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Militärische Bauten und Landerwerb
Fünfzehnte Sitzung - Quinzième séance
Donnerstag, 6. Oktober 1988, Vormittag Jeudi 6 octobre 1988, matin
08.00 h
Vorsitz - Présidence: Herr Reichling
88.019
Militärische Bauten und Landerwerb Ouvrages militaires et acquisitions de terrain
Botschaft und Beschlussentwurf vom 29. Februar 1988 (BBI I, 1537) Message et projet d'arrêté du 29 février 1988 (FF I, 1465)
Beschluss des Ständerates vom 20. September 1988 Décision du Conseil des Etats du 20 septembre 1988
Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière
Präsident: Bevor wir die Debatte eröffnen, muss ich Ihnen eine Mitteilung zu den Anträgen von Herrn Bodenmann machen. Herr Bodenmann stellt zwei Anträge. Beide Anträge können nur mittels einer Gesetzesänderung beschlossen werden, welche dem Referendum unterliegt. Die Baubotschaft ist ein einfacher Bundesbeschluss, der nicht dem Referendum untersteht. Im Rahmen eines sol- chen Beschlusses können wir keine Gesetzesänderungen beschliessen. Ich kann deshalb die Anträge von Herrn Bodenmann hier nicht zur Behandlung bringen.
Feigenwinter, Berichterstatter: Mit der diesjährigen Baubot- schaft, die in Kredite für militärische Bauten, Land- und Liegenschaftserwerb, Zusatzkredite zu früher bewilligten Vorhaben sowie Bauten für Rüstungsbetriebe unterteilt ist, beantragt der Bundesrat ein Gesamttotal von Verpflich- tungskrediten in der Höhe von 410,8 Millionen Franken. An und für sich wären wir Erstrat. Durch die Verschiebung von der Sommersession in die Herbstsession sind wir nun Zweit- rat. Letzte Woche hat nämlich der Ständerat mit 29 zu 0 Stimmen der Baubotschaft zugestimmt.
Die Verschiebung hat zudem zur Folge, dass Herr Paul Wyss als Kommissionspräsident heute verhindert ist und ich Ihnen an seiner Stelle diese Baubotschaft vorzutragen habe. Ich werde im folgenden nur zu den wichtigsten Projekten die Meinung der Kommission wiedergeben.
Innerhalb der Verpflichtungskredite für militärische Bauten zeichnen sich deutlich zwei Schwerpunkte ab. Einerseits sind dies mit 41 Prozent oder rund 159 Millionen Franken die Kampf- und Führungsbauten. Damit wird die mit der Baubotschaft 1987 eingeleitete und vom Parlament geneh- migte, klare Priorität auf Kampf- und Führungsbauten für Armee und Gesamtverteidigung fortgesetzt. Wir haben hier aufgrund von Ueberbauungen, neuen Waffensystemen und veränderten taktischen Konzepten einen erheblichen Nach- holbedarf. Massives Feuer auf dem Gefechtsfeld und die Möglichkeit präziser Zielerfassung bei einem Angriff verlan- gen zum Schutze des Wehrmannes weitere Schutzbauten in Schlüsselräumen. Das Gelände ist unser bester Verbünde- ter, und es ist deshalb sinnvoll, es konsequent zu verstärken. Zu diesen Geländeverstärkungen gehören Minenwerferstel-
lungen, Sperrstellungen und insbesondere auch Sprengob- jekte.
Bemerkenswert an der diesjährigen Baubotschaft ist sodann der Umstand, dass die Ausgaben für den Umwelt- schutz den zweiten Schwerpunkt bilden. Rund 86 Millionen oder 22 Prozent der Gesamtsumme für militärische Bauten sollen hiefür eingesetzt werden.
In erster Linie wird dieser Betrag für den Bau von zwei vollständig geschlossenen Schiessanlagen im Raume Thun verwendet werden. Der Waffen- und Schiessplatz Thun wird sehr intensiv durch die Truppe benützt, gleichzeitig aber auch für Schiessversuche der Gruppe für Rüstungsdienste. Die Lärmbelästigung durch Schiessen der GRD ist ausseror- dentlich gross, weil mit Artilleriegeschützen und Panzerka- nonen geschossen wird. Die Truppe verursacht demgegen- über weniger Lärm, weil sie mit Einsatzläufen für die Panzer- kanonen schiesst. Die einzelnen Schüsse mit Grosskaliber- munition ergeben in bewohnten Gebieten mehr als 100 Dezibel, obwohl die Schiessanlage in einer bewaldeten Mulde liegt. Die Kommission konnte sich selbst vom Aus- mass des Lärms im bewohnten Gebiet überzeugen und auch mit der betroffenen Bevölkerung sprechen. Mit dem heute zur Diskussion stehenden Schiesstunnel kann der Lärm um etwa 20 bis 25 Dezibel reduziert werden. Diese Zahl beruht allein auf Berechnungen, denn in der ganzen Welt gibt es bis heute keine derartige Anlage. Die Fachleute hoffen indessen, dass dieser Wert am Schluss überschritten wird.
Der Lärmschutztunnel wurde gemäss Gesetz einer Umwelt- verträglichkeitsprüfung unterzogen. Das Bundesamt für Umweltschutz gelangt zu einem positiven Antrag. Die Behörden und die Bevölkerung der umliegenden Gemein- den befürworten den Bau der geschlossenen Schiessanla- gen vehement. Der heutige Zustand ist unhaltbar. Diese Investition ist notwendig, damit der grosse und intensiv genutzte Waffen- und Schiessplatz weiterhin von der Bevöl- kerung akzeptiert wird, einer Bevölkerung, die stets zu ihrem Waffenplatz stand und auch noch dazu steht. Deshalb sind diese Investitionen absolut unumgänglich. Die Militär- kommission beantragt einstimmig, diesem Kredit zuzu- stimmen.
Fast 20 Prozent des Verpflichtungskredites oder zirka 73 Millionen Franken entfallen sodann auf Ausbildungsbau- ten. Die Militärkommission betrachtet diese Investitionen als sehr wichtig, obwohl sie sich erst mittel- und langfristig auf die Kampfkraft unserer Armee auswirken. Unsere Ausbil- dungszeiten sind knapp, besonders bei den technisch anspruchsvollen Waffengattungen. Eine gute Infrastruktur hilft mit, die Ausbildungszeit besser auszunützen, weil es weniger Verschiebungen und Vorbereitungsarbeiten braucht, die mit der Ausbildung nichts zu tun haben. Es scheint uns auch, dass gute Ausbildungsbauten für die Motivation der Auszubildenden wie der Ausbildner wichtig sind. Eine veraltete Kaserne gibt dem Wehrmann den Ein- druck, die ganze Armee sei veraltet und überholt. Das muss und darf nicht sein!
In der Kommission wurden im Bereich Ausbildungsbauten zwei Punkte diskutiert: erstens die Ausgestaltung der Bau- ten und zweitens die Notwendigkeit der Uferverbauungen auf dem Waffenplatz Chur. Bei den neuen Waffenplätzen und Truppenlagern gibt es gute Beispiele für ansprechende Gestaltung, zum Beispiel die Anlagen im Reppischtal und in S-chanf. Als schlechtes Beispiel wurde die neu erbaute Kaserne in Frauenfeld erwähnt. In der Kommission wurde der Wunsch geäussert, nicht einfach Beton zu verbauen, sondern auch mit Holz zu arbeiten, farbige Verbundsteine zu verwenden usw. Offiziere, Unteroffiziere und Soldaten haben Anrecht auf vernünftige, zweckmässige, anspre- chende und saubere Unterkünfte.
Zu Diskussionen Anlass gaben die Ausbildungsanlagen auf dem Waffenplatz Chur. Wie Sie den Unterlagen entnehmen können, liegt hierzu ein Minderheitsantrag Rebeaud vor. Dieser will die 700 000 Franken für Uferverbauungen auf dem Schiessplatz Rheinsand in Chur streichen. Der Antrag basiert auf der Stellungnahme des Bundesamtes für Forst-
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wesen und Landschaftsschutz, das seinerzeit im verwal- tungsinternen Verfahren beantragte, das vorgesehene Pro- jekt der Uferverbauung auf dem Schiessplatz Rheinsand einstweilig zurückzustellen. Das Amt schlug vor, die heutige Uferlinie auf einem Plan festzulegen und somit das genaue Mass des Erosionsabtrages in den nächsten Jahren zu ver- folgen. Je nach Ausgang dieser Prüfung wäre auf das Pro- jekt Uferverbauung zurückzukommen. Der Bundesrat befür- wortet hingegen diese Uferverbauung aus folgenden Gründen:
Ohne diese baulichen Massnahmen würde der bestehende bundeseigene Schiessplatz Rheinsand auf dem Waffenplatz Chur durch die fortschreitende Erosion am linken Rheinufer mehr und mehr eingeschränkt. Es handelt sich um den einzigen Schiessplatz auf dem Waffenplatz Chur, welcher die Gefechtsausbildung mit Kampf- und Uebungsmunition erlaubt. Auf diesem Platz können heute die Gruppen und Züge einer Kompanie gleichzeitig ausgebildet werden. Von der Erosion werden insbesondere Waffenstellungen betrof- fen. Die Erosion wurde bisher - so gut es ging - mit Uferauf- schüttungen behelfsmässig korrigiert. Es wird demnach nicht etwa ein natürliches Uferbord verbaut, sondern eine Aufschüttung gesichert, welche bei Hochwasser immer wie- der unterspült wird und abrutscht. Mit der geplanten, natur- nah zu gestaltenden Verbauung soll eine dauerhafte Lösung erreicht werden.
Aufgrund der Forderungen des kantonalen Amtes für Fluss- bau soll bis auf zirka zwei Drittel der Böschungshöhe anstelle eines Blockwurfes ein sogenannter Tirolerverbau angebracht werden. Dieser besteht aus Natursteinen am Böschungsfuss und auf dem angrenzenden Flussgrund und aus eingelegten Zweigen von Laubhölzern und Büschen, welche zur Sicherung der Böschung beitragen. Eine Unter- kommission - ich gehörte ihr auch an - hat sich an Ort und Stelle informiert. Der Augenschein hat ergeben, dass das oberhalb gelegene Ufer auf dem Gebiet der Gemeinde Fels- berg, welches seit Jahren gesichert und mit niederstämmi- gen Bäumen bewachsen ist, viel natürlicher wirkt als die hässliche Uferaufschüttung im Gebiet des Schiessplatzes. Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass die vorgesehene Art der Verbauung ein Wachstum von Pflanzen erlaubt und landschaftlich schöner ist als ein Ufer, das nicht bewachsen ist, weil alles weggeschwemmt wird. Mit 15 zu 5 Stimmen beantragt die Kommission, hier dem Bundesrat zuzustimmen.
Bei den Zusatzkrediten für früher bewilligte Vorhaben gab die Position 411, Bau eines Truppenlagers und Wiederauf- forstungen auf dem Schiessplatz Petit Hongrin zu Diskus- sionen Anlass. Zusätzlich zum ursprünglichen Verpflich- tungskredit von 19,6 Millionen Franken, der mit der Baubot- schaft 1981 bewilligt wurde, wird ein Kredit von 4,12 Millio- nen Franken verlangt. Die Kostenüberschreitung ist zum Teil auf Bauerschwernisse zurückzuführen. Um bei der Erarbei- tung der Kostenschätzung für die damalige Baubotschaft genauere Angaben über den Baugrund zu haben, wären kostspielige Untersuchungen notwendig gewesen. Die Kom- mission teilt die Auffassung, dass es damals richtig war, auf solche Zusatzabklärungen zu verzichten.
Es ist bedauerlich, dass in der heute zur Diskussion stehen- den Botschaft nicht der effektive Grund, nämlich eine zu niedrige Kostenschätzung angegeben wird, sondern die Mehrkosten in einer manipulierten Teuerungsberechnung versteckt wurden. Schon im letzten Jahr musste die Militär- kommission dieses Verfahren kritisieren.
Die Kommission beantragt zudem, was als Seltenheit bezeichnet werden darf, eine Aufstockung des Kredites um 295 000 Franken. Die Gründe sind folgende: Die Heizung und die Warmwasseraufbereitung des Truppenlagers Blé- cherette basieren auf Kohle- und Oelfeuerung. Anderseits umfasst der bundeseigene Schiessplatz Petit Hongrin 1000 Hektaren Wald. Das Holz aus diesem Wald kann zum Teil nur als Brennholz verwendet werden, weil es Metallsplitter enthält. Wegen der Transportkosten kann das Holz kaum an Dritte verkauft werden, so dass es im Freien verbrannt werden muss. Um die Stabilität des Waldes zu gewährlei-
sten, müssen regelmässig ältere und schwächere Bäume gefällt werden. Die Kommission ist der Ansicht, dass im Truppenlager zusätzlich auch eine Holzfeuerung eingebaut werden soll, um das Holz aus der Gegend verwenden zu können. Das ist technisch problemlos. Als die Anlage Ende der siebziger Jahre geplant wurde, waren die Waldprobleme noch nicht aktuell. In der Zwischenzeit hat sich diese Situa- tion geändert. Der Einbau einer Holzfeuerung und der Bau eines gedeckten Lagerraumes, in dem das Holz trocknen kann, erfordern deshalb eine Erhöhung des Zusatzkredites um 295 000 Franken. Der Ständerat hat dieser Erhöhung letzte Woche zugestimmt.
Zu den Anträgen von Herrn Bodenmann will ich erst in der Detailberatung Stellung nehmen, sofern sie überhaupt zur Diskussion gestellt werden.
Zusammenfassend stellt Ihnen die Militärkommission ein- stimmig, bei einer Enthaltung, den Antrag, auf die Vorlage einzutreten und den Bundesbeschluss mit der Aenderung beim Objekt 411 zu genehmigen.
M. Leuba, rapporteur: Pour l'objet qui nous occupe aujour- d'hui, nous sommes théoriquement conseil prioritaire. Tou- tefois, en raison du report de cet objet de la session d'été à la session d'automne, le Conseil des Etats a eu l'occasion d'en parler la semaine passée et d'approuver le projet de crédit par 29 voix contre zéro, y compris l'amendement qui a été apporté par la commission.
La Commission des affaires militaire de votre conseil s'est occupée, par les visites des sous-commissions et dans une séance plénière, du message concernant les ouvrages mili- taires et les acquisitions de terrains pour le programme de construction 1988. La partie du message consacrée aux généralités rappelle que le Conseil fédéral a adopté, le 19 août 1987, l'étape des réalisations 1988-1991. Le pro- gramme de construction 1988 constitue la prernière étape de ce plan quadriennal. Par ce plan, le Conseil fédéral a manifesté son intention de libérer le plus possible de moyens en faveur de l'acquisition de matériel d'armement, ce qui implique nécessairement des crédits moindres pour les ouvrages militaires et les acquisitions de terrains.
Cette option est justifiée, d'une part, par l'augmentation constante du coût des armements que nous devons absolu- ment nous procurer; d'autre part, le recul des effectifs des recrues commence à se faire sentir, ce qui rend moins tendue la situation constatée dans le domaine des construc- tions destinées à l'instruction.
A l'intérieur du crédit demandé pour les ouvrages militaires et les acquisitions de terrains, l'accent a été porté essentiel- lement sur les constructions et les installations qui doivent servir, en premier lieu, à l'augmentation de la force comba- tive de notre armée. Le Conseil fédéral demande, pour le programme des constructions 1988, les montants suivants: 383,9 millions pour des constructions militaires, 7 millions pour l'acquisition d'immeubles et de terrains, 7 millions pour des crédits additionnels relatifs à des projets déjà approuvés, 12,8 millions pour les constructions des entre- prises d'armements.
En ce qui concerne les crédits et pour les constructions militaires, il y a lieu de souligner deux axes principaux. D'une part, 159 millions sont destinés à des constructions de combat et de conduite de l'armée, soit le 41 pour cent du montant de 384 millions. Il y a donc bien la un effort principal comme le Conseil fédéral l'a exprimé dans son étape de réalisation 1988-1991. Le deuxième axe concerne la protection de l'environnement, au sens large du terme, pour laquelle on entend consacrer 85 millions, soit 21 pour cent de la somme totale des ouvrages militaires.
Sur ces 85 millions, près de 74,6 millions exactement sont destinés à un tunnel de protection contre le bruit en faveur de la population civile dans la région de Thoune. S'agissant d'une construction dont aucune autre armée au monde n'est dotée, toute la Commission des affaires mi itaires s'est rendue sur place pour se faire expliquer ce qui était prévu et avoir un contact avec des représentants de la population directement concernée.
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Il y a lieu ici de donner quelques explications complémen- taires qui sont d'autant plus justifiées que ce crédit est le plus important du message 1988. La place d'armes et de tir de Thoune, qui est la plus importante du pays, est naturelle- ment utilisée intensivement par la troupe mais, de surcroît, la place de tir est utilisée également pour les essais de tir du groupement de l'armement. Or, ces essais de tir entraînent des inconvénients très importants pour la population civile puisque l'on tire notamment avec de l'artillerie et des chars. La troupe, quant à elle, génère moins de bruit, d'abord parce qu'elle tire fréquemment avec des tubes réducteurs et parce que l'on recourt, s'agissant d'entraînements de la troupe, de plus en plus aux installations de simulation.
Il tombe sous le sens que le groupement de l'armement ne peut pas, dans ses essais de munitions, recourir à de tels substituts. Il en résulte des bruits, lors de coups individuels qui dépassent cent décibels, bien que l'installation soit située dans une combe.
Des essais furent faits en présence de la commission qui a pu se convaincre, sans difficulté, des inconvénients excep- tionnels qui résultaient de ces essais pour la population relativement dense autour de la place d'armes.
En 1985, un crédit de 4 450 000 francs a été accordé pour la construction d'une position de tir fermée, ce qui permet de diminuer sensiblement le bruit du départ du coup, soit environ 10 décibels. Néanmoins, la détonation provoquée par le vol du projectile et par son explosion au but ne sont pas touchées par l'installation aujourd'hui achevée. Le tun- nel de tir complètera donc cette installation en ce sens que depuis la pièce jusqu'au but, l'obus parcourra une trajec- toire enfermée dans le tunnel, ce tunnel étant lui-même recouvert de terre. Les spécialistes espèrent ainsi réduire de 20 à 25 décibels le bruit provoqué par les essais de tir mais il faut souligner qu'il ne s'agit que d'une estimation puisque, encore une fois, aucune armée au monde ne possède une telle installation.
Bien entendu, certains essais ne pourront pas trouver place dans ce tunnel de tir, par exemple, le tir avec de la munition de lance-mines. Mais de tels essais engendrent moins de bruit que le tir d'artillerie ou le tir des chars.
La commission a eu l'occasion de s'entretenir avec le pro- priétaire de la ferme qui subit les immixtions de bruit les plus graves à la suite de ces essais. Elle a pu constater que la situation était véritablement intenable le jour des essais de tir et ces essais ont lieu chaque semaine un jour par semaine. Elle a été impressionnée, néanmoins, par les déclarations de cet agriculteur qui a répété qu'en dépit de tous les inconvénients qu'il devait subir il restait fortement attaché à notre défense nationale.
La Commission des affaires militaires vous demande à l'una- nimité d'accorder ce crédit, même si ce tunnel de tir n'entre pas, c'est l'évidence, dans les ouvrages augmentant la puis- sance de combat de l'armée. Il ne fait pas de doute qu'il sera aussi une démonstration de la volonté de la Confédération de ne pas aggraver, au-delà de ce qui est strictement néces- saire, la situation de la population entourant la place d'armes de Thoune et qui, d'une manière générale, montre une attitude très positive à l'égard de notre défense natio- nale.
La commission a eu une longue et fort intéressante discus- sion au sujet de la place d'armes de Coire. Elle a opposé deux parties qui toutes deux invoquent la protection de l'environnement pour arriver à des solutions diamétralement opposées. Comme vous le verrez, cette discussion a abouti à une proposition de minorité qui vous suggère de biffer un crédit de 700 000 francs pour l'aménagement des berges de la place de tir de Rheinsand, chiffre 236 du message.
La situation se présente, en résumé, comme il suit. Sur quelque 800 mètres, la rive gauche du Rhin est à l'état naturel, c'est-à-dire qu'elle n'a pas fait l'objet de travaux de consolidation. Le Département militaire fédéral souhaite endiguer la rive gauche du Rhin à la hauteur de la place de tir de Rheinsand pour éviter que cette plate, qui est la seule qui permette le tir de combat sur la place d'armes de Coire, ne se trouve diminuée. Sur cette place, les groupes et
sections d'une compagnie peuvent être exercés simultané- ment. L'érosion touche en particulier les positions de pièces. Un aménagement particulier conçu en accord avec l'Office cantonal des eaux du canton des Grisons permettra de constituer une digue selon un type dit tyrolien. Les pierres naturelles, une fois mises en place, sont recouvertes de plantations qui masquent, partiellement en tout cas, la digue elle-même.
La minorité de la commission estime, au contraire, que les rives naturelles subsistantes sont si rares dans notre pays qu'il ne convient pas de procéder à l'endiguement de la rive gauche du Rhin à cet endroit. Elle se fonde sur un avis donné lors de la procédure de consultation interne de l'Of- fice fédéral des forêts et de la protection du paysage qui croit pouvoir constater que, sur la base des mesures déjà prises pour la protection contre l'érosion de la rive, cette érosion ne s'est plus fait sentir dans la même proportion ces dernières années. Une rive naturelle serait extrêmement souhaitable du point de vue du biotope.
La discussion fut intéressante car elle opposait ceux qui estiment que la rive doit absolument rester dans son état actuel et ceux qui, au contraire, trouvent que, pour que la rive puisse rester dans son état actuel, il faut d'abord l'endi- guer et recréer ensuite, par des plantations, un aspect plus naturel. C'est finalement l'avis qui a prévalu, par 15 voix contre 5. La commission vous invite à maintenir ce crédit de 700 000 francs.
Une autre discussion a surgi à propos de la demande d'un crédit additionnel pour l'édification d'un camp de troupe sur la place de tir du Petit Hongrin. Par le message de 1981, les Chambres fédérales ont accordé un crédit de 19,6 millions pour l'édification de camps de troupe. Bien qu'un montant de 590 440 francs ait été calculé pour les imprévus, le Conseil fédéral nous demande aujourd'hui un crédit addi- tionnel de 4,12 millions de francs.
Ce dépassement relativement important est justifié d'abord par des difficultés de construction. Au moment de l'élabora- tion du projet, on a renoncé à une coûteuse campagne de sondage pour déterminer l'état du terrain. La commission est d'avis que cette décision était juste, même si l'on pouvait probablement se douter, sans recourir à cette campagne de sondage, que le terrain était défavorable à cet endroit. Une grande partie du supplément est constituée par le renchéris- sement, soit 3,19 millions.
La commission a constaté que les justifications données dans le message étaient quelque peu laborieuses. En réalité, on a sous-estimé le coût de réalisation de l'ouvrage, en ne tenant pas compte d'une chose aussi évidente que l'altitude qui, en prolongeant les travaux, les rend naturellement plus onéreux. La Commission des affaires militaires souhaite que le département sache tirer les leçons de cette aventure et ne cherche pas à cacher une erreur de prévision par des manipulations du facteur de renchérissement.
Enfin, la commission vous propose - ce qui est sans doute rare - d'augmenter le crédit additionnel de 295 000 francs pour des raisons qui paraissent évidentes. Le chauffage et l'eau chaude au camp de troupe du Petit Hongrin sont assurés par une installation au charbon et au mazout. Si le choix du mazout peut être considéré comme opportun, on peut s'interroger longuement sur celui du charbon qui doit naturellement être monté depuis la plaine et dont les scories doivent ensuite être redescendues pour des raisons de protection des eaux. En tout cas, on a omis de recourir au moyen de chauffage le plus simple, à savoir le bois qui se trouve en suffisance dans les forêts propriété de la Confédé- ration, sur la place d'arme elle-même. Comme ce bois, parfois détérioré par des éclats de métal, ne peut être utilisé que comme bois de chauffage, et comme il n'y a précisé- ment pas d'installation de chauffage au bois dans ce camp de troupe, les bûcherons responsables de l'entretien des forêts de la place d'arme doivent le brûler en plein air. Cela est apparu un tel non-sens à la sous-commission qui a visité l'installation et à la Commission des affaires militaires dans son ensemble que celle-ci vous propose ce montant supplé- mentaire de 295 000 francs qui permettra l'installation d'une
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chaudière à bois et d'un couvert où ce combustible pourra être séché. Comme je l'ai déjà indiqué, cette proposition a aussi été admise par le Conseil des Etats.
En conséquence, la Commission des affaires militaires vous recommande à l'unanimité d'entrer en matière sur le projet de crédit et, sous réserve de la proposition de minorité concernant la place d'armes de Rheinsand, d'accepter l'ar- rêté fédéral en y ajoutant les 295 000 francs pour la place du Petit Hongrin.
Stappung: Die mit der vorliegenden Baubotschaft beantrag- ten Verpflichtungskredite liegen mit rund 410 Millionen Franken ungefähr in der gleichen Höhe wie im Vorjahr. Der Bundesrat weist in der Botschaft unter anderem auch darauf hin, dass die finanziellen Aspekte im Rahmen der Legislatur- planung liegen. So sind die Kredite für militärische Bauten und für den Landerwerb im Vergleich zur vorhergehenden Legislaturperiode für die laufende Legislatur um 250 Millio- nen Franken auf 1,55 Milliarden Franken erhöht worden. Trotzdem betont der Bundesrat, in der laufenden Legislatur betrage der Anteil der Baukredite, gemessen an den gesam- ten militärischen Investitionen, nur 15 Prozent. Diese 15 Pro- zent entsprächen dem gleichen Prozentsatz wie in den frü- heren Legislaturperioden. Mit Prozentrechnungen lässt sich sehr vieles anstellen. Die Krediterhöhung beträgt immerhin 250 Millionen Franken, was - verglichen mit den 1,3 Milliar- den der letzten Legislatur - etwas mehr als ein Fünftel ist. So einfach ist das beim EMD!
Man nimmt das stetig steigende Investitionsvolumen des EMD als Basis und zweigt 15 Prozent für militärische Bauten ab. Diese Politik führt zum sprichwörtlichen Fass ohne Boden. Wie anders sieht es doch im Sozialbereich aus: da wird mit ganz anderen Massstäben gemessen, z. B. bei der 10. AHV-Revision: Diese seit langem fällige Revision soll nach Auffassung gewisser bürgerlicher Kreise sogenannt kostenneutral erfolgen. Im militärischen Bereich wird gross- zügig aufgestockt, und im Sozialbereich wird gespart bzw. unter dem Titel «Kostenneutralität» effektiv abgebaut.
Der Bundesrat und die Mehrheit dieses Parlaments machen so ziemlich genau das Gegenteil des Volkswillens. Unser Volk erwartet mehr Leistungen im Sozialbereich und nam- hafte Einsparungen beim Militär. Diese Volksmeinung gilt es zu beachten. Die sozialdemokratische Fraktion wird die Entwicklung weiterhin aufmerksam verfolgen.
Noch einige Worte zu den einzelnen Kreditbegehren der Vorlage: Unter Ziffer 236 (Ausbau von Ausbildungsanlagen auf dem Waffenplatz Chur) wird unter anderem ein Kredit von 700 000 Franken für die Uferverbauung auf dem Schiessplatz Rheinsand verlangt. Das heutige Naturufer des Rheins soll mit einer künstlichen Verbauung gesichert wer- den, wie es in der Botschaft heisst. Mit oder ohne künstli- cher Verbauung des Rheinufers ist der Betrieb des militäri- schen Ausbildungsplatzes auf dem linken Rheinufer gesi- chert. Ohne Not sollte im Interesse des Natur- und Land- schaftsschutzes von künstlichen Verbauungen Abstand genommen werden. Die Stiftung für Landschaftsschutz hegt denn auch grösste Bedenken gegenüber diesem Vorhaben. Immerhin sollen rund 800 Laufmeter intaktes Ufergelände verbaut werden. Ich darf darauf hinweisen, dass bei den grossen Ueberschwemmungen des letzten Herbstes - also vor einem Jahr - hier im Gegensatz zu den Ausführungen des stellvertretenden Kommissionspräsidenten keine Ero- sionen erfolgt sind. Dazu kommt, dass für die öffentlichen Gewässer und den Unterhalt der Uferpartien der Kanton zuständig ist. Dieses Geschäft ist mehr als undurchsichtig. Es stellt sich die Frage, warum - wenn schon keine Notsitua- tion besteht - das EMD anstelle des Kantons Graubünden für die Uferverbauung aufkommen soll. Wir unterstützen den Minderheitsantrag Rebeaud auf Streichung dieser 700 000 Franken.
Zur Position 251 (Lärmschutzbauten in der Wittaumatte in Thun): Dieses Projekt wird in der Botschaft besonders her- ausgestellt. Sicher handelt es sich um die namhafteste Umweltschutzmassnahme des EMD. Der Schiesslärm in der Region Thun, zum grössten Teil durch die Versuchsschiess-
übungen der GRD verursacht, ist ein echtes Problem. In der Wittaumatte, einem der Schiessgelände in Thun, sollen nun zwei Schiesskanäle von 200 und 500 m erstellt werden. Der überwiegende Teil der Versuchsschiessen kann in Zukunft in diesen Anlagen erfolgen. Nach Berechnung der Inge- nieure wird sich der Schiesslärm durch diese Lärmschutz- bauten von heute 100 Dezibel um etwa 20 bis 25 Dezibel reduzieren.
Eine Expertenkommission, die seinerzeit den Schiesslärm auf einem anderen Truppenübungsplatz beurteilte, kam zum Schluss, dass ein Schallpegel von 80 Dezibel für häufig vorkommenden Schiesslärm als höchstzulässiger Grenz- wert betrachtet werden darf. Dieser Wert wird mit den Lärm- schutzbauten in Thun mindestens erreicht.
Wir erwarten, dass nach Inbetriebnahme der Schiesskanäle das Schiessen auf der Schiessachse im Freien auf das absolut Notwendigste eingeschränkt wird. Im weiteren erwarten wir, dass das EMD die Anträge des Bundesamtes für Umweltschutz gemäss Projektgutachten vom 5. Mai 1988 in allen Teilen erfüllt. Nach der Inbetriebnahme der Lärm- schutzbauten müssen die Lärmemissionen durch Messun- gen überprüft und die Ersatzaufforstungen und Bepflanzun- gen vorgenommen bzw. realisiert werden.
Beim Objekt 411 beantragt die Militärkommission zusätzlich den Einbau einer Holzfeuerung. Wir sind ebenfalls der Mei- nung, dass das aus den Waldungen beim Schiessplatz anfal- lende Brennholz zweckmässigerweise in einer Holzfeuerung im Truppenlager als Energieträger genutzt wird.
Wir stimmen der Krediterhöhung um 295 000 Franken zu. In diesem Sinne und unter Beachtung meiner Ausführungen stimmt die sozialdemokratische Fraktion der Vorlage zu.
Präsident: Die liberale Fraktion lässt mitteilen, dass sie den Anträgen der Kommission zustimmt.
Aregger: Die jährliche Baubotschaft über militärische Bau- ten und Landerwerb ist zwar ein wiederkehrendes, aber sicher kein Routinegeschäft. Die Militärkommission hat in vier Untergruppen die Baubotschaft 1988 sehr sorgfältig geprüft. Das Ergebnis der Kommissionsarbeit ist auf der Fahne dargestellt.
Die FDP-Fraktion beantragt Zustimmung zum Kommissions- vorschlag, der identisch ist mit dem Beschluss des Stände- rates vom 20. September 1988.
Die anbegehrten Verpflichtungskredite belaufen sich auf 411 Millionen Franken, was etwa 15 Prozent des Militärbud- gets entspricht. Die Kredite teilen sich in ungefähr 40 Pro- zent für Geländeverstärkungen und Führungsanlagen, 20 Prozent für Umweltschutzmassnahmen und je weitere 20 Prozent für die Bereiche Ausbildung und Logistik. Wir stimmen dieser Aufteilung zu, denn sie wird nach unserer Auffassung den technischen Prioritäten und Bedürfnissen gerecht.
Besondere Beachtung verdienen die Kredite von total 85 Millionen Franken für Umweltschutzmassnahmen. Der grösste Brocken in diesem Kapitel sind die Lärmschutzbau- ten auf dem GRD-Versuchsgelände Wittaumatte bei Thun. Die Kommission konnte sich anlässlich eines Schiessver- suchs in der vom Lärm am meisten betroffenen Gemeinde Amsoldingen von der Notwendigkeit dieses Bauvorhabens überzeugen. Es reduziert die Lärmbelastung um mindestens 25 Dezibel.
Weitere wirkungsvolle Umweltschutzmassnahmen sind die Gewässerschutzbauten für die Militärbetriebe in clen Regio- nen Raron/Turtmann und Lodrino. So werden denn im Wal- lis mit 6,4 km Kanalisationsleitungen 31 Militärobjekte abwassertechnisch saniert.
Ebenso wichtig erscheint uns auch der relativ kleine Sam- melkredit von 6 Millionen Franken für zahlreiche Detail- massnahmen, bei denen bei verschiedenen Objekten und Anlagen des EMD gesetzeskonforme Zustände geschaffen werden sollen. Es handelt sich um Anpassungen an Vor- schriften des Gewässerschutzes, der Luftreinhalte- und der Lärmschutzverordnungen und an Tankvorschriften. Beson-
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dere Aufmerksamkeit gilt der Lagerung und Entsorgung umweltgefährdender Stoffe.
In das Kapitel «Umwelt» im weiteren Sinne gehört auch der einzige Aenderungsantrag der Kommission: die Krediterhö- hung um 295 000 Franken für eine Holzfeuerung im Trup- penlager Petit Hongrin. In diesem waldreichen Gebiet kann damit die wichtige Nutzung von Brennholz gefördert wer- den. Wir finden das Beispiel sehr nachahmenswert.
Zum Antrag Rebeaud: Herr Rebeaud, unterstützt von ande- ren Rednern, will den Kredit von 700 000 Frenken für eine Rheinuferverbauung auf dem Waffenplatz Chur streichen. Wir befürworten diese Verbauung. Das linke Rheinufer, von der Gemeindegrenze Felsberg-Haldenstein abwärts bis zum natürlichen Felsufer am Calanda, ist auf einer Länge von wenigen hundert Metern nicht verbaut. Der Waffenplatz Chur besitzt dort im sogenannten Rheinsand die einzige Möglichkeit zur Gefechtsausbildung. Damit das Areal in der notwendigen Grösse erhalten bleibt, wird nach jedem Hoch- wasser die Erosion mit Aufschüttungsmaterial wieder ersetzt. Damit wirkt das Ufer roh, unansehnlich und störend. Es kann hier also in keiner Weise mehr von einem intakten Naturufer gesprochen werden. Die einzige Lösung ist die vorgeschlagene naturnahe Verbauung mit Blöcken und standortgerechter Bepflanzung.
Die angrenzende linksufrige Verbauung von Felsberg und die rechtsufrige von Chur sind schon vor Jahrzehnten auf diese Weise vorgenommen worden. Sie machen einen sehr guten, natürlichen Eindruck. Es gilt nun, im Interesse des Waffenplatzes die Lücke auf dem Gemeindegebiet von Hal- denstein auf die gleiche bewährte Art zu schliessen, wobei es absolut möglich ist, im Detailprojekt mit besonderer Sorgfalt noch kleine Verbesserungen anzubringen. Es bleibt zu erwähnen, dass die zuständigen kantonalen Instanzen die naturnahe Rheinuferverbauung befürworten.
Wir beantragen Ihnen, der Kreditvorlage gemäss Kommis- sion und Ständerat zuzustimmen und den Minderheitsan- trag Rebeaud abzulehnen.
Präsident: Die christlichdemokratische Fraktion lässt mittei- len, dass sie den Anträgen der Kommission zustimmt.
Hari: Namens der Schweizerischen Volkspartei teile ich Ihnen mit, dass wir einstimmig dem vorliegenden Bundesbe- schluss, der Ausgaben im Betrage von 410,8 Millionen vor- sieht, zustimmen. Wir sind einverstanden und unterstützen die Stossrichtung, dass die Aufwendungen für den Land- schafts- und Umweltschutz stark ansteigen sollen.
Im Vordergrund stehen in der Vorlage - unseres Erachtens richtigerweise - die Kampf- und Führungsbauten mit 145 Millionen für Geländeverstärkungen und 34 Millionen für Sperrstellungen. Das Projekt «Wittaumatte Thun» soll 74,6 Millionen kosten. Es handelt sich um die Erstellung eines unterirdischen Schiesskanals für schwere Waffen, der nebst der Verwendung für Schiessversuche hauptsächlich zum Einschiessen des Panzers Leopard 2 dienen soll. Die Lärmbelastung durch das militärische Schiessen im Raume Thun-West, Allmendingen, Amsoldingen und Thierachern kann durch den Bau dieser Anlagen auf ein für Mensch und Tier erträgliches Mass gesenkt werden. Diese Reduzierung des Schiesslärms - auch wenn sie viel kostet - entspricht einer dringenden Notwendigkeit und hilft mit, das beste- hende gute Verhältnis zwischen Bevölkerung und Militär im Raume Thun zu festigen.
Die Fraktion der Schweizerischen Volkspartei unterstützt ebenfalls den Antrag der Militärkommission, den Zusatzkre- dit gemäss Verzeichnis (Anhang 3, Position 411) um 295 000 Franken zu erhöhen.
Es handelt sich hier um den Einbau einer Holzfeuerungsan- lage im Truppenlager Petit Hongrin. Holz als Brennmaterial, das die Umwelt nur wenig belastet, ist in der Gegend des Schiessplatzes Petit Hongrin haufenweise vorhanden. Es wäre sicher nützlich, wenn das Militär überall dort, wo sich die Möglichkeit bietet, etwas für die Entlastung und Vermin- derung der Luftschadstoffe täte.
Zum Kürzungsantrag Rebeaud betreffend Uferschutzver- bauung im Rheinsand werde ich mich bei der Behandlung des betreffenden Artikels unmissverständlich - so hoffe ich wenigstens - äussern.
Widmer: Die LdU/EVP-Fraktion, die ich hier vertreten darf, hat mit besonderer Sympathie von der Tatsache Kenntnis genommen, dass etwas mehr als ein Fünftel der geforderten Kredite für Umweltschutzanliegen eingesetzt werden sollen. Herrn Rebeaud kann ich die erfreuliche Mitteilung machen, dass meine Fraktion seinem Streichungsantrag zustimmen wird. Ich hoffe, er sei mit uns zufrieden.
Unsere Fraktion wird auch der Erhöhung des Kreditbegeh- rens für eine Holzschnitzelverbrennungsanlage zustimmen. Das war für uns kein Problem, denn wir haben - wie Sie wissen - in unseren Reihen den heute leider abwesenden Herrn Oester, der ein Spezialist für Holzschnitzelverbren- nungsanlagen ist.
Zum Schluss noch eine persönliche Bemerkung: Ich habe mit Interesse den Fraktionssprechern zugehört, und mir ist aufgefallen, wie einhellig die Begeisterung dafür ist, dass dieser Antrag in bezug auf militärische Bauten Massnahmen im Dienste des Umweltschutzes enthält. Nun kann ich mich nicht zurückhalten, zu bemerken, dass sich die schweizeri- sche Landesverteidigung natürlich nicht damit begründen lässt, dass sie umweltschutzfreundliche Massnahmen vor- schlägt. Ich möchte der guten Ordnung halber einfach fest- stellen, dass die Hauptbegründung für die Landesverteidi- gung natürlich an einem andern Orte liegt, und ich nehme an, dieser Gedanke werde dann gelegentlich noch aufge- griffen.
M. Rebeaud: Monsieur Widmer, je vous confirme que je suis très satisfait de votre position. J'aurais préféré pouvoir don- ner ce témoignage de satisfaction au Conseil fédéral, mal- heureusement, ce n'est pas le cas.
Le groupe écologiste entre en matière et approuve la plupart des projets qui vous sont proposés, notamment celui concernant l'augmentation des crédits pour l'utilisation du bois au Petit Hongrin. Monsieur Widmer, le fait que le cinquième des dépenses pour les constructions militaires soit affecté à la protection de l'environnement ne justifie pas la défense nationale, ni l'armée, mais - cela a été dit claire- ment - c'est une mesure nécessaire pour éviter une dégra- dation des relations entre l'armée et la population.
Cet effort sensible sur le plan financier arrivait au bon moment, après le vote du peuple sur l'initiative de Rothen- thurm. Je pense d'ailleurs qu'on pourrait aller beaucoup plus loin en prenant un certain nombre de mesures, notam- ment dans le cadre de l'instruction, pour que les rapports entre l'armée et la nature, d'une part, et entre la troupe et la population, d'autre part, notamment dans les régions touris- tiques, s'améliorent.
Je ne reviens pas sur tout ce qui a été dit et ce qui sera encore dit à propos de ma proposition d'amendement, puis- que nous en parlerons tout à l'heure dans la discussion de détail.
Brügger: Zunächst hätte ich eine äusserst bescheidene Bitte an den Bundesrat. Es handelt sich um den Schiessplatz Montagne-de-Lussy (Botschaft S. 40). Seit 1982 werden in der Region Klagen laut, weil im Wald, der sich in der Verlän- gerung des Kugelfanges dieser Schiessanlage befindet, während Schiessübungen immer wieder verirrte, umher- zischende Gewehrkugeln wahrgenommen werden. Die Sicherheit der Passanten ist dadurch erheblich beeinträch- tigt. Zusammenkünfte zwischen Zivilisten und dem Waffen- platzintendanten, an denen der Missstand erörtert wurde, waren leider nicht von Erfolg gekrönt. Ein Schiessoffizier der Schiessschule Walenstadt hat erklärt, die Anlage sei absolut sicher und ungefährlich. Demgegenüber stehen aber die glaubhaften Zeugnisse von verängstigten Leuten, die heilfroh waren, buchstäblich mit dem Schrecken davon- gekommen zu sein.
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Die Gefährdung der Zivilbevölkerung durch diese Anlage ist offensichtlich, und ich bitte den Bundesrat, den vorgesehe- nen Betrag von 260 000 Franken zunächst dazu zu verwen- den, die notwendigen Schutzblenden zu erstellen, damit die Sicherheit vollumfänglich gewährleistet werden kann. Men- schenleben sind wahrhaftig einer Modernisierung der Schiessanlage vorzuziehen.
Meine zweite Bemerkung betrifft die sogenannten Gelände- verstärkungen. Hiefür ist pauschal ein Betrag von 145 Millio- nen Franken vorgesehen. Wer die geizige Informationspra- xis des EMD in diesen Dingen kennt, ist zwar nicht erstaunt, dass uns gewöhnlichen Parlamentariern zur Rechtfertigung dieser 145 Millionen Franken knappe 34 Linien serviert wer- den. Da ist Geheimhaltung auf die Spitze getrieben worden und hat eher mit Geheimniskrämerei zu tun. Herr Bundesrat, sagen Sie uns nachher etwas mehr zu dieser kostspieligen Geheimrubrik.
Nun zum Kernanliegen. Die Geländeverstärkungen, von denen auf Seite 9 der Botschaft die Rede ist, können einem schon Respekt einflössen, betrachtet man nur das finan- zielle Ausmass oder etwa die Zielsetzung oder die Planung, von der Realisierung gar nicht zu reden.
Ich habe das seltene Glück - oder das seltene Pech, je nachdem - aus nächster Nähe die Entstehung einer solchen Baute im Massstab 1:1 mitzuerleben. Was da alles im Dorf herumerzählt wird, nur weil das Militär, aber auch die zum Teil in die verborgenen Geheimnisse eingeweihte örtliche Zivilbehörde mit der betroffenen Bevölkerung ein gefährli- ches Katz- und Maus-Spiel betreiben. Spätestens jetzt weiss auch ich, wozu militärische Geheimhaltung auch noch dient und weshalb militärische Bauten keiner Planauflage bedür- fen. Da werden eindeutig Bestimmungen im wahrsten Sinne des Wortes missbraucht, nur um geheime Wünsche der Generäle bis ins letzte Detail realisieren zu können. Und irgendwie habe ich das berechtigte Gefühl, dass solche Anlagen, weil sie eben keine Rücksicht auf sorgfältig erstellte Raumplanung nehmen und als Standort mit Vor- liebe Wohnzonen und Schulhausnähe bevorzugen, in jedem Fall am falschen Orte stehen. Im ersten Fall, in Friedenszei- ten, ganz sicher, denn bei militärischen Einquartierungen oder bei ausgedehnten Manöverübungen gelten besondere Spielregeln, die sich wohl kaum mit den Bedürfnissen der noch im Frieden lebenden Zivilbevölkerung vertragen. Und ebenso im Ernstfall, denn dann gilt der spärliche, aber aussagekräftige Text der Botschaft, der da heisst: «Die geplanten Massnahmen sollen die Abwehrbereitschaft wesentlich erhöhen und der Truppe ermöglichen, das geg- nerische Feuer zu überleben.» Die Truppe würde also unter- irdisch überleben, während die Zivilbevölkerung oberirdisch schon längst vernichtet wäre. Das sind wahrhaftig traurige Aussichten für ein bis dahin friedliebendes Dorf.
Sorgen Sie, Herr Bundesrat, beim Bau der vorgesehenen neuen Anlagen für drei Dinge:
Keine missbräuchliche Verwendung des Begriffs «militäri- sche Geheimhaltung».
Rücksicht auf Orts- und Raumplanung.
Wenn schon, dann strategisch vernünftige Lösungen.
Bodenmann: Ich habe zwei Anträge gestellt, um zwei Pro- bleme zu diskutieren. Würden die Anträge angenommen - was unwahrscheinlich ist - müsste man den Bundesbe- schluss dem Referendum unterstellen. Ich will aber über die Sache selbst reden und nicht über deren juristische Ausge- staltung. Ich verzichte deshalb auf die Anträge und komme zur Sache.
1984 berichtete Niklaus Meienberg in der Zeitschrift «Bilanz» über die Bloodhound-Raketenstellungen oberhalb von Zug. Ein Foto illustrierte diesen Artikel. Das lange und groteske Verfahren beendigte der damalige Generalstabs- chef Jürg Zumstein souverän. Zumstein teilte Meienberg brieflich mit: «Ich gehe davon aus, dass es keinen Wiederho- lungsfall geben wird», und klassierte kurzerhand die ganze Angelegenheit. Der ganze Vorgang wird im Buch «Der wis- senschaftliche Spazierstock» von Meienberg samt Namens- nennung geschildert, ohne dass diese erneute Veröffentli-
chung das Militärdepartement oder die Militärjustiz tätig werden liessen.
Ganz anders ging es ausgerechnet dem CVP-Chefredaktor Pius Rieder. Die Militärdirektion lieferte ihn an das Messer einer Militärjustiz, welche einmal mehr jedes Augenmass verloren hat. Pius Rieder wurde in zweiter Instanz wegen Landesverrates verurteilt. Dabei hat er im «Walliser Boten» nur über ein Vorhaben des EMD im Geretal berichtet. Mitar- beiter der Zeitschrift «Klartext», welche nur über den Fall Rieder berichtet hatten, wurden gar wegen Verdunkelungs- gefahr verhaftet. Auch der Sprechende, dessen Interes- senbindung hiermit offenliegt, wurde in dieser Angelegen- heit einvernommen.
Die Militärjustiz, Herr Bundesrat, wird hier als politische Waffe gegen eine Randregion missbraucht. Wir reden hier über militärische Bauten, und da rede ich natürlich aus der Sicht der betroffenen Randregionen zur Sache.
Alt-CVP-Nationalrat Peter von Rothen forderte im «Walliser Boten» die Leserinnen und Leser auf, angesichts eines solchen Urteils vor den Violetten auf den Boden zu spucken. CVP-Nationalrat Schmidhalter schrieb in seiner seit sechs Monaten immer noch nicht behandelten Interpellation: «Ein solches Vorgehen der Armee ist unbegreiflich. Es ist leicht zu ersehen, dass solche Praktiken aus bisher loyalen Befür- wortern Armeegegner machen.» Dies die Zitate aus der CVP-Welt. Heute kann jedermann bei der Firma Finmac Fotos vom Geretal bestellen, auf denen man noch Objekte in der Grösse von 5 bis 6 m ausmachen kann. Wer also die entsprechenden Fotos bei den Russen bestellt, kann sich problemlos ein Bild darüber machen, welche Anlagen im Gommerseitental im Bau sind. Wozu dienen denn die Umtriebe der Militärjustiz?
1980 schrieb Peter Noll in seinem Buch «Landesverräter» unter anderem: «Was das Reichsgericht als relatives Geheimnis bezeichnet, entspricht genau dem Sollgeheimnis der Rechtsprechung des schweizerischen Militärkassations- gerichts. Gegen die ausdehnende Auslegung des Geheim- nisbegriffes wandten sich schon früh die beiden berühmte- sten deutschen Strafrechtslehrer der Jahrhundertwende. Vor allem Artikel 86 vermag unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten nicht zu befriedigen; eine Rev sion von Artikel 86 MStG ist dringend geboten.» Seither sind acht Jahre vergangen, Peter Noll ist inzwischen - zu früh - verstorben. Wir haben noch immer den gleichen, verfehlten Sollgeheimnisbegriff, verbunden mit einer gänzlich willkürli- chen Anwendung der entsprechenden Gesetzesvorschriften durch die Militärdirektion und die Militärjustiz. Unsere Frak- tion hat bezüglich dieser Frage in der laufenden Session eine Motion eingereicht.
Ein zweiter Problemkreis betrifft den Umstand, dass die Armee immer mehr nur noch in den Randregionen - konkret im Berggebiet - üben und bauen kann. Das Mittelland hat mit seiner wirtschaftlichen Entwicklung gleich auch die Armee in die Peripherie gedrängt. Zwischen 80 und 95 Pro- zent der Artillerie-, Panzer-, Flieger- und Fliegerabwehr- schiessübungen finden - nach Angaben des EMD selbst - heute im Berggebiet statt: wir im Alpenraum tragen also die Lasten der real existierenden Landesverteidigung.
Was die Bevölkerung und auch viele betroffene Gemeinden empört, ist die Tatsache, Herr Bundesrat, dass Landaufkäu- fer des EMD in Hinterstuben und unter weitgehendem Aus- schluss der Oeffentlichkeit Böden zusammenkaufen und dann die betroffenen Regionen vor vollendete Tatsachen stellen. Es ist kein Zufall, wenn heute bei vielen Wasserkraft- projekten im Alpenraum ein Teil der Bevölkerung den Standpunkt vertritt, sie wollten lieber ein Tal unter Wasser setzen, anstatt es dem Militär und seinem Landhunger preis- zugeben. Dazu kommt, dass das EMD, solange es um den Erwerb strategisch wichtiger Parzellen geht, einzelnen Ver- käufern massiv übersetzte Preise bezahlt, mit denen die an Land interessierten Landwirte nicht mithalten können. Ich könnte Ihnen konkrete Fälle aus Geschinen im Wallis oder aus dem Simplongebiet zitieren.
Das EMD ist eine schwerfällige Bürokratie, aber es wäre dringend notwendig, dass es in Zukunft eine korrekte Land-
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erwerbspolitik betreiben würde und endlich die Revision der entsprechenden Geheimhaltungsbegriffe an die Hand nähme, welche ja bereits um die Jahrhundertwende massiv kritisiert wurden.
Rechsteiner: Auch für mich ist die Geheimniskrämerei des EMD der Grund, weshalb ich hier zu den militärischen Bauten und zum Landerwerb spreche. Ich möchte die Pro- blematik dieser Geheimniskrämerei am Beispiel des Berg- gipfels Kamor im Alpstein illustrieren.
Dass in der Ostschweiz eine neue militärische Radioemp- fangsanlage gebaut werden soll, ist mit einer früheren Bau- botschaft beschlossen worden. Niemand war sich dabei bewusst, dass damit ausgerechnet der bisher kaum berührte Berggipfel des Kamor im Alpstein verschandelt wird, dem nun mit seiner Ausrichtung gegen den Bodensee und gegen Osten offenbar plötzlich strategische Bedeutung zukommt. Nun ist der Kamor kein prominenter Berg im Alpstein, er ist ein stiller, ruhiger Berg mit einer noch nicht übernutzten Alp und einer besonders schönen Aussicht. Das Gebiet gehört nicht von ungefähr zum KLN-Inventar der zu erhaltenden Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeu- tung.
Was nun mit dem Kamor geschehen ist, hat die Oeffentlich- keit erst durch die Bauarbeiten selber erfahren. Es wird eine leistungsfähige Strasse in das bisher weitgehend unbe- rührte und wenig begangene Gebiet gebaut, die nicht nur die Lastwagen für den Bau, sondern auch die motorisierten Ausflügler an Wochenenden wie ein Magnet anzieht. Der halbe Berggipfel ist weggesprengt worden, und in eine riesige Baugrube hinein wird ein Betonklotz gesetzt, der den Kamor für immer verschandeln wird.
Als die Kritik einsetzte, lüftete das Appenzeller Tagblatt verdienstvollerweise das militärische Geheimnis. Auf dem Kamor entsteht eine Radioempfangsanlage, die ausschliess- lich militärischen Zwecken dient. An Bauvorschriften müsse sich das EMD nicht halten. Weil es um eine militärisch- strategische Anlage gehe, entscheide das EMD selber und abschliessend.
Das Vorgehen des EMD wirft eine ganze Reihe von Fragen auf. Ist in diesem Fall, eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen worden? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, mit welchem Ergebnis und durch wen? Nimmt das EMD eigentlich keine Rücksicht auf das KLN-Inventar der schüt- zenswerten Landschaften und Naturdenkmäler von nationa- ler Bedeutung? Was soll unternommen werden, damit diese Strasse nun nicht plötzlich motorisierten Ausflüglern dient? Und ganz allgemein zu den militärischen Baubotschaften: Ist Herr Bundesrat Koller nicht auch der Auffassung, dass mit der Geheimniskrämerei um den Standort solcher Anla- gen in den Baubotschaften endlich aufgehört werden sollte; sie werden ja doch allgemein bekannt, wenn sie gebaut werden? Und verhindert nicht gerade die Geheimniskräme- rei um diese Vorhaben, dass die Standpunkte des Land- schaftsschutzes, der Landschaftserhaltung und des Umwelt- schutzes eingebracht werden können, solange es noch nicht zu spät ist, nämlich bevor die Objekte beschlossen sind und gebaut werden? Die Oeffentlichkeit und das Parla- ment müssen sich doch mit solchen Vorhaben auseinander- setzen können, wenn diese solche schützenswerten Land- schaften beeinträchtigen. Aber das ist nicht möglich, wenn man über den Standort nichts wissen darf.
Am Kamor sind nun die Eingriffe weitgehend passiert, und der Berg ist verschandelt, aber so kann es nicht weiterge- hen. Die Politik des EMD in bezug auf die Geheimhaltung solcher Objekte muss dringend überprüft werden.
Oehler: Aufgrund der Ausführungen von Herrn Rechsteiner muss ich von der Annahme ausgehen, dass er sich noch nie die Mühe genommen hat, den Kamor zu besteigen bezie- hungsweise die Baustelle zu besichtigen. Zweitens möchte ich festhalten, dass die Bauunternehmer in der Ostschweiz doch derart gute Arbeit verrichten, dass sie wegen einer kleinen Anlage nicht den halben Kamor wegsprengen. Hie- für wären Arbeiten über Jahre hinweg notwendig. Wenn Sie
die Anlage beziehungsweise die Baustelle besichtigt hätten, Herr Rechsteiner, hätten Sie festgestellt, dass während der vergangenen Jahre sehr viel im Sinne des Umwelt- und des Naturschutzes vorgekehrt worden ist. Ich war seinerzeit Präsident der Subkommission, welche die Anlage besich- tigte, und wir haben just auf jene Punkte hingewiesen, die Sie jetzt anführen, und die Arbeit ist in der Zwischenzeit in diesem Sinne dann auch erledigt worden. Viertens kommt dazu, dass einige Herren aus Ihrer Fraktion dabei waren - einer von ihnen, Herr Stappung, hat bereits gesprochen; Sie können bei ihm aufgrund des Protokolls und seiner Ausfüh- rungen allenfalls geistige Anleihen machen -, als wir dar- über geredet haben. Fünftens ist die Militär-Strasse, die Sie erwähnen, nicht jene Autostrasse, die Sie hier anführen, sondern es ist eine Strasse, die in Absprache mit den Grund- eigentümern der örtlichen Korporationen gebaut worden ist, weil diese nämlich grossen Wert darauf legten, dass sie die Alpen richtig bewirtschaften können.
Im Grunde genommen, Herr Rechsteiner, wäre es doch viel ehrlicher gewesen, wenn Sie diese Ausführungen unter den Titel gestellt hätten: «Im Prinzip bin ich gegen alles, was auf dem Gebiete der Landesverteidigung gemacht wird. Ich habe hier etwas herausgepickt, womit ich meine Haltung wieder unter Beweis stellen kann.»
Wir haben - ich möchte das zugeben - vom EMD im Jahre 1984 klar gefordert, dass die Anlage nicht, wie ursprünglich vorgesehen, auf dem Berg beziehungsweise an den Berg gebaut wird, sondern dass sie so eingerichtet wird, dass man sie von weitem nicht sieht - nicht aus geheimhalteri- schen Gründen, sondern aus Gründen des Landschafts- schutzes. Ich gehe davon aus, dass der Standort dort oben aus naheliegenden Gründen nicht geheimgehalten werden kann. Es ist ja nicht das Ziel, Geheimniskrämerei zu be- treiben.
Herr Rechsteiner, wenn Sie sich die Mühe genommen hät- ten, die Unterlagen zu studieren, hätten Sie alles darüber erfahren können. Diese Anlage hat eine ganz andere Auf- gabe, als Sie es darstellten. Als einer, der in dieser Region lebt und diesen Berg jeden Tag sieht, wenn er zu Hause ist, lege ich viel Wert darauf, dass unsere Landschaft nicht verschandelt wird. Mit den Bauarbeiten, die jetzt vorgenom- men werden, ist das nicht der Fall. Wenn Sie, Herr Rechstei- ner, am kommenden Wochenende die Alp besuchen, wer- den Sie feststellen, dass der Kamor nicht verschandelt wird, wenn der Bau fertig ist.
Hänggi: Im Ausbauschritt 1988-1991 wird gemäss Botschaft das Schwergewicht vermehrt auf Bauten und Anlagen gelegt, die direkt der Steigerung der Kampfkraft dienen. Es handelt sich denn auch zur Hauptsache um Logistikbauten und um Geländeverstärkungen.
Ich unterstütze dieses Programm, denn es ist nötig, und es spricht offensichtlich auch für diese Vorlage, dass von den 410 Millionen Franken nur 700 000 Franken bestritten wer- den. Das halte ich aber nicht mehr für Kritik, das halte ich schon eher für Nörgelei.
Trotzdem möchte ich einige Bemerkungen anbringen, weil ich den Eindruck habe, dass die bestehenden Bauten heute vernachlässigt werden. Ich erwähne nur deren zwei: die Kaserne Brugg und die Unterkünfte im Sand. Diese und andere mehr sollten dringend nicht nur renoviert, sondern grundsätzlich neu konzipiert werden - angefangen von der Küche bis zu den Theorieräumen. Es gibt heute grosse, ich meine zu grosse Unterschiede zwischen neuen, modernen Anlagen, wie z. B. Wangen an der Aare, und alten, wie eben den erwähnten Bauten und anderen mehr.
Es gibt einige Bauten, die vor dem Krieg erstellt wurden und heute Einrichtungen aufweisen, die dem Wehrmann nicht mehr zugemutet werden sollten. Die typischen Unter- schiedsmerkmale zwischen Felddienst und Kasernendienst sind oft nicht mehr vorhanden. Nebst der Tatsache, dass sich in solchen veralteten Räumen niemand wohl fühlt, leidet insbesondere auch die Effizienz der Ausbildung dar- unter, weil die entsprechenden Räume und Anlagen besten- falls improvisiert sind. Unserer Armee schadet letztlich
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nichts mehr als organisierter Leerlauf, welcher in Anlagen, wo die Infrastruktur fehlt, fast vorprogrammiert ist. In diesem Zusammenhang weise ich auch auf das Instrukto- renproblem hin, das nicht nur mit der Bewilligung von mehr Stellen gelöst werden kann. Für qualifizierte Instruktoren muss auch ein Umfeld geschaffen werden, in welchem zeit- gerechte Arbeitsbedingungen vorherrschen. Der Instruktor leistet nicht nur drei Wochen Dienst; für ihn ist das ein Beruf. Ich bitte deshalb den Bundesrat, insbesondere auch den bestehenden Bauten mehr Aufmerksamkeit zu schenken.
Wenn unsere Wehrmänner in zeitgemässen Kasernen und Unterkünften ihren Dienst leisten können und dabei von motivierten Instruktoren ausgebildet werden, so ist das ebenfalls ein grosser und wichtiger Beitrag an die Kampf- kraftsteigerung.
Rechsteiner: Doch noch kurz drei Bemerkungen zum Votum von Herrn Oehler.
Zur Tragweite des Eingriffs: Man kann sich nicht nur an Ort und Stelle von der Grössenordnung dieses Eingriffs überzeugen, sondern es erschienen auch Fotos in den Zei- tungen, die ich Ihnen vorlegen kann.
Die Umweltschutzorganisationen waren - soweit sie sich geäussert haben; es geht vor allem um den sanktgallisch- appenzellischen Naturschutzbund - diesem Vorhaben gegenüber sehr kritisch eingestellt.
Bemerkenswerterweise hat sich diesen kritischen Ausfüh- rungen auch ein Organ angeschlossen, dessen Chefredak- tor Sie einmal waren, nämlich «Die Ostschweiz».
Feigenwinter, Berichterstatter: Ich stelle für die Kommission fest, dass Eintreten auf diese Baubotschaft unbestritten ist. Es wurden zwar Vorbehalte angebracht. Derjenige von Herrn Stappung für die sozialdemokratische Fraktion wird immer wieder gemacht: die Verpflichtung, auch für soziale Sicherheit in unserm Land zu sorgen, wird ausgespielt gegenüber der Verpflichtung - es ist ja auch eine verfas- sungsmässige Verpflichtung -, die Unabhängigkeit unseres Landes zu wahren.
Diese Gegenüberstellung und dieses Ausspielen ist sinnlos. Wir müssen in diesem Land Mittel für beide Aufgaben bereit- stellen: für die Verteidigung unserer Unabhängigkeit - es kostet nun einmal Geld, wenn wir eine glaubwürdige Armee haben wollen - und für die Aufrechterhaltung der sozialen Sicherheit.
Die Mittel sind bei den gegenwärtig überquellenden Staats- kassen vorhanden. Herr Widmer hat mit Verwunderung bemerkt, dass viele Redner, auch Fraktionssprecher, das Schwergewicht auf die Unterstützung der Umweltschutz- massnahmen legen. Es ist tatsächlich so, dass wir hier einen sehr grossen Brocken für diese Zwecke ausgeben.
Aber ich kann Sie versichern, Herr Widmer, es ist nicht so, dass in Abwandlung einer berühmten Devise des habsburgi- schen Kaiserhauses für die ganze Schweiz gilt: «Alii bella gerant, tu felix autem helvetia nostra rivas et naturam prote- gas.» Die schweizerische Armee wird nicht nur Umwelt- schutz betreiben, sondern sie wird versuchen, die Erhaltung der Unabhängigkeit sicherzustellen. Ursache für die geplan- ten Umweltschutzmassnahmen ist das Umweltschutzgesetz, welches das Verursacherprinzip kennt: wer Immissionen verursacht, hat den Schaden auch zu verhindern oder zu beheben. Dieser Gesetzmässigkeit untersteht natürlich auch die Armee; deshalb versucht sie, allzu grosse Immissionen für Natur, Umwelt und die Menschen einzudämmen. Und das kostet, wie diese Vorlage beweist, sehr, sehr viel Geld. Das ist etwas, das festgehalten zu werden verdient.
Herr Bodenmann, ich bin froh, dass Sie Ihre Anträge zurück- gezogen haben - nicht etwa wegen der Ueberzeugungskraft Ihrer Argumente, die sehr, sehr schwach waren. Ihr Hinweis, man könne ja den Spiess umdrehen, indem man diesen Bundesbeschluss dem Referendum unterstellen würde, ist natürlich eine juristische Finte, entspricht aber absolut nicht dem schweizerischen Volkswillen. Vor zirka einem halben Jahr hat das Volk das Rüstungsreferendum abgelehnt. Sie
können natürlich heute nicht mit diesem billigen Ausweg kommen.
Es hätte mich erstaunt, dass Sie diese Anträge zurückzie- hen, ohne gleichwohl an der Sache, nämlich dieser Baubot- schaft, vorbeizureden. Sie haben das ja wacker getan. Ganz kann Ihrer Argumentation natürlich die Berechtigung nicht versagt werden. Die Geheimhaltung ist wirklich ein Problem; wenn man nach Ihrem Antrag vorgehen würde, dann wäre tatsächlich nichts mehr geheimzuhalten. Aufgrund der heu- tigen technischen Möglichkeiten kann eine Satellitenauf- nahme natürlich das Geld in Ihrem Portemonnaie zählen. Wenn Sie das zum Kriterium der Geheimhaltung machen, dann gibt es selbstverständlich keine Geheimhaltung mehr. Dass Sie offenbar aus lokal bedingten Gründen ein gestör- tes Verhältnis zur CVP haben, dafür kann ich nichts. An sich kommen Sie ja aus einem Haus, das mit den Walliser Sitten sehr vertraut ist; man kann sich natürlich von seiner Familie und seinem Haus wegentwickeln. Ob das zum Besseren geschieht, will ich hier nicht beurteilen.
Auch Herr Brügger sagt, dass das Geheimhaltungsinteresse bei der Errichtung von militärischen Anlagen missbraucht werde. Wir müssen doch die militärischen Anlagen unter dem Schutz der Geheimhaltung verwirklichen, sonst haben sie im Ernstfall keinen Sinn. Die Geheimhaltung ist dadurch gewährleistet, dass Einzelne immer nur von einzelnen Anla- gen Kenntnis haben. Dadurch steht das Gesamtdispositiv - wenn diese einzelnen Leute nicht darüber berichten - halt doch unter dem Schutz der Geheimhaltung.
Herr Rechsteiner wird seine Antwort wahrscheinlich von Herrn Bundesrat Koller erhalten. Auch er sagt natürlich, dass hier ein Eingriff erfolgt und dass das mil.tärische Geheimhaltungsinteresse nicht gewahrt werden kann, wenn gebaut wird. Das ist natürlich nie der Fall. Ich habe die Anlage auf dem Kamor gesehen, sie ist jetzt im Bau und macht tatsächlich einen unansehnlichen Eindruck; aber Bauwunden vernarben. Die schöne Landschaft des Kamors jedenfalls wird nicht verschandelt werden.
Die Frage der Anlage in Chur werden wir wahrscheinlich in der Detailberatung noch diskutieren. Ich möchte hier nicht vorgreifen.
Präsident: Das Wort hat Herr Hubacher für eine kurze per- sönliche Erklärung.
Hubacher: Ich möchte als Mitglied der Militärkommission dem Rat versichern, dass das Niveau, auf dem jetzt Herr Feigenwinter mit Hinweisen auf die familiäre Herkunft eines Mitgliedes unseres Rates argumentiert hat, nicht das Niveau der Militärkommission ist, sondern jenes des Berichterstat- ters widerspiegelt.
M. Leuba, rapporteur: Je constate, au nom de la commis- sion, que l'entrée en matière n'est pas combattue même si elle fait l'objet d'un certain nombre de réserves, et je me contenterai dès lors de faire quelques brèves observations. M. Stappung s'étonne de l'augmentation de 15 pour cent des dépenses en matière de constructions militaires selon le programme 1988/1991. Je voudrais rappeler que cette aug- mentation comprend, d'une part, le renchérissement qui est absolument inévitable sur une période de quatre ans et, d'autre part, qu'il est impossible de faire une comparaison avec le domaine social où les prestations sont en général, parfois avec quelque retard, indexées au coût de la vie. Il faut donc être prudent lorsqu'on invoque ces chiffres lors de comparaisons.
Au surplus, il est tout à fait évident que la défense nationale au sens large, l'amour du pays, comprend différents élé- ments, et notamment une sécurité sociale convenable, et on ne saurait opposer sécurité sociale à défense nationale comme s'il s'agissait de deux composantes antinomiques. En réalité il s'agit de deux éléments de même nature qui doivent contribuer au bien commun.
M. Stappung semble savoir ce que veut le peuple suisse. Personnellement, je crois que le peuple suisse veut aussi son indépendance, sa défense nationale, et dans ces condi-
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tions il est à mon avis excessif de dire que ce projet serait, dans une certaine mesure, et en tout cas dans la mesure où il implique une augmentation des dépenses, contraire à la volonté populaire.
La discussion introduite par MM. Brügger, Bodenmann et Rechsteiner a longuement porté sur le secret militaire. A première vue, ce n'est pas l'objet du débat puisque nous sommes en train de voter des crédits de construction, mais si l'on veut évoquer le problème du secret militaire, notam- ment en ce qui concerne les ouvrages de renforcement du terrain, je précise ce qui suit. J'ai eu la chance cette semaine même, en ma qualité de chef du Département militaire cantonal, de visiter un certain nombre d'ouvrages de renfor- cement du terrain couverts par le secret militaire. Des pré- cautions extraordinaires sont prises, d'une part pour empê- cher que n'importe qui pénètre dans ces ouvrages, et ensuite pour que ces ouvrages soient au maximum cachés à la vue du public.
Il y a d'ailleurs une certaine convergence de vues entre les nécessités de la défense nationale et celles de la protection de l'environnement puisqu'on essaie de rendre ces ouvrages aussi peu visibles que possible, et, par consé- quent, de porter une atteinte aussi faible que possible au paysage.
Toutefois, au sujet du secret, il peut indéniablement y avoir des exagérations et des abus, nous en connaissons tous et nous en rions tous de temps à autre, mais il y a une différence considérable entre un secret accessible à quel- ques personnes bien informées et un secret généralement répandu par voie de presse, par les média, accessible dès lors à tout le monde. Le secret peut rarement être maintenu de manière absolue, il est néanmoins extrêmement utile pour notre défense nationale qu'une certaine dose de secret soit de mise et que les renseignements concernant les ouvrages de renforcement du terrain ne soient pas accessi- bles à tout un chacun. En définitive, c'est la vie de ceux qui occuperont ces ouvrages, s'ils devaient être engagés en cas de guerre, qui est en cause, et nous ne pouvons pas y être · indifférents.
Enfin, M. Hänggi a très justement attiré l'attention du Conseil sur la nécessité de disposer d'installations d'instruc- tion: casernes, cantonnements, installations d'instruction proprement dites, qui soient correctes et convenables. La commission s'est occupée de ce problème et souhaite que, dans le cadre de crédits raisonnables, toutes les améliora- tions possibles puissent être apportées. Finalement, c'est l'impression que nous donnons à notre jeunesse, que l'ar- mée n'est pas en retard lorsqu'elle met à disposition non seulement des installations techniques convenables mais aussi de simples cantonnements adaptés aux exigences modernes, qui est en jeu.
Bundesrat Koller: Zunächst möchte ich den beiden Kom- missionssprechern für die ausführliche Präsentation der Baubotschaft 1988 und des Resultats der wichtigsten Kom- missionsberatungen danken.
Wir ersuchen Sie um die Bewilligung eines Gesamtkredites von 410,8 Millionen Franken. Wenn man davon die 12,8 Mil- lionen abzieht, die für die Rüstungsbetriebe vorgesehen sind und die diese selber zu finanzieren haben, bleibt ein Kredit von 398 Millionen Franken.
Es scheint mir richtig, zu Beginn dieser Legislatur die Bau- botschaft 1988 in den grösseren Rahmen der gesamten Legislaturplanung hineinzustellen. Herr Stappung hat das auch getan und gemeint, die Militärausgaben wüchsen gegenüber anderen Bereichen zu stark. Diesbezüglich, Herr Stappung, darf ich Sie doch an die entsprechenden Zahlen in den Regierungsrichtlinien erinnern. Dort ist gemäss dem Legislaturfinanzplan für die gesamte Legislatur ein Wachs- tum der Militärausgaben von 4,5 Prozent vorgesehen. Das ist ganz eindeutig ein unterdurchschnittliches Wachstum, weil das Gesamtwachstum der Bundesausgaben bekannt- lich 5 Prozent ausmacht. Man kann also nicht weiter behaupten, die Militärausgaben würden unverhältnismässig
schnell anwachsen. Das Gegenteil ist wahr, sie wachsen weniger schnell als die Gesamtausgaben des Bundes.
Wenn man die Baubotschaft in den Gesamtrahmen der militärischen Investitionen für die kommenden vier Jahre stellt, dann haben wir nach Abzug der Kompensationspflich- ten für militärische Investitionen rund 10,7 Milliarden Fran- ken zur Verfügung. Das Schwergewicht legen wir dabei bewusst erneut auf die Rüstungsausgaben. Das ist indirekt auch eine Antwort auf das Votum von Herrn Nationalrat Widmer, weil die Erstellung der Kriegsbereitschaft nach wie vor unsere Hauptaufgabe ist. Wir haben dafür rund 6,5 Mil- liarden Franken oder etwa 62 Prozent vorgesehen. Für Bau- ten haben wir für diese Legislatur rund 1,5 Milliarden Fran- ken reserviert, was etwa 14 Prozent ausmacht. Der Rest verteilt sich auf das Forschungs-, Entwicklungs- und Ver- suchsprogramm, auf die persönliche Ausrüstung und den Erneuerungsbedarf, der seinerseits fast 2 Milliarden aus- macht.
Innerhalb der militärischen Bauten legen wir das Schwerge- wicht nach wie vor ganz bewusst auf jene Bauten, die unmittelbar der Steigerung der Kampfkraft dienen, also auf Geländeverstärkungen und andere Kampfbauten. Dieser Anteil macht auch in dieser Baubotschaft gut 40 Prozent aus. Daneben haben wir in dieser Baubotschaft wegen der Lärmschutzbaute Wittaumatte in Thun einen ganz ausseror- dentlich grossen Beitrag für Umweltschutzbauten, die gesamthaft über 20 Prozent ausmachen. Ich begreife die Frage von Herrn Widmer in diesem Zusammenhang, wieweit wir denn diesbezüglich überhaupt noch gehen könnten. Ich habe mir zu diesem Zweck eine Aufstellung anfertigen las- sen, wieviel Geld wir in den letzten acht Jahren für soge- nannte artfremde, d. h. nicht direkt der Kriegsbereitschaft dienende Aufwendungen ausgegeben haben. Diese Aufstel- lung zeigt, dass das in den letzten acht Jahren etwa 1,1 Mil- liarde Franken waren, nämlich für Umweltschutz 216 Millio- nen, für Raumplanung etwa 23 Millionen, für Sicherheit, also Brandschutz, Lawinenverbauungen, etwa 60 Millionen und für die Beschäftigungspolitik etwa 780 Millionen. Hier- unter fallen vor allem die Mehrkosten für Lizenzproduktio- nen. Gesamthaft machen diese 1,1 Milliarden Franken rund 6 Prozent der militärischen Investitionen in diesem Zeitraum aus. Persönlich bin ich davon überzeugt, dass das eine vertretbare Grösse ist, weil auch unsere Armee in einem gesellschaftspolitischen Umfeld lebt und sich in dieses gesellschaftspolitische Umfeld einordnen muss. Was uns, wie Ihnen, Herr Widmer, etwas Sorge macht, ist, dass der Trend für diese artfremden Leistungen zunehmend ist. Eines Tages wird man sich dann natürlich fragen müssen, warum diese artfremden Leistungen derart gross sind, dass sie allenfalls unseren Hauptauftrag beeinträchtigen könn- ten. Glücklicherweise kann ich heute sagen, dass das zurzeit noch nicht der Fall ist.
Es scheint mir richtig und zweckmässig, wenn ich einige Ausführungen über die militärische Bauplanung mache, weil gerade heute von verschiedenen Herren - von Herrn Brügger, Herrn Bodenmann, Herrn Rechsteiner - dieses militärische Bauplanungsverfahren kritisiert worden ist. Ausgangspunkt des militärischen Bauplanungsverfahrens ist eine genaue Analyse der Bedürfnisfrage. Wird die bejaht, dann wird zunächst ein sogenanntes Vorprojekt erstellt und bereits in der Phase dieses Vorprojektes erfolgt verwal- tungsintern ein sehr ausführliches Aemterkonsultationsver- fahren. Das heisst, die andern mitinteressierten Aemter neh- men zu unsern Vorprojekten Stellung, d. h. etwa die Finanz- verwaltung nicht nur zur Finanzierbarkeit, sondern vor allem auch zur Wirtschaftlichkeit der Ausführung der geplanten Baute. Zu den Belangen Lärmschutz, Gewässerschutz, Landschaftsschutz, Forstwesen äussern sich immer die zuständigen Dienststellen des Bundes. Wir legen grossen Wert darauf, dass bei allen unseren Bauplanungen zwischen Armee und Umweltschutz tatsächlich eine Synthese reali- siert werden kann. Ist diese bundesinterne Bereinigung der Vorprojekte abgeschlossen, dann stellt das EMD das Gesuch an den Bundesrat für Ausarbeitung eines Bot- schaftsprojekts, worauf eine Abstimmung all dieser Bauvor-
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haben mit den Standortkantonen erfolgt. Das war übrigens - ich werde noch darauf zurückkommen, Herr Rechsteiner - auch beim Bauprojekt Kamor der Fall, was auch Herr Regie- rungsrat Geiger im sanktgallischen Parlament ausdrücklich bestätigt hat.
Die knappen finanziellen Mittel zwingen uns sodann zu einer sehr sorgfältigen Selektion der Bauprojekte. Wir müs- sen jedes Jahr eine grosse Zahl von Bauprojekten zurück- stellen. Das ist indirekt auch eine Antwort auf das Votum von Herrn Hänggi. Gerade im Bereich der Sanierung von Unter- künften würden wir oft gerne noch rascher voranschreiten. Beispielsweise ist uns bewusst, dass neben den von Ihnen genannten Beispielen auch unsere jungen Piloten, in die wir ja viel Geld investieren, zurzeit in Emmen noch Unterkünfte haben, die eigentlich kaum zumutbar sind, gemessen an der Arbeit, die sie dort leisten müssen. Wir haben bei diesem Projekt ja auch eine weitere Sanierungsbaute angekündigt. Das Mittel für diese Prioritätenfestsetzung im ganzen Bereich der Bautenplanung ist neuerdings die Nutzwertana- lyse, ein ausgeklügeltes Bewertungssystem, das wir Ihnen in der Botschaft in Ziffer 14 im einzelnen dargelegt haben. Nachdem ich Ihnen dieses Bauplanungsverfahren kurz skiz- ziert habe, werden Sie auch verstehen, dass angesichts der Vorschriften, die wir zu beachten haben, der Zeitbedarf für die Bauplanung leider sehr, sehr gross ist. Für grössere Bauten nimmt das oft bis an die zehn Jahre in Anspruch. In diesem Zusammenhang möchte ich noch kurz erklären, weshalb das EMD nicht dem kantonalen Baubewilligungs- verfahren untersteht. Das hat der Gesetzgeber in Artikel 164 Absatz 3 des Bundesgesetzes über die Militärorganisation geregelt; dort ist klar festgehalten, dass die Ausführung von Arbeiten, die der Landesverteidigung dienen, keiner kanto- nalen Bewilligung unterworfen sind. Gleiches gilt übrigens auch für die Bauten der SBB. Der Grund für diese Ordnung liegt darin, dass mit der Bundesverfassung von 1874 die Landesverteidigung zur Bundessache erklärt worden ist und der Gesetzgeber mit diesem Artikel 164 der Militärorganisa- tion zum Ausdruck bringen wollte, dass im Interesse des Bundes- Landesverteidigung oder Verkehrserschliessung - stehende Bauten nicht an kantonalen oder regionalen Ein- wendungen scheitern sollen. Ich bin mir bewusst, dass diese Frage, gerade auch angesichts der Diskussion, die Sie über Kaiseraugst geführt haben, eine neue Aktualität erlangt; aber ich möchte Sie doch fragen: Glauben Sie denn, es sei im Zeitalter der europäischen Integration angemessen, im Inland, also innerhalb unseres Bundesstaates zu Zuständen zurückzukehren, wie sie vor der Gründung unseres Bundes- staates bestanden haben?
Zur Beanwortung der einzelnen Voten. Zum anbegehrten Kredit im Petit Hongrin darf ich den beiden Kommissions- sprechern sagen, dass wir aus diesem verhältnismässig grossen Zusatzkredit von 4,1 Millionen Franken die nötigen Lehren gezogen haben. Wir unterstützen auch den Aufstok- kungsantrag betreffend den Einbau einer Holzfeuerungsan- lage.
Zur Lärmschutzbaute Wittaumatte in Thun darf ich Herrn Stappung versichern, dass wir die Empfehlungen des Bun- desamtes für Umweltschutz beachten, wie schon in der Kommission gesagt wurde. Wir haben übrigens ja auch für diese Umweltschutzbaute eine eigene UVP durchgeführt. Zu Herrn Brügger wegen Montagne-de-Lussy: Dass wir in allen unseren Uebungen der Sicherheit erste Priorität ein- räumen, dürfte auch Ihnen bekannt sein. Das hat ja etwa unser Verhalten hinsichtlich der Meldungen im Bereich Val di Blenio gezeigt, wo ja heute noch nicht feststeht, ob überhaupt etwas Ernsthaftes dahinter war, und trotzdem haben wir sofort entsprechende Schiessverbote erlassen. Das zeigt doch, dass wir ganz eindeutig und selbstverständ- lich berechtigterweise der Sicherheit in unseren täglichen Anordnungen die oberste Priorität einräumen. Wir werden auch diesen Fall noch näher überprüfen. Wir sind bereits daran und werden nötigenfalls bauliche Massnahmen zu treffen haben.
Gegen den Vorwurf der Geheimniskrämerei, die wir, wie Sie sagen, im Rahmen der militärischen Bauten betreiben, ist
doch zu sagen, dass wir neben den doch recht umfassenden Ausführungen in der Baubotschaft allen Mitgliedlern der Militärkommission eine vertrauliche Beilage übergeben, wo die einzelnen Projekte sehr detailliert dargelegt sind. Im übrigen werde ich auf die Frage der Geheimhaltung im Zusammenhang mit dem Votum von Herrn Bodenmann noch eingehen.
Herr Bodenmann, Sie haben ja Ihren Antrag zurückgezogen. Ich bin froh, weil ich ehrlich gesagt von Ihrem Antrag etwas überrascht war, weil Sie ja ausser Politiker auch noch Jurist sind. Selbstverständlich geht es nicht an, in einem Bundes- beschluss, der nicht allgemeinverbindlich ist und nicht dem Referendum untersteht, Gesetze zu ändern.
Das erlaubt mir nun, auf Ihre materiellen Anliegen einzuge- hen. Sie werfen uns eigentlich zwei Dinge vor - übrigens auch einige andere Votanten -: wir betrieben zum einen eine unverhältnismässige Geheimniskrämerei und wir wür- den zum anderen nicht alle rechtsgleich behandeln. Bei der Geheimhaltung bin ich mir wohl bewusst, dass das legitime Interesse unserer Armee an Geheimhaltung und das ebenso legitime Interesse unserer Bevölkerung an Information in einem gewissen Spannungsverhältnis zueinander stehen und dass einmal erlassene Vorschriften auch immer wieder überprüft werden müssen. Aus diesem Grunde sinc wir zur- zeit daran, im EMD die geltenden Geheimhaltungsvorschrif- ten, vor allem auch das massgebliche Geheimhaltungskon- zept zu überprüfen. Wir hoffen, dass spätestens im nächsten Jahr ein neues Geheimhaltungskonzept vorliegen wird. Aber ich betone zur Vermeidung von Missverständnissen: Es geht wirklich um eine Ueberprüfung und allenfalls Anpassung dieses Geheimhaltungskonzeptes und nicht etwa um eine Aufhebung, denn selbstverständlich kommt eine Verteidi- gungsarmee wie die unsere zum Schutze unserer Soldaten ohne gewisse Geheimhaltungsvorschriften nicht aus. Das ist ja der innere Grund dieser Vorschriften, dass wir die in diesen Anlagen eingesetzten Soldaten schützen wollen. Die- ses Schutzbedürfnis wächst angesichts der Zielgenauigkeit moderner Waffen eher noch an.
Andererseits ist mir auch klar, dass das, was an militärischen Anlagen äusserlich wahrnehmbar ist, wahrscheinlich nicht geheim gehalten werden kann. Aber hier kommt nun der entscheidende Unterschied. Es ist eine Sache, ob ran eine unterirdische oder eine andere militärische Anlage äusser- lich wahrnehmen kann, aber eine total andere, ob man den Zweck dieser militärischen Anlage ausforscht. Im Fall Rieder wurde leider eine äusserlich wahrnehmbare militärische Anlage nicht nur bekanntgemacht, sondern man hat aus- drücklich auch noch ihren Zweck bekanntgegeben. Das widerspricht ganz klar den Schutzbedürfnissen der Geheim- haltung unserer Armee, die - ich betone es noch einmal - letztlich dem Schutz unserer Soldaten dient.
Zum zweiten Vorwurf, dass wir nicht alle Fälle von Geheim- nisverletzung gleich behandeln würden - Sie haben in die- sem Zusammenhang einen Fall Meienberg genannt, den der damalige Generalstabschef mit Eleganz gelöst hätte. Die Fakten sind in den beiden Fällen aber eindeutig verschie- den; denn im Fall von Herrn Meienberg wurde zwar auch vom Untersuchungsrichter eine Voruntersuchung durchge- führt. Der Antrag des Untersuchungsrichters lautete dort aber nicht auf Verletzung von Artikel 86 MStG, weshalb in Uebereinstimmung mit dem Antrag eine disziplinarische Erledigung möglich war. Wir als Verwaltungsbehörde - Herr Bodenmann, das wissen Sie als Jurist auch - sind an die Anträge der Militärjustiz gebunden. Es steht uns nach dem in unserem Staat geltenden Prinzip der Gewaltentrennung auch nicht zu, die Rechtsprechung unserer Militärgerichte zu kritisieren. Im übrigen habe ich ja in dieser Sache in Aussicht gestellt, dass ich mir, wenn das Militärkassations- gericht als oberstes Gericht im Fall Rieder sein Urteil gefällt hat, überlegen will, ob die Revision dieses Artikels 86 MStG allenfalls vorgezogen werden muss, weil das Militärstraf- recht, in dessen Rahmen wir diese Frage angehen wollten, erst Anfang der neunziger Jahre revidiert wird.
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Damit habe ich alle aufgeworfenen Fragen beantwortet. Ich empfehle Ihnen in diesem Sinn Eintreten auf die Baubot- schaften 1988.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1 Abs. 1 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule, art. 1 al. 1 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 1 Abs. 2 Antrag der Kommission Mehrheit Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Minderheit (Rebeaud)
a. b.
.. 383 220 000 Fr.
Anhang 1 236. .... 2 220 000 Fr. (kürzen um 700 000 Fr. für Uferverbauungen auf dem Schiessplatz Rheinsand)
Art. 1 al. 2 Proposition de la commission Majorité Adhérer à la décision du Conseil des Etats Minorité (Rebeaud)
a. b
.. 383 220 000 francs
Appendice 1 236 .... 2 220 000 francs (biffer 700 000 francs pour l'aménagement des berges sur la place de tir de Rheinsand)
M. Rebeaud, porte-parole de la minorité: Le crédit dont il est question, ici, est un crédit minuscule par rapport à l'ensem- ble, 700 000 francs. Il est expliqué, si l'on ose dire, à la page 38 de notre message, du moins dans la version fran- çaise, en trois lignes que je vous lis intégralement. Il s'agit donc de l'aménagement des berges sur la place de tir de Rheinsand qui dépend de la place d'armes de Coire. Cette construction permettra - dit le message - «de consolider durablement les berges sur 800 mètres et de sauvegarder les places destinées à l'instruction sur la rive gauche du Rhin».
Notre attention a été attirée sur ce projet par une communi- cation de l'Office fédéral des forêts, signée de Coulon, et disant que «les raisons militaires invoquées pour cet ouvrage n'étaient pas à vérifier», et qu'il serait dommage de consolider, sous quelque forme que ce soit, cette rive parce que l'on croit actuellement à un processus tout à fait naturel de reboisement par une végétation pionnière que personne n'a besoin de planter et que, vraisemblablement, cette rive allait évoluer vers un boisement naturel sans qu'il soit besoin de la moindre intervention humaine.
Ce point de vue a été confirmé par tous les spécialistes en la matière que j'ai pu consulter. La végétation pionnière qui est en train de prendre racine sur cette rive, qui est, par ailleurs, une rive alluviale, conduira à terme, sans intervention humaine, à une consolidation et à un boisement de la berge. Il est vrai que nous ne sommes pas ici dans un milieu parfaitement naturel puisque des pierres y ont été déposées
autrefois afin justement d'éviter l'érosion. La question n'est alors pas de savoir si le milieu est naturel mais plutôt de savoir comment nous allons laisser évoluer cette rive et s'il est utile d'intervenir. Puisque l'on nous demande de voter un crédit pour consolider la berge, il faut savoir si la solidité de la berge est menacée. Là aussi, après vérification faite auprès des gens qui connaissent le sujet et qui sont des spécialistes en matière d'évolution des rives, il n'y a pas le moindre danger que l'érosion puisse réduire la surface qui est actuellement à disposition de la troupe pour ses exer- cices.
L'Office fédéral des forêts demande que l'on renonce à ces travaux pendant plusieurs années pour que l'on puisse étudier scientifiquement l'évolution de la rive. Les spécia- listes qui ont fait le travail sont convaincus qu'il n'y aura pas besoin d'intervenir. La Fondation pour la protection du paysage est beaucoup plus catégorique et je crois que M. Loretan vous en parlera tout à l'heure: cet ouvrage est non seulement inutile mais nuisible, c'est de l'argent jeté par les fenêtres. 700 000 francs, c'est peu, mais si l'on peut les économiser, cela en vaut la peine.
Lors des dernières crues qui, bien que centenaires, ont tout de même donné lieu à des catastrophes naturelles dans plusieurs régions de notre pays, l'érosion n'a pas touché la rive que nous voulons protéger maintenant. C'est dire que naturellement la configuration de la rive n'est pas sujette à érosion. Donc la justification militaire, qui consiste à dire que nous devons protéger une surface pour l'exercice de la troupe, n'existe pas.
En revanche, il reste une petite discussion que nous avons d'ailleurs eue en séance de commission qui consisterait à dire que cette rive de ce côté-là n'est pas jolie, elle a vilaine allure, il faut y mettre de l'ordre, il faut la renforcer pour que, ensuite, ce soit «propre en ordre et joli». Alors là, il s'agit d'une toute autre question, c'est une affaire de goût et de couleurs que je ne veux pas trancher. Personnellement, je préfère qu'on laisse la nature remettre de l'ordre elle-même plutôt que d'y faire des plantations pseudo-naturelles. La question de fond est simplement de savoir si c'est à l'armée de payer des travaux de ce genre. Quant à moi, je pense que non.
Dans la recherche des explications de l'unanimité qui, sur place, s'est faite autour de cette demande de crédit, j'ai longtemps cherché et n'ai trouvé qu'une explication plausi- ble. Il y a, en aval du tronçon qui nous occupe, une exploita- tion de gravier. Il est vraisemblable que si celle-ci, sur les rives et dans le fond de la rivière se poursuit, un jour viendra où l'accélération du courant provoqué par cette exploitation fera que l'érosion risque de s'étendre jusqu'à la hauteur de la place d'armes. Voilà la seule menace qui rendrait éven- tuellement possible une reprise de l'érosion sur ce tronçon. Là aussi, je pose la question: est-il normal que la Confédéra- tion ou que l'armée subventionne ou même paye intégrale- ment des travaux pour protéger les intérêts d'une entreprise privée sur place? La réponse me paraît évidente et je crois que pour toutes ces raisons, nous devrions refuser ce credit. Je voudrais, avant de conclure, vous raconter tout de même l'histoire de cette proposition qui me semble intéressante. Elle n'est pas de moi mais vous la trouvez sous mon nom dans le dépliant parce que j'ai été seul à vouloir en faire une proposition de minorité. Le véritable auteur en est M. Schüle. MM. Spälti, Martin et Schüle, qui étaient encore des nôtres à l'époque, ont tenu exactement le raisonnement que je viens de vous tenir. Ils n'ont pas été compris ou crus peut-être, et leur proposition a été repoussée. Ils ont donc renoncé à la présenter ici comme proposition de minorité, ce que je regrette infiniment; mais je vous donne cette précision pour que vous compreniez bien qu'il ne s'agit pas, dans le cas particulier, de vouloir faire des économies sur le dos de l'armée mais d'éviter que la Confédération jette inutilement de l'argent par les fenêtres.
Loretan: Wenn ich mich auch kritisch zum Antrag des Bundesrates für zusätzliche Uferverbauungen auf dem Schiessplatz Rheinsand im Betrag von immerhin 700 000
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Franken äussern werde, so möchte ich doch zuerst dem EMD und insbesondere dem Waffenplatzkommando Chur für die bisher entgegenkommende Berücksichtigung von naturschützerischen Anliegen im Gebiet Rheinsand danken. Einer im Jahresbericht der Naturforschenden Gesellschaft Graubünden 1986/87 publizierten Arbeit von Daniel Waldvo- gel kann folgendes entnommen werden: «Der Rheinsand ist im Churer Rheintal einer der wenigen Orte, die in dieser Form erhalten sind. Dass dies der militärischen Nutzung zuzuschreiben ist, scheint offensichtlich. Das Gebiet liegt ausserhalb der Hauptnebelzone. Verstärkt durch die Aus- richtung gegen Süden ist die Sonneneinstrahlung sehr hoch. Zusammen mit der häufigen Föhnlage ergibt sich ein trocken-warmes Klima. Dieses ist die Ursache für das Vor- kommen zahlreicher seltener Pflanzenarten. Für viele ist der Rheinsand wegen fehlender Düngung von grosser Bedeu- tung. Klima und Vegetation ziehen eine entsprechend inter- essante Insektenfauna nach sich. Fehlender Biozid-Einsatz ermöglicht zahlreichen Tagfaltern eine Existenz.
Fünfundachtzig, zum Teil in der Schweiz eher seltene Voge- larten können im Rheinsand beobachtet werden. Im Unter- suchungsgebiet findet ein seltsames Zusammentreffen intensiver militärischer Nutzung und seltener Tier- und Pflanzenarten statt.« Herr Waldvogel kommt in seiner Arbeit über den Rheinsand zum Schluss, dass Naturschutz und gleichzeitig intensive Nutzung für die militärische Ausbil- dung auf gleichem Raum möglich sind. Um so unverständli cher ist nun das hartnäckige Bestreben, in diesem Gebiet einen Uferabschnitt von zirka 800 m Länge zu bewuhren und zu hinterfüllen, handelt es sich doch - wie wir gehört haben - um ein naturschützerisch sehr wertvolles, weil selten gewordenes Flussbiotop, wenn auch leider - wie das vom Vorredner dargestellt worden ist - durch Aufschüttun- gen teilweise verunstaltet. Der weitaus überwiegende Teil des vereinigten Bündner Rheins ist im übrigen sonst kanali- siert und bewuhrt.
Der Bund ist gemäss Verfassung sowie Natur- und Heimat- schutzgesetz verpflichtet, in Erfüllung seiner Aufgaben - und dazu gehören auch militärische -, das heimatliche Landschaften- und Ortsbild sowie Naturdenkmäler und Lebensräume in bestmöglicher Weise zu schonen oder - wo das allgemeine Interesse überwiegt - ungeschmälert zu erhalten. Die Interessenabwägung zwischen Naturschutz einerseits und militärischen Bedürfnissen andererseits ergibt im vorliegenden Fall Rheinsand ein klares Ueberge- wicht zugunsten des ersteren. Warum? Bei der fraglichen Flusstrecke handelt es sich nicht um einen Erosionsab- schnitt, sondern ganz im Gegenteil um eine Strecke, bei der abgelagert wird, und zwar Sand. Diese Ablagerungen tragen bei zum Entstehen eines naturschützerisch wertvollen Relik- tes mit einer seltenen Insekten- und Kleintierfauna. Auch das letztjährige enorme Hochwasser hatte im fraglichen Abschnitt keine Ufererosion zur Folge, sondern vielmehr Ablagerungen von Schwemmaterial. Das Hochwasser vom Herbst 1987 richtete in diesem Abschnitt weder links- noch rechtsufrig Schäden an. Was will man dann hier noch si- chern?
Es wäre viel gescheiter, das Waffenplatzkommando würde endlich die Ablagerung und Aufschüttung von Bauschutt und anderen Abfällen stoppen. Das Resultat dieser Auf- schüttungen ist «Hässlichkeit», wie es der Kommissions- sprecher ausgeführt hat. Die Notwendigkeit, geschweige denn die Dringlichkeit der Uferverbauung ist nicht ausge- wiesen. Zu diesem Schluss kommt auch das Bundesamt für Forstwesen und Landschaftsschutz in einem Bericht an den Präsidenten der Militärkommission vom April 1988.
Diese Auffassung lässt sich auch durch die Ausführungen in der bundesrätlichen Botschaft nicht erschüttern. Es sollen offenbar einige Quadratmeter Ausbildungsfläche gewonnen werden. Wenn man weiss, mit welchen Schwierigkeiten zu kämpfen ist, wenn es um die Erhaltung und Ausweitung der Ausbildungsmöglichkeiten geht, könnte man dafür an sich noch Verständnis haben. Das Opfer an Natur, das indessen dafür gebracht werden müsste, steht in keinem Verhältnis zum bescheidenen Gewinn an Fläche. Das Vorhaben kam
offenbar in die Botschaft, weil die unterliegende Gemeinde Haldenstein und das Flussbauamt des Kantons Graubünden sich dafür aussprachen. Es winken Bundesgelder!
Ich komme zum Schluss - insbesondere auch rach einer Besichtigung an Ort und Stelle im vergangenen Frühling -, dass mindestens zurzeit die Notwendigkeit dieser Uferver- bauung nicht klar erwiesen ist. Ich empfehle dem EMD, auf das Vorhaben der Flussverbauung Rheinsand vorderhand zu verzichten, sich die Sache - im Zwiegespräch mit der Natur - nochmals zu überlegen und den Betrag von 700 000 Franken für Gescheiteres zu sparen.
Hari: Vorab eine kurze Antwort an Kollege Widrrer zu sei- nem Votum betreffend Umweltschutz. Natürlich wissen die Fraktionssprecher - wie ich auch -, dass Landesverteidi- gung nicht nur durch Umwelt- und Landschaftsschutz betrieben werden kann. Ich aber erachte es doch als Gebot der Stunde, dass auch die Armee mithilft, Natur und Umwelt zu schützen, überall dort, wo dies möglich ist ohne unsere Wehrbereitschaft zu schwächen.
Nun zum Kürzungsantrag Rebeaud. Kollege Rebeaud bean- tragt Kürzung des Kredites im Anhang 1, Position 236, Aus- bau von Ausbildungsanlagen auf dem Waffenplatz Chur um 700 000 Franken. Er wendet sich damit gegen die geplante Verbauung des Rheins entlang des Waffenplatzes Chur im Raume Haldenstein/Felsberg, im sogenannten Rheinsand. Im Namen der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei bekämpfe ich diesen Kürzungsantrag und ersuche Sie, ihn abzulehnen. Die Verbauung des Rheinufers in der Länge von 800 m entlang des Schiessplatzes Rheinsand auf dem Waffenplatz Chur ist gerade wegen der fortschreitenden Erosion dringend notwendig. Der Rhein zerstört nicht nur die schöne Busch- und Baumlandschaft dem Ufer entlang, sondern er schwemmt Quadratmeter um Quadratmeter wertvolles Waffenplatzgelände weg und zerstört damit nicht nur die Waffenstellungen, sondern gefährdet zunehmend auch die Antriebsstation der bestehenden Zieldarstellungs- anlage.
Heute muss jeder Quadratmeter Schiess- und Uebungsplatz durch Gemeinden, Kantone und Bund hart erkämpft wer- den, ja man darf ruhig sagen: richtig erbettelt werden. Angesichts dieser Tatsache können wir es uns nicht leisten, Land, das der Eidgenossenschaft gehört, unnötigerweise an den Rhein zu verlieren.
Der vorgesehene Blockwurf wird sich in die Landschaft einschmiegen und die Ufer wirkungsvoll schützen. Ich ersu- che Sie, dem Antrag des Bundesrates, der vom Ständerat und von der Militärkommission unterstützt wird, zuzustim- men und damit den Antrag Rebeaud wuchtig abzulehnen.
Portmann: Eine Minderheit will die Uferverbauung des Rheins im Bereich des Bundesschiessplatzes Chur-Rhein- sand nicht. Sie will den Kredit von 700 000 Franken dafür streichen. Sie begründet, vom Landschaftsschutz her sei eine Ueberbauung nicht verantwortbar; das Gelände des Bundes sei gar nicht von Erosion gefährdet; es sei ja Anschwemmsand und bei Hochwasser habe es bisher nie Beschädigungen gegeben. Im übrigen sei der Kanton Grau- bünden und nicht der Bund für die Sicherung dieses Rhei- nufers verantwortlich. Also könne man die 700 000 Franken sparen.
Bei den 800 Laufmetern Rhein geht es auf einer Länge von 600 Metern um den Schutz von Bundeseigentum und letzt- lich um den Schutz von Leib und Leben. Soll es in unserem Land nicht so bleiben, dass dieser Schutz Vorrang vor den - auch beachtlichen - Interessen des Landschaftschutzes und der Landschaftsästhetik haben muss? Es wäre nicht vertret- bar, in Zukunft Lawinenverbauungen in Bünden vorrangig unter dem Blickwinkel der Umweltästhetik von Mitbürgern beurteilen zu lassen, die nicht im Gefahrenbereich leben. Die Pflege von Weg und Steg gehört in Bünden seit jeher zu den vornehmsten Pflichten eines gut geordneten Gemeinde- wesens. Aber die Pflicht zur Wuhr, die Pflicht zum Schutz des Landes, das an ein öffentliches Gewässer grer zt, trifft in Graubünden seit jeher nicht das Gemeinwesen, sondern
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den Eigentümer, also hier den Bund. Von der Wuhrpflicht her kommt im übrigen unser gesamtes Perimeterwesen, nämlich aus dem Gefahrenperimeter.
Im übrigen gilt nach unserer Verfassung noch immer die Gewässerhoheit der Kantone, auch die Gewässerhoheit des Kantons Graubünden.
Ich bitte Sie, dem Antrag von Bundesrat und Kommissions- mehrheit und dem Ständerat zuzustimmen und den Minder- heitsantrag zu verwerfen.
Feigenwinter, Berichterstatter: In Uebereinstimmung mit der Kommissionsmehrheit beantrage ich Ihnen Festhalten an dieser Uferüberbauung und Zusprechung des Kredits von 700 000 Franken. Es ist richtig, dass in einem verwal- tungsinternen Verfahren - ich habe es bereits ausgeführt -, das Bundesamt für Forstwesen und Landschaftsschutz Bedenken wegen dieser Uferüberbauung geäussert hat. Nicht richtig ist das, was Herr Loretan und Herr Rebeaud ausgeführt haben, dass keine Erosion stattgefunden habe. Gerade weil Erosion stattgefunden hat, das Ufer ständig unterschwemmt und unterspült wurde, tatsächlich ein Teil der Waffenstellungen gefährdet war und bei Hochwasser - nicht bei demjenigen im letzten Herbst, aber bei früheren Hochwassern - überschwemmt wurde, hat man aufgeschüt- tet, schon vor Jahren, und immer wieder aufgeschüttet. Ich habe hier Photos, sie stehen jedermann zur Verfügung. Es ist schon so, dass diejenige Uferstrecke, die von der ober- halb des Waffenplatzes gelegenen Gemeinde Felsberg als Grundeigentümerin vor vielen Jahren mit einem Blockwurf gesichert wurde, heute mit einem sehr schönen Niederholz- bestand überwachsen ist und durchaus den Eindruck ver- mittelt, es handle sich hier um ein absolut natürliches Ufer. Demgegenüber steht die Uferpartie im Bereich des Waffen- platzes, die ungefähr auf einer Länge von 500 m - das bestätigen die photographischen Aufnahmen und der Augenschein - erodiert und unterspült wird und wo sich nur auf einer Länge von ungefähr 100 bis 200 m Sandbänke bilden. Diese Strecke ist sehr, sehr unansehnlich, um nicht das Wort «hässlich» zu gebrauchen. Es ist also eine hässli- che Situation. Man will nun - damit man die Waffenstellun- gen und den Schiessbetrieb nicht gefährdet - diese Strecke, in Uebereinstimmung mit den zuständigen lokalen und kan- tonalen Behörden, mit diesem Blockwurf sichern, wobei eine spezielle Art der Ueberbauung gewählt wird: Ein Block- wurf nur im unteren Drittel mit Felsblöcken, im oberen Drittel will man mit Holzgeflecht dafür sorgen, dass sich dort Niedrigpflanzen entwickeln können.
Heute wurde behauptet, dass sich auf diesem Aufschüt- tungsareal bereits eine Flora gebildet habe; man kann hier die Photos konsultieren und sich davon überzeugen, dass das nicht der Fall ist. Es ist heute wirklich eine sehr hässli- che Angelegenheit, und es würde den Ausbildungszwecken der Armee dienen, wenn wir diese Sicherung beschliessen würden.
Ich bin durchaus der Meinung, dass die Armee sich auch den Belangen des Naturschutzes zu unterziehen hat, wo das wirklich sinnvoll ist. Aber ich glaube - und sicher glauben es auch alle, die dort gewesen sind -, dass das hier nicht der Fall ist. Man verstösst hier nicht gegen das Gebot des Naturschutzes, wenn man diese notwendige Ufersicherung beschliesst und ausführt.
Ich bitte Sie deshalb, so zu beschliessen.
M. Leuba, rapporteur: La proposition Rebeaud que nous traitons maintenant a été le sujet de très longues discus- sions au sein de la Commission des affaires militaires. En effet, la thèse soutenue par M. Rebeaud revêt un certain intérêt et l'on ne voit pas pourquoi, si M. Rebeaud a raison, on jetterait 700 000 francs par la fenêtre, pour ne pas dire au Rhin, pour rien du tout ou, au contraire, si l'on en croit M. Loretan, pour porter une atteinte à la protection de la nature et du paysage.
J'aimerais vous démontrer que la Commission des affaires militaires a examiné cette question à fond. Une sous-com- mission, dont faisait partie le vice-président de la commis-
sion, est allée examiner la situation sur place. Tous les membres de la Commission des affaires militaires ont reçu des photographies qui démontrent clairement quelle est la situation locale, afin que chacun puisse se rendre compte de ce qui se passe en cet endroit.
Puisqu'on en fait une question de principe, je voudrais décrire la situation. La rive gauche du Rhin, au niveau de cette place d'armes, est composée de trois secteurs d'amont en aval. Dans un premier secteur existe une berge déjà reconstituée et replantée, sur laquelle la nature reprend ses droits. Le deuxième secteur, celui qui est en cause, d'une longueur d'environ 800 mètres, est touché par l'érosion. Le troisième secteur est situé en aval, où le Rhin vient buter contre le rocher. Ici, il n'y a évidemment plus d'érosion puisque le roc lui-même forme la berge du Rhin.
Si la majorité de la commission avait été convaincue, après cette étude approfondie, qu'il n'y avait pas d'érosion, ou si elle avait été convaincue, comme le prétend M. Rebeaud, que ces 700 000 francs sont investis en faveur de l'entreprise qui exploite du gravier en aval, il est tout à fait évident qu'elle n'aurait jamais voté le crédit en question. Ce n'est qu'une hypothèse que de croire que, finalement, cela accé- lérera le courant du Rhin et aura un effet en amont de l'exploitation.
Je tiens à rappeler que le canton des Grisons a donné son accord. Ce projet a été conçu conjointement avec les autori- tés responsables de ce canton, y compris celles qui s'occu- pent de protection de l'environnement. Ce qui a pesé dans la décision de la commission, c'est qu'il n'était pas question de faire un acte de foi. En effet, ce que l'on vous demande: croire qu'il n'y aura plus d'érosion sur cette rive du Rhin ne repose pas sur des constatations sérieuses. La majorité de la commission est d'avis qu'il vaut mieux conserver une rive stabilisée et reconstituée que plus de rive du tout.
Bundesrat Koller: Wie ich schon in der Eintretensdebatte ausführen durfte, versuchen wir bei all unseren militäri- schen Bauten, eine Synthese zwischen dem militärischen Bedürfnis und den Umweltschutzinteressen herzustellen. Wenn Sie mir in diesem Zusammenhang einen Nachtrag zum Projekt Kamor erlauben, war es gerade auch dort neben dem Sicherheitsproblem das Umweltschutzbedürf- nis, das uns zu einer Ueberarbeitung dieser Vorlage veran- lasst hat. Es ist uns aufgrund dieser Projektänderung dort auch gelungen, den ganzen Baukörper viel weiter in den Hang hineinzuschieben und damit stärker als im ursprüngli- chen Projekt vorgesehen mit Erdmaterial zu überdecken. Der ganze Bauplatz wird dort nachher wieder begrünt wer- den. Ich gehe mit Ihnen einig, Herr Rechsteiner, dass dieser Bauplatz zurzeit nicht schön aussieht. Nach Abschluss der Bauarbeiten wird man aber nicht mehr viel sehen: ausser einem kleinen Teil der Fassade und der Antennen wird nichts mehr sichtbar sein; alles andere wird mit Erdmaterial überdeckt und anschliessend begrünt werden.
Einem ähnlichen Problem begegnen wir im Zusammenhang mit dem Antrag von Herrn Rebeaud betreffend dieser 800 m langen Verbauung des Ufers beim Schiessplatz Rheinsand: Ausgangspunkt ist auch hier für uns das militärische Bedürf- nis. Der Schiessplatz Rheinsand ist der einzige Kompanie- ausbildungsplatz in Chur, auf dem Gefechtsschiessübungen im scharfen Schuss möglich sind. Dieser Schiessplatz ist heute immer wieder durch Ueberschwemmungen und Ero- sionen gefährdet. Wenn wir diesen Schiessplatz für unsere Bedürfnisse intakt erhalten wollen, drängt sich deshalb diese Verbauung auf. Diese Verbauung haben wir in best- möglicher Uebereinstimmung mit den Anliegen des Umwelt- schutzes vorgesehen, indem wir einen Blockwurf vorsehen, der in Zukunft eine natürliche Ufervegetation erlauben wird. Es kommt nicht von ungefähr, dass alle jene Mitglieder, die einen Augenschein im Rheinsand vorgenommen haben, ein- deutig zum Schluss gekommen sind, dass der heutige Zustand auch ästhetisch viel weniger befriedigend aussieht als die anliegenden Gebiete, wo Verbauungen im Blockwurf vorgenommen wurden. Ich darf aus dem Protokoll zitieren: «Der optische Vergleich zwischen der mit Blockwurf gesi-
57-N
Initiative parlementaire (Carobbio)
1446
N 6 octobre 1988
cherten und der in Frage stehenden Strecke, die nicht verbaut ist, fiel eindeutig zugunsten der mit Blockwurf gesi- cherten Teile aus.» Genau das wollen wir aus einem legiti- men militärischen Bedürfnis heraus beim Schiessplatz Rheinsand herstellen.
Ich beantrage Ihnen daher die Ablehnung des Antrages von Herrn Rebeaud.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag der Minderheit
90 Stimmen 47 Stimmen
Präsident: Wie Ihnen der Präsident mitgeteilt hat, gelangen die Anträge Bodenmann nicht zur Behandlung.
Art. 2 und 3 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 2 et 3 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes Dagegen
109 Stimmen
9 Stimmen
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
86.242
Parlamentarische Initiative (Carobbio) Bundesgesetz über Krankheitsverhütung Iniziativa parlamentare (Carobbio) Legge federale sulla prevenzione delle malattie Initiative parlementaire (Carobbio) Loi sur la prévention des maladies
Wortlaut der Initiative vom 17. Dezember 1986
Gestützt auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes und Artikel 27 des Geschäftsreglementes des Nationalrates reiche ich folgende parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:
Es wird der Grundsatzentscheid gefasst, ein Bundesgesetz über die Krankheitsvorsorge und die Förderung der Gesundheit auszuarbeiten. Das Gesetz soll insbesondere die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Krankheitsvor- sorge ganz allgemein und der Krankheitsvorsorge am Arbeitsplatz (Arbeitsmedizin) im besonderen festlegen und namentlich den Bund beauftragen, die zu treffenden Mass- nahmen einzuleiten und zu koordinieren.
Texte de l'initiative du 17 décembre 1986
Me fondant sur l'article 21bis de la loi sur les rapports entre les conseils et sur l'article 27 du règlement du Conseil national, je dépose l'initiative parlementaire suivante sous forme de proposition conçue en termes généraux:
La décision de principe a été prise d'élaborer une loi fédé- rale sur la prévention des maladies et la sauvegarde de la santé. Cette loi doit notamment fixer les compétences de la Confédération dans le domaine de la prévention des mala- dies en général et de la médecine du travail en particulier, et
préciser sa fonction d'organe chargé de promouvoir et de coordonner les mesures à adopter.
Testo del'iniziativa del 17 dicembre 1986
Fondandomi sull'articolo 21bis della legge sui rapporti fra i Consigli e sull'articolo 27 del regolamento del Consiglio nazionale presento la seguente iniziativa parlamentare sotto la forma di una proposta in termini generali:
E deciso il principio dell'elaborazione di una legge federale in materia di prevenzione e promozione della salute, legge che determini in particolare le competenze della Confedera- zione in materia di prevenzione della salute in generale e sui posti di lavoro (medicina del lavoro) e in particolare la sua funzione di ente promotore e coordinatore delle misure da adottare in materia.
Herr Leuenberger-Solothurn unterbreitet im Namen der Kommission für Soziale Sicherheit den folgenden schriftli- chen Bericht:
Ergebnis der Vorprüfung und Antrag der Kommission Die Kommission für Soziale Sicherheit führte gemäss Arti- kel 21ter des Geschäftsverkehrsgesetzes die Vorprüfung der Initiative durch und gab dem Initianten Gelegenheit, seinen Vorstoss zu begründen (Art. 21quinquies Abs. 1 GVG). Zusätzlich hörte sie Herrn Dr. Ulrich Frey, den ehemaligen Direktor des Bundesamtes für Gesundheitswesen und ehe- maligen Präsidenten der Schweizerischen Gesellschaft für Sozial- und Präventivmedizin an.
Nach ausführlicher Diskussion kommt die Kommission zum Schluss, dass die Initiative zwar ein berechtigtes Anliegen aufgreift, dass ihr aber nicht Folge gegeben werden kann. Die Kommissionsmehrheit verweist insbesondere auf die negative Stellungnahme fast sämtlicher Kantone und gewis- ser Wirtschaftskreise. Die Kommissionsminderheit befür- wortet ein Bundesgesetz über Krankheitsverhütung und will der Initiative Folge geben.
Schriftliche Begründung des Initianten
Der Initiant begründete seine Initiative in der Kommission wie folgt (gekürzte Fassung):
Die Krankheitsvorsorge und die Förderung der Gesundheit der Bevölkerung sind Anliegen, die immer wichtiger werden. Das Verhalten des Einzelnen und seine Lebensumstände bilden die Ursache vieler Krankheiten. Die Zusammenhänge zwischen Ernährung und Herz-/Kreislaufkrankheiten sowie zwischen der Luftverschmutzung und den Krankheiten der Atemwege sind allgemein bekannt. Die Förderung der Gesundheit und die Krankheitsverhütung gewinnen aber auch im Zusammenhang mit den explosionsartig steigen- den Kosten unseres Gesundheitswesens zunehmend an Be- deutung.
Seit Jahren sind in verschiedenen Kreisen Bestrebungen zur Förderung der Krankheitsvorsorge im Gange. Ich erinnere z. B. an das Nationale Forschungsprogramm Nr. 8 über die wirtschaftlichen Aspekte unseres Gesundheitswesens. Darin wird unter anderem gesagt, dass die Krankheitsverhütung weitaus wirksamer und billiger wäre als die nachträgliche Heilung von Krankheiten. Trotzdem wird der Grossteil der Mittel für die kurative Medizin verwendet. Meines Erachtens besteht über die Notwendigkeit der Förderung der Krank- heitsvorsorge weitgehende Einigkeit.
Der Bundesrat nahm dieses Anliegen in seine Regierungs- richtlinien 1979-1983 auf und beauftragte eine Arbeits- gruppe, die Grundlagen für ein Bundesgesetz über Krank- heitsvorsorge aufzustellen. Leider verzichtete der Bundesrat im Anschluss an das Vernehmlassungsverfahren darauf, seine Absicht weiterzuverfolgen, nachdem sich die grosse Mehrheit der Kantone und gewisse Wirtschaftskreise gegen ein solches Bundesgesetz ausgesprochen hatter. Die Argu- mente der Arbeitsgruppe für eine Verstärkung der Präven- tion bleiben aber nach wir vor uneingeschränkt gültig.
Nicht verschwiegen sei, dass verschiedene Kantone im Bereich der Krankheitsprävention aktiv geworden sind, und dass auch der Bund und die Schweizerische Gesellschaft
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Militärische Bauten und Landerwerb Ouvrages militaires et acquisitions de terrain
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Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1988
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 88.019
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
06.10.1988 - 08:00
Date
Data
Seite
1433-1446
Page
Pagina
Ref. No
20 016 717
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