Motion der christlichdemokratischen Fraktion
1469
len ((Dosimetrie-Verordnung, SR 814.51)). Für Dosimetrie- stellen, die in verschiedenen Kontrollbereichen tätig sind, werden Anerkennung und Aufsicht zwischen den zuständi- gen Kontrollinstanzen geregelt (Art. 5 Abs. 1 der Dosimetrie- Verordnung). Betreiben Kontrollinstanzen eigene Dosime- triestellen, so liegt die Aufsicht beim zuständigen Departe- ment (Art. 5 Abs. 2 der Dosimetrie-Verordnung).
Die Suva betreibt seit 1975 eine Dosimetriestelle. Diese wurde vom BAG anerkannt und untersteht der Beaufsichti- gung des EDI/BAG. Mit der Aufhebung der Dosimetriestelle des BAG im Jahre 1982 wurde es der Suva möglich, auch Personen aus dem Kontrollbereich des BAG zu dosimetrie- ren. Dies nicht zuletzt im Hinblick auf das Unfallversiche rungsgesetz, welches die Unfall- und Berufskrankheitenver- hütung auf alle Arbeitnehmer ausgeweitet hat. 1987 führte die Suva Dosimetriemessungen bei 1980 Betrieben und ins- gesamt etwa 8000 Personen durch, wovon 2300 Personen in ihrem Kontrollbereich tätig waren. Aus dem Kontrollbereich des BAG wurden 1987 insgesamt 40 600, aus jenem der HSK 3900 und aus jenem der Suva 3800 Personen von total 11 Stellen dosimetriert. Zusätzlich dosimetrierte das CERN 4500 Personen. Lässt man das CERN ausser Betracht, so hatte die Suva einen Anteil von 17 Prozent, die privaten Stellen einen solchen von 51 Prozent, während staatliche Institutionen 24 Prozent der Dosimetriemessungen vornah- men. 8 Prozent der Messungen wurden von den Kernkraft- werken durchgeführt. Alle diese Dosimetriestellen werden entweder vom EDI/BAG oder von der HSK beaufsichtigt.
Es ist denkbar, dass die Suva gegenüber privatwirtschaftli- chen Leistungsanbietern in ihrem Kontrollbereich potentiell gewisse Konkurrenzvorteile geniesst. Der Bundesrat wird darum prüfen, ob im Rahmen der bereits angelaufenen Revision der Strahlenschutzverordnung im Bereich der Dosimetrie Aenderungen vorzunehmen sind und ob eine stärkere privatwirtschaftliche Ausrichtung möglich und sinnvoll wäre. Es darf damit gerechnet werden, dass die neue Strahlenschutzverordnung zu Beginn der neunziger Jahre in Kraft treten kann. Wegleitend wird bei der Beant- wortung der Frage nach der Organisation der Dosimetrie sein, dass ein sachgerechter und effizienter Personenschutz gewährleistet ist.
Zu Punkt 2: Einsitz von Vertretern der privaten Firmen in die Expertengruppe für die Personendosimetrie. Einbezug in Vernehmlassungen
In der Folge einer Vakanz in der Expertengruppe wurden die privaten Dosimetriestellen eingeladen, einen Experten vor- zuschlagen. Es wurde daraufhin ein Kandidat nominiert; dieser wird künftig in die Expertengruppe Einsitz nehmen. Die privaten Dosimetriestellen werden auch künftig in Fra- gen, die ihr Aufgabengebiet direkt betreffen, zur Stellung- nahme eingeladen werden.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, Punkt 1 der Motion in ein Postulat umzuwandeln, Punkt 2 der Motion als erfüllt abzuschreiben.
Spälti: Ich spreche zur Motion Personendosimetrie und erlaube mir eine kurze persönliche Erklärung.
Es ging mir bei dieser Motion darum, einen klaren Missstand zu beseitigen, nämlich den Missstand, dass die Suva als Kontrollstelle für die Messstellen im Bereich der Ueberwa- chung strahlenexponierter Personen funktioniert und selbst als Messstelle in verschiedenen Bereichen wirkt. Das heisst mit anderen Worten, dass sich die Suva selbst kontrolliert und diese Situation zur Konkurrenzierung privater Firmen ausnützt. Herr Bundesrat Cotti hat mir zugesichert, dass diese Situation bereinigt werde und die potentiellen Konkur- renzvorteile der Suva gegenüber privaten Firmen korrigiert würden - und zwar im Rahmen der Revision der Strahlen- schutzverordnung, welche zu Beginn der neunziger Jahre überarbeitet in Kraft treten sollte. In Anbetracht dieser Zusi- cherung, der ich vertraue, bin ich mit der Umwandlung in ein Postulat einverstanden.
Punkt 1 - Point 1 Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
Punkt 2 - Point 2 Abgeschrieben - Classé
88.475
Motion der christlichdemokratischen Fraktion Bildung und Forschung. Zusammenarbeit zwischen Staat und Wirtschaft
Motion du groupe démocrate-chrétien Formation et recherche. Collaboration entre l'Etat et l'économie
Wortlaut der Motion vom 15. Juni 1988 Der Bundesrat wird eingeladen,
im Ausbildungsbereich (Berufslehre, Höhere Fachschu- len, ETH) die Strukturen so zu überarbeiten, dass eine raschere Berücksichtigung neuer Technologien (z. B. Mikroelektronik und alle ihre Anwendungen; Informatik) in den Lehrplänen möglich wird;
beamtenrechtliche und administrative Barrieren zu besei- tigen, welche der Verwirklichung einer aktiven Zusammen- arbeit unserer Lehr- und Forschungsstätten mit der Wirt- schaft heute noch entgegenstehen;
die Voraussetzungen für eine noch engere institutionelle Zusammenarbeit zwischen den Hochschulen unseres Lan- des (insbesondere den beiden ETH und ihren Forschungs- anstalten) und der Wirtschaft zu schaffen, durch:
a) eine Förderung von gemeinsamen Forschungsprojekten,
b) Ausbau von Hochschulen und der Wirtschaft gemeinsam getragenen Forschungsinstituten und -laboratorien,
c) Ausbau der im Schulratsbereich bestehenden Wirt- schaftskontaktstellen,
d) eine Förderung der HTL in der Art, dass sie auch ver- mehrt Forschungsaufgaben in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft wahrnehmen können;
Texte de la motion du 15 juin 1988 Le Conseil fédéral est invité à
réexaminer les structures relevant du domaine de la formation (apprentissage, écoles techniques supérieures, EPF), de manière à prendre plus rapidement en considéra- tion les technologies nouvelles (p.ex. microélectronique et toutes ses applications, informatique) dans les programmes de formation;
éliminer les obstacles administratifs et les obstacles liés au droit des fonctionnaires qui s'opposent aujourd'hui à la réalisation d'une collaboration active de nos institutions de formation et de recherche avec l'économie;
créer les conditions nécessaires à une collaboration insti- tuée plus étroite entre les écoles polytechniques du pays (notamment les deux EPF et leurs instituts de recherche) et l'économie, de façon à
a) encourager les projets de recherche en commun;
b) développer des instituts de recherche et des laboratoires soutenus à la fois par les écoles polytechniques et l'éco- nomie;
60-N
Motion Ledergerber
1470
N
7 octobre 1988
c) étendre les activités des services de relation avec l'éco- nomie existant au niveau du conseil de chaque EPF;
d) encourager les ETS, de manière qu'elles s'engagent davantage dans des tâches de recherche en collaboration avec l'économie;
Sprecher - Porte-parole: Hess Peter
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der rasche Wandel in Technik, Wirtschaft und Gesellschaft hat Schwächen und Mängel unseres Bildungssystems auf- gezeigt. Das Bildungssystem war offensichtlich nicht in der Lage, ebensowenig wie die schweizerische Wissenschafts- politik, im Bereich der Hochtechnologie mit diesem Wandel Schritt zu halten.
Ein guter Indikator für die Ausbildung/Lehre und Forschung ist der relative Anteil der erteilten Patente. In den USA gingen bereits 47 Prozent der 89 385 im Jahre 1987 erteilten Patente an Ausländer. Entsprechend warnt das Patentamt der Vereinigten Staaten seine Bürger, dass der Vorsprung der US-Industrie in vielen Schlüsseltechnologien schwinde. Auch in der Schweiz sind von 5127 Patentanmeldern im letzten Jahr 1827 oder 35,6 Prozent Ausländer.
Die Gründe für diese Versäumnisse sind komplex und viel- schichtig. Es handelt sich um ein eigentliches kollektives Versäumnis, dessen einzelne Elemente und Ursachen in ihrer Bedeutung nicht gemessen werden können. Es ist hier nicht der Ort, irgendwelche Schuldzuweisungen vorzuneh- men. Hauptgrund für dieses Versäumnis war wohl, dass es, insgesamt betrachtet, an der Fähigkeit, am Willen und an den Instrumenten fehlte, um mögliche künftige Entwicklun- gen frühzeitig zu erkennen und die gewonnenen Erkennt- nisse in unser Bildungssystem einfliessen zu lassen. Dieser Vorwurf trifft sowohl unsere Bildungspolitik im allgemeinen wie auch die Hochschulorgane im besonderen und nicht zuletzt die Wirtschaft selbst.
Unsere Stellung auf dem Weltmarkt hängt entscheidend vom Angebot hochtechnisierter Leistungen in verschieden- sten industriellen Bereichen ab. Entsprechend schwerwie- gend ist der Verlust unseres ehemaligen technischen Vor- sprungs in einzelnen Schlüsselbereichen gegenüber ver- schiedenen anderen Staaten. Spitzenleistungen, die über Jahrzehnte aufgebaut worden sind, stehen in Gefahr.
Damit die Schweiz ihre Stellung im internationalen Wettbe- werb halten kann, bedarf es industrieller Spitzenleistungen, die ohne «most advanced technology» nicht denkbar und möglich sind. Nur Spitzenleistungen ermöglichen es der Wirtschaft, hohe Lohnkosten auf sich zu nehmen und lei- stungsfähige Sozialwerke zu finanzieren.
Die Zusammenhänge zwischen technologischer Leistungs- und Innovationsfähigkeit und der Qualität des Bildungssy- stems sind heute erkannt. Zu dieser Qualität gehört insbe- sondere auch das Vermögen, der raschen technologischen Entwicklung zu folgen und das neueste Know-how in der Ausbildung ständig zu berücksichtigen. Nur so kann es noch rechtzeitig in die industrielle Praxis einfliessen. Zu denken geben muss, dass die Halbwertszeit für relevante neue Technologien (Mikroelektronik und alle ihre Anwen- dungen) gegenwärtig bei ungefähr fünf bis sieben Jahren liegt. Der Zeitbedarf für kongruentes Reagieren - über die verschiedenen beteiligten Stufen hinweg (Berufslehre, HTL, Hochschule) - übersteigt aber in der Regel diese Halbwerts- zeit bei weitem.
Zu denken geben muss auch, dass die wesentlichen Innova- tionen der jüngeren Zeit in der schweizerischen Industrie- landschaft in erster Linie durch Ingenieure und Techniker zustande gebracht wurden, die aus dem Ausland kamen, weil die schweizerischen Hochschulen in diesen Bereichen zu wenig Absolventen haben.
Dreh- und Angelpunkt unserer künftigen wirtschaftlichen Entwicklung ist die Ausbildung, insbesondere die Ausbil- dung unserer Ingenieure und Techniker. Deshalb muss der Rahmenbedingung Ausbildung im politischen Umfeld ein ganz anderes Gewicht zugemessen werden als bisher. Ins- besondere müssen sich die beiden folgenden Erkenntnisse in ganz konkreten Massnahmen niederschlagen:
Die Erkenntnis, dass die staatliche Gemeinschaft in der Ausbildung weit wirkungsvoller Wirtschaftspolitik betreiben kann als auf anderen Feldern.
Die Erkenntnis, dass die Investition in die heranwach- sende Generation der beste Beitrag zur Verhütung von Arbeitslosigkeit und zur Erhaltung der sozialen Wohlfahrt ist.
Vor diesem Hintergrund erhält neben der Ausbildung namentlich die Weiterbildung grösste Bedeutung. Nur mit kontinuierlicher Weiterbildung auf allen Stufen, auch mit Weiterbildung des Lehrkörpers, lässt sich die immer rasan- tere technologische und wissenschaftliche Entwicklung einigermassen auffangen. Nur eine anhaltende Durchdrin- gung der gesamten Wirtschaft mit den neuesten For- schungsergebnissen garantiert deren Umsetzung.
Wir können es uns nicht mehr erlauben, auf einem Gebiet der Spitzentechnologie in Rückstand zu geraten. Wie schwierig Versäumnisse aufzuholen sind, hat das Beispiel Informatik wohl anschaulich gezeigt.
Dabei darf nicht übersehen werden, dass auch im techni- schen Bereich hervorragende Leistungen nur auf dem Hin- tergrund einer breiten Grundausbildung möglich sind, die die verschiedenen Aspekte Umwelt, Ressourcen, aber auch die besonderen Traditionen unseres Landes mitberücksich- tigen (vernetztes Denken, MAV).
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 14. September 1988 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 14 septembre 1988 Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.
Ueberwiesen - Transmis
88.480
Motion Ledergerber Emissionsgrenzwerte Pollution des machines de chantier et des véhicules agricoles
Wortlaut der Motion vom 15. Juni 1988 Der Bundesrat wird aufgefordert, Emissionsgrenzwerte für - Baumaschinen und
zu erlassen. Insbesondere bei Baumaschinen sollen die Grenzwerte so weit gehen, wie der Stand der Technik dies zulässt.
Texte de la motion du 15 juin 1988
Le Conseil fédéral est chargé de fixer des valeurs limite d'émission pour les machines de chantier et les véhicules agricoles (tels que les tracteurs). Pour les machines de chantier en particulier, ces valeurs limite devraient aller aussi loin que le permet l'état actuel de la technique.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann, Bäumlin Richard, Bäumlin Ursula, Bodenmann, Brügger, Euler, Haf- ner Ursula, Haller, Leuenberger-Solothurn, Mauch Ursula, Neukomm, Ulrich, Züger (13)
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion der christlichdemokratischen Fraktion Bildung und Forschung. Zusammenarbeit zwischen Staat und Wirtschaft
Motion du groupe démocrate-chrétien Formation et recherche. Collaboration entre l'Etat et l'économie
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
In
Jahr
1988
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 88.475
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 07.10.1988 - 08:00
Date
Data
Seite
1469-1470
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20 016 725
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