Interpellation (Nauer)-Braunschweig
1517
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 31. August 1988
Rapport écrit du Conseil fédéral du 31 août 1988
Die Schweiz oder schweizerische Interessen stehen nicht im Brennpunkte des internationalen Terrorismus. In den letzten fünf Jahren wurden in der Schweiz nur wenige Anschläge verzeichnet, die international tätigen Terroristen zugeschrie- ben werden können. Neben den Anschlägen im Jura, die nicht im Zusamenhang mit dem internationalen Terrorismus stehen, sind in letzter Zeit auch keine schweren, innenpoli- tisch motivierten Gewaltakte verübt worden.
Der Kanton Tessin ist vor allem seiner geographischen Lage zufolge von italienischen Terroristen als Etappenraum benutzt worden. Er kann jedoch deswegen nicht als «Terro- ristenzentrum» bezeichnet werden. Die genannten Fälle belegen zudem die Funktionstüchtigkeit der interkantona- len und internationalen Zusammenarbeit von Polizei- und Justizbehörden. Sowohl Petra Krause als auch Pietro Mor- lacchi konnten an die italienischen Behörden ausgeliefert werden. Es liegen zur Zeit keine Anhaltspunkte vor, die es rechtfertigen, die Schweiz als Umschlagplatz für Waffenlie- ferungen an terroristische Gruppierungen zu bezeichnen. Demnach lassen sich die Fragen wie folgt beantworten:
2./3. Die Bundesanwaltschaft verfolgt ständig die Aktivitäten des internationalen Terrorismus und ermittelt in Zusammen- arbeit mit den kantonalen Polizeibehörden nötigenfalls gegen Terroristen oder Sympathisanten in der Schweiz. Dabei steht sie in dauernder Verbindung mit ausländischen Polizei- und Sicherheitsbehörden, deren Erkenntnisse somit einbezogen werden können. Der internationale Nachrich- tenaustausch erfolgt auch im Rahmen des Europäischen Uebereinkommens zur Bekämpfung des Terrorismus.
Von einer besonderen Untersuchung, wie sie der Interpel- lant anregt, sind aus diesen Gründen keine weitergehenden Ergebnisse zu erwarten.
Im übrigen kann auf die immer noch gültigen Antworten zu den Interpellationen Cotti und Cincera betreffend den inter- nationalen Terrorismus verwiesen werden.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates befriedigt.
Präsident: Zu den folgenden Interpellationen verlangen die Interpellanten Diskussion.
87.481
Interpellation (Nauer)-Braunschweig Alzheimersche Krankheit Maladie d'Alzheimer
Wortlaut der Interpellation vom 17. Juni 1987
Bis vor kurzer Zeit hielt man in der Schweiz die als Alzhei- mersche Krankheit bezeichnete häufigste Hirnleistungsstö- rung für ein vorwiegend amerikanisches Problem.
Inzwischen findet die Krankheit auch bei uns zunehmende Beachtung. So sollen in der Schweiz schätzungsweise über 66-N
30 000 vorwiegend betagte Menschen von diesem schweren Leiden befallen sein. Gegen den schleichenden, unaufhalt- sam fortschreitenden geistigen und körperlichen Verfall gibt es noch kein Mittel.
Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten: 1. Gibt es in der Schweiz Projekte, die sich mit der For- schung über Ursache und Bekämpfung der Alzheimerschen Krankheit befassen? Sind allfällige Forschungsprojekte mit genügend finanziellen Mitteln dotiert?
Texte de l'interpellation du 17 juin 1987
Il y a peu de temps encore, on considérait en Suisse que la maladie d'Alzheimer, type le plus répandu d'encéphalopa- thie, concernait essentiellement l'Amérique.
Or ces temps derniers, on attache, chez nous aussi, toujours plus d'attention à l'apparition de ces troubles. Selon des estimations, plus de 30 000 personnes, agées pour la plu- part, seraient victimes de cette grave maladie. Il faut souli- gner qu'il n'existe encore aucun traitement contre cette dégradation intellectuelle et physique, qui est progressive mais irréversible.
Je demande à ce sujet au Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes:
Y a-t-il en Suisse des projets de recherche portant sur les causes et le traitement de la maladie d'Alzheimer? Dans l'affirmative, les responsables de ces projets ont-ils reçu des moyens financiers suffisants?
Quelles sont les mesures qui s'imposent au niveau fédéral pour créer des possibilités de traitement destinées aux per- sonnes atteintes de la maladie d'Alzheimer?
Du fait de la rapidité effrayante à laquelle croît le nombre des personnes atteintes de cette maladie, les lits dans des établissements appropriés font défaut, surtout pour celles dont la maladie en est à un stade avancé. D'après le Conseil fédéral, quelles sont les mesures nécessaires pour créer en nombre suffisant les places dans des établissements appro- priés?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-St. Gallen, Braunschweig, Bundi, Clivaz, Eggenberg-Thun, Fehr, Friedli, Hubacher, Leuenberger-Solothurn, Mauch, Ott, Rechsteiner, Reimann Fritz, Renschler, Robbiani, Ruffy, Stappung, Uchtenhagen, Weber-Arbon, Zehnder (20)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Interpellant verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 21. September 1987
Rapport écrit du Conseil fédéral du 21 septembre 1987 zu Ziff. 1) Es ist recht schwierig, die Alzheimersche Krank- heit von anderen Leiden zu unterscheiden, welche eine Gedächtnisschwäche verursachen. Die Alzheimersche Krankheit kann bis heute nur durch eine Hirnautopsie dia- gnostiziert werden, was bedeutet, dass sie erst post mortem definitiv festgestellt werden kann. Mikroskopisch findet man gewisse Veränderungen der Hirnzellen. Man weiss heute, dass gewisse Ueberträgersubstanzen im Hirn des Alzheimer Kranken mangelhaft synthetisiert werden. Basierend auf die- ser Tatsache hofft die Medizin, eine Möglichkeit zur Behand- lung dieser Krankheit zu finden. Wenn solche Behandlun- gen möglich werden sollten, so wird es notwendig, die Zuverlässigkeit der klinischen Diagnose zu verbessern, damit nicht versehentlich Patienten mit anderen Hirnkrank- heiten als Alzheimer Kranke behandelt werden. Mit diesen
Interpellation Nussbaumer
1518
N
7 octobre 1988
beiden Fragen der Behandlung einerseits und der klini- schen Diagnose der Krankheit anderseits befassen sich mehrere Forschergruppen an verschiedenen Universitätskli- niken und Instituten der Schweiz.
Daneben ist aber eine Vermeidung oder eine Heilung der Krankheit wünschenswert. Diese setzt Kenntnisse über die Ursachen der Krankheit voraus sowie über die Art und Weise, wie diese Ursachen zur Hirnveränderung führen. International gesehen lassen sich in dieser Beziehung ver- schiedene Richtungen des Bemühens verfolgen: Verände- rung der Hirnzellen bei der Alzheimer Krankheit, genetische Studien, Erforschung von schädlichen Umwelteinflüssen, speziell von Viren und chronischen Vergiftungen. Die gene- tischen Untersuchungen haben aufgedeckt, dass ein geneti- scher Faktor sicher eine Rolle spielt. Unseres Wissens beschäftigen sich in der Schweiz keine Arbeitsgruppen mit solchen genetischen Arbeiten. Hingegen befasst sich eine Forschergruppe an der Universität Basel mit einem Eiweiss- bestandteil, dem senilen Plaque, einem der wichtigsten histologischen Anteile der Alzheimer Krankheit. Dieselbe Gruppe untersucht auch die Beziehung der Hirnveränderun- gen zu den Umwelteinflüssen und zur Ausbildung der oben erwähnten Plaque. Erschwerend in dieser Forschung ist, dass bei Tieren die Alzheimer Krankheit nicht vorkommt. Im ganzen wird man auf das Studium der Krankheit beim Men- schen angewiesen bleiben, sowohl durch klinische For- schung wie auch mit Studium am menschlichen Hirn post mortem.
Im gegenwärtigen Zeitpunkt laufen beim Schweizerischen Nationalfonds nur zwei Forschungsgesuche zu diesen The- men. Wie aber aus einem Programm eines vom National- fonds unterstützten Symposiums aus dem Jahre 1986 her- vorgeht, befassen sich noch weitere schweizerische Grup- pen - ohne eine Nationalfondsunterstützung angefordert zu haben - mit dieser Krankheit. Einer Intensivierung der For- schung auf dem Gebiete der Alzheimer Krankheit in der Schweiz steht eher das beschränkte Forscherpotential als die ungenügende finanzielle Dotation entgegen.
zu Ziff. 2 und 3) Die Veränderung der Altersstruktur der schweizerischen Bevölkerung bringt es mit sich, dass auch zunehmend mehr Personen in der Schweiz ein Alter errei- chen, in welchem die Alzheimersche Krankheit vermehrt auftritt. Derselbe Strukturwandel bewirkt aber gleichzeitig ganz allgemein eine vermehrte Nachfrage nach geeigneten Pflegeplätzen für betagte Personen. Gesamtschweizerisch hat man dieses Problem erkannt, und die kantonalen Behör- den sind daran, das entsprechende Platzangebot auszu- bauen. Der Bundesrat hat im jetzigen Zeitpunkt keine Veran- lassung, in die kantonalen Bemühungen einzugreifen.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag auf Diskussion offensichtliche Mehrheit Minderheit
Dagegen
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates teilweise befriedigt.
88.381
Interpellation Nussbaumer Entwicklungsplan zugunsten der Dritten Welt Plan d'aide au développement du tiers monde
Wortlaut der Interpellation vom 15. März 1988 Ich frage den Bundesrat an:
Befasst sich das Bundesamt für Aussenwirtschaft mit dem Guillaume-Plan?
Wie stellt sich die Schweiz als grosses Nahrungsmittel- importland zu einer solchen Neuordnung des Weltmarktes?
Wäre es im Hinblick auf das Jubiläumsjahr 1991 nicht angezeigt, mit den Ländern, aus welchen wir Agrarprodukte importieren, auf die rasche Verwirklichung einer solchen Weltmarktordnung hinzuarbeiten?
Wäre es nicht angezeigt, für eine derart zentrale Frage eine Studienkommission einzusetzen, die losgelöst von bis- herigen Vorstellungen einen aktiven Beitrag der Schweiz für die Beseitigung des Hungers und der sinnlosen Agrarüber- schüsse in der Welt studieren könnte?
Der französische Landwirtschaftsminister Guillaume arbei- tet seit Jahren an einem Plan für die Neuordnung der Entwicklungshilfe und der Hungerbekämpfung. Diese Ideen, die inzwischen von Frankreich in verschiedenen internatio- nalen Gremien, vor allem seit der Konferenz von Punta del Este, vertreten werden, gewinnen mehr und mehr an Bedeu- tung.
Diese Initiative geht vom Gedanken aus, sowohl auf humani- tärem Weg wie wirtschaftlich und politisch auf die gerechte Verteilung der Güter zwischen entwickelten und unterent- wickelten Ländern hinzuarbeiten. Der Plan Guillaume wäre sozusagen ein Marshallplan für die ärmsten Länder, eine Ergänzung zum Rohstoffabkommen.
Der Gegenstand des Guillaume-Planes
Die Prioritäten liegen nicht bei der Nahrungsmittelhilfe, die nur bei Naturkatastrophen und Hungersnöten als Soforthilfe gedacht ist. Amerikas und Europas Agrarüberschüsse nach dem armen Süden abzuschieben, hiesse die Urproduktion in den Empfängerländern schwächen oder gar ruinieren.
Es geht vielmehr darum, die Nahrungsmittelversorgung der Hungerländer durch gezielte und massvolle Entwicklung der Landwirtschaft und mit Hilfe des Aufbaues und der Stabilisierung der Agrarmärkte zu erreichen.
Es ginge um Investitionshilfen, Einrichtung und Ausrüstung von Vorratslagern und Bewässerungsanlagen sowie des ein- heimischen Zuliefergewerbes für die Urproduktion. Ferner wären Beratungs- und Ausbildungsstätten für junge Bauern mit angepassten Technologien einzurichten und stünde die Förderung des Direktabsatzes und des genossenschaftli- chen Zusammengehens im Vordergrund.
Durchführungs- und Finanzierungsvorschläge
Die Empfänger-Länder sollen langfristig aus der Rolle der Armengenössigkeit und Abhängigkeit befreit werden.
Die Exportländer von Agrarerzeugnissen heben die Preise auf jährlich auszuhandelnde Mindestpreise an, die den durchschnittlichen Produktionskosten zu entsprechen hätten.
Die Exportmengen werden international festgelegt und mit den Produzenten vertraglich vereinbart.
Ueberschussverwertungskosten und Exportsubventionen können auf diese Weise minimalisiert werden.
Die freiwerdenden Mittel und allfällige Abschöpfungen zwi- schen Produktionskosten und Referenzpreis der Exportlän- der flössen in einen Entwicklungsfonds.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation (Nauer)-Braunschweig Alzheimersche Krankheit Interpellation (Nauer)-Braunschweig Maladie d'Alzheimer
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1988
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 87.481
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 07.10.1988 - 08:00
Date
Data
Seite
1517-1518
Page
Pagina
Ref. No
20 016 782
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.