Aménagement du territoire. Rapport 1987
1350
N 3 octobre 1988
Planung. Wer selber unter Ihnen an einer Ortsplanung ein- mal mitgearbeitet hat - ich hatte das Vergnügen, dies bei der Planung unserer Gemeinde zu tun -, der weiss, mit welcher Sorgfalt sich die Ortsplanungskommissionen der einzelnen Fragen annehmen und über welche genaue Orts- kenntnis sie verfügen. Ich bin überzeugt, dass eine solche demokratische Planung von unten nach oben zu einem besseren Resultat kommt, als wenn der Bund eine Planung von oben nach unten durchführen würde.
Herr Humbel hat die Frage der Auszonungen aufgeworfen. Wir haben heute keineswegs zuwenig Bauland. Im Gegen- teil: Wir haben mehr als genug Bauland. Das Problem liegt darin, dass dieses Bauland in der Regel nicht verfügbar ist, sei es, dass es gehortet wird, sei es, dass es nicht rechtzeitig erschlossen wurde. Auch hier ist die Expertenkommission am Werk, diese Fragen besser in den Griff zu bekommen. Ich glaube, dass Frau Bär mit ihrem engagierten Votum auf einen wichtigen Punkt hingewiesen hat, nämlich auf den Zielkonflikt, in dem wir uns in der Raumplanung befinden. Wir haben auf kaum einem Gebiet derartige Zielkonflikte, bei denen die einzelnen Ziele an sich positiv sind. Nehmen wir konkrete Beispiele. Sie haben eine Lebensversicherung oder eine Zweite Säule und möchten, dass das Geld, das Sie einzahlen, sicher angelegt wird. Das ist ein legitimes Inter- esse, aber auf der anderen Seite suchen dann eben diese institutionellen Anleger und Vorsorgekassen nach sicheren Anlagen, und eine sichere Anlage ist heute nach wie vor der Boden. Welches Herz Sie in sich auch immer schlagen fühlen - entweder dasjenige, das Ihr Geld sicher angelegt haben möchte oder jenes für die Raumplanung -, beide Ziele sind an sich lobenswert, aber sie ergeben miteinander einen Zielkonflikt.
Oder nehmen wir ein anderes Beispiel: die Sportanlagen, die sehr viel Raum verschlingen - denken Sie an Tennis- oder Squashhallen, die auf Kulturland aufgestellt werden. Sie bringen an sich einen Lebenslustgewinn; es ist für Ihre Gesundheit gut, wenn Sie einen Sport betreiben. Aber die- ses an sich positive Erholungsziel gerät in Konflikt mit den Zielen der Raumplanung, weil solche Sportanlagen ausge- sprochen viel Land benötigen.
Sie sehen, dass wenn wir auf dem Gebiet der Raumplanung - wie auch auf dem ganzen Gebiet des Umweltschutzes - vorankommen wollen, es nur eines gibt: Jeder einzelne von uns muss bei jedem solchen Zielkonflikt versuchen, der Raumplanung oder dem Umweltschutz den Vorrang zu geben. Aber dieses Ziel können wir alle nur dann erreichen, wenn wir, jeder an seinem Ort, bereit sind, das zu tun, sei es hier im Nationalrat, sei es in Ihrer Gemeinde oder in Ihrem Kanton und bei vielen Einzelentscheiden, die Sie als verant- wortlicher Staatsbürger zu treffen haben.
Lassen Sie mich noch kurz zu den beiden Vorstössen Stel- lung nehmen. Der Bundesrat ist bereit, das Postulat der Kommissionsminderheit entgegenzunehmen. Deshalb möchte ich mich dazu nicht mehr länger äussern. Etwas anders sieht er die Lage in bezug auf die Motion von Herrn Nebiker. Herr Nebiker will die vorhandene Bausubstanz bes- ser nützen; das ist an sich ein lobenswertes Ziel. Er sieht diese bessere Nutzung aber auch in Liegenschaften ausser- halb der Bauzone, und hier hat nun der Bundesrat erhebli- che Bedenken. Wir wissen, dass Artikel 24 ein schwieriger Artikel ist, dass er aber streng angewendet werden muss, wenn auch in der Expertenkommission nun gewisse Locke- rungen diskutiert werden, hauptsächlich in dem Sinne, dass dort Ausnahmen zu gestatten sind, wo es der ortsansässi- gen Bevölkerung dient. Weil der Bundesrat nicht möchte, dass ausserhalb der Bauzone vermehrt Bausubstanz genutzt oder gar zweckgeändert wird, ist er bereit, die Motion als Postulat entgegenzunehmen, aber nicht als Motion.
Dies die Haltung des Bundesrates zu den beiden Vorstös- sen. Ich bitte Sie, entsprechend zu stimmen.
Präsident: Bundesrat und Kommission beantragen, vom Bericht über den Stand und die Entwicklung der Bodennut-
zung Kenntnis zu nehmen. Ein anderslautender Antrag ist nicht gestellt.
Zustimmung - Adhésion
Ad 87.074
Postulat der Kommission (Minderheit) Postulat de la commission (minorité) (Bundi, Ammann, Brügger, Déglise, Jeanprêtre, Meler- Glattfelden, Nussbaumer, Wiederkehr)
Raumplanungsgesetz Aménagement du territoire. Loi
Wortlaut des Postulates vom 21. Juni 1988
Der Bundesrat wird eingeladen, im Hinblick auf die bevor- stehende Revision des Raumplanungsgesetzes die folgen- den Anliegen zu prüfen und ihnen Beachtung zu schenken: - Eindämmen eines weitergehenden Kulturlandverlustes (verdichtete Bauweise, aktivere Nutzung bestehender Gebäude, beschleunigte Rückzonungsmassnahmen,
Beschränkung des Zweitwohnungsbaues und ces Boden- verschleisses für Verkehrsflächen);
den Vorteils- und Lastenausgleich inbezug auf Planungs- mehr- oder -minderwerte als bundesrechtliche Norm ver- pflichtend regeln;
präzisierende Umschreibung der in der Nutzungsplanung zulässigen Zonen (insbesondere der Schutzzonen), Einfüh- rung von Erholungszonen und klare Definition cles Bauens ausserhalb der Bauzonen.
Texte du postulat du 21 juin 1988
Le Conseil fédéral est invité, en prévision de la révision prochaine de la loi sur l'aménagement du territoire, à exami- ner le bien-fondé des demandes suivantes:
Application de mesures destinées à arrêter la perte des terres cultivables (habitat groupé, exploitation plus ration- nelle des bâtiments, accélération du déclassement de zones à bâtir, restriction de la construction de résidences secon- daires et lutte contre le gaspillage de terrains en faveur des transports),
réglementation contraignante, sur le plan fédéral, relative à la compensation des avantages et des charges résultant des plus-values et des moins-values engendrées par l'amé- nagement du territoire,
définition plus précise des zones admises dans les plans d'affectation (notamment des zones à protéger), institution de zones de détente et définition claire des constructions pouvant être entreprises hors des zones à bâtir.
Präsident: Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegen- zunehmen. Die Kommissionsmehrheit beantragt, das Postu- lat abzulehnen.
Abstimmung - Vote
Für Ueberweisung des Postulates Dagegen
72 Stimmen 58 Stimmen
Ueberwiesen - Transmis
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat der Kommission (Minderheit) (Bundi, Ammann, Brügger, Déglise, Jeanprêtre, Meier-Glattfelden, Nussbaumer, Wiederkehr) Raumplanungsgesetz
Postulat de la commission (minorité) (Bundi, Ammann, Brügger, Déglise, Jeanprêtre, Meier-Glattfelden, Nussbaumer, Wiederkehr) Aménagement du territoire. Loi
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1988
Année
Anno
Band
III
Volume
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Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
11
Séance
Seduta
Geschäftsnummer Ad 87.074
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
03.10.1988 - 14:30
Date
Data
Seite
1350-1350
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20 016 697
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