Motion Fischer-Sursee
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Förderungskonzept der Kommission zur Förderung der wis- senschaftlichen Forschung (KWF) des EVD zugrundeliegt, hat der Bundesrat die KWF beauftragt, Technologievorha- ben mit Industriebeteiligung zu evakuieren und zu finanzie- ren. Im gleichen Zusammenhang hat der Bundesrat das Bundesamt für Bildung und Wissenschaft (BBM) als Koordi- nationsstelle für die schweizerischen Beteiligungen an Eureka-Projekten und EG-Technologieprogrammen be- zeichnet. Die Koordination ist somit - entgegen der Mei- nung des Interpellanten - vom Bundesrat geregelt worden. Im Bereich der Technologiepolitik könnten die Aufgaben des Bundes weiter zunehmen, da beispielsweise die gene- relle Beschleunigung des technologisch bedingten struktu- rellen Wandels staatliche Massnahmen zur Schaffung gün- stiger Rahmenbedingungen für eine schnellere Umsetzung wissenschaftlich-technischer Kenntnisse in marktfähige Produkte notwendig machen kann.
Im speziellen gilt für die gestellten Fragen:
Zu den erwähnten Massnahmen gehört die Förderung der praxisorientierten Forschung und Entwicklung über die KWF und - damit verbunden - des Technologietransfers insbesondere in Richtung unserer Klein- und Mittelbetriebe. Dieser erfolgt vor allem durch die projektweise Zusammen- arbeit Hochschule/Industire sowie den damit verbundenen personenbezogenen Know-how-Transfer. Die KWF hat zudem im Rahmen ihrer Fördertätigkeit verstärkt auf eine Schwerpunktbildung in technologisch zentralen Bereichen (z. B. Materialforschung, Biotechnologie) hingewirkt. Ferner hat es zur Bildung von «Centers of excellence» (z. B. CSEM, CTML) sowie zur Heranbildung eines qualifizierten Nach- wuchses beigetragen, indem die bei der Projektbearbeitung gewonnenen Erkenntnisse auch in den Unterricht ein- fliessen.
Mit Impulsprogrammen wurde wiederholt ein Beitrag zum Abbau von Engpässen in volkswirtschaftlichen Schlüsselbe- reichen durch gezielte Aus- und Weiterbildungsanstrengun- gen sowie durch Schliessen von Wissenslücken mittels anwendungsnaher Forschung geleistet. Speziell hinzuwei- sen ist auf die Gründung der Software-Schule Schweiz, der Wirtschaftsinformatikschule Schweiz sowie auf die CAD/ CAM-Ausbildungskurse. Gerade in diesen Wochen hat das BfK einen Bericht vorgelegt mit Lösungsvorschlägen zur Förderung der computerintegrierten Fertigung (CIM).
Mit diesen Aktivitäten trägt das Amt dazu bei, die mit einer schweizerischen Technologipolitik verknüpften Ziele auf pragmatische und den kanppen Ressourcen gerechtwer- dene Art zu erreichen.
Er wird ebenfalls die in diesem Zusammenhang relevanten, mannigfachen Tätigkeiten und Zuständigkeiten anderer Bundesstellen, insbesondere des Eidgenössischen Departe- ments des Innern, berücksichtigen.
BAWI die Mitwirkung der mitinteressierten Departemente sowie die Koordination mit anderen Politikbereichen sicher. Zuständig für die Aussenbeziehungen ist das Integrations- büro EDA/EVD.
Eine Ueberprüfung der verwaltungsinternen Koordination würde sich nur aufgrund konkreter Schwierigkeiten auf- drängen.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag auf Diskussion offensichtliche Mehrheit Minderheit
Dagegen
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates teilweise befriedigt.
87.390
Motion Fischer-Sursee Schulen für Sozialarbeit. Unterstützung Ecoles de service social. Subventionnement
Wortlaut der Motion vom 20. März 1987
Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Vorausset- zungen zu schaffen, damit ab 1990 die Schulen für Sozialar- beit weiterhin subventioniert werden können.
Texte de la motion du 20 mars 1987
Le Conseil fédéral est prié de préparer les bases juridiques nécessaires au subventionnement des écoles de service social au delà de 1990.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-St. Gallen, Baggi, Blunschy, Braunschweig, Camenzind, Carobbio, de Chastonay, Christinat, Columberg, Cotti, Darbellay, Deneys, Dirren, Engler, Friedli, Geissbühler, Gloor, Grendel- meier, Hess, Humbel, Jaggi, Jung, Keller, Kühne, Lanz, Leuenberger-Solothurn, Longet, Maitre-Genève, Martin, Mauch, Meyer-Bern, Nussbaumer, Perey, Rüttimann, Schmidhalter, Schnider-Luzern, Schnyder-Bern, Seiler, Stamm Judith, Thévoz, Tschuppert, Vannay (42)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Folgende wichtige Gründe sprechen für die Beibehaltung einer weiteren Mitverantwortung des Bundes:
Sozialarbeit leistet einen Beitrag zur Milderung und zur Lösung sozialer Probleme. Die meisten sozialen Probleme sind Gegenstand gesamtschweizerischer Diskussion. Zu denken ist dabei etwa an Behinderte, Betagte, psychisch Kranke, Flüchtlinge und Asylanten, Arbeitslose und Krimi- nelle, Drogenabhängige und Alkoholiker usw.
Die Mitfinanzierung der Ausbildung zum Sozialarbeiter durch den Bund ist gerechtfertigt und wünschbar, weil der Vollzug einer Reihe von bundesrechtlichen Gesetzen und Bestimmungen qualifiziertes Personal zwingend voraus- setzt. Zu erwähnen ist etwa die Zuständigkeit des Bundes im Bereich der Sozialversicherungen, des Arbeitsrechts, des Wohnungswesens, des Familienschutzes, des Strafrechts usw.
Die zehn Schulen für Sozialarbeit haben ihren Sitz in acht Kantonen. Alle haben zwar bezüglich ihres Einzugsgebiets regionale Schwerpunkte, bilden aber grundsätzlich für die ganze Schweiz aus. Die Last der Finanzierung muss deshalb gerecht verteilt werden. Unter diesem Gesichtspunkt sind die Schulen für Sozialarbeit durchaus vergleichbar mit anderen Höheren Lehranstalten wie die Universitäten und die Technika, die ja auch vom Bund mitfinanziert werden.
N
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Motion Fischer-Sursee
Die Ausbildung zum Beruf des Sozialarbeiters soll wegen ihrer hohen Anforderungen an die Persönlichkeit der Auszu- bildenden weiterhin eine Ausbildung für Erwachsene sein. Ihre heutige Ansiedlung im ausseruniversitären Tertiärbe- reich bedarf einer gesamtschweizerischen Regelung.
Die Argumentation in den Grundlagenpapieren zum 2. Paket der Aufgabenteilung Bund/Kantone ist wider- sprüchlich: mit den gleichen Argumenten, mit denen der Weiterbestand der Subventionierung der Schulen für Sozial- arbeit bestritten wird, wird in anderen Fällen (z. B. den hauswirtschaftlichen Fachschulen) die Weiterführung der Subventionen empfohlen.
Die einzelnen Schulen für Sozialarbeit wären in Wahrneh- mung ihrer Ausbildungsaufgaben überfordert, wenn sie Koordinations- und Entwicklungsaufgaben nicht an natio- nale Gremien delegieren könnten. Solche Gremien - im speziellen Fall die Schweiz. Arbeitsgemeinschaft der Schu- len für Sozialarbeit (Sassa) - bedürfen weiterhin der Unter- stützung durch den Bund.
Die verfassungsmässige Grundlage für die verlangte gesetzliche Lösung ist durchaus gegeben. Ein Rechtsgut- achten von Professor Fleiner (Freiburg) zeigt eindeutig, dass Artikel 27 Absatz 1 BV als Grundlage für eine bundesrechtli- che Lösung dienen könnte. Im übrigen ist darauf hinzuwei- sen, dass der Bund die Schulen für Sozialarbeit seit mehr als fünfzig Jahren auf der Basis von Bundesbeschlüssen unter- stützt.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 20. Mai 1987
Rapport écrit du Conseil fédéral du 20 mai 1987
Die Studienkommission für eine Neuverteilung der Aufga- ben zwischen Bund und Kantonen hat bereits im Jahre 1984 vorgeschlagen, fortan auf die Bundesbeiträge an die Schu- len für Soziale Arbeit zu verzichten. Sie vertrat dabei die Auffassung, dass die Kantone zur Rechtssetzung in der beruflichen Ausbildung dann zuständig sein sollen, wenn sich die Berufstätigkeit vorwiegend in Anstellungsverhält- nissen der öffentlichen Hand abspielt. Diese Voraussetzng trifft ihres Erachtens auch für diese Schulen zu. Zudem ist nach Meinung dieser Kommission die Individualfürsorge generell eine kantonale Aufgabe. Der Bund sollte sich somit konsequenterweise in diesem Bereich nicht mehr engagie- ren. Die Kommission war auch der Meinung, dass der Weg- fall der bisherigen, nicht sehr hohen Bundesunterstützung durch die Kantone verkraftet werden könne.
In Berücksichtigung der Ergebnisse des Vernehmlassungs- verfahrens und der Aussprache im Kontaktgremium Bund/ Kantone hat der Bundesrat am 29. Oktober 1986 entschie- den, den Ende 1989 auslaufenden Bundesbeschluss über die Unterstützung der Schulen für Soziale Arbeit nicht mehr zu verlängern.
In seiner Interpellation vom 8. Dezember 1986 hat Herr Nationalrat Meyer-Bern in der Folge den Bundesrat gebeten, auf seinen Entscheid zurückzukommen und die rechtlichen Grundlagen für eine weitere Unterstützung der Schulen zu schaffen. Da seit dem Entscheid vom Herbst des vergange- nen Jahres keine wesentlichen neuen Tatsachen aufge- taucht waren, lehnte es der Bundesrat in seiner Interpella- tionsantwort vom 9. März 1987 ab, darauf materiell zurück- zukommen.
Die vorliegende Motion verfolgt im wesentlichen die glei- chen Ziele wie die Interpellation. Auch die Ausgangslage hat sich nicht geändert. Der Bundesrat sieht sich daher ausser- stande, von seinem ursprünglichen Entscheid abzurücken. Dieser Haltung liegen ausschliesslich Ueberlegungen der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen zugrunde. Die grosse bildungs- und sozialpolitische Bedeutung der Schulen für Soziale Arbeit soll damit selbstverständlich nicht etwa in Frage gestellt werden.
Der Bundesrat zweifelt im übrigen nicht daran, dass es den Trägern dieser Schulen möglich sein wird, trotz des Wegfal- lens der Finanzhilfen des Bundes dieses Werk auch in Zukunft weiterzuführen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
Präsident: Der Bundesrat beantragt, die Motion abzuleh- nen. Herr Fischer-Sursee will an der Motion festhalten; er hat das Wort.
Fischer-Sursee: Herr Bundesrat Cotti, ich freue mich, mit Ihnen wieder in den Ring zu steigen.
Seit 1922 unterstützt der Bund die Schulen für Sozialarbeit. Der Beitrag beträgt zurzeit rund 7,2 Millionen Franken; das sind 31,5 Prozent der Kosten. Der diesbezügliche Bundes- beschluss ist bis Ende 1989 befristet und läuft dann aus. Im Rahmen des zweiten Aufgabenverteilungspaketes hat der Bundesrat im Oktober 1986 beschlossen, den Bundesbe- schluss nicht zu verlängern und somit die Bundessubventio- nen zu streichen.
Im Vernehmlassungsverfahren waren die Hälfte der Kantone mit der Streichung einverstanden. Es waren jene Kantone, die keine Standorte hatten. Die andere Hälfte der Kantone und vor allem sämtliche grossen Verbände im Sozialwesen, die Erziehungsdirektorenkonferenz und der Wissenschafts- rat waren dagegen. Auch Bundesrat Egli sprach s ch für die Beibehaltung der Subvention aus. In der Schweiz gibt es zehn Schulen für Sozialarbeit, die sich auf ach: Kantone verteilen; 18 Kantone haben keine. Grösstenteils - was gut zu beachten ist - werden sie durch private Trägerschaften betrieben und auch privat - mit Unterstützung der öffentli- chen Hand - finanziert. Diese Schulen sind in der Schweize- rischen Arbeitsgemeinschaft der Schulen für Sozialarbeit - abgekürzt Sassa - zusammengefasst. Die Sassa koordiniert und kontrolliert den gesamten Ausbildungsstandard. Wie der Bundesrat in seiner Antwort selber bestätigt, haben die Sassa und die Schulen für Sozialarbeit eine grosse bil- dungs- und sozialpolitische Bedeutung.
Die Sozialarbeiter erfüllen im Vollzug einer Reihe bundes- rechtlicher Gesetze wichtige und schwierige Aufgaben im Sozialbereich. Die Bundesvorschriften schreiben die Ein- stellung von ausgebildetem Personal für soziale Aufgaben zwingend vor. Ich erinnere an die Bereiche Sozialversiche rung, Betreuung von Invaliden, Betagten, Alkoholikern, Strafrecht usw.
Meine Motion hat zwei Stossrichtungen: Eine finanzielle und eine gesetzgeberische. Ich bin der Meinung. dass auf Bundesebene eine gesetzliche Grundlage für de Ausbil- dung der Sozialarbeit und für die Anerkennung der Ausbil- dung und des Berufes geschaffen werden muss. In seiner Antwort schreibt der Bundesrat zwar, dass die eingesetzte Studienkommission die Auffassung vertreten habe, dass die Kantone für die Rechtssetzung in der beruflichen Ausbil- dung zuständig sein sollen, wenn sich die Berufstätigkeit vorwiegend im Anstellungsverhältnis der öffentlichen Hand abspielt, was nach Auffassung der Kommission zutreffe. Diese Argumentation ist bildungspolitisch und berufspoli- tisch nicht haltbar; sie ist überdies falsch. Die Erhebungen haben ergeben, dass 40 bis 46 Prozent der Sozialtätigen im öffentlichen Bereich eingesetzt sind, 50 Prozent im privaten Sektor.
Und nun zur finanziellen Seite. Selbstverständlich wäre die Uebernahme der Bundessubvention durch die Kantone finanziell ohne weiteres tragbar. Das ist überhaupt keine Frage. Es wäre theoretisch lösbar durch Konkordate, wie das St. Gallen, Genf und Waadt getan haben. Wenn ich trotzdem für die Bundessubvention plädiere, dann deshalb weil in der Praxis erhebliche Widerstände bestehen. Bis jetzt haben nämlich die Kantone - mit Ausnahme der erwähnten - keinen Streich getan, um ein Konkordat abzuschliessen oder die ausfallende Subvention zu übernehmen. So bleibt die Last weitgehend auf den wenigen Standortkantonen liegen. Das ist ungerecht. Von diesen Standortkantonen haben sich bis jetzt die wenigsten bereit erklärt, für den Bundesbeitrag einzuspringen. Selbst wenn die Kantone unter sich noch Konkordate abschliessen, hätte das nega- tive Folgen. Nur Schüler aus den betreffenden Konkordats-
Motion Fischer-Sursee
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kantonen hätten vergünstigten Zugang zur Konkordats- schule. Die im universitären Bereich zu Recht geforderte Möglichkeit der freien Wahl der spezifisch geeigneten Schule würde erheblich beeinträchtigt, wenn nicht gar ver- unmöglicht.
Wenn der Standortkanton die Kosten übernimmt, diktiert er auch für die ausserkantonalen Studierenden den Preis. Die Lage würde für diese generell schwierig. Jetzt schon müs- sen diese Schulgelder bis zu 6500 Franken bezahlen. Trotz regionalen Schwerpunkten bilden die Schulen grundsätz- lich für die ganze Schweiz aus. Entsprechend muss die Last der Finanzierung verteilt werden. Unter diesem Gesichts- punkt sind die Schulen durchaus mit anderen höheren Lehr- anstalten, wie Techniken, vergleichbar, die vom Bund eben- falls mitfinanziert werden.
Die Streichung der Subvention gefährdet auch die gesamt- schweizerische Koordination in der Ausbildung und die Weiterentwicklung des Ausbildungsstandards. Ich möchte daher zusammenfassend festhalten: Die Ausbildung der Sozialarbeiter ist eine gesamtschweizerische Aufgabe. Sie soll nicht nur durch wenige Kantone getragen werden. Der Bundesbeitrag soll die Möglichkeit schaffen, dass alle Stu- dierenden, die nicht in einem Standortkanton wohnen, zu gleichen Bedingungen Zutritt zu den Schulen haben. Und schliesslich soll eine bundesrechtliche Regelung geschaf- fen werden, die die Schulen und den Beruf der Sozialarbei- terinnen und der Sozialarbeiter bundesrechtlich anerkennt.
Frau Uchtenhagen: Ich möchte Sie eindringlich bitten, die Motion Fischer zu überweisen.
Ich war jahrzehntelang Dozentin an der Schule für Soziale Arbeit und bin seit bald sechs Jahren Präsidentin dieser Schule. Ich musste das Präsidium übernehmen, weil wir zeitweise praktisch nur noch ein Krisenmanagement hatten. Schon die Kürzung der Bundessubventionen infolge der Sparübungen hat uns in enorme Schwierigkeiten gebracht. Als dann noch der Streit zwischen der Stadt und dem Kanton über die Beteiligungen an den Subventionen aus- brach, waren wir vollkommen geliefert. Darf ich Sie daran erinnern, dass die Schulen für Soziale Arbeit das sind, was wir in vielen Gebieten eigentlich wollen, nämlich private Institutionen? Sie sind von Praktikern getragen, von engagierten Leuten, die mit Ausnahme der Dozenten und der Schulleitung alle gratis arbeiten.
In diesem Milizsystem geht es nicht an, dass diese Leute eine Riesenarbeit auf sich nehmen, die dann hauptsächlich darin besteht, Geld zu betteln, Briefe zu schreiben, sich an die Kirche zu wenden, sich immer wieder zu fragen, wie man diese Schulen überhaupt finanzieren kann. Wir haben unter dem Druck der Sparübungen nichts als Schwierigkeiten bekommen. Die Dozenten sind davongelaufen, die Vor- standsmitglieder sind ebenfalls gegangen, weil sie die Nase einfach voll hatten von dieser Art der Auseinandersetzung. Wir brauchen mehr und mehr Sozialarbeiter. Die Ausbildung ist heute sehr praxisbezogen. Es ist eine sehr teure Ausbil- dung. Wir können auch anders ausbilden. Ich habe es der Erziehungsdirektion klipp und klar gesagt: Bei weiteren Sparübungen - und die stehen natürlich ins Haus, wenn der Bund seine Subventionen auch noch wegfallen lässt! - werden wir das Ausbildungskonzept ändern müssen. Man kann natürlich Frontalunterricht erteilen, den Studierenden eine Menge intellektueller Sachen in die Köpfe stopfen. Das sind aber nicht die Sozialarbeiter, die wir brauchen. Das sind nicht die Leute, die sich in der Praxis auskennen. Wir müs- sen die Leute in die Praxis begleiten, wir müssen sie in kleinen Gruppen arbeiten lassen, learning by doing, und das ist sehr arbeits- und kostenintensiv. Niemand bestreitet heute, dass diese Schulen ausgezeichnete Sozialarbeiter ausbilden. In der Schule für Soziale Arbeit Zürich ist es so, dass bei Abschluss der Ausbildung praktisch alle Absolven- ten einer Klasse schon besetzt sind. Sie finden also mehr als nur genügend Stellen.
Was geschah, nachdem wir alle diese Sparübungen brav gemacht hatten? Da kamen die Heimerzieher und sagten, wir brauchen doppelt soviele Schulabsolventen! Die Schule
für Soziale Arbeit soll jetzt ihre Klassen verdoppeln. Das haben wir in einer einmaligen Anstrengung gemacht. Aber das werden wir in Zukunft nicht Jahr für Jahr wiederholen können, weil das das Ausbildungsniveau senkt. Gleichzeitig kamen wiederum die Praktiker aus den Justizheimen und aus den Altersheimen usw. und sagten: Wir haben Leute, die sind nicht ausgebildet. Die Schule für Soziale Arbeit soll sie gefälligst in einem Schnellkurs von 250 Stunden ausbilden. Solche Forderungen werden ständig gestellt. Auf der ande- ren Seite ist der Staat nicht bereit, diese Aufgabe tragen zu helfen. Die Kantone haben ja kein Konkordat, Herr Cotti! Deswegen war es ein ganz grosser Fehler beim zweiten Ausgabenpaket, den Bund aus dieser Aufgabe zu entlassen, wenn man keine Ersatzlösung hat. Bei uns weigern sich viele Kantone, zu bezahlen. Das führt dazu, dass Studie- rende aus gewissen Kantonen zwischen 15 000 und 26 000 Franken Schulgeld bezahlen müssen! Das können wir uns doch nicht leisten! Das ist doch prohibitiv für bestimmte Bürger aus gewissen Kantonen. Der Bund kann sich hier nicht aus der Aufgabe herausdrücken, genauso wenig wie bei den Technika.
Ich erinnere Sie noch einmal an die grossen Aufgaben, die wir vor uns haben. Die Ueberalterung der Bevölkerung führt dazu, dass wir immer mehr Altersheime haben, dass wir aber auch die Alterspatienten ambulant betreuen wollen. Die Ambulatorien nehmen überall zu. Wir haben das Problem der Aidskranken, die uns vor grosse Aufgaben stellen wer- den; auch die wollen wir nicht einfach in Spitäler abschie- ben, sondern wir wollen sie so lange wie möglich ambulant behandeln. Wir haben die Drogenabhängigen. Wir haben sehr viele Probleme, und wir brauchen ausgebildetes Fach- personal. Wenn das so weitergeht, wenn der Bund nicht bereit ist, an dieser gesamtschweizerischen Aufgabe mitzu- tragen, werden wir diese Probleme nicht lösen können.
Ich bitte Sie eindringlich, die Motion Fischer zu unter- stützen.
Aliesch: In der freisinnig-demokratischen Fraktion wurde die Motion von Herrn Fischer betreffend Unterstützung der Schulen für Sozialarbeit durch den Bund eingehend disku- tiert. Nach Abwägung der verschiedenen Aspekte und in Anerkennung der Bedeutung der Schulen für Sozialarbeit gelangte unsere Fraktion mit allen gegen 2 Stimmen zur Ueberzeugung, dass die Motion gemäss dem Antrag des Bundesrates abzulehnen sei. Für unsere Ablehnung sind insbesondere folgende Gründe massgebend:
Punkt 1: Die in den Schulen für Sozialarbeit ausgebildeten Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter üben ihre Berufstä- tigkeit in erster Linie in Anstellungsverhältnissen der öffent- lichen Hand aus. Für diese Ausbildungsgänge sollen nach unserer Meinung die Kantone sowohl bezüglich der Recht- setzung wie der Finanzierung zuständig sein. Bei entspre- chendem Willen - so meinen wir - sollten Kantone wie Zürich oder Solothurn dazu auch in der Lage sein.
Punkt 2: Die Individualfürsorge soll eine kantonale Domäne bleiben. Die Schulen für Sozialarbeit sind diesem Bereich zuzuzählen.
Punkt 3: Die Kantone sind ohne weiteres in der Lage, die Schulen aus eigener Kraft zu unterstützen. Eine Weiterfüh- rung der Subventionierung durch den Bund würde zudem dem Grundsatz widersprechen, wonach die finanzielle Ver- antwortung auch eine Mitsprachemöglichkeit voraussetzt. Punkt 4: Eine Subventionierung durch den Bund müsste bedingen, dass in den verschiedenen Schulen für Sozialar- beit einheitliche Lehrgänge mit einem eidgenössisch aner- kannten Abschluss angeboten werden. Die Ausbildung müsste zum Beispiel dem eidgenössischen Berufsbildungs- gesetz unterstellt werden. Dies ist aber heute nicht der Fall und von vielen anscheinend auch nicht erwünscht.
Die Fraktion der FDP teilt die Auffassung des Bundesrates, wonach eine Weiterführung der Subventionierung der Schulen für Sozialarbeit durch den Bund nicht zweckmässig und für den Weiterbestand dieser Schulen auch nicht not- wendig ist.
Wir unterstützen deshalb die Ablehnung der Motion.
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7 octobre 1988
Präsident: Die liberale Fraktion lässt mitteilen, dass sie dem Antrag des Bundesrates zustimmt.
Lanz: Die Zeit ist kurzlebig, und anscheinend mögen sich verschiedene Leute in diesem Rat nicht mehr erinnern, dass auch wir hier den Sozialarbeitern Aufträge erteilt haben, nämlich vor drei Jahren, anlässlich der Revision des EL- Gesetzes, also des Gesetzes über die Ergänzungsleistun- gen. Der Bundesrat hat dem Parlament vorgeschlagen, die Berücksichtigung gewisser behinderungs- und krankheits- bedingter Mehrkosten nicht im Gesetz festzuschreiben, son- dern von Fall zu Fall abzuklären und zu entscheiden. Der Bundesrat beantragte, diese Aufgabe an Pro Infirmis und Pro Senectute zu übertragen. Er argumentierte - ich zitiere aus der Botschaft -, «dass die privaten Institutionen Gewähr dafür bieten, in den genannten Fällen für eine rasche, wirk- same und diskrete Hilfe zu sorgen».
Die Räte schlossen sich der Auffassung des Bundesrates an und beschlossen, den Beitrag zur Bewältigung der übertra- genen Aufgabe an Pro Infirmis von 6 auf 8 Millionen und an Pro Senectute von 8 auf 12 Millionen Franken zu erhöhen. Bedingung: Die Pro-Werke sind verpflichtet, für die ihnen von unserem Rat übertragene delikate Aufgabe Fachkräfte zur Verfügung zu stellen. Im Klartext heisst das: Sozialarbei- terinnen und Sozialarbeiter, von denen diese Pro-Werke denn auch zusammen rund 300 beschäftigen. Wir sind also für den möglichst subtilen, differenzierten und unbürokrati- schen Vollzug der AHV-, IV- und EL-Gesetzgebung auf die Pro-Werke und deren qualifiziertes Personal angewiesen. Der Bundesrat, die Verwaltung und eben wir, die wir das revidierte EL-Gesetz verabschiedeten, sind daher an der Ausbildung von Fachkräften und damit am Bestand der Schulen für Sozialarbeit direkt interessiert.
Ich bitte Sie darum, der Motion Fischer zuzustimmen.
Frau Stocker: Ich lege meine Interessenbindungen klar: Ich bin Sozialarbeiterin, ich bin Ausbildnerin an verschiedenen Schulen für Sozialarbeit. Es ist aber nicht die Angst um meinen Brotkorb, die mich hier dafür plädieren lässt, die Motion Fischer-Sursee zu unterstützen. Es sind zwei ganz andere Ueberlegungen.
Eine erste Ueberlegung: Wir haben bekanntlich 26 Kantone in der Schweiz. Herr Aliesch, es gibt 10 Schulen für Sozialar- beit. Wenn Sie nun kantonalisieren, was passiert dann? Was geschieht in den Kantonen Graubünden, Tessin, Wallis, Jura? Wo geht man dort in die Schule? Wo lernt man dort den Beruf einer Sozialarbeiterin und eines Sozialarbeiters? Schon heute bezahlen solche Studierende zum Teil gegen 10 000 Franken Schulgeld pro Jahr. Und dann müssen Sie wissen, dass die Ausbildung zu diesem Beruf in der Regel die zu einem Zweitberuf ist. Es braucht eine gewisse menschliche Reife, es braucht berufliche Voraussetzungen und Lebenserfahrung, um überhaupt zu dieser Ausbildung zugelassen zu werden. Diesen Menschen zwischen 30 und 40 Jahren ist ein derartiges Studiengeld fast nicht mehr zuzumuten. Ich kenne viele, die sich ernsthaft mit dem Gedanken tragen: Kann ich mir diese Ausbildung leisten oder nicht, ich habe familiäre Verpflichtungen, ich muss letztlich für meinen Lebensunterhalt selber aufkommen? Gerade die Kantone, wo keine Schule für Sozialarbeit besteht, sind dringend darauf angewiesen, ihre Frauen und Männer zu diesen Ausbildungsstätten schicken zu können. Eine zweite Ueberlegung: Wir stehen vor grossen sozialen Aufgaben. Ich glaube, Sie stimmen mir zu: Das berühmte gute Herz und der gesunde Menschenverstand mögen noch immer eine wichtige Voraussetzung sein, aber sie genügen doch nicht mehr! Heute braucht es die modernen Techniken des Managements, um in Projekten, in Entwicklungen - gerade auch in ländlichen Gebieten - mit den grossen Fragen, zum Beispiel der Bevölkerungsstruktur-Entwick- lung, fertigzuwerden. Es geht darum, dass wir gerade gesamtschweizerisch ein Ausbildungsniveau hinkriegen, das es möglich macht, den modernen Anforderungen der sozialen Probleme gerecht zu werden. Und das setzt qualifi- zierte, gut ausgebildete Fachleute voraus.
Es geht um 5,8 Millionen Franken. Wenn ich denke, welche Beträge schon bewilligt worden sind, seit ich in cliesem Rat bin, bitte ich Sie inständig, diesem, aufs Ganze gesehen doch sehr kleinen Betrag, der aber bestimmt eine grosse Wirkung haben wird, zuzustimmen. Mein Versprechen haben Sie, dass ich mich dafür einsetzen werde, dass er effizient und wirklich gut eingesetzt wird im Interesse jener, die es letztlich brauchen.
Mme Pitteloud: Je vous demande de soutenir la motion Fischer-Sursee et je voudrais attirer votre attention sur son importance. La décision de cesser le subventionnement des écoles sociales à partir de 1990 a été prise dans le cadre de la nouvelle répartition des tâches entre Confédération et cantons et cet exercice, qui devait être celui du désenchevê- trement des tâches, s'est révélé en fait un exercice financier. Les cantons eux-mêmes se sont aperçus qu'ils n'avaient pas les moyens de reprendre une partie de ces tâches.
On a aussi compris, depuis le lancement de ce: exercice, que le législateur avait mis des années à construire patiem- ment un édifice social et qu'il ne s'agissait pas de le détruire maintenant.
Il est en effet étrange de penser qu'en 1978 le Conseil fédéral lui-même demandait aux Chambres de prolonger l'aide aux écoles de service social, relevant avec justesse une évolu- tion sociale et économique qui entraîne des problèmes, «des misères morales et psychiques» - je cite le message - et affirmait que notre législation sociale reposait sur l'idée qu'il ne pourrait y avoir de politique sociale moderne si les services sociaux n'étaient pas dotés de spécialistes. En 1978 le Conseil fédéral démontrait que ces écoles sociales avaient un financement complexe reposant à la fois sur des fonds propres, des subventions cantonales et des subven- tions fédérales, et il concluait que les subventions fédérales étaient importantes pour l'équilibre de leurs finances.
En 1984, il répétait que c'était grâce aux contributions fédérales que la situation de ces écoles avait évolué de façon positive. Dans le même temps, il émettait l'opinion, étrange à mon avis, que le fait qu'elles soient subvention- nées par la Confédération avait empêché leur bonne inté- gration cantonale. Cette position servait à étayer l'idée de leur «cantonalisation». Or, en tant qu'institutions d'études sociales supérieures, les écoles de service social sont, tout comme les technicums et les écoles supérieures, des éta- blissements qui entrent dans la compétence des cantons, de la Confédération et le professeur Fleiner a démontré que la législation découlant de la motion de M. Fischer-Sursee a une base constitutionnelle dans l'article 27, alinéa premier de la constitution.
L'école est une affaire cantonale, c'est vrai, ainsi que l'assis- tance individuelle, mais le mandat de formation de ces écoles ne l'est pas. Il comprend des tâches de prospection et de recherche en matière de politique sociale qui sont d'utilité nationale. D'ailleurs, si des organisations supraré- gionales, cantonales ou nationales, publiques ou privées, ne collaboraient pas à la solution de ces problèmes particuliè- rement difficiles - problèmes de la drogue, de l'alcoolisme, des réfugiés, désormais aussi problème des porteurs de sida et de la maladie d'Alzheimer qui se développe et qui va nécessiter un nombre important de prises en charge par des travailleurs sociaux - les collectivités publiques cantonales et communales seraient rapidement dépassées. Il est faux, Monsieur Aliesch, de dire que ces travailleurs sont employés en majorité dans le secteur public, puisque 54 pour cent d'entre eux, en moyenne, travaillent dans des organismes privés ou pour les églises.
La cantonalisation de ces écoles était très controversée. Onze cantons étaient pour, dix étaient contre et toutes les organisations qui s'occupent de politique sociale et d'assis- tance sociale y étaient opposées, notamment la Conférence suisse des directeurs cantonaux de l'instruction publique, le Conseil suisse de la science et la Fédération suisse des associations de parents de handicapés mentaux.
D'ailleurs, en refusant la cantonalisation des bourses d'études par une votation populaire, les citoyens suisses ont
Motion Fischer-Sursee
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également exprimé leur volonté de maintenir une assistance financière de la Confédération dans le domaine des études supérieures. Je vous demande donc de soutenir la motion Fischer-Sursee.
Frau Zölch: Ich bitte Sie, die Motion Fischer-Sursee zu unterstützen.
Wir haben es vorhin gehört, wir wissen es alle, dass die Arbeit von Menschen im Sozialbereich immer wichtiger, aber auch immer schwieriger wird. Denken wir beispiels- weise an die Betreuung der Betagten, der Behinderten, der zunehmenden Zahl der Drogenabhängigen, der Asylanten und neuerdings auch der aidskranken Menschen. Hier genügen mitmenschliche Gefühle längst nicht mehr! Wir haben alle ein grosses Interesse daran, dass gut ausgebil- dete Kräfte diese Menschen betreuen. Je wichtiger und je schwieriger diese Aufgaben werden, desto höhere Anforde- rungen müssen wir an die Ausbildung der Sozialarbeiterin- nen und der Sozialarbeiter stellen.
Die Gemeinden, die den Fürsorgebedürftigen eigentlich am nächsten stehen, sind oft mit den vielen sozialen Aufgaben überfordert. Gerade kleine Gemeinden sind darauf angewie- sen, dass sie Betreuungsaufgaben z. B. an Gemeindever- bände oder an andere regionale Institutionen - und dort eben an gut ausgebildete Fachkräfte - übertragen können. Heute ist es so, dass die Schulen für Soziale Arbeit grössten- teils von privaten Organisationen, teils auch von Kantonen und Gemeinden oder von mehreren Kantonen gemeinsam getragen werden. Diese Aufgabenteilung ist historisch gewachsen, und sie hat sich bewährt.
Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Schulen für Soziale Arbeit, die Sassa, legt gewisse minimale Richtlinien für die Grundausbildung fest. Sie ist auch verantwortlich für die gesamtschweizerische Koordination und Entwicklung der Ausbildung an den zehn Schulen. Die Sassa überprüft denn auch periodisch die Lehrpläne und die Arbeit der Schulen.
Der Bund subventioniert heute nicht nur die Schulen, son- dern er unterstützt finanziell auch die Sassa, indem er ihre Defizite übernimmt. Diese Defizite machen mehr als 50 Pro- zent aller Ausgaben der Sassa aus.
Fallen nun diese Beiträge des Bundes weg, sind die Schulen für Soziale Arbeit selber und die Sassa gefährdet. Es ist sehr unsicher, ob die Kantone bereit und in der Lage wären, in die Lücke zu springen.
Auch die privaten Organisationen könnten die Bundesbei- träge kaum kompensieren, und die Schülerbeiträge sind an manchen Schulen ohnehin schon sehr hoch.
Wer garantiert uns dann, dass die Sozialarbeiter über eine minimale Grundausbildung verfügen? Wer überprüft dann die Schulen, und wer koordiniert dann gesamtschweize- risch die Ausbildung an den Schulen für Soziale Arbeit?
Die Kantone sind heute darauf kaum vorbereitet. Es ist auch fraglich, ob sie die wichtigen Aufgaben, die die Sassa heute erfüllt, eben die Festlegung eines minimalen Ausbildungsni- veaus und die Koordination und Entwicklung der Ausbil- dung, übernehmen könnten. Wohl auch deshalb hat sich die Eidgenössische Erziehungsdirektorenkonferenz zusammen mit zehn Kantonen und zahlreichen verschiedenen Organi- sationen - unter anderen der Schweizerische Wissen- schaftsrat - gegen die Streichung der Subventionen ausge- sprochen.
Das sogenannte Drei-Säulen-Prinzip, die Aufgaben- und Lastenteilung durch die Gemeinden, die Kantone und den Bund, hat sich bewährt.
Es ist sicher wichtig und richtig, dass wir heute die techni- schen Ausbildungen, z. B. die Informatik und die Ingenieur- wissenschaften, unterstützen. Wir dürfen daneben aber die sozialen Ausbildungen nicht vernachlässigen. Rechtsgrund- lage könnte Artikel 27 Absatz 1 der Bundesverfassung sein. Aus diesen Gründen bitte ich Sie nochmals, die Motion von Herrn Fischer-Sursee zu unterstützen.
Scheidegger: Auch ich bin natürlich «verdächtig». Ich komme aus Solothurn, und auch dort hat es eine Schule für
Sozialarbeit. Ich kenne aber auch die Probleme dieser Schule, und ich erinnere mich noch an die internationale Tagung über die Sozialarbeit in Solothurn im Juli 1984, wo Herr Bundesrat Egli folgendes gesagt hat: «Gesellschaft mit oder ohne Sozialarbeit, das ist gleichzeitig auch die Frage nach der Gesellschaft, die wir wollen. Eine menschliche Gesellschaft ist heute ohne Sozialarbeit nicht denkbar. Das Bekenntnis zur Würde des Menschen bleibt hohl, wenn wir denen nicht gezielt und kompetent helfen können, die auf- grund von Krankheit, Gebrechen oder besonderen Umstän- den nicht in der Lage sind, jene unveräusserlichen Rechte wahrzunehmen, die ihnen als Menschen zukommen.»
Damals schon sprach man von Kantonalisierung. Es kam zur bekannten Verlängerung, aber Herr Bundesrat Egli hat damals auch deutlich und klar gesagt, ich zitiere: «Was auf jeden Fall vermieden werden muss, ist, dass im Zuge einer allfälligen Ablösung der Bundessubventionen die Schulen gezwungen werden müssten, ihre Leistungsangebote einzu- schränken.»
Das sind, glaube ich, deutliche bundesrätliche Worte.
Die Schwierigkeit der vom Bund anvisierten Kantonalisie- rung der zehn Schulen für Sozialarbeit sind sehr gross. Fliessen die 6 Millionen Franken nicht mehr, entstehen exi- stenzielle Sorgen. Tendenzen zum Leistungsabbau, höhere Belastung ausserkantonaler Schüler, beispielsweise auch aus dem Kanton Graubünden, und viele weitere Probleme. Ich bitte den Rat, die Schulen für Sozialarbeit nicht zu Sozialfällen werden zu lassen, sondern die Motion Fischer- Sursee zu unterstützen.
Stappung: Auch ich unterstütze die Motion Fischer-Sursee. Ende 1989 läuft der gegenwärtig noch geltende Bundesbe- schluss aus. Dann kommen die Schulen für Soziale Arbeit ohne Zweifel in eine finanzielle Notlage.
Bereits mit der Kürzung des Bundesbeitrages anlässlich der letzten Subventionszusicherung, d. h. mit dem letzten Bun- desbeschluss, waren die Schulen gezwungen, Einsparun- gen in wichtigen Bereichen vorzunehmen. Damals ging es um eine Kürzung von zirka 5 Prozent. Ab 1. Januar 1990 fallen die Bundesbeiträge ganz weg, das sind 30 Prozent der Einnahmen. Das ist ein Betrag, der durch Kantonsbeiträge kaum wettgemacht werden kann. Es ist zu befürchten, dass die Schulen für Soziale Arbeit, insbesondere auch die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Soziale Arbeit, gezwungen sein werden, ihre Leistungen massiv abzu- bauen.
Die Schulen für Soziale Arbeit dürfen nicht zu Stiefkindern verkommen. Jetzt geht es ums Ueberleben dieser für unsere Gesellschaft wichtigen Schulen. Es geht aber auch um die Weiterführung der bewährten Koordination der Entwicklung sowie der Ausbildung an den zehn Schulen der Arbeitsge- meinschaft. Es wäre nicht zu verantworten, wenn die Arbeitsgemeinschaft zu einer auf Almosen angewiesenen Organisation absinken würde. Ihr Weiterbestand wäre zwei- fellos gefährdet.
Der Bund richtet heute trotz Aufgabenteilung an Höhere Technische Lehranstalten - aber auch an höhere Wirt- schafts- und Verwaltungsschulen - Subventionen aus. Es käme niemandem in den Sinn, diese Beiträge zu streichen. Die Anstellung bei einem öffentlichen Arbeitgeber, wie der Bundesrat das zu begründen versucht, ist kein Kriterium. Es geht in dieser Frage - und da möchte ich auch die freisin- nige Fraktion ansprechen - um die Ausbildung und nicht um die spätere Tätigkeit. Auch die Sozialarbeiter sind nicht alle im öffentlichen Bereich tätig. Fortschrittliche Grossunter- nehmungen aus Wirtschaft und Industrie haben ebenfalls betriebseigene Sozialarbeiter. Es gibt sehr viele Stiftungen, denen teilweise auch freisinnige Parteimitglieder vorstehen, die auf gut ausgebildete Sozialarbeiter angewiesen sind. Jetzt können Sie sich im sozialen Bereich engagieren, ohne beim Verbalen zu bleiben. Ich bitte Sie sehr darum.
Sozialarbeiter betreuen in der Regel die schwächsten Grup- · pen in dieser Gesellschaft. Das ist eine Arbeit, die nicht sofort in Franken gemessen werden kann und wenig lukrativ ist. Auf die Dauer ist die Arbeit der Sozialarbeiter aber eine
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Sauvegarde de nos eaux. Initiative populaire
1526
N 7 octobre 1988
äusserst wichtige Aufgabe in unserer Gesellschaft. Bundes- beiträge an diese Schulen sind gut angelegtes Geld. Am Schluss ist unsere Gesellschaft nur so stark wie der letzte am Seil. Ich bitte Sie um Zustimmung zur Motion Fischer.
Frau Segmüller: Die Tatsache, dass wir das Land mit der höchsten Selbstmordrate sind, bedrückt mich. Es bedrückt mich auch, dass wir bei Drogen und Aids den «Rekord» halten. Wir sollten uns nicht auf den Kampf um 6 Millionen Franken beschränken, sondern uns auf den Kampf gegen die Uebel in unserer Gesellschaft konzentrieren. Immer komplexer wird das Leben, immer mehr Menschen kommen ohne Hilfe nicht zurecht. Wir brauchen Sozialarbeit. Sie ist Hilfe zur Selbsthilfe. Das sollte doch eigentlich alle hier in diesem Saal ansprechen. Die Anforderungen an die Sozial- arbeiter punkto Wissen, Können und vor allem punkto per- sönlicher Belastbarkeit sind hoch. Dazu kommt, dass die Schüler heute ein nicht gerade kleines Schulgeld zahlen. Von der Schule in St. Gallen weiss ich, dass zwei Drittel der Schüler Stipendien beziehen, weil sie die Ausbildung - meist ist es eine Zweitausbildung - sonst nicht finanzieren könnten. Das bedeutet, dass die kantonalen Finanzen auch hier wieder belastet werden.
Wir brauchen angesichts der grossen Probleme unserer Gesellschaft gute Ausbildungsstätten für Sozialarbeit. Wir brauchen qualifizierte Sozialarbeiter. Notwendig sind sicher Verbesserungen bei der Ausbildung, eine Koordination oder Vereinheitlichung der Ausbildungsgänge und möglicher- weise eine Schwerpunktbildung wie zum Beispiel bei den HTL. Was wir sicher nicht brauchen, ist eine Abwertung oder Verzettelung der Kräfte zur Geldsuche. Wir brauchen weiter- hin die Unterstützung des Bundes, um den Schulen in Zukunft zu ermöglichen, eine optimale Ausbildung anzubie- ten. Der Zeitpunkt ist schlecht gewählt, um den Schulen, die eine gesellschaftlich so wichtige Funktion erfüllen, den finanziellen Teppich unter den Füssen wegzuziehen. Ich bitte Sie daher eindringlich: Geben Sie diese sechs Millio- nen Franken weiterhin, als Unterstützung und als Zeichen für die Notwendigkeit dieser Berufsgattung in unserem Land, wobei Verbesserungen in der Ausbildung durchaus möglich und wünschbar sind.
Fischer-Sursee: Ich möchte nur noch zwei, drei Richtigstel- lungen machen, vor allem an die Adresse der freisinnigen Fraktion. Ich bin mit ihrer Argumentation durchaus einver- standen, und ihr Standpunkt ist im Grunde der gleiche wie meiner, nur glaube ich, dass sie die falschen Schlussfolge- rungen gezogen haben. Ich bin der Meinung, dass dieser Beitrag an die Schulen für Sozialarbeit im zweiten Ausga- benpaket als Bundesleistung berücksichtigt, das heisst, angerechnet werden soll, so dass per Saldo die Bundeslei- stung gleich bleiben wird.
Zweitens, Herr Aliesch: Ich bin ebenfalls Ihrer Meinung, dass die Individualvorsorge eindeutig Sache der Kantone ist. Es geht aber nicht um diese Frage, sondern um die Frage der technischen Ausbildung der Fachleute - also nicht um die Finanzierung der Individualvorsorge. Ich bin auch mit Ihnen einverstanden, dass wir einheitliche Lehrgänge und eine eidgenössische Anerkennung brauchen. Ich habe das in meinen Ausführungen ganz deutlich gesagt. Ein ganz wesentlicher Punkt meines Anliegens ist, dass die Subven- tionen weiter beibehalten werden sollen, um diese eidge- nössische Anerkennung sichern zu können. Die Argumenta- tion des Bundesrates ist nämlich widersprüchlich. Einerseits bestreitet er die Subvention für Schulen für Sozialarbeit. Im gleichen Atemzug bejaht er die Subvention, zum Beispiel für die hauswirtschaftliche Fachschule. Wo ist da der Unter- schied?
Es steht dem Bundesrat meines Erachtens gut an, wenn er sich im Rahmen der Aufgabenteilung nicht nur für die För- derung der Hochschulen und den gesetzlichen Schutz der Arztgehilfinnen oder der Berufsfischer einsetzt - ich bin ihm zwar dankbar, dass man die Fischer schützt; aber ich glaube, Herr Bundesrat, dass das Anliegen nun doch
gesamtschweizerisch derart wichtig ist, dass es der Bund nicht voll aus den Händen geben sollte.
Bundesrat Cotti: Was soll der Bundesrat nach dieser ein- drucksvollen und gutgemeinten Lawine von Voten noch sagen? Frau Segmüller, man kann bei diesen Fragen sogar das Aids-Problem herbeiziehen. Ich garantiere Ihnen, dass wir dieser Fragen wegen sehr besorgt und auch von der Notwendigkeit eines vorzüglichen Unterrichtes überzeugt sind. All das, was darüber gesagt worden ist, ist dem Bun- desrat bekannt; die Notwendigkeit wird nicht bestritten. Uebrigens bezahlen wir für die Aids-Bekämpfung etwas mehr als diese 6 Millionen Franken. Die Frage ist für den Bundesrat eine andere, nämlich: Sind die Kantone, die besonders im Bildungsbereich immer wieder auf ihre Kom- petenzen pochen, bereit, das, was sie anlässlich der Aufga- benteilung vor drei oder vier Jahren zugesagt haben, heute, im konkreten Fall, noch anzunehmen oder nicht?
Dazu ist folgendes zu sagen: Die Kantone erhielten im Jahre 1987 etwa 6 Millionen Franken. Der Kanton Zürich erhielt 1,5 Millionen, der Kanton Genf ebenfalls 1,5 Millionen, der Kanton Bern 600 000 Franken, der Kanton Waadt 900 000 Franken, usw. Nun stelle ich Ihnen ganz offen die Frage: Sind diese Kantone in der Lage, angesichts der allseits anerkannten Bedeutung dieser Schulen, auch die Kosten zu übernehmen? Kann etwa der Kanton Zürich die ausfallen- den 1,5 Millionen nicht übernehmen? Mehr ist nicht zu sagen.
Herr Fischer-Sursee, der Bundesrat hat im Jahre 1986 sei- nen Beschluss aufgrund der ganzen Vorarbeit und der Zusage der Kantone gefasst. Im Jahre 1986 war noch Herr Egli, den Sie erwähnt haben, im Bundesrat. Die Situation hat sich seither überhaupt nicht geändert. Der Bundesrat muss seine Haltung im Hinblick auf eine minimale Folgerichtigkeit bestätigen. Für den Rest ist das Parlament kompetent.
Abstimmung - Vote
Für Ueberweisung der Motion Dagegen
100 Stimmen 47 Stimmen
Ueberwiesen - Transmis
87.036
Rettung unserer Gewässer. Volksinitiative und Gewässerschutzgesetz. Revision
Sauvegarde de nos eaux. Initiative populaire et loi sur la protection des eaux. Révision
Botschaft, Gesetz- und Beschlussentwurf vom 29. April 1 987 (BBI II, 1061) Message, projets de loi et d'arrêté du 29 avril 1987 (FF Il, 1081)
Antrag der Kommission Die Frist zur Behandlung der Volksinitiative «zur Rettung unserer Gewässer» wird nach Artikel 27 Absatz 5bis GVG verlängert bis 8. Oktober 1989.
Proposition de la commission
Le délai imparti pour l'examen de l'initiative populaire «pour la sauvegarde de nos eaux» est prolongé jusqu'au 8 octobre 1989, conformement à l'article 27, alinéa 5bis, de la loi sur les rapports entre les conseils.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Fischer-Sursee Schulen für Sozialarbeit. Unterstützung Motion Fischer-Sursee Ecoles de service social. Subventionnement
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Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1988
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
87.390
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 07.10.1988 - 08:00
Date
Data
Seite
1521-1526
Page
Pagina
Ref. No
20 016 785
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