Organisation des troupes. Révision
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E 20 septembre 1988
Vorschriften des Finanzhaushaltgesetzes und der Bauver- ordnung nicht gehalten, sofort einen Baustopp zu verfügen. Ich weiss, das ist in einigen Kantonen anders. Beim Bund ist es so, dass die teuerungsbedingten Mehrkosten keinen Bau- stopp bedingen, sondern dass wir Ihnen teuerungsbedingte Mehrkosten nachher in Form von Nachtragskrediten unter- breiten müssen. Etwas anderes gilt - da muss man sehr klar unterscheiden - bei änderungsbedingten Mehrkosten. Das war der Fall beim Projekt Kamor in der Ostschweiz, wo wir denn auch sofort einen Baustopp verfügt haben, bis diese änderungsbedingten Mehrkosten in einer eigenen Baubot- schaft von Ihnen bewilligt waren.
Herr Ständerat Huber hat die ganze Baubotschaft richtiger- weise in den sicherheitspolitischen Gesamtrahmen hinein- gestellt. Ich bin ihm dafür dankbar. Ich glaube, es ist hier nicht der Ort, Ihnen eine ausführliche sicherheitspolitische Lagebeurteilung vorzutragen. Aber der Tatbestand ist doch eindeutig. Nach dem ersten hoffnungsvollen Erfolg im Bereich der Abrüstung durch den Abschluss des INF-Vertra- ges sind die Abrüstungsverhandlungen heute eindeutig ins Stocken geraten. Vor einiger Zeit durfte man hoffen, dass allenfalls noch unter der Präsidentschaft von Herrn Reagan auch ein Start-Abkommen, also die Halbierung der strategi- schen Nuklearwaffen, möglich würde. Diese Hoffnung hegt heute bereits niemand mehr; alle weiteren Abrüstungsab- kommen werden zweifellos - wenn sie überhaupt je reali- siert werden - Aufgabe der nächsten Administration in den Vereinigten Staaten sein.
Aus diesem Grund, aber vor allem auch deshalb, weil die Abrüstung im Gebiete der für uns entscheidenden konven- tionellen Bewaffnungen und angesichts der konventionellen Ungleichgewichte - die in Europa sicher noch über Jahre die Grundtatsache darstellen -, ist es für unser Land von entscheidender Wichtigkeit, dass wir in unseren Wehran- strengungen auch jetzt, wo sich die aktuelle Kriegsgefahr in eine potentielle Gefahr zurückgebildet hat, nicht nachlas- sen. In diesem Zusammenhang bin ich dem Parlament sehr zu Dank verpflichtet, dass es sich von der zum Teil doch weit verbreiteten Abrüstungseuphorie nicht beeindrucken lässt, sondern bei der Bewilligung der Rüstungs- und Baupro- gramme von den nach wie vor vorhandenen Bedrohungs- potentialen leiten lässt. Intentionen und weltpolitische Stim- mungslagen können sehr schnell ändern; die Bedrohungs- potentiale bleiben leider vorderhand bestehen, und an diese müssen wir uns in unserer militärischen Planung vor allem halten.
Im übrigen bin ich mit Herrn Ständerat Huber auch einver- standen, dass wir unseren Soldaten, Unteroffizieren und Offizieren an gewissen Orten immer noch zumuten, in Unterkünften zu leben, die an der Grenze des Zumutbaren sind. Das gilt nicht nur für Rothenthurm, wo wir aus den bekannten Gründen Zeit verloren haben. Das gilt - wie Ihre Untergruppe gesehen hat - auch für unsere Pilotenanwärter in Emmen. Die Prioritätensetzung erlaubt uns aber nicht, alle diese Sanierungen der Unterkünfte auf einen Schlag zu realisieren. Gerade in Emmen haben wir Ihnen aber ein neues Bauprojekt bereits angekündigt. In diesem Sinne empfehle ich Ihnen, auf die Baubotschaft 1988 einzutreten und ihr zuzustimmen.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 2 und 3 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, art. 2 et 3 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 1 Abs. 2, Bst. c Antrag der Kommission 7 365 000 Franken Für den Rest: Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 1 Al. 2, let. c Proposition de la commission 7 365 000 francs Pour le reste: Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Anhang 3 Ziff. 411 Antrag der Kommission 4 415 000 Franken
Appendice 3 ch. 411 Proposition de la commission 4 415 000 francs
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 29 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
88.040
Truppenordnung. Aenderung Organisation des troupes. Révision
Botschaft und Beschlussentwurf vom 25. Mai 1988 (BBI II, 1129) Message et projet d'arrêté du 25 mai 1988 (FF II. 1097)
Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission Entrer en matière et adhérer au projet du Conseil fédéral
Jagmetti, Berichterstatter: Unsere Truppenordnung ist ein Bundesbeschluss, über den wir abschliessend entscheiden, der also nicht dem Referendum unterliegt. Wir sind hier zuständig, gestützt auf die entsprechenden Bestimmungen der Militärorganisation.
Der Anhang der Truppenordnung enthält die Anzahl der Stäbe und Einheiten. Wenn daran etwas geändert wird, sind wir - von bestimmten Ausnahmen abgesehen - zuständig, darüber Beschluss zu fassen. Wenn es hingegen darum geht, die Sollbestände in den Stäben und Einheiten zu ändern, entscheidet darüber der Bundesrat. Die Militärkom- missionen werden informiert. Wir haben hier also nur jenen Teil der Aenderung der Truppenordnung zu behandeln, der sich auf die Aenderung der Anzahl Stäbe und Einheiten bezieht, während über die Aenderung der Sollbestandtabel- len Ihre Militärkommission eingehend informiert worden ist. Ich habe das hier nicht weiterzugeben. Sie fänden es viel- leicht auch nicht so spannend, wenn wir alle diese Zahlen im Detail darlegen würden, obwohl dabei am einen oder ande- ren Ort wichtige Entscheide gefällt werden.
Heute geht es einfach um die Anzahl der Stäbe und Einhei- ten. Wir haben dabei zwei Entscheide zu treffen. Wir treffen sie aber nicht ganz aus freien Stücken, sondern wir treffen sie im Nachgang zu Entscheiden, die wir schon gefällt haben.
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Strahlenschutzgesetz
Zunächst geht es um die Bildung von 31 Panzerjägerkompa- nien. Mit dem Rüstungsprogramm 1986 haben wir die Beschaffung des Panzerjägers Piranha mit der Panzerab- wehrlenkwaffe Tow beschlossen. Diese neue Bewaffnung wird nun Einheiten zugeteilt, die nicht neu gebildet, sondern umorganisiert werden. Es geht nämlich darum, dass die bisherigen sogenannten Bat-Kompanien, also die Panzerab- wehr- bzw. Panzerabwehrkanonenkompanien - die mit dem 'rückstossfreien Panzerabwehrgeschütz, das auf dem Jeep montiert war -, umgerüstet werden auf den Tow/Piranha. Dabei wird wie bisher jedes Feldinfanterieregiment und motorisierte Infanterieregiment sowie jedes Radfahrerregi- ment eine solche Kompanie erhalten, während die Gebirgs- divisionen eine solche Einheit auf Divisionsstufe erhalten. Es bleibt also bei der bisherigen Konzeption der Panzerab- ·wehr: in den Feldarmeekorps diese Bewaffnung auf der Regimentsstufe, in den Gebirgsdivisionen auf der Divisions- stufe und ergänzend der Dragon bei der Feldinfanterie auf der Bataillonsstufe, bei der Gebirgsinfanterie auf der Regi- mentsstufe. Natürlich sollen in den Gebirgsdivisionen diese Kompanien nicht anders eingesetzt werden als in den Feld- divisionen, aber die Dichte ist dort geringer. Es handelt sich also um eine Umbewaffnung bestehender Einheiten. Dabei werden neun Einheiten ersatzlos aufgehoben, nämlich die Einheiten mit der Panzerabwehrlenkwaffe Bantam, die in den Felddivisionen und je auch noch in den Feldarmeekorps eingeteilt waren. Man kann diese Waffen nicht mehr erset- zen. Man hat sich daher im Sinne der Schwerpunktsbildung entschieden, auf eine Umbewaffnung zu verzichten. Wir haben ja mit den Panzerjägern eine sehr starke Feuerkrafts- teigerung erhalten. Das zum einen Teil der Vorlage.
Der andere Teil betrifft die 27 schweren Minenwerferkompa- nien, die für die Infanterieregimenter der Felddivisonen und für die Radfahrerregimenter gebildet werden sollen. Hier kommen die Gebirgsdivisonen nicht zu kurz; sie haben diese Einheiten schon. Geändert wird bei den Gebirgsdivi- sionen nichts, ausser dass diese Einheiten, die bisher reine Auszugseinheiten waren, gemischte Auszugs-Landwehrein- heiten werden. Wir haben hier schon einen deutlichen Uebergang zu, dem, was mit der Revision der Militärorgani- sation kommt: ein etwas anderes Denken bei den Heeres- klassen. In gleicher Weise werden die Einheiten in den Felddivisionen gebildet. Hier sind keine Einheiten vorhan- den, die man umbewaffnen kann. Das sind neue Einheiten. Sie werden aus den Beständen der bisherigen «Bantam- kompanien» und aus vorhandenen Ueberbeständen ge- bildet.
In beiden Fällen ist eine Verlängerung des Kadervorkurses notwendig, beim Minenwerfer sogar länger als beim Panzer- jäger. Das erstaunt vielleicht auf den ersten Blick. Aber wenn man an das Schiessverfahren der Minenwerfer denkt, ist es verständlich, dass die Kader dort einen verlängerten Kader- vorkurs bestehen müssen.
Die einstimmige Kommission beantragt Ihnen Eintreten und Genehmigung. Ich möchte einfach noch eine Bemerkung beifügen, eine völlig rhetorische Frage: Welches Parlament auf dieser Welt befasst sich in so weitgehender Detaillierung mit der Armee? Es mag nicht immer sehr spannend sein, sich mit solchen Bestandsfragen zu befassen. Aber verges- sen wir nicht: Da liegt doch ein ganz grosser Wert drin, dass unsere Armee derart in die politische Entscheidungsord- nung eingebettet ist. Das dürfen wir auch einmal anerken- nend feststellen. Ich bitte Sie also um Eintreten und um Zustimmung.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Ziff. I bis III Titre et préambule, ch. I à Ill
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 28 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
88.011
Strahlenschutzgesetz Loi sur la radioprotection
Botschaft und Gesetzentwurf vom 17. Februar 1988 (BBI II, 181) Message et projet de loi du 17 février 1988 (FF II, 189)
Antrag der Kommission Eintreten
Proposition de la commission Entrer en matière
M. Jelmini, rapporteur: Le projet de loi qui nous est soumis est destiné à réglementer le domaine de la radioprotection dans son ensemble.
On ne peut pas affirmer qu'il existe un vide juridique en cette matière car le mandat constitutionnel de l'article 24quin- quies, alinéa 2, est rempli par certaines dispositions de la loi de 1959 sur l'énergie atomique, ainsi que par les nom- breuses dispositions qui ont été édictées par voie d'ordon- nance, et notamment par l'ordonnance relative à la protec- tion contre les radiations. Il s'agit donc de réunir, de façon organique et correcte, dans un acte législatif, toutes les prescriptions relevant du domaine de la radioprotection.
L'élaboration d'un projet de loi en la matière a été formelle- ment décidée par le Conseil fédéral en 1982 lorsqu'après différentes consultations et discussions, il a paru plus rai- sonnable de séparer les dispositions de la radioprotection de celles concernant l'utilisation pacifique de l'énergie nucléaire en tenant compte également de la séparation de la responsabilité administrative attribuée d'une part, à l'Office fédéral de la santé publique pour la protection contre les radiations et, d'autre part, à l'Office fédéral de l'énergie pour l'utilisation de l'énergie nuclaire.
ceci ne signifie pas qu'il n'y ait pas eu collaboration étroite entre les deux départements dans l'élaboration des deux avant-projets, bien au contraire. Le but de la loi est de protéger l'homme et l'environnement contre les dangers dus aux rayonnements ionisants, c'est-à-dire contre toutes sortes de rayonnements qui, plus encore que l'air ou l'élec- tromagnétisme dans l'énergie, sont suffisants pour provo- quer des ionisations. Il s'agit notamment des rayons X et de nombreux rayonnements émis par les substances radioac- tives.
La protection commence dès qu'un événement ou un com- portement peut être la cause d'un dommage, en particulier de dommages somatiques et génétiques. La protection est basée sur trois principes recommandés par la Commission internationale de protection radiologique (CIPR): toute exposition aux rayonnements doit être justifiée; elle doit être
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Truppenordnung. Aenderung Organisation des troupes. Révision
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1988
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
02
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 88.040
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 20.09.1988 - 08:00
Date
Data
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440-441
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Pagina
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20 016 841
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