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Schlussabstimmungen
Präsident: Die Kommission beantragt, die Frist zur Behand- lung der Volksinitiative «zur Rettung unserer Gewässer» nach Artikel 27 Absatz 5bis des Geschäftsverkehrsgesetzes zu verlängern bis zum 8. Oktober 1989. Das Wort zu diesem Geschäft hat Herr Zwygart.
Zwygart: Im Namen der LdU/EVP-Fraktion beantrage ich, den Antrag der Kommission abzulehnen. Seit fast 13 Jahren haben die Bundesbehörden den Auftrag des Schweizervol- kes für die Regelung zur Sicherung angemessener Restwas- sermengen. Zuerst liess man sich bei der Verwaltung Zeit. Wenn die Volksinitiative «zur Rettung unserer Gewässer» nicht erfolgreich lanciert worden wäre, hätten Fische und Wasserpflanzen wohl für ewig auf ein nicht fast trockenes Wasserbett warten müssen. Seit anderthalb Jahren liegt nun der indirekte Gegenvorschlag in Form der Revision des Gewässerschutzgesetzes auf dem Tisch von Ständerat und Nationalrat. Der Ständerat hat in einer massiven Verzöge- rungstaktik das Geschäft verschleppt. Nun soll der National- rat die Suppe auslöffeln; da sind wir dagegen. Der National- rat darf nicht Hand bieten für die Schmälerung der Volks- rechte. Die Volksinitiative «zur Rettung unserer Gewässer» hat Uebergangsbestimmungen mit einer Zweijahresfrist. Schieben wir den Termin hinaus, wird auch der Abstim- mungstermin hinausgeschoben und somit auch die Initia- tive in einer gewissen Art umgangen. Es geht also aus staatspolitischen Gründen nicht. Abgesehen davon: Zur Beratung der Initiative haben wir Zeit genug, die Zeit fehlt höchstens für die Beratung des indirekten Gegenvorschla- ges. Zudem ist es noch gar nicht sicher, dass ein revidiertes Gewässerschutzgesetz ohne Volksabstimmung über die Runden kommt. Hören Sie sich doch etwas um, etwa in Fischerkreisen! Der Ständerat hat dieses Gesetz verwässert, so dass für viele Lobbyisten das alte Gesetz besser ist. Im übrigen ist es eine Illusion zu meinen, mit der Trölerei könne man mehr Wasserkraft nutzen; denn Naturschutzorganisa- tionen haben erfolgreich beim Bundesgericht in Sachen Restwassermengen interveniert. Das Bundesgericht wendet den dreizehnjährigen Verfassungsartikel - Gewässerschutz hin oder her - schon an. Aber es ist eine Blamage für das Parlament, wenn uns das Gericht sagen muss, in welche Richtung es geht. Es geht um Volksrechte. Hier dürfen wir uns als Parlament keine krummen Touren erlauben. Das Volk lässt sich nämlich nicht so leicht täuschen. Ich bitte Sie deshalb, den Antrag abzulehnen.
Rüttimann, Berichterstatter: Die Macht des Faktischen ist auch hier grösser. Es ist tatsächlich so, dass die vierjährige Frist morgen, am 8. Oktober, abläuft. Also hätten wir in unserem Rat gar keine Gelegenheit mehr, dazu Stellung zu nehmen, weder zur Volksinitiative noch zum Gegenvor- schlag. Den Antrag zur Verlängerung um ein Jahr, der Ihnen vorliegt, wollen wir respektieren. Wir haben bereits diese Woche die Sitzungsdaten festgelegt, und zwar beginnen wir wegen des Zeitablaufs absichtlich schon unmittelbar vor Weihnachten, am 21. und 22. Dezember. Das ist für viele Mitglieder der Kommission ein Opfer. Die weiteren Kommis- sionssitzungen sind auf Februar bis April angesetzt. Wir hoffen, dass wir die Vorlage nächstes Jahr in der Junises- sion behandeln können.
Ich glaube, es ist ein Gebot der Vernunft, den Antrag der LdU/EVP-Fraktion abzulehnen und diese Verlängerung um ein Jahr zu beschliessen. Ich stelle Ihnen in diesem Sinne Antrag.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission (Fristverlängerung) Dagegen
105 Stimmen 26 Stimmen
85.226
Parlamentarische Initiative (Spoerry) Volksinitiative und Gegenentwurf Initiative parlementaire (Spoerry) Initiative populaire et contre-projet
Siehe Jahrgang 1987, Seite 1597 - Voir année 1987, page 1597 Beschluss des Ständerates vom 23. Juni 1988 Décision du Conseil des Etats du 23 juin 1988
Schlussabstimmung - Vote final
Für Annahme des Gesetzentwurfes 132 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
88.233
Parlamentarische Initiative Reorganisation der Parlamentsdienste Initiative parlementaire Réorganisation des services du Parlement
Siehe Seite 1296 hiervor - Voir page 1296 ci-devant Beschluss des Ständerates vom 5. Oktober 1988 Décision du Conseil des Etats du 5 octobre 1988
A. Geschäftsverkehrsgesetz Loi sur les rapports entre les conseils
Schlussabstimmung - Vote final
Für Annahme des Gesetzentwurfes 139 Stimmen (Einstimmigkeit)
B. Bundesbeschluss über die Parlamentsdienste Arrêté fédéral sur les services du Parlement
Schlussabstimmung - Vote final
Für Annahme des Beschlussentwurfes
149 Stimmen
(Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Parlamentarische Initiative Reorganisation der Parlamentsdienste Initiative parlementaire Réorganisation des services du Parlement
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Dans
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1988
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
88.233
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 07.10.1988 - 08:00
Date
Data
Seite
1527-1527
Page
Pagina
Ref. No
20 016 788
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