Energiepolitik. Persönliche Vorstösse
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Eine Stromtarifpolitik, die Stromsparen fördert statt wie bisher bestraft (keinen Mengenrabatt für Grossverbraucher). - Elektroheizungen sind generell zu verbieten, ebenso Kli- maanlagen.
Dezentrale Anlagen der Energieproduktion sind zu för- dern, sofern sie sauber, energiesparend und umweltfreund- lich sind. Umgekehrt sind nicht umweltfreundliche Energie- anlagen entweder zu verbieten oder mit einer Sondersteuer zu belegen.
Eine verbrauchsunabhängige Energiesteuer, die untere Einkommen entlastet.
Das EIR und SIN sind in nichtnukleare Energieforschungs- institute umzuwandeln.
Umweltschutzorganisationen und Institutionen, die in der Erforschung von Alternativenergien und Sparmöglichkeiten tätig sind, sind zu unterstützen.
Mit dem Ausstieg aus der Atomenergie wird der weiteren quantitativen Zunahme von radioaktivem Abfall ein Ende gesetzt. Damit wird es erstmals möglich, die Aufnahme eines gültigen Inventars der Abfälle und ihrer Bedrohungs- potentiale zu erstellen. Der Schutz der Bevölkerung vor dieser Bedrohung muss grundsätzlich neu konzipiert wer- den. Dabei soll die Sicherheit auch zukünftiger Generatio- nen das einzige Kriterium sein. Das Nagra-Projekt Gewähr genügt dieser Anforderung keineswegs und ist deshalb unverzüglich aufzugeben.
Das Schweizerische Atomprogramm ist zu stoppen. So sind u. a. die Forschungsgelder für Reaktorforschungen am EIR, für Fusionsforschung im Rahmen nationaler und europäi- scher Programme (Euratom) zu streichen. Diese Gelder sind zur Erforschung von sanfter und angepasster Technologie einzusetzen. Der Handel mit nuklearem Material zum Zweck der Atomenergieproduktion ist zu verbieten.
Im Rahmen der internationalen Kontakte und Beziehungen ist alles zu unternehmen, damit der Ausstieg aus der Atom- technologie in zivilen und militärischen Bereichen weltweit durchgesetzt wird.
Texte de l'initiative du 19 juin 1986
En vertu de l'article 27 du Règlement du Conseil national, nous présentons l'initiative parlementaire suivante, conçue en termes généraux:
L'Assemblée fédérale est chargée de modifier toutes les bases légales de sorte que l'on puisse garantir l'abandon de l'énergie nucléaire et l'adoption de mesures d'appoint. Il y aura lieu notamment de tenir compte des points suivants:
L'autorisation générale délivrée pour la centrale nucléaire de Kaiseraugst doit être révoquée.
La loi sur l'énergie atomique et la protection contre les radiations sera adaptée en conséquence.
La nouvelle politique énergétique suisse doit permettre de renoncer aux 40 à 45 pour cent de courant produit par les centrales nucléaires. Cet objectif peut être atteint par deux moyens: 1. Economies sévères de courant, et 2. Encourage- ment des installations décentralisées pour la production d'énergie.
L'élaboration d'un programme efficace d'économies en Suisse doit être financé par la Confédération; cette tâche sera confiée à un groupe d'experts indépendants du lobby nucléaire.
Une législation sur l'énergie doit porter notamment sur les points suivants:
pénaliser, comme c'est le cas actuellement (plus de rabais de quantité pour les gros consommateurs).
Les chauffages électriques doivent être interdits d'une façon générale, de même que les installations de climatisa- tion.
Les installations décentralisées pour la production d'éner- gie doivent être encouragées dans la mesure où elles sont propres, où elles économisent l'énergie et ne portent pas atteinte à l'environnement. En revanche, les installations productrices de courant qui portent atteinte à l'environne- ment doivent être soit interdites, soit grevees d'un impôt spécial.
Il faut prévoir la perception d'un impôt sur l'énergie, cal- culé en fonction de la consommation, qui décharge les bas revenus.
L'IFR et le SIN doivent être transformés en instituts de recherche sur l'énergie non nucléaire.
Il faut prévoir d'encourager les organisations de protec- tion de l'environnement et les institutions qui exercent des activités en vue de chercher des énergies de substitution et les moyens d'économiser l'énergie.
L'abandon de l'énergie nucléaire permettra de mettre un terme à une nouvelle augmentation de la quantité de déchets radioactifs. Pour la première fois, on pourra donc établir un inventaire valable des déchets et des menaces potentielles. Il faudra élaborer une conception fondamenta- lement nouvelle en vue de protéger la population de ces menaces. Le seul critère à prendre en considération est celui de la sécurité, y compris celle des générations futures. Le projet «Garantie» de la CEDRA ne suffit en aucun cas pour répondre à ces exigences et doit donc être abandonné immédiatement.
Le programme nucléaire suisse doit être arrêté. Il faut notamment supprimer les fonds alloués à l'IFR et consacrés à la recherche en matière de réacteurs, ainsi que ceux consacrés à la recherche sur la fusion dans le cadre de programmes nationaux et européens (Euratom). Ces fonds serviront à financer la recherche de technologie douce et mieux adaptée. Il faut interdire le commerce de matériel nucléaire servant à la production d'énergie nucléaire. 6. Relations internationales
Dans le cadre de rencontres et de relations internationales, il faut tout mettre en oeuvre pour convaincre les autres nations d'abandonner la technologie nucléaire dans les domaines civil et militaire.
86.231
Parlamentarische Initiative (Ruf) KKW Kaiseraugst. Widerruf der Rahmenbewilligung Initiative parlementaire (Ruf) Centrale nucléaire de Kaiseraugst. Annulation de l'autorisation générale
Wortlaut der Initiative vom 20. Juni 1986
Die eidgenössischen Räte werden ersucht, einen Bundesbe- schluss zu erlassen, welcher die für das geplante Atomkraft- werk Kaiseraugst erteilte Rahmenbewilligung aufhebt.
Texte de l'initiative du 20 juin 1986
Les Chambres fédérales sont invitées à prendre un arrêté fédéral annulant l'autorisation générale accordée pour la construction d'une centrale nucléaire à Kaiseraugst.
Herr Neuenschwander unterbreitet im Namen der Energie- kommission den folgenden schriftlichen Bericht:
34-N
Politique de l'énergie. Interventions personnelles
1262
N
28 septembre 1988
Wir unterbreiten Ihnen hiermit gemäss Artikel 21ter des Geschäftsverkehrsgesetzes den Bericht der vorprüfenden Kommission über die von Nationalrätin Fetz und Nationalrat Ruf in der Sommersession 1986 eingereichten parlamentari- schen Initiativen. Beide Initiativen verlangen, dass die Rah- menbewilligung für das Atomkraftwerk Kaiseraugst zu widerrufen sei. Frau Fetz beantragt ausserdem, dass rechtli- che Grundlagen geändert oder geschaffen werden müssen, um alle Kernkraftwerke in der Schweiz stillzulegen, eine neue Energiepolitik zu verwirklichen, das Problem der radio- aktiven Abfälle zu lösen und auf den Ausstieg aus der Atomtechnologie in der Schweiz und im internationalen Rahmen hinzuwirken.
Die Kommission hat am 7. November 1986 die beiden Initianten angehört und am 9. Februar 1987 über die Initiati- ven beraten.
Die Kommission beantragt Ihnen mit 13 zu 6 Stimmen bei einer Enthaltung, der parlamentarischen Initiative Fetz keine Folge zu geben, und mit 12 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltun- gen, der parlamentarischen Initiative Ruf keine Folge zu geben.
Die Kommission stellt fest, dass während der ausserordent- lichen Session der eidgenössischen Räte vom Oktober 1986 namentlich im Nationalrat über den Widerruf der Rahmen- bewilligung für das Kernkraftwerk Kaiseraugst und über die zukünftige Energiepolitik der Schweiz ausführlich beraten wurde und dass verschiedene Vorstösse, die den sofortigen Ausstieg aus der Atomtechnologie verlangten, abgelehnt worden sind. In der gleichen Session wurde im Nationalrat ein Postulat der Energiekommission überwiesen, das vom Bundesrat verlangt, bis Ende 1987 einen Bericht über die Möglichkeiten und Folgen eines vollständigen Ausstiegs aus der Kernenergie und über die zukünftige Energiepolitik zu erstatten. Der Bundesrat hat dieses Postulat und weitere Aufträge der eidgenössischen Räte entgegengenommen. Die Energiekommission hat vom Direktor des Bundesamtes für Energiewirtschaft erfahren, dass der Bericht in der Ver- waltung vorbereitet wird.
Ebenfalls vorbereitet wird ein neuer Energieartikel der Bun- desverfassung. Der Bundesrat hat anfangs Februar 1987 das Vernehmlassungsverfahren über den Vorentwurf des EVED eröffnet. Schliesslich ist auf zwei Volksinitiativen zu verwei- sen, für die gegenwärtig Unterschriften gesammelt werden. Die Volksinitiative für ein Moratorium beim Bau von Kern- kraftwerken soll nach Presseberichten mit 130 000 Unter- schriften bereits zustande gekommen sein; sie ist allerdings noch nicht eingereicht worden.
Angesichts der bereits ausgiebig geführten Diskussionen und weil die eidgenössischen Räte in kurzer Zeit - aufgrund des Berichtes des Bundesrates über mögliche Szenarien eines Ausstiegs aus der Kernenergie sowie aufgrund der Botschaft zum Energieartikel - erneut über die zukünftige Energiepolitik beraten werden, hält es die Mehrheit der Kommission für falsch, auf den Entscheid über die Rahmen- bewilligung für das Kernkraftwerk Kaiseraugst zurückzu- kommen. Auch die weiteren Vorschläge von Frau Fetz betreffen Probleme, die gegenwärtig untersucht werden und deren Konsequenzen auf die schweizerische Energie- politik erst beurteilt werden können, wenn die Berichte des Bundesrates vorliegen.
Die Kommission beantragt deshalb, den beiden parlamenta- rischen Initiativen keine Folge zu geben.
Zwei Minderheiten der Kommission beantragen demgegen- über, den Anliegen der Initianten Folge zu geben. Sie beto- nen, dass sich die Situation in der Region Basel seit der Genehmigung der Rahmenbewilligung am 20. März 1985 verändert habe, namentlich durch die Katastrophen von Tschernobyl und Schweizerhalle. Sie verweisen vor allem auf die Probleme der Alarmierung und Evakuation der Bevölkerung bei einem Unfall.
Schriftliche Begründung der Initiantin (Pa. Iv. Fetz) Widerruf der Rahmenbewilligung für Kaiseraugst Was die Bewohner der Region Basel am letzten Wochen- ende erlebt haben, dürfte endgültig allen Schweizern klar
gemacht haben, dass dieses AKW niemals durchgesetzt werden kann: Die Region hat genug sogenannte Restrisi- ken, sie lebt bereits auf einem Pulverfass. Sie ist umzingelt von weiteren AKW. Eine Evakuation von 300 000 oder mehr Menschen ist absolut undenkbar. Das Oekosystem des Rheins ist tot.
Wer in dieser Situation noch weiterhin auf Kaiseraugst besteht, handelt staatspolitisch verantwortungslos. Die Rah- menbewilligung ist deshalb zu widerrufen.
Zur Stillegung aller AKW in der Schweiz
Die Forderung nach der Stillegung aller AKW zeigt sich nicht erst nach «Tschernobyl» mit aller Deutlichkeit. Am Beispiel des AKW Mühleberg möchte ich die auch in der Schweiz existierende, lebensbedrohende Betriebs- und Funktionsweise der AKW aufzeigen.
Das zweite in der Schweiz gebaute AKW wird seit Betriebs- beginn mit äusserst fragwürdigen Bewilligungen und trotz vieler Pannen immer wieder zur Stromproduktion verwen- det. Bereits die Planungsphase lief über sehr fragwürdige Entscheidungen ab. Es ist bekannt, dass in AKW mit Sied- wasserreaktoren Schwierigkeiten mit dem Notkühlsystem auftreten; Tests in den USA haben ergeben, dass die Not- kühlung in vielen Fällen nicht funktioniert. Es muss nun mit grosser Wahrscheinlichkeit angenommen werden, dass das Notkühlsystem im AKW Mühleberg mit diesen Schwächen behaftet ist, da die US Firma General-Electric das AKW gebaut hat.
Information und Pannen
Die Informationspolitik der Kraftwerkbetreiber hat sich zuletzt mit der erhöhten Radioaktivitätsabgabe Ende Sep- tember als Nicht-Information manifestiert. Dies ist jedoch keineswegs neu. Erstmals 1979 wurden Haarrisse in den Schweissnähten des Primärkreislaufs festgestellt; weder wurde die Oeffentlichkeit informiert, noch wurde diese Schwachstelle geflickt. Diese Haarrisse vergrösserten sich in der Folge sehr schnell, so dass das AKW 1984 auf Anord- nung der HSK (Hauptabteilung für die Sicherheit der Kern- anlagen) abgeschaltet wurde. Eine sofortige Ersetzung des Primärkreislaufes wurde von der HSK hingegen richt ange- ordnet; die Arbeiter sollten nicht unnötigerweise einer erhöhten Strahlenbelastung ausgesetzt werden. Im Jahre darauf wurde jedoch an den Schweissnähten dler 20 mm dicken Rohre 16 mm tiefe Risse festgestellt. Die Betriebsbe- willigung wurde nur noch für ein Jahr erteilt: die Ersetzung der Umwälzschleife wurde diesen Sommer durchgeführt. Wir treten aus den dargestellten Gründen für eine sofortige Stillegung des AKW Mühleberg ein. Die weiteren Investitio- nen für die Erfüllung der aktuellen Sicherheitsanforderun- gen (System Susan) in der Höhe von 106 Millionen Franken sollen besser in Stromsparaktionen angelegt werden. Im AKW Beznau 1 und 2 müssen sogar 500 Millionen Franken für den Ausbau der Sicherheit investiert werden - ein Irrsinn vor dem Hintergrund, dass es eine absolute Sicherheit nicht geben kann.
Neue Energiepolitik
Die Notwendigkeit einer neuen Energiepolitik zeigt sich nicht nur in der aktuellen Strompolitik mit den Gefahren der Atomenergie, sondern ist auch aus ökologischen, ressour- cenpolitischen und gesellschaftspolitischen Gründen ein Muss.
Das Typische für die Schweizer Elektrizitätspolitik ist, dass die Zunahme des Verbrauchs als eine absolute Grösse hin- genommen wird. Dabei müsste doch davon ausgegangen werden, dass der Verbrauch, die Stromproduktion so lange nicht zunehmen darf, als die effektiven Potentiale einer sparsamen Energieverwendung nicht voll ausgenützt wer- den. Das Dringlichste ist das Stromsparen.
Dass es für deutliche Sparanstrengungen Gesetze braucht, zeigt das Beispiel des Energiespargesetzes in Kanton Basel-Stadt. Auch in unserem Kanton müssen noch weitere Sparanstrengungen getätigt werden, doch die im Gesetz deklarierten Verbote von Elektroheizungen und Klimaanla-
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gen sowie die fortschrittliche Entgeltung für dezentral erzeugten Strom bringen deutlich geringere Zuwachsraten im Stromverbrauch.
Stromsparen kann mit verschiedenen Methoden erreicht werden. So besteht ein bisher massiv unterschätztes Spar- potential durch den Einsatz von heute vorhandener modern- ster Technologie (Nationalfondsstudie C. Brunner et al). Betrachtet frau die Bedarfsprognosen, so kann festgestellt werden, dass der Bereich der elektrischen Raumheizung die grössten Zuwachsraten aufweist. Mit vollkommen falschen Tarifen und einer verfehlten Substitutionspolitik wird der Absatz von Elektroheizungen durch die Elektras propagiert. Sie gehören aber verboten!
Nebst klaren gesetzlichen Massnahmen im Elektrizitätsbe- reich und selbstverständlich auch im Energiebereich im allgemeinen, muss auch die dezentrale Energieproduktion besser gefördert werden. Doch habe ich bezüglich der am Montag vom Bundesrat eingesetzten Energieforschungs- kommission sehr starke Bedenken. Ich empfinde es schon als Skandal, dass die Herren der Elektro- und Atomwirt- schaft (BBC, Sulzer, Elektrowatt) ein Energieforschungs- konzept aufzustellen haben und den Bundesrat beraten sollen, obwohl sie genau zu jenen Kreisen gehören, die Strom wie eine x-beliebige Wegwerfware verkaufen wollen. Diese Politik sollte nun wirklich endlich der Vergangenheit angehören.
Wirtschaftliche Ueberlegungen
Ich moche dazu ein Beispiel aus den USA anführen: Die TVA (Tennessee Valley Authority) ist ein bundeseigenes Unter- nehmen, das vor allem Strom produziert. Mit 38 Wasser- kraftwerken, 12 Kohlekraftwerken und 5 AKW bedient die TVA fast 3 Millionen Verbraucher/Innen und 60 Industriebe- triebe in 7 Bundesstaaten im Südosten der USA.
Die TVA hatte grosse Schwierigkeiten mit der Realisierung ihres Atomprogramms, das in seinen ursprünglichen Plänen 17 AKW umfasste, die über die Hälfte des von der TVA gelieferten Stroms hätten erzeugen sollen. Heute sind fünf in Betrieb, acht eingemottet oder in den verschiedensten Baustadien aufgegeben, der Rest gar nie realisiert.
Die TVA setzt heute auf eine andere Karte; ihre Umwelt- schutz- und Energiesparmassnahmen und die Förderung alternativer Energieformen sind weitherum berühmt gewor- den, und sie rentieren. Während die Verminderung des Stromverbrauchs zu Stosszeiten um ein Kilowatt mit Hilfe von Energiesparmassnahmen die TVA etwa 200 Dollar kostet, müssen für den Bau von Kraftwerken zwecks Meh- rerzeugung von Strom etwa 1200 Dollar pro Kilowatt gerechnet werden.
Auch das führende Energieversorgungsunternehmen von Californien, die PG & E (Pacific Gas and Electric Company), hat das Motto «unsell electricity» - Elektrizität nicht zu verkaufen - zu ihrem Unternehmensziel gemacht, u. a. aus wirtschaftlichen Gründen. Gesparter Strom kostet nach Erhebungen von PG & E einen Zehntel dessen, was ein vergleichbarer Ausbau konventioneller Energiefabriken ver- schlingen würde.
Interessante Ansätze zeigt auch das amerikanische Gesetz zur Lenkung der Energieversorgungsunternehmen (PURPA, Public Utility Regulatory Act).
Ich möchte Sie auffordern, der Initiaive stattzugeben, wenn schon nicht in allen, so doch in einzelnen Punkten.
Schriftliche Begründung des Initianten (Pa. Iv. Ruf)
Wenn ich die durch den Nationalrat bereits erteilte Rahmen- bewilligung für das AKW Kaiseraugst erneut zur Diskussion stelle, so darum, weil sich nach «Tschernobyl>> im Volk unaufhaltsam die Einsicht durchsetzt, dass auf die Atom- energie verzichtet werden muss. Immer neue Störfälle, auch in der Schweiz, bestätigen, dass diese Technologie nicht wirklich beherrscht werden kann und ein Ausstieg daher eine Frage des Ueberlebens ist. Der Bau neuer AKW lässt sich nicht mehr verantworten, unabhängig von ihrem Stand- ort. Jede Kilowattstunde Atomstrom bedroht pflanzliches,
tierisches und menschliches Leben. Was in Tschernobyl passierte, kann überall geschehen.
Im Falle von Kaiseraugst haben meine Ausführungen in der Debatte vom März 1985 immer noch und - je länger, je mehr - volle Gültigkeit. Seit Jahrzehnten beschäftigt das geplante AKW Kaiseraugst weite Teile der Nordwestschweizer Bevöl- kerung, ja des ganzen Landes. 1965 regte sich noch nicht viel Widerstand. Dies änderte sich in den nächsten Jahren. In einer beispiellosen Serie von Volksabstimmungen, Peti- tionen und Demonstrationen kristallisierte sich in der Nord- westschweiz ein eindeutiger Volkswille heraus, der für die Baselbieter und die Baselstädter Regierungen die Verpflich- tung mit sich brachte, alle demokratischen Möglichkeiten auszuschöpfen, um diese Atomanlage zu verhindern. Nebst diesen beiden Kantonen lehnten aber auch das Schwarzbu- benland, das Dorneck, das Laufental und der am direktesten betroffene aargauische Bezirk Rheinfelden mit dem Fricktal die Errichtung eines AKW in Kaiseraugst ab. Nicht zuletzt wehrt sich die Standortgemeinde selbst seit Jahren gegen das Vorhaben. Sämtliche Nordwestschweizer Parteien leh- nen das AKW ab. Mit der Erteilung der Rahmenbewilligung wurde eine grosse und wichtige Region unseres Landes brüskiert; mit der Realisierung des Vorhabens würde eine staatspolitische Krise unabsehbaren Ausmasses riskiert und provoziert.
Der Verzicht auf Kaiseraugst und auf jedes weitere AKW lässt sich um so besser begründen, als man sich bemüht, mit vorbildlichen kantonalen Energiegesetzen Energie ein- zusparen. Der Bedarf für ein weiteres AKW ist weder in Kaiseraugst noch anderswo gegeben. Der Energieverbauch muss und kann reduziert werden. Vom umweltzerstörenden Wachstumsdenken muss Abstand genommen werden. Ich glaube nicht an eine mögliche Versorgungslücke.
Zudem sind die Probleme der radioaktiven Abfälle, der Sicherheit und der Abwärme nicht gelöst. Frankreich will in seiner Wiederaufbereitungsanlage von La Hague keinen schweizerischen Atommüll mehr annehmen. Die Nagra hat ihren Zwischenbericht zu den Entsorgungsmöglichkeiten wohl vorgelegt, doch ist klar, dass sie den Zeitplan nicht einhalten kann. Die Arbeiten der Nagra wären in Anbetracht der Wichtigkeit des Problems von neutralen Experten zu überprüfen. Es ist paradox, dass eine Rahmenbewilligung erteilt wurde, obwohl man nicht weiss, was mit den Abfällen zu geschehen hat.
Die Probleme um das Projekt und die Gründe zur Ableh- nung sind vielfältig: sie reichen von der schlechten Stand- ortwahl über Fragen der Reaktorsicherheit, ökologischen und politischen Problemen bis hin zur Tatsache, dass die Region schon heute eine gewaltige Ballung von AKW auf- weist. Es wäre unklug, den mehrfach bekundeten demokra- tischen Volkswillen zu missachten!
Im ganzen Land hat ein deutlicher Umschwung gegen die Atomkraft eingesetzt.
Da Kaiseraugst das einzige bewilligte AKW ist, bezieht sich meine Initiative nur auf die erteilte Rahmenbewilligung. Die anderen Projekte sind erst im Planungsstadium. In den betroffenen Kantonen zeichnet sich aber schon jetzt deut- lich ab, dass die Projekte niemals realisiert werden können. Die Bevölkerung wäre sicher bereit, allfällige Entschädi- gungsforderungen mittragen zu helfen.
Die Behörden des Bundes sollten sich ein Beispiel an der mutigen Haltung des Regierungsrates des Kantons Bern nehmen, der kürzlich zur Einsicht kam, dass weitere AKW nicht mehr verantwortet werden könnten, und der daher auf das Vorhaben Graben verzichten will. Ich bin nicht der Auffassung, man sollte bestehende Anlagen stillegen, sie dürfen jedoch nach ihrem Auslaufen nicht mehr erneuert, und es dürfen keine weiteren Anlagen gebaut werden.
Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung zu meiner parlamentari- schen Initiative. Künftige Generationen könnten sich sonst mit Recht fragen, weshalb wir als politische Entscheidungs- instanzen nicht zukunftsorientierter gehandelt haben.
M. Neuenschwander présente au nom de la Commission de l'énergie le rapport écrit suivant:
Politique de l'énergie. Interventions personnelles
1264
N
28 septembre 1988
Conformément à l'article 21ter de la loi sur les rapports entre les conseils, nous vous soumettons par la présente le rapport de la commission chargée de l'examen préliminaire des initiatives parlementaires déposées au cours de la ses- sion d'été de 1986 par Mme Fetz et M. Ruf. Les deux inter- ventions demandent l'annulation de l'autorisation générale de construire la centrale nucléaire de Kaiseraugst. Mme Fetz propose en outre que l'on modifie toutes les bases légales afin que l'on puisse desaffecter toutes nos centrales nucléaires, adopter une nouvelle politique de l'énergie, résoudre le problème de l'évacuation des déchets radioac- tifs et travailler à l'abandon de la technologie nucléaire en Suisse et dans le monde.
La commission a entendu les auteurs des deux initiatives le 7 novembre 1986 et a délibéré le 9 février 1987 sur ces interventions.
Elle recommande de ne donner suite à aucune des deux interventions, la décision ayant été prise par 13 voix contre 6 et une abstention au sujet de l'initiative parlementaire Fetz et par 12 voix contre 3 et 3 abstentions au sujet de l'initiative parlementaire Ruf.
La commission constate que l'annulation de l'autorisation générale de construire la centrale atomique de Kaiseraugst et la nouvelle politique de l'énergie ont fait l'objet de lon- gues délibérations lors de la session extraordinaire d'octo- bre 1986, notamment au sein du Conseil national, et que plusieurs interventions préconisant l'abandon immédiat de la technologie nucléaire ont été repoussées. Au cours de la même session, le Conseil national a transmis un postulat de la commission de l'énergie qui demande au Conseil fédéral de faire rapport, jusqu'à la fin de 1987, sur les possibilités de renoncer entièrement à l'exploitation de l'énergie atomique, sur les conséquences d'une telle mesure et sur la future politique de l'énergie. Le gouvernement a accepté ce postu- lat, ainsi que d'autres mandats que les Chambres fédérales lui ont confiés. La commission de l'énergie a été informée par le directeur de l'Office fédéral de l'énergie, que l'admi- nistration prépare le rapport demandé.
Un nouvel article constitutionnel sur l'énergie est également en préparation. Le Conseil fédéral a ouvert au début de février, la procédure de consultation sur l'avant-projet éla- boré par le DFTCE. Enfin, il convient de mentionner deux initiatives populaires pour lesquelles les signatures sont en train d'être collectées. L'initiative populaire intitulée «Halte à la construction de centrales nucléaires (Moratoire)» aurait déjà abouti, selon des nouvelles parues dans la presse; elle aurait recueilli 130 000 signatures, mais n'a pas encore été déposée.
Compte tenu de l'importance des débats qui ont déjà eu lieu et du fait que les Chambres fédérales devront bientôt exami- ner de nouveau les possibilités d'abandonner l'énergie ato- mique au vu du rapport du Conseil fédéral, ainsi que la future politique de l'énergie telle qu'elle sera exposée dans le message y relatif, la majorité de la commission estime qu'il ne serait pas opportun de revenir sur la décision d'octroyer l'autorisation générale pour la construction de la centrale de Kaiseraugst. Les autres propositions faites par . Mme Fetz concernant des problèmes qui sont actuellement à l'étude et dont on ne pourra mesurer les effets sur notre politique de l'énergie que lorsque les rapports du Conseil fédéral seront disponibles.
En conséquence, la commission recommande de ne pas donner suite aux deux initiatives parlementaires.
En revanche, deux minorités de la commission proposent de donner suite aux demandes des auteurs. Elles font remar- quer que la situation s'est modifiée dans la région de Bâle depuis l'octroi de l'autorisation le 20 mars 1985, notamment en raison des catastrophes de Tchernobyl et de Schweizer- halle. Elles attirent surtout l'attention sur les problèmes qui se posent lorsqu'il faut donner l'alerte et évacuer la popula- tion en cas de catastrophe.
Développement par écrit de l'auteur (Iv. Pa. Fetz) Annulation de l'autorisation générale pour Kaiseraugst La mésaventure que les habitants de la région de Bâle ont
vécue au cours du week-end passé devrait avoir fait com- prendre une fois pour toutes aux citoyens suisses qu'il est impossible d'imposer la construction de la centrale nucléaire de Kaiseraugst. Dans la région concernée, on a déjà suffisamment de risques dis «résiduels», on y est dès à présent assis sur un tonneau de poudre, car on est encerclé par les centrales atomiques. Il est absolument inconcevable de pouvoir évacuer 300 000 personnes ou plus. Le système écologique rhénan a été détruit.
Quiconque s'obstine à vouloir réaliser la centrale de Kaise- raugst en dépit de ces circonstances, suit une politique dangereuse. Par conséquent, il faut annuler l'autorisation générale.
Désaffectation de toutes les centrales nucléaires de Suisse On n'a pas attendu l'accident de Tchernobyl pour exiger clairement la désaffectation de toutes les centrales atomi- ques. L'exemple de la centrale de Mühleberg me permet de montrer que l'exploitation et le fonctionnement de ces in- stallations sont un danger mortel même en Suisse.
La seconde centrale construite dans notre pays ne fonc- tionne depuis sa mise en service que grâce à des autorisa- tions très contestables et continue à être utilisée pour la production de courant en dépit de nombreuses pannes. Déjà l'adoption du projet n'a été rendue possible que par des décisions très discutables. Il est notoire que dans les centrales atomiques à réacteur à eau bouillante des diffi- cultés se produisent dans le système de refroidissement de secours; des tests auxquels on a procédé aux Etats-unis d'Amérique prouvent que ce système ne fonctionne pas toujours. Il est très vraisemblable que le système de refroi- dissement de la centrale de Mühleberg présente les mêmes déficiences, car l'ouvrage a été construit par la maison américaine General-Electric.
Information et pannes
La politique d'information des exploitants de centrale a été caractérisée, lors de l'accroissement de la radioactivité à la fin de septembre, par le mutisme. Cela n'est pas nouveau. En 1979 déjà, on avait constaté pour la première fois des fissures capillaires dans les soudures du circuit primaire; le public ne fut pas informé, ni le défaut réparé. Par la suite, les fissures s'agrandirent très vite, si bien qu'en 1984, la cen- trale dut être arrêtée sur l'ordre de la division principale de la sécurité des installations nucléaires. Celle-ci n'ordonna cependant pas le remplacement immédiat du circuit, pour ne pas exposer inutilement les ouvriers à une radiation accrue. L'année suivante toutefois, on découvrit des fissures de 16mm de profondeur dans les soudures des tuyaux de 20 mm d'épaisseur. L'autorisation d'exploiter ne fut plus accordée que pour un an: la boucle de circulation a été remplacée cet été.
Pour les raisons exposées ci-dessus, nous demandons que la centrale de Mühleberg soit immédiatement désaffectée. Les nouveaux investissements qui doivent servir à satisfaire les exigences actuelles de sécurité (système «Susan»), d'un montant de 106 millions de francs, seraient mieux utilisés si on s'en servait pour financer des campagnes visant à assu- rer un usage plus ménager du courant. Dans les centrales atomiques de Beznau 1 et 2, les installations de sécurité coûteront même 500 millions de francs. Cela est démentiel, si on pense qu'il n'est pas possible d'obtenir une sécurité absolue.
Pour une nouvelle politique de l'énergie
Une nouvelle politique de l'énergie est une nécessité aujourd'hui non seulement lorsqu'il est question de pro- duire du courant, en raison des dangers que présente l'ex- ploitation de l'énergie atomique à cet effet, mais aussi pour des considérations d'ordre écologique; le besoin de faire un usage ménager des ressources disponibles et les conditions socio-politiques la rendent indispensable.
La politique suisse en matière d'électricité est caractérisée par le fait que l'augmentation de la consommation est consi- dérée comme inéluctable. Pourtant, il faudrait adrnettre que
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ni celle-ci ni la production de courant ne doivent s'accroître tant que les possibilités effectives de faire un usage ména- ger de l'énergie n'auront pas été entièrement exploitées. Il est urgent d'économiser le courant.
Pour réaliser des économies effectives, il est nécessaire d'avoir des lois ad hoc, comme le montre l'exemple de la loi sur l'économie de l'énergie de Bâle-Ville. Des efforts supplé- mentaires seront encore nécessaire même dans notre can- ton, mais l'interdiction faite par la loi d'utiliser le chauffage électrique et des appareils de climatisation, ainsi que la réglementation très moderne de la rémunération de courant produit par des ouvrages décentralisés ont sensiblement freiné l'accroissement de la consommation de courant.
On peut économiser du courant grâce à différentes métho- des. Une possibilité trop ignorée jusqu'à présent consiste à appliquer des techniques ultra-modernes (étude de C. Brun- ner et consorts faite sur mandat du Fonds national). Si on consulte les pronostics faits en ce qui concerne les besoins, on constate que le chauffage des locaux par l'électricité présente le plus fort taux d'accroissement. Par des tatifs absolument injustifiés et une politique de substitution erro- née, Elektras s'efforce d'augmenter la vente d'appareils de chauffage à l'électricité. Cela devrait être interdit!
Outre des dispositions légales claires dans le domaine de l'électricité et plus généralement de l'énergie, il convient aussi de prendre des mesures favorisant la production de celle-ci par des installations décentralisées. Toutefois, la Commission fédérale de recherche en matière de l'énergie créée lundi par le Conseil fédéral me semble fort peu satis- faisante. Je considère que c'est un scandale que les représ- entants de l'industrie électrique et atomique (BBC, Sulzer, Electrowatt) soient chargés d'élaborer une conception pour la recherche en matière d'énergie et d'assister le Conseil fédéral, alors qu'ils sont prêts à vendre du courant électri- que comme n'importe quelle marchandise de consomma- tion. Une telle politique n'est vraiment plus de mise.
Considérations d'ordre économique
Prenons un exemple aux Etats-unis: la Tenessee Valley Authority (TVA) est une entreprise de l'Union qui produit surtout du courant. Dotée de 38 centrales hydro-électriques, de 12 centrales électriques à charbon et de 5 centrales atomiques, cette société dessert près de trois millions d'usa- gers et 60 entreprises industrielles de sept Etats du sud-est des Etats-Unis d'Amérique.
L'entreprise a de grandes difficultés à réaliser son pro- gramme relatif à l'énergie nucléaire, selon lequel 17 centra- les atomiques étaient initialement prévues; elles auraient dû produire plus de la moitié du courant livré par la TVA. Actuellement, 5 centrales fonctionnent, 8 ont été mises sous cocon ou abandonnées à différentes étapes de leur con- struction et le reste ne sera jamais réalisé.
La société mise désormais sur une autre carte, à savoir: la protection de l'environnement, l'économie d'énergie et l'en- couragement de l'exploitation de sources d'énergie de rem- placement; les mesures qu'elle a prises à cet effet sont célèbres dans le monde entier et s'avèrent rentables:
Alors que la TVA dépense 200 dollars pour réduire d'un kilowatt la consommation de courant aux heures de pointe par des mesures d'économie, il faut compter 1200 dollars pour chaque kilowatt que l'on peut obtenir par la construc- tion de centrales atomiques destinées à augmenter la pro- duction d'électricité.
L'entreprise qui assure à titre principal la livraison de cou- rant électrique en Californie, la «Pacific Gas and Electric Company» (PG&E) s'est également donné la devise sui- vante: «L'électricité n'est pas à vendre» («Unsell electri- city»), ceci pour des motifs économiques notamment. Selon les enquêtes menées par cette entreprise, économiser l'énergie est dix fois moins cher que de construire les installations nécessaires pour produire de l'énergie par des moyens traditionnels dans des proportions semblables.
La loi américaine destinée à contrôler les entreprises assu- rant l'approvisionnement en énergie (Public Utility Regula-
tory Act, PURPA), contient elle aussi certains éléments intér- essants.
Je vous demande de donner suite à l'initiative au moins partiellement, sinon sur tous les points.
Développement par écrit de l'auteur (Iv. pa. Ruf)
Si je rouvre le débat sur l'autorisation générale pour la centrale nucléaire de Kaiseraugst, qui a déjà été octroyée par le Conseil national, je le fais parce qu'après l'accident survenu à Tchernobyl, la nécessité de renoncer à l'énergie atomique s'impose inexorablement au peuple. La multiplica- tion de pannes, même en Suisse, prouve qu'il n'est guère possible de maîtriser cette technique et que son abandon est une question de vie ou de mort. La construction de nouvelles centrales ne peut plus être envisagée, quel que soit leur emplacement. Chaque kilowatt-heure de courant produit par l'atome menace les plantes, les animaux et les hommes. Ce qui s'est passé à Tchernobyl peut se reproduire n'importe où.
En ce qui concerne Kaiseraugst, les déclarations que j'ai faites lors du débat de mars 1985 prennent de plus en plus d'importance. Depuis des décennies, le projet de Kaiser- augst tient en haleine une grande partie de la population du nord-ouest de la Suisse et même du pays tout entier. Si l'opposition n'était pas très forte en 1965, la situation a changé les années suivantes. Une série de votations popu- laires, de pétitions et de démonstrations comme on n'en avait jamais vues, a cristallisé la volonté populaire incontes- table de ladite région, obligeant les gouvernements de Bâle- Ville et de Bâle-Campagne à faire usage de tous les moyens démocratiques pour empêcher la réalisation de cet ouvrage. Outre ces demi-cantons, les régions du Schwarzbubenland, de Dorneck et de Laufon, ainsi que le district argovien de Rheinfelden, le plus directement touché avec le Fricktal, se sont opposés à la construction de la centrale nucléaire de Kaiseraugst. La commune d'emplacement enfin lutte depuis des années contre ce projet. Tous les partis politiques du nord-ouest de la Suisse le combattent également. L'octroi de l'autorisation générale a heurté la population d'une grande et importante région de notre pays; la réalisation du projet risque de provoquer une crise politique d'une portée incalculable.
La renonciation à cet ouvrage et à toute autre centrale atomique devient d'autant plus facile que l'on s'efforce, par l'adoption de lois cantonales exemplaires, d'économiser de l'énergie. Aucune nouvelle centrale atomique n'est néces- saire, ni à Kaiseraugst, ni ailleurs. La consommation d'éner- gie doit être réduite et peut l'être. Il faut renoncer à une croissance à tout prix, destructrice de l'environnement. Je ne crois pas qu'on risque de compromettre l'approvisionne- ment en énergie pour autant.
D'ailleurs, les problèmes que posent les déchets radioactifs, la sécurité et la déperdition de chaleur ne sont pas résolus. La France ne veut plus importer nos déchets pour son installation de retraitement de la Hague. La CEDRA a certes présenté un rapport intermédiaire concernant les possibi- lités d'élimination des déchets, mais il est manifeste qu'elle ne pourra pas observer le calendrier établi en l'occurrence. Vu l'importance du problème, ses travaux devraient être supervisés par des experts neutres. Il est surprenant que l'on ait accordé l'autorisation générale sans savoir ce que l'on fera des déchets.
Les problèmes que pose le projet et les raisons de son rejet sont multiples: mauvais emplacement, sécurité insuffisante des réacteurs, problèmes écologiques et politiques, extraor- dinaire concentration de centrales atomiques dans la région intéressée, etc. Il serait peu sage d'ignorer dans ces condi- tions la volonté populaire si souvent exprimée!
On constate un changement d'attitude à l'égard de l'énergie atomique dans le peuple tout entier.
Étant donné que la centrale atomique de Kaiseraugst est la seule dont la construction a été autorisée, mon initiative n'a trait qu'à l'autorisation générale accordée. Les autres pro- jets sont encore à l'étude. Il apparaît dès à présent que dans les cantons concernés, on est bien décidé à faire en sorte
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qu'ils ne soient jamais réalisés. La population accepterait certainement de participer à des dédommagements éven- tuels.
Les autorités fédérales devraient suivre le courageux exem- ple du Conseil exécutif du canton de Berne, qui a récem- ment compris qu'on ne saurait prendre la responsabilité de construire de nouvelles centrales et qui veut renoncer à la réalisation de celle de Graben. Je ne pense pas qu'il faille désaffecter les installations en exploitation, mais je crois qu'elles ne devront plus être remises en état de fonctionner lorsqu'elles seront hors d'usage et qu'aucune autre ouvrage de ce genre de doit être construit.
Je vous prie de vous prononcer en faveur de mon initiative parlementaire. Les générations futures pourraient autre- ment se demander à bon droit pourquoi nous ne nous sommes pas, en notre qualité de membres d'une autorité chargée de prendre les décisions politiques, montrés plus soucieux de l'avenir.
Antrag der Kommission
Mehrheit
Der parlamentarischen Initiative Fetz keine Folge zu geben
Der parlamentarischen Initiative Ruf keine Folge zu geben.
Minderheit /
(Rechsteiner, Ammann-St. Gallen, Borel, Gloor, Lanz, Mauch Ursula, Weder-Basel)
Der parlamentarischen Initiative Fetz Folge zu geben. Minderheit II
(Weder-Basel)
Der parlamentarischen Initiative Ruf Folge zu geben.
Proposition de la commission Majorité
De ne pas donner suite à l'initiative parlementaire Fetz;
De ne pas donner suite à l'initiative parlementaire Ruf. Minorité I
(Rechsteiner, Ammann-Saint Gall, Borel, Gloor, Lanz, Mauch Ursula, Weder-Bâle)
De donner suite à l'initiative parlementaire Fetz. Minorité II
(Weder-Bâle)
De donner suite à l'initiative parlementaire Ruf.
86.230 Parlamentarische Initiative (Fetz) Initiative parlementaire (Fetz)
Siehe Seite 1260 hiervor - Voir page 1260 ci-devant
Zurückgezogen - Retiré
86.231 Parlamentarische Initiative (Ruf) Initiative parlementaire (Ruf)
Siehe Seite 1261 hiervor - Voir page 1261 ci-devant
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit 93 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit
19 Stimmen
Cycle du combustible nucléaire
Günter: Schiebung, Schwindel, Bestechung und Verschwin- den von Transuranen sind die Stichworte im Zusammen- hang mit der Firma Transnuklear. Ich stelle fest, dass der Bundesrat die von mir aufgezählten Tatsachen zwar anders interpretiert, den Wahrheitsgehalt aber nicht in Abrede stellt.
Allerdings vermissen wir in der zusammengesuchten Inter- pellationsantwort wichtige Teile und Schlussfolgerungen.
Wenn der Direktor der Hauptabteilung «Sicherheit von Kern- kraftanlagen» in Würenlingen am Radio sagt: «Was mit unseren Abfällen im Ausland geschieht, interessiert uns nicht», so gibt das zu denken. Muss es tatsächlich immer einen Skandal geben, bevor gehandelt wird? Bei den chemi- schen Abfällen war es Seveso. Hier ist es die Transnuklear, und jetzt handelt der Bundesrat:
Wir entnehmen der Antwort auf die Interpellation, dass man in Zukunft auch schauen will, was mit dem radioaktiven Abfall im Ausland passiert. Nachdenklich stimmt allerdings, dass wir immer noch nicht wissen, was mit den 16 kg Pluto- nium passiert ist, die 1969 aus dem EIR ins Ausland ver- schwanden. Die Internationale Atomenergieagentur hat zwar gesagt, es sei damit nichts Unrechtes passiert. Aber leider darf man uns nicht genau sagen, wo es hingegangen ist. Dazu hören wir noch, dass diese Behörde ein Land, wenn es schuldhaft handelt, direkt tadelt. Aber die Namen der betreffenden Länder dürfen wir nicht kennen.
Ich frage mich: Was ist das für eine Kontrolle, wenn die Oeffentlichkeit ausgeschaltet wird? Was wir mit den radio- aktiven Abfällen, mit Plutonium erleben, ist schlimmer als alles, was wir uns in Sachen Plutonium-Staat je vorgestellt haben.
Zur ersten Frage: Wir sind von der Art, wie untersucht wurde, nicht befriedigt. Wir haben das Gefühl, es werde zuviel zugedeckt. Der Wille zur wirklichen Umkehr ist im Interessenfilz zwischen Bund, Atomforschern, Betreibern und privaten Geldgebern nicht feststellbar. Die Frage, ob auch in unseren zurückgelieferten Fässern Plutonium ist, wurde nicht abgeklärt, und wir haben bis jetzt vom Bund zuwenig deutlich gehört, dass man in Zukunft nicht mehr unkontrolliert dubiosen Firmen und veralteten Aufberei- tungsanlagen wie in Mol unsere Ware anvertrauen will.
Zwar handelt der Bundesrat jetzt, indem er sagt, er wolle auch im Ausland schauen, was mit unseren Abfällen geschehe. Es würde uns interessieren: Wie geschieht das? Müssen Verordnungen und Gesetze geändert werden? Gilt das auch schon ab heute?
Wir wissen auch immer noch nicht, wie es dazu kam, dass im Handel zwischen den BKW und Mol trotz Besuchen vor Ort die einzig wichtige Frage nicht abgeklärt wurde, nämlich jene, welcher Art der Abfall ist, den die BKW Mol liefern darf. Die 200 Millirem Strahlung pro Stunde, die zur Diskussion stand, bilden den Unterschied zwischen niedrig- und mittel- strahlendem aktivem Abfall. Wenn sie das nicht abgeklärt haben, frage ich mich: Was haben die BKW-Leute in Mol überhaupt abgeklärt?
Ich habe den Bundesrat auch gefragt: Wie kam es dazu, dass die BKW offenbar - gemäss Aussagen, die ich den Zeitschriften entnehmen kann - der Transnuklear einen sechsmal höheren Betrag bezahlen für die Aufbereitung des Materials inklusive Transport, als die Transnuklear dann Mol bezahlt hat?
Es ist doch etwas faul, wenn der Transport fünfmal teurer ist als die Aufbereitung! Da liegt auch der Verdacht rahe, dass irgend jemand ganz genau gewusst hat, dass etwas faul ist. Auch zu dieser Frage haben wir keine Antwort erhalten.
Die Frage nach der weiteren Zusammenarbeit mit der Schwindelfirma Transnuklear wird auch nicht kar beant- wortet, vor allem die bange Frage, was in Zukunft gesche- hen soll, damit sich nicht eine andere korrupte Entsorgungs- firma das Geschäft unter den Nagel reisst. Wenn wir sehen, was in anderen Bereichen der Abfallentsorgung geschieht, kann uns das kalte Grausen kommen. Wir verlangen vom Bundesrat, dass er ganz klare Konzepte vorlegt.
Wir werden auch keine Ruhe geben, bis wir wissen, was mit dem hochangereicherten Plutonium aus Würenlingen pas- siert ist. Immerhin könnte man daraus mit gewissen Kennt- nissen drei Atombomben herstellen. Wie von Bundesstellen mit spaltbarem Material umgegangen wurde, ist schlicht unglaublich. Herr Bundesrat, das waren Ihre Vor-Vorgänger. Aber trotzdem müssten wir wissen, wo dieses spaltbare Material geblieben ist. Es genügt mir nicht, wenn gesagt
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wird, die IAEA wisse es, und das sei schon in Ordnung! Zum Schluss: Jahrelang hat man Ihnen von hoch-, mittel- und schwachaktivem Abfall erzählt. Seit 18 Monaten versu- che ich in der GPK und hier im Rat herauszubekommen, was das ist. Herr Bundesrat Ogi hat heute morgen im Zusam- menhang mit Ollon auch von mittel- und schwachaktivem Material gesprochen.
Herr Bundesrat, man hat uns nie definiert, was das eigent- lich ist. Dafür hat man jetzt aber umgetauft! Sie müssen das Ihren Sachbearbeitern sagen. Man spricht jetzt von lang- und kurzlebigen Isotopen. Das «schwach-, mittel- und hoch- aktiv» ist vorbei. Aber wir werden uns nicht mit semanti- schen Wortspielen zufriedengeben. Auch bei den «lang- und kurzlebigen Isotopen» wollen wir wissen, was das ist, wenn der Abfall in der Schweiz bleiben soll!
Frau Bär: Heute morgen haben wir Kaiseraugst ad acta gelegt. Leider konnten wir damit die riesigen Probleme mit den Abfällen nicht lösen. Und wie schwierig diese zu lösen sind, das ist eigentlich die Erkenntnis, die wir hier aus der Transnuklearaffäre ziehen müssen. Es stimmt nicht, was Herr Bundesrat Ogi gestern bei der Einleitung dieses Kapi- tels gesagt hat: diese Verfehlungen seien Verfehlungen ein- zelner Personen in einer Firma. Wir sprechen hier von einem Skandal einer ganzen Branche. Es musste mit dieser Bran- che zwangsläufig soweit kommen, weil wir Atomkraftwerke gebaut und in Gang gesetzt haben, ohne uns um die Nach- folgeprobleme zu kümmern. Jetzt haben wir weltweit diese riesigen, ungelösten Abfallprobleme, und die Folge davon ist die Transnuklearaffäre, und auch das ist nur die Spitze des Eisberges.
Wir können natürlich sagen - das haben wir öfters gehört; es steht zum Teil auch im Bericht, und es wurde so in der Energiekommission gesagt -: Transnuklear ist das Ausland. Aber so einfach ist es wirklich nicht, wie der Direktor der Hauptabteilung für Sicherheit der Kernanlagen nach der Aufdeckung dieses Skandals im Fernsehen gesagt hat: «Unsere Verantwortung geht bis an die Schweizer Grenze, und was nachher passiert, dafür sind wir nicht zuständig!» Dieses Argument mag rechtlich stimmen. Aber moralisch dürfen wir das auf keinen Fall akzeptieren.
Drei Untersuchungskommissionen sind im Moment daran, in diesen Skandal Licht zu bringen: der Untersuchungsaus- schuss des Hessischen Landtages - wo die Firmen Transnu- klear und Nukem stationiert sind -, der Untersuchungsaus- schuss des Deutschen Bundestages und der Untersu- chungsausschuss des Europaparlamentes. Dieser letztge- nannte Ausschuss hat letzte Woche seine Arbeit abge- schlossen und den Bericht verabschiedet. Er zeigt klar auf, dass nicht nur die Bundesrepublik Deutschland, sondern auch Belgien, Holland und Schweden darin involviert sind. Auch dorthin wurde die Untersuchung ausgedehnt.
Genau gleich wie diese Länder arbeiten auch unsere AKW, arbeitet das Paul-Scherrer-Institut in Würenlingen mit den- selben Leuten, mit denselben Firmen zusammen. Auch sie sind in der Schweiz regelmässig zum Zuge gekommen. Sie können jetzt sagen, Transnuklear besitze keine Bewilligung mehr, sie arbeite nicht mehr. Aber die anderen Firmen, auf die wir ausweichen, sind zum Teil Tochtergesellschaften der Nukem, zu der auch Transnuklear gehört. Da ist überhaupt keine Entflechtung entstanden. Vor allem hat sich bei den Einvernahmen der Untersuchungskommissionen auch gezeigt, dass die Leute von Transnuklear gesagt haben: Uns hat man erwischt, aber was wir hier gemacht haben, ist branchenüblich!
Ein weiterer Punkt: Wir haben unseren Abfall vor allem auch nach Mol transportiert, und dort sind die grossen «Sachen» passiert. Der Leiter «Abteilung Abfälle» in Mol hat zu Proto- koll gegeben, es sei bei ihnen an der Tagesordnung gewe- sen, «regelmässig die Fässer falsch zu deklarieren». Und solche Fässer aus Mol sind zu Hunderten verschwunden! Niemand weiss, wo sie im Moment sind. Es sind alles andere als Süssmostfässer, die verschwunden sind und die wir weltweit verschieben, ohne zu wissen, was damit passiert! Das ist unverantwortlich. Wir können nicht zulassen, dass
man weiterhin einfach die Augen schliesst und sagt: Es ist «ennet» der Grenze, das geht uns nichts an. Die Devise «was ich nicht weiss, macht mir nicht heiss» darf bei diesem gefährlichen Stoff nicht gelten.
Ich bitte Sie also dringend, bis die Transnuklear-Affäre euro- paweit aufgedeckt ist, zu verhüten und zu verhindern, dass wir unsere Fässer weiterhin in ganz Europa verschicken und damit mitschuldig werden.
Frau Mauch Ursula: Ich spreche zu zwei Interpellationen: Transnuklear-Skandal und Rücklieferung radioaktiver Abfälle in die Schweiz.
In beiden Vorstossen sind Risiken der Kernkraftproduktion angesprochen. Das heisst für uns aber nicht, dass wir uns der vielen andern Risiken des Energieverbrauchs nicht auch sehr bewusst waren, ganz im Gegenteil. Wir lehnen es aber ab, zwischen dem Grossrisiko Atomkraft und dem Grossri- siko fossile Energie zu wählen, wie das hier von vielen implizite immer wieder gemacht wird.
Die Weltkonferenz in Toronto im Juni über das Problem der Atmosphärenbelastung hat eindrücklich ergeben, dass die Substitution von fossiler Energie durch Atomkraftwerke zur Milderung des CO2-Problems von allen möglichen Massnah- men am wenigsten wirksam ist. Diese Massnahme ist am teuersten, sie braucht am längsten Zeit, d. h. es ist ein Irrweg. Das als Vorbemerkung.
Wir sprechen hier vom Kernbrennstoff-Kreislauf. Das ist ein Kreislauf, der gar keiner ist. Es wird nicht Stoff, Spaltstoff, um genau zu sein, im Kreislauf geführt, denn Plutonium kommt in der Natur gar nicht vor und muss im Gegenteil für alle Zeiten von der Natur ferngehalten werden. Die begriffli- che Anlehnung an die natürlichen Stoffkreisläufe ist ein Rosstäuschertrick unter vielen in diesem Geschäft.
Die Antwort des Bundesrates auf unsere Interpellation zur Transnuklear-Affäre ist sehr ernüchternd. Wir stellen mit Erstaunen fest, dass der Bundesrat Seite 49 ausführt, es bestehe kein Anlass, die behördlichen Kontrollen zu intensi- vieren, und der Bundesrat habe keinen Grund, in priva- trechtliche Verträge einzugreifen. Trotzdem will er die Vor- schriften über die Ausfuhr von radioaktiven Abfällen an die Regelung für Sonderabfälle angleichen. Das heisst, es ist zwar alles bestens, aber man will die Vorschriften ändern. Was sollen wir von einer solchen Logik halten, Herr Bundes- rat Ogi? Seite 52 lesen wir, dass Transporte von radioaktiven Abfällen ins Ausland nicht verboten werden können, weil die Schweiz in diesem Bereich nicht autark sei. Es müssten gelegentlich ausländische Firmen beigezogen werden. «Gelegentlich» ist gut! Es sind immer ausländische Firmen. An der Landesgrenze höre die Aufsichtskompetenz der Schweiz auf, nicht aber die Verantwortung, steht auch Seite 52. Ja, wie kann man Verantwortung ohne Kompeten- zen wahrnehmen? Vielleicht kann uns das Herr Bundesrat Ogi erklären. Gerade der Transnuklear-Skandal hat uns doch vor Augen geführt, wie sensibel die Themen Pluto- nium-Wiederaufbereitung und Abfalltransporte sind. Um so mehr wundern wir uns, dass der Bundesrat nicht wenigstens den Versuch einer besseren Kontrolle wagen will.
Wir sind der Meinung, dass die Organisation und Vermitt- lung von Geschäften, welche die Nonproliferation beschla- gen, auch dann der schweizerischen Gesetzgebung unter- stellt werden müssten, wenn die entsprechenden Güter nicht über schweizerisches Territorium laufen.
Der Bundesrat sagt zwar auf Seite 61, dass wir damit noch keine Garantie hätten, dass ungesetzliche Geschäfte, wel- che den Atomsperrvertrag verletzten, von der Schweiz aus nicht trotzdem getätigt werden. Erlassen wir aber allen Ern- stes nur Gesetze, wenn Garantie besteht, dass sie auch eingehalten werden? Dann brauchten wir auch keine Straf- bestimmungen. Aber gerade mit entsprechenden Strafbe- stimmungen könnten wir wenigstens versuchen, solche Machenschaften von der Schweiz aus zu verhindern.
Noch kurz zur Rücklieferung radioaktiver Abfälle in die Schweiz: Der Bundesrat will Rücklieferungen aus Aufberei- tungsanlagen nur bewilligen, wenn in der Schweiz genü- gend Zwischenlagerkapazität vorhanden ist. Auch hier stellt
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sich zunehmend die Standortfrage. Sogar die Aargauer Langmut wird irgendeinmal zu Ende sein.
Es tut mir leid, Herr Bundesrat, aber beide Antworten vermo- gen uns nicht zu befriedigen.
Frau Leutenegger Oberholzer: Der Bundesrat hat es sich bei der Beantwortung aller Interpellationen zum Transnu- klear/Nukem-Skandal sehr einfach gemacht.
Die Antworten im Bericht geben nicht mehr her, als im wesentlichen nicht bereits durch Medienberichterstattung bekannt gewesen wäre. Nicht beantwortet werden vor allem die Fragen nach den in der Schweiz domizilierten Firmen, die in den Skandal verwickelt sind. Wir werden dazu einfach auf die Untersuchungen bundesdeutscher Behörden vertrö- stet.
Ich hätte vom Bundesrat vor allem erwartet, dass er jene Firmen genau untersuchen lässt, die direkt mit der Transnu- klear in geschäftlicher Verbindung stehen. Das ist aber nicht geschehen.
In bezug auf das AKW Mühleberg im speziellen verweist der Bundesrat auf die Untersuchungen von Bundesrichter Mat- ter zur Abklärung der Bestechungsvorwürfe, die erst Ende Jahr vorliegen sollen, von denen er aber offenbar bereits jetzt weiss, dass nichts dabei herauskommen wird. Auch das muss doch mehr als erstaunen.
In bezug auf den Transnuklear-Skandal und die Auswirkun- gen auf die Schweiz sind wir also so klug als wie zuvor. Es bleibt deshalb nur zu hoffen, dass die von der grünen Fraktion geforderte parlamentarische Untersuchungskom- mission ihre Arbeit wird aufnehmen können und dass dann mehr Licht in die Sache gebracht wird.
Was bei der Antwort des Bundesrates aber doch sehr erstaunt, ist die Unbekümmertheit, mit der die Behörden die Sache angehen, als ob es sich um irgendwelche Massengü- ter handeln würde, von denen keinerlei Gefährdung aus- ginge. Dabei geht es hier um höchst gefährliche Stoffe, häufig um waffengrädiges Material, das irgendwo in der Welt herumgeschoben wird. Die Irrfahrt der Seveso-Fässer war dagegen wohl doch ein Kinderspiel.
Der Transnuklear-Skandal hat gerade wegen der Gefährlich- keit der Güter eine besondere Dimension. Er zeigt auch auf, dass völlig unklar ist, was mit dem strahlenden Atommüll zu geschehen hat. Genau auf diese Fragen weiss der Bundes- rat keine Antwort, wohl deshalb, weil es keine gibt.
Und wenn der Bundesrat in der Ueberschrift zu Kapitel III vom Kernbrennstoff-Kreislauf spricht, ist das doch reine Sprachverwedelung. Sie kennen sie zum Beispiel bereits von der Luftvergiftung, die plötzlich zur Luftverschmutzung wird. Damit wird doch der Anschein erweckt, als werde alles problemlos rezirkuliert. Davon kann keine Rede sein, denn in jeder Stufe fallen radioaktive Abfälle an. Die Wiederaufbe- reitung ist dann bloss eine zusätzliche Schlaufe in den verschlungenen Pfaden des Atommülls. Wo aber der Müll schliesslich landen wird, weiss niemand. Heute steht bereits fest, dass die Schweiz 1992 Wiederaufbereitungsabfälle zurücknehmen muss. Was damit geschehen muss, ist völlig offen. Sicher kann nicht, wie der Bundesrat auf Seite 56 festhält, einfach die Entscheidung den Kernkraftwerkbetrei- bern überlassen werden, denn dazu ist die Sache zu gefähr- lich.
Insgesamt muss man festhalten, dass die bundesrätliche Antworten auf die Transnuklear-Interpellationen nicht befriedigen können.
Thür: Ich spreche zu zwei Interpellationen. Ich kann es vorwegnehmen: ich bin mit beiden Beantwortungen nicht zufrieden, sie sind ungenau, unrichtig und unvollständig. Ich spreche zuerst zur Interpellation betreffend den Trans- port von Brennelementen aus Atomkraftwerken: Hier lesen wir auf Seite 53 der bundesratlichen Antwort unter ande- rem: «Abgebrannte Brennelemente werden nicht von Trans- nuklear oder der Nuklearen Transportleistungen GmbH (also jener Firma, die mit Transnuklear verwickelt ist), son- dern von der englischen Nuclear Transport Ltd. und der französischen Transnucléaire aus der Schweiz abtranspor-
tiert.» Ich berufe mich auf eine Aeusserung von KKW-Direk- tor Hans Wenger, der genau das Gegenteil behauptete und sagte, dass die Transporte durch die NTL, also diese Firma, die mit Transnuklear eng verbunden ist, getätigt werden. Ich komme zu meiner dritten Frage in dieser Interpellation. Hier stelle ich fest, dass diese Frage in keiner Art und Weise beantwortet worden ist.
Zu meiner zweiten Interpellation betreffend die Kontrolltätig- keit der IAEA. Ich hatte zur Diskussion gestellt, was der Bundesrat von dieser Geheimhaltungspraxis der IAEA hält. Hier wird schlicht und einfach zur Antwort gegeben, dieser bekannte Safeguard Implementation Report sei nicht geheim, sondern er stehe nur auf Beschluss des Gouver- neurrates und nur in beschränkter Auflage zur Verfügung. Ich möchte da doch die Frage stellen, warum dieser Bericht in beschränkter Auflage zur Verfügung steht. Schliesslich wurden dort doch recht interessante und bemerkenswerte Feststellungen gemacht, die dann in der Bundesrepublik Deutschland zu einer breiten Kontroverse über clie Qualität dieser Kontrolltätigkeit geführt haben. Offenbar will man da doch etwas verheimlichen.
Die Beurteilung dieser Kontrolltätigkeit ist bekanntlich kon- trovers. In der Schweiz hat man nicht viel davon erfahren, hingegen in der Bundesrepublik Deutschland. Das hat dann die IAEA kürzlich dazu bewogen, in Wien vor ausgewählten Journalisten eine Verteidigungsveranstaltung durchzufüh- ren. Man konnte aus der «Neuen Zürcher Zeitung» dann erfahren, dass die Nonproliferationspolitik dort als bemer- kenswert erfolgreich dargestellt wurde. Ich stelle fest, dass heute eine Reihe von Schwellenländern unter gütiger Mit- hilfe jener Länder, welche sich vordergründg diesem Abkommen angeschlossen haben, Atommächte geworden sind. Offenbar ist diese Kontrolltätigkeit doch nicht so bemerkenswert erfolgreich gewesen.
Zur Qualität der Kontrolle: Der vor allem in der Bundesrepu- blik Deutschland geführte Diskurs über diese Frage ist nach Auffassung der IAEA falsch geführt worden. Es wird behaup- tet, man sei zwar von richtigen Tatsachen ausgegangen, habe aber falsche Schlussfolgerungen gezogen. Ich stelle fest, dass man sich jetzt auf dem Gebiet der politischen Wertung bewegt, die Fakten sind ja offensichtlich unbestrit- ten, und ich frage nun: Wer hat hier recht? Jene, die betrof- fen sind und ihre Schlussfolgerungen ziehen aus diesen Fakten, oder jene, die die Kontrolltätigkeit dieser Organisa- tion kritisieren? Bemerkenswert am Verteidigungsdispositiv der IAEA ist aber, dass sie selber zugibt, dass Abzweigungen von signifikanten Mengen Spaltmaterials mit einer 90 bis 95prozentigen Sicherheit nachgewiesen werder könnten. Das ist eine Trefferquote von 1 zu 10 bzw. 1 zu 20. In der bundesrätlichen Antwort diesbezüglich lesen wir aber, dass eine Abzweigung von Kernbrennstoffen mit den IAEA-Kon- trollsystemen nicht verhindert, wohl aber entdeckt werden könne. Diese Darstellung widerspricht aber klar cen Aussa- gen der IAEA selber, welche feststellt, dass Abzweigungen nicht mit letzter Sicherheit nachgewiesen werden können. Wenn man etwas nicht nachweisen kann, so kann man es auch nicht entdecken.
Ich bin deshalb, zusammenfassend, mit diesen Antworten des Bundesrates in keiner Art und Weise zufrieden.
Präsident: Interpellation Bodenmann. Herr Bodenmann ver- zichtet auf das Wort. Er erklärt sich von der Antwort des Bundesrates teilweise befriedigt.
Neuenschwander: Ich spreche zur Interpellation LdU/EVP (88.301) und zur Interpellation der grünen Fraktion (88.308). Es ist unbegreiflich, Frau Bär, wie sich gerade im internatio- nalen Vergleich unser Land mit dem Problem der Endlage- rung radioaktiver Abfälle schwertut. Nehmen wir als Beispiel Schweden, wo das Sicherheitsdenken auch im persönlichen Bereich so hoch entwickelt ist wie vielleicht nirgends sonst auf der Welt. Ausgerechnet die Schweden haber das Pro- blem der Endlagerung nüchtern und zielbewusst angepackt - praktisch ohne politische Begleitmusik - und haben eine Lagerung radioaktiver Endprodukte unter einer 30 bis
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50 Meter dicken Granitschicht für nach allem menschlichen Ermessen genügend gehalten. In der Schweiz haben wir von der Geologie her vergleichbare Voraussetzungen. Warum kann uns hier das Beispiel Schwedens nicht genügen? Ich möchte mit aller Deutlichkeit daran erinnern, dass die Nagra nicht etwa freiwillig oder als eine Art Hobby nach Lagerstät- ten sucht. Sie erfüllt einen nationalen Auftrag, denn zumin- dest für schwach- und mittelradioaktive Abfälle muss eine schnelle Lösung gefunden werden.
Die Atomgegner sprechen immer nur von den überrissenen Kernkraftwerken und verschweigen, dass Nuklearabfälle auch aus der Industrie und vor allem auch aus der Medizin kommen. Mit Atompolitik hat die Endlagerung überhaupt nichts zu tun. Die politische Verteufelung der Nagra, die - ich sage es nochmals - nichts als ihre Pflicht erfüllt, ist eine böswillige Verfälschung, natürlich auch ein Bestandteil der Stimmungsmache gegen die Nuklearenergie überhaupt. Wieweit diese Stimmungsmache leider schon Erfolg gehabt hat, zeigt sich an den Protesten gegen Sondierbohrungen, die überall aufflammen, wo die Nagra erscheint. Das ist äusserst bedenklich, und es ist nur zu hoffen, dass bei dieser Frage wieder die nüchterne Vernunft einzieht und dass wieder die Einsicht obsiegt, wonach die Endlagerung radio- aktiver Abfälle genauso eine öffentliche Aufgabe ist wie die Abwasserreinigung oder die Kehrichtbeseitigung. Ich über- treibe wohl nicht, wenn ich sage, dass es sich auch hier letzten Endes um die Durchsetzung der Rechtsstaatlichkeit handelt und nicht um einen Spielball der Atomkontroversen. Das Beispiel Schweden kann bestätigt werden. Eine Delega- tion aus dem Parlament hat Ende Mai das Endlager in Schweden besichtigt. Frau Segmüller, Herr Ledergerber, Herr Schmidhalter können bestätigen, dass die Vorausset- zungen wahrscheinlich für Schweizer Verhältnisse anwend- bar sind.
Weder-Basel: Herr Neuenschwander hat bereits zum näch- sten Kapitel geredet. Jetzt war nicht die Rede von der Nagra. Wir haben sein Votum zur Kenntnis genommen. Wir werden dann beim nächsten Kapitel sagen, was dazu noch zu sagen wäre.
Nachdem seit «Harrisburg» und «Tschernobyl» der welt- weite Mythos vom sicheren Betrieb von Atomanlagen endgültig verstrahlt ist, ist der Mythos von der sicheren Entsorgung mit dem Transnuklear-Skandal ebenfalls ver- strahlt. Wann immer es Pannen, Unfälle oder Zwischenfälle mit A-Werken oder mit Atommüll gab, wurde zuerst immer verharmlost, dann wurde verschwiegen, dann wurde mit Sicherheit die Unwahrheit gesagt, und dann wurden teure Vergessens- und Verdrängungskampagnen eingeleitet, die, mit Monopolgeldern finanziert, zu nichts anderem dienten, als dem Bürger Sand in die Augen zu streuen und ihn für dumm zu verkaufen. Hier geht es ja auch wieder so.
Als Sofortmassnahme aus dem Atommüll-Skandal sollen - und das möchte ich Herrn Bundesrat Ogi wärmstens emp- fehlen - alle weiteren Exporte von Müll jeglicher Strahlungs- intensität und Strahlungsart unterbunden und der bisherige Müll der Fairness halber - wenn es geht und wenn man ihn wieder findet - zurückgenommen werden. Und waffenfähi- ges Material - es wurde mit waffenfähigem Material aus der Schweiz gehandelt - darf aus der Schweiz nicht mehr ver- schoben werden.
Dasselbe denke ich über den neuen Kolonialismus, den wir einführen: Das Abschieben unseres Mülls in die Wüste Gobi ist nach meiner Auffassung skandalös. Die Wüste Gobi und die Chinesen brauchen unseren Müll keinesfalls.
Ziel unserer Anstrengungen muss es künftig sein, mit dem auf dem eigenen Mist anfallenden Abfall selber fertig zu werden. Ziel muss es auch sein, Herr Bundesrat Ogi, dass diejenigen, die diesen Müll produzieren und dafür verant- wortlich sind, auch für die Kosten aufkommen, und zwar nicht nur für die nächsten zehn Jahre, sondern für die Zeit, in der dieser Müll überwacht und entsorgt werden muss. (Glocke des Präsidenten)
Ich habe doch noch nicht fünf Minuten gesprochen! Jetzt kann ich ja nicht einmal mehr etwas zum Nuklear-Skandal
mit seinen Millionen Schmiergeldern sagen! Ich darf noch das Fazit aus dem Gesagten ziehen: Es ist eine unabhän- gige, neutrale Kontrolle festzulegen und durchzuführen. Und wir müssen ganz dringend die Motion von Frau Bär überweisen. Wir dürfen keinen weiteren Müll mehr ins Aus- land transportieren!
Rychen: Der Transnuklear-Skandal darf hier sicher disku- tiert werden; denn Nukleartransporte sind und bleiben pro- blematisch. Auch die Entsorgung ist ein sehr heikles Thema. Bessere Kontrollen sind zweifellos nötig und einer restlosen Aufklärung steht nichts im Wege. Sicherlich können aus diesem Fall für die Zukunft sinnvolle Konsequenzen gezo- gen werden.
Aber es gibt auch eine andere Seite dieses Problems. Wenn Frau Bär von einem «Skandal einer ganzen Branche» spricht, so bitte ich sie zu bedenken, dass sie damit pau- schal z. B. alle Mitarbeiter der BKW oder des Kernkraftwerks Mühleberg auch verurteilt. Das finde ich nicht in Ordnung. Dagegen verwahre ich mich ganz entschieden im Namen dieser Mitarbeiter.
Sie wissen so gut wie ich, dass in der schweizerischen Oeffentlichkeit via Medien von «Bordellbelegen» die Rede war, die AKW-Mitarbeiter der Schweiz belasten sollten. All diese Vorwürfe wurden in pauschaler Art dem Schweizer- volk bekannt gemacht. Aufgrund eines Artikels der Wochen- zeitung «Die Zeit» wurde den Schweizer Lesern gemeldet - und das in den schillerndsten Farben und in den höchsten Tönen -, dass es sich hier um einen Bestechungsskandal von Schweizer Mitarbeitern handle. Es wurden in der Presse sogar Namen genannt, Namen von Bürgern also, die nur ihre Arbeit tun und diese - meiner Auffassung nach - richtig tun.
Ich möchte darauf hinweisen, Herr Weder-Basel, dass das auch ein menschliches Problem sein kann. Ich erwarte eigentlich von Ihnen und auch von Frau Bär, dass man in diesem Zusammenhang etwas differenziert spricht. Diese Leute verdienen, dass sie korrekt behandelt werden. Alt Bundesrichter Rudolf Matter leitet eine Untersuchung in dieser Sache. Nach Einsicht in die amtlichen Akten des deutschen Strafverfahrens in Sachen Transnuklear steht nun seit Anfang dieses Monates eindeutig fest, dass die Quittungen und Bewirtungsbelege, die die sogenannten Saufgelage hätten beweisen sollen, eindeutig Fälschungen sind. Dieser falsche Eindruck muss korrigiert werden. Ich bitte Sie, dass Sie hier auch einmal helfen, korrekt zu sein. Es gehört sich einfach nicht, pauschale Vorverurteilungen vorzunehmen und sich nicht schützend vor diese Leute zu stellen. Diese BKW-Mitarbeiter kann man nicht einfach so allein im Regen stehenlassen, denn eine kleine Gegendar- stellung in der Zeitung liest niemand mehr. Ich erwarte, dass man hier auch entsprechend Menschlichkeit zeigt.
Präsident: Frau Bär hat das Wort für eine kurze persönliche Erklärung.
Frau Bär: Herr Rychen, ich erwarte von Ihnen auch etwas, nämlich dass Sie mir zuerst zuhören, bevor Sie hier vorne dann Ihr Manuskript ablesen. Ich habe niemanden vorverur- teilt, ich habe nicht von den BKW gesprochen, ich habe zu Transnuklear und dem weltweit ungelösten Problem der Verschiebung dieser Fässer gesprochen und zu gar nichts anderem! Vorverurteilt habe ich gar niemanden. Sie haben zu Dingen gesprochen, die von uns hier vorne nicht zitiert wurden. Ich bitte Sie, das zu beachten.
Präsident: Herr Günter hat das Wort für eine kurze persönli- che Erklärung.
Günter: Ich habe von den BKW-Leuten gesprochen. Ich habe gefragt: Was haben sie in Mol abgeklärt, dass sie nicht herausgefunden haben, dass dort nur schwachaktiver Abfall aufgearbeitet wird und nicht mittelaktiver? Wozu diente dann diese Reise? Das war das einzige, was ich zum Thema BKW gesagt habe. Ich bitte Sie doch, etwas zuzuhören.
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28 septembre 1988
M. Savary-Vaud, rapporteur: La Commission de l'énergie a eu l'occasion d'examiner de très près les problèmes sou- levés par les transports de combustibles et de déchets nucléaires. Elle a pris position également sur une initiative parlementaire déposée par Mme Bär qui demande l'ouver- ture d'une enquête parlementaire au sujet de l'affaire «Transnuklear». Le rapport de la commission et ses conclu- sions vous parviendront en temps voulu. Malheureusement nous ne pouvons pas débattre aujourd'hui de cette initiative, qui sera traitée lors d'une prochaine session.
La commission n'avait pas non plus à traiter les motions et à prendre position sur celles-ci. Elle s'est occupée néanmoins de cet objet pour donner suite à différentes questions posées par deux membres de la commission. Le départe- ment de M. Ogi a répondu de manière très détaillée dans deux rapports, dont l'essentiel figure au chapitre 3 de la réponse du Conseil fédéral aux interventions en matière de politique énergétique. La commission a été informée du fait que pour assurer la protection de la population contre les radiations ionisantes et pour empêcher la prolifération des armements nucléaires, les transports de matériel nucléaire sont soumis à l'autorisation soit de l'Office fédéral de l'éner- gie, soit de l'Office fédéral de la santé publique si la radioac- tivité des matières transportées dépasse un certain seuil. Les transports en tant que tels ne font toutefois l'objet d'aucun contrôle.
La commission a constaté que les responsables des trans- ports de déchets nucléaires de Mühleberg à Mol avaient obtenu toutes les autorisations requises. En ce qui concerne plus particulièrement l'affaire «Transnuklear», la commis- sion est parvenue à la conclusion que les suppositions dont la presse s'est faite l'écho, selon laquelle certains employés de la centrale de Mühleberg se seraient rendus coupables d'actes illicites, n'ont pas pu être confirmées à ce jour. Une enquête menée par l'ancien juge fédéral Matter est encore en cours, il faut en attendre les conclusions.
Persuadée qu'il n'y a pas lieu de dramatiser la situation, la Commission de l'énergie a néanmoins la conviction que les transports de substances radioactives méritent de faire l'ob- jet d'une attention particulière de la part des autorités et que les contrôles devraient être intensifiés.
Basler, Berichterstatter: Die Frage betreffend den Transport von Nuklearmaterial hat Ihre Kommission über mehrere Sitzungen beschäftigt. Herr Bundesrat Ogi hat uns am 6. April 1988 mit einem aufschlussreichen Bericht über das gesamte Transportwesen und die begleitenden Bewilli- gungsverfahren im Kernenergiebereich versehen. Der Bun- desrat hat sich dieses Problems sorgfältig angenommen und uns nichts verheimlicht, nichts verharmlost und nichts verschwiegen. Auszüge daraus ersehen Sie aus der Stel- lungnahme des Bundesrates zu unseren hängigen energie- politischen Vorstössen auf Seite 40. Wir erkennen in der Tat, dass diese als einheimische Energie deklarierte Nuklear- energie doch Transporte bedingt, die dreimal über die Lan- desgrenze führen - wenn wir die Zwischenlagerung von Uranhexafluorid dazu zählen, sogar fünfmal. Aber an Folgen aus diesem parlamentarischen Interesse an Nukleartrans- porten nennen wir Ihnen folgende und geben damit Antwort auf die aufgeworfenen Fragen:
Die unterschiedlichen Zuständigkeiten für Ausfuhrbewilli- gungen, je nach Strahlungsaktivität, sind gestrafft worden. Das Bundesamt für Energiewirtschaft ist neu für alle Abfälle aus Kernkraftwerken zuständig, und das Bundesamt für Gesundheitswesen gibt keine permanenten Ausfuhrbewilli- gungen mehr.
An den Empfängerstaat soll die Stabübergabe für die Verantwortung über unsere radioaktiven Abfälle nur noch möglich sein, wenn wir staatliche Zusicherungen erhalten, dass die Abfallbehandlung dort nach international aner- kannten Grundsätzen erfolgt. Allerdings: dazu müssen wir erst das Kernenergiegesetz ändern. Diese Gesetzesände- rung steht vor der Tür.
Die Frage, ob nach Preisgabe des Werkes Kaiseraugst die Hexafluoridlager im Paul-Scherrer-Institut aufzulösen seien,
sollten wir noch prüfen. Schliesslich kann dieses Spaltmate- rial als nationale Notreserve angesehen werden.
Wir sollten uns nun auch politisch so vorbereiten, dass wir rasch eine Rahmenbewilligung erteilen können, um ein schweizerisches Entsorgungszentrum mit Konditionie- rungseinrichtungen zu bauen, damit wir diese Transporte à la Transnuklear nicht mehr nötig haben.
Wir haben erschöpfend Auskunft erhalten über die Ver- bindungen Transnuklear mit den Kernkraftwerken und dem Paul-Scherrer-Institut. Es ist gesagt worden, es bestehe zur- zeit keine Veranlassung, gerichtspolizeiliche Ermittlungen zu eröffnen oder gar eine parlamentarische Untersuchungs- kommission einzusetzen. Jedenfalls ist das die Meinung der Mehrheit Ihrer Energiekommission, die an ihrer letzten Sit- zung vom 14./15. September eine diesbezügliche parlamen- tarische Initiative mit 12 zu 4 Stimmen abgelehnt hat.
Zusammenfassend: Wir sind der Ansicht, die Probleme im Zusammenhang mit dem Transport von nuklearem Material sind bereinigt. Wir sollten unsere Aufmerksamkeit nun dem Gesamtbereich der Kernenergie und der schweizerischen Energiepolitik zuwenden.
Blocher: Frau Bär, à propos Zuhören: Das müssen Sie sich selbst hinter die Ohren schreiben. Beispielsweise heute morgen: Ich habe nicht von grünen Hühnern gesprochen, sondern nur gesagt, es sei mir vorgekommen wie eine Schar aufgescheuchter Hühner. Sie haben dann grüne Hühner daraus gemacht. Das würde ich hier nie sagen, weil es mir der Anstand verbietet. Ich würde es nicht einmal sagen, wenn ich es denken würde.
Hingegen habe ich Ihr Votum mitbekommen, urd jetzt wol- len Sie sich distanzieren. Was heisst denn Ihr Satz, wörtlich: «Das ist der Skandal einer ganzen Branche»? Was heisst denn das? Das sind unsere Arbeiter, Ingenieure, Techniker, die in dieser Branche arbeiten. Die haben es nicht nötig - ich beziehe mich auch auf das, was Herr Günter gesagt hat -, Schwindler, Korrupte, Schieber genannt zu werden. Alle diese Wörter sind gefallen, ich habe sie hier aufgeschrieben. Gefälschte Rechnungen, gefälschte Belege, wer bewegt sich denn in diesem Umfeld?
Das alles sind Leute, die von morgens bis abends ihre Pflicht tun, die von ihrer Arbeit leben und die auch für uns leben, weil sie für uns, die wir nämlich den Strom aus diesen Kraftwerken beziehen, arbeiten. Aber viele in diesem Land leben nicht mehr mit dieser Arbeit, sondern nur noch von dieser Arbeit! Das wollen wir vermeiden. Wir wollen uns vor unsere Leute stellen; sie haben es nicht nötig, sich hier beschmutzen zu lassen. Wählen Sie Ihre Quellen, auf die Sie sich stützen, besser aus!
Bundesrat Ogi: Dieses Kapitel 3 enthält eine schwierige Materie. Es ist offensichtlich nicht möglich, Sie alle zu befriedigen. Ich muss aber auch gleich hinzufügen, dass Sie 73 verschiedene Fragen gestellt haben. Mit Ausnahme von Herrn Nationalrat Bodenmann, der teilweise befriedigt ist, sind Sie alle nicht befriedigt.
Wir haben uns Mühe gegeben, Ihre Fragen so gut wie möglich zu beantworten; der Wille und die Bereitschaft dazu sind ehrlich vorhanden. Aber manchmal bekomme ich den Eindruck, man wolle etwas einen Skandal herbeireden; man muss ihn haben. Wir wollen nichts beschönigen und auch nichts vertuschen; wir suchen nach guten Lösungen.
Herr Nationalrat Günter hat dem Bundesrat vorgeworfen, es seien nicht alle Fragen seiner Interpellation beantwortet worden. Das ist wohl möglich. Aber wir haben versucht, sie zu beantworten. Ich gebe Herrn Nationalrat Gunter gerne eine Liste mit der Zusammenfassung aller Antworten samt Hinweis, wo diese Antworten im Bericht zu finden sind. Ich benütze die Gelegenheit, um auf einige Punkte in den Aus- führungen von Herrn Nationalrat Günter kurz einzugehen. Es ist nicht bekannt, in welcher Anlage sich d.e 1969 ver- kauften 7,5 Kilo Plutonium heute befinden, denn das PSI (Paul-Scherrer-Institut) hat dafür eine äquivalente Menge spaltbares Plutonium erhalten. Wie in der Stellungnahme
Energiepolitik. Persönliche Vorstösse
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des Bundesrates erwähnt, ist mit dem Verkauf die Verant- wortung dafür an die Bundesrepublik Deutschland überge- gangen; das Material wird von der IAEA kontrolliert. Ihr Vorwurf, Herr Nationalrat Günter, der Bund kümmere sich nicht um das Schicksal in der Schweiz produzierten Plutoniums, trifft daneben. In der GPK des Nationalrates - wo Sie bekanntlich auch Mitglied sind - ist die Wirkungs- weise der IAEA-Kontrollen sehr ausführlich dargestellt wor- den, nicht aber die Folgen eines Vertragsbruches. Falls sich ein Staat der Verletzung des Atomsperrvertrages verdächtig macht, kann der Gouverneursrat, wie Sie mittlerweile wis- sen, Sondermassnahmen beschliessen. Wenn diese Mass- nahmen den Verdacht nicht entkräften, kann der Gouver- neursrat die anderen Mitglieder der Agentur, den Uno- Sicherheitsrat und die Uno-Generalversammlung informie- ren. Es brauchte nicht erst den Transnuklear-Skandal, damit der Bund in bezug auf die radioaktiven Abfälle handelte; er hat bereits lange vorher gehandelt. Ein solcher Skandal - um mit Ihren Worten zu reden - bewirkt aber immer, dass man über die Bücher geht; dies ist auch in der Schweiz geschehen. Das Resultat finden Sie in der Stellungnahme, deren genaueres Studium ich empfehlen würde.
Herr Nationalrat Günter, Sie verlangen ein für allemal eine klare Definition der Kategorien der radioaktiven Abfälle. Mit Definieren löst man noch keine Entsorgungsprobleme, im Gegenteil. Voreilige Definitionen können sogar der sicher- heitsmässig gebotenen Zuteilung der Abfälle auf das Endla- ger hinderlich sein. Es geht nicht darum, die Abfälle einer abstrakten Kategorie zuzuweisen, sondern einem sicheren Endlager. Das wollen wir!
Zum Schluss möchte ich auch noch, an die Adresse von Frau Nationalrätin Bär gerichtet, einen Schwerpunkt beto- nen: Es ist nicht in Ordnung, wenn von Ihnen ein ganzer Sektor unserer Wirtschaft derart angeschwärzt wird, ohne dass Sie die geringsten Beweise in den Händen haben. Verfehlungen von Mitarbeitern einer Firma in der Bundesre- publik Deutschland bedeuten keinesfalls, dass nun alle Fir- men derselben Branche in der ganzen Welt korrupt sind. Ich komme zur Interpellation der grünen Fraktion (88.308) und möchte auch zu Fragen von Frau Mauch, Frau Leute- negger Oberholzer und Frau Bär Stellung nehmen. Ich bitte um Verständnis, wenn ich nicht alle der über 70 Fragen beantworten kann und nur auf einige davon eingehe.
Zur Frage, wie die Firma Transnuklear Transporte für die Schweiz ausgeführt hat: Es stimmt, dass die Transnuklear für die anderen Kernkraftwerke Transporte ausgeführt hat. Es handelte sich aber nicht um radioaktive Abfälle, sondern um unbestrahlte Brennelemente sowie um bestrahlte und unbestrahlte Brennstäbe. Der Transport der Brennstäbe erfolgte im Rahmen eines gemeinsamen Entwicklungsvor- habens zwischen KWU, Gösgen und PSI.
Die diesbezüglichen Transportverträge wurden nicht mit den Transportfirmen, sondern mit den Brennelementfabri- kanten oder den Wiederaufbereitern abgeschlossen. Diese Verträge sind privatrechtlicher Natur und müssen von den Kernkraftwerken nicht publiziert werden.
Zu den Fragen rund um die Transnuklear-Affäre: Es gibt keine Hinweise dafür, dass schweizerische Kernkraftwerke im Zusammenhang mit der Transnuklear-Affäre an unlaute- ren Machenschaften beteiligt gewesen wären. Mit Blick auf die Entsorgung der schweizerischen Kernkraftwerke wurde die Bedeutung der Affäre weit überbewertet. Der sichere Betrieb der schweizerischen Kernkraftwerke, speziell die Sicherheit der Entsorgung, war durch diese Affäre zu keiner Zeit beeinträchtigt. Wohl hört die Aufsichtskompetenz und damit die Einflussmöglichkeit der Schweiz an der Landes- grenze auf. Damit endet aber nicht die Verantwortung des schweizerischen Eigentümers der radioaktiven Abfälle, denn alle bei der Wiederaufbereitung entstehenden radioak- tiven Abfälle müssen von den schweizerischen Betreibern zurückgenommen und einer sicheren Zwischen- und Endla- gerung zugeführt werden. Die schweizerischen Kernkraft- werke haben bezüglich der Aufbereitung hochaktiver, abge- brannter Brennelemente nicht die Verantwortung auf Trans- portunternehmungen abgeschoben, sondern die Leistun-
gen mit den Wiederaufbereitungsunternehmungen vertrag- lich geregelt.
Ich äussere mich noch kurz zur Interpellation 88.357 von Herrn Thür. Zu Frage 1: Die Transporte wurden nicht von der Firma Transnuklear GmbH durchgeführt. Zu Frage 2: Es ist nicht bekannt, ob die Transnuklear aus der Studie schon Nutzen gezogen hat. Gegen den Mitarbeiter wurde ein Diszi- plinarverfahren durchgeführt. Die vorgesehenen Disziplinar- massnahmen kamen aber nicht zum Tragen, da der Mitar- beiter das Institut in der Zwischenzeit verlassen hat. Zu Frage 3: Die Wiederaufbereitungsanlage, in der unter ande- rem auch die schweizerischen Brennelemente aufgearbeitet werden sollen, wurde neu gebaut und hat den Betrieb noch nicht aufgenommen. Das Plutonium wird voraussichtlich in Form von Mischoxidelementen in schweizerischen Kern- kraftwerken zur Energieerzeugung verwendet werden. Mehr kann ich dazu, Herr Thür, nicht sagen. Mehr ist uns auch nicht bekannt.
Ich komme noch zur Motion von Frau Bar. Der Bundesrat lehnt ein Ausfuhrverbot für radioaktive Abfälle ab, weil er die Möglichkeit der Zusammenarbeit mit dem Ausland nicht ausschliessen will. Die von schweizerischen Kernanlagen ausgehenden Transporte wurden korrekt durchgeführt. Eine internationale Zusammenarbeit ist auf diesem Gebiet nach wie vor sinnvoll, zumal die Schweiz, wie Sie ja wissen, keine Entsorgungs- und Wiederaufbereitungsanlagen hat. Unser Bestreben geht aber dahin, unseren atomaren Abfall selber in unserem Land bewältigen zu können. Wir sind jedoch noch lange nicht so weit, und ich hoffe, dass auch Herr Nationalrat Weder-Basel uns helfen wird, das, was er hier gesagt hat, zu realisieren. Deshalb müssen Sie uns helfen, im Rahmen des Projektes Gewähr die richtigen Standorte für die Endlagerung zu finden.
Das sind die wichtigsten Hinweise im Zusammenhang mit den vielen Fragen, die gestellt wurden.
88.301 Interpellation der LdU/EVP-Fraktion Interpellation du groupe Adl/PEP
Siehe Seite 1181 hiervor - Voir page 1181 ci-devant
Präsident: Die Interpellanten sind von der Antwort des Bun- desrates nicht befriedigt.
88.308 Interpellation der grünen Fraktion Interpellation du groupe écologiste
Siehe Seite 1183 hiervor - Voir page 1183 ci-devant
Präsident: Die Interpellanten sind von der Antwort des Bun- desrates nicht befriedigt.
88.312 Interpellation der sozialdemokratischen Fraktion Interpellation du groupe socialiste
Siehe Seite 1184 hiervor - Voir page 1184 ci-devant
Präsident: Die Interpellanten sind von der Antwort des Bun- desrates nicht befriedigt.
88.315 Interpellation Leutenegger Oberholzer
Siehe Seite 1184 hiervor - Voir page 1184 ci-devant
Präsident: Die Interpellantin ist von der Antwort des Bun- desrates nicht befriedigt.
88.357 Interpellation Thür
Siehe Seite 1186 hiervor - Voir page 1186 ci-devant
Politique de l'énergie. Interventions personnelles
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N
28 septembre 1988
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates nicht befriedigt.
88.407 Motion Bär
Siehe Seite 1186 hiervor - Voir page 1186 ci-devant
Abstimmung - Vote
Für Ueberweisung der Motion Dagegen
45 Stimmen 96 Stimmen
88.510
Interpellation Bodenmann
Siehe Seite 1187 hiervor - Voir page 1187 ci-devant
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates teilweise befriedigt.
88.558 Interpellation Thür
Siehe Seite 1187 hiervor - Voir page 1187 ci-devant
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates nicht befriedigt.
87.554 Interpellation Mauch Ursula
Siehe Seite 1188 hiervor - Voir page 1188 ci-devant
Präsident: Die Interpellantin ist von der Antwort des Bun- desrates nicht befriedigt.
M. Savary-Vaud, rapporteur: La Commission de l'énergie accepte que la motion de la commission soit transformée en postulat. Nous avons été heureux d'apprendre par le chef du Département des transports, communications et de l'éner- gie, que l'élaboration de la révision de la loi sur l'énergie atomique arrivait à son terme et que le Conseil fédéral nous présenterait son message très prochainement. Ainsi, un large débat pourra être ouvert sur l'opportunité de soumet- tre au référendum facultatif les autorisations générales pour les installations nucléaires. Au nom de la commission, je vous demande également de ne pas accepter les proposi- tions qui demandent le rejet de la motion. Cet objet mérite discussion et il serait faux de l'écarter aujourd'hui.
Basler, Berichterstatter: Alle in diesem Kapitel aufgeführten Vorstösse beziehen sich auf das Atomgesetz. Die Totalrevi- sion dieses Gesetzes steht unmittelbar bevor. Der Bot- schaftsentwurf ist bereits ausgearbeitet, und es sind doch Gründe der Ratsökonomie, die es uns hier verbieten, jetzt auch über Einzelheiten dieses neuen Kernenergiegesetzes verpflichtend, also in Motionsform, zu befinden.
Die Motion der Energiekommission bezüglich fakultativem Referendum für Kernanlagen stellt hier keine Ausnahme dar. Wir sind daher mit der Umwandlung in ein Postulat einverstanden.
Wir sehen auch, dass das Anliegen sorgfältiger umschrie- ben werden müsste, denn auch Lagerstätten oder Konditio- nierungsanlagen gelten als rahmenbewilligungspflichtige Kernanlagen.
Uebrigens auch aus diesen Ueberlegungen heraus hat Ihre Kommission an der letzten Sitzung die parlamentarische Initiative Günter vom 7. März 1988 abgelehnt. Diese Initiative beschlägt greifbar nahe, behandlungsreife Gesetzesmaterie.
Die Anliegen, soweit sie sich nach dem Verzicht auf Kaiser- augst überhaupt noch stellen, sind dann einzubringen. Das gilt auch für andere Vorstösse, die jetzt kommentiert werden.
Steinegger: Dieser Motion Villiger/Steinegger liegt eigent- lich die gleiche Lagebeurteilung zugrunde, wie sie der Kai- seraugst-Motion 1988 zugrunde gelegen ist. Allerdings wurde diese Lagebeurteilung 1986 durchgeführt und hatte zum Ziel, einen klaren Entscheid des Volkes dafür oder dagegen zu erreichen. Heute haben wir ja einen «Kabinetts- entscheid». Der Bundesrat möchte nun die Motion in ein Postulat umwandeln. Er hat die Motion als Aufforderung für eine vorgezogene Revision der Kernenergiegesetzgebung angesehen. Nachdem nun Kaiseraugst in einem Spezialver- fahren erledigt wird, besteht tatsächlich kein Anlass, wegen Kaiseraugst das Revisionsverfahren vorzuziehen. Die Punkte 2 und 3 der Motion haben ohnehin ihre Bedeutung verloren. Wir sind deshalb mit der Behandlung des Anlie- gens in der vorgesehenen Revision der Kernenergiegesetz- gebung einverstanden und stimmen dem Postulat zu.
Kaiseraugst ist trotz der indirekten Zustimmung in der Volksabstimmung vom 23. September 1984 - das ist viel- leicht in der bisherigen Debatte zu wenig zum Ausdruck gekommen - am regionalen Widerstand und an einem unsinnigen Bewilligungsverfahren gescheitert. Die Kaiser- augst-Motionen, jetzt in Postulatsform überwiesen, stellen einen kaufmännischen Schlussstrich dar, politisch bleiben aber viele Fragen offen. Kernkraftwerke von der Grössen- ordnung von Kaiseraugst gehen nämlich alle Bürger an. Bei einem Unfall wäre ein Grossteil unserer Bevölkerung betrof- fen, das ist der Unterschied beispielsweise zu einem Rüstungskredit. Das Abfallproblem ist ebenfalls eine natio- nale Aufgabe. Andererseits ist ein grosser Teil der Bevölke- rung ebenfalls vom Verzicht betroffen.
Unsere Auslandsabhängigkeit wird grösser, der Druck für Sparmassnahmen ist ebenfalls stärker geworden, wir expor- tieren Arbeitsplätze und Know-how. Wir bezahlen die bishe- rigen, nunmehr nutzlosen Aufwendungen als Steuerzahler, als Stromkonsumenten oder als Besitzer von Beteiligungs- rechten. Wir bezahlen, obwohl 1984 noch eine Mehrheit eine andere Option getroffen hat. Für den demokratischen Rechtsstaat ist es gefährlich, wenn die Stimmbürger derart an der Nase herumgeführt werden. Daran vermögen auch Meinungsumfragen nach Tschernobyl nichts zu ändern.
Man kann allerdings einwenden, dass eine konkrete Mei- nungsäusserung zu den einzelnen atomaren Grossanlagen bisher gefehlt hat. Dieser Einwand ist richtig. Wenn nämlich schon alle die Folgen von derartigen Grossanlagen zu tra- gen haben, warum sollen sie dann nicht auch mitbestim- men? Es sollten alle in einem geordneten Verfahren und nicht unter Strapazierung des Initiativrechtes mitbestimmen können.
Der junge Bundesstaat des letzten Jahrhunderts sah in der Gesetzgebung seine wichtigste Aufgabe. Deshalb wurde für die Bundesgesetzgebung auch das fakultative Referendum eingeführt. Kriterium war die Möglichkeit, dass eine staatli- che Massnahme alle Bürger oder mindestens eine Vielzahl davon treffen kann. Heute herrscht eine andere Situation. Die Bewilligung einer grossen Kernkraftanlage betrifft alle Bürger, trotzdem besteht eine Mitsprachemöglichkeit nur über die Verfassungsinitiative oder über die Benutzung von Rechtsmitteln oder über den unsinnigen Rechtsbehelf, die Einwendung bei der Rahmenbewilligung. Auf der anderen Seite bestehen Referendumsmöglichkeiten bei geringfügi- gen gesetzgeberischen Massnahmen.
Wir sollten deshalb das Referendum wieder verwesentlichen und auch bei Genehmigungsverfahren für grosse Kernener- gieanlagen, welche jeden Bürger der Schweiz direkt betref- fen, ein geordnetes Mitspracheverfahren zur Verfügung stel- len. Es besteht nämlich heute ein Graubereich zwischen Gesetzgebung und traditionellen Verwaltungsakten, wo über Angelegenheiten beschlossen werden muss, die min- destens die Bedeutung der Gesetzgebung erreichen. Wir sollten uns deshalb überlegen, in diesem Bereich ebenfalls
Energiepolitik. Persönliche Vorstösse
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das fakultative Referendum als abschliessenden Entscheid des Volkes einzuführen. Bei Einführung einer derartigen Mitsprachemöglichkeit könnte auch das Verfahren gestrafft werden, um innert notwendiger Zeit zu Entscheiden zu kommen.
Abschliessend möchte ich Ihnen noch mitteilen, dass Kol- lege Villiger und ich uns den Luxus erlaubt haben, eine repräsentative Meinungsumfrage in der Deutsch- und in der Westschweiz zu dieser Frage zu finanzieren. Die von uns vorgeschlagene Referendumsmöglichkeit wurde praktisch ausnahmslos begrüsst. Sie könnten hier also etwas zusam- men mit dem Volk unternehmen.
Schmidhalter: Ich bin Mitunterzeichner der Motion Villiger/ Steinegger und unterstütze selbstverständlich ihren Antrag auf Umwandlung in ein Postulat. Persönlich habe ich bereits an der Sitzung der Energiekommission vom 9. Februar 1987 einen ähnlich lautenden Vorschlag eingebracht und habe bei der Begründung vor allem darauf hingewiesen, dass zu diesem Zeitpunkt eine grosse Unsicherheit über den Baube- ginn von Kaiseraugst entstand. Sogar die Kaiseraugst AG hat angekündigt, man wolle wegen «Tschernobyl>> noch zuwarten und wolle das Gesuch im Herbst 87 einreichen. Inzwischen hiess es, die Kaiseraugst AG rechne nicht damit, vor 1991 mit dem Bau beginnen zu können. Wir hatten hierzu noch keine offiziellen neuen Terminpläne. Wir haben dann diese Motion in der Kommission in zwei Teilen disku- tiert, erstens einmal, ob man bei der Revision des Kernener- giegesetzes darüber diskutiert, ob man zukünftig das fakul- tative Referendum einführen will, und zusätzlich darüber, ob man es rückwirkend einführen könnte, um eben aus diesem Dilemma Kaiseraugst herauszukommen. Die Kommission hat mit Stichentscheid des Präsidenten für die Motion gestimmt, für die zukünftige Revision das fakultative Refe- rendum vorzuschlagen.
Es lässt sich nicht abstreiten, dass selbst beim heutigen Stand der Technik und unter Beachtung sämtlicher Sicher- heitsvorkehren für den Betrieb von Atomkraftwerken ein Restrisiko bleibt. Damit soll nicht bestritten werden, dass die Wahrscheinlichkeit eines Kernkraftwerkunfalls in unserem Land aufgrund immer grösserer Sicherheitsmassnahmen als äusserst gering einzustufen ist. Ganz wegzudenken ist sie aber nicht. Aus diesem Grunde soll die Verantwortung nicht ausschliesslich vom Parlament getragen werden. Dem Souverän muss die Möglichkeit gegeben werden, hier mit- zubestimmen. Diese Forderung ist um so eher angebracht, als durch die Auswirkung des Fall out von Tschernobyl weite Teile der Bevölkerung verunsichert wurden und den Aus- stieg aus der Kernenergie verlangen. Hier hat sich nichts geändert, und ich glaube, man sollte auch diese Motion der Energiekommission als Postulat überweisen, damit man im Rahmen dieser Revision über dieses Problem diskutieren kann. Man könnte eventuell ein Verfahren mit vorgängiger Befragung einführen. Sollte aber diese Befragung positiv ausfallen, müssten die weiteren Verfahren eben entspre- chend vereinfacht werden.
Meine zusätzliche Motion, das fakultative Referendum rück- wirkend einzuführen, bezog sich gezielt auf Kaiseraugst. Wir haben jetzt anscheinend eine andere, vielleicht sogar bes- sere Lösung gefunden. Daher ziehe ich diese Motion zu- rück.
Präsident: Die Motion Leutenegger Oberholzer, Atomge- setz, Geltungsbereich, ist zurückgezogen.
Auch die Motion der sozialdemokratischen Fraktion, Ver- zicht auf Wiederaufbereitung von abgebrannten Brennele- menten, ist zurückgezogen worden.
M. Savary-Fribourg: Les différentes motions qui exigent le référendum facultatif pour les autorisations générales d'ins- tallations nucléaires doivent toutes être rejetées, non seule- ment comme motion mais aussi comme postulat. Il s'agit-là d'un principe fondamental de la répartition des fonctions et des responsabilités: Le souverain doit voter des lois, donc, par exemple, trancher la question de savoir si l'on veut
l'énergie nucléaire, ce qui implique la construction de cen- trales; le gouvernement, par ailleurs, doit décider sur les sites et l'autorisation de la construction de ces centrales. Il ne faut pas mélanger les responsabilités. Le Conseil fédéral et le Parlement doivent assumer leurs responsabilités spéci- fiques lorsqu'il s'agit de réaliser des projets concrets. Si l'on soumet au référendum l'autorisation de construire une cen- trale nucléaire et de réaliser un projet concret, nous aurons tôt ou tard aussi des votations populaires sur d'autres pro- jets concrets soit, par exemple, des centrales hydrauliques ou d'autres réalisations de portée nationale. Si d'autre part nous entendons simplifier et accélérer la procédure d'auto- risation, ce serait aller dans le sens contraire si nous sou- mettions l'autorisation générale d'installations nucléaires au référendum facultaltif. Le référendum facultatif pour ce genre d'autorisations constituerait la fin de toute nouvelle centrale, pour une raison toute simple c'est qu'aucune entreprise ne risquerait d'immenses frais de travaux prépa- ratoires pour une centrale nucléaire si elle doit porter le risque qu'à la fin la réalisation du projet soit rendu impossi- ble par un vote populaire. Il s'est trouvé une majorité dans le groupe PDC pour rejeter ces motions et également pour refuser leur transformation en postulat.
Fischer-Seengen: Mit der Motion Villiger/Steinegger wird das an sich begrüssenswerte Ziel verfolgt, die Diskussion über die künftige Nutzung der Kernenergie zu versachlichen und deren weitere Nutzung sicherzustellen, indem die Entscheide über solche Anlagen politisch breiter abgestützt werden, als dies ohne Referendum der Fall ist. Als einer, der sich für die Errichtung weiterer Kernanlagen einsetzt, könnte mir eine solche Lösung eigentlich recht sein. Ob dieser Zielsetzung Erfolg beschieden sein würde, lässt sich zurzeit nicht schlüssig beantworten; erhebliche Zweifel sind jedoch angebracht. Mit Sicherheit kann jedoch gesagt wer- den, dass eine solche Neuregelung grosse Probleme in sich birgt und deshalb mit grösster Skepsis aufgenommen wer- den muss.
Zunächst sind es grundsätzliche juristische Erwägungen, die der Einführung des fakultativen Referendums für Kern- anlagen entgegenstehen. Dieses beinhaltet eine Abkehr vom Gewaltenteilungsprinzip, nach welchem es der Exeku- tive obliegt, die Gesetze zu vollziehen. Und ob man es wahrhaben will oder nicht: Die Erteilung der Bewilligung für eine Kernenergieanlage ist eine Vollzugshandlung in Erfül- lung der im Atomgesetz festgehaltenen strengen Vorschrif- ten. Diese wurden seinerzeit durch das Parlament erlassen und unterstanden dem fakultativen Referendum. Eine Umkrempelung dieser klaren, demokratischen Ordnung lediglich deshalb vorzunehmen, weil Atomanlagen heute umstritten sind, ist nicht gerechtfertigt. Vielmehr wäre es staatspolitisch unerwünscht, wenn die Behörden ihre Ver- antwortung in gewissen unangenehmen Fällen einfach auf das Volk abwälzen könnten. Besonders gravierend wäre es, wenn das Volk einen positiven Entscheid über ein Kernkraft- werk fällen würde und dieser nachher nicht durchgesetzt werden könnte. Dieser staatspolitische Schaden wäre bedeutend grösser als der, welcher durch die unglückselige Kaiseraugst-Affäre angerichtet wurde.
Die Motionäre verlangen das fakultative Referendum bei der Erstellung neuer Kernkraftwerke. Solche Werke brauchen eine Rahmenbewilligung. Diese legt gemäss Bundesbe- schluss zum Atomgesetz neben dem Standort auch das Projekt in seinen Grundzügen fest, vor allem das Reaktorsy- stem, die Leistungsklasse, das Hauptkühlsystem, die Entsor- gungskonzeption sowie die ungefähre Grösse und Gestal- tung der wichtigsten Bauten. Wir müssen uns bewusst sein, dass darunter auch die Erneuerung - nicht die Nachrüstung - bisheriger Kernkraftwerke fallen wird. Zum einen verfügen die allenfalls zu erneuernden Werke über gar keine Rahmen- bewilligung, so dass die Behörden aller Wahrscheinlichkeit nach eine solche verlangen würden. Zum andern würde das zu erneuernde Werk wahrscheinlich derart anders ausse- hen, dass das Projekt in seinen Grundzügen kaum mehr demjenigen gleichen würde, das vierzig Jahre vorher erbaut
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wurde. Aus diesen Gründen müsste damit gerechnet wer- den, dass auch für die Erneuerung bestehender Kernkraft- werke eine Rahmenbewilligung eingeholt werden müsste, die dann dem fakultativen Referendum mit seinen Imponde- rabilien unterstehen würde.
Zusammenfassend ergibt sich, dass die Einführung eines Konzessionssystems mit fakultativem Referendum für Kern- anlagen im Moment zwar politisch attraktiv erscheinen mag, dass aber wesentliche rechts- und staatspolitische Ueberle- gungen dagegen sprechen und wir mit einer solchen kurz- sichtigen Gesetzgebung unserer Demokratie letztlich einen schlechten Dienst erweisen würden. Ich ersuche Sie des- halb, den Vorstoss auch in der Form des Postulates abzu- lehnen.
M. Petitpierre: Après les deux orateurs précédents, je viens vous proposer de ne pas accepter, même comme postulats, les propositions de MM. Schmidhalter, Steinegger, Villiger et celle de la Commission de l'énergie. Elles s'ouvrent sur le référendum administratif en matière d'autorisation générale, pour les installations nucléaires. C'est une illusion de croire que les résistances régionales peuvent être surmontées, et surtout apaisées, parce qu'une procédure serait modifée. Tout au plus, transposerait-on au niveau du débat devant les électeurs les déchirements que connaît déjà la représenta- tion élue. On n'apaiserait pas pour autant les craintes qui sont à la source de la résistance. Il est vrai que si des régions qui, par hypothèse, réunissent une minorité d'électeurs peu- vent parfois mettre en échec une majorité, le référendum populaire pourrait conduire à l'institutionnalisation de la règle du jeu de «l'homme noir», du «Schwarzpeter», comme l'avait dit M. Jean-François Aubert.
Votant sur une centrale à la fois, les électeurs éloignés de la centrale proposée seraient tentés de voter oui, pour retarder le moment où ils devraient en accepter une chez eux. Belle conception de la démocratie, que celle des majorités tour- nantes qui ne se forment que pour échapper aux consé- quences de ce qu'elles imposent à une minorité! Il n'en serait pas ainsi si nos collègues avaient proposé de soumet- tre au référendum populaire le programme des cinq, six, centrales nucléaires projetées par les entreprises électri- ques. Dans cette hypothèse, le vote serait plus crédible et il correspondrait à une volonté générale d'en assumer les conséquences. Mais cela, nos collègues ne l'ont pas pro- posé.
D'une façon plus générale, il ne faut pas céder à la tentation de renvoyer à d'autres des responsabilités qui nous ont été confiées, soit que nous ayons perdu le courage de les assumer, soit que nous fassions des calculs d'opportunisme plus politicien que politique. Le peuple a eu et aura encore l'occasion de se prononcer sur la poursuite de notre politi- que d'équipement nucléaire en général, grâce aux initiatives constitutionnelles que vous savez. C'est sur ce plan général que le débat, devant et avec le peuple et les cantons, doit avoir lieu dans notre système, et non au gré des fluctuations d'une conjoncture politique imprévisible et des contin- gences caractérisant un projet traité comme une tranche de saucisson.
Je vous invite en conséquence, à rejeter cette proposition. Du point de vue des droits populaires, elle est inutile puis- que le peuple et les cantons auront la possibilité de se prononcer. Du point de vue de l'esprit de notre démocratie, elle est nuisible car elle risque de dresser les unes contre les autres les différentes région du pays, au gré de projets dont l'ordre de présentation et la localisation échappent - j'aime- rais quand même le rappeler - à toute volonté publique. Du point de vue de la démocratie, enfin, elle dénature l'institu- tion du vote populaire qui doit, en règle générale, sanction- ner des décisions de portée générale et non, au coup par coup, des décisions de caractère administratif.
Spälti: Ich spreche zur Motion Villiger/Steinegger. Wir sind daran, Dutzende von persönlichen Vorstössen im Energie- bereich zu behandeln, sinnvolle mit einer sachlichen Zielset- zung und solche, die wohl eher politische oder persönliche
Zielsetzungen verfolgen. Ein Vorstoss aber, der ein bedeu- tendes Problem angeht und lösen will, ist die Mot on Villiger/ Steinegger, weil sie eine staatspolitische Frage angeht, eine Frage, die uns letztlich nicht nur im Zusammenhang mit dem Bewilligungsverfahren für Kernkraftwerke beschäftigen muss. Kernkraftwerke sind zu einer derartig umstrittenen und emotional belasteten Angelegenheit geworden, dass sie auch einer ganz besonderen Behandlung bedürfen.
Im Zusammenhang mit Kaiseraugst haben wir uns staatspo- litisch in eine äusserst fragwürdige Lage manövrieren las- sen. Man kann sich natürlich auf den Standpunkt stellen, die Macht des Faktischen, der ein bestimmtes Mass überstei- gende Widerstand einer Region gegen ein Projekt gesamt- schweizerischer Bedeutung könnten sowieso nicht über- wunden werden. Gegen das Volk, wird gesagt, könne ein Kernkraftwerk sowieso nicht erstellt werden. Herr Weder- Basel hat gestern gesagt, es sei unmöglich, das Werk zu erstellen, weil das Volk es nicht wolle. Ja, wer ist denn dieses Volk? Es ist eine grössere oder kleinere Mehrheit einer Region, nicht aber das Volk des ganzen Landes. Jedes Machtmittel des Staates müsse in einer solchen Situation versagen, wird erklärt. Eine solche Haltung ist letztlich eine Kapitulation der Demokratie; denn sie führt in der Konse- quenz dazu, dass regionale Mehrheiten, regionale Wider- stände darüber entscheiden, ob in diesem Lande umstrit- tene, aber gesamtschweizerisch wichtige Projekte über- haupt noch realisiert werden können.
In bezug auf Kaiseraugst und damit in bezug auf die gesamte Kernenergiepolitik befinden wir uns in einer Situa- tion, in der auf der Grundlage eines viel zu langatmigen Bewilligungsverfahrens sowohl Bundesrat als auch Parla- ment ihre Führungsrolle nicht wahrgenommen haben. Das hat die Möglichkeit des regionalen Widerstandes eindeutig erhöht und auch breite Volkskreise verunsichert. Es braucht heute eine Neustrukturierung dieses Bewilligungsverfah- rens, und es braucht auch Massnahmen, um in Zukunft einen Durchsetzungsnotstand zu vermeiden. Ist es da wirk- lich so falsch, sich zu überlegen, ob nicht die höchste Instanz in diesem Lande auch im Bewilligungsverfahren zum Zuge kommen soll, wie es die Motion Villiger/Steineg- ger fordert? Ein Volksentscheid - sofern positiv - würde immerhin die höchstmögliche Legitimation für die Durchset- zung eines Entscheides darstellen. Wenn diese Legitimation in Frage gestellt wird oder versagt, dann stehen wir letztlich vor dem Bankrott dieses demokratischen Staates. Allerdings muss im Rahmen dieses Vorstosses geprüft werden, in welcher Phase des Bewilligungsverfahrens ein fakultatives Referendum sinnvoll ist, wohl möglichst frühzeitig im Ver- fahren, weil sonst kaum jemand noch entsprechende Inve- stitionen tätigen würde. Es ist auch zu prüfen, ob für KKW jeder Grösse das fakultative Referendum Platz greifen soll. Der Vorstoss Villiger/Steinegger ist meines Erachtens ein echter Beitrag dazu, die verhärteten Fronten zu lockern. Als Postulat ist er deshalb sinnvoll.
Büttiker: Wenn man die Voten von den Kollegen Fischer- Seengen und Savary-Fribourg nimmt, fühlt man sich fast 200 Jahre in die Zeit der Helvetik zurückversetzt. Die Zeit der zentralistischen Befehle von oben nach unten sollte doch eigentlich vorbei sein. Wo bleiben die Hüter der Volks- rechte? Oder will man nur in Sonntagsreden oder vor den Wahlen mit dem Volk regieren? Spätestens seit der Nicht- realisierung von Kaiseraugst und dem Beschluss, an der Option Kernenergie festzuhalten, ist es doch zwingend logisch, dass wir das Bewilligungsverfahren verkürzen, ver- einfachen und demokratisieren. Wir müssen doch etwas ändern. Wir haben alle im Massstab 1 zu 1 erlebt, dass man mit dem bestehenden komplizierten Verfahren und mit Par- lamentsbeschlüssen allein die Option Kernenergie auch in Zukunft in der Praxis nicht aufrechterhalten kann, selbst wenn ein Bedarf an Kernenergie ausgewiesen werden kann. Die Option Kernenergie bleibt nun erst recht in der Epoche Post-Kaiseraugst ein Luftschloss, wenn wir die Bewilli- gungsinstrumente nicht ändern und das Volk nicht in die Verantwortung miteinbeziehen.
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Es wird den Befürwortern einer Referendumslösung auch etwa vorgeworfen, sie möchten sich durch Verschiebung der Entscheidung auf das Volk aus der politischen Verant- wortung schleichen. Dieser Vorwurf ist nicht gerechtfertigt, das Gegenteil ist wahr. Wer vor einer politischen Abstim- mung von Dorf zu Dorf zieht, um seine Wähler über den Abstimmungsgegenstand zu informieren, braucht ein weit offeneres Visier als derjenige, der hier in diesem Haus sei- nen Kampf auf eine kurze, meist anonyme Stimmabgabe im Parlament beschränkt. Im übrigen ist es unser Volk gewohnt, in die politische Verantwortung einbezogen zu werden.
Es ist doch nicht verboten, von Zeit zu Zeit und insbeson- dere nach dem Kaiseraugst-Debakel darüber nachzuden- ken, ob dem Volk noch die richtigen Gegenstände zum Entscheid vorgelegt werden? Wenn ich daran denke, dass wir möglicherweise über Lastwagenbreiten abstimmen, aber ein Kernkraftwerk dem Volk zum Entscheid nicht vor- gelegt werden kann, ist das schon etwas fragwürdig.
Herrn Savary-Fribourg möchte ich sagen: Es gibt x Wasser- kraftwerkkonzessionen in x Kantonen, die dem fakultativen - oder im Kanton Solothurn sogar dem obligatorischen - Referendum unterstellt sind. Es geht auch hier um die Verwesentlichung der Demokratie. Ich meine, dass ein Kern- kraftprojekt heute eine nationale Dimension und einen der- art emotionalen und staatspolitischen Gehalt hat, dass die direkte Demokratie eingeschaltet werden muss. Warum schaffen wir also nicht ein einfaches Bewilligungsverfahren, wo an geeigneter Stelle der demokratische Volksentscheid eingebaut werden kann? Legen wir doch die Option Kern- energie in die Hände des Volkes; denn spätestens beim Vollzug eines nächstmöglichen Projektes brauchen wir zur Durchsetzung den breit abgestützten Volksentscheid. Den- ken Sie daran, in der Demokratie ist der Volksentscheid eben immer noch das Mass aller Dinge, weil das Volk immer recht hat.
Deshalb bitte ich Sie namens der Mehrheit der FDP-Frak- tion, die Vorstösse zur Verkürzung, Vereinfachung und Demokratisierung des Bewilligungsverfahrens bei, Atoman- lagen in Form des Postulates zu überweisen.
Fäh: Nebst persönlichen Gründen bildet vor allem die Tatsa- che, dass die liberale Partei des Kantons Luzern die Idee Villiger/Steinegger grossmehrheitlich gutgeheissen hat, den Grund meines jetzigen Votums.
An und für sich hätte ich den Punkt 1 der Motion als Motion überweisen wollen. Ich kann mich aber mit dem Postulat befreunden, wenn dadurch sichergestellt wird, dass um Lösungsmöglichkeiten gerungen wird, und wenn vor allem sichergestellt wird, dass im Rahmen der Revision des Atom- gesetzes dieses Problem fundiert zur Sprache kommt.
Der Begründung von Herrn Steinegger habe ich nichts bei- zufügen.
Ich wende mich an die Opponenten aus dem bürgerlichen Lager. Es wurde gesagt, ein fakultatives Referendum zu Kernkraftwerken sei nicht systemgerecht. Der Einwand ist richtig. Nur: das Volk interessiert es wenig, ob etwas ganz systemgerecht ist oder nicht. Das Volk beurteilt lediglich, ob es einen Vorschlag für sinnvoll erachtet oder nicht. Wir werden das nächste Woche anlässlich der Debatte über Tempo 130/100 hautnah erleben.
Es wird auch gesagt, das fakultative Referendum sei das Ende der Kernkraftwerke, weil danach kein Unternehmer mehr das grosse Vorbereitungsrisiko auf sich nehme. Aber meinen Sie etwa, nach dem heutigen Entscheid hier nehme der Unternehmer das Risiko noch auf sich? Die Bedeutung des Volksentscheides hat Kollege Spälti treffend dargelegt; ich habe dem nichts mehr beizufügen.
Für mich gibt es noch einen wesentlichen Grund, diesem Vorschlag zuzustimmen. Das Verfahren «fakultatives Refe- rendum» zu jedem Neubauobjekt ist flexibler als die heutige Situation. In diesem Sinne ist der Vorschlag Villiger/Steineg- ger ein indirekter Gegenvorschlag zur Moratoriums- und zur Ausstiegsinitiative. Ich bitte die Opponenten, dies sehr gut zu bedenken. Lösungen haben nicht immer nur lauter Vor-
teile; die vorgeschlagene auch nicht. Aber manchmal muss ich gewisse Nachteile akzeptieren, um nicht ein Debakel in Kauf nehmen zu müssen. Ich bin mir bewusst, dass das fakultative Referendum einen Kompromiss darstellt. Ich meine, es wäre an der Zeit, den Weg für diesen Kompromiss offen zu halten. Mit dem Ja zu diesem Referendum kommen Gegner den Befürwortern entgegen, indem sie kein defini- tives Nein verlangen. Mit dem Ja kommen Befürworter den Gegnern entgegen, indem sie den Bau von Kernkraftwerken von der Zustimmung des Volkes abhängig machen. Mit dem Ja zum Referendum schliesslich öffnen Sie den Weg zu einer differenzierten Kernenergiepolitik.
Ich bitte Sie, diesen Weg offen zu halten und mit der Ueber- weisung des Postulates den Bundesrat zu beauftragen, diese Möglichkeit zu prüfen und uns die ihm geeignet schei- nende Variante vorzuschlagen. Letztlich vergeben Sie sich damit nichts, denn der definitive Entscheid darüber liegt anlässlich der Beratung des Kernenergiegesetzes so oder so bei Ihnen.
Müller-Meilen: Ich spreche zum Postulat Villiger/Steinegger, Referendumsmöglichkeiten bei Kernkraftwerken. Bringt die- ses Postulat nicht einen Fremdkörper in unser Staatsge- bäude? Wird da nicht unsere Kompetenzordnung über den Haufen geworfen? So fragen sich manche Gegner, wie auch die Herren Fischer-Seengen, Savary-Fribourg und Petit- pierre. Der Einwand ist sicher nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Aber er ist durch die politischen Fakten bereits unterlaufen worden. Wir haben bereits Initiativen gehabt, die zwar allgemein formuliert waren, aber von jedermann doch als Kaiseraugst-Initiativen entziffert und auch in der Volks- abstimmung als solche befürwortet oder bekämpft wurden. Unser Initiativrecht kennt nach der Auffassung massgebli- cher Staatsrechtler und auch des Bundesrates keine mate- riellen Grenzen. Die Grenzen sollen ihm vom Souverän selbst in der Abstimmung gesetzt werden. Die Folge davon ist, dass alle Sachfragen, denen ein hoher politischer Stel- lenwert eingeräumt wird, zum Gegenstand von Initiativen werden können. Der Frage «Kernkraftwerke» ja oder nein kommt in der Meinung unserer Stimmberechtigten nicht nur ein hoher emotioneller Stellenwert zu; sie hat unbestritte- nermassen auch eine grosse sachliche Bedeutung, denn sie hängt einerseits mit der Frage einer genügenden Energie- versorgung oder einer zunehmenden Abhängigkeit vom Ausland, anderseits mit der Sicherheit der Bevölkerung zusammen. Sowohl von der sachlichen Bedeutung der Frage wie von der formellen Anwendbarkeit des Initiativ- rechtes her ist also die Referendumsfähigkeit gegeben. Darum wäre es besser, die Referendumsmöglichkeit zum vornherein offen einzuräumen; sie wird sonst über ein Dut- zend Ecken doch erreicht.
Wie steht es aber mit der Regionaldemokratie? Wird über das Referendum nicht einzelnen Gegenden ein Beschluss aufoktroyiert? Wir haben in der Region Basel praktisch erlebt, dass ein Kernkraftwerk inmitten einer stark überbau- ten Gegend, die entschieden gegen den Bau eingestellt ist, nicht durchgesetzt werden konnte. Der allzu lang vor sich hergeschobene Fall Kaiseraugst löst auch in anderen Gegenden - Graben, Verbois -, in denen Kernkraftwerke geplant sind, Abwehrreflexe aus. Es gibt in der heutigen Zivilisation Probleme (Kernkraftwerke, Entsorgung radioak- tiver Abfälle, Müllbewältigung), deren Lösung von allen betroffenen Standortgegenden abgelehnt werden. Wenn wir überhaupt noch Lösungen treffen wollen, können wir dies nur noch durch nationale Entscheide tun - die nach Mög- lichkeit auf kantonale und regionale Besonderheiten Rück- sicht nehmen müssen, aber letztlich doch die nationalen Interessen in den Vordergrund zu stellen haben.
Im Falle der Kernkraftwerke hat sich zudem die Autorität von Bundesrat und Bundesversammlung als ungenügend erwie- sen, um sich in Kaiseraugst durchzusetzen. Wenn wir über- haupt noch die Möglichkeit haben wollen, in den kommen- den Jahren einmal Kernkraftwerke zu bauen, braucht es die Autorität eines schweizerischen Volksentscheides. Wer wichtige Sachentscheide dem Volksentscheid unterstellen
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will, kann das Referendum nicht davon abhängig machen, ob man bei einer konkreten Abstimmung ein Ja oder ein Nein erwartet.
Man kann es drehen und wenden, wie man will, aber man kann das politische Faktum im Grunde genommen nicht übersehen: Nach allem, was geschehen ist, kann nur eine schweizerische Volksabstimmung die Voraussetzung für die Durchsetzung eines Entscheides schaffen. Deshalb bin ich für das Postulat Villiger/Steinegger.
Wanner: Sie werden sagen, das Wichtigste ist bereits erwähnt worden. Trotzdem möchte ich noch auf einige wenige Gesichtspunkte im Bereich dieser Motion Villiger/ Steinegger hinweisen, die vor allem Herr Steinegger ange- führt hat.
Letztlich geht es ja um die Frage des Einbezuges des Volkes in den demokratischen Entscheidungsprozess, und diese Frage ist bekanntlich keine neue. Die direkte Demokratie, verstärkt durch die Instrumente von Initiative und Refe- rendum, gehört letztlich mit zum staatspolitischen Selbst- verständnis unseres Landes. Für mich ist es nun nicht ersichtlich, wieso gerade im heiklen Bereich der schweizeri- schen Energiepolitik dieses Instrument der direkten Demo- kratie nicht eingeschaltet werden soll. Wir rühmen uns jeweils - es ist bereits darauf hingewiesen worden -, dass letztlich der mehrheitliche Volkswille zum Ausdruck komme. Kaum jemand in diesem Saal wird dieses Prinzip ernsthaft in Zweifel ziehen.
Selbstverständlich bin auch ich der Meinung, dass Bundes- rat und Parlament in unserem Staat eine entscheidende Führungsrolle zu übernehmen haben. Gerade dieser Füh- rungsauftrag - Herr Blocher hat heute vormittag darauf hingewiesen - ist im Falle Kaiseraugst nicht wahrgenom- men worden.
Es gibt Gründe - je nachdem, wo der Betrachter steht - für oder gegen diesen Vorstoss Villiger/Steinegger: Die einen meinen, die Erteilung der Rahmenbewilligung für Kernkraft- anlagen solle auch in Zukunft in der abschliessenden Kom- petenz des Parlamentes bleiben. Dagegen sprechen ganz eindeutig die gemachten Erfahrungen. Zum andern glaubt man, dass eine Region - Herr Petitpierre hat das vertreten - durch Volksbeschluss zu etwas gezwungen werden könnte, das sie im Grunde genommen nicht will. Dagegen spricht aber ganz eindeutig das Prinzip der eidgenössischen Soli- darität und das Prinzip des Akzeptierens von mehrheitlichen Volksentscheiden.
Ich bin mir bewusst, dass gerade in dem Bereich, über den wir heute diskutieren, eine zusätzliche Brisanz in den letzten Jahren entstanden ist. Aber seien wir doch ehrlich: Wieso wollen wir nun auf diese bewährten Instrumente der direk- ten Demokratie verzichten?
Aus diesen Ueberlegungen bin ich der Auffassung, wir soll- ten der Motion Villiger/Steinegger in der Form eines Postu- lats zustimmen.
Schmid: Ich spreche zur Motion der Energiekommission und zur Motion Villiger/Steinegger. Zur Motion Schmidhal- ter äussere ich mich nicht. Sie ist ja zurückgezogen worden. Die zwei Motionen, welche neue Kernkraftanlagen dem fakultativen Referendum unterstellen möchten, sind an sich zu begrüssen. Gerade weil die Rahmenbewilligungen von Kernkraftanlagen und die Erteilung von Konzessionen eine hochpolitische Angelegenheit sind und nicht einfach eine solche von technischen Experten, deren Ueberlegungen sich im Know-how erschöpfen, soll der Souverän auch das letzte Wort haben.
Der Einwand, der Volkswille könnte zu Fehlentscheidungen führen, ist darum deplaziert. Der Souverän muss kein Gut- achten abgeben, sondern die Richtung der künftigen Energiepolitik weisen. Es genügt, wenn die Vertreter der Energiewirtschaft wie gebannt auf die ansteigende Energie- bedarfskurve starren und so tun, als wäre es ein zwingendes Naturgesetz, immer mehr Strom verbrauchen zu müssen! Nicht wahr, Herr Mühlemann, wenn Sie sagen, wir bräuch- ten ein quantitatives Wachstum, um die Umweltschäden zu
beheben, und dabei in Kauf nehmen, dass eben dieses quantitative Wachstum selbst wieder neue Umweltbelastun- gen bringt, so reden Sie einem circulus vitiosus das Wort. Das ist wie die Katze, die sich in den Schwanz beisst, es ist ein Versuch, die gleichen Fehler immer besser zu wieder- holen!
Das Ergebnis einer Referendumsabstimmung ist zum Glück nicht einfach die Antwort auf den Denkzwang, immer mehr Elektrizität produzieren zu müssen, sondern eine politische Willenskundgebung, nach welcher Bundesrat und Parla- ment ihre Energiepolitik auszurichten haben. Wenn Exeku- tive und Legislative keine andere Wahl mehr haben, als dem Entscheid des Volkes Nachachtung zu verschaffen, dann werden sie sich auch etwas einfallen lassen. Alle Anzeichen sprechen dafür, dass der Souverän dies längst vor dem Bundesrat einzusehen beginnt und - erst recht im Vergleich zu den beiden Kammern - relativ fortschrittlich ist.
Natürlich muss man auch gewärtigen, dass sich der Sou- verän für ein Kernkraftwerk ausspricht. Das ist dann das Restrisiko unserer Demokratie. Den Stimmbürger davon zu überzeugen, dass wir keine andere Wahl haben, als die Energiepolitik auf eine umweltfreundliche Basis zu stellen, bleibt die Aufgabe von uns Politikern.
Unsere Unterstützung der Referendumsmöglichkeit basiert aber auch auf folgender Forderung: Der Souverän soll künf- tig zu jedem technologischen Grossprojekt Stellung neh- men können.
Aus diesen Ueberlegungen ersuchen wir Sie, die Motion der Energiekommission als Motion zu überweiser, dagegen aber die Motion Villiger/Steinegger abzulehnen, weil wieder Entschädigungsforderungen darin angeführt werden.
Salvioni: Es ist sicherlich interessant zu wissen, wie Herr Fäh es dargetan hat, dass die Luzerner freisinnige Partei grossmehrheitlich für diesen Vorschlag gestimmt hat. Es ist aber auch nicht uninteressant zu erwähnen, dass die Dele- giertenversammlung der schweizerischen freisir nigen Par- tei in St. Gallen diesen Vorschlag mehrheitlich abgelehnt hat - dies nur, damit sie genau wissen, welches die Position der schweizerischen freisinnigen Partei ist.
Die Motion Villiger/Steinegger - ich will hier nicht auf die juristische Problematik eintreten, die recht kompliziert ist, und beschränke mich auf einige politische Bemerkungen - ist ein gefährlicher politischer Irrtum. Sie ist anscheinend aus der schlauen oder schlitzohrigen Ueberlegung entstan- den, dass es genügen würde, die von einem Projekt bedrohte Bevölkerung vom Rest der Bevölkerung zu tren- nen. Die betroffenen Bürger, auch wenn sie hundertprozen- tig gegen das Projekt wären, wären ohnmächtig gegenüber dem Willen der Mehrheit derjenigen, die nicht betroffen wären, und die aus egoistischen Gründen für das KKW stimmen würden.
Man spielt hier mit dem Syndrom, das man in den Vereinig- ten Staaten von Amerika «Nimby> nennt, was heisst: «Not in my backyard>, tun Sie das woanders!
Gegen diese Lösung sprechen u. a. folgende politische Argumente: Es handelt sich um eine falsche Vorstellung von Demokratie. Was bedeutet eine Abstimmung, wo sich die egoistischen Interessen der übrigen Schweiz gegen eine Region alliieren ? Anders wäre es, wenn man z. B. ein ganzes Paket von KKW im Rahmen eines mehrjährigen Program- mes verabschieden würde. Wenn die KKW in cler ganzen Schweiz verteilt wären, würde man den egoistischen Reflex eliminieren oder reduzieren, und die Abstimmung hätte eine gewisse Aussagekraft. Das hätte einen politischen Sinn und würde sich stärker einem korrekten, demokratischen Vorge- hen annähern.
Der Vorschlag ist gefährlich. Diese Lösung würde die eidge- nössische Solidarität bedrohen, gefährden, eventuell sogar zerstören. Es ist anzunehmen, dass die betroffene Gegend sich einer Entscheidung nicht beugen würde, die die Bevöl- kerung vermeintlich gefährdet und die von Landesteilen getroffen wurde, die nicht direkt davon berührt sind. Damit schaffen wir die Voraussetzungen, um die Schweiz in viele kleinere oder grössere Konfliktherde umzuwandeln. Das
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nukleare Problem würde damit nicht entschärft, sondern verschärft, und es böte Grund zu tiefgreifenden, nicht mehr abzuschaffenden Feindseligkeiten zwischen Regionen und zwischen Bürgern. Es ist übrigens eine Illusion, trotz den demoskopischen Befragungen, wenn man glaubt, damit am Willen des Volkes vorbeipolitisieren zu können. Ich bitte Sie, das Postulat abzulehnen.
Blocher: Es ist hier von Freisinnigen dargelegt worden, dass man mit diesem Verfahren ein Kernkraftwerk besser bauen könne. Das mag sein. Aber wir können doch nicht eine Demokratie von Fall zu Fall machen. Das verstehe ich nicht. Ich bin sehr misstrauisch, wenn man die schwierige Frage ans Volk delegieren will; und wir wälzen nun diese schwere Verantwortung auf das Volk ab. Wir können nicht so tun, als hätten wir Kaiseraugst wegen des fehlenden Volkswillens nicht gebaut. Wir haben zweimal über die Kernenergie abge- stimmt, und beide Male war Kaiseraugst mit dabei, und das Volk hat sich für die Kernenergie ausgesprochen. Trotzdem haben wir es nicht fertiggebracht, Kaiseraugst zu bauen. Nehmen Sie an, das Volk hätte die Rahmenbewilligung Kaiseraugst erteilt, und wir hätten das Kraftwerk nicht gebaut. Das gäbe ja eine Staatskrise, ich kann es nicht anders sagen. Wir hätten einen Volksentscheid und würden ihn nicht vollziehen. Der Bundesrat - das ist doch bekannt - würde auch nicht zwei Regimenter nach Kaiseraugst stellen. In der Schweiz stellt man keine Regimenter für eine Anlage zur Erzeugung von Elektrizität. Das ist so, ob das nun gut oder schlecht sei. Wenn man es zu Ende denkt, hat es wahrscheinlich etwas mit dem in der Schweiz entwickelten Minderheitenschutz zu tun.
Wir kennen diese Situation noch von anderen Orten. So wählen wir nicht zuletzt die Bundesräte deshalb im Parla- ment, um die verschiedenen Regionen und Minderheiten vertreten zu können, damit nicht eine Mehrheit diese Min- derheiten überfährt. Das ist einer der Gründe. Ich vertrete die Auffassung - Sie können mir ja wirklich nicht vorwerfen, ich möchte keine Kernkraftwerke! - , dass wir jetzt die Ver- antwortung nicht auf das Volk abwälzen und hier die Demo- kratie beschworen sollten. Das Kernkraftwerk Kaiseraugst ist nicht am Volkswillen oder am mangelnden Volkswillen gescheitert, sondern wir sind es, die es nicht fertiggebracht haben, Kaiseraugst zu bauen!
Ich weiss, dass Sozialdemokraten das Postulat Villiger/ Steinegger abgelehnt haben. Ich bin ebenfalls gegen dieses Postulat. Es geht mir letztlich wie Herrn Savary-Fribourg und Herrn Petitpierre: Die Verantwortlichkeit im Staate wird ver- wischt. Es ist zu bequem, auf diese Weise einen Ausweg zu suchen. Sie müssten dann ehrlicherweise beim nächsten gleichen Projekt - z. B. der Rüstung - ebenfalls so entschei- den, und da würden Sie es mit Recht nicht tun.
M. Eggly: A l'époque où la question s'est posée, les libéraux se sont prononcés contre la régionalisation en matière de centrale atomique. Nous étions contre le droit de veto de minorités et nous considérons que la politique en matière d'énergie nucléaire était en effet une politique nationale, qui avait été ratifiée par l'ensemble du corps électoral, et qu'il n'était pas question de la régionaliser. A l'inverse, il nous semblerait tout à fait extraordinaire qu'à l'occasion de cha- que cas particulier, pour la construction de chaque centrale, on en appelle à une majorité populaire pour éventuellement imposer à une région, dans son site, la construction d'une centrale nucléaire. On pourrait, comme l'a dit très justement M. Petitpierre tout à l'heure, faire alors preuve à ce moment- là d'une sorte d'esprit de démocratie tout à fait pervers et changeant et voir par exemple des Genevois voter en faveur de Graben afin d'éviter Verbois. Cela serait profondément malsain.
Le peuple a eu et aura l'occasion de se prononcer sur l'option nucléaire en général, sur la politique en matière atomique. Nous avons en effet deux initiatives. C'est à cette occasion et de cette manière-là que l'ensemble du corps électoral aura son mot à dire, sur des options générales. 36-N
Faire de la démocratie «à la carte», en quelque sorte, c'est véritablement une perversion du fonctionnement de nos institutions.
On pourrait en effet courir deux risques: que plus personne n'ose présenter un projet de centrale nucléaire par crainte du référendum contre ce projet, et que l'on puisse tenter de faire passer un projet de centrale nucléaire à la faveur d'une émotion, en imposant une centrale à une région qui n'en voudrait pas. Dans les deux cas, c'est absolument faux. On pourrait d'ailleurs recourir à cet artifice dans bien d'autres domaines, pour différents actes de la politique fédérale. Nous entrerions alors dans un cycle infernal touchant le fonctionnement de nos institutions.
Je voudrais dire ici qu'aussi bien le Conseil fédéral que le Parlement doivent, dans ce domaine comme dans d'autres, prendre toutes leurs responsabilités. Nous assistons depuis quelque temps à une sorte de fuite des autorités devant leurs responsabilités. La démocratie directe n'est pas la démocratie de la «trouille»! Et si vraiment le Conseil fédéral et le Parlement préféraient, parce qu'ils auraient la «trouille», que ce soit le peuple qui conduise la politique de ce pays, alors la Suisse serait bien malade.
Il faut absolument renoncer non seulement à la motion mais aussi à voter, sous forme de postulat, ces idées qui sont tout à fait fausses.
Aliesch: Ich möchte mich auch noch zur Motion Villiger/ Steinegger äussern. Er fordert ja die Mitwirkungsmöglich- keit des Volkes bei Entscheiden über Kernkraftwerkanlagen. Diese Möglichkeit, Herr Blocher, sich über ein konkretes Projekt zu äussern, hatte das Volk bis anhin eben gerade nicht. Der Weg zu dieser Mitwirkungsmöglichkeit - und da muss ich auch eine Richtigstellung anbringen - wird durch die Motion völlig offengelassen. Ich stelle fest, dass Vorbe- halte gegen diese Motion von Befürwortern wie von Geg- nern der Kernkraft angebracht werden. Ich frage mich: Warum diese Angst vor einem Volksentscheid? Ich meine, die Befürworter der Kernenergie fürchten ein Nein des Vol- kes und die Gegner der Kernenergie haben Angst vor einem Ja.
Ich bin der Auffassung, dass Geschäfte von grosser emotio- naler, sachlicher und staatspolitischer Bedeutung vom Volk entschieden werden sollen. Hier, Herr Blocher, geht es nun einmal wirklich nicht um ein Abschieben von Verantwortung vom Parlament hin zum Volk. Ich frage Sie: Ist es nicht leichter, hier ein Ja oder Nein zu äussern, als dieses Ja oder dieses Nein an einer Versammlung vor dem Volk zu vertre- ten? Das ist von mir aus gesehen schon noch etwas schwie- riger. Die direkte Demokratie - das möchte ich doch gesagt haben - hat sich bis anhin als Mittel zur Konfliktbewältigung bewährt. Das galt bis heute und wird vermutlich auch in Zukunft gelten.
Bei so umstrittenen Projekten, wie das Kernkraftwerkanla- gen nun einmal sind, können wir den Volkswillen nur über Volksabstimmungen feststellen. Die Tradition ist und bleibt bei uns doch tief verwurzelt, dass sich Minderheiten mit Mehrheitsentscheiden abfinden. Da wiederum möchte ich fragen: Wird eine Minderheit nicht eher eine Volksmehrheit akzeptieren als nur eine Parlamentsmehrheit? Das wird ver- mutlich auch bei Kernkraftwerkprojekten gelten. Das Volk ist fähig und in der Lage, diese Geschäfte und diese Pro- bleme zu beurteilen und zu entscheiden. Ich bitte Sie des- halb, die Motion Villiger/Steinegger in der Form eines Postu- lates zu überweisen.
Ich möchte noch zu Herrn Schmid sagen: Herr Steinegger fordert keine Entschädigung; er fordert - und diese Forde- rung wird mit der Nichtrealisierung des Kernkraftwerks Kai- seraugst hinfällig - nur eine Entschädigung, falls bereits eine rechtskräftige Bewilligung des Bundes vorliegt, was beim KKW Kaiseraugst der Fall gewesen wäre. Das wäre aber beim Konzessionssystem nicht der Fall. So sollte auch bei Ihnen kein Hinderungsgrund mehr vorhanden sein, Herr Schmid, der Ueberweisung dieses Vorstosses in der Form eines Postulates zuzustimmen.
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Präsident: Das Wort für eine persönliche Erklärung hat Herr Steinegger.
Steinegger: Zwei Feststellungen:
Herr Eggly hat von der «Pervertierung der Demokratie» gesprochen. Sie hätten die Ausführungen machen müssen im Zusammenhang mit der Abstimmung «Bahn 2000». Dort hatten wir genau die gleiche Situation: das fakultative Refe- rendum in einem Verwaltungsverfahren. Sie können dann die gleichen Ausführungen machen im Zusammenhang mit der neuen Alpentransversale. Im Gegensatz zum vorliegen- den Fall haben wir nur ein fakultatives Referendum gemäss unserem SBB-Gesetz.
Nun noch etwas zur Demokratie, Herr Blocher. Sie haben die Mehrheiten im September 1984 und dann die parlamen- tarischen Mehrheiten bei der Rahmenbewilligung erwähnt. Das Volk kann natürlich immer wieder anders entscheiden. Aber es ist wahrscheinlich langfristig gefährlich, wenn diese Mehrheiten aufgrund von Beschlüssen im engsten Kreis dann auf dem Heldenfriedhof der Elektrizitätswirtschaft landen.
Bundesrat Ogi: Der Vorschlag, Rahmenbewilligungen für Kernkraftwerke dem fakultativen Referendum zu unterstel- len, ist eine mögliche Lösung, um solche Projekte breiter abzustützen. Es handelt sich dabei um eine grundsätzliche Frage von bedeutender politischer Tragweite. Diese Frage sollte deshalb auch nicht überstürzt entschieden werden. Die Diskussion über die Nichtrealisierung der bestehenden Kernkraftwerke ist - so scheint mir - nicht der geeignete Zeitpunkt, sich mit dieser Frage abschliessend auseinander- zusetzen. Dies gehört - wie ich das bereits gesagt habe - in die Revision des Atomgesetzes. Die Unterstellung der Rah- menbewilligung unter das fakultative Referendum hat aber - und das muss in diesem Zusammenhang sicher gesagt werden - nicht nur die Vorteile, die in der Motion aufgeführt wurden. Sie wirft verschiedene Fragen auf:
Erstens: Wenn das Referendum ergriffen wird, dürfte dies zu einer Verzögerung des Bewilligungsverfahrens führen. Des- sen müssen wir uns bewusst sein. Dies steht im Gegensatz - und das möchte ich auch sagen - zu vielfach geäusserten Meinungen, das Verfahren sei zu straffen - Meinungen, die in diesem Saal formuliert wurden.
Zweitens: Wenn die Rahmenbewilligung vom Volk bestätigt wird, heisst das leider noch nicht ohne weiteres, dass es auch von der unterliegenden Minderheit akzeptiert wird. Aeusserungen von Exponenten des Widerstandes gegen Kernkraftwerke lassen diesbezüglich Zweifel aufkommen. Drittens: Es gibt Probleme in bezug auf die Abgrenzung. Herr Fischer-Seengen hat das bereits zum Ausdruck gebracht. Welche Kernanlagen sollen also dem Referendum unterstellt werden und welche nicht? Sind es nur Kernkraft- werke oder auch Forschungsanlagen? Wie steht es mit den kleinen Heizreaktoren? Oder wie ist es mit den Pilot- und Demonstrationsanlagen? Ich bin überzeugt, dass dann noch andere Ideen dazukommen: vielleicht Strassen, Waffen- plätze usw.
Bei der in der Motion Villiger/Steinegger angesprochenen Entschädigungsfrage dürfen wir auch folgende Aspekte nicht ganz aus den Augen verlieren: Grundsätzlich sind Gesetzesänderungen entschädigungslos hinzunehmen. Dies gilt auch dann, wenn sie dazu führen, dass bisher erlaubte Tätigkeiten nicht mehr oder nur noch unter erschwerten Voraussetzungen ausgeübt werden können. Der Gesetzgeber kann dies aber für den Bereich der Kern- energie anders regeln.
Alle diese Fragen sind im Rahmen der Revision des Atomge- setzes zu prüfen und zu diskutieren. Das ist der Grund, weshalb Ihnen der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
87.342
Motion der Energiekommission des Nationalrates Motion de la Commission de l'énergie du Conseil national
Siehe Seite 1189 hiervor - Voir page 1189 ci-devant
Präsident: Der Bundesrat beantragt Umwandlung in ein Postulat. Die Energiekommission ist mit der Umwandlung einverstanden.
Herr Savary-Fribourg stellt Antrag auf Ablehnung cles Postu- lates.
Abstimmung - Vote
Für Ueberweisung als Postulat Dagegen
70 Stimmen 57 Stimmen
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
87.353 Motion (Villiger)-Steinegger
Siehe Seite 1189 hiervor - Voir page 1189 ci-devant
Präsident: Der Bundesrat beantragt Umwandlung in ein Postulat. Der Motionär ist mit der Umwandlung einverstan- den. Die Herren Fischer-Seengen und Savary-Fribourg beantragen Ablehnung des Postulates.
Abstimmung - Vote
Für Ueberweisung als Postulat Dagegen
31 Stimmen 109 Stimmen
87.376 Motion Schmidhalter
Siehe Seite 1191 hiervor - Voir page 1191 ci-devant
Zurückgezogen - Retiré
88.370 Motion Leutenegger Oberholzer
Siehe Seite 1192 hiervor - Voir page 1192 ci-devant
Zurückgezogen - Retiré
88.531 Motion der sozialdemokratischen Fraktion Motion du groupe socialiste
Siehe Seite 1192 hiervor - Voir page 1192 ci-devant
Zurückgezogen - Retiré
Frau Leutenegger Oberholzer: Ich spreche zu meinen bei- den Postulaten bezüglich Stillegung des AKW Fessenheim und Stillegung des Schnellen Brüters von Creys-Malville. Die schweizerische Bevölkerung wird durch französische Atomanlagen direkt bedroht. Dies gilt sowohl für den Schnellen Brüter in Creys-Malville wie auch für das AKW Fessenheim und die anderen Atomanlagen. Zudern war bis- lang die Information der französischen Behörden in bezug auf Defekte und Störungen ihrer Anlagen mehr als dürftig. Wenn sich dies nun verbessern sollte, so ist uns das recht. Beseitigt wird das nukleare Gefährdungspotential dadurch allerdings noch nicht. Dazu gehört z. B. das AKW Fessen- heim. Das AKW, an dem eine schweizerische Beteiligung besteht, ist für die Nordwestschweiz seit seiner Inbetrieb- nahme 1977 ein Krisenherd. Die Hiobsbotschaften über Pan- nen, Bruchstellengefährdungen bei Reaktorstutzen, Lecks und Risse reissen nicht ab. Die Defekte sind bis heute teilweise nicht saniert worden. Das AKW Fessenheim ist für die Nordwestschweiz ein Pulverfass, das entschärft werden
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muss. Stattdessen will nun die EDF noch zwei weitere Reak- torblöcke hinstellen, und es würde mich interessieren, ob der Bundesrat Kenntnis davon hat. Die ganze Region Nord- westschweiz, die bereits heute mit hohen Risiken belastet ist, fühlt sich durch Fessenheim bedroht, und die Forderun- gen nach Stillegung der Anlage sind insbesondere nach Tschernobyl und nach der Katastrophe von Schweizerhalle immer lauter geworden. In der Region wohnen rund eine Million Menschen, und es ist klar, dass im Falle eines Unfalls eine Evakuation völlig undenkbar ist. Es gibt nur eine Art, die Sicherheit zu gewährleisten, und das ist die: die Anlage stillzulegen.
Eine grosse nukleare Gefährdung, insbesondere für die Romandie, aber auch für die übrige Schweiz, geht vom schnellen Brüter Creys-Malville aus. Der Zweifel an der Sicherheit solcher Plutoniumreaktoren war bereits mehr- mals Gegenstand von Eingaben in diesem Rat. Die Befürch- tungen richten sich zum einen gegen das hochgiftige Pluto- nium, das zum Einsatz gelangt. Eine weitere Gefährdung stellt die Natriumkühlung des Reaktors dar. Wir haben anlässlich der Frühjahrssession einlässlich darüber gespro- chen.
Das Natriumleck war ein Zwischenfall, der die Sicherheit der ganzen Anlage betroffen hat. Das ist wohl auch der Grund, warum der Super-Phénix abgeschaltet und das ganze Kühl- system entleert werden musste. Es lag eine Panne mit grös- stem Risiko vor. Bundesrat Ogi hatte im Frühjahr verspro- chen, er würde sich persönlich um das Problem kümmern. Wenn ich nun die Antworten im Bericht des Bundesrates lese, so erfahre ich nichts darüber. Ich suche vergeblich eine Antwort. Für mich steht fest, dass sich das Gefahren- potential nur beseitigen lässt, wenn die Anlage nicht wieder in Betrieb genommen und auf Dauer stillgelegt wird.
Was nützt uns der Kampf gegen die Atomanlagen in der Schweiz, wenn wir uns damit einer um so grösseren Gefähr- dung durch Atomanlagen in Frankreich aussetzen? Deshalb ist auch die Lösung durch den Import von Atomstrom keine Lösung. In diesem Sinne stimme ich dem Bundesrat zu. Wir müssen uns dafür einsetzen, dass auch die französi- schen Anlagen stillgelegt werden. Dazu gehören u. a. Fes- senheim und Creys-Malville, und ich bitte Sie deshalb, meine beiden Postulate zu unterstützen.
Euler: Die bundesratliche Antwort auf mein Postulat ist oberflächlich und teilweise irreführend und kann so nicht angenommen werden. Ich akzeptiere deshalb die Ableh- nung nicht und halte am Postulat fest.
Dazu muss ich einige Bemerkungen machen. 1973 wurde die Nagra gegründet, vorerst nur, um die Zwischenlagerung der radioaktiven Stoffe sicherzustellen, da man mit dem Export des gesamten Problems rechnete. Im Hinblick auf die erste Atominitiative wurde darauf 1978 die «dauernde, sichere Entsorgung und Endlagerung» versprochen, nach- her jedoch wieder Schritt für Schritt zurückgenommen. Hören Sie selbst, wie die Verwässerung des Begriffs «Gewähr» vor sich ging. September 1978: Festlegung der Frist für die Erbringung der «Gewähr» bis 1985; Oktober 1978: Bundesbeschluss zum Atomgesetz. Darin ist die Rede vom Begriff Nummer 1, «umfassende Gewähr» - Gewähr für die dauernde und sichere Entsorgung und Endlagerung. März 1979: Eine bundesratliche Antwort auf die Anfrage Gerwig nennt eine neue Definition, Begriff 2, «standortge- bundene Gewähr» - Gewähr benötigt ausgearbeitete Pro- jekte für alle Abfallkategorien, Standort und Geologie der künftigen Lagerstätten. Im Dezember 1981 wird in einer bundesrätlichen Antwort auf die Anfrage Hubacher folgen- des erwähnt: Begriff Nummer 3, «Modellgewähr» - diese neue Gewähr soll Lösungswege in Form eines Modellpro- jektes aufzeigen, also keine Angaben über Standort der Endlagerstätten. Oktober 1982, bundesrätliche Antwort auf die einfache Anfrage Gerwig, Begriff Nummer 4: «Beseiti- gung von Zweifeln» - Gewähr soll Zweifel an der Durchführ- barkeit der Abfallbeseitigung ausräumen, anhand von Modellstandort und - man höre und staune - unter Verwen- dung realistischer geologischer Verhältnisse.
Diese fortlaufende Auslegung ist eine grobe und bewusste Zurechtziehung des Gesetzes. An die Stelle der umfassen- den «Gewähr» des Atomgesetzes von 1978 ist also eine «Modellgewähr» bzw. eine «Antizweifelgewähr» getreten, deren Sinn lediglich darin besteht, grundlegende Zweifel an der Machbarkeit eines Endlagers auszuräumen. Die Defin- ition des Begriffs «Gewähr» musste in erster Linie deshalb geändert werden, weil sich der Zeitplan der Nagra als unrea- listisch erwies und weil durch deren Untersuchungen fort- laufend neue und unerwartete Probleme auftauchten. Sie bestätigte die schon früh durch die Kritiker geäusserten Zweifel an der Möglichkeit der sicheren Endlagerung hoch- radioaktiver Abfälle im kristallinen Grundgebirge der Nord- schweiz.
Drei Gutachtergremien des Bundes haben den Nagra- Bericht «Projekt Gewähr 1985» im wissenschaftlichen Teil zurückgewiesen, in der Schlussfolgerung dagegen aber akzeptiert. Die «Gewähr» für die Endlagerung hochradioak- tiver Abfälle im kristallinen Grundgebirge der Nordschweiz sei noch nicht, also doch gegeben.
Das war die goldene, wenn auch sehr zweifelhafte Brücke für das Ja des Bundesrates zum Nagra-Projekt «Gewähr 1985». Dieses rein politische Ja zur Machbarkeit der Endla- gerung ist ein Vertrauensbruch gegenüber dem Schweizer- volk. Die erste Atominitiative wäre garantiert angenommen worden, hätte der Bundesrat seinerzeit den Souverän nicht hinsichtlich der radioaktiven Abfallentsorgung mit Verspre- chungen beruhigt, die nicht eingelöst worden sind.
Die Tatsache, dass nach jahrelanger intensiver Forschung und bei Ausgaben von über einer Viertelmilliarde Franken das Problem «atomarer Abfall» nach wie vor ungelöst ist, kann nur heissen: ohne verantwortungsvolle Entsorgung darf kein weiterer Atommüll produziert werden.
Unsere Gesellschaft sollte dringend einsehen, dass es nur einen einzigen richtigen Ausweg aus dem Abfalldilemma gibt: Die Entstehung von giftigen Abfällen aller Art muss so weit wie möglich und um jeden Preis verhindert werden. Die Wissenschaften kennen kein Rezept für eine sichere und dauerhafte Beseitigung von giftigen Abfällen, dieser schwer- sten Hypothek für künftige Generationen. Selbst ein Kern- kraftwerkbefürworter - ich meine Herrn Fischer-Seengen - schreibt im Buch über die Vorstosse auf Seite 78 zur Begründung seiner Motion: «Die Offenhaltung der Option Kernenergie erfordert indessen eine rasche Lösung des Problems der radioaktiven Rückstände.» Herr Fischer-Seen- gen verlangt also eine rasche Lösung und gibt damit zu, dass es noch keine Lösung gibt.
Im Sinne eines Zeichensetzens für die notwendige Abkehr vom blinden Glauben, alles sei machbar, ersuche ich Sie um Ueberweisung des Postulates.
Weder-Basel: Ich möchte auch dafür eintreten, das Postulat Euler zu überweisen. Bei dieser Gelegenheit möchte ich aber auch noch sagen, dass ich mit der erhaltenen Antwort auf meine Interpellation nichts anfangen kann und über- haupt nicht zufrieden bin.
Wenn ich das Wort «Gewähr» höre, sehe und höre ich einen Bundesrat, der gegenüber der Bevölkerung ganz konkrete Versprechen abgegeben hat und sie jetzt nicht einhält. Damit sind nicht Sie, Herr Bundesrat Ogi, sondern Ihre Vorgänger und die Verwaltung gemeint. Sie können noch relativ wenig dafür. Ueber kurz oder lang werden aber auch Sie in die Verantwortung eingebunden sein.
Ich möchte noch zitieren, wie seinerzeit Herr Ritschard das Versprechen formuliert hat: «Es wird 'Gewähr' beste- hen, wenn für alle Abfallarten ausgearbeitete, standortge- bundene Projekte mit Sicherheitsberichten vorliegen. Und wenn dies bis 1985 nicht der Fall sein sollte, müssen alle A- Werke abgestellt werden.» Das war die Aussage! Mit dieser Aussage - das hat Herr Euler gesagt - ist eine Abstimmung gewonnen worden!
Wenn ich das Wort «Gewähr» höre, sehe ich einen National- und Ständerat, der in seiner grossen Mehrheit der Nagra und der Verwaltung völlig unkritisch aus den Händen liest. Und ich sehe eine Nagra, die seit Jahren behauptet, eine
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dauernde, sichere Entsorgung der hochradioaktiven Stoffe könne eventuell gewährleistet werden; aber den Beweis für diese Behauptung ist uns die Nagra immer noch schuldig. Sie wird ihn uns noch lange schuldig bleiben. Ich sehe auch eine Nagra, die in ihren Publikationen völlig unverbindliche Wörter aneinander reiht, wie «möglich, machbar, denkbar», und die immer wieder festhält, dass sie «glaubt», den Nach- weis erbringen zu können.
Aber ich sehe auch ein verängstigtes und in Spannung gehaltenes Schweizervolk, das halb gelähmt und halb faszi- niert dieser Politkomödie zusieht: «Gewähr»!
Ich will Ihnen sagen, was die Regierung der USA 1974 für Vorschriften um das Wort «Gewähr» aufgestellt hat. Sie hat gesagt, für den hochradioaktiven Abfall müssten folgende Bedingungen erfüllt werden: Mindesttiefe 3000 Meter; eine unbewohnte Region; keine hohen Erhebungen; keine Ver- bindungen zwischen den Gesteinsschichten; und vor allem keine Wassersysteme und keine Erdbebengefahr. Zusam- mengefasst heisst das, dass die Lagerstätte in wasserun- durchlässigen horizontalen Gesteinsformationen in einer flachen und erdbebenfreien Wüste errichtet werden müs- sen. Wenn wir nun alle diese Forderungen ins Gegenteil verkehren, entsteht etwa die Situation, wie wir sie in Schweiz antreffen!
Der Bundesrat - hier meine ich ganz bestimmt Herrn Bun- desrat Ogi - wird sich nicht mehr lange der Verpflichtung gegenüber der besorgten Bevölkerung entziehen können. Es wird für ihn eine heikle Aufgabe sein, einzugestehen, dass man die Bevölkerung jahrelang getäuscht hat und dass man nicht in der Lage ist, dieses Problem zu lösen. Als Entschuldigung könnten Sie noch sagen, Herr Bundesrat, es sei weltweit ebenfalls nicht gelöst. Ich glaube aber nicht, dass die Bevölkerung das als Entschuldigung akzeptieren würde.
In der Zwischenzeit türmt sich der Atommüll zu Bergen. Kommende Generationen werden uns verfluchen, weil wir ihnen eine Hypothek aufbürden, die auch sie nicht abtragen können. Wir bürden ihnen Hypotheken auf, zu denen sie nie etwas zu sagen hatten. Wir degradieren alle kommenden Generationen zu Wachhunden unserer radioaktiven Müll- berge! Das ist absolut unhaltbar!
(Jetzt, Herr Präsident, läuten Sie mich ab. Vorher wurde ich aber aus Versehen zwei Minuten zu früh abgeläutet.)
Ich möchte Herrn Spalti noch eine Antwort erteilen, sonst müsste ich eine persönliche Erklärung abgeben, weil er gesagt hat, wir seien schlechte Demokraten:
Ich bitte alle diejenigen, die mit Herrn Spälti glauben, wir seien die schlechten Demokraten, doch aufmerksam zuzu- hören. Die Entfesselung radioaktiver Strahlung schafft einen Umstand, der durch keinerlei Entscheidung mehr ungesche- hen gemacht werden kann. Nicht nur wir, sondern alle kommenden Generationen müssen also mit diesen tödlich strahlenden Substanzen leben. Wer sich mit diesen künfti- gen Generationen in einer geschichtlichen Solidarität weiss, kann daher einen solchen Mehrheitsentscheid nicht einfach akzeptieren. Wenn der Staat Mehrheitsentscheide gegen Menschen und ihr Leben trifft und diese Entscheide schwere gesundheitliche Schädigung seiner Kinder bedeu- ten, kann niemandem zugemutet werden, sie widerstands- los zu akzeptieren. Die Konsequenzen müssen nicht Sie, sondern Ungeborene tragen, die, wie man weiss, weder Stimmrecht noch Aktien besitzen. Aus dem Gesagten ergibt sich, dass das Ganze ein moralisches Problem ist. Es ist gar kein technisches Problem. Moralische Probleme werden in der Politik nicht sonderlich aufmerksam behandelt. Aber es wäre höchste Zeit, damit einmal anzufangen.
Jaeger: Es ist nun etwas schwer, nach dem Feuerwerk von Herrn Weder-Basel zu einem profaneren Thema zurückzu- kehren.
Herr Rebeaud und ich schlagen vor, dass die technischen Möglichkeiten zur Verkabelung von Hochspannungsleitun- gen in Zukunft mit in die Planung einbezogen werden sollen und dass in diesem Zusammenhang auch der Bundesrat tätig werden soll.
Sie alle haben sich sicher auch schon gefragt, wenn Sie über Land gewandert sind und eine Hochspannungsleitung gesehen haben, oder noch mehr, wenn Sie an Ihrem Wohn- ort ständig von einer Hochspannungsleitung in Ihrer Aus- sicht beeinträchtigt werden, ob es da keine andere Möglich- keit gäbe, um die Uebertragungsprobleme zu lösen.
Noch vor einiger Zeit war das technisch und wirtschaftlich kaum lösbar. Erst in jüngster Zeit ist es technisch möglich, die Hochspannungsleitungen unterirdisch zu verkabeln. Es gibt verschiedene technische Angebote aus renommierten Firmen, die in ihren Prospekten auf die Vorteile dieser Uebertragungstechnologie hinweisen: Zunächst einmal die geringe Umweltbelastung, die einfachere Wartung, dann aber auch die höhere Uebertragungsleistung und insbeson- dere auch, dass diese Technologie weniger Erwärmungsver- luste verursacht.
Die bundesrätliche Antwort hört sich gerade im Lichte der Vorteile, wie sie von den Produzenten angepriesen werden, etwas eigenartig an. Ich glaube, dass hier tatsächlich ein technologischer Fortschritt möglich ist.
Dann kommt ein wichtiger Einwand, den der Bundesrat in seiner Antwort ebenfalls anführt: die Kostenfrage. Tatsäch- lich kostet die Verkabelung gegenüber der herkömmlichen Freileitung viel mehr, werden sie doch in einem Verhältnis von 7 zu 1 veranschlagt. Aber hier muss darauf hingewiesen werden, dass mit der Verkabelung verschiedene positive Nebeneffekte eingekauft werden und der Mehrpreis deshalb sicher gerechtfertigt ist. Vor allem muss man sich bewusst sein, dass mit einer vermehrten Berücksichtigung dieser Technologie auch die Erstellungskosten ganz sicher gesenkt werden könnten.
In diesem Sinne bitte ich Sie, zumindest unseren Vorschlag in der Form des Postulates zu überweisen. Wir haben uns auf ein konkretes Projekt konzentriert, nämlich auf die Ver- bindung Mühleberg-Verbois, und sind gleichzeitig der Auf- fassung, dass das Problem eigentlich generell geprüft wer- den sollte.
Ich bitte Sie um Zustimmung zum Postulat.
Schmidhalter: Bei diesem Vorstoss handelt es sich wirklich um eine parlamentarische Leiche, die in diesem Rahmen wieder Auferstehung feiert. Man kann etwa sagen: In der Verwaltung ist es wie üblich - die rechte Hand weiss nicht immer, was die linke tut.
Diese Motion wurde seinerzeit vom EVED beantwortet, und der Bundesrat hat mitgeteilt, dass ein separater Bundesbe- schluss für die Regelung der entstandenen Schäden im Gefolge von «Tschernobyl» nicht notwendig sei Etwa ein halbes Jahr später hat das Volkswirtschaftsdepartement einen Bundesbeschluss vorgelegt, da man einsehen musste, dass man mit dem bestehenden KHG diese Schäden von Tschernobyl nicht zeitgerecht erledigen konnte. Es entstand nämlich Schaden, weil die Information aus der Bundesrepu- blik Deutschland nicht gleichen Massstäben entsprach, wie sie in der Schweiz gelten. Diese Geschädigten hätten letzt- lich ihren Schaden nicht nur in Russland, sondern auch in Deutschland geltend machen müssen.
Ich beantrage, dass Herr Kiener vielleicht einmal die Proto- kolle dieser Vorlage nachliest. Dann wird er sehen, dass dieses Postulat bereits einmal in diesem Rat überwiesen wurde. Wenn der Bundesrat schon schreibt: « .... eine gene- relle Ueberprüfung des schweizerischen Haftpflichtrechtes vorzunehmen. Allfällige Unzulänglichkeiten des KHG kön- nen im Rahmen dieser Ueberprüfung diskutiert werden», glaube ich, wäre es richtig, wenn der Bundesrat diesen Vorstoss nun definitiv als Postulat annimmt, damit jene Leiche endlich begraben ist.
M. Rebeaud: Le postulat dont il est question maintenant traite exactement le même sujet que celui dont vous a parlé M. Jaeger tout à l'heure. Il s'agit de demander au Conseil fédéral d'étudier les possibilités qui s'offriront en Suisse de construire des lignes à haute tension et à très haute tension sous terre plutôt qu'aériennes, comme c'est le cas actuelle- ment, avec tous leurs impacts négatifs, notamment dans un
Energiepolitik. Persönliche Vorstösse
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certain nombre de zones sensibles. On s'éloigne un peu de notre débat sur l'énergie. Il s'agit surtout ici d'un objet qui touche à la protection du paysage et je regrette personnelle- ment que ce sujet arrive devant notre conseil dans l'état de grande fatigue où nous nous trouvons tous. Je vous rend donc bien attentifs au fait qu'il ne s'agit pas de recréer sur cet objet les majorités et les minorités quasi automatiques que nous avons observées aujourd'hui.
Le Conseil fédéral vous invite à rejeter le postulat. Je regrette, expérience faite ces derniers jours, de ne pas avoir fait une motion, car probablement le Conseil fédéral aurait proposé de transformer la motion en postulat et j'aurais eu ce que je voulais, à savoir obtenir une étude. J'ai proposé un postulat parce que ce texte ne demande pas une mesure, ni même une décision politique; je demande simplement que l'autorité fédérale se donne la peine de se renseigner sur toutes les possibilités techniques qui existent d'enterrer les lignes à haute tension qui défigurent actuellement un cer- tain nombre de paysages, et dont certains projets menacent certainrd régions encore intactes.
Je suis d'autant plus étonné du refus du postulat par le Conseil fédéral que, récemment, nous avons, dans les deux conseils, considéré d'une manière plutôt favorable le projet de faire passer un métro d'un bout à l'autre de la Suisse, à quarante mètres sous terre. Nous avons décidé d'examiner cette possibilité et je ne vois aucune commune mesure ni aucune espèce de cohérence dans le fait que nous accepte- rions cette étude et que nous refuserions le même genre d'étude pour les lignes à haute tension, et ce d'autant plus que les lignes à très haute tension pourraient - on le sait maintenant - être mises sous terre avec des procédés donc certains ont été mis au point par des maisons suisses, qui faisaient de la publicité pour cette découverte, il y a cinq ans.
Le Conseil fédéral, pour motiver son refus, se fonde sur un rapport émanant de la Commission fédérale des installa- tions électriques, c'est-à-dire des industriels de l'électricité en Suisse, rapport daté de 1979 (neuf ans). La publicité de Brown/ Boveri vante les mérites de ces nouvelles technolo- gies. D'après leurs propres écrits, confirmés lors de la récente Conférence internationale qui s'est tenue à Lau- sanne l'année passée, ces technologies permettraient de conduire du courant à 380 kilovolts à des distances de 300 kilomètres, sous terre, et pas du tout dans les conditions décrites dans le rapport de 1979, mais dans des conditions nettements plus saines du point de vue écologique, notam- ment avec une emprise au sol nettement inférieure. Il y manque, disent les experts, quelques investissements dans le développement. Je vous prie de donner au Conseil fédéral mission de cesser de fermer obstinément les yeux sur ce sujet et de regarder ce qu'il en est des possibilités actuelles, de manière à ce que, dans ce domaine au moins, nous laissions à l'industrie suisse une petite chance de se tenir à la pointe des progrès en Europe et dans le monde.
Frau Daepp: Das Kapitel «Verschiedenes» klingt nach Auf- räumen, Beenden, nicht mehr so wichtig nehmen, laisser aller, laisser faire. Für mich nicht! Als eine der amtsjüngsten Nationalrätinnen verfolgte ich die Energiedebatte mit Inter- esse. Sie war ausführlich, lehrreich, doch sehr viele Voten wiederholten Bekanntes. Trotzdem erlaube ich mir, einige mir und der SVP wichtige Punkte anzufügen.
Den Energieartikel in die Bundesverfassung aufzunehmen, heisst mit anderen Worten: Sicherung und Aufrechterhal- tung der Energieversorgung war unumgänglich. Bei unse- ren Diskussionen wurde das Wort «Sparen» unendlich viel erwähnt. Trotzdem steigt der Energieverbrauch jährlich - wie wir wissen - um 3 Prozent. Die Industrie möchte ich dafür nicht unbedingt haftbar machen. Etwas über 20 Pro- zent der Gesamtenergie werden aber im Privathaushalt ver- wendet und verbraucht.
Bis vor kurzem arbeitete ich in der Erwachsenenbildung mit. Dort wurden Lektionen über das Energiesparen in Haushalt und Familie erteilt. Trotz Versuchen, Vergleichen, Berech- nungen, Diskussionen, Demonstrationen vergassen die
Frauen und Männer, das theoretisch Erlernte in die Praxis umzusetzen. Sie arbeiteten bei den praktischen Ausführun- gen mit ihren alten Methoden und vergassen, dass der Siedepunkt nicht höher wird, ob man die Herdplatte auf Stufe 1 oder 8 benützt; und wieviel heisses Wasser, wieviel Abwasch- und Putzmittel, wie viele Alufolien und Plastik- säcke verwendet wurden, war ja auch nur in der Theorie wichtig. Ich hoffe sehr, dass der Bundesrat und das Parla- ment mit ihren Sparmassnahmen, ihren Vorstellungen und Bedingungen mehr Erfolg haben als ich. Ich persönlich hoffe auf die junge Generation, welche doch meines Erach- tens neue Gedanken punkto Umwelt- und Energieprobleme entwickelt, befürwortet und ausführt.
Zu einzelnen Vorstössen: Zur Interpellation von Herrn Natio- nalrat Fischer-Seengen, Energieszenarien: Ich habe die Zusammenfassung des Eges-Berichts gelesen. Ich möchte dem Bundesrat zwei Fragen stellen.
Ist der Bundesrat bereit zu beantworten, was dieser Bericht überhaupt gekostet hat?
Was würde ein nächster Bericht, eine nächste Kontrolle voraussichtlich kosten?
So könnte ich mir nachher besser ein Bild machen.
Postulat Frau Leutenegger Oberholzer, Stillegung des Atomkraftwerkes Fessenheim (Frankreich): Verschiedene schweizerische Unternehmen beziehen Elektrizität aus die- sem Atomkraftwerk. Schweizerische Kraftwerke sind sogar daran beteiligt, so z. B. die BKW, DOS, NOK usw. Es ist ein normales Atomkraftwerk mit Wasserkühlung. Ich würde gerne unsere Reaktion hören, wenn uns ein anderes Land in unsere Vorschriften hineinreden würde. Deshalb lehnen wir das Postulat ab.
Postulat 2 von Frau Leutenegger Oberholzer, Schneller Brü- ter: Der Bundesrat hat mit Frankreich Gespräche geführt, und wir wissen, dass künftig über grenznahe Kernanlagen ein Informationsaustausch stattfindet. Damit lehnen wir auch dieses Postulat ab.
Motion Schmidhalter - Strahlenschäden bei Kernkraftwerk- pannen und Katastrophen: Das schweizerische Haftpflicht- gesetz sollte meines Erachtens unbedingt überarbeitet wer- den. Denken wir an die Tschernobyl-Schäden im Seeland. Deshalb befürworte ich das Postulat.
Postulat Rebeaud und Postulat Jaeger nehme ich zu- sammen:
Hochspannungsleitung Mühleberg-Verbois - so haben sie es nämlich genannt - oder Verkabelung. Sie haben es jetzt verallgemeinert. Ich sage mal vorab, was mit der Hochspan- nungsleitung Mühleberg-Verbois passiert ist: Eine Verkabe- lung ist nämlich vor einem Jahr vom Kanton Waadt abge- lehnt worden und wird nun anders gebaut. Sie ist bereits im Bau. Gestern hat man mir gesagt, eine Verkabelung käme 15 bis 20mal teurer, und es brauche leider im Moment noch gefährliche Rohgaskabel dazu. Natürlich bin ich auch dafür, dass da weiter ausprobiert wird und weitere technische Fortschritte gemacht werden.
Dies meine Bemerkungen.
Meier-Glattfelden: Ich spreche zu den Postulaten Leuteneg- ger Oberholzer, zur Stillegung von Creys-Malville und von Fessenheim.
Anfang der achtziger Jahre behaupteten Experten der Kern- energiebefürworter, alle 10 000 Reaktorjahre gäbe es eine Kernschmelze. Wir haben gegenwärtig weltweit 500 AKW, das macht alle zwanzig Jahre eine Kernschmelze. Tatsache aber ist, dass sich das Unglück von Three Mile Island statt nach 10 000 Reaktorjahren schon nach 1500 und die Kata- strophe von Tschernobyl schon nach 3400 Reaktorjahren ereignete. Unterdessen haben die Experten das Restrisiko doppelt so gross gemacht. Es soll jetzt weltweit alle zehn Jahre eine Kernschmelze eintreten. Die grosse Mehrheit in der Nordwestschweiz, in Bern und in Genf, ja in der ganzen übrigen Schweiz, ist nicht mehr bereit, dieses Restrisiko zu tragen. Herr Mühlemann hat uns zwar heute morgen emp- fohlen, man müsse eben die Gelassenheit aufbringen und dieses Risiko tragen.
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Das Parlament hat all dem Rechnung getragen. Es hat endgültigen Verzicht auf Kaiseraugst, Graben und Verbois beschlossen, allerdings nur in Postulatsform.
Wir alle wissen: Radioaktivität kennt keine Grenzen. Herr Rüttimann hat das heute morgen auch gesagt. Er hat gesagt, wenn in Frankreich oder in der Bundesrepublik Deutschland ein Unglück passiere, seien wir auch miteinbe- zogen. Ueber die besondere Gefährlichkeit von Creys-Mal- ville haben wir hier schon einige Male gesprochen. 40 km von der Schweizer Grenze liegt das Kraftwerk Fessenheim im Elsass. Es ist eines der pannenanfälligsten Werke in Westeuropa. Ab und zu lockern sich Schrauben, zugehörige Muttern kugeln in den Rohrleitungen des Reaktors, per Zufall wurden undichte Dampferzeuger entdeckt, wie in Harrisburg wollen die Sicherheitsventile nicht funktionieren, einmal gelangten 60 000 I radioaktives Wasser ins Freie, es hat Risse in den Druckrohren des radioaktiven Primärkreis- laufs. Im einen Jahr wurde Fessenheim 28mal abgestellt, in einem anderen Jahr 15mal. 100 000 Menschen protestieren, 300 Bürgermeister und Parlamentarier kommen zusammen und schreiben nach Paris. Das macht den Franzosen keinen Eindruck. Statt abzustellen, werden sie in nächster Zukunft zwei neue Blöcke bauen.
Und unser Bundesrat schreibt, er hätte keine Zweifel an der Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit der französischen Behör- den. Das ist wohl Höflichkeit unter befreundeten Nationen! Geben wir dem Bundesrat den Auftrag, alles in seiner Mög- lichkeit Stehende zu tun, damit diese beiden AKW, die eine grosse Gefahr für unsere schweizerische Bevölkerung bedeuten, stillgelegt werden!
Fierz: Ich begründe kurz die Stellungnahme der grünen Fraktion zum Postulat Euler und spreche zur Interpellation Weder-Basel.
Es geht hier um die sogenannte Endlagerung der radioakti- ven Abfälle. Sie soll in 3000 m Tiefe geschehen und soll dann für über 10 000 Jahre sicher sein. Wir wissen von unabhängigen Geologen, dass der Untergrund in der Schweiz, in Europa und überhaupt auf der Welt sich dau- ernd bewegt, wir müssen mit Wasseradern rechnen, wir müssen mit Erdbeben rechnen, wir müssen mit konti- nentalen Verschiebungen rechnen, eventuell auch mit vul- kanischen Eruptionen, und es ist doch einfach schlichte Hochstapelei zu behaupten, man könne voraussagen, was in den nächsten 10 000 Jahren passiert. Als Mediziner sollten auch wir langfristige Prognosen machen, doch wir hüten uns immer wieder davor. So sagen auch seriöse geologi- sche Experten, man könne keine derartigen Aussagen machen, z. B. Professor Wildy von der Universität Genf oder Dr. Breitschmid von der Universität Bern.
Es scheint mir schon entlarvend, wie Herr Euler darlegen konnte, dass die Nagra mit eigentlichen Taschenspieler- tricks das Problem über Jahre zum Verschwinden bringen wollte: Man traf einfach die Wortwahl anders. Das ist doch einfach ein russisches Roulette, das wir kollektiv in der Schweiz spielen sollen, und die Nagra kann gar keine Gewähr geben, sie steht vielleicht «Gewähr» bei Fuss oder - vielleicht besser - «Gewähr» bei Pferdefuss.
Noch etwas zum Lager Bremi und den Atomkraftbefürwor- tern. Es wurde hier von Herrn Bremi gesagt, ihn erfülle besonders die CO2-Problematik mit Sorge. Herr Bremi, wir sind darüber genauso - wenn nicht mehr - besorgt wie Sie. Aber was wäre denn die Konsequenz? Die Konsequenz wäre, die Besteuerung der fossilen Brennstoffe einzuführen und die Steuergelder zweckgebunden in sofortige Spar- massnahmen einzusetzen, damit diese Energie effizienter genutzt wird. Aber das lehnen Sie und Ihr Lager ja ab. Wollen Sie uns mit der CO2-Sorge nicht einfach weitere Atomkraftwerke unterjubeln?
Hier wird die Beratung dieses Geschäftes unterbrochen Le débat sur cet objet est interrompu
Ordnungsantrag Aubry - Motion d'ordre Aubry
Präsident: Frau Aubry hat einen Ordnungsantrag einge- reicht. Sie verlangt, dass das Geschäft 700-Jahrfeier heute nicht mehr behandelt werde. Statt dessen soll es morgen um 8 Uhr behandelt werden. Sie haben heute morgen beschlos- sen, dass wir das Geschäft 700-Jahrfeier heute noch behan- deln. Ich sehe aufgrund der vielen Einzelanträge, die aller- dings meiner Ansicht nach ohne grosse Diskussion erledigt werden könnten, ein, dass wir wahrscheinlich heute nicht mit dieser Vorlage fertig werden. Ich bin aber der Auffas- sung, dass wir mindestens die Eintretensdebatte und viel- leicht einen Teil der Detailberatung noch heute behandeln könnten. Sie sehen, dass wir in immer grössere Zeitknapp- heit kommen.
Beim Antrag, morgen um 8 Uhr zu beginnen, müsste ich Ihnen Ablehnung beantragen. Wir müssen die Differenzen beim Milchwirtschaftsbeschluss morgen auf alle Fälle behandeln. Wir möchten auch die Reorganisation der Parla- mentsdienste morgen behandeln. Wir sind Erstrat, und das Geschäft soll in der nächsten Woche in den Ständerat. Es ist unverantwortlich, wenn Sie die Beamten unserer Parla- mentsdienste auf Wochen oder Monate in Unsicherheit belassen. Das kann kein verantwortungsbewusster Arbeitge- ber tun. Ich bin daher der Auffassung, dass wir morgen unter allen Umständen die Reorganisation der Parlaments- dienste behandeln müssen. Ich wäre aber bereit, anschlies- send - das ist durchaus möglich - noch die 700-Jahrfeier zu traktandieren, vielleicht auch auf die Gefahr hin, dass wir morgen nicht fertig werden.
Mme Aubry: Nous n'avions pas pensé que l'examen de l'objet précédent dépasserait le temps prévu et qu'il faudrait commencer à traiter un objet aussi important que les festi- vités commémorant le 700e anniversaire de la Confédéra- tion à une heure aussi tardive. Notre but était d'informer et de motiver le peuple suisse, qui attend de savoir ce que seront ces festivités, et je regrette de devoir partager le débat sur cet objet en une demi-heure ce soir, et le reste éventuellement demain. Je pense qu'un tel événement mérite qu'on lui consacre un temps suffisant de quelque deux heures, d'après les propositions qui ont été faites. Dans les conditions actuelles de travail, une partie de la commission et de nombreux collègues refusent d'aborder cet objet ce soir.
Je vous demande d'appuyer notre proposition.
Abstimmung - Vote
Für den Ordnungsantrag Aubry Dagegen
45 Stimmen 73 Stimmen
Fortsetzung - Suite
Bundesrat Ogi: Wir haben engen Kontakt mit den französi- schen Behörden. Der Informationsaustausch - das darf ich hier bestätigen - zwischen Frankreich und der Schweiz wurde in letzter Zeit wesentlich ausgebaut und wird ständig noch verbessert. Ich muss aber zugeben, dass das Gespräch auf Ministerebene, das ich in Aussicht gestellt habe, bis heute noch nicht zustande gekommen ist. Die Schweizer Botschaft in Paris hat seit März 1988 den Auftrag, dafür besorgt zu sein, dass bald einmal ein Rendez-vous mit dem neuen französischen Energieminister stattfinden kann. Die schweizerischen Behörden haben keinen Anlass, von Frank- reich die Stillegung des Kernkraftwerkes Fessenheim zu verlangen. Der Bundesrat - das habe ich in diesem Saale schon mehrmals betont - kann und will auch nicht in die geschäftlichen Beziehungen eingreifen, die zwischen der schweizerischen und der französischen Elektrizitätswirt- schaft bestehen.
Die zwei neuen Blöcke, die Sie angesprochen haben, Frau Leutenegger Oberholzer, sind für mich eine Neuigkeit. Der Bundesrat weiss noch nichts von dieser doch etwas überra- schenden Meldung.
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Energiepolitik. Persönliche Vorstösse
Mit Ihrem Postulat 87.948 wird Superphénix wiederum ein Thema in diesem Saal. Bereits früher habe ich Ihnen die Politik des Bundesrates in dieser Sache erläutert. Ich brau- che nicht näher darauf einzutreten. Der Bundesrat kann Ihr Postulat nicht annehmen. Ich bitte Sie um Verständnis. Ueber das Postulat von Herrn Nationalrat Euler - es datiert vom 11. März 1987 - hat mein Vorgänger entschieden. Wir lehnen das Postulat ebenfalls ab.
Zur Interpellation Weder - sie datiert vom 18. Dezember 1987 -, das Projekt Gewähr, Nichteinhaltung der Termine, möchte ich Herrn Weder sagen, dass auf internationaler Ebene verschiedene Staaten erfolgversprechende Arbeiten zur Endlagerung hochaktiver Abfälle ausgelöst und auch realisiert haben. Die schwedische Regierung hat schon 1984 anerkannt, dass der Nachweis der technischen Machbarkeit bezüglich der Langzeitsicherheit bei der Endlagerung der radioaktiven Abfälle erbracht werden konnte. Wir haben heute von Herrn Nationalrat Neuenschwander gehört, dass sich auch die Energiekommission diesbezüglich orientieren liess und zum gleichen Schluss gekommen ist wie der Bundesrat.
Die Motion von Herrn Schmidhalter (86.579) möchten wir als Postulat annehmen, schreiben es aber sofort ab, weil es erfüllt ist.
Schliesslich zu den Postulaten Jaeger und Rebeaud. Ich habe für diese beiden Postulate sehr viel Verständnis. Das Postulat Jaeger datiert aber vom 19. Dezember 1986 und das Postulat Rebaud sogar vom 24. September 1986. Ich habe Verständnis, weil ich die Situation aus persönlicher Erfah- rung und Anschauung kenne.
Trotzdem kann ich das Postulat nicht annehmen. Ich bin gebunden, ich muss das zugeben. Aber die Frage, ob und inwieweit die Leitungen von Mühleberg-Verbois und andere unterirdisch angelegt werden können, wird im Moment geprüft. In diesem Sinne hoffe ich, dass Sie Verständnis haben. Die Prüfung erfolgt, der Bericht wird Ihnen gelegent- lich zugehen. Dem Postulat aber kann ich in dieser Form leider nicht zustimmen.
Frau Daepp hat gefragt, wieviel der Eges-Bericht gekostet habe. Er kostete 4,6 Millionen Franken. Die zweite Frage möchte ich nicht beantworten, weil ich keinen zweiten Eges- Bericht möchte. Wir haben genug Papiere; wir sollten jetzt entscheiden.
Damit haben Sie 55 parlamentarische Vorstosse und rund 100 Fragen behandelt, und das in weniger als 20 Stunden. Ich danke Ihnen sehr herzlich für diesen grossen Effort.
88.316 Interpellation Fischer-Seengen
Siehe Seite 1193 hiervor - Voir page 1193 ci-devant
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates befriedigt.
88.560 Postulat Leutenegger Oberholzer
Siehe Seite 1194 hiervor - Voir page 1194 ci-devant
Präsident: Der Bundesrat beantragt Ablehnung des Postu- lates.
Abstimmung - Vote
Für Ueberweisung des Postulates Dagegen
44 Stimmen 86 Stimmen
87.948
Postulat Leutenegger Oberholzer
Siehe Seite 1195 hiervor - Voir page 1195 ci-devant
Präsident: Dieses Postulat stammt noch aus dem Jahre 1987. Der Bundesrat beantragt Ablehnung.
Abstimmung - Vote
Für Ueberweisung des Postulates Dagegen
45 Stimmen 88 Stimmen
87.334 Postulat Euler
Siehe Seite 1196 hiervor - Voir page 1196 ci-devant
Präsident: Der Bundesrat beantragt Ablehnung des Postu- lates.
Abstimmung - Vote
Für Ueberweisung des Postulates Dagegen
46 Stimmen 89 Stimmen
87.998 Interpellation Weder-Basel Interpellation Weder-Bâle
Siehe Seite 1197 hiervor - Voir page 1197 ci-devant
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates nicht befriedigt.
86.579 Motion Schmidhalter
Siehe Seite 1198 hiervor - Voir page 1198 ci-devant
Präsident: Der Bundesrat beantragt Umwandlung in ein Postulat und Abschreibung. Herr Schmidhalter ist mit der Umwandlung in ein Postulat einverstanden.
Herr Schüle hat seinen Ablehnungsantrag zurückgezogen zugunsten des Antrages des Bundesrates. Damit ist das Postulat überwiesen. Wird der Abschreibung opponiert? Auch die Abschreibung ist akzeptiert, so beschlossen.
Ueberwiesen und abgeschrieben - Transmis et classé
86.824 Postulat Jaeger
Siehe Seite 1199 hiervor - Voir page 1199 ci-devant
Präsident: Der Bundesrat beantragt Ablehnung des Postu- lates.
Abstimmung - Vote
Für Ueberweisung des Postulates Dagegen
53 Stimmen 87 Stimmen
86.576 Postulat Rebeaud
Siehe Seite 1199 hiervor - Voir page 1199 ci-devant
Präsident: Der Bundesrat beantragt Ablehnung des Postu- lates.
Abstimmung - Vote
Für Ueberweisung des Postulates Dagegen
60 Stimmen 72 Stimmen
Präsident: Damit sind wir am Ende der Energiedebatte angelangt.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Parlamentarische Initiative (Ruf) KKW Kaiseraugst. Widerruf der Rahmenbewilligung Initiative parlementaire (Ruf) Centrale nucléaire de Kaiseraugst. Annulation de l'autorisation générale
In
Dans
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In
Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1988
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
09
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
86.231
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 28.09.1988 - 16:00
Date
Data
Seite
1261-1283
Page
Pagina
Ref. No
20 016 690
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