Europaratskonventionen. 4. Bericht
609
88.003
Zwischenstaatliches Komitee für Auswanderung. Abänderung der Gründungsakte Comité intergouvernemental pour les migrations. Amendements à l'acte constitutif
Botschaft und Beschlussentwurf vom 20. Januar 1988 (BBI I, 1489) Message et projet d'arrêté du 20 janvier 1988 (FF I, 1425) Beschluss des Nationalrates vom 22. Juni 1988 Décision du Conseil national du 22 juin 1988
Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Beschluss des National- rates
Proposition de la commission Entrer en matière et adhérer à la décision du Conseil na- tional
Frau Meier, Josi, Berichterstatterin: Die Aufgabe des zwi- schenstaatlichen Komitees für europäische Auswanderung CIME bestand bis in die sechziger Jahre in der Erleichterung der Eingliederung europäischer Flüchtlinge und Auswande- rer in den Einwanderungsländern. Mit dem Einsetzen der grossen Flüchtlingsströme ausserhalb Europas gab sich das CIME schon vor einiger Zeit eine neue Ausrichtung. Es befasst sich heute mit Ein- und Auswanderungsbewegun- gen auf den fünf Kontinenten und versucht, die Integration der Einwanderer in den Aufnahmeländern zu fördern. Auf- grund der jetzt weltweiten Tätigkeit beschloss das CIME im November 1984 die Revision seiner Gründungsakte. Es nennt sich heute zwischenstaatliches Komitee für Auswan- derung, also CIM; das «E» für Europa ist weggefallen. Der CIM-Rat nahm am 20. Mai 1987 die Abänderung der Gründungsakte einstimmig an. Die Abänderung muss genehmigt werden. Sie hat keine finanziellen und personel- len Folgen für den Bund. Der Nationalrat verwarf einen Nichteintretensantrag der Nationalen Aktion auf die Vorlage eindeutig und stimmte der Vorlage mit 125 zu 2 Stimmen zu. Die Kommission unseres Rates beantragt Ihnen, die Abän- derung der Gründungsakte ebenfalls zu genehmigen und somit dem entsprechenden Bundesbeschluss zuzustimmen.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1, 2 Titre et préambule, art. 1 et 2
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 29 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
88.017
Europaratskonventionen. 4. Bericht Conventions du Conseil de l'Europe. 4e rapport
Bericht des Bundesrates vom 24. Februar 1988 (BBI II, 271) Rapport du Conseil fédéral du 24 février 1988 (FF II, 280) Beschluss des Nationalrates vom 22. Juni 1988 Décision du Conseil national du 22 juin 1988
Antrag der Kommission Kenntnisnahme vom Bericht
Proposition de la commission Prendre acte du rapport
Frau Meier Josi, Berichterstatterin: Von den drei diesjähri- gen Berichten über unsere Beziehungen zum Europarat haben wir in der Sommersession deren zwei bereits behan- delt: Wir sprachen über die Tätigkeit unserer Parlamentsde- legation in Strassburg und über die Tätigkeit des Bundesra- tes im Rahmen der intergouvernementalen Zusammenarbeit im Ministerkomitee. Bei dieser Gelegenheit haben wir auch schon die Auswirkungen der Rechtsprechung des Men- schenrechtsgerichtshofes auf unsere Verhältnisse beleuch- tet und im übrigen diese Thematik bei der Debatte über das Postulat von Kollege Danioth nochmals vertieft. Im Rahmen des traktandierten vierten Berichtes des Bundesrates über die Schweiz und die Konventionen des Europarates können wir uns daher darauf konzentrieren, den Stand der Ratifika- tionen von Konventionen durch die Schweiz zu prüfen und die Prioritätenordnung des Bundesrates für neue Beitritte oder die Gründe für das Abseitsstehen zu beurteilen.
Ich erinnere daran, dass die Schweiz mit dem Beitritt zum Europarat die Pflicht auf sich nahm, an der Rechtsharmoni- sierung in Europa mitzuwirken. Das zur Verfügung stehende Instrument sind die Konventionen, an deren Ausarbeitung wir seither auf Parlaments- und Ministerebene mitwirken. Diese Harmonisierung liegt grundsätzlich im wohlverstande- nen Interesse unserer Bürger, das Bedürfnis danach wächst zwingend aus der heutigen enormen europäischen Vernet- zung und aus der durch Kommunikation, Verkehrsintensi- vierung und Wanderbewegungen in Europa bewirkten Durchmischung der Bevölkerungen. Die Harmonisierung drängt sich daher europaweit in ähnlicher Weise auf, wie sich in der zweiten Hälfte des neunzehnten Jahrhunderts die Harmonisierung der verschiedenen kantonalen Rechte in der Schweiz aufdrängte. Wenn wir schon den EG mit ihrem zentralisierten Richtlinienrecht in absehbarer Zeit nicht bei- treten können, sollten wir zumindest dafür sorgen, dass für uns der Europaratsweg der europäischen Integration begehbar bleibt.
Der Bericht zeigt, dass wir von 127 Konventionen 61 ratifi- ziert haben, die Antifolterkonvention kommt nach dem nächsten Traktandum vermutlich demnächst dazu. Das entspricht dem bisherigen Verhältnis, wonach wir immer etwa die Hälfte der Konventionen ratifiziert haben. Die bloss quantitative Betrachtungsweise genügt allerdings nicht. Der Bundesrat bezeichnet die verbleibenden Konventionen mit den Buchstaben A bis D, wobei A die prioritären und D die Konventionen sind, bei denen ein Beitritt nicht ins Auge gefasst wird. B-Abkommen wären nach Bundesrat wünsch- bar, aber nicht prioritär, die C-Abkommen sind von Inter- esse, aber mit Beitrittshindernissen aller Art gespickt.
Fast ein Drittel der nichtratifizierten Konventionen, nämlich 23, fallen unter den Buchstaben D. Sie sollen also nicht ratifiziert werden. 13 davon sind von weniger als 6 Staaten unterzeichnet, 6 sind überhaupt nie in Kraft getreten. Eigent- lich könnten einige davon als hinfällig bezeichnet werden; aber ein zu kompliziertes Verfahren verhinderte das bisher. Da wir grundsätzlich erst beitreten, wenn unser internes
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Zwischenstaatliches Komitee für Auswanderung. Abänderung der Gründungsakte Comité intergouvernemental pour les migrations. Amendements à l'acte constitutif
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Jahr
1988
Année
Anno
Band
III
Volume
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Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
08
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 88.003
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
29.09.1988 - 08:00
Date
Data
Seite
609-609
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