Motion Ledergerber
1470
N
7 octobre 1988
c) étendre les activités des services de relation avec l'éco- nomie existant au niveau du conseil de chaque EPF;
d) encourager les ETS, de manière qu'elles s'engagent davantage dans des tâches de recherche en collaboration avec l'économie;
Sprecher - Porte-parole: Hess Peter
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der rasche Wandel in Technik, Wirtschaft und Gesellschaft hat Schwächen und Mängel unseres Bildungssystems auf- gezeigt. Das Bildungssystem war offensichtlich nicht in der Lage, ebensowenig wie die schweizerische Wissenschafts- politik, im Bereich der Hochtechnologie mit diesem Wandel Schritt zu halten.
Ein guter Indikator für die Ausbildung/Lehre und Forschung ist der relative Anteil der erteilten Patente. In den USA gingen bereits 47 Prozent der 89 385 im Jahre 1987 erteilten Patente an Ausländer. Entsprechend warnt das Patentamt der Vereinigten Staaten seine Bürger, dass der Vorsprung der US-Industrie in vielen Schlüsseltechnologien schwinde. Auch in der Schweiz sind von 5127 Patentanmeldern im letzten Jahr 1827 oder 35,6 Prozent Ausländer.
Die Gründe für diese Versäumnisse sind komplex und viel- schichtig. Es handelt sich um ein eigentliches kollektives Versäumnis, dessen einzelne Elemente und Ursachen in ihrer Bedeutung nicht gemessen werden können. Es ist hier nicht der Ort, irgendwelche Schuldzuweisungen vorzuneh- men. Hauptgrund für dieses Versäumnis war wohl, dass es, insgesamt betrachtet, an der Fähigkeit, am Willen und an den Instrumenten fehlte, um mögliche künftige Entwicklun- gen frühzeitig zu erkennen und die gewonnenen Erkennt- nisse in unser Bildungssystem einfliessen zu lassen. Dieser Vorwurf trifft sowohl unsere Bildungspolitik im allgemeinen wie auch die Hochschulorgane im besonderen und nicht zuletzt die Wirtschaft selbst.
Unsere Stellung auf dem Weltmarkt hängt entscheidend vom Angebot hochtechnisierter Leistungen in verschieden- sten industriellen Bereichen ab. Entsprechend schwerwie- gend ist der Verlust unseres ehemaligen technischen Vor- sprungs in einzelnen Schlüsselbereichen gegenüber ver- schiedenen anderen Staaten. Spitzenleistungen, die über Jahrzehnte aufgebaut worden sind, stehen in Gefahr.
Damit die Schweiz ihre Stellung im internationalen Wettbe- werb halten kann, bedarf es industrieller Spitzenleistungen, die ohne «most advanced technology» nicht denkbar und möglich sind. Nur Spitzenleistungen ermöglichen es der Wirtschaft, hohe Lohnkosten auf sich zu nehmen und lei- stungsfähige Sozialwerke zu finanzieren.
Die Zusammenhänge zwischen technologischer Leistungs- und Innovationsfähigkeit und der Qualität des Bildungssy- stems sind heute erkannt. Zu dieser Qualität gehört insbe- sondere auch das Vermögen, der raschen technologischen Entwicklung zu folgen und das neueste Know-how in der Ausbildung ständig zu berücksichtigen. Nur so kann es noch rechtzeitig in die industrielle Praxis einfliessen. Zu denken geben muss, dass die Halbwertszeit für relevante neue Technologien (Mikroelektronik und alle ihre Anwen- dungen) gegenwärtig bei ungefähr fünf bis sieben Jahren liegt. Der Zeitbedarf für kongruentes Reagieren - über die verschiedenen beteiligten Stufen hinweg (Berufslehre, HTL, Hochschule) - übersteigt aber in der Regel diese Halbwerts- zeit bei weitem.
Zu denken geben muss auch, dass die wesentlichen Innova- tionen der jüngeren Zeit in der schweizerischen Industrie- landschaft in erster Linie durch Ingenieure und Techniker zustande gebracht wurden, die aus dem Ausland kamen, weil die schweizerischen Hochschulen in diesen Bereichen zu wenig Absolventen haben.
Dreh- und Angelpunkt unserer künftigen wirtschaftlichen Entwicklung ist die Ausbildung, insbesondere die Ausbil- dung unserer Ingenieure und Techniker. Deshalb muss der Rahmenbedingung Ausbildung im politischen Umfeld ein ganz anderes Gewicht zugemessen werden als bisher. Ins- besondere müssen sich die beiden folgenden Erkenntnisse in ganz konkreten Massnahmen niederschlagen:
Die Erkenntnis, dass die staatliche Gemeinschaft in der Ausbildung weit wirkungsvoller Wirtschaftspolitik betreiben kann als auf anderen Feldern.
Die Erkenntnis, dass die Investition in die heranwach- sende Generation der beste Beitrag zur Verhütung von Arbeitslosigkeit und zur Erhaltung der sozialen Wohlfahrt ist.
Vor diesem Hintergrund erhält neben der Ausbildung namentlich die Weiterbildung grösste Bedeutung. Nur mit kontinuierlicher Weiterbildung auf allen Stufen, auch mit Weiterbildung des Lehrkörpers, lässt sich die immer rasan- tere technologische und wissenschaftliche Entwicklung einigermassen auffangen. Nur eine anhaltende Durchdrin- gung der gesamten Wirtschaft mit den neuesten For- schungsergebnissen garantiert deren Umsetzung.
Wir können es uns nicht mehr erlauben, auf einem Gebiet der Spitzentechnologie in Rückstand zu geraten. Wie schwierig Versäumnisse aufzuholen sind, hat das Beispiel Informatik wohl anschaulich gezeigt.
Dabei darf nicht übersehen werden, dass auch im techni- schen Bereich hervorragende Leistungen nur auf dem Hin- tergrund einer breiten Grundausbildung möglich sind, die die verschiedenen Aspekte Umwelt, Ressourcen, aber auch die besonderen Traditionen unseres Landes mitberücksich- tigen (vernetztes Denken, MAV).
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 14. September 1988 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 14 septembre 1988 Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.
Ueberwiesen - Transmis
88.480
Motion Ledergerber Emissionsgrenzwerte Pollution des machines de chantier et des véhicules agricoles
Wortlaut der Motion vom 15. Juni 1988 Der Bundesrat wird aufgefordert, Emissionsgrenzwerte für - Baumaschinen und
zu erlassen. Insbesondere bei Baumaschinen sollen die Grenzwerte so weit gehen, wie der Stand der Technik dies zulässt.
Texte de la motion du 15 juin 1988
Le Conseil fédéral est chargé de fixer des valeurs limite d'émission pour les machines de chantier et les véhicules agricoles (tels que les tracteurs). Pour les machines de chantier en particulier, ces valeurs limite devraient aller aussi loin que le permet l'état actuel de la technique.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann, Bäumlin Richard, Bäumlin Ursula, Bodenmann, Brügger, Euler, Haf- ner Ursula, Haller, Leuenberger-Solothurn, Mauch Ursula, Neukomm, Ulrich, Züger (13)
1471
Motion Ziegler
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Für die genannten Fahrzeug- und Maschinenkategorien bestehen heute noch keine Emissionsgrenzwerte. Dies ist vor allem bei den Baumaschinen stossend, da beispiels- weise Grossbaustellen grosse Luftbelastungen verursachen. Selbst in bereits stark belasteten städtischen Gebieten kann die lokale Immission (NOx, Partikel, HC) durch Grossbau- stellen während Jahren um bis zu 100 und mehr Prozent vergrössert werden. Da heute Grossbaustellen in jeder Stadt permanent anzutreffen sind, ist es aus lufthygienischer Sicht dringlich, die möglichen Verbesserungen schnell einzulei- ten. Es ist zudem gegenüber den Autofahrern und den Betreibern von Feuerungsanlagen ungerecht, wenn nur sie einen Beitrag zur Luftreinhaltung zu erbringen haben, andere Grossverschmutzer, wie die Bauwirtschaft, aber munter weiter dreckeln dürfen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 26. September 1988 Rapport écrit du Conseil fédéral du 26 septembre 1988
Die Motion fordert den Bundesrat auf, Abgas-Emissions- grenzwerte für Baumaschinen und landwirtschaftliche Fahr- zeuge zu erlassen. Dabei ist zu unterscheiden zwischen stationären Anlagen und Motorfahrzeugen:
Die Luftreinhalte-Verordnung (LRV) enthält Emissionsbe- grenzungen für neue und bestehende stationäre Anlagen. Als solche gelten auch Geräte und Maschinen. Für statio- näre Baumaschinen gelten somit die Emissionsgrenzwerte in Anhang 1 und 2 LRV sowie insbesondere auch die ver- schärften Vorschriften gemäss LRV für den Fall des Auftre- tens übermässiger Immissionen. Die Forderung der Motion ist für diese Anlagen somit bereits erfüllt.
Als Motorfahrzeuge gelten landwirtschaftliche Traktoren und Arbeitsmotorwagen, die zur Verrichtung von Arbeiten, wie z. B. Heben und Verschieben von Lasten, Erdbewegun- gen usw., gebaut sind. Die Anforderungen an diese Fahr- zeuge sind in der Verordnung über Bau und Ausrüstung der Strassenfahrzeuge (BAV) festgelegt. Abgas-Emissions- grenzwerte für diese Fahrzeuge bestehen bisher noch nicht. Das eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement wird entsprechende Vorbereitungen treffen.
Das Anliegen der Motion fällt in den delegierten Rechtsset- zungsbereich. Der Bundesrat kann deshalb den nicht erfüll- ten Teil der Motion nur als Postulat entgegennehmen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, die Motion betreffend die stationä- ren Anlagen abzuschreiben und betreffend die Motorfahr- zeuge in ein Postulat umzuwandeln.
Teil 1 - Partie 1 Abgeschrieben - Classé
Teil 2 - Partie 2 Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
88.486
Motion Ziegler Anerkennung schweizerischer Universitätsdiplome in Europa Reconnaissance des titres universitaires suisses en Europe
Wortlaut der Motion vom 16. Juni 1988
Am 8. Juni 1988 haben die Aussenminister der EG-Länder in Luxemburg beschlossen, dass alle Diplome, die von einer Universität oder Hochschule eines EG-Mitgliedstaates aus- gestellt werden, auf dem ganzen Gebiet der EG als gleich- wertig zu betrachten sind.
Der Bundesrat wird ersucht, mit den EG eine Vereinbarung zu treffen, damit auch die Diplome der schweizerischen Universitäten und Hochschulen als gleichwertig anerkannt werden.
Texte de la motion du 16 juin 1988
Le 8 juin 1988, les ministres des affaires étrangères des Etats de la CEE se sont réunis au Luxembourg: ils y ont décidé d'accorder l'équivalence à tous les titres universitaires, délivrés par une université ou haute école d'un pays membre de la CEE, sur tout le territoire de la CEE.
Le Conseil fédéral est invité à conclure un accord avec la CEE afin que l'équivalence des titres soit étendue aux uni- versités et hautes écoles suisses.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Ammann, Bäumlin Richard, Bäumlin Ursula; Béguelin, Bircher, Bodenmann, Borel, Braunschweig, Brügger, Bundi, Carobbio, Danuser, Fankhauser, Hafner Ursula, Hubacher, Lanz, Ledergerber, Longet, Matthey, Mauch Ursula, Neukomm, Ott, Rechstei- ner, Stappung, Ulrich, Zbinden Hans, Züger (28)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Cela risque d'exclure pratiquement à court terme les étu- diants suisses de s'inscrire dans les universités européen- nes (surtout au niveau postgradué).
En créant en fait deux niveaux de titres (ceux délivrés à l'intérieur de la CEE, ceux délivrés à l'extérieur), la CEE exclut la candidature des professeurs (assistants, maîtres- assistants, e. a.) formés en Suisse lors de chaque procédure de nomination ouverte par une université allemande, fran- çaise, italienne, etc.
Enfin, les chercheurs suisses risquent d'être exclus en per- manence des grands programmes de recherche transnatio- nale, mis en route par la CEE (Eureka, etc.)
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 19. September 1988
Rapport écrit du Conseil fédéral du 19 septembre 1988 1. La directive de la CEE sur la reconnaissance réciproque de diplômes universitaires professionnels obtenus après au moins trois ans de formation a été approuvée dans un avis de principe par le Conseil des ministres, le 22 juin 1988; l'approbation définitive interviendra probablement cette année encore. Il est cependant impossible de prévoir à quel moment cette directive entrera en vigueur, étant donné que le Parlement européen également doit se prononcer sur ce sujet. Le droit national en la matière devra être adapté dans les Etats membres de la CEE au plus tard deux ans après l'entrée en vigueur.
Cette directive permettra aux citoyens d'un pays de la CEE qui possèdent un certificat de capacité adéquat d'accéder plus aisément, dans d'autres pays de la Communauté, aux professions réglementées. Elle ne donne toutefois pas droit à un emploi approprié mais uniquement à une évaluation non discriminatoire des candidatures, en fonction des certi-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Ledergerber Emissionsgrenzwerte Motion Ledergerber Pollution des machines de chantier et des véhicules agricoles
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1988
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
88.480
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 07.10.1988 - 08:00
Date
Data
Seite
1470-1471
Page
Pagina
Ref. No
20 016 726
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