7 octobre 1988
N
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Interpellation Allenspach
Gros, Guinand, Hänggi, Hari, Hess Peter, Hösli, Houmard, Hubacher, Iten, Jaeger, Jeanneret, Keller, Kohler, Lanz, Leu- enberger-Solothurn, Loeb, Loretan, Maitre, Martin Jacques, Martin Paul-René, Massy, Mauch Rolf, Morf, Müller-Aargau, Müller-Meilen, Nabholz, Nebiker, Neuenschwander, Nuss- baumer, Oehler, Oester, Ott, Perey, Petitpierre, Philipona, Pini, Reimann Maximilian, Rohrbasser, Ruffy, Rutishauser, Rüttimann, Sager, Salvioni, Savary-Fribourg, Schmidhalter, Schnider, Schule, Schwab, Seiler Rolf, Spalti, Spoerry, Stamm, Stappung, Steinegger, Stucky, Tschuppert, Wanner, Weber-Schwyz, Wellauer, Widmer, Widrig, Wyss William, Zölch, Züger, Zwingli, Zwygart (112)
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 31. August 1988
Rapport écrit du Conseil fédéral du 31 août 1988
Die unterschiedliche Behandlung von Flug- und Schiffs- passagieren aus EG- bzw. Nicht-EG-Ländern in einigen Flug- und Seehäfen im EG-Raum ist eine direkte Folge der Bemühungen der Gemeinschaft, einen einheitlichen EG- Binnenmarkt sowie das sogenannte «Europa der Bürger» zu verwirklichen. Die EG hat sich bekanntlich zum Ziel gesetzt, im Rahmen des Binnenmarktprogramms alle physischen, technisch-administrativen und steuerlichen Grenzen zwi- schen den EG-Mitgliedstaaten zu beseitigen. Dieses Ziel beinhaltet u. a. die Abschaffung der gemeinschaftsinternen Grenzkontrollen und die vollständige Verwirklichung der Freizügigkeit für Bürger von EG-Mitgliedstaaten (freier Per- sonenverkehr und Niederlassungsfreiheit). Einzelne Mit- gliedstaaten haben im Hinblick darauf bereits heute für Bürger aus EG-Ländern Erleichterungen der Grenzformali- täten eingeführt. Dies entspricht auch einem Vorschlag des vom Europäischen Rat einberufenen Ad-hoc-Ausschusses für das «Europa der Bürger» aus dem Jahr 1985, welcher für EG-Angehörige die Schaffung von besonderen Grenzüber- gängen und Abfertigungsverfahren in Flug- und Seehäfen vorsah. Mit dieser Sonderregelung wie auch mit einer Reihe weiterer Massnahmen sollte die Identität der Gemeinschaft als solche vermehrt ins Bewusstsein der Bürger gerückt und gestärkt werden.
Die Unterscheidung von «EG-Europäern» und «Nicht-EG- Europäern» ist somit nicht als Massnahme zur Diskriminie- rung der letzteren zu werten, sondern sie ergibt sich gleich- sam natürlicherweise aus der von der EG aufgrund der Gemeinschaftsverträge angestrebten Vorzugsbehandlung für EG-Angehörige. Dass daraus faktisch eine Schlechter- stellung von Drittlandbürgern resultiert, ist eine Konsequenz der fortschreitenden EG-Integrationsentwicklung.
Freilich ist durchaus denkbar, dass durch eine Vereinbarung über die gegenseitige Erleichterung der Grenzformalitäten zwischen den Efta- und EG-Ländern die Unterschiede in der Grenzabfertigung von Efta- und EG-Angehörigen gemildert werden können. Eine grundsätzliche Gleichbehandlung (in bezug auf Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen, Zollvor- schriften etc.) könnte allerdings wohl nur durch entspre- chend weitreichende Freizügigkeits- und Harmonisierungs- abkommen verwirklicht werden.
Der Bundesrat teilt die Auffassung des Interpellanten, dass im Hinblick auf die Schaffung eines umfassenden dynamischen europäischen Wirtschaftsraums alles vermie- den werden sollte, was als neue Hürde in den Beziehungen zwischen den Efta-Ländern und der EG erscheinen könnte. Er ist dehalb bereit, im Rahmen des sogenannten Luxem- burger Folgeprogramms vorzuschlagen, dass geprüft wer- den soll, ob die Efta-Länder mit der EG multilaterale Ver- handlungen aufnehmen sollten, um auch ihren Staatsange- hörigen Erleichterungen der Grenzformalitäten zu ermögli- chen, wie sie innerhalb der Gemeinschaft den Bürgern der EG-Mitgliedstaaten gewährt werden.
Die Bemühungen der EG um das «Europa der Bürger» sollen die Identität der Gemeinschaft stärken. Einige der vom Ad-hoc-Ausschuss für das «Europa der Bürger» vorge- schlagenen Massnahmen werden die Anstrengungen zur Vollendung der Freizügigkeit für Personen ergänzen. Dazu zählen u.a. die Ausdehnung der Niederlassungsfreiheit auf
alle EG-Bürger, die Lockerung von Niederlassungsformalitä- ten, steuerliche und sozialrechtliche Erleichterungen für Grenzgänger sowie die bereits erwähnte Vereinfachung und letztlich Abschaffung der Grenzformalitäten. Andere Mass- nahmen sollen spezifisch zur Stärkung des Gemeinschafts- bewusstseins beitragen. Darunter einzuordnen sind die Gewährung besonderer gemeinschaftlicher Bürgerrechte (Wahlrechte, konsularische Unterstützung u.a.), die Förde- rung des Jugendaustausches, die Unterstützung der grenz- überschreitenden Zusammenarbeit von Hochschulen durch Stipendien- und Austauschprogramme, der Einbezug euro- päischer Fragen in den Schulunterricht, der Austausch und die Förderung europäischer Kultur- und Medienprogramme oder besondere EG-Sportveranstaltungen.
Die genannten Massnahmen sind somit letztlich alle darauf ausgerichtet, eine politisch-kulturelle Identität der Gemein- schaft zu schaffen. Sie sind für Drittländer insofern von Bedeutung, als sie - gewollt oder ungewollt - zu Abgren- zungstendenzen der EG gegen aussen führen könnten. Falls sich solche Abgrenzungstendenzen im politischen Bewusst- sein einer breiteren Oeffentlichkeit verankern sollten, könnte dies - als längerfristige denkbare Folge - die Bereit- schaft der Gemeinschaft zur Kooperation mit westeuropäi- schen Drittstaaten beeinträchtigen.
Der Bundesrat geht davon aus, dass sich die politischen Führungen auf beiden Seiten der Gemeinsamkeit ihrer Inter- essen und der Verantwortung für eine Stärkung Gesamt- westeuropas bewusst sind und dass sie deshalb alles unter- nehmen werden, um eine Spaltung zwischen der EG und den nicht der Gemeinschaft angehörenden westeuropäi- schen Ländern zu verhindern. Er wird seinerseits alles daran setzen, durch eine aktive und umfassende Integrationspoli- tik die europäische Zusammenarbeit zu fördern. Dabei wird er neben den zahlreichen Kooperationsvorhaben im wirt- schaftlichen und rechtlichen Bereich die Zusammenarbeit namentlich auch auf jenen (im weiteren Sinne kulturellen) Gebieten zu vertiefen suchen, die für das «Europa der Bür- ger» eine ausschlaggebende Rolle spielen (z. B. Beteiligung an europäischen Kultur- und Medienprogrammen). Im übri- gen erinnert der Bundesrat daran, dass auch im Europarat zahlreiche Bestrebungen auf diesen Gebieten im Gange sind, an denen sich die Schweiz aktiv beteiligt.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates befriedigt.
88.375
Interpellation Allenspach Zunahme der Lebenserwartung. Auswirkungen auf AHV und BVG Progression de l'espérance de vie. Répercussions sur l'AVS et la LPP
Wortlaut der Interpellation vom 14. März 1988 Die neuen Sterblichkeitsstatistiken der schweizerischen Lebensversicherungsgesellschaften zeigen, dass die Le- benserwartung in den letzten 10 Jahren beachtlich zuge- nommen hat. Im Durchschnitt der Jahre 1981/1984 ergab sich beispielsweise im Vergleich zu den Statistiken der Jahre 1971/1975 eine Zunahme der Lebenserwartung bei den 30jährigen um etwa 2 Prozent, bei den 50jährigen um etwa 4 Prozent, bei den 70jährigen um 7 Prozent. Eine solche Zunahme bedeutet entsprechend höhere Verpflich- tungen für die AHV und die Pensionskassen. Die neuen Sterblichkeitsstatistiken erfordern nach Auffassung von Ver-
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Interpellation Wiederkehr
sicherungsexperten bei den Pensionskassen eine Verstär- kung des Deckungskapitals von 4 bis 6 Prozent.
Daraus ergeben sich folgende Fragen:
Trägt der Bundesrat bei der Vorbereitung der 10. AHV- Revision der gegenüber den siebziger Jahren verlängerten Lebenserwartung Rechnung?
Ist diese verlängerte Lebenserwartung auch bei der Revi- sion der Statuten der EVK berücksichtigt worden?
Gedenkt der Bundesrat, Vorkehren zu treffen, damit die Vorsorgeeinrichtungen der 2. Säule das Deckungskapital verstärken ?
Wird der Umrechnungssatz von 7,2 Prozent der BVG- Guthaben demnächst nach unten korrigiert?
Texte de l'interpellation du 14 mars 1988
Les nouvelles statistiques publiées par les compagnies suisses d'assurance sur la vie révèlent que l'espérance de vie s'est sensiblement allongée ces dix dernières années. Si l'on compare la moyenne des chiffres publiés pour les années 1981/1984 avec celle des chiffres figurant dans les statistiques de 1971/1975, on constate que l'espérance de vie s'est allongée de quelque 2 pour cent chez les personnes de 30 ans, de 4 pour cent environ chez les personnes de 50 ans et de 7 pour cent chez les personnes de 70 ans. Une telle progression implique une augmentation proportionnelle des engagements que devront honorer les caisses de retraite et l'AVS. Au vu des nouvelles statistiques sur l'espérance de vie, certains experts en assurance estiment que les caisses de retraite devront augmenter leur réserve mathématique de 4 à 6 pour cent.
Cette situation appelle les questions suivantes:
Le Conseil fédéral tient-il compte de l'allongement de l'espérance de vie par rapport aux années septante dans la préparation de la 10ème révision de l'AVS?
A-t-on pris en considération ce même phénomène lors de la révision des statuts de la caisse fédérale d'assurance ?
Le Conseil fédéral a-t-il l'intention de prendre des mesures afin d'obtenir des institutions de prévoyance du 2ème pilier qu'elles augmentent leur réserve mathéma- tique?
Le taux de conversion pour le calcul de la rente de vieillesse, qui est actuellement fixé à 7,2 pour cent de l'avoir de vieillesse, sera-t-il prochainement réduit?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aliesch, Aregger, Bremi, Eppenberger Susi, Fischer-Seengen, Früh, Giger, Loretan, Mauch Rolf, Müller-Meilen, Scheidegger, Schüle, Spälti, Spoerry, Stucky, Tschuppert, Weber-Schwyz, Wyss Paul, Zwingli (19)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 13. Juni 1988
Rapport écrit du Conseil fédéral du 13 juin 1988
Das Phänomen der steigenden Lebenserwartung wird seit vielen Jahrzehnten beobachtet und hatte auch entspre- chende Auswirkungen auf die Altersversicherungen wie AHV und berufliche Vorsorge. In den für die Versicherungs- führung unerlässlichen Rechnungsgrundlagen wurde in Vergangenheit und Gegenwart der steigenden Lebenser- wartung immer wieder Rechnung getragen. Zu den einzel- nen in der Interpellation aufgeworfenen Fragen kann der Bundesrat wie folgt Stellung nehmen:
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur auffangen oder doch mildern kann. Bei einem Wachstum der Realeinkommen von jährlich im Durchschnitt 1,9 Prozent ist die Erhaltung des heutigen Leistungsstandes bis 2025 ohne zusätzliche Finanzierungsmassnahmen gewährleistet. Ein Wachstum von durchschnittlich 1,1 Prozent pro Jahr würde die Leistun- gen bis gegen 2010 abdecken. Reallohnsteigerungen von 1,5 Prozent im Durchschnitt sichern das Finanzierungs- gleichgewicht bis gegen 2015.
Bei der Statutenrevision der EVK wurde die Lebenserwar- tung in dem Sinne mitberücksichtigt, als die neuen Ansätze längerfristig zu einer finanziellen Entlastung des Arbeitge- bers führen. Das Kostenniveau zulasten des Arbeitgebers erhöht sich um etwa 2,5 Prozent bei der EVK (PHK: 2 Pro- zent). Dieses Geld dient fast vollumfänglich der Erhöhung des Kapitalstockes. Diese Tendenz konnte auch bei Simula- tionsrechnungen festgestellt werden, die über das Jahr 1999 hinausreichten. Mit dieser gegenüber den alten EVK- und PHK-Statuten verbesserten Kapitalisierung kann die erhöhte Lebenserwartung der Versicherten aufgefangen werden.
Der Bundesrat sieht keinen Anlass, Vorkehren zu treffen, damit die Vorsorgeeinrichtungen der 2. Säule das Dek- kungskapital verstärken. Die Berechnung des erforderlichen Deckungskapitals ist Sache der von den einzelnen Vorsor- geeinrichtungen beauftragten Experten. Diese haben bereits bis anhin der zunehmenden Lebenserwartung die notwendige Beachtung geschenkt, und dies wird auch in Zukunft der Fall sein.
Der Umwandlungssatz für die BVG-Altersguthaben wurde auf Basis der Grundlage EVK 80 und einem technischen Zinssatz von 3,5 Prozent ermittelt. Damit ergibt sich gegen- über dem vom BVG vorgesehenen Zins von 4 Prozent bereits eine Reserve, über die sich die Zunahme der Lebens- erwartung vorläufig auffangen lässt. Eine Schätzung auf- grund der neuen AHV-Grundlagen (AHV VI) lässt den Schluss zu, dass der Umwandlungssatz auch bei weiterhin steigender Lebenserwartung bis nach dem Jahr 2000 anwendbar sein wird. Die Frage ist periodisch zu überprü- fen, so dass gegebenenfalls eine Anpassung vorgenommen werden kann. Zur Zeit besteht dazu kein Anlass.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates teilweise befriedigt.
88.457
Interpellation Wiederkehr Bundesamt für Forstwesen und Landschaftsschutz Office des forêts et de la protection du paysage
Wortlaut der Interpellation vom 7. Juni 1988 Der Vorsteher des EDI beabsichtigt in nächster Zeit die Auflösung des Bundesamtes für Forstwesen und Land- schaftsschutz (BFL). Ich frage daher den Bundesrat:
Teilt der Bundesrat die Meinung, dass das ohnehin überlastete (und in erster Linie auf technische Lösungen ausgerichtete) Bundesamt für Umweltschutz die gewaltigen Aufgaben, die heute dem Forstwesen angesichts des Wald- sterbens gestellt sind, nicht ausreichend zu erfüllen vermag. Ist nicht zu befürchten, dass das BUS - heute schon in der Rolle des ungeliebten Warners - noch mehr in die Defensive gedrängt wird?
Ist dem Bundesrat bekannt, dass die Mitarbeiter des BUS in ihrer Mehrheit das Forstwesen gar nicht überneh- men wollen?
64-N
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Allenspach Zunahme der Lebenserwartung. Auswirkungen auf AHV und BVG
Interpellation Allenspach Progression de l'espérance de vie. Répercussions sur l'AVS et la LPP
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
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Herbstsession
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Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 88.375
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Numero dell'oggetto
Datum 07.10.1988 - 08:00
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