Interpellation Wyss Paul
1499
dung mit Artikel 2 MO grundsätzlich mit dem 20. Altersjahr ihren Anfang.
Dem Wehrpflichtigen wird in der Regel die Möglichkeit geboten, seine Rekrutenausbildung im 20. Altersjahr in einer Frühjahrs- oder Sommer-RS zu bestehen. Kann er nun einem Aufgebot zur Frühjahrs-RS aus Gründen, die in seiner Person liegen (z. B. Ausbildungsabschluss), keine Folge lei- sten, so kann er auch keinen Anspruch geltend machen, in die Sommer-RS des gleichen Jahres aufgeboten zu werden, wenn dies aus Platz- und Bestandesgründen nicht möglich ist. Die Ursache für diesen Umstand und damit auch für die sich daraus ergebende Ersatzpflicht liegt in diesen Fällen beim Wehrpflichtigen.
Auf dem Weisungsweg hat die Eidgenössische Steuerver- waltung als Aufsichtsbehörde festgehalten, dass mit der Veranlagung wegen Nichteingeteiltseins in einer Formation der Armee aufgrund der Nichtleistung der Rekrutenschule im 20. Altersjahr mindestens ein Jahr zuzuwarten ist. Wird die RS im 21. Altersjahr nachgeholt, so entfällt die Ersatz- pflicht für das 20. Altersjahr. In dem Falle wird der Wehr- mann jedoch wegen Versäumnis des Wiederholungskurses des 21. Altersjahrs ersatzpflichtig und ist zu veranlagen, sofern er nicht zusätzlich zur RS-Nachholung im 21. Alters- jahr die Hälfte der Diensttage leistet, welche Dienstpflichtige gleicher Einteilung, gleichen Grades, gleicher Funktion und gleichen Alters leisten müssen. Mit dieser Weisung wird u. a. eine administrative Vereinfachung erreicht: Anstelle dreier Verfahren (Veranlagung für das 20. Altersjahr, Rückerstat- tung wegen RS-Nachhholung, Veranlagung wegen WK-Ver- säumnis) wird nur noch eines durchgeführt.
Allerdings ist dem Interpellanten Recht zu geben, dass es unbefriedigend ist, dass derjenige RS-Verschieber, der im 22. Altersjahr die Unteroffiziersschule und das Abverdienen des Kpl-Grades besteht und somit 145 Diensttage leistet, im gleichen Jahr mit einer Veranlagungsverfügung konfrontiert wird. Eine allfällige Verschiebung der Veranlagung auf ein späteres Jahr für diesen Unteroffizier wird deshalb im Rah- men des geltenden Rechts von der Verwaltung geprüft.
Das vom Interpellanten vorgeschlagene Modell ist etwas stark auf denjenigen Wehrpflichtigen ausgerichtet, der aus den bereits erwähnten Gründen seine Rekrutenschule erst im 21. Altersjahr absolviert. Es gilt nämlich zu bedenken, dass WK-Versäumnisse auch zu einem späteren Zeitpunkt im Verlaufe der Dienstpflicht erfolgen können. Diese gleich- gelagerten Fälle sollten auch ersatzrechtlich weiterhin mög- lichst identisch behandelt werden.
Bedenken sind ferner in bezug auf eine Pauschale anzumel- den. Der Militärpflichtersatz entspringt ja bekanntlich dem Bestreben nach Opferausgleich, weshalb die Abgabe nach den finanziellen Verhältnissen bemessen wird. Eine Pau- schale würde diesem Gedanken kaum Rechnung tragen. Das heutige System hat zudem den Vorteil, dass es bei der Veranlagung auf die finanzielle Situation beim Dienstver- säumnis abstellt und gleichzeitig auch bereits erfüllte Diensttage als Ermässigung bei der Abgabefestsetzung berücksichtigt. Ferner liesse sich mit dem Gedanken der Gleichbehandlung aller Ersatzpflichtigen nur schwerlich vereinbaren, eine bestimmte Kategorie von ihnen versäumte Dienstleistungen mit einem Pauschalbetrag abgelten zu las- sen. Dennoch sei dem Interpellanten versichert, dass seine sämtlichen Einwendungen im Rahmen einer späteren Gesetzesrevision zu prüfen sein werden.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates befriedigt.
88.371
Interpellation Wyss Paul Behandlung von Flug- und Schiffspassagieren aus Efta-Ländern in EG-Ländern
Aéroports et ports maritimes de la CE. Traitement à l'égard des ressortissants de l'AELE
Wortlaut der Interpellation vom 10. März 1988
Auf gewissen Flug- und Seehäfen der EG wird Reisenden aus europäischen Ländern, die nicht der EG angehören, die Abfertigung an den EG-Schaltern verweigert. In der Unter- scheidung zwischen EG-Europäern und Nicht-EG-Europa- ern wird damit beim Grenzübertritt ein Präjudiz geschaffen, welches meines Erachtens dem sonst guten Verhältnis zwi- schen EG- und Efta-Partnern zuwiderläuft. Bei den laufen- den Verhandlungen mit den EG-Behörden sollte seitens der Efta darauf hingewirkt werden, dass vonseiten der EG nicht unnatürliche Hürden innerhalb Europas errichtet werden. Möglicherweise hat aber die von den EG-Behörden ergrif- fene ungleiche Behandlung auch tiefere Gründe, z. B. mit der Zielsetzung einer «EG der Bürger».
Ich bitte deshalb den Bundesrat um Beantwortung folgen- der zwei Fragen:
Ist der Bundesrat bereit, unter Koordination mit den Efta- Mitgliedstaaten in Verhandlungen mit den zuständigen Instanzen der EG darauf hinzuwirken, dass Bürger von Efta- Ländern bei Grenzübertritten, insbesondere auf Flug- und Seehäfen der EG, den Bürgern von EG-Ländern gleichge- stellt werden?
Welche Auswirkungen auf die Schweiz erwartet der Bun- desrat von den Bemühungen um eine «EG der Bürger», und wie gedenkt er diesen zu begegnen?
Texte de l'interpellation du 10 mars 1988
Dans certains aéroports et ports maritimes de la Commu- nauté européenne, les voyageurs provenant de pays non- membres de la CE doivent accomplir les formalités doua- nières séparément. Cette distinction entre Européens com- munautaires et non communautaires crée un préjudice contraire selon moi aux relations, par ailleurs bonnes, entre la CE et l'AELE. Aussi les négociations actuelles de l'AELE avec les responsables de la CE devraient notamment servir à obtenir que soient supprimées les barrières inutiles entre les divers pays européens. A moins que l'inégalité de traitement décidée par la CE n'ait des motifs plus profonds, par exem- ple la création d'une classe de «citoyens de la Commu- nauté».
Le Conseil fédéral est prié de répondre par écrit aux deux questions suivantes:
Est-il prêt à oeuvrer de concert avec les autres Etats- membres de l'AELE lors des négociations de cette organisa- tion avec les organes compétents de la CE, pour faire en sorte que les citoyens des pays membres de l'AELE soient mis, notamment lors du passage de la douane dans les aéroports et ports maritimes, sur un pied d'égalité avec les ressortissants des pays membres de la CE?
Quels seront, selon le gouvernement, les effets sur la Suisse des efforts en vue de la création d'une «citoyenneté communautaire» et comment entend-il y parer?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aliesch, Allenspach, Aregger, Aubry, Auer, Baggi, Basler, Bäumlin Ursula, Ber- ger, Biel, Bircher, Blatter, Blocher, Bonny, Bremi, Bühler, Bundi, Burckhardt, Büttiker, Cavadini, Cevey, Cincera, Cotti, Coutau, Déglise, Dietrich, Dormann, Ducret, Dünki, Eggen- berg-Thun, Eggly, Eisenring, Eppenberger Susi, Etique, Fäh, Fankhauser, Fehr, Feigenwinter, Fischer-Hägglingen, Fi- scher-Seengen, Frey Walter, Friderici, Früh, Graf, Grassi,
7 octobre 1988
N
1500
Interpellation Allenspach
Gros, Guinand, Hänggi, Hari, Hess Peter, Hösli, Houmard, Hubacher, Iten, Jaeger, Jeanneret, Keller, Kohler, Lanz, Leu- enberger-Solothurn, Loeb, Loretan, Maitre, Martin Jacques, Martin Paul-René, Massy, Mauch Rolf, Morf, Müller-Aargau, Müller-Meilen, Nabholz, Nebiker, Neuenschwander, Nuss- baumer, Oehler, Oester, Ott, Perey, Petitpierre, Philipona, Pini, Reimann Maximilian, Rohrbasser, Ruffy, Rutishauser, Rüttimann, Sager, Salvioni, Savary-Fribourg, Schmidhalter, Schnider, Schule, Schwab, Seiler Rolf, Spalti, Spoerry, Stamm, Stappung, Steinegger, Stucky, Tschuppert, Wanner, Weber-Schwyz, Wellauer, Widmer, Widrig, Wyss William, Zölch, Züger, Zwingli, Zwygart (112)
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 31. August 1988
Rapport écrit du Conseil fédéral du 31 août 1988
Die unterschiedliche Behandlung von Flug- und Schiffs- passagieren aus EG- bzw. Nicht-EG-Ländern in einigen Flug- und Seehäfen im EG-Raum ist eine direkte Folge der Bemühungen der Gemeinschaft, einen einheitlichen EG- Binnenmarkt sowie das sogenannte «Europa der Bürger» zu verwirklichen. Die EG hat sich bekanntlich zum Ziel gesetzt, im Rahmen des Binnenmarktprogramms alle physischen, technisch-administrativen und steuerlichen Grenzen zwi- schen den EG-Mitgliedstaaten zu beseitigen. Dieses Ziel beinhaltet u. a. die Abschaffung der gemeinschaftsinternen Grenzkontrollen und die vollständige Verwirklichung der Freizügigkeit für Bürger von EG-Mitgliedstaaten (freier Per- sonenverkehr und Niederlassungsfreiheit). Einzelne Mit- gliedstaaten haben im Hinblick darauf bereits heute für Bürger aus EG-Ländern Erleichterungen der Grenzformali- täten eingeführt. Dies entspricht auch einem Vorschlag des vom Europäischen Rat einberufenen Ad-hoc-Ausschusses für das «Europa der Bürger» aus dem Jahr 1985, welcher für EG-Angehörige die Schaffung von besonderen Grenzüber- gängen und Abfertigungsverfahren in Flug- und Seehäfen vorsah. Mit dieser Sonderregelung wie auch mit einer Reihe weiterer Massnahmen sollte die Identität der Gemeinschaft als solche vermehrt ins Bewusstsein der Bürger gerückt und gestärkt werden.
Die Unterscheidung von «EG-Europäern» und «Nicht-EG- Europäern» ist somit nicht als Massnahme zur Diskriminie- rung der letzteren zu werten, sondern sie ergibt sich gleich- sam natürlicherweise aus der von der EG aufgrund der Gemeinschaftsverträge angestrebten Vorzugsbehandlung für EG-Angehörige. Dass daraus faktisch eine Schlechter- stellung von Drittlandbürgern resultiert, ist eine Konsequenz der fortschreitenden EG-Integrationsentwicklung.
Freilich ist durchaus denkbar, dass durch eine Vereinbarung über die gegenseitige Erleichterung der Grenzformalitäten zwischen den Efta- und EG-Ländern die Unterschiede in der Grenzabfertigung von Efta- und EG-Angehörigen gemildert werden können. Eine grundsätzliche Gleichbehandlung (in bezug auf Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen, Zollvor- schriften etc.) könnte allerdings wohl nur durch entspre- chend weitreichende Freizügigkeits- und Harmonisierungs- abkommen verwirklicht werden.
Der Bundesrat teilt die Auffassung des Interpellanten, dass im Hinblick auf die Schaffung eines umfassenden dynamischen europäischen Wirtschaftsraums alles vermie- den werden sollte, was als neue Hürde in den Beziehungen zwischen den Efta-Ländern und der EG erscheinen könnte. Er ist dehalb bereit, im Rahmen des sogenannten Luxem- burger Folgeprogramms vorzuschlagen, dass geprüft wer- den soll, ob die Efta-Länder mit der EG multilaterale Ver- handlungen aufnehmen sollten, um auch ihren Staatsange- hörigen Erleichterungen der Grenzformalitäten zu ermögli- chen, wie sie innerhalb der Gemeinschaft den Bürgern der EG-Mitgliedstaaten gewährt werden.
Die Bemühungen der EG um das «Europa der Bürger» sollen die Identität der Gemeinschaft stärken. Einige der vom Ad-hoc-Ausschuss für das «Europa der Bürger» vorge- schlagenen Massnahmen werden die Anstrengungen zur Vollendung der Freizügigkeit für Personen ergänzen. Dazu zählen u.a. die Ausdehnung der Niederlassungsfreiheit auf
alle EG-Bürger, die Lockerung von Niederlassungsformalitä- ten, steuerliche und sozialrechtliche Erleichterungen für Grenzgänger sowie die bereits erwähnte Vereinfachung und letztlich Abschaffung der Grenzformalitäten. Andere Mass- nahmen sollen spezifisch zur Stärkung des Gemeinschafts- bewusstseins beitragen. Darunter einzuordnen sind die Gewährung besonderer gemeinschaftlicher Bürgerrechte (Wahlrechte, konsularische Unterstützung u.a.), die Förde- rung des Jugendaustausches, die Unterstützung der grenz- überschreitenden Zusammenarbeit von Hochschulen durch Stipendien- und Austauschprogramme, der Einbezug euro- päischer Fragen in den Schulunterricht, der Austausch und die Förderung europäischer Kultur- und Medienprogramme oder besondere EG-Sportveranstaltungen.
Die genannten Massnahmen sind somit letztlich alle darauf ausgerichtet, eine politisch-kulturelle Identität der Gemein- schaft zu schaffen. Sie sind für Drittländer insofern von Bedeutung, als sie - gewollt oder ungewollt - zu Abgren- zungstendenzen der EG gegen aussen führen könnten. Falls sich solche Abgrenzungstendenzen im politischen Bewusst- sein einer breiteren Oeffentlichkeit verankern sollten, könnte dies - als längerfristige denkbare Folge - die Bereit- schaft der Gemeinschaft zur Kooperation mit westeuropäi- schen Drittstaaten beeinträchtigen.
Der Bundesrat geht davon aus, dass sich die politischen Führungen auf beiden Seiten der Gemeinsamkeit ihrer Inter- essen und der Verantwortung für eine Stärkung Gesamt- westeuropas bewusst sind und dass sie deshalb alles unter- nehmen werden, um eine Spaltung zwischen der EG und den nicht der Gemeinschaft angehörenden westeuropäi- schen Ländern zu verhindern. Er wird seinerseits alles daran setzen, durch eine aktive und umfassende Integrationspoli- tik die europäische Zusammenarbeit zu fördern. Dabei wird er neben den zahlreichen Kooperationsvorhaben im wirt- schaftlichen und rechtlichen Bereich die Zusammenarbeit namentlich auch auf jenen (im weiteren Sinne kulturellen) Gebieten zu vertiefen suchen, die für das «Europa der Bür- ger» eine ausschlaggebende Rolle spielen (z. B. Beteiligung an europäischen Kultur- und Medienprogrammen). Im übri- gen erinnert der Bundesrat daran, dass auch im Europarat zahlreiche Bestrebungen auf diesen Gebieten im Gange sind, an denen sich die Schweiz aktiv beteiligt.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates befriedigt.
88.375
Interpellation Allenspach Zunahme der Lebenserwartung. Auswirkungen auf AHV und BVG Progression de l'espérance de vie. Répercussions sur l'AVS et la LPP
Wortlaut der Interpellation vom 14. März 1988 Die neuen Sterblichkeitsstatistiken der schweizerischen Lebensversicherungsgesellschaften zeigen, dass die Le- benserwartung in den letzten 10 Jahren beachtlich zuge- nommen hat. Im Durchschnitt der Jahre 1981/1984 ergab sich beispielsweise im Vergleich zu den Statistiken der Jahre 1971/1975 eine Zunahme der Lebenserwartung bei den 30jährigen um etwa 2 Prozent, bei den 50jährigen um etwa 4 Prozent, bei den 70jährigen um 7 Prozent. Eine solche Zunahme bedeutet entsprechend höhere Verpflich- tungen für die AHV und die Pensionskassen. Die neuen Sterblichkeitsstatistiken erfordern nach Auffassung von Ver-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Wyss Paul Behandlung von Flug- und Schiffspassagieren aus Efta-Ländern in EG-Ländern
Interpellation Wyss Paul Aéroports et ports maritimes de la CE. Traitement à l'égard des ressortissants de l'AELE
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Rat
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Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 88.371
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Numero dell'oggetto
Datum 07.10.1988 - 08:00
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Data
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1499-1500
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