Council approves CIM charter amendment and takes note of report

20016858Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB)29.09.1988Granted

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

The Council of States considered two agenda items from 29 September 1988. First, it approved the amendment to the founding act of the Intergovernmental Committee for Migration (CIM), following the National Council’s prior approval and the commission’s recommendation. Second, it took note of the Federal Council’s fourth report on Switzerland and Council of Europe conventions. The amendment was adopted without opposition and without financial or staffing consequences for the Confederation.

Omnilex-Regeste

No specific statutory provision is discussed; parliamentary approval of an amendment to an international organization’s founding act may be granted where the competent committees recommend consent and no adverse fiscal or staffing consequences are identified. A parliamentary report may be taken note of without formal dissent where the chamber accepts the Federal Council’s assessment and prioritization of treaty ratifications (consid. none).

Gesamter Gesetzestext

Europaratskonventionen. 4. Bericht

609

  1. September 1988 S

88.003

Zwischenstaatliches Komitee für Auswanderung. Abänderung der Gründungsakte Comité intergouvernemental pour les migrations. Amendements à l'acte constitutif

Botschaft und Beschlussentwurf vom 20. Januar 1988 (BBI I, 1489) Message et projet d'arrêté du 20 janvier 1988 (FF I, 1425) Beschluss des Nationalrates vom 22. Juni 1988 Décision du Conseil national du 22 juin 1988

Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Beschluss des National- rates

Proposition de la commission Entrer en matière et adhérer à la décision du Conseil na- tional

Frau Meier, Josi, Berichterstatterin: Die Aufgabe des zwi- schenstaatlichen Komitees für europäische Auswanderung CIME bestand bis in die sechziger Jahre in der Erleichterung der Eingliederung europäischer Flüchtlinge und Auswande- rer in den Einwanderungsländern. Mit dem Einsetzen der grossen Flüchtlingsströme ausserhalb Europas gab sich das CIME schon vor einiger Zeit eine neue Ausrichtung. Es befasst sich heute mit Ein- und Auswanderungsbewegun- gen auf den fünf Kontinenten und versucht, die Integration der Einwanderer in den Aufnahmeländern zu fördern. Auf- grund der jetzt weltweiten Tätigkeit beschloss das CIME im November 1984 die Revision seiner Gründungsakte. Es nennt sich heute zwischenstaatliches Komitee für Auswan- derung, also CIM; das «E» für Europa ist weggefallen. Der CIM-Rat nahm am 20. Mai 1987 die Abänderung der Gründungsakte einstimmig an. Die Abänderung muss genehmigt werden. Sie hat keine finanziellen und personel- len Folgen für den Bund. Der Nationalrat verwarf einen Nichteintretensantrag der Nationalen Aktion auf die Vorlage eindeutig und stimmte der Vorlage mit 125 zu 2 Stimmen zu. Die Kommission unseres Rates beantragt Ihnen, die Abän- derung der Gründungsakte ebenfalls zu genehmigen und somit dem entsprechenden Bundesbeschluss zuzustimmen.

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière

Detailberatung - Discussion par articles

Titel und Ingress, Art. 1, 2 Titre et préambule, art. 1 et 2

Angenommen - Adopté

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Beschlussentwurfes 29 Stimmen (Einstimmigkeit)

An den Bundesrat - Au Conseil fédéral

88.017

Europaratskonventionen. 4. Bericht Conventions du Conseil de l'Europe. 4e rapport

Bericht des Bundesrates vom 24. Februar 1988 (BBI II, 271) Rapport du Conseil fédéral du 24 février 1988 (FF II, 280) Beschluss des Nationalrates vom 22. Juni 1988 Décision du Conseil national du 22 juin 1988

Antrag der Kommission Kenntnisnahme vom Bericht

Proposition de la commission Prendre acte du rapport

Frau Meier Josi, Berichterstatterin: Von den drei diesjähri- gen Berichten über unsere Beziehungen zum Europarat haben wir in der Sommersession deren zwei bereits behan- delt: Wir sprachen über die Tätigkeit unserer Parlamentsde- legation in Strassburg und über die Tätigkeit des Bundesra- tes im Rahmen der intergouvernementalen Zusammenarbeit im Ministerkomitee. Bei dieser Gelegenheit haben wir auch schon die Auswirkungen der Rechtsprechung des Men- schenrechtsgerichtshofes auf unsere Verhältnisse beleuch- tet und im übrigen diese Thematik bei der Debatte über das Postulat von Kollege Danioth nochmals vertieft. Im Rahmen des traktandierten vierten Berichtes des Bundesrates über die Schweiz und die Konventionen des Europarates können wir uns daher darauf konzentrieren, den Stand der Ratifika- tionen von Konventionen durch die Schweiz zu prüfen und die Prioritätenordnung des Bundesrates für neue Beitritte oder die Gründe für das Abseitsstehen zu beurteilen.

Ich erinnere daran, dass die Schweiz mit dem Beitritt zum Europarat die Pflicht auf sich nahm, an der Rechtsharmoni- sierung in Europa mitzuwirken. Das zur Verfügung stehende Instrument sind die Konventionen, an deren Ausarbeitung wir seither auf Parlaments- und Ministerebene mitwirken. Diese Harmonisierung liegt grundsätzlich im wohlverstande- nen Interesse unserer Bürger, das Bedürfnis danach wächst zwingend aus der heutigen enormen europäischen Vernet- zung und aus der durch Kommunikation, Verkehrsintensi- vierung und Wanderbewegungen in Europa bewirkten Durchmischung der Bevölkerungen. Die Harmonisierung drängt sich daher europaweit in ähnlicher Weise auf, wie sich in der zweiten Hälfte des neunzehnten Jahrhunderts die Harmonisierung der verschiedenen kantonalen Rechte in der Schweiz aufdrängte. Wenn wir schon den EG mit ihrem zentralisierten Richtlinienrecht in absehbarer Zeit nicht bei- treten können, sollten wir zumindest dafür sorgen, dass für uns der Europaratsweg der europäischen Integration begehbar bleibt.

Der Bericht zeigt, dass wir von 127 Konventionen 61 ratifi- ziert haben, die Antifolterkonvention kommt nach dem nächsten Traktandum vermutlich demnächst dazu. Das entspricht dem bisherigen Verhältnis, wonach wir immer etwa die Hälfte der Konventionen ratifiziert haben. Die bloss quantitative Betrachtungsweise genügt allerdings nicht. Der Bundesrat bezeichnet die verbleibenden Konventionen mit den Buchstaben A bis D, wobei A die prioritären und D die Konventionen sind, bei denen ein Beitritt nicht ins Auge gefasst wird. B-Abkommen wären nach Bundesrat wünsch- bar, aber nicht prioritär, die C-Abkommen sind von Inter- esse, aber mit Beitrittshindernissen aller Art gespickt.

Fast ein Drittel der nichtratifizierten Konventionen, nämlich 23, fallen unter den Buchstaben D. Sie sollen also nicht ratifiziert werden. 13 davon sind von weniger als 6 Staaten unterzeichnet, 6 sind überhaupt nie in Kraft getreten. Eigent- lich könnten einige davon als hinfällig bezeichnet werden; aber ein zu kompliziertes Verfahren verhinderte das bisher. Da wir grundsätzlich erst beitreten, wenn unser internes

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Zwischenstaatliches Komitee für Auswanderung. Abänderung der Gründungsakte Comité intergouvernemental pour les migrations. Amendements à l'acte constitutif

In

Dans

In

Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr

1988

Année

Anno

Band

III

Volume

Volume

Session

Herbstsession

Session

Session d'automne

Sessione

Sessione autunnale

Rat

Ständerat

Conseil

Conseil des Etats

Consiglio

Consiglio degli Stati

Sitzung

08

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 88.003

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum

29.09.1988 - 08:00

Date

Data

Seite

609-609

Page

Pagina

Ref. No

20 016 858

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Schlagwörter

international migrationtreaty amendmentparliamentary approvalCouncil of Europereport taking note

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether the amendment to the CIM founding act should be approved by federal decree.

Extrahierter Entscheid

The amendment was approved unanimously.

Extrahierte Begründung

The committee found the amendment acceptable and noted that it had no financial or personnel consequences for the Confederation; the National Council had already approved it.

Kernrechtsfrage

Whether the Council of States should take note of the Federal Council’s fourth report on Council of Europe conventions.

Extrahierter Entscheid

The Council took note of the report.

Extrahierte Begründung

The report was accepted without opposition after discussion of Switzerland’s ratification policy and the status of Council of Europe conventions.

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