérieur
Botschaft und Beschlussentwurf vom 17. Februar 1988 (BBI I, 1510) Message et projet d'arrêté du 17 février 1988 (FF I, 1444)
Beschluss des Nationalrates vom 23. Juni 1988 Décision du Conseil national du 23 juin 1988
Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Beschluss des National- rates
Proposition de la commission Entrer en matière et adhérer à la décision du Conseil na- tional
Uhlmann, Berichterstatter: Ich möchte die mahnenden Worte, die unser sehr verehrter Herr Präsident letzte Woche in angenehmer Atmosphäre an uns gerichtet hat, besonders bei diesem Geschäft, das in der Kommission unbestritten war, ernst nehmen und mich sehr kurz fassen.
Mit Botschaft 88.009 legt der Bundesrat dem Parlament einen Bundesbeschluss für einen Objektkredit über 22,8 Mil- lionen Franken für einen Erweiterungsbau und die Innensa- nierung der Alkoholverwaltung in Bern vor. Unsere Kommis- sion hat am 26. August eine eingehende Besichtigung der Oertlichkeiten vorgenommen. Die Zentralverwaltung ist heute in verschiedenen Gebäuden untergebracht. Diese sind in den Jahren 1895 bis 1948 erstellt worden. Die Räum- lichkeiten genügen schon seit Jahren nicht mehr. Auch sind durch die langen Wege zwischen den einzelnen Abteilungen die Arbeitsabläufe schlecht und vor allem nicht rationell. Zudem fehlt es an Büros und anderen Räumlichkeiten. Ebenso fehlen die Zivilschutzräume.
Eine Zusammenfassung von zusammenhängenden Organi- sationseinheiten ist zwingend. Mit dem Abbruch von zwei Liegenschaften und der Errichtung eines Erweiterungs- baues an der Stelle der abzubrechenden Gebäude und mit der Renovation der Liegenschaft Länggassstrasse 37 sollen nun die prekären Raumverhältnisse saniert werden.
Zum Objektkredit gehörten auch die Innensanierung des Jugendstilgebäudes und die Erneuerung der Sanitär-, Hei- zungs- und Elektroinstallationen. Die Aussensanierung des sehr schönen Jugendstilgebäudes, das unter Denkmal- schutz steht, wurde bereits durchgeführt, ebenso die Dach- sanierung.
Wie in der Botschaft vermerkt, befindet sich im Erdgeschoss des Erweiterungsbaues eine Postfiliale. Diese bleibt beste- hen und wird den Bedürfnissen der Post neu angepasst. Für diese baulichen Anpassungen ist mit den PTT vereinbart worden, dass der jährliche Mietzins von 50 000 Franken auf 72 000 Franken erhöht wird.
Unsere Kommission konnte sich von der seriösen Vorberei- tung, aber auch von der dringenden Notwendigkeit dieses Bauvorhabens überzeugen. Das Projekt kann als ausgewo- gen taxiert werden. Mit den Stadtbehörden wie auch mit den für die Denkmalpflege zuständigen Personen wurde das Projekt abgesprochen. Es ist fast selbstverständlich, dass unsere Kommission dieses Projekt im Lichte von Prangins sehr genau unter die Lupe genommen hat. Der Kostenvoran- schlag ist nach unserem Dafürhalten sorgfältig erarbeitet worden. Ueberraschungen können ausgeschlossen werden. Nachdem noch der Bericht von Professor Germann konsul- tiert wurde, ist die Kommission einstimmig der Meinung,
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion des Nationalrates Reorganisation der Parlamentsdienste Motion du Conseil national Réorganisation des services du Parlement
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1988
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
11
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
88.730
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
05.10.1988 - 08:00
Date
Data
Seite
684-684
Page
Pagina
Ref. No
20 016 867
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.